Der Prozess gegen Franco Albrecht. Die Verhandlungstage 1-3.

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„Die Tatpläne waren darauf angelegt, die Morde als radikalen Terrorakt eines in Deutschland anerkannten Asylsuchenden darzustellen.“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 1. Verhandlungstag, 20. Mai 2021

Am ersten Prozesstag gegen Franco Albrecht verlas die Bundesanwaltschaft ihre Anklageschrift, in der sie Albrecht unter anderem die Vorbereitung eines terroristischen Anschlags vorwirft. Im Anschluss verlas die Verteidigung von Albrecht ein „Opening Statement“, in der sie dessen Umsturzversuche verteidigte und rassistische Verschwörungsideologien von sich gab.

Am 20. Mai 2021 begann der Gerichtsprozess gegen Franco Hans Albrecht vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Der gleiche Senat, der bereits im letzten Jahr das Verfahren gegen Stefan Ernst und Markus Hartmann führte, wollte 2018 die Anklage gegen Albrecht nicht zulassen. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) revidierte in der nächst höheren Instanz die Entscheidung. Nun begann vier Jahre nach der Verhaftung von Albrecht und dreineinhalb Jahre nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft die Hauptverhandlung gegen ihn.

Der Prozessbeginn verzögerte sich gleich am ersten Tag um eine halbe Stunde. Wegen der Corona-Pandemie dürfen nur ein Drittel der Plätze auf Besucher*innen- und Pressetribüne belegt werden. Weitere Journalist*innen finden in einem Medienraum Platz, in den der Ton aus dem Gerichtssaal live übertragen wird. Doch mit der Technik zur Liveübertragung haperte es am ersten Tag, sodass die erste halbe Stunde Techniker damit verbrachten, Kabel und Anlage zu überprüfen.

Anklagesatz der Bundesanwaltschaft

Als die technischen Probleme gelöst waren, begannen um 10.30 Uhr nach einer kurzen Begrüßung und Einführung durch das Gericht die Generalbundesanwält*innen (GBA) Weingast und Buskohl mit dem Verlesen des kurzen Anklagesatzes aus der Anklageschrift gegen Franco Albrecht. Darin wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor, seit spätestens Ende 2015 eine schwere staatsgefährdende Gewalttat (§89a StGB) vorbereitet zu haben. Hierzu habe er sich illegalerweise Waffen verschafft, verwahrt und besessen. Darunter eine halbautomatische Kurzwaffe, die er sich in Paris besorgt haben soll, und zwei weitere Schusswaffen samt Munition, sowie Sprengstoff, für den er ebenfalls keine erforderliche Berechtigung besaß. Die Munition stamme zu Teilen aus Bundeswehrbeständen und sei von Albrecht zwischen Januar 2015 und April 2017 in Hammelburg und Illkirch an sich genommen worden.

Albrecht verfüge über eine seit Jahren verfestigte völkisch-rechtsnationale Gesinnung, so die GBA. Er glaube an eine faktische Besetzung Deutschlands durch die USA und habe insbesondere Juden*Jüdinnen als Feindbild. Er glaube daran, dass die deutsche Nation „zersetzt“ werde und mache hochrangige Politiker*innen hierfür verantwortlich seien. Aufgrund dieser Einstellung habe er den Entschluss gefasst, Anschläge auf das Leben von Personen des öffentlichen Lebens zu führen, darunter die Politiker*innen Heiko Maas, Claudia Roth und die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane. Hierfür habe er sich unter hohem Aufwand die fiktive Identität eines Geflüchteten unter dem Namen David Benjamin verschafft. Die Tatpläne seien darauf angelegt gewesen, die Morde als radikalen Terrorakt eines in Deutschland anerkannten Asylsuchenden darzustellen. Sein Wunsch sei es gewesen, dadurch einen Bewusstseinswandel in Deutschland zu bewirken um Migration nach Deutschland seinem Wunsch nach zu begrenzen oder vollständig zu beenden, so die GBA.

Zusammenfassend wirft die GBA Albrecht damit mehrere Straftaten vor: Die Planung der Ermordung von Personen, die dazu führen könnten, Bestand und Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen; den Besitz einer Pistole des französischen Herstellers M.A.P.F. sowie zwei weiterer Schusswaffen (einer weiteren Pistole vom Kaliber 7,65mm Browning und einem Sturmgewehr G3 der Marke Heckler&Koch), jeweils ohne dafür eine Erlaubnis zu besitzen; den Besitz von Munition und Sprengstoff, ohne die Erlaubnis hierfür zu besitzen; den Diebstahl von Munition und Sprengstoffen bei der Bundeswehr; den Betrug, sich fälschlicherweise als Asylbewerber ausgegeben zu haben und den Staat unter dieser fiktiven Identität um knapp 10.000€ betrogen zu haben. Alle dies habe er getan, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten.

Im Anschluss verlas die GBA noch eine Liste einzuziehender Waffen, Munition und Sprengstoffe, die bei Albrecht bzw. seinem Freund Mathias Fl. gefunden wurden. Darunter sind die Pistole des Herstellers M.A.P.F., die Albrecht am Flughafen in Wien deponierte, diverse Patronen unterschiedlicher Art für Kurzwaffen, Repetiergewehre und vollautomatische Sturmgewehre, sowie Patronengurte, Zündmittel, unterschiedliche Granaten und Sprengmittel. Insgesamt über 1000 Schuss unterschiedlicher Munition sowie über 50 Sprengkörper wurden in der Auflistung genannt.

Rechte Erzählungen der Verteidigung

Nachdem die GBA den Anklagesatz vorgetragen hatte, nutzte die Verteidigung die Möglichkeit, ein „Opening Statement“ zum Verfahren zu verlesen, das geprägt war von rechten Narrativen, Verschwörungsideologien und dem Versuch, Albrechts Rassismus und Antisemitismus durch echte und vermeintliche Bekanntschaften mit Juden*Jüdinnen und Migrant*innen zu leugnen.

Bereits vor Prozessbeginn hielt einer der Anwälte von Albrecht, der in Mainz sitzende Moritz Schmitt-Frick, laut Eigenangabe auf seiner Website ehemaliger Stipendiat der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung, eine spontane Pressekonferenz, bei der er von einer „Hetzjagd“ gegen seinen Mandanten sprach und einen „Schlussstrich“ hierunter forderte. In dem von ihm und seinem Kollegen Rechtsanwalt Hock abwechselnd verlesenen Opening-Statement im Gerichtssaal, an dem Albrecht selbst wenige Momente vor dessen Verlesung noch handschriftliche Änderungen vornahm, setzte sich dieser Grundtenor fort, gepaart mit offen rechten Äußerungen über Migrant*innen, Presse und Behörden und der indirekten Legitimierung von Umsturzversuchen.

Schmitt-Frick begann seine Ausführungen zwar mit den Worten, dass sein Statement kein Debattenbeitrag zur Regierungspolitik sein solle, doch was folgte war genau dies: Ein Statement, das mehrheitlich aus in der (extremen) Rechten gängigen Erzählungen bestand und somit ab den ersten Sätzen klar machte, dass die Verteidigung von Albrecht eine politische Verteidigungsstrategie wählte, in der die Ansichten von Albrecht weitgehend reproduziert, die ihm vorgeworfenen Handlungen jedoch bagatellisiert werden sollen.

Franco Albrechts Rechtsanwalt begann wie die Mehrzahl rechter Erzählungen der letzten Jahre mit dem Zuzug von Geflüchteten seit 2015 und sprach in diesem Kontext von einem „Verlust der Glaubwürdigkeit unserer Verfassungsorgane“. Er implizierte damit indirekt die rechte und juristisch schwer haltbare Erzählung von einer rechtswidrigen Grenzöffnung 2015, welche die Realität dahingehend verdreht, dass eine außerordentliche Grenzschließung 2015 eher als Rechtsbruch anzusehen gewesen wäre. Sicherheitsbedenken seien zur Seite gewischt worden und in Innenstädten herrsche seitdem ein „hetzerischer Ton“, so Schmitt-Fricke. Dieser benutzte hier das in rechten Erzählungen oft genutzte Wort „Innenstadt“ als Chiffre für durch Migration mitgeprägte Großstädte und machte Migrant*innen als Sündenböcke verantwortlich für vermeintliche Fehlentwicklungen.

Seinen Mandanten Franco Albrecht stellte Schmitt-Frick als Opfer dar, dass von der Generalbundesanwaltschaft „schikaniert“ wurde, da er die erste Woche der U-Haft in Einzelhaft verbracht habe. Er versuchte zudem die GBA zu delegitimieren und bezeichnete sie als „politische Windmaschine“. Damit sprach er der GBA und dem Prozess als Ganzem die juristische Bedeutung ab. Somit versuchte er, die Anklagevorwürfe zu bagatellisieren und als politisch motivierte Kampagne gegen seinen Mandanten darzustellen, der offen gelegt habe, wie die Regierung angeblich die Kontrolle über das Staatsgebiet aufgegeben und sich an seinem als Soldaten geschworenen Eid orientiert habe. Darauf folgten Angriffe gegen Medien und indirekt erneut gegen die GBA: Prozessbeteiligte hätten Gerichtsunterlagen und -details an Medien weitergegeben. Der Presse gehe es dabei nur darum, „sich die Taschen voll zu machen““.

