3. Verhandlungstag im Prozess zum antisemitischen und rassistischen Anschlag von Halle. Dienstag, 28.07.2020 – Zusammenfassender Bericht

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Am 3. Prozesstag wird zunächst die Befragung des Angeklagten durch die Nebenklage fortgesetzt. Dabei geht es noch einmal stärker ins Detail als in den Tagen zuvor. Der Angeklagte nutzt dies, um sich besonders drastisch zu äußern. Um dies deutlich zu machen und zu zeigen, warum die Vorsitzende Richterin im Verlauf dagegen einschreitet, geben wir einige Äußerungen des Angeklagten im Protokoll wieder. Jegliche Versuche, die Ideologie des Angeklagten zu hinterfragen und an seine menschliche Seite zu appellieren, scheitern und enden in den entsprechenden Aussagen. Dies demonstriert, wie überzeugt der Angeklagte ist. Dies hebt auch Nebenklagevertreterin Kati Lang in einer Erklärung nach der Befragung hervor: Die Taten des Angeklagten seien eine bewusste Entscheidung gewesen. Danach erscheint der erste Zeuge bei Gericht: der Polizeibeamte Drews, der u.a. bei Vernehmungen des Angeklagten anwesend war. Es zeigt sich, dass der Angeklagte auch in diesen Befragungen ähnliche Angaben machte.

Die Verhandlung wird um 10 Uhr aufgerufen. Es geht weiter mit Fragen an den Angeklagten aus der Nebenklage. Zu Beginn geht es vor allem um Fragen zu den Schüssen auf Polizeibeamte bzw. darum, dass er in einer Vernehmung angegeben hatte, eine Rauchgranate gehabt zu haben, die er gegebenenfalls habe einsetzen wollen. Der Angeklagte sagt dazu, dass er die Rauchgranate ja nicht geworfen habe. Außerdem habe es sich nur um eine Möglichkeit gehandelt, sich zurückzuziehen sei eine andere Möglichkeit gewesen. Auf Fragen von Rechtsanwalt Siebenhüner, Nebenklagevertreter eines der Polizisten, antwortet der Angeklagte unter anderem, dass er nicht gemobbt oder gehänselt worden sei. Die Frage, ob er Polizeibeamte als Feinde oder Kollaborateure ansehe, verneint er. Auf die Frage, wie er weitergemacht hätte, wenn der Synagogenanschlag aus seiner Sicht erfolgreich gewesen wäre, sagt der Angeklagte, noch seien seine Feinde nicht besiegt, sie hätten nur einen Schlag gekriegt.

Es folgen Fragen des Nebenklagevertreters Onur Özata, der Betroffene aus dem Kiez-Döner vertritt. Özata: „Hallo, Herr Angeklagter, ich knüpfe an an die Frage. Haben Sie sich Gedanken gemacht, wer in der Synagoge drin ist?“ Der Angeklagte sagt überbetont: „Juden.“ Özata: „Konkret?“ Angeklagter: „Welche Juden genau, nein.“ Auf die Frage, ob es zutreffe, dass er versucht hätte, sein Waffenarsenal aufzubrauchen, um so viele Menschen wie möglich zu ermorden, sagt der Angeklagte: „Aufzubrauchen eher nicht, aber ich hätte es dafür eingesetzt.“ Der Angeklagte sagt im Folgenden, dass er keine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen oder im Hinblick auf das Alter gemacht hätte. Auf die Frage, ob er auch Kinder ermordet hätte, sagt er: „Damit meine Kinder das in Zukunft nicht machen müssen, ja.“ Im Folgenden sagt er unter anderem: „Meine Feinde sind meine Feinde.“ Die Fragen nach „Errungenschaften“ [den von ihm in seinem Manifest so genannten „Achievements“]beantwortet er mit der Aussage, dass er kein Interesse daran habe, seinen „Feinden“ alles zu erklären, weil sie sonst die Tat komplett durchblicken und Vorkehrungen treffen könnten. Erneut behauptet der Angeklagte auf Fragen, dass er sich nicht mit anderen besprochen habe und keine politischen Diskussionen führe. Auf den Vorhalt, dass er laut einer Zeugin „Ausländerpack“ gesagt haben solle, antwortet er, er könne sich nicht erinnern. Darauf, dass er auf einer Feier gesagt haben solle, „Juden sind an allem schuld“, sagt er: „Keine Ahnung. Wenn ich betrunken bin, weiß ich nicht, was ich gesagt habe.“ Auch zu einem Vorfall mit einem Messer gibt er an, dass ihm dazu nichts mehr einfalle. Im Folgenden geht es um Gewaltvideos, die er gesehen habe. Nachdem er zu Beginn – wie schon an den vorherigen Tagen einige Male – sagt, dass die Frage unwichtig sei, beantwortet er die Fragen dann doch: Er habe Hinrichtungsvideos vom IS und ähnlichen Gruppierungen gesehen und, denke er, auch abgespeichert. Zuletzt habe er vor der Tat Bilder auf den Desktop des Rechners in seinem Kinderzimmer gelegt für BKA-Beamte, so der Angeklagte auf Frage. Er bejaht, dass er temporäre Dateien löschen wollte. Wiederholt spricht er davon, dass es sich um „Witze“ handele, die er nicht erklären werde. RA Özata fragt nach „Meguca“. Der Angeklagte sagt, das sei irgendeine Internetseite über Anime. Auf Frage sagt er, dort habe er sein Manifest hochgeladen. Özata: „Warum dort?“ Der Angeklagte antwortet: „Warum nicht, wo sonst?“ Das sei reiner Zufall gewesen, er habe dort keine Kontakte gehabt, sagt er auf Nachfragen. Es folgen Fragen zu Steam- und Discord-Accounts und zu Nicknames, die der Angeklagte nicht beantwortet.

