Zusammenfassung des 399. Verhandlungstag – 19. Dezember 2017

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Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt der Kurz-Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Kurz-Protokolle ersetzt werden.

Zusammenfassung des 399. Verhandlungstag – 19. Dezember 2017

Dreizehnter Tag der Plädoyers der Nebenklage

Es sollte zwar wieder ein kurzer Tag werden, weil Nebenklageanwalt Reinecke – nach leichter Verzögerung wegen technischer Probleme – aber sein Plädoyer fortsetzen konnte, hatte es dieser Tag dennoch in sich. Reinecke ließ es sich nicht nehmen, zunächst ein paar Worte zum Plädoyer des Nebenklageanwalts Mustafa Kaplan zu verlieren. Kaplan hatte am vergangenen Donnerstag nach den ersten Teilen von Reineckes Plädoyers noch sein kurzes Plädoyer halten können und dabei fast ausschließlich Kritik am größten Teil seiner Nebenklage-Kolleg_innen geübt. Unter anderem hatte er zur – vor allem von Nebenkläger_innen selbst – geforderten Erfüllung des Aufkärungsversprechens von Angela Merkel insinuiert, dass es bei dieser Forderung um eine Einflussnahme der Politik auf den Prozess gehe, etwa durch einen Anruf Merkels beim Vorsitzenden Richter. Hier stellte Reinecke richtig, dass es nie um einen Einfluss der Politik auf das Verfahren gegangen sei, „sondern umgekehrt gerade darum, dass die Politik das Verfahren hier nicht dazu benutzt, um von weiteren Aufklärungen Abstand zu nehmen.“ Reinecke sagte mit Blick auf Kaplans Plädoyer, dass, wer die Plädoyers und Erklärungen der Nebenklagevertreter_innen nicht kenne, diese Ignoranz nicht zur Grundlage machen könne, um „Allgemeinplätze“ zur Gewaltenteilung zu verbreiten: „Wenn in diesem Verfahren die Gewaltenteilung in Gefahr ist, dann durch das Verhalten des Verfassungsschutzes der durch Sperrung und Freigabe von Akten eventuell einen steuernden Einfluss ausübt.“ Zur Rolle des Rechtsanwaltes sagte Reinecke: „Eines kann ich nicht: unter Berufung darauf, dass ich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege wäre, das Mandat anders führen als es der Mandant verlangt. Ein abschreckendes Beispiel dafür wurde uns gestern durch das Schreiben einer Nebenklägerin an das Gericht bekannt. [Reinecke bezieht sich damit auf den Wunsch der Mandantin von Angela Wierig, die nach deren Plädoyer von letzter Woche nicht mehr von ihr vertreten zu werden.] Wenn der Mandant den Auftrag erteilt, im vorliegenden Verfahren möglichst umfassend für eine Aufklärung auch der Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu sorgen, und ich dieses Aufklärungsverlangen sogar für berechtigt halte, dann habe ich nicht in intellektueller Überheblichkeit dem Mandanten zu erklären, dass das alles nicht geht, sondern dann habe ich als einseitig gebundener Interessenvertreter des Mandanten die Aufgabe, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten (…) den Versuch zu machen, diesen Auftrag durchzuführen.“ Reinecke wies darauf hin, dass die Nebenkläger_innen nur hier im Verfahren die Möglichkeit haben, selbst auf den Gang und den Umfang der Aufklärung Einfluss zu nehmen. Wenn man als Anwalt keinen Einfluss nehmen wolle, dann könne aus einem unabhängigen schnell ein „untätiges“ Organ der Rechtspflege werden. Obwohl die Zschäpe-Altverteidigung in mittlerweile bekannter Manier in Reineckes Kritik an Kaplan hineingrätschte, konnte Reinecke sein Plädoyer an diesem Verhandlungstag beenden.