Entsprechend der Selbstinszenierung vieler rechter Akteur*innen als ‚Stimme der schweigenden Mehrheit‘ nutzte Schmitt-Fricke Umfragen, die aktuell ganz allgemein für einen Regierungswechsel seien, als Bestätigung dessen, dass Albrechts Positionen „nicht nur bei den Rändern“ der Gesellschaft anzutreffen sei. Um dies zu untermauern, wurden zahlreiche kurze Sätze ohne jeweiligen Kontext der Aussage zitiert, vornehmlich von Richtern, Staatsanwälten und anderen Juristen, darunter den ehemaligen Vorsitzenden des deutschen Richterbunds Jens Gniesa und den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Die Zitate handelten alle von einem angeblichen Versagen oder einer Krise des Rechtsstaats, von „Kriminellen, die in Land gelassen wurden“ oder von der vor allem bei rechten Männern verbreiteten Angst vor einem Zuzug von „jungen Männern“ aus dem Ausland. Ironischerweise wurde auch der grüne Oberbürgermeister von Tübingen Boris Palmer als Leumundszeuge zitiert, obwohl gerade dieser seit langem in der Kritik steht, weil er mit rassistischen Aussagen immer wieder auf sich aufmerksam macht. Die Wahl der zitierten Personen machte nicht nur an dieser Stelle stutzig.

Alte Bekanntschaften sollen Albrecht von Rassismus und Antisemitismus freisprechen

Im zweiten Teil des „Opening Statements“ von Albrechts Verteidigern setzten diese das Zitieren von vermeintlich Leumundszeug*innen fort: Zitate von knapp 40 verschiedene Zeug*innen aus Albrechts Leben sollten den Eindruck erwecken, dass Albrecht „weltoffen“ und kein Rassist oder Antisemit sei. Hierfür wurden alle möglichen Personen aus Albrechts aktuellem oder auch längst vergangenem Umfeld herangezogen, von Familienangehörigen, Bundeswehrsoldat*innen, Freund*innen und Bekannten aus Jugendzeiten, bis hin zu Lehrer*innen und Mitschüler*innen (teils noch aus der Mittelstufe) und einer ehemaligen Bankberaterin von Albrecht. Alle wurden mit Aussagen zitiert, dass sie sich solch eine Tat von Albrecht nicht vorstellen könnten, sondern dass er „weltoffen“, „neugierig“ oder „ein Sammler“ sei. Um ihn von Antisemitismus und Rassismus frei zu sprechen wurden ein jüdischer Bundeswehrsoldat, türkische Mitschüler*innen und türkische vermeintliche Jugendfreund*innen aufgeführt, die bei Albrecht keine extrem rechten Einstellungen bemerkt hätten.

Gerade das Zitieren letzterer ist besonders perfide in der absurden Auflistung von Personen, mit denen Albrecht seit teils über 15 Jahren keinen Kontakt hatte. Es entspricht dem altbekannten Rechtefertigungsargument „Ich kann kein Nazi sein, ich habe jüdische/türkische Freunde“, das eine beliebte Alltags-Rechtfertigungsstrategie von Personen darstellt, die mit rassistischen oder antisemitischen Aussagen auffallen. Abgesehen davon, dass es wenig über Albrechts aktuelle Ideologie aussagt, dass er vor 15 Jahren ein gutes Verhältnis zu türkischen Mitschüler*innen gepflegt haben soll, wird dabei außer Acht gelassen, dass Rassismus und Antisemitismus nicht rational sind. Der Hass auf Jüdinnen*Juden und nicht-Weiße im Allgemeinen steht nur scheinbar im Widerspruch dazu, mit Einzelnen aus dieses Gruppen (als vermeintliche Ausnahmen, die trotz ihrer zugeschriebenen Herkunft anständig seien) ein gutes Verhältnis zu haben. Dies ist bei Nazis seit jeher Alltag, schmälert aber nicht die rassistische oder antisemitische Ideologie dahinter.

Mit ihrem „Opening-Statement“ versuchte Albrechts Verteidigung, einen Großteil der politischen Einstellungen Albrechts nicht zu leugnen sondern im Gegenteil diese noch zu reproduzieren, sie allerdings zugleich als nicht ‚rechtsextrem‘ sondern als ‚aus der Mitte der Gesellschaft‘ darzustellen. Diese Strategie überrascht. Schließlich bezweifelt niemand, dass rechte Einstellungen auch in der ‚Mitte der Gesellschaft‘ vorhanden sind. Dies schließt jedoch nicht aus, dass sie in extrem rechten Kreisen als Motiv für rechten Terror dienen, wie es Albrecht vorgeworfen wird.

Emailverkehr zwischen Albrecht und Bundeswehr-Rechtsberater

Nach dem Statement von Albrechts Verteidigung wurde zum Einstieg in die Beweisaufnahme ein Emailverkehr zwischen Albrecht und Stefan H., Rechtsberater bei der Bundeswehr, von Februar 2017 verlesen. Dieser war 2013/2014 mit dem Vorgang zu Albrechts Masterarbeit betraut und habe diesem laut Albrecht damals angeboten, sich bei zukünftigen Schwierigkeiten bei ihm zu melden. Vor diesem Hintergrund schrieb Albrecht ihm nach seiner Verhaftung in Wien in 2017 eine E-Mail und bat ihn, seine Schilderungen im Anhang von außen zu beurteilen.

Im Anhang schilderte Albrecht seine bekannte Version, wie er seiner Darstellung nach an die Pistole gelangte, die er auf dem Wiener Flughafen versteckte: Er habe mit einem weiteren Oberleutnant auf Einladung eines dort lebenden ehemaligen Bundeswehrsoldaten den „Ball der Offiziere“ in Wien besucht. Am nächsten Abend besuchten sie ein Café und tranken weiter. Gegen 21 Uhr sei er zum urinieren in ein Gebüsch getreten und habe dort die Waffe gesehen und eingesteckt, dies allerdings sofort vergessen. Erst bei der Abreise am nächsten Tag direkt vor der Taschenkontrolle am Flughafen sei sie ihm wieder eingefallen, deswegen habe er sie auf der Toilette versteckt. Nach Rücksprache mit dem anderen Oberleutnant sei er einige Tage später wieder nach Wien gefahren und wollte die Pistole aus dem Versteck holen um sie der Polizei zu übergeben, sei dabei aber verhaftet worden.

In der knappen Antwort von Stefan H. riet dieser Albrecht, dessen Ausführungen so zu lassen wie sie sind, damit sie möglichst authentisch sind. Allerdings merkte er an, dass die Geschichte sehr „abenteuerlich“ sei und Albrecht Fehler begangen habe, nach dem Waffenfund nicht direkt hierüber zu informieren.

Anschließend kündigte das Gericht an, dass die Verhandlungstage oft mittags enden werden, da das Gericht noch mit einem anderen Prozess parallel beschäftigt sei. Damit endete der erste Verhandlungstag.

Der Bericht zum 1. Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

„Bei uns der kam der Verdacht auf, dass es da um Waffen geht.“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 2. Verhandlungstag, 25. Mai 2021

Eigentlich hatte der Senat im Prozess gegen Franco Albrecht gar kein Aufklärungsinteresse – noch 2018 hat er die Anklage an ein niedrigeres Gericht verwiesen. Aber die Aussage von Albrecht am zweiten Verhandlungstag reicht selbst ihnen nicht, nun wird es eine „große Beweisaufnahme“ geben. Zu Beginn des Prozesstages wiederholt Franco Albrecht zunächst seine Legende vom falschen Asylantrag, mit dem er aus „Zivilcourage“ Missstände aufdecken wollte. Der einzige Zeuge des Tages, KHK Wa. vom BKA, beginnt im Anschluss, die Ermittlungen zusammenzufassen. Dabei zeigt sich erneut, dass hier ein Netzwerk auf die Anklagebank gehört. Eigentlich gingen die Behörden zunächst von fünf Beschuldigten und Unterstützerumfeld aus. Wa.‘sAussage ruft auch in Erinnerung, dass Albrecht mit seinen Plänen nicht allein war. Er war Teil der „Chatgruppe Süd“, in der wie bei Nordkreuz die Rede von Safehouses und Planungen für den Tag X war. Albrecht brachte einen Waffenhändler in die Gruppe und traf die Mitglieder. Albrecht soll laut mehrerer Aussagen ein Sturmgewehr G3 und eine weitere Pistole besessen und damit Schießtrainings absolviert haben. Die Waffen wurden wurden noch nicht gefunden.