Es folgen Fragen des Nebenklagevertreters RA Feige, der die beiden Verletzten aus Wiedersdorf vertritt. Feige fragt, mit welcher Waffe der Angeklagte auf den Mandanten gezielt habe. Der Angeklagte bejaht, dass es die Waffe gewesen sei, die er schon im Imbiss eingesetzt habe. Feige: „Womit Sie den ersten Schuss auf Herrn S. abgegeben haben?“ Angeklagter: „Ja, der nicht effektiv war.“ Dann fragt Nebenklagevertreter Schulz, der die Personen vertritt, denen der Angeklagte in Wiedersdorf das Taxi gestohlen hat. Der Angeklagte sagt auf Frage, ob er sich als Kriegsgefangener sehe, dass ein Kriegsgefangener einen Staat hinter sich stehen habe, leider gebe es da bei ihm keinen: „Ich wär gern einer.“ Auf Frage nach homofeindlichen Bezügen in einem Entwurf zu seinem Manifest macht der Angeklagte weitere homofeindliche, aber auch antisemitische Bemerkungen.

Im Folgenden geht es unter anderem um den Fluchtversuch des Angeklagten aus der Untersuchungshaft. Dieser sei am zweiten Zaun gescheitert, so der Angeklagte. Auf die Frage, was er hätte machen wollen, wenn die Flucht erfolgreich gewesen wäre, sagt er: „Erstmal rauskommen, dann sehen wir weiter.“ Nach weiteren Fragen aus der Nebenklage fragt Nebenklagevertreterin Dr. Kati Lang u.a. zur Mutter des Angeklagten. Zunächst sagt der Angeklagte, er wolle sein Familienleben in der Öffentlichkeit nicht darlegen. Lang zitiert aus dem Abschiedsbrief der Mutter, den diese vor ihrem Suizidversuch am Tattag verfasst hatte. Der Brief enthält antisemitische Formulierungen und auch Zeichnungen, die Mutter schreibt am Ende: „Er [also der Angeklagte]wollte nur eines: die Wahrheit. Er hat es nicht geschafft. Sie lügen.“ Lang fragt, wie sich der Angeklagte diese antisemitische Verschwörungserzählung erklärt. Der Angeklagte antwortet, das sei keine antisemitische Verschwörungstheorie. Dann sagt er, dass seine Mutter unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol und dem, was sie gehört habe, gestanden habe. Lang: „Haben Sie Ihrer Mutter das Manifest [des Attentäters von Christchurch]ausgehändigt?“ Angeklagter: „Auf jeden Fall nicht.“ Lang: „Ihre Mutter sagt dazu etwas anderes. Haben Sie sich ausgetauscht mit ihr?“ Angeklagter: „Ich habe gesagt, dass jemand gegen Muslime vorgegangen ist in Neuseeland.“ Lang sagt, dass seine Schwester angegeben habe, dass er Hass auf alle Ausländer, vor allem Juden habe. Wenn, sei ihm mal was rausgerutscht, so der Angeklagte. Lang: „Hat Ihnen jemand widersprochen aktiv?“ Angeklagter: „Es gab keine politischen Diskussionen.“ Lang: „Doch die gab es!“ Angeklagter: „Nein, und werfen Sie mir nicht was vor, wenn gab es dumme Kommentare.“ Im Folgenden geht Lang mehrere Namen von Personen durch, mit denen der Angeklagte aus der Haft heraus Briefkontakt hat. Der Angeklagte reagiert sicht- und hörbar genervt, bestätigt aber den Kontakt. Er sagt, er tausche sich hier nicht über seinen privaten Briefverkehr aus, und dass die Fragen nicht weiter gestellt zu werden bräuchten, er beantworte sie nicht. Lang fragt dennoch weiter und nennt Namen von Briefkontakten bis der Angeklagte sagt: „Ich beantworte keine weiteren Fragen.“

