von Hendrik Puls
Vor 15 Jahren, am 9. Juni 2004, explodierte auf der Keupstraße in Köln-Mülheim eine mit 800 Zimmermannsnägeln gefüllte Bombe. Dreiundzwanzig Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass keine Todesopfer zu beklagen waren. Denn die vor einem gut besuchten Frisörsalon platzierte Bombe sollte töten: Im Umkreis vom mindestens 50 Metern um den Explosionsort bestand die konkrete Gefahr getötet oder lebensgefährlich verletzt zu werden. Dies stellte ein Sprengstoffsachverständiger später fest.[1] Auf der Straße hinterließ die Bombe eine Spur der Verwüstung. Bei keiner anderen NSU-Tat drängte sich aufgrund der Bomben- und Tatortswahl schon auf den ersten Blick ein rechtsterroristischer Hintergrund so stark auf wie bei dem Nagelbombenanschlag in der von türkischem Gewerbe geprägten Keupstraße.
Dass es sich um einen rechtsterroristischen Anschlag handeln könnte, formulierten Betroffene, Anwohner*innen und Initiativen aus dem Stadtteil unmittelbar nach der Tat. Zeug*innen äußerten diesen Verdacht auch gegenüber der Polizei.[2] Von einem „Anschlag gegen die ganze Keupstraße“ sprach etwa das Antidiskriminierungsbüro „Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.“ in einem Beitrag für eine Sonderzeitung, die anlässlich eines „Solidaritätsfestes“, das einen Monat nach dem Anschlag auf der Keupstraße stattfand, veröffentlicht wurde.[3] Der Verein forderte, ebenso wie die Initiative „Mülheim gegen Rechts“, dass die Polizei endlich in Richtung eines rassistischen Tatmotivs ermitteln müsse, anstatt die auf der Keupstraße Lebenden als Teil eines „kriminellen Milieus“ zu stigmatisieren. „Mülheim gegen Rechts“ stellte den Anschlag zudem in Zusammenhang mit gestiegenen NPD-Aktivitäten im Stadtteil und wies auf die Bombenanschläge des britischen Neonazis David Copeland 1999 in London hin.[4] Der WDR äußerte früh den Verdacht, der Keupstraßen-Anschlag könnte mit einem, seit November 2011 dem NSU zugerechneten, Bombenanschlag 2001 in der Kölner Probsteigasse und einer noch immer unaufgeklärten Sprengfallenserie in Köln aus dem Jahr 1993 zusammenhängen.[5]
Die Ermittlungen der Polizei Köln hingegen waren von Anbeginn von der Vermutung geprägt, dass sich die Täter*innen des Anschlags im Umfeld der Keupstraße finden lassen müssten bzw. dass die Motive für den Anschlag im Verhalten der Opfer lägen, denen Spielschulden, kriminelle Aktivitäten oder Probleme mit Schutzgelderpressung unterstellt wurden. Diese falsche Motivhypothese führte zu einer Täter-Opfer-Umkehr, durch die insbesondere die Familie, die den Frisörladen betrieb, über Jahre im Fokus der Ermittlungen stand und anhaltenden Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt war, die tief in den persönlichen Lebensbereich eingriffen. Die Polizei verfolgte in ihrem Fall sogar das Ziel, „einen Statuswechsel vom Zeugen zum Beschuldigten herbeizuführen.“[6] Der Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags NRW spricht deshalb von einer „erneuten Viktimisierung der Opfer“[7] und „versuchten Kriminalisierung der Opfer“[8] durch das Verhalten der Polizei. Hinweise, die in Richtung eines rassistischen Motivs deuteten, verfolgte die Kölner Polizei schlichtweg nicht. Dabei hatten sowohl die Profiler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts als auch des Bundeskriminalamts in zwei Operativen Fallanalysen die These eines türkenhassenden Täters formuliert. Die Ermittlungskommission setzte diese These aber nicht in konkrete Ermittlungsmaßnahmen um. Stattdessen wurden Rasterfahndungen konzipiert, die auf der ebenfalls in den Fallanalysen formulierte These aufbauten, dass die Täter im Umfeld der Keupstraße wohnen oder dort zumindest ein Depot unterhalten.[9] Umfangreiche Hinweise der britischen Kriminalpolizei Scotland Yard auf die Anschläge des Neonazis David Copeland in London 1999 legte die Ermittlungskommission ungelesen zu den Akten.[10] Im Handeln der Polizei zeigte sich somit ein institutioneller Rassismus – ein Begriff, den aber sämtliche mit dem Anschlag befassten parlamentarischen Untersuchungsausschüsse scheuten.