Der Prozesstag beginnt um 10:06 Uhr. Der Vorsitzende Richter Koller wendet sich an den Angeklagten Franco Albrecht, da dieser angekündigt hatte, sich einlassen zu wollen. Dieser bestätigt, einen Teil der Einlassung werde er frei vortragen und ein Teil verlesen. Die Einlassung beziehe sich ausschließlich auf die Anklagepunkte 2 und 3, den illegalen Besitz von Waffen und Munition und des Betrugs, sich fälschlicherweise als Geflüchteter ausgegeben zu haben: „Ich habe insoweit geltendes Recht missachtet und das tut mir bezüglich Anklagepunkte 2 und 3 aufrichtig leid. Denn ich bin überzeugt von der herausragenden Rolle des Rechts.“ Dieses habe eine große integrative Rolle. Wenn für alle gleich die Regeln gelten, dann gäbe es kaum etwas, dem sich die Menschen nicht lieber unterordnen würden. Er habe Recht gebrochen, als er einen Asylantrag stellte, zu dem er nicht berechtigt gewesen sei „und als ich Gegenstände besaß, zu deren Besitz ich nicht berechtigt war“. Er habe Unrecht getan, als er vor seinen Mitmenschen eine Rolle gespielt habe, die nicht der Wahrheit entsprochen habe, „das bereue ich, bei diesen Menschen stehe ich in der Schuld“. „Es schmerzt mich auch zu sehen, das es offenbar einige Menschen gab, die im Nachhinein durch die Berichterstattung verängstigt waren. Das tut mir leid.“ Dazu habe es zu keinem Zeitpunkt begründeten Anlass gegeben, denn es sei nie seine Absicht gewesen, einem Menschen leid zu zu fügen.

Albrecht führt aus, dass er Ende 2015 in Offenbach einen Antrag auf Asyl gestellt habe. Mit dem Namen „Benjamin David“. Es habe vieles gegeben, mit dem er damals nicht einverstanden gewesen sei. Albrecht nennt die Aussetzung der Wehrpflicht und die Überwachung des öffentlichen Raumes als Beispiele. „Mit der Flüchtlingskrise war ein Punkt erreicht, an dem in meinen Augen so offenkundig gegen die Interessen der BRD verstoßen wurde.“ In der Bundeswehr habe man ihm die Werte des „Staatsbürgers in Uniform“ gelehrt und er habe sich versichert, dass all diese Werte gut und richtig gewesen seien, Menschen zu helfen und sich für die Gemeinschaft, in der man lebt, verantwortlich zu fühlen. Es habe Gerüchte und Berichterstattung gegeben, wonach es schien, als könne jeder Asyl beantragen. Albrecht wiederholt rassistische Gerüchte über Geflüchtete und, dass es geheißen habe, dass in den Unterkünften unhygienische Zustände herrschten und dass angeblich eingeschleuste Terroristen dort den Häuserkampf übten. Sein Vertrauen in die handelnden Akteure sei erschüttert gewesen. Albrecht sagt, wenn es damals eine gravierende Notsituation gegeben habe, sei die Entscheidung der Regierung richtig gewesen, aber das „Aussetzen darüber hinaus, völlig unter Hinwegsetzung über geltendes Recht“ habe so nicht erklärt werden können. Das habe „Raum für Spekulationen“ geöffnet.

Albrecht spricht an dieser Stelle frei, so sieht es aus dem Pressebereich des Sitzungssaals aus. Er spricht in Teilen trotzdem exakt wortgleich wie im Interview, dass er RT Deutsch kurz vor Prozessbeginn gab. Er führt aus, er habe im Winter 2015 noch etwa zehn Tage Urlaub vor sich gehabt „und sonst nichts geplant“. Er habe sich ein eigenes Bild machen wollen. Sein „damaliges, von Ahnungslosigkeit geprägtes Kalkül“ sei gewesen, dass wenn er nach Syrien abgeschoben würde, es möglich sei, innerhalb eines Monats nach Deutschland zurückzukommen, um seinen Dienst anzutreten. Er habe gedacht, „wenn nicht jetzt wann dann“. Er habe sich angezogen, wie er sich jemanden vorgestellt habe, der mehrere tausend Kilometer über den Landweg nach Deutschland gekommen sei, habe sich das Gesicht und den Bart gedunkelt. Er sei zu einer Aufnahmeeinrichtung bei ihm im Ort gegangen, dort habe ein Sicherheitsbediensteter gestanden, dieser habe zu ihm gesagt, er solle zur Polizei gehen. Das habe ihm gezeigt, die bloße Nennung des Wortes „Asyl“ reiche nicht aus, um in diesen Prozess aufgenommen zu werden. Hinter ihm sei dann ein Polizeiauto vorbeigefahren, er habe überlegt, „lauf ich davon oder steig ich ein“. Er sei eingestiegen. Sie seien dann zu einer Wache in Offenbach gefahren. „Und da geht die Stahlgittertür auf und zu und ich wusste: Jetzt ist die Sache scharf geschaltet.“ Einer der Polizeibeamten habe ihm ein Formular gegeben, mit dem er sich in zwei Tagen in Gießen melden sollte und habe ihm in der nahegelegenen S-Bahnstation gezeigt, wie man ein Ticket kaufen könne. Albrecht berichtet, er sei dann nach Hause gegangen.

Zu Hause habe er recherchiert, um sich eine Legende aufzubauen. Er habe herausgefunden, dass Syrien französisch besetzt gewesen sei, dass es in Aleppo französische Schulen gab und da er französisch spreche, „war das ein Ergebnis das ich nutzen wollte“. „Und so entstand die Geschichte, die Legende, die medialerseits allseits bekannt ist.“ Die Legende sei im Asylprozess allerdings nicht wirklich in der Tiefe von Nöten gewesen. Er sei zwei Tage später mit seinem Auto nach Gießen gefahren, habe sein Auto einen Kilometer entfernt geparkt und sei zu Fuß zur Einrichtung gegangen, habe sich im Innenhof zu den Flüchtlingen gestellt „und habe meine Erkenntnisse auch auf Video und Bild auf dem Handy des Flüchtlings Benjamin David festgehalten“. Im Gebäude seien Personalien aufgenommen worden und man sei zu Bussen zitiert worden. Am Bus habe es keine Zielangabe gegeben und er habe dann in Zirndorf aussteigen dürfen. Das Gelände habe ausgesehen wie eine Kaserne, „umzäunt, überall Kameras“. Er habe gedacht, er werde da nie wieder rauskommen, er habe Zweifel gehabt, dann aber sei sein Name aufgerufen worden und er sei in das Gebäude gegangen. Er habe draußen nach Fluchtwegen gesucht, ein Video von einem „kurzen Selbstgespräch auf deutsch“ aufgenommen und es habe geheißen, am nächsten Tag werde es einen Arzttermin geben. Er habe den Gedanken gehabt, dass er möglicherweise seine richtige Identität für immer aufgeben müsse. „Das war ein worst case Szenario.“ Er habe ein Gefühl von absoluter Leere gehabt „und ich konnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Flüchtling sich ähnlich gefühlt hat“. Am nächsten Tag sei er von Zirndorf nach Roth verlegt worden. Er habe festgestellt, dass es absolut keine Kontrolle darüber gegeben habe, wer sich wann wo aufhielt, „es war absolute Bewegungsfreiheit gegeben“. „Es gab keinen Morgenappell, wo man eine Liste durchging“ , viele hätten gesagt, es sei möglich, woanders zu leben. „Insofern ließ sich dieses Doppelleben bewerkstelligen.“

Albrecht sagt, in dieser Situation habe er sich vergegenwärtigt, wer die Entscheidungsträger seien und dass diese 2004 noch gesagt hätten, die multikulturelle Gesellschaft sei gescheitert und dass das Programm der Regierung bis 2006 eine gänzlich andere Sprache gesprochen habe. Er geht darauf ein, dass die die „aktuell regierende Regierungschefin“ damals Oppositionsführerin im deutschen Bundestag gewesen sei. Albrecht geht dazu über, mehrere Zitate der CDU/CSU aus den Jahren zwischen 2004 und 2006 zu verlesen, die sich unter anderem mit den Thema Begrenzung von Migration beschäftigen und in denen die Rede von „ausländischen Extremisten“ ist und davon, dass „ein positives Verhältnis zur Nation eine Grundlage“ sei, auf die für die Gestaltung einer „gemeinsamen Zukunft“ nicht verzichtet werden könne.