Aus der Nebenklage wird gefragt, ob der Angeklagte auch Lieder der Hamas und der Al-Quassam-Brigaden gehört habe, was der Angeklagte bejaht. Der Angeklagte gibt an, er höre die Musik seiner Feinde wie er ihre Bücher lese, „um ihre Strategie zu durchschauen“. Im Folgenden geht es um die Frage, ob der Angeklagte gewusst hat, dass sich Jüdinnen*Juden in der Synagoge befinden und woran er diese im Zweifel erkannt hätte. Der Angeklagte versucht einen Witz zu machen und spricht von „geheimem Templerwissen“, dann sagt er, das seien Informationen, die er über Jahre gelernt habe. Er habe auch über Jahre gelernt, was ein Moslem sei, ohne sich vorzubereiten: „Das lernt man mit der Zeit.“ In Bezug auf die Frage, warum er angegeben habe, sein gemietetes Fahrzeug habe geblinkt wie die Enterprise sagt der Angeklagte: „Ich hasse Star Trek mit einer Leidenschaft, das können Sie sich nicht vorstellen.“ Er bejaht Star Trek zu kennen: „Genug, um es zu hassen. Star Trek ist ein wortwörtlich multikulturelles, jüdisches, schwules Sapceimperium.“ Der Angeklagte nutzt den antisemitischen Topos vom jüdischen Hollywood.

Im Folgenden geht es bei der Befragung durch Rechtsanwältin Pietrzyk zunächst um Bücher seiner „Feinde“, die der Angeklagte gelesen haben will. Er nennt nur den Koran. Auf Nachfrage, ob ihm der Rest entfallen sei, sagt er, mehr wolle er nicht nennen. Pietrzyk nennt dann Lieder, die der Angeklagte bei der Tat abgespielt hat. Sie fragt bei einem Lied, in welcher Situation dieses gespielt worden sei. Der Angeklagte sagt, dazu müsse er das Video sehen. Der Angeklagte setzt im Zusammenhang mit dem Lied immer wieder zu einer längeren Selbstdarstellung an, dies lässt Pietrzyk jedoch nicht zu, sie unterbricht ihn mit konkreten Fragen, u.a. dazu, dass eines der Lieder einen Bezug zum Incel-Phänomen [involuntary celibats]habe. Der Angeklagte sagt, zu denen fühle er sich nicht zugehörig. Pietrzyk fragt in Bezug auf eine Vernehmung: „Warum erwähnen Sie da Anetta Kahane?“ Angeklagter: „Die steht ganz weit oben auf meiner Feindesliste.“

Im Folgenden geht es u.a. um die Frage, ob der Angeklagte wusste, dass es sich bei der Synagoge um eine aktive Synagoge handelt oderer es, wie er behauptet, für möglich gehalten hat, dass es sich nur um ein „Denkmal“ handelt. Nebenklagevertreter RA Sebastian Scharmer weist darauf hin, dass der Angeklagte lange versucht habe, die Türe zu öffnen, dort sei ein Schild mit der Aufschrift „Jüdische Gemeinde Halle – Synagoge“. Der Angeklagte sagt dazu lediglich: „Dann habe ich das falsch interpretiert.“ Scharmer: „Schwer, das falsch zu interpretieren.“ Nach Fragen der Vorsitzenden zum selben Thema fragt RAin Lang. Sie sagt, der Angeklagte habe in einer Beschuldigtenvernehmung ausgeführt, dass er sich bei der ausgewählten Musik etwas gedacht habe, man lebe ja im Unterhaltungszeitalter: „Finden Sie die Tötung von Menschen unterhaltsam?“ Der Angeklagte sagt: „Nein, aber wir leben zweifelsohne im Unterhaltungszeitalter.“ Es folgen Fragen zu Songs, v.a. zu einem bestimmten Song, der u.a. antisemitische und homofeindliche Aussagen beinhaltet. Der Angeklagte versucht aufzutrumpfen, stellt beispielsweise Gegenfragen. Lang weist ihn u.a. darauf hin, dass das hier keine Quizshow sei. Auf die spätere Nachfrage, was er mit der Aussage im Video „Scheiß drauf, vielleicht komme Sie ja raus“ gemeint habe, und ob er das Ziel gehabt habe, die Menschen in der Synagoge rauszutreiben, sagt der Angeklagte, dass er im Dokument bereits gesagt habe, dass das eine der Möglichkeiten sei.