Er widmete sich dann den Tatbekennungen des NSU und trat hier der Behauptung entgegen, der NSU habe keine Tatbekennungen veröffentlicht, womit die Bundesanwaltschaft das Versagen der Behörden habe erklären wollen. Der NSU habe ursprünglich durchaus Tatbekennungen vorgesehen, so Reinecke, später hat er sich dann durch die Taten selbst bekannt. Reinecke kritisierte u.a. die Aussage OStA Weingartens in dessen Plädoyer, dass die Verwendung einer Schalldämpferwaffe als „klischeehaftes Instrument eines Profikillers“ die Behörden fehlgelenkt habe. Reinecke: „Die Strafverfolgungsbehörden müssen doch eigentlich wissen, dass es kein reales Beispiel für so einen Profikiller gab und gibt. Für einen Profikiller gehört es zum Berufsrisiko erwischt zu werden, er wird nicht darauf erpicht sein, dass man ihm dann nicht nur einen, sondern gleich 9 Morde nachweisen kann.“ Reinecke verwies bzgl. der Tatbekennungen auf die Verbreitung des „NSU-Briefs“ und auf das erste und zweite „Vorgänger“-Video; das zweite Bekennervideo sei im Wesentlichen lediglich eine Fortschreibung des ersten, aber keine Vorläuferversion des Paulchen-Panther-Videos. Durch den „NSU-Brief“ hätten weitere Personen für den NSU gewonnen werden sollen, und diese wie auch die bisher schon dem NSU zugehörige Personen hätten sich untereinander über rechtsradikale Fanzines, das Internet und Zeitungen verständigen sollen. Der „NSU-Brief“ stehe in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum zweiten Bekennervideo. Dieses sei in sich abgeschlossen, wenn auch durchaus um weitere Taten erweiterbar. Reinecke legte an Beispielen dar, warum er der Auffassung ist, dass das zweite Video sich an einen Personenkreis richtete, dem nicht mehr erklärt werden musste, dass es den NSU gibt und was der NSU ist: „Das waren die Empfänger oder Leser des NSU-Briefes – wenn er veröffentlicht worden wäre -, in dem ausdrücklich erklärt war, was der NSU ist.“ Der NSU habe erst die weitere Entwicklung abgewartet, insbesondere die Versendung des „NSU-Briefes“, die Reaktionen darauf, wie aber auch die dann eventuell erfolgende Veröffentlichung des zweiten Videos. Die Verbreitung des „NSU-Briefes“ und deshalb wahrscheinlich auch des zweiten Bekennervideos sei nach allem, was man wisse, aber gering gewesen, letzteres sei wohl nur unter Vertrauten verbreitet worden. Der NSU habe registrieren müssen, „dass bereits der erste Teil ihres Planes, nämlich die Veröffentlichung des NSU-Briefes in verschiedenen rechtsradikalen Organen nicht stattgefunden hat und damit auch keine Diskussion über ihr Konzept des Untergrundes.“ Reinecke ging dann auf „weitere Lügen“ Zschäpes in ihren Einlassungen ein, die sich im Zusammenhang mit „NSU-Brief“ und zweitem Bekennervideo feststellen ließen.

Selbst wenn man seine Einschätzung zum Zusammenhang zwischen dem „NSU-Brief“ und dem zweiten Bekennervideo nicht teile, bleibe, so Reinecke dann, dass beide ursprünglich für eine Veröffentlichung bestimmt gewesen seien, das ergebe sich auch aus dem Inhalt des Videos. Reinecke: „Es wird schon eine herbe Enttäuschung für das Trio gewesen sein, dass der NSU-Brief nicht das erwartete und erhoffte Echo gefunden hat.“ Der NSU habe deshalb eine Straftat geplant, bei der auch aus Sicht des NSU eigentlich sofort habe klar sein müssen, dass sie auf Rechtsterroristen zurückging, nämlich den Bombenanschlag in der Keupstraße. Dieser Bombenanschlag habe für den NSU eine zentrale Bedeutung gehabt. Reinecke wies hier auf den erheblichen logistischen Aufwand und auf die Intensität der Nachbearbeitung hin. Das Tatmittel habe von vornherein auf eine terroristische Tat hingewiesen. Reinecke: „Der Ort der Tat war eine klare Kampfansage an migrantische Strukturen. Diese Form der Tatbekennung war so deutlich, dass auch die erste polizeiliche Meldung zu der Tat diese als terroristisch bezeichnete. Es bedurfte dann schon erheblicher bewusster politischer Anstrengungen, um diese Sichtweise der Tat aus der Öffentlichkeit herauszuhalten.“ Die nächste Mordtat, der Mord an İsmail Yaşar in Nürnberg am 09.06.2005, habe ebenfalls den Charakter einer Tatbekennung. Das Datum – Jahrestag des Anschlages in der Keupstraße – sei gewählt worden, um ganz bewusst die Beziehung zwischen den Mordtaten an einzelnen Personen und dem Bombenanschlag in der Keupstraße herzustellen. In diesem Zusammenhang ging Reinecke auf die Zeugin K. ein. Diese hatte auf dem Überwachungsvideo des Fernsehsenders Viva zum Anschlag in der Keupstraße die Täter wiedererkannt, die sie in Nürnberg vor dem Mord an Ismail Yasar gesehen hatte. Reinecke: „Sie berichtet auch, dass ihr trotzdem eine Vielzahl von Lichtbildern vorgelegt wurden, von denen die meisten südländisch- und türkischstämmige Personen zeigten und dass auf ihre Frage, warum dies trotz ihrer Personenbeschreibung passiere, die Polizeibeamten ihr erklärten, das machten sie immer so. Ich weiß nicht, wie man dieses Verhalten der Polizei anders als institutionellen Rassismus bezeichnen soll. (…) Niemand hat je behauptet, dass alle Ermittlungspannen in allen Verfahren Ausdruck des institutionellen Rassismus sind. Aber die Ermittlungen in diesem Verfahren sind gleichzeitig so etwas wie eine repräsentative Umfrage auf den Polizeiwachen der Republik von München bis Hamburg und von Dortmund bis Rostock in vergleichbaren Fällen. (…) Gerade die Übereinstimmung in den Reaktionen der Ermittlungsbehörden quer durch die Republik machen deutlich, dass es dabei um ein grundlegendes Problem ging und nicht um Ermittlungspannen hier oder da. Dieses grundlegende Problem als institutionellen Rassismus zu umreißen, halte ich für zutreffend.“