Fragen zur Legende als Geflüchteter

Nach einigen Zitaten wird der Angeklagte vom Vorsitzenden Richter unterbrochen: „Sie dürfen sagen, was Sie möchten. Ich würde Ihnen aber unser Problem schildern: Es gibt eine Tatsachenebene und eine darüber liegende politisch-ideologische.“ Man könne aber erst über die politische Lage sprechen, wenn man wisse, „welche Tatsachen wir haben“. „Ich glaube, dass der Motivbereich der schwierige ist. Wir würden erstmal gern wissen: Welche Tatsachen räumen Sie ein, was ist quasi unstreitig. Und wenn wir uns über diese Tatsachen einig sind, hören wir uns gern Ihre Motivlage an.“ Koller fährt fort: „Fangen wir an: Aufnahmeeinrichtung bei Ihnen im Ort: wo genau, mit wem haben Sie da gesprochen? Jetzt haben Sie angekündigt, Fragen würden Sie nicht beantworten.“ Er wolle erst eine Tatsachengrundlage schaffen „und dann kommen wir in den Motivbereich: Warum werden Videoaufnahmen gemacht, was hatten Sie vor, wieso halten Sie die Identität so lang aufrecht? Da wirds für Sie natürlich gefährlicher.“ Albrecht antwortet, er wolle sich mit seinen Verteidigern beraten. Es folgt eine Pause.

Danach willigt Albrecht ein, sich befragen zu lassen. Auf Fragen sagt er, die Aufnahmeeinrichtung sei in Offenbach, am Kaiserlei-Kreisel in unmittelbarer Nähe zur A66 gewesen, es sei eine leerstehende Lagerhalle gewesen. Er habe sich dort am 28./29. Dezember gemeldet. In dem Polizeiwagen, in den er gestiegen sei, hätten zwei Beamte gesessen, er meine, ein Mann und ein Frau, so Albrecht. Das Revier sei das „zweite“ gegenüber vom Cinemaxx gewesen, in der Berliner Straße, dort sei auch die S-Bahnstation gewesen. Koller fragt nach, wie Albrecht nach Gießen gekommen sei und dieser antwortet, er sei mit seinem Privatwagen gefahren und vom Parkplatz zur Aufnahmeeinrichtung gelaufen. Koller sagt, laut Akte sei das am 30. Dezember 2015 gewesen, das bestätigt der Angeklagte. Koller fragt, ob er nach Ausweispapieren gefragt worden sei, Albrecht antwortet: „Ich habe einmal angeben müssen, dass ich die nicht am Mann habe.“ Koller sagt, in der Akte stehe, er habe angegeben, sie verloren zu haben. Der Angeklagte bestätigt dies, es sei nie weiter nachgefragt worden, es sei in allen ausweisartigen Dokumenten auch immer vermerkt gewesen, dass das nicht auf tatsächlichen Dokumenten beruhe. Koller fragt, ob Albrecht nach der Nacht in der Unterkunft wieder nach Offenbach gefahren sei. Albrecht: „Ich habe Menschen kennengelernt, die mir sagten, wie das läuft.“ Einer habe gesagt, es gebe Leute, die bis zu zehn mal transferiert würden. Er, Albrecht, habe dann festgestellt, dass er nach einer Nacht und der Untersuchung beim Arzt nach Roth transferiert werden sollte. Koller fragt, ob er schon etwas unterschrieben habe, einen Antrag auf Sozialleistung. Albrecht sagt, er habe Formulare ausgefüllt, aber wisse nicht welche. Koller sagt, in der Akte stehe, Albrecht habe am 5. Januar wieder in Zirndorf zu einem Termin erscheinen sollen und fragt, ob er zwischenzeitlich in Offenbach gewesen sei. Albrecht: „Das kann ich gar nicht sagen, wieviele Nächte ich in Zirndorf verbracht habe. Ich gehe davon aus, mir ist in der Akte nichts aufgefallen, was unstimmig wäre.“ Koller: „Aber wäre doch ungewöhnlich, dass man über Silvester in der Situation bleibt.“ Der Angeklagte sagt, er habe in diesem Urlaub nichts weiter geplant gehabt. Auf die Frage fügt er hinzu, damals habe er keine Freundin gehabt, und auch andere hätten nicht gewusst, wo er war. Das sei nicht ungewöhnlich gewesen, da er ja selten zu Hause gewesen sei.

Albrecht: „Die Fragen, die Sie summarisch stellten, darauf wollte ich so eingehen. Und die Frage, warum das so lang aufrecht gehalten wurde: Das Ergebnis wurde letztendlich erst im Dezember 2016 mitgeteilt und wurde erst im Januar 2017 rechtskräftig und auch unanfechtbar.“ Koller unterbricht, so weit sei man noch nicht und fragt, wann Albrecht sein Auto aus Gießen abgeholt habe. Albrecht: „Ich war in Roth und habe festgestellt, dass man tun und lassen kann was man will. In Roth gibt es einen Bahnhof und da bin ich mit dem Zug nach Hause gefahren.“ Er meine, dass er am 17. Januar das nächste mal geprüft habe, ob er auf einer Liste stehe und genau da habe der Transfer nach Erding für den 18. Januar angestanden. Auf eine Frage antwortete er, das sei niemanden aufgefallen, dass er zwischenzeitlich weg war, das hätten viele so gemacht: „Ich habe das auch in meinem Erfahrungsbericht festgehalten. Das Tor war nicht verschlossen, man konnte nachts rein oder raus.“ Koller: „Man ist ja schließlich nicht inhaftiert.“

Koller fragt nach der ersten Jahreshälfte 2016, die Anhörung sei ja erst im November gewesen. Albrecht sagt, er sei mit dem Bus ins Erdinger Stadtzentrum gefahren worden, von dort sei er im Taxi zu seiner Unterkunft gefahren worden, in der er bis kurz vor Ende Asylverfahrens gemeldet gewesen sei. Am gleichen Tag habe er das Gehöft wieder verlassen und sei mit einer Mitfahrgelegenheit nach Erding gefahren. Auf Fragen sagt Albrecht, er habe auch gefilmt, wie ihm in Roth Geld ausgehändigt worden sei und dass er nicht wisse, ob er zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub gehabt habe, an dem er nach Erding gekommen sei. Koller sagt, laut Anklage habe er sich im Mai 2016 in Zirndorf vorgestellt und fragt, was zwischen Januar und Mai passiert sei. Albrecht: „Wahrscheinlich musste ich den Antrag nochmal stellen, weil es sich um Bayern handelte.“ Er habe versucht, auf dem Laufenden zu sein und herauszufinden, ob er per Post kontaktiert wurde. Albrecht bestätigt, dass er in Illkirch stationiert war und sagt auf die Frage, wie er dies, seinen Wohnsitz in Offenbach und die Unterkunft in Erding organisiert habe: „Die Tätigkeit in meinem Bataillon war fordernd.“ Er habe gute Leistungen bringen müssen, „das war prioritär“. Dementsprechend habe er Einladungen zum Termin des Zweitinterviews nach Nürnberg zum BAMF mehrmals versäumt. Die vierte habe er wahrgenommen. „Mag sein, dass ich auch mal Zug gefahren bin“, aber er glaube er sei immer mit dem PKW gefahren. Er habe einen Rucksack gehabt, in dem alles, was zu seiner Identität „Benjamin David“ gehört habe, drin gewesen sei, sagt der Angeklagte auf Frage.

Auf das Nachhaken, wie oft er sich in der Unterkunft aufgehalten habe, antwortet Albrecht, es habe keinen Rhythmus gegeben, „wie es eben möglich war vom Dienst und wie es notwendig war“. Nach dem Geld gefragt, sagt Albrecht, es habe irgendwann ein Konto gegeben, am Anfang sei dies auf eine Kommunalpasskarte gegangen. Ein Konto zu eröffnen, sei bei einer Bank zunächst auf Ablehnung gestoßen, schildert Albrecht, bei der Sparkasse Erding habe es funktioniert. Dann habe er noch ein weiteres Konto eröffnet, „das Geld liegt heute hoch dort, ich meine es wären um die 3000 Euro“. Er habe das natürlich nicht des Geldes wegen gemacht. Bis jetzt habe er alle Forderungen, die offen waren, z. B. von den Landratsämtern, schon beglichen, „als ich noch im Gefängnis war“, so Albrecht.