Lang stellt zum Ende ihrer Befragung fest: „Sie verbreiten hier ganz einfach nationalsozialistische, faschistische Ideologie. Das sind sie: ein Nazi!“

In der folgenden Befragung durch RAin Lewin behauptet der Angeklagte, er habe nach und nach weniger mit seiner Familie gesprochen, weil er seine Themen nicht habe anbringen können, habe viel Zeit vor dem Rechner verbracht. Hin und wieder habe es Diskussionen mit der Mutter gegeben, so der Angeklagte auf Nachfrage, er habe aber versucht, das Gespräch abzubrechen. Auch mit seinem Vater habe es keine großen Gespräche gegeben, weil es „ja wieder auf die politische Schiene geht und das will ich nicht.“ Der Angeklagte nutzt die weitere Befragung für antisemitische und rassistische Ausfürhrungen, woraufhin Mertens die Befragung unterbricht und in Richtung der Nebenklage sagt, dass vielleicht vermieden werden solle, Fragen zu stellen, die Gelegenheit geben, dass die schwer erträgliche Ideologie des Angeklagten hier ausgebreitet wird.

RAin Pietrzyk weist den Angeklagten darauf hin, dass bei der Google-Suche nach „Incel“ [involuntary celibats]ein Bild des Angeklagten auftauche. Der sagt dazu, er grenze sich nicht ab von Incels ab, sehe sich nur nicht als solcher.

Nach Fragen von RA Schulz fragt RA Goldstein den Angeklagten, was dieser seinen Anwalt Weber gefragt habe, als er ihn zum ersten Mal gesehen hat. Der Angeklagte sagt, er habe Weber gefragt, ob er Jude sei, weil er auf jeden Fall keinen Juden als Verteidiger habe. Goldstein: „Würden Sie sagen, Sie sind ein Nazi?“ Der Angeklagte gibt eine kaum verständliche Antwort [evtl. „Eher könnte.“]. Auf die Nachfrage von Goldstein sagt er: „Keine weiteren Antworten.“ Auf die Frage, ob er sagen würde, dass er ein Antisemit ist, antwortet der Angeklagte klar mit Ja.

Nach einer Pause folgen Fragen eines Nebenklägers, der sich während des Anschlags in der Synagoge aufgehalten hat. Die Fragen werden zunächst simultan, später konsekutiv aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt. Auf die Fragen antwortet der Angeklagte mit antisemitischen und rassistischen Verschwörungserzählungen, spricht etwas von einem angeblich seit 1.300 Jahren bestehenden „Plan, die europäischen Länder zu erobern“, spricht in antisemitischer Diktion von Juden als „Teilgruppe, die sich von einer größeren Gruppe ernährt“. Zum Nebenkläger sagt er: „Ich denke, Sie arbeiten daran, das Wirtschaftssystem aufrecht zu erhalten, das Weiße ausbeutet.“ Der Nebenkläger erwidert: „Ich arbeite an Primzahlen. Ich frage nach der Tiefe Ihrer Überzeugungen.“ Angeklagter: „Sehr tief.“ Der Angeklagte bejaht, dass es ihm bei dem Angriff im Wege gestanden hätte, wenn er eine Freundin gehabt hätte. Zur Frage, ob er, wenn er Kinder gehabt hätte, noch emotional fähig gewesen wäre, diese Tat durchzuführen, sagt er: „Würde sagen ja, ich habe keine Kinder, kann es nicht wissen.“ Dann redet er darüber, dass über Jahrtausende Männer gekämpft hätten, auch solche mit Kindern und von einem „Zeichen der europäischen Schwäche“, dass das nicht mehr so sei. In Bezug auf den Suizidversuch der Mutter fragt der Nebenkläger: „Wenn Ihre Mutter gestorben wäre als Folge der Tat, wäre das ein akzeptabler Kollateralschaden?“ Angeklagter: „Nein, kein akzeptabler Kollateralschaden.“