Im Folgenden soll das Handeln der Inlandsgeheimdienste im Vordergrund stehen, die sich selbst als „Frühwarnsystem im Sinne unserer wehrhaften Demokratie“[11] verstehen. Zu fragen ist, was wir nun nach der Arbeit der Untersuchungsausschüsse im Bundestag und im Landtag über die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzabteilung (VS-NRW) beim Keupstraßen-Anschlag wissen. Dies bedeutet auch zu erörtern, welche Fragen noch immer nicht nachvollziehbar und glaubwürdig beantwortet sind.
Eine treffende Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Die Verfassungsschutzbehörden seien auf dem rechten Augen blind gewesen. Ihnen fehlten Informationen über die militante Neonazi-Szene. So lautet ein Zerrbild, das nicht nur von Kritiker*innen, sondern ebenso von Verteidiger*innen der Geheimdienste bemüht wird. Tatsächlich hatten die Geheimdienste ein „dichte(s) Netz von V-Personen“[12] in der militanten Neonazi-Szene gesponnen. Viele dieser V-Personen waren gut vernetzt und hatten Führungspositionen innerhalb der Szene inne. Auch fehlte es in Hinblick auf das Erkennen rechtsterroristischer Anschläge und Strategien nicht an der oftmals angemahnten Analysefähigkeit. Dies zeigt sich in der Reaktion des BfV auf die Bombe in der Keupstraße. So beschäftigte sich die für Rechtsterrorismus zuständige „Projekteinheit II 22b“ mit dem Anschlag. Sie besorgte sich Informationen von den Ermittlungsbehörden und stellte am 8. Juli 2004 – vier Wochen nach dem Anschlag – einen umfangreichen Vermerk fertig. Die Projekteinheit Rechtsterrorismus war seit 1998 auch mit dem untergetauchten Neonazi-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aus Jena befasst.[13]
Der in der Projekteinheit erarbeitete, neun Seiten lange Vermerk über den Keupstraßen-Anschlag zog die richtigen Parallelen. Die Verwendung einer Nagelbombe und die Tatortwahl erinnere an die Copeland-Anschläge. Diese könne dem Täter in Köln-Mülheim als „Muster gedient haben“[14], schrieb der Verfasser, ein BfV-Mitarbeiter mit dem Arbeitsnamen Jörg Appenroth.[15] Weiter hieß es: Es sei Copelands Ziel gewesen, einen „Rassenkrieg“ auszulösen. Die Neonazi-Gruppe „Combat 18“ (C18) habe sich öffentlich zu den Anschlägen bekannt, Copeland solle nach eigenen Angaben aber als Einzeltäter gehandelt haben. Da in einem britischen C18-Magazin eine Bombenbauanleitung unter dem Titel „How to build a Dave Copeland Special“ veröffentlicht worden war, verglich Appenroth diese Anleitung mit dem Aufbau der Kölner Nagelbombe, fand aber nur unwesentliche Übereinstimmungen.[16]
Appenroth wusste, dass „Combat 18“ zum Zeitpunkt des Anschlags auch in Deutschland existierte. Mehrmals hatten sich die Verfassungsschutzbehörden 2003 über das Thema ausgetauscht.[17] Denn die Geheimdienste hatten nicht nur wahrgenommen, dass zahlreiche deutsche Neonazis das C18-Label nutzten, sondern auch, dass seit 2000 mehrere illegal produzierte, deutschsprachige Fanzines für die Gewaltstrategie von „Combat 18“ warben.[18] Den Inhalt eines solchen Artikels zitierte Appenroth ausführlich in seinem Vermerk. Die dort skizzierte Terrorstrategie weist Ähnlichkeiten zum Vorgehen des NSU auf. So schrieben die unbekannten Verfasser*innen, dass gewaltsame Aktionen gegen den Staat keinerlei Erfolgsaussichten hätten, stattdessen solle man gegen „ausländische Kriminelle“ vorgehen, um die niemand trauern würde. Solche Aktionen zögen auch keinen großen Verfolgungsdruck seitens des Staates nach sich. Appenroth sah hier die Parallelen, schrieb aber auch, dass „konkrete Hinweise, dass mit dem Kölner Anschlag ein derartiges Konzept zur Umsetzung kam“[19] nicht vorlägen.