Koller fragt nach der Anhörung im BAMF im November. Albrecht sagt, er habe diese auf seinem Handy mitgeschnitten. Auf eine Frage antwortet Albrecht, es sei nicht bemerkt worden, dass französisch nicht seine Muttersprache sei, obwohl eine Übersetzerin an der Anhörung teilnahm. Er fügt hinzu, „an guten Tagen wurde ich gefragt, aus welchem Teil Frankreichs ich komme“. Koller: „Dann Ihre Geschichte, was sagten Sie in der Anhörung?“ Albrecht: „Das tue ich nur ungerne“, er habe das so erzählt wie in den Akten, nur Adresse die aufgenommen worden sei, existiere gar nicht. Das Gespräch sei so gelaufen, wie es in den Akten stehe. Koller: „Wir haben kein schriftliches Verfahren.“ Albrecht: „Es wäre mir angenehmer, wenn ich es nicht wiederholen müsste.“ Koller zitiert aus der Anklageschrift, das Albrecht angegeben habe, er sei Syrer und Christ, dass die Familie seit 1920 französischer Abstammung sei. Dass er den Beruf des Landwirts erlernt habe und keinen Wehrdienst geleistet habe. Dass der Bauernhof durch Granaten zerstört und sein Vater erschossen worden sei. Dass er wegen seines christlichen Glaubens durch den IS verfolgt worden sei, aber nicht von der Regierung. Albrecht: „Das letzte habe ich nicht selber gesagt, das hat die Übersetzerin selbst hinzu gesagt.“ Koller fragt, wie er sich auf die Anhörung vorbereitet habe. Albrecht antwortet, maßgeblich durch Recherchen im Internet und er habe sich Landkarten angesehen. Soweit er sich erinnere, habe es keine kritischen Nachfragen während der Anhörung gegeben, so Albrecht auf Frage.

Koller fragt, ob er die ihm zugestellten Bescheide unproblematisch in Empfang habe nehmen können. Dies bestätigt Albrecht, „ich hab ab und zu von den Flüchtlingskollegen Nachricht erhalten, ich meine per SMS“. Er sei im Januar 2017 dann noch einmal nach Erding in eine neue Unterkunft verlegt worden. Koller führt weiter aus, dann sei Albrecht im Februar 2017 bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Erding gewesen. Albrecht: „Ich meine, das es zu dem Zeitpunkt Beschattung gab, ich hab in den Akten davon gelesen. Ich weiß nicht mehr, warum ich genau da war.“ Koller: „Gut. Wie sollte das denn weitergehen, wie lang wollten Sie das noch machen?“ Albrecht sagt, eine Option wäre gewesen, anzugeben, dass er eine eigene Wohnung in München habe und als Übersetzer arbeite, damit diese Personalie nicht mehr in Akten geführt werde. „Es gab auch noch andere Möglichkeiten, aber soweit ist es letztlich gar nicht mehr gekommen.“ Koller: „Sie haben ja diese Aufnahme.“ Albrecht: „Das sind jetzt so die Fragen, wo ich sagen würde, die wollte ich nicht beantworten und mehr kann ich auch gar nicht mehr dazu sagen.“ Koller: „Sie hatten gesagt, dass Sie zu dem anderen Punkt durchaus noch was sagen wollen. Das betraf zum einen den Besitz der Munition im Keller.“ Albrecht bespricht sie mit RA Schmitt-Fricke. Dann sagt er, dazu werde es vorerst keine weiteren Angaben geben.

Weitere Rückfragen zur Doppelidentität

Koller sagt, dann könne Albrecht jetzt seine Erklärung zu Ende vortragen. Albrecht: „Jawoll! Ich, ähm, war bei dem Zitat aus dem Regierungsprogramm der CDU aus besagtem Jahr, ich fahre fort…“ Albrecht verliest ein weiteres Zitat zum Thema Integration und sagt, diese Zitate sollen zeigen, dass „der Regierungschefin bewusst gewesen sein muss, welchen Schaden ihr autokratisches Handeln“ anrichte. Sie sei dadurch eidbrüchig geworden, sie habe keinen Schaden von deutschem Volk abgewandt, sie habe nicht Gerechtigkeit gegen jedermann geübt, sich nicht zum Wohle des deutschen Volkes verhalten, weil sie nicht das Grundgesetz und die Gesetze gewahrte. Sie habe im Bewusstsein gehandelt, dass das Volk, ihr Souverän, diese Entscheidung nicht mittragen würde, das Parlament auch nicht, sie habe diese Entscheidung völlig undemokratisch getroffen, „gegen die Mehrheit der Deutschen“. Albrecht sagt, er wolle klar stellen, dass sich seine Kritik nicht gegen die Leute richte, die „Opfer imperialistischer Machtbestrebungen“ würden. „Ich habe ihr Leid nachempfunden, es sind meine Brüder und Schwestern und nicht weniger ehrbar als meine eigenen Landsleute“. Albrecht sagt, er stehe nach wie vor hinter dem Wahlspruch der Offiziersschule des Heeres und der Bundeswehr, „Wir dienen Deutschland“. Das gelte auch für den „Dienst für das friedliche Zusammenleben der Völker, so wie das Grundgesetz es von uns fordert. Ende.“

Richterin Adlhoch führt die Befragung weiter. Sie sagt, es habe noch einen zweiten Termin im Februar in Erding gegeben, beim Jobcenter. Albrecht sagt, erinnerlich sei ihm, dass er Jobangebote bekommen habe, Lagerarbeiter wäre eins gewesen und er habe darauf nicht antworten können, da habe es Nachfragen gegeben, ob er Bewerbungshilfen oder Deutschkurse brauche. Adlhoch fragt, ob er Leistungen beantragt habe. Albrecht bestätigt das. Eine Sache habe er im Zusammenhang mit den Jobcenter noch mit der Krankenkasse regeln müssen. Adlhoch sagt, nach Anklage sei Albrecht 14. Februar 2017 im Jobcenter gewesen und habe dort einen Antrag auf Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gestellt. Albrecht: „Das will ich nicht bestreiten, wenn es da so steht.“ Auf Frage, ob er sich daran erinnern könne, sagt er, er habe die Formulare ausgefüllt, die er auszufüllen hatte, er habe nichts zusätzliches beantragt. Er erinnere sich daran nicht mehr. Auf weitere Fragen nach dem Geld sagt er, das Arbeitslosengeld sei auf das Sparkassen-Konto gegangen. Das habe er auf das Konto bei der Spardabank übertragen. Er habe das bar abgehoben und bar eingezahlt. Von der Kommunalpasskarte habe er „irgendwas gekauft, was nicht ganz sinnlos ist, damit ich ein Leben darstellen kann“, Güter des täglichen Bedarfs, Sportschuhe und einer Reisetasche, „in so einem Konsumdorf“. Er habe auch in einem kleinen orientalischen Laden in Erding eingekauft, er habe auch Shishatabak für seinen Mitbewohner gekauft, „oder auch mal Kichererbsen, damit man Abends miteinander essen konnte am Wohnzimmertisch“. Am Anfang habe es Barauszahlungen gegeben.

Adlhoch fragt erneut nach der Fortbewegung zwischen den Unterkünften und insbesondere, wie er nach seiner Fahrt nach Gießen am Anfang das Auto abgeholt habe. Albrecht sagt, er könne das nicht ganz rekonstruieren, aber er habe das Auto selbst abgeholt und niemand anderes dazu bewegt.

Sein Auto habe er üblicherweise dort gehabt, wo er stationiert sei. Er sei alles mit dem eigenen PKW gefahren, auch zur Unterkunft. Albrecht antwortet auf eine Frage, er sei etwa einmal im Monat in der Unterkunft gewesen. Er habe ein „Flüchtlingshandy“ gehabt und habe in Kontakt mit den anderen Mitbewohnern gestanden, „da wurde ich mal mehr mal weniger informiert, wenn ein Brief für mich kam“. Adlhoch fragt nach diesem Handy und Albrecht bestätigt, dass dies ein Handy der Marke „WIKO“ gewesen sein müsste, dass er extra angeschafft habe. Es habe einen Prepaid-Vertrag gehabt, „da gab‘s noch Läden, da konnte man ein Komplettset ohne Personalabfrage kaufen“. Das Handy sei immer im Rucksack gewesen. Koller: „Der GBA hat vielleicht auch Fragen“. RA Schmitt-Fricke sagt, diese würde nicht beantwortet. Auch zur Person würden keine Fragen beantwortet, so der Anwalt auf Frage.

