Kurz-Protokoll 413. Verhandlungstag – 28. Februar 2018

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Am 413. Prozesstag nimmt die Bundesanwaltschaft Stellung zu Anträgen der Verteidigung Wohlleben zum Lieferweg der Tatwaffe Ceska. Diese seien abzulehnen. Danach geht es um eine Absetzung von Prozesstagen zu denen die sog. „Altverteidigung“ von Beate Zschäpe Stellung nimmt. Sie wollen über diesen Weg von ihrem Mandat entbunden werden.

Der Verhandlungstag soll planmäßig um 11 Uhr beginnen. Um 11:15 geht es dann tatsächlich los. Götzl: „Sind weitere Stellungnahmen? Keine. Dann geht es noch um Stellungnahmen zu dem von der Verteidigung Wohlleben gestellten Beweisantrag.“ OStAin Greger nimmt für die BAW Stellung:
Der Antrag auf Vernehmung des Zeugen Rosemann ist abzulehnen. Bei dem Antrag handelt es sich in erster Linie erneut um einen Beweisermittlungsantrag, dessen Beurteilung sich an der allgemeinen Aufklärungspflicht zu orientieren hat. Gemessen daran ist die beantragte Beweiserhebung nicht geboten, denn die aufs Geratewohl gemachten, aus der Luft gegriffenen Behauptungen bieten aufgrund ihrer Haltlosigkeit keinen Anlass zu einer weiteren gerichtlichen Sachaufklärung. Kurz gesagt: Offensichtlich frei erfundenen Sachverhalten braucht der Senat nicht nachzugehen.
Götzl: „Sind weitere Stellungnahmen?“ NK-Vertreter RA Langer sagt, er wolle darauf hinweisen, dass der Beweisantrag die gleiche Problematik aufwerfe, dass nicht behauptet werde, dass hier die Tatwaffe geliefert wurde, sondern es sei nur von einer Pistole die Rede: „Hier soll ausdrücklich zudem keine Munition mitgeliefert worden sein und da würde ja die Beihilfe verbleiben, wenn durch die Lieferung der Munition ein Tatbeitrag gegeben gewesen wäre.“

Götzl: „Sollen noch Anträge gestellt werden?“ Zschäpe-Verteidiger RA Heer: „Wenn Sie möchten, hatten wir ja eine etwaige Modifizierung angekündigt. Das haben wir durchgeführt.“ Götzl: „Bitte!“ Heer verliest den modifizierten Antrag:
Wir, das heißt Herr Stahl, Herr Lickleder für Frau Sturm und ich, erklären im Hinblick auf die am 412. Hauptverhandlungstag gestellten Prozessanträge: Der Antrag unter Ziffer 2 hat Bestand, weil der Vorsitzende ohne erkennbaren sachlichen Grund die Entstehung von Verfahrenskosten verursachte, die entweder auch von Frau Zschäpe zu tragen sein werden, sofern sie verurteilt wird, im Falle ihrer Vermögenslosigkeit jedoch dem Steuerzahler zur Last fallen. Ergänzend wird insoweit beantragt, der Vorsitzende möge sich dienstlich äußern, warum die beiden in seinem Vermerk vom 20.02.2018 aufgeführten Telefonate mit RA Grasel und sodann mit RA Borchert erst am 20.02.2018 um kurz nach 08:00 Uhr und nicht schon direkt nach dem Eingang des Telefaxschreibens von RA Grasel vom 19.02.2018 geführt wurden, um die Terminsabsetzung noch vor Präsenz der Verfahrensbeteiligten am Gerichtsort zu verfügen. Der unter Ziffer II. gestellte Antrag auf Aufhebungen unserer Bestellungen bleibt aufrechterhalten.
Bundesanwalt Diemer nimmt Stellung. Für dienstliche Erklärungen fehle hier jeglicher Rechtsgrund: „Nur nochmal, dass auch Herr Rechtsanwalt Heer versteht, worum es bei den Terminverfügungen geht: Der Vorsitzende wollte nur, dass die Angeklagte einen Verteidiger neben sich sitzen hat, den sie akzeptiert. [phon.] Nichts anderes ergibt sich aus der Korrespondenz mit Rechtsanwalt Klemke.“ Es sei nicht unbedingt notwendig, mit den anwesenden Pflichtverteidigern am 20.02. weiterzuverhandeln. Andererseits liege es auch auf der Hand, dass dieses Verfahren nicht mit RA Grasel allein und dem ständig abwesenden RA Borchert betrieben werden kann, sondern dass mehrere anwesende Verteidiger notwendig sind. Für die Entpflichtung sei nichts vorgetragen, so dass es rechtswidrig wäre, die Verteidiger gerade zum jetzigen Zeitpunkt zu entbinden: „Deswegen sind sämtliche Anträge zurückzuweisen.“ Der Verhandlungstag endet um 12:42 Uhr.

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Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.