Nicht an das Neonazi-Trio aus Jena gedacht
Die beiden Täter des Keupstraßen-Anschlags waren bei der Tat von Überwachungskameras erfasst worden. Auch Appenroth sichtete dieses zu Ermittlungszwecken veröffentlichte Material. Der Gedanke, dass es sich bei den beiden Männern um die untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt handeln könnte, will ihm aber nicht in den Sinn gekommen sein. Dabei war Appenroth im Jahr 1999 seitens des BfV mit der Suche nach den Untergetauchten befasst.[20] Außerdem hatte er maßgeblich an der Broschüre „BfV Spezial Nr. 21. Gefahr eines bewaffneten Kampfes deutscher Rechtsextremisten – Entwicklungen 1997 bis Mitte 2004“ mitgewirkt. Darin verfasste er unter anderem das Kapitel „Rohrbombenfunde in Jena“ über Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Die Broschüre wurde im Juli 2004, also etwa zeitgleich mit dem Keupstraßen-Vermerk, veröffentlicht. Auch sonst will keinem Mitarbeiter*innen der Projektgruppe Rechtsterrorismus der Verdacht gekommen sein, dass es sich bei den Keupstraßen-Tätern um die untergetauchten Neonazis aus Jena handeln könnte.[21]
Appenroth erklärte vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss, er sei aufgrund der verwendeten Fahrräder von Tätern aus dem „Nahbereich“[22] ausgegangen. Er recherchierte nach C18-Sympathisant*innen aus dem „Großraum Köln“, fand 13 Mitglieder eines Online-Forums, die er aber nicht namentlich identifizieren konnte. Die Verfassungsschutzbehörden wussten, dass Aktivitäten mit Bezug auf „Combat 18“ vor allem im 70 Kilometer entfernten Dortmund zu verzeichnen waren.[23] Doch Hinweise auf C18-Sympathisant*innen aus dem Raum Dortmund enthielt der Vermerk nicht. Stattdessen führte er vier wegen Gewalttaten bekannte Neonazis aus dem Großraum Köln auf. Informationen zu einem dieser Männer gab Appenroth telefonisch an die Polizei Köln weiter, die eine Spur anlegte und den Mann kurz darauf aufgrund seiner Größe und seines schmalen Erscheinungsbildes als Täter ausschloss.[24]
Die Polizei Köln wird nicht informiert
Der umfangreiche Vermerk selbst erreichte die Ermittlungskommission der Polizei Köln hingegen nicht. Auf dem üblichen Dienstweg war das Dokument vom BfV an den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz geschickt worden. Dort wurde es zwar gelesen, blieb dann aber unter Verschluss. Mit welcher Intention es der Polizei vorenthalten wurde, konnten die Untersuchungsausschüsse nicht klären. Die verantwortliche Gruppenleiterin des VS-NRW, Cornelia de la Chevallerie, erklärte, sie habe aus dem Schreiben herausgelesen, dass das BfV die Kölner Polizei bereits informiert habe. Dies ist unglaubwürdig, denn zum einen läuft der Dienstweg stets über ihre Abteilung. Zum anderen heißt es in dem Vermerk ausdrücklich, dass lediglich die Personalien eines der erwähnten Neonazis aus dem Bereich Köln vorab der Polizei mitgeteilt worden seien und diese den Hinweis in ihre Ermittlungen einbeziehen werde.[25] Der NRW-Untersuchungsausschuss stellte fest: „Dieser Satz bezieht sich ausschließlich auf das Unterkapitel 1.2.2 des Schreibens, an dessen Ende er niedergeschrieben ist. In diesem Unterkapitel führte das BfV als Ergebnis einer NADIS-Recherche die Personalien von vier wegen einschlägigen Delikten bekannten Rechtsextremisten an. Der Satz hat nicht zum Inhalt, dass das PP Köln bereits über sämtliche Sachverhalte des BfV-Schreibens informiert wurde.“[26]