Aussage des Ermittlungsführers vom BKA

Es folgt die Aussage des Zeugen KHK Andreas Wa.vom BKA. Er war einer der beiden Verfahrensführer für die Ermittlungen gegen Franco Albrecht. Der Vorsitzende Richter fordert den Zeugen auf, den Gang des Ermittlungsverfahrens zu beschreiben. Wa. führt aus, erstmals hätte nicht das BKA, sondern die Kollegen in Österreich von Albrecht „Kenntnis bekommen“, mit Auffinden einer geladenen Schusswaffe am 24. Februar 2017. Zwei Putzkräfte hätten diese im Schacht einer Behindertentoilette im Transitbereich gefunden. Das Versteck sei alarmgesichert worden und dann sei Albrecht beim Versuch, die Waffe rauszuholen, festgenommen worden. Es sei aus München mit einem Lufthansaflug angereist. Albrecht sei nach seiner Festnahme zu den Hintergründen befragt worden, und er habe angegeben, er sei vom 20.-22. Januar in Wien gewesen, beim „Ball der Offiziere“ des österreichischen Bundesheers, der sei am 20. gewesen. Albrecht habe angeben, am 21. habe er bei einem Kneipenbesuch beim Austreten in den Büschen eine Waffe gefunden, deren Ladezustand überprüft und eingesteckt. Er habe erst am nächsten Tag, dem 22. Januar, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, festgestellt, dass er die Waffe noch in der Tasche hatte. „Dort sind die Sicherheitskontrollen erst an den einzelnen Flugsteigen.“ Albrecht habe ausgesagt, er habe für sich keine andere Wahl gesehen, als die Waffe zu verstecken, sei nach Zürich zurückgeflogen und sei dann nach Straßburg gefahren. Er habe sich Gedanken gemacht und habe Angst gehabt, dass jemand an die Waffe kommt und habe sie den österreichischen Behörden übergeben wollen. Koller fragt, wie das BKA davon erfahren habe. Wa. antwortet, bei dieser Maßnahme seien in Österreich eine ED-Behandlung durchgeführt und Gegenstände fotografiert worden. Albrecht habe sein Smartphone mit PIN raus gegeben. Beim Fingerabdruckabgleich sei festgestellt worden, dass auf diese Fingerabdrücke ein Flüchtling „Benjamin David“ registriert gewesen sei. Es habe dann einen Informationsaustausch zwischen Österreich und Deutschland gegeben. „Wir selbst sind seit dem 1. März 2017 mit dem Vorgang befasst.“ Sie hätten in einem ersten Schritt die Unterlagen aus Österreich beigezogen. „Wir haben dann zur Person des Albrecht Ermittlungen angestellt.“ Dabei hätten sie festgestellt, dass er Angehöriger der Bundeswehr ist, dass er in Illkirch stationiert war bei der deutsch-französichen Brigade. „Wir haben uns angeschaut, was hat er für Telekommunikationsmittel und E-Mail, um verdeckte Maßnahmen durchführen zu können“.

Wa.geht nun einige Asservate durch. Auf einem USB-Stick seien eine Vielzahl von Dokumenten mit Bundeswehr-Bezug aus der Ausbildung gefunden worden, zu Übungsleiterlehrgängen, Dokumente die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft waren „und nicht hätten auf dem Stick sein dürfen“. Auf dem Stick sei auch das „Mujahideen Explosive Handbook“ gewesen, was sich mit der Herstellung von Sprengmitteln befasse. Wa.: „Es wäre möglich, damit Sprengsätze zu erstellen.“ Außerdem sei darauf auch ein PDF von „Der totale Widerstand“ des Major von Dach, einem Schweizer Militärangehörigen, gewesen. Dieser habe das Buch verfasst, um Sabotageakte zu ermöglichen im Falle einer Besetzung der Schweiz, z.B. gehe es um das Umlegen von Strommasten. Es hätten sich auch zwei Spielfilme und Videoclips „zur Flüchtlingsthematik“ auf dem Stick befunden, die ein düsteres Bild gezeichnet hätten, „im Sinne unkontrollierte Zuwanderung führt zur Zerstörung des deutschen Volkes“.

Schießtrainings und rassistische Chatnachrichten

Auf dem Handy habe man begonnen, sich die Kommunikation anzuschauen, es habe zehntausende Chatnachrichten aus Whatsapp, Telegram und Viper gegeben. Wa.: „Wir begannen mit der Chatgruppe ‚Ball der Offiziere‘, angelegt von Maurice Re. ein Reservist der Bundeswehr, wohnhaft in Wien“. Darin seien Franco Albrecht, Maximilian Ti und Benedikt Pe. gewesen. Alle drei seien bei der deutsch-französischen Brigade in Straßburg stationiert gewesen. Zu der Einladung zum Ball der Offiziere hätten alle bis auf Pe. zugesagt, es sei um die Absprache wegen der Unterkunft gegangen, es habe Fotos von Franco Albrecht und Sophia Ti. auf dem Ball gegeben. Koller: „Wer ist Sophia Ti.?“ Wa. antwortet, das sei die Lebensgefährtin des Angeklagten. Wa. fährt fort, es habe am Abreisetag aus Wien Kommunikation mit Maurice Re. gegeben: „Da wird in der Whatsapp-Chatgruppe ein Foto von Albrecht gepostet, das zeigt den Putzschacht und ein Video vom Terminal davor. So dass man‘s finden kann. Und Re. hat es mit einem Smiley kommentiert. Wir haben festgestellt, dass es auch Telefonanrufe gab, vor dem Versenden der Bilder von Albrecht an Re. und als die Bilder verschickt wurden, nochmal ein Anruf, der einging von Re.“

Wa.führt weiter aus, dass sie sich primär Chatnachrichten zu Terminen angeschaut hätten, „ausgehend von den Terminen der Flüchtlinsgpersonalie“. Dabei sei ihnen die Kommunikation mit Matthias Fl., einem Jugendfreund, aufgefallen. Am Datum der Anhörung beim BAMF, da habe Albrecht dem Fl. abends geschrieben, ‚ist alles gut gegangen‘. Fl. habe geantwortet: ‚sprichst super französisch. Eine Anhörung auf Messers Schneide‘ [phon.]. Wa.: „Wenn man in Betracht zieht, dass die Anhörung in französischer Sprache geführt wurde, kann man die Äußerung in Relation setzen zum Termin.“ Fl. und Albrecht hätten sich auch über Waffen unterhalten, konkret Sportbögen. Es habe außerdem eine verklausulierte Kommunikation über manuelle Waffe gegeben, man habe stattdessen über Fahrradfahren gesprochen, beispielsweise über ein 1,2 Kilo Carbonfahrrad. Wa.: „Desweiteren haben wir bei dieser Kommunikation festgestellt, dass es immer wieder ums Thema Flüchtlinge ging und Fl. eine deutliche, krasse Wortwahl gewählt hat,“ ‚da würd ich mal gern Atombombe reinwerfen‘, ‚ Dreck‘, ‚meine deutschen Gene sind zu krass für diesen Abschaum‘. Albrecht habe dazu gesagt, ‚Ruhig Brauner, nicht auf WhatsApp und Telegram, heb dir das für später auf‘.

Wa. sagt, der 3. Februar sei aufgefallen, der Tag der versuchten Abholung. Es gehe um eine Kommunikation mit Maurice Re. Albrecht habe gewusst, dass Re. an einer Übung teilnehmen wird und habe sich erkundigt, wie er in den kommenden Tagen und mit welchen Verkehrsmitteln zu der Übung komme und habe ergänzt, dass er in der Stadt sei und dass er überlege zu fliegen. Es gebe gibt Kommunikation aus dem Januar, da bitte Albrecht den ebenfalls in Straßburg stationierten Maximilian Ti. darum, ihn bei der Bundeswehr zu entschuldigen mit der Vorgabe, er hätte einen Panne. Dazu gebe es die Rückmeldung, von den Vorgesetzten sage niemand was. Koller: „Der Bruder der Frau Ti.?“ Wa.: „Genau.“

Wa. geht auf die Kommunikation mit Josef-Georg Re. ein, ebenfalls ein Soldat: „Da gibt‘s einmal Kommunikation, wo man einen Schießtermin vereinbart“. Re. habe einen Jagdschein und Jagdwaffen „und durfte mit dem Angeklagten auf einen Schießstand gehen“ in Waldbrunn im April 2016 im Westerwald. Wa.: „Was uns bei den beiden auch noch aufgefallen ist, war im Juli 2017, das besprochen wurde, verklausuliert: ‚Die Große, die Kleine und die ganz Kleine hat mächtig Hunger. Die Große ist erstmals dabei, mit mir zu reden.‘ Und Re.: ‚Ich bring ihr was Leckeres mit.‘ Bei uns der kam der Verdacht auf, dass es da um Waffen geht.“ Wa. fügt hinzu, dass es mit dem Jugendfreund Christoph Ka. auch eine eine Kommunikation gegeben habe, aus der hervorgehe, dass Ka. auch von der Registrierung als Flüchtling auch Kenntnis gehabt habe. Außerdem habe es Gruppen mit Bundeswehrbezug gegeben.