Nach der Befragung durch den Nebenkläger fragt die Vorsitzende Richterin Mertens, ob für den Angeklagten Kampf bedeutet, Kampf zwischen ebenbürtigen Menschen. Das verneint der Angeklagte. Auf den Hinweis, dass die Öffentlichkeit darunter nichts verstehe, was mit Heimtücke verbunden ist, sagt der Angeklagte: „Deswegen verlieren sie.“ Mertens: „Das wollen wir mal festhalten, dass das so ist: Gekämpft haben Sie nicht, Sie haben bis dahin im Kinderzimmer gesessen!“

Es folgt dann die Verlesung des bereits erwähnten Briefs der Mutter.

Mertens fragt danach: „Ihre Mutter treibt das Thema Juden auch um?“ Der Angeklagte sagt: „Absolut nicht.“ Er wisse nicht, warum das da drin stehe, es sei wohl eine Kombination aus dem, was in den Medien steht, und Medikation.

Es folgen Fragen des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Norbert Leygraf. Der fragt zunächst zur Bauchoperation, die der Angeklagte hatte, u.a. dazu, dass in einem Arztbrief die Rede von Kampfsport sei. Außerdem fragt er zu dem vom Angeklagten eingeräumten Amphetaminkonsum in der Jugend. Der Angeklagte möchte die Fragen nicht beantworten oder behauptet, er wisse es nicht mehr. In Bezug auf die Äußerung des Angeklagten, er sei unsicher gewesen, ob die Synagoge in Betrieb ist, sagt Leygraf, dass der Angeklagte in einem von ihm so betitelten „Pre-Action Report“ geschrieben habe, dass er die Synagoge ausgewählt habe, weil es der nächste Ort mit einer größeren Zahl Juden wäre. Der Angeklagte bejaht das. Leygraf sagt, das lege nahe, dass der Angeklagte wisse, dass da Juden seien. Auf Fragen des Sachverständigen sagt der Angeklagte, dass er für den Fall, dass sein eigentlicher Plan an der Synagoge keinen Erfolg hat, „zur Not“ in die Innenstadt oder zu einem Muslimischen Kulturzentrum zu gehen, er habe aber keinen genauen Plan gehabt, zu weit in die Zukunft zu planen sei nicht effizient.