Wenig überzeugend ist auch die zweite Erklärung, die de la Chevallerie in ihrer Befragung vor dem nordrhein-westfälischen Untersuchungsausschuss am 26. Februar 2016 präsentierte. Demnach habe das Schreiben einen derart hohen Verschlusssachengrad aufgewiesen, dass eine Weiterleitung an die Polizei nicht möglich gewesen sei. Dem ist entgegen zu halten, dass der hohe Verschlusssachengrad „VS-Vertraulich“ nur einen einzigen Absatz umfasste. Sämtliche anderen Absätze wurden seitens des BfV als „offen“ oder „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet. Einer Übermittlung dieser Informationen an die Polizei hätte demnach nichts im Wege gestanden.[27]
Gerüchte vom Amt
Als Gruppenleiterin stand Cornelia de la Chevallerie der Gruppe 61 des VS-NRW vor, der die Referate für Rechtsextremismus und Linksextremismus untergeordnet waren. Durch Mitarbeiter*innen des Beschaffungsreferats der Gruppe 61 wurden V-Personen zum Anschlag in der Keupstraße befragt – allerdings laut Aktenlage ohne verwertbare Erkenntnisse zu erheben. Mit der Ausnahme eines einzigen handschriftlichen Vermerks sind die Antworten der V-Personen in der Akte nicht dokumentiert.[28] Andere eigenständige Maßnahmen der Rechtsextremismus-Referate sind nicht bekannt. Nur einmal wird noch eine Anfrage der Polizei Köln nach Informationen zu zwei Personen beantwortet. Die dem NRW-Ausschuss übergebene Akte „Bombenanschlag Keupstraße Köln-Mülheim“ umfasst gerade einmal 35 Seiten – dies ist eine ziemlich dünne Akte für ein Anschlag dieser Größenordnung.[29]
„Zusammenarbeitsstrukturen“[30] mit der Kölner Ermittlungskommission bildete hingegen das Beschaffungsreferat der für „Islamismus/Ausländerextremismus“ zuständigen Gruppe 62 des VS-NRW. Bereits am 18. Juni 2004 wurde ein Vermerk an die Polizei geschickt: Der Verfassungsschutz habe Kenntnis von einer „spekulativen Version“, wonach die Hintergründe der Tat in einem „Streit zwischen den dort lebenden Türken und Kurden“ lägen. Eine der Gruppen habe „Osteuropäer“ beauftragt, den Streit endgültig zu beenden. Zwar musste der Verfassungsschutz letztlich feststellen, dass keinerlei Anhaltspunkte vorlagen, die diese Spekulation bestätigten.[31] Dies hielt die Verantwortlichen jedoch nicht davon ab, die Gerüchte an die Kölner Polizei zu streuen. Dort vertat man ohnehin dieselbe These, für die aber auch die Polizei keinerlei Belege hatte. Ende August 2004 folgte noch eine weitere Mitteilung des VS-NRW, wonach die „Zahlungsmoral der Kurden“[32] nun sehr viel besser geworden sei, wie man aus einer Quelle mit Kontakt zum nicht näher definierten „ausländerextremistischen Bereich“ erfahren habe.