Mitglied im Prepper-Netzwerk um Andre S. aka „Hannibal“

Der Polizist Wa.kommt zu der Telegram-Kommunikation „Gruppe Süd“: „Dort war Albrecht auch. Man sollte die Meldungen empfangen aber nicht aktiv kommunizieren, mit Ausnahme von Treff-Vereinbarungen. Später hat er mitgeteilt, auch teilgenommen zu haben.“ In der Gruppe habe es Lagemeldungen über Flüchtlingströme“, gegeben, das habe einen militärischen Eindruck gemacht. Es sei über „Pickup Points“ und „Safehouses“ gesprochen worden und über das von Schießen aus einem Helikopter. Albrecht habe in der Chatgruppe auch eine Person aus Bayern empfohlen, er solle in die Gruppe kommen. Das sei der Herr He. aus Vohenstrauß gewesen, der betreibe mit dem Le. ein Waffengeschäft. Mit dem gebe es auch Kommunikation auf Albrechts Handy über Waffenteile bei der Firma CDS Ehrenreich. „Und es gibt Kommunikation zu einem gemeinsamen Schießtermin im Juli 2017.“

Wa.: „Auf dem Handy ist uns einen Vielzahl von Bildern und viele Sprachmemos aufgefallen.“ Es handele sich um 129 Sprachmemos, die zum Teil beim Autofahren aufgenommen worden seien, „zum Teil mit Gesang, zum Teil wie ein Vortrag an ein imaginäres Publikum. Zum Teil mit Musik unterlegt. Einmal ein Zwiegespräch, wo Albrecht beide Rollen spricht.“ Wa. führt dann aus, dass Ermittlungen dann dazu geführt hätten, dass Fl. auch als Beschuldigter eingetragen wurde im Ermittlungsverfahren. Dann habe es verdeckte Überwachungsmaßnahmen, zum Teil über Auslandskopfüberwachung gegeben, weil sonst die Gespräche aus Frankreich nicht aufgezeichnet worden wären. Es habe auch Observations-Maßnahmen gegeben.

Wa.benennt als weiteren Punkt der Ermittlungen die Auswertung der Asylverfahrensakte von dem registrierten Flüchtling. Der Treffer habe auf den Namen „Benjamin David“ gelautet, aber eigentlich sei der Name mit Benjamin als Nachnamen geführt worden. Wa. führt aus, dass „David Benjamin“ am 5. Januar 2016 in Zirndorf einen Asylantrag gestellt habe, er sei dem Landkreis Erding zugewiesen worden, er sei in die Unterkunft Baustarring in Kirchberg gekommen. Dort habe er nochmal ein Asylgesuch gestellt, es habe dann eine Anhörung in Zirndorf gegeben, die von deutschsprachigen Befragern mit einer Dolmetscherin für Französisch geführt worden sei. „Es gab am 16.12. den Anerkennungsbescheid“ und Rechtskraft sei Anfang Januar 2017 eingetreten. Wa.: „‚David Benjamin‘ hatte Anspruch auf Leistung“, zunächst nach AsylbLG, dreieinhalbtausend Euro seien da zusammengekommen. Das sei zunächst bar ausgezahlt worden, dann per Kommunalpasskarte, mit dem Schutzstatus habe er Anspruch auf einen Betrag gehabt, ungefähr vergleichbar mit Hartz 4, 400 Euro im Monat. Wa.: „Die wurden auf das Konto bei der Sparkasse Erding überwiesen. Es gab Abhebungen, die am gleichen Tag eingezahlt wurden auf ein zweites Konto aber nicht immer in vollem Umfang. Am 3. Februar, dem Tag der Reise nach Wien, da sei eine Fiktionsbescheinigung beantragt worden. Es habe auch eine Befragung beim Jobcenter gegeben. Beim Verlassen des Landratsamt sei Albrecht observiert worden. Wa. sagt, zur Namensgebung habe man keine gesicherten Erkenntnisse, es gäbe einen Mitschüler aus der Schulzeit, der so heiße.

Durchsuchungen an 16 Orten

Wa.: „Mit all den Erkenntnissen sind wir Ende April in die offene Phase gegangen und haben Durchsuchungen in Deutschland, Österreich und und Frankreich durchgeführt.“ Zu Albrecht in Offenbach, beim elterlichen Wohnsitz, sie hätten auch in Hammelburg durchsucht, wo Albrecht sich zum Zeitpunkt der Maßnahmen aufgehalten habe. Objekt vier sei die Flüchtlingsunterkunft in Erding selbst gewesen. Sie hätten auch in Albrechts Wohnung in Frankreich und das Dienstbüro in der Kaserne durchsucht. Matthias Fl. sei auch als Beschuldigter durchsucht worden, „Elternhaus und Kinderzimmer in Offenbach“. Außerdem das von ihm bewohnte Zimmer im Studentenwohnheim Friedberg. Für Albrecht habe es einen Haftbefehl gegeben, für Fl. sei er aufgrund der Ergebnisse der Durchsuchung ausgestellt worden. Sie hätten außerdem den Wohnsitz von Josef Georg Re. durchsucht und auch in seiner Kaserne Schwarzenborn. Sie hätten bei Maximilian Ti. in Hammelburg in der Kaserne, dessen Wohnsitz in Seeligenstadt durchsucht, die von ihm benutzte Wohnung in Straßburg und sein Büro. Bei Maurice Re. sei in Frankfurt (Main) und in der von ihm benutzten Wohnung in Wien durchsucht worden. In Berlin sei Sophia Ti. durchsucht worden.

Der GBA habe die Ermittlungen übernommen und das Verfahren sei auf Maximilian Ti., Josef-Georg Re. und Maurice Re. als Beschuldigte ausgeweitet worden. Es seien Notizzettel, Notizbücher, ein Tagebuch, viele EDV-Asservate, Festplatten, Laptops, bei Albrecht in Hammelburg allein acht Mobiltelefone plus ein weiteres in Offenbach, eine Vielzahl von SIM-Karten aus Deutschland, Frankreich und Großbritannien gefunden worden. Zum Teil seien diese auf die Personalien des Angeklagten angemeldet gewesen. Bei der Durchsuchung des Studentenwohnheims seien vier Behältnisse mit Militärmunition und -gegenständen gefunden worden. Diese seien der Bundeswehr zuzuordnen. Im Fahrzeug von Albrecht, sei ein Rucksack gefunden worden, darin alles, was Bezug zu „David Benjamin“ gehabt habe: Geldbörse mit Kommunalpasskarte, die Brille der ED-Behandlung, die Jacke, ein Handy was er benutzt habe als „David Benjamin“. Bei Fl. sei zusätzlich ein Sportbogen sichergestellt worden. Des weiteren sei bei Fl. das Buch „Mein Kampf“ fest- aber nicht sichergestellt worden. Wa.: „Da sagte Fl., dass er es für Albrecht verwahren sollte.“ Bei Josef-Georg Re. als Jäger seien Jagdwaffen und Munition gefunden worden, darüber hinaus Sprengsimulatoren, „die er bei der Bundeswehr mitgenommen hat“. Am 2. Mai habe der GBA das Verfahren übernommen.

Wa. geht auf die Waffen ein, die im Verfahren eine Rolle spielen. Die Waffe, die in Wien gefunden wurde, sei ein Französisches Modell des Herstellers M.A.P.F. gewesen, es sei zunächst fälschlich als Modell 17 aus Wehrmachtszeiten bezeichnet worden. Das sei korrigiert, es sei das neuere Modell RR, Kaliber 7,65 Browning. Dieses sei mit sechs Schuss im Magazin und einem Schuss im Lauf geladen gewesen, davon sechs Schuss aus deutscher, einer aus norwegischer Herstellung. Die Waffe sei in den 1950er Jahren von Frankreich nach Belgien verkauft worden. Es gebe keine Unterlagen mehr, daher könne man nicht sicher sagen, welchen Weg die Waffe genommen habe, „es gibt keine bekannte Tat, die mit der Waffe begangen wurde“ und keine daktyloskopischen Spuren. Es gäbe aber molekulargenetische Anhaftungen an drei Stellen außen und innen. Sie hätten nachgeforscht, ob dies Urinspuren sein könnten, das sei aber unwahrscheinlich, weil Urin wenig Zellen enthalte. Die Ergebnisse seien deutlich markanter ausgefallen.

Bei Matthias Fl. seien in den vier Behältnissen Patronen gefunden worden, die dem Waffengesetz unterlägen, außerdem Munition, die dem Kriegswaffengesetz unterläge, sowie Sprengstoff, „erkennbar militärisch“. Die Bundeswehr habe Ermittlungen durchgeführt, die Munition sei zum Großteil in Hammelburg und Illkirch vorrätig gewesen. Es habe auch Überschneidungen zwischen vorhandener Munition und Aufenthalt des Angeklagten am Dienstort gegeben. Wa.: „Letzten Endes kann die Bundeswehr aber nicht sagen, bei welchem konkreten Training die Munition weggekommen ist.“ Fl. habe ausgesagt, dass er die Munition am 13. April 2017 abends von Albrecht erhalten habe. Wa.: „Das Ganze hat er als Freundschaftsdienst angesehen. Albrecht hat mitgeteilt, er habe eben Probleme wegen dem Vorfall in Wien.“ Wa. sagt, Albrecht habe es zuvor auch bei Christoph Ka. probiert, da habe es ein Treffen zu späten Abendstunden gegeben. Ka. habe verneint und Albrecht habe die Munition in den Heizungskeller des Offenbacher Rudervereins gestellt, Ka. habe sie in den Spind genommen und Albrecht aufgefordert, sie wieder abzuholen. Sie sei dann wieder an den Herrn Fl. gegangen. Fl. und Albrecht hätten auf der Munition DNA-Spuren hinterlassen. Die Bundeswehr habe noch ergänzend mitgeteilt, dass Albrecht als zweiter stellvertretender Munitionswart eingeteilt gewesen sei.