Nach der Einlassung des Angeklagten verliest RAin Lang für ihre Mandant*innen eine Erklärung:
Der Angeklagte hat in seinen Ausführungen sein zutiefst antisemitisches und rassistisches Weltbild dargelegt. Wir wissen, dass ein rechtsstaatliches Verfahren dem Angeklagten diese Möglichkeit zur freien Rede zugesteht. Aber es war für uns schwer aushaltbar. Es soll und kann nicht unwidersprochen bleiben.
Wir haben und hatten keine Illusionen, dass der Angeklagte seine Taten bereut. Aus seinen Taten und seinen Worten hier im Gerichtssaal spricht eine klare Haltung, die in der Geschichte Deutschlands bereits zu mehr als sechs Millionen getöteten Juden und Jüdinnen und in jüngster Zeit, also nach der Wiedervereinigung, zu mehr als zweihundert Toten rechter, antisemitischer und rassistischer Gewalt in Deutschland geführt hat. Zuletzt starben beim Anschlag in Hanau am 19. Februar diesen Jahres neun Menschen.
Der Angeklagte ist ein tief überzeugter Antisemit und Rassist. Diese Haltung ist weder zu pathologisieren noch mit seinem Werdegang zu entschuldigen. Der Angeklagte hat sich aus freiem Willen heraus entschlossen Juden und Jüdinnen sowie vermeintlich Nichtdeutsche aus einer Ideologie der Ungleichwertigkeit heraus zu hassen und töten zu wollen, um den Fortbestand einer angeblichen Kultur der weißen, männlichen Vorherrschaft zu sichern. Auch wenn der Darstellung des Angeklagten entnommen werden soll, dass er allein handelte, so mag das in einem engen strafrechtlichen Verständnis korrekt sein. Für uns aber gibt die Einlassung des Angeklagten ein anderes Bild. Der Angeklagte bewegte sich in einem gesellschaftlichen Resonanzraum, insbesondere in Internetforen, die ihn inspirierten, bestärkten und über die er sich einen Nachahmungseffekt erhoffte. Über diese selbstreferentiellen digitalen Räume verbunden mit einer gleichgültigen oder bejahenden realen Umgebung wurden aus Worten Taten. Für uns sind die Taten von Oslo und Utøya im Jahr 2011, das Attentat von Christchurch im März 2019, die der Angeklagte als Blaupausen anführte und schließlich der Anschlag von Halle nicht als Verbrechen von Einzeltätern anzusehen. Die Einlassung des Angeklagten zeigt vielmehr, dass vor allem der digitale Resonanzraum Inspiration und Unterstützung darstellte. Diese digitalen Verbindungen sind lose – aber nicht unstrukturiert, sie sind sich immer wieder neu findende und konstituierende Netzwerke des Hasses. In der Wissenschaft werden unter digitalen Hasskulturen komplexe Schwärme von Internetnutzern, die kurzzeitige Allianzen bilden, um eine aufgeklärte politische Kultur zu bekämpfen, verstanden.
Die Anschläge von Pittsburgh, Christchurch und Poway hatten genau wie die Tat von Halle zwei Referenzpunkte. Einerseits sollen mit solchen Botschaftstaten sämtliche Angehörige der anvisierten Betroffenengruppe in Angst und Schrecken versetzt werden. Juden und Jüdinnen sollte vermittelt werden, dass sie nicht in Sicherheit sind. In Deutschland hat ein solcher Anschlag aufgrund der Shoa ohne Frage nochmals eine besondere Bedeutung. Andererseits ging es dem Angeklagten darum, mit seiner Tat weitere weiße Männer zum Kampf gegen die vermeintlich Anderen zu ermutigen, so wie er selbst die Waffe in die Hand zu nehmen. Es darf in diesem Prozess nicht der Fehler gemacht werden, die Taten dadurch zu verharmlosen, dass hier nur eine Person angeklagt ist. Es darf nicht der Fehler gemacht werden, nach Gründen zu suchen, die die Ideologie des Täters vermeintlich entschuldigen. Weder die Trennung der Eltern noch andere persönliche Umstände haben zur Folge, dass man sich selbst als Übermensch sieht und andere Menschen aus rassistischen und antisemitischen Gründen das Recht auf Leben abspricht. Antisemitismus und Rassismus darf und wird nicht unwidersprochen bleiben. Auch deshalb geben wir diese Erklärung bewusst nach der Einlassung des Angeklagten ab. Nicht um ihn zu kommentieren, sondern um aktiv zu widersprechen.

Es folgt dann die Befragung des Polizeibeamten Drews vom Staatsschutz des BKA, der bei den Vernehmungen des Angeklagten anwesend war. Die Vernehmung ergibt relativ wenig Neues, da der Angeklagte in diesen Vernehmungen offenbar Ähnliches angegeben hat, wie in den Tagen vor Gericht. Zunächst fragt die Vorsitzende. Drews beschreibt den Angeklagten als verschlossen, aber auch folgsam und als zurückhaltend. Im Hinblick auf „Your F&A Guide“ – eine erste Erklärung, die der Angeklagte verfasst, aber nicht veröffentlicht hat – sagt der Zeuge, dass der Angeklagte angegeben habe, das sei auf Englisch verfasst, weil er wollte, dass die Tatdokumente nicht nur in Deutschland, sondern international alle mitlesen, mitdenken und nachmachen können. Bei der ersten Erklärung seien zunächst Muslime als Tatziel angegeben worden, so der Zeuge. Der Zeuge berichtet u.a. weiter, dass es in Bezug auf Formulierungen in einem Dokument des Angeklagten, aus dem Angeklagten herausgeplatzt sei, dass es ein „Witz“ sei. Weil der Zeuge nicht sagen kann, wann dieses Dokument entstanden ist, fragt die Vorsitzende den Angeklagten. Dieser sagt, das müsse nach dem Anschlag in Christchurch gewesen sein, im April ungefähr. Es geht dann weiter mit der Befragung des Zeugen Drews. Dieser gibt an, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er den höchsten jüdischen Feiertag ausgewählt habe, weil er sich erhofft habe, dass zum einen viele Juden in der Synagoge sind, und es ihm vor allem um die Juden gehe, die ein bis zwei Mal im Jahr nur in die Synagoge gehen: „Die würden ihm schaden. Orthodoxe würden den andern Juden eher zur Last fallen. Die würde er auch treffen wollen, aber die würden ihm nicht so schaden.“ Der Zeuge bejaht, dass der Angeklagte gewusst habe, dass Jom Kippur bei der jüdischen Gemeinde der höchste Feiertag ist. Im Weiteren berichtet der Zeuge u.a. dazu, dass der Angeklagte bei einer Ausspähfahrt die Uploadrate vor der Synagoge getestet hab. Außerdem berichtet er, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er die Hoffnung hatte, dass [wenn er es nicht in die Synagoge schafft]Gemeindemitglieder herauskommen: „Er wollte sie rauslocken und hätte sie dann auf der Straße erschossen.“