Im April 2005 wollte die Polizei Köln vom VS-NRW wissen, ob neue Erkenntnisse zum Anschlag vorlägen. Nein, es gebe nach wie vor keine Hinweise auf die Täter*innen oder das Motiv, antworteten die Verfassungsschützer laut Aktenvermerk der Polizei. Man wisse aber von einem Zeugen, der kurz vor dem Anschlag zwei Männer in einem Hinterhof gesehen habe. Einer der Männer habe ein Fahrrad mit sich geführt. Daraufhin vernahm die Polizei den Augenzeugen, der ihr bis dato unbekannt gewesen war – zehn Monate nach dem Anschlag. Aus welchem Grund, der Verfassungsschutz die Polizei nicht eher und von sich aus in Kenntnis gesetzt hatte, ist nicht bekannt.[33] Obwohl der Augenzeuge die beiden Männer in unmittelbarer Nähe des Ortes gesehen hatte, von dem aus die Bombe per Funk gezündet worden war, hielt es die Polizei für unwahrscheinlich, dass er den Täter gesehen haben könnte. Auf Grundlage einer retrograden Zeitwegberechnung schlossen die Ermittler*innen, der Zeuge müsse den Täter um zehn Minuten verpasst haben. Daher wurde die Spur, trotz eines eingestandenen Unsicherheitsfaktors der Methode, als nicht ermittlungsrelevant eingestuft.[34]
Ein Anruf unbekannten Inhalts
Nicht aufgeklärt sind die Hintergründe eines Gesprächs zwischen zwei führenden Verfassungsschützern des BfV und des VS-NRW noch am Abend des Anschlags. Um 19 Uhr 53 rief der BfV-Mitarbeiter „Dr. M.“ im Lagezentrum des Düsseldorfer Innenministerium an und bat um Kontakt mit seinem Kollegen Peter Hoffmann. Wenig später rief dieser zurück. Hoffmann war Referatsleiter Beschaffung beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und zuständig für die V-Personen aus der rechten Szene.[35] Dr. M. war sein Pendant beim Bundesamt und seit 1998 mit dem untergetauchten Neonazi-Trio aus Jena befasst.[36] Was war so dringend, dass es nicht bis zum Dienstbeginn am nächsten Morgen warten konnte? Naheliegend ist, dass es um V-Personen ging.[37] Doch keiner der Untersuchungsausschüsse konnte bis dato eine überzeugende Antwort finden. Denn Dr. M. konnte weder durch den Bundestag noch durch den Landtag NRW angehört werden. Sein Gesundheitszustand ließe dies nicht zu, teilte das Bundesinnenministerium mit. 2012 reichte er beim Bundestag eine schriftliche, aber nicht unterzeichnete Stellungnahme ein, in der er erklärte, sich an das fragliche Gespräch nicht mehr erinnern zu können.[38]
Sein Kollege aus NRW, Peter Hoffmann, sagte dem ersten Bundestags-Untersuchungsausschuss, dass es, soweit er sich erinnern könne, Dr. M. nur darum gegangen sei, die Lage zu erfragen: „Es hatte nach meinem Erkenntnisstand keinen anderen Hintergrund als die Frage: Hast du irgendetwas, was für unser Haus von Bedeutung sein könnte? Ich kriege Nachfragen von oben. Weißt du irgendetwas schon?“[39] Überzeugen kann diese Erklärung nicht. Aber ein erneutes Nachhaken war bei Peter Hoffmann nicht möglich. Als der nordrhein-westfälische Untersuchungsausschuss ihn einige Jahre später anhören wollte, war auch Peter Hoffmann krankgeschrieben.[40]
Was auch immer die beiden Geheimdienstmitarbeiter tatsächlich besprachen, am nächsten Morgen informierte das BfV die Medien. „Spiegel Online“ berichtete am 10. Juni 2004 bereits um 7:42 Uhr: „Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass die Explosion eines mit Nägeln gespickten Sprengsatzes in Köln-Mülheim keinen terroristischen Hintergrund hat.“[41] Damit präsentierte das BfV eine Deutung des Anschlags, noch bevor sich die Polizei überhaupt zu den ersten Ermittlungsergebnissen geäußert hatte. Deren Pressekonferenz, so ist dem Artikel zu entnehmen, war erst für den Mittag terminiert.
Wen sah der Zeuge Ali D.?
