NSU-Watch: „Das Gericht im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. wird seiner Verantwortung den Betroffenen gegenüber nicht gerecht.“ – Zwischenfazit vom 3. Dezember 2020

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Seit dem 16. Juni 2020 läuft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. Caro Keller von der unabhängigen antifaschistischen Beobachtungsstelle NSU-Watch zieht ein Zwischenfazit: „Der Senat ist seiner Aufgabe, die Betroffenen in dem Strafverfahren zu schützen und die Taten gegen sie lückenlos aufzuklären, bisher nicht wirklich nachgekommen. Vor allem bei der Aussage von Ahmed I. am 29. Oktober 2020 nicht. Und auch an den bisher 33 Verhandlungstagen ließ das Gericht nicht erkennen, dass es die Tragweite der Taten gegen die Familie Lübcke und gegen Ahmed I. erkennt.“

Am 6. Januar 2016 wurde Ahmed I. auf offener Straße angegriffen und durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt. Er überlebte diesen versuchten Mord nur knapp. Beinahe fünf Jahre sind seitdem vergangen. Ahmed I. hatte kurz vor dem Angriff einen Fahrradfahrer hinter sich bemerkt, der Angriff aber kam für ihn wie aus dem Nichts. I. machte bereits 2016 auf einen möglichen rechten Hintergrund der Tat aufmerksam. Die Ermittlungen konzentrierten sich aber auf sein eigenes Umfeld in der Geflüchtetenunterkunft in Lohfelden. Nur sehr kurzzeitig wurde gegen lokale Neonazis ermittelt. Diese Ermittlungen hätten – wenn sie mit Nachdruck geführt worden wären – zum Erfolg führen können. Denn auch das Alibi des späteren Hauptangeklagten im Frankfurter Prozess, Stephan Ernst, für den Tatabend wurde erfragt. Mit dessen Angaben ‚Urlaub‘ und ‚Zuhause‘ gab man sich allerdings seitens der Polizei zufrieden. Die Ermittlungen zum Angriff auf Ahmed I. wurden eingestellt. Dreieinhalb Jahre später wurde Walter Lübcke auf seiner Terrasse erschossen – mutmaßlich von Stephan Ernst. Ein Ermittlungserfolg im Fall des Angriffs auf Ahmed I. hätte den Mord an Walter Lübcke vermutlich verhindern können.

Im Sommer 2019, nach der Festnahme von Stephan Ernst, schrieb Ahmed I. einen Brief an die Polizei, weil er aufgrund der örtlichen Nähe des Wohnorts von Stephan Ernst zum Tatort, ihn auch hinter dem Angriff auf sich vermutete. Auch die Ermittler*innen erinnerten sich an den Mordversuch vom Januar 2016. Bei der nun folgenden Durchsuchung bei Ernst wurde tatsächlich ein Messer gefunden, das zur Wunde von Ahmed I. passt. Auf diesem Messer wurden auch DNA-Anhaftungen gefunden, zu denen Ahmed I. als Spurenverursacher nicht ausgeschlossen werden kann, viele Merkmale stimmen überein. Ahmed I. ist heute Nebenkläger im Strafprozess gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann. Das Verfahren gegen Ernst wird wegen des Mordes an Walter Lübcke und wegen des Angriffs auf Ahmed I. geführt.

Am 29. Oktober 2020, dem 25. Verhandlungstag, wurde Ahmed I. als „Opferzeuge“ im Prozess am Frankfurter Oberlandesgericht gehört. Über die Befragung berichtete der Journalist Danijel Majić später in seinem Prozess-Blog unter der Überschrift: „Wie man mit einem Opfer nicht umgehen sollte.“