Befragt in Bezug auf die Ermordung von Jana L. sagt der Zeuge, dass der Angeklagte hierzu angegeben habe, dass es gegolten habe „jegliche Störung“ zu unterbinden. In Bezug auf die weiteren Schüsse auf Jana L. habe der Angeklagte davon gesprochen, dass „Millionen Soldaten“ gestorben seien, weil sie Mitleid gehabt hätten. Der Zeuge bejaht auch, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er den Dönerladen vorher nicht gekannt habe. Der Angeklagte habe die Vorstellung gehabt, dass ein Dönerladen nur von Muslimen besucht wird, also dass er Muslime trifft: „Was er gesehen hatte, waren verschiedene Personen, die er dem muslimischen Glauben zugerechnet hat.“ Auf die Frage von Mertens, ob dem Angeklagten dieses Identifizieren wichtig gewesen sei, sagt der Zeuge: „Da hat er gesagt, dass er das kann, das Menschen identifizieren nach Hautfarbe.“ Der Zeuge geht u.a. darauf ein, dass es aus Sicht des Angeklagten drei entscheidende Ereignisse vor seiner Tat gegeben habe: die Erkrankung des Angeklagten 2013, die „Flüchtlingskrise, ich nenne sie mal so“ 2015, in deren Folge der Angeklagte begonnen habe sich zu bewaffnen, und schließlich der Anschlag in Christchurch. Auf einen Vorhalt Mertens aus dem Vernehmungsprotokoll dazu, dass der Angeklagte eine Granate geworfen habe, weil er gedacht habe, dass die Menschen dann aus der Synagoge fliehen, sagt der Zeuge: „Das kam wie eine Explosion raus aus ihm: ‚Ja, natürlich hätte ich geschossen, dafür war ich da.‘“ Zur Situation, als der Angeklagte auf die Polizeistreife schoss, sagt der Zeuge, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er die Polizisten gerne getötet hätte, „damit er weiter durch die Stadt ziehen kann und Leute töten kann“. Der Angeklagte habe gewusst, dass die Polizei ihn sonst daran hindern würde.

Nach einer Pause geht es u.a. darum, dass der Angeklagte sich nach seinem Grundwehrdienst noch einmal bei der Bundeswehr beworben habe, das Vorstellungsgespräch aber einen oder zwei Tage vorher abgesagt habe. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass der Angeklagte schlechte Aussichten gehabt habe, aber das habe der Angeklagte nicht gewusst. Es geht dann bei der folgenden Befragung durch Bundesanwalt Lohse darum, wie der Angeklagte den Betrag von 1.000 Euro für die von „Mark“ erhaltenen Bitcoin tatsächlich bekommen hat. Der Zeuge sagt: „Die hat er anonym weiterveräußert, an jemanden, wo er gar nicht wissen wollte, wie der heißt oder wo der herkommt.“ Auf einem Parkplatz [phon.], Kaufhof oder Karstadt in Eisleben, seien die Daten übergeben worden. Lohse fragt, ob der Angeklagte angegeben habe, dass er sich mit rechten Gruppen getroffen hätte. Der Zeuge sagt: „Nein, rechte Gruppen, die so denken würden wie er, würden sofort verboten.“

In Bezug auf den Personenbericht zum Angeklagten und zu gefundenen Datenträgern gibt der Zeuge u.a. an, dass der Angeklagte Löschprogramme über den Computer habe laufen lassen. Er spricht von Firefox-Browserartefakten, die gefunden worden seien. Da könne man aber nur sagen, dass eine Seite angewählt worden sei, nicht ob derjenige aktiv etwas gepostet habe, eine Registrierung vorgenommen habe oder wie lang er auf der Seite gewesen sei. Der Zeuge berichtet, dass seine Kollegen außerdem gewaltdarstellende Videos gesichert hätten. Der Angeklagte habe angegeben, „alles über Christchurch“ gespeichert zu haben. Der Zeuge berichtet auch von gespeicherten IS-Videos. Zu Accounts des Angeklagten berichtet der Zeuge u.a. von einem „Steam“-Account, den „Twitch“-Account habe der Angeklagte nur zum Streamen der Tat angelegt.