Die Untersuchungsausschüsse konnten auch nicht klären, wer die beiden zivil gekleideten, aber Pistolen im Schulterhalfter tragenden Männer waren, die der Zeuge Ali D. unmittelbar nach der Explosion auf der Keupstraße sah und die er für Zivilpolizisten hielt. Mit einem der Männer führte der Steuerberater und langjährige Vorsitzende der „Interessensgemeinschaft Keupstraße“ einen kurzen Wortwechsel. Acht Jahre später berichtete er seine Beobachtungen dem ersten Untersuchungsausschuss des Bundestages. Herr D. schrieb in seinem Brief an die Abgeordneten, dass er sich die Anwesenheit der Männer nur so erklären könne, dass sie entweder zufällig in der Straße waren, als die Bombe explodierte. „Oder sie waren dort, weil sie Kenntnis von dem geplanten Anschlag hatten, ihn aber nicht mehr verhindern konnten.“[42]
Auf Nachfrage des Bundestags-Untersuchungsausschusses teilte das NRW-Innenministerium mit, dass es sich bei den beobachteten Männern um zwei Polizeibeamte handeln müsste. Diese hätten den Stadtteil mit einem Drogenspürhund bestreift und seien die ersten Polizisten vor Ort gewesen. In der Vernehmung der beiden Polizisten wurden erhebliche Widersprüche zu den Beobachtungen von Herrn D. deutlich. So gaben die Beamten an, Uniform getragen und nicht mit einem türkischen Mann gesprochen zu haben.[43] Der Untersuchungsausschuss des Landtags NRW nahm sich zwei Jahre später noch einmal dieser Frage an und hörte die Polizeibeamten sowie Herrn D. Im Ergebnis stellte der Ausschuss fest, dass die beiden Polizisten nicht die von Herrn D. beobachteten Männer waren.[44]
Festgestellt werden konnte zudem, dass es Verfassungsschutz-Mitarbeiter*innen im Außendienst unter bestimmten Umständen erlaubt ist, eine Schusswaffe mit sich zu führen. Nach Aussagen von zwei Mitarbeitern des VS-NRW waren am Tattag keine Verfassungsschützer*innen in der Keupstraße im Einsatz.[45] Es ist auch nicht bekannt, dass das BfV eine Operation auf der Straße durchführte.
Fazit
Klarheit über die Rolle des Verfassungsschutzes beim Anschlag in der Keupstraße besteht noch immer nicht. Die von den Untersuchungsausschüssen befragten Mitarbeiter*innen der Geheimdienste trugen nicht zur Aufklärung bei, meist verwiesen sie auf Erinnerungslücken oder machten Ausflüchte. Die parlamentarischen Ausschüsse hätten der Rolle der Geheimdienste größere Aufmerksamkeit schenken müssen. Das Agieren der für „Ausländerextremismus“ zuständigen Gruppe 62 des VS-NRW im Zusammenhang mit dem Keupstraßen-Anschlag hat noch kein Untersuchungsausschuss umfassend untersucht, beispielsweise durch die Anhörung von Mitarbeiter*innen dieser Gruppe als Zeug*innen. Stattdessen hat der NRW-Ausschuss den Großteil seiner für die Keupstraße veranschlagten Zeit damit verbracht, Sachverhalte zu rekonstruieren, mit denen sich bereits der erste Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst hatte. Zahlreiche Zeug*innen wurden erneut angehört. Dies förderte vielleicht neue Details zu Tage, aber keine tatsächlich neuen Erkenntnisse und Einschätzungen.
So viel ist allerdings deutlich geworden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz besaß die richtige Analyse, um den rechtsterroristischen Hintergrund des Keupstraßen-Anschlags zu erkennen. Allerdings wurden – bewusst oder unbewusst – keine Verbindungen zum untergetauchten Neonazi-Trio aus Jena gezogen, das sich 1998 dem Zugriff der Polizei entzogen hatte, nachdem seine Bombenwerkstatt entdeckt worden war. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz trug die Verantwortung dafür, dass die Analyse des BfV, die auf einen rechten Hintergrund hindeutete, der Polizei vorenthalten wurde. Zwar war die Ermittlungskommission der Polizei Köln auf ihre These fixiert, dass sich Motive für den Anschlag bei den Bewohner*innen der Keupstraße finden lassen. Es ist aber schwerlich anzunehmen, dass die Polizei anderslautende Einschätzungen, welche der Verfassungsschutz an sie herangetragen hätte, einfach ignoriert hätte. Gegenüber der Öffentlichkeit verheimlichte das BfV, dass man einen rechtsterroristischen Anschlag durchaus für möglich hielt. In Übereinstimmung mit der politischen Führung in den Innenministerien in Berlin und Düsseldorf wurde stattdessen die Möglichkeit eines unpolitischen kriminellen Hintergrunds betont.