Opferzeugen sind vor Gericht einer großen Belastung ausgesetzt. Insbesondere, wenn die Verteidigung ihr Fragerecht nutzt, um die Aussagen von Betroffenen und Überlebenden in Misskredit zu bringen, wenn sie versucht, Zweifel zu säen an der Glaubwürdigkeit der Betroffenen. Hierzu ließen die Strafverteidiger von Stephan Ernst bei der Befragung von Ahmed I. keine noch so kleine Chance aus. So traten sie angebliche Widersprüche in den Aussagen des Zeugen breit, stellten wieder und wieder dessen Hinweis darauf in Abrede, dass seine Befragungen bei der Polizei unmittelbar nach dem Angriff schwierig gewesen seien. Ahmed I. wurde am Morgen nach dem lebensbedrohlichen Angriff, noch im Krankenhaus, und in den darauffolgenden Tagen von der Polizei vernommen. Er stand dabei unter Schock und wurde vermutlich fehlerhaft von einer Dolmetscherin übersetzt. Zudem war auch die Übersetzung seiner Aussage im Prozess unzureichend.

Fragwürdig war aber weniger das Agieren der Verteidigung als die fehlende Reaktion des Senats unter Vorsitz von Thomas Sagebiel. Zeug*innen, die zugleich Verletzte sind, sind nach § 48 Absatz 3 StPO als besonders schutzbedürftig zu sehen. Eine Strafkammer hat darum zu prüfen und danach zu handeln, ob und dass Zeug*innen, die als Verletzte in einem Strafverfahren aussagen, in ihrem Wohl nicht verletzt werden. Es ist zum Beispiel auf Fragen zum persönlichen Lebensbereich zu verzichten, wenn sie den oder die Zeug*in besonders belasten können. NSU-Watch: „Am 29. Oktober hat der Senat diesem in der Strafprozessordnung festgeschriebenen Schutzaspekt keine Aufmerksamkeit geschenkt. Stattdessen ließ der Vorsitzende Richter Sagebiel die Verteidiger von Stephan Ernst gewähren, bot deren unangemessenen, teilweise boshaften Angriffen auf die Glaubwürdigkeit von Ahmed I. keinen Einhalt.“ Der Mitangeklagte Markus Hartmann reagierte auf die Aussagen des Zeugen, indem er grinste und Grimassen schnitt. Der Senat tat zunächst nichts, erst der Einwurf eines Nebenklagevertreters sorgte für einen Ordnungsruf gegen Hartmann.

Die Kritik an den Ermittlungen nach dem Mordversuch auf Ahmed I. 2016 soll, wenn es nach dem Senat geht, wohl außen vor bleiben. In einem Statement auf einer Pressekonferenz anlässlich seiner Zeugenaussage berichtete Ahmed I. von den Ermittlungen, die auf den Angriff gegen ihn folgten: „Hier müsste auch die Polizei auf der Anklagebank sitzen.“

„Uns überrascht nicht, wieder einmal von einem Überlebenden hören zu müssen, dass die Polizei nach einem Angriff fast ausschließlich im persönlichen Umfeld des Opfers ermittelte“, blickt Caro Keller von NSU-Watch auf den Prozesstag in Frankfurt/Main und auf die Pressekonferenz mit Ahmed I. zurück. „Dennoch ist es bitter, immer wieder derartige Berichte hören zu müssen – auch neun Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU, neun Jahre, nachdem für alle die gegen die Überlebenden, die Angehörigen und die Familien der Opfer gerichteten rassistischen Ermittlungen im NSU-Komplex offensichtlich wurden“, so Keller.

Noch ist im Prozess in Frankfurt Zeit, einen anderen Kurs einzuschlagen. Zeit für die Nebenklage, um weitergehende Aufklärung zu kämpfen, Zeit für den Senat, seinen Blick zu öffnen. NSU-Watch: „Der Senat darf in diesem Verfahren nicht weiterhin die Betroffenen vernachlässigen, während er die Angeklagten mit Samthandschuhen anfasst. Hier geht es nicht einfach um einen Kriminalfall. Bei der Aufklärung rechten Terrors geht es auch darum, weitere Taten zu verhindern.“