Dann fragt die Nebenklage. RA Eifler sagt, dass im Video zu sehen sei, dass Kevin S. um sein Leben fleht, und fragt: „Hat er da Reaktionen gezeigt?“ Drews: „Ich glaube, er hat es gar nicht kommentiert, nicht im Sinne, es tut ihm leid oder er bereut es.“ RA Görgülü fragt zu weiteren Reaktionen des Angeklagten beim Video, ob der mal gelächelt habe. Drews: „Nicht nur gelächelt, sondern gelacht.“ Der Angeklagte habe in allen Vernehmungen immer wieder laut gelacht, wenn er etwas als „äußerst witzig empfunden hat. Konnte ich nicht nachvollziehen, aber ja.“

RAin Pietrzyk fragt u.a. zu einem Video auf einem Datenträger mit Bezug zur Atomwaffen Division. Drews: „Ähm, im Endeffekt, dass es für ihn keine große Bedeutung hatte, dass er das wie vieles andere in den ‚Shitpost‘-Ordner gelegt hat.“ Für ihn, so Drews, habe sich kein Tatbezug zur Atomwaffen Division ergeben. Pietrzyk hält zur Atomwaffen Division aus einer Vernehmung vor: Ich wäre froh, wenn sie echt wäre. Drews: „Hat er wohl angezweifelt.“ An die namentliche Erwähnung des Täters des rassistischen OEZ-Anschlags in München durch den Angeklagten kann sich der Zeuge zunächst nicht erinnern. Nach einem Vorhalt sagt Drews: „Ah, genau, der Name war mir entfallen.“ Den Vorhalt, dass der Angeklagte von den Nagelbomben eine in den Dönerladen habe werfen wollen, bejaht der Zeuge. Im Weiteren geht es u.a. darum, ob der Angeklagte mal angegeben habe, dass er aus den Taten der Attentäter von El Paso und Christchurch gelernt habe. Dazu gibt der Zeuge an, dass der Angeklagte gesagt habe, dass er wegen neuer Algorithmen bei Facebook einen anderen Server, bei dem das nicht so ist, der aber stabil ist, gesucht habe. Auf Nachfrage nach dem Käufer der Bitcoin sagt der Zeuge, dass der Angeklagte zu verstehen gegeben habe, dass der Käufer nicht aus Eisleben gewesen sei, sondern eine lange Anreise gehabt habe, er aber nicht wisse, woher.

Auf Frage von RAin Lang, ob der Angeklagte mit seiner Mutter auf Englisch gesprochen habe, sagt der Zeuge: „Mal auf Englisch, mal auf Deutsch.“ Im Folgenden fragt RA Hermann u.a. zur Funktionsweise von Imageboards, der Zeuge gibt aber an, dass er da keine Experte sei. Hermann regt an, wenn das Gericht es nicht ohnehin geplant hat, einen Experten zu diesem Thema zu hören. RA Siebenhüner fragt u.a. danach, ob Hinweise gefunden worden seien, dass der Angeklagte nach der Tat mit Durchsuchungen gerechnet hat. Das bejaht der Zeuge, der Angeklagte habe wohl in den leeren Bettkasten, wo er ursprünglich die Waffen gelagert hatte, einen Zettel mit der Aufschrift „Niete“ hingelegt. Siebenhüner fragt nach Merkwürdigkeiten beim Angeklagten in den Vernehmungen. Dass der Angeklagte an unpassenden Stellen gelacht habe, das habe er auffällig gefunden, sagt der Zeuge.

Im Nachgang zur Vernehmung des Zeugen Drews schließt sich RAin Pietrzyk der Anregung von RA Hermann an und nennt bereits eine Sachverständige zum Thema Imageboards. Mertens sagt, das Gericht werde das prüfen. Der Verhandlungstag endet um 16:52 Uhr.