Hendrik Puls war als Referent der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III (NSU) des Landtags NRW tätig.
Der Beitrag wurde zuerst veröffentlicht bei „Cilip Bürgerrechte & Polizei.“
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Fußnoten:
[1] Kuhn, S.: Der Anschlag auf die Keupstraße und die Ermittlungen gegen die Betroffenen („Bombe nach der Bombe“), in: von der Behrens, A. (Hrsg.): Kein Schlusswort. Naziterror, Sicherheitsbehörden, Unterstützungsnetzwerk. Plädoyers im NSU-Prozess, Hamburg 2018, S. 164
[2] Kuhn a.a.O, S. 168 (FN 1)
[3] Das ÖgG-Team: Ein Anschlag gegen die ganze Keupstraße!, in: „Marktplatz Aktiv“, Sonderdruck „Straßenfest in der Keupstraße“, Köln, Juli 2004, S. 1
[4] Mülheim gegen Rechts: Der Bombenanschlag in der Keupstraße. Genug gewartet! Oder warum wird nur in eine Richtung ermittelt? In: „Marktplatz Aktiv“, Sonderdruck „Straßenfest in der Keupstraße“, Köln, Juli 2004, S. 2-3
[5] WDR, Lokalzeit Köln vom 14. Juni 2004, Autor: Oliver Köhler, vgl. zu den Anschlägen auch: LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 85-104 ; sowie NSU Watch NRW: Die Anschläge der 1990er Jahre in Köln. Verdrängt, vergessen, abgehakt? Beitrag v. 25.05.2015, online: https://nrw.nsu-watch.info/die-anschlaege-der-1990er-jahre-in-koeln
[6] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 412
[7] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 411
[8] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 412
[9] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 347-351
[10] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 360
[11] Bundesamt für Verfassungsschutz: Unsere Öffentlichkeitsarbeit, online: https://www.verfassungsschutz.de/embed/faltblatt-2016-01-bfv-oeffentlichkeitsarbeit.pdf
[12] Laabs, D.: Der NSU-Komplex: Gescheiterte Aufklärung, in: Hoff, B./Kleffner, H./Pichl, M./Renner, M. (Hrsg.); Rückhaltlose Aufklärung? NSU, NSA, BND – Geheimdienste und Untersuchungsausschüsse zwischen Staatsversagen und Staatswohl, Hamburg 2019, S. 56
[13] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 267
[14] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 820
[15] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 375
[16] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 820
[17] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 264-266
[18] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 181-188
[19] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 822
[20] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 820
[21] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 816- 818; BT-Drs. 17/14600 v. 22.08.2013, S. 706
[22] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 818
[23] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S.192-213
[24] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 359
[25] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 375
[26] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 376
[27] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 377
[28] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 370
[29] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 370
[30] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 372
[31] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 371
[32] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 371
[33] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 335
[34] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 336
[35] BT-Drs. 17/14600 v. 22.08.2013, S. 673
[36] BT-Drs. 18/12950 v. 23.06.2017, S. 1216 (Sondervotum Linksfraktion)
[37] Aust/Laabs a.a.O., S. 587 (FN 11)
[38] Aust/Laabs a.a.O., S. 587 (FN 11)
[39] Zitiert nach: Aust/Laabs a.a.O., S. 589 (FN 11)
[40] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 369
[41] Spiegel Online v. 10.06.2004, online: https://www.spiegel.de/panorama/bombenanschlag-in-koeln-kriminelle-banden-im-visier-der-ermittler-a-303507.html
[42] Zitiert nach: BT-Drs. 17/14600 v. 22.08.2013, S. 693
[43] BT-Drs. 17/14600 v. 22.08.2013, S. 694
[44] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 342
[45] LT-NRW-Drs. 16/14400 v. 31.03.2017, S. 370