Reinecke ging dann über zum sogenannten „Paulchen-Panther-Video“, dem dann tatsächlich verschickten Bekennervideo des NSU: „Der NSU hätte das zweite Bekennervideo fortschreiben können, entschied sich aber offensichtlich angesichts der Tatsache, dass selbst nach dem neunten Mord die Sicherheitsbehörden in Deutschland immer noch nicht den Zusammenhang und die Hinweise auf einen rechtsradikalen Untergrund verstanden hatten, eher dafür, ein Video zu erstellen, das – anders als das zweite Bekennervideo – nicht aus einer offen aggressiven und direkten Rechtfertigung der nach Ort und Zeit geschilderten Mordtaten bestehen sollte, sondern das mit dem Mittel der scheinbaren Ironie auf Beifall in der Szene hoffte bei gleichzeitiger Verächtlichmachung der Opfer.“ Gegen die Behauptungen der Angeklagten Zschäpe argumentierte er, dass die Konzeption der DVD dafür spreche, dass sie nicht irgendwann isoliert verschickt werden sollte, sondern eher im Zusammenhang mit einer Aktion. Es sei kein Abschiedsvideo gewesen, das erst nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt verschickt werden sollte, wie Zschäpe behauptet. Das ergebe sich bereits aus der Ankündigung einer zweiten DVD. Und: „Das Ende des Videos mit ‚Heute ist nicht aller Tage, wir kommen wieder, keine Frage‘ ist sicherlich das Gegenteil von ‚Wenn ihr das hier seht, sind wir schon tot‘.“ Reinecke: „Da die Videos aber eingetütet waren, spricht einiges dafür, dass der NSU eine weitere vielleicht große Tat plante, in deren Zusammenhang das Video verschickt werden sollte.“ Auf einem Rechner des NSU sei eine Karte von „Google Maps“ für das Jüdische Krankenhaus in Berlin gefunden worden, die nach April 2011 heruntergeladen sein musste, weil der Computer erst im April 2011 eingerichtet worden war. Es könne also durchaus sein, dass durch den Selbstmord der beiden Uwes am 04.11.2011 ein geplanter größerer Terroranschlag verhindert wurde und Zschäpe die in diesem Zusammenhang ohnehin geplante Verschickung des Bekennervideos als Teil eines größeren Planes durchgeführt hat.

Reinecke schloss dann noch kurze Ausführungen zum Strafantrag an, folgte hier aber im Wesentlichen den Ausführungen der BAW. Für Carsten Schultze halte er eine zur Bewährung auszusetzende Jugendstrafe für vertretbar. Nur zu Beate Zschäpe sagte Reinecke etwas mehr. Er führte u.a. aus: „Das Gericht kann die besondere Schwere der Schuld feststellen, es kann aber keine Bedingungen definieren, unter denen später irgendwann einmal eine Entlassung von Frau Zschäpe möglich ist. Es steht aber fest, dass Frau Zschäpe umfangreiches Wissen über die Mordanschläge und sonstige Verbrechen hat, dieses bisher aber nicht preisgeben will. Aus meiner Sicht ist es dem Gericht nicht verwehrt im Urteil festzuhalten, dass aus Sicht des erkennenden Gerichts eine günstige Sozialprognose für eine irgendwann in ferner Zukunft anstehende Entlassung nicht gestellt werden kann, wenn Frau Zschäpe nicht den erforderlichen Abstand zu ihren Taten gewonnen hat und dass dies letztlich nur daran überprüfbar ist, wie weit sie ihr Wissen über den NSU und seine Taten auch tatsächlich preisgibt.“

Im Anschluss an das Plädoyer bat Wohlleben-Verteidiger Klemke zunächst um eine halbstündige, nach der dann eingelegten Mittagspause um eine weitere dreistündige Unterbrechung, damit die Verteidigung Wohlleben eine Beanstandung formulieren könne. Außerdem gab der Angeklagte Eminger erneut an, Kopfschmerzen zu haben und Eminger-Verteidiger Kaiser sowie Zschäpe-Verteidigerin Sturm wiesen auf ihre Erkältungen hin. Deshalb beendete Götzl den Verhandlungstag bereits um 13:10 Uhr.

Einschätzung des Blogs NSU-Nebenklage.