Dieser Prozesstag wird eröffnet, allerdings geht es nur um den Gesundheitszustand des Angeklagten Wohlleben. Zu dessen Erörterung wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Anschließend wird mitgeteilt, dass der Prozesstag in Hinblick auf die gesundheitlichen Beschwerden nicht fortgesetzt wird.
Um 09:50 Uhr sind die Angeklagten Schultze, Wohlleben, Eminger und Zschäpe noch nicht im Saal, erst kurz nach 10:00 sind sie anwesend. Einige Minuten später betritt die Verteidigung Wohlleben den Saal. Um 10:11 Uhr kommt Landgerichtsarzt von Oefele herein und setzt sich an den Tisch für die Sachverständigen. Der Verhandlungstag beginnt um 10:14 Uhr. Als Nebenklägerinnen sind heute Michaela und Yvonne Boulgarides anwesend.
Nach der Präsenzfeststellung sagt Richter Götzl: „Herr Rechtsanwalt Klemke, bitte schön! Ich wollte dann auch noch gerne Herrn Wohlleben bitten, uns zu seinem Befinden ein paar Worte zu sagen.“ Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Eben darum geht es. Ich beantrage, für die Dauer der Erörterung des Gesundheitszustandes die Öffentlichkeit auszuschließen. Und weiter beantrage ich, die Öffentlichkeit auch während der Verhandlung über den Ausschluss der Öffentlichkeit auszuschließen. Danke.“ Götzl: „Soll dazu Stellung genommen werden?“ Niemand meldet sich. Götzl: „Wir machen eine Pause, zehn Minuten, um Halb setzen wir fort.“
Um 10:41 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet den Beschluss, dass die Öffentlichkeit für die Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Er bittet auch den Landgerichtsarzt, draußen Platz zu nehmen.
Um 12:10 Uhr wird die Verhandlung öffentlich fortgesetzt. Götzl: „Wir werden heute im Hinblick auf die gesundheitlichen Beschwerden von Herrn Wohlleben nicht fortsetzen.“
Kommentar des Blog NSU-Nebenklage, hier.
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