Wa. sagt, ein weiteres Asservat sei das Handy, das in Wien sichergestellt worden sei. Das hätten sie in Hammelburg sichergestellt, da Albrecht es bereits in Wien abgeholt habe. Darauf sei der Chat mit Josef-Georg Re. mit der „Großen, der Kleinen und der ganz Kleinen“. Re. habe beim MAD zugegeben, dass es da um Waffen gegangen sei. „Die Große“ sei ein G3, „die Kleine“ eine Pistole und das dritte sei eine Gartenwaffe. Es gäbe den Chat mit dem Waffenhändler He., wo Albrecht verwiesen wird auf die Firma eherenrech. In der Wohnung in Offenbach seien handschriftliche Notizen und Notizzettel gefunden worden. Darauf gebe es eine Reiseroutenliste, „man kann es schwer bezeichnen“. „Suzi klein → Offenbach → Schrotflinte Zug Berlin → Motorrad Berlin → Motorad Straßburg → Auto Bayreuth → Erding“. Es habe Aufzeichnungen zu Flobert-Waffen, Gartenflinten mit Schrot, gegeben. Im Kalender, der in der Wohnung in Straßburg gefunden worden sei, habe gestanden: „Asylant Granate werfen lassen filmen“.

Wa. sagt, es gäbe Zeugenaussagen: „He. hätten wir eh vernommen, er hat aber selbst die Bundespolizei besucht und angegeben, dass Albrecht in seinem Waffengeschäft gewesen sei, um eine Montageschiene für ein Zielfernrohr für ein Gewehr G3 zu kaufen.“ Und dass Albrecht angegeben habe, dass er über einen Pistole 7,65mm allerdings des Herstellers FN, verfüge und eine Landmann-Preetz hatte. „Er vermochte sich dran zu erinnern, dass Albrecht nicht auf der Rechnung auftauchen wollte und bar bezahlt hat.“ He. habe ausgesagt, dass es einen weiteren Besuch gegeben habe und 26. Juli ein gemeinsames Schießen im Schützenhaus Vohenstrauß. Albrecht sei mit dem Gewehr angereist und habe laut He. mit einem G3 und einer Pistole 7,65mm Browning geschossen, es sei ein älteres Modell gewesen, die Munition habe er selbst mitgebracht. Der Geschäftspartner von He. habe dies bestätigt.

Matthias Fl. habe in seiner Zeugenaussage angegeben, dass er bei Albrecht im Vorfeld Waffen gesehen habe, einmal bei einem Treffen in Offenbach eine Waffe und in Straßburg eine Waffe unter dem Bett. „Er konnte sie nicht richtig beschreiben, hielt sie aber für eine Militärwaffe. Auf Kollers Frage bestätigt der Zeuge, dass diese nie gefunden worden seien. Wa.: „Wir haben den Ruderverein durchsucht, bei Kontaktpersonen, wir haben bei Mitgliedern der ‚Gruppe Süd‘ durchsucht, weil wir die Hypothese hatten, dass er sich des Zusammenschlusses bedient habe, um die Waffen zu verstecken.“ Auch aus diesem Kreise gebe Aussagen zu Waffen, der Herr Le. habe ausgesagt, dass sich Albrecht bei ihm erkundigt habe, wie er an Waffen komme. Des Weiteren habe er bei einem Treffen in Albstadt den Polizeibeamten Ki. aus Stuttgart angesprochen, der habe über den Weg über Schützenverein und Jagdwaffen gesprochen und über Alternativwaffen ohne Berechtigung, konkret Sportbögen. „Das passt zu den Notizen aus Wien, da ist die Erreichbarkeit von Ki. zusammen mit Notizen zu Sportbögen aufgeschrieben.“

„Das wird eine sehr lange Hauptverhandlung werden“

Der Vorsitzende Richter bedankt sich und sagt, er wolle für die Anwesenden erklären, dass man den Zeugen geladen habe, weil sie nicht gewusst hätten, wie weit Albrecht aussagen würde: „Es wurde zu Waffen nichts gesagt, deswegen werden wir in eine große Beweiserhebung einsteigen, die Zeugen vernehmen. Was mich heute noch interessieren würde, wäre die Person von Albrecht. Wir dachten, dass er sich dazu einlässt.“ Der Zeuge sagt, dazu könne er grob sagen, Albrecht sei das Kind einer Deutschen und eines Italieners. Er habe einen Bruder, Stefano. Nach der Schule sei Franco Albrecht zur Bundeswehr gegangen, sei Berufssoldat geworden. Seit Februar 2016 sei er in Iillkirch stationiert. Er habe eine Offiziersausbildung und habe in Frankreich auch die Militärakademie in Saint-Cyr durchlaufen. Er habe Kontakte aus seiner Jugend u.a. zum Offenbacher Ruderverein. Laut Aussage der Bundeswehr habe er eine erfolgreiche Bundeswehrkarriere bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung gehabt. „Wir haben festgestellt, dass es eine Partnerin gibt, die Sophia Ti.“ Auf Frage nach der Masterarbeit sagt er Zeuge, dies sei eine Arbeit im Rahmen der französischen Offiziersausbildung mit dem Titel „Politischer Wandel und Subversion“. „Die Arbeit wurde als nicht bestanden bewertet und musste zu anderem Thema wiederholt werden.“ Da gebe es ein Gutachten der Bundeswehr von Prof. Dr. Echterkamp. „Inhaltlich ist erkennbar bzw. sind verschwörungstheoretische Ansätze erkennbar, die jüdische Weltverschwörung und die Gefahr, dass Völker zerstört werden durch massenhafte Einwanderung.“

Nach einer Pause sagt Koller: „Die Einlassung ist weniger umfassend, als wir es uns vorgestellt haben. Deswegen habe wir heute keine Fragen an Sie. Das wird eine sehr lange Hauptverhandlung jetzt werden, das kann man schon sagen.“

RA Schmitt-Fricke fragt den Zeugen, wann die letzte Ermittlungshandlung gewesen sei. Dieser sagt, die Anklage sei im Dezember 2017 fertig gewesen, 2018 habe es noch Nachermittlungen gegeben. Koller: „Wir haben Ermittlungen in Auftrag gegeben betreffend die Garage in Berlin.“ Wa.: „Und der BGH auch.“ Koller sagt, Ermittlungen dürften nur mit Genehmigung des Gerichts angestellt werden und sie hätten keine Erlaubnis erteilt. RA Schmitt-Fricke sagt, man habe Hinweise auf weitere Ermittlungen. Albrecht nennt die u.a. weitere Vernehmung von Josef-Georg Re. sowie weitere Vernehmungen, die ihnen bekannt seien. RA Hock fragt nach der Aussagegenehmigung des Zeugen und wer dem Zeugen Aufträge erteile. Wa. antwortet: „Naja, die Staatsanwaltschaft“ und nennt auf Nachfrage die Namen. Danach endet der Verhandlungstag um 12:51 Uhr.

Der Bericht zum 2. Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

„Ganz wilde Theorien in alle Richtungen.“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 3. Verhandlungstag, 28. Mai 2021

Am dritten Prozesstag gegen Franco Albrecht bekannte dieser sich schuldig zu einem Teil des illegalen Waffenbesitzes und zum Betrug, sich fälschlicherweise als Asylbewerber ausgegeben zu haben. Im Anschluss folgten Angaben von ihm zu seiner Person und seinem Werdegang. Zuletzt wurden im Gerichtssaal einige Videos abgespielt, die Albrecht in seiner Tarnidentität als Geflüchteter aufnahm.

Eigentlich war für den dritten Verhandlungstag nur das Abspielen einiger Videos geplant, die Albrecht in seiner Tarnidentität als Geflüchteter aufnahm. Vor Gericht zählen in Deutschland nur Beweise, die auch vor Gericht geäußert werden. Daher müssen auch schriftlich festgehaltene Aussagen von Zeug*innen grundsätzlich vor Gericht wiederholt und Videos abgespielt werden. Albrecht und seine Verteidiger kündigten zu Beginn an, sich zu einem Teil der Anklagevorwürfe zu äußern und Angaben zur Person zu machen. In der vorherigen Sitzung hatten sie noch geäußert, dies nicht tun zu wollen. Doch hatte das Gericht äußerst missmutig darauf reagiert und angekündigt, damit stehe allen Beteiligten ein sehr langes Hauptverfahren bevor, da man eine Vielzahl an Zeug*innen laden müsse. Dass sich der angeklagte Albrecht nicht einmal zu seiner Person und jenen Anklagepunkten äußern wollte, die ihm relativ sicher nachgewiesen werden können, und somit einen zügigen Ablauf des Verfahrens erschwerte, missfiel dem Gericht sichtlich.

Das Missfallen der Richter*innen bewegte Albrecht und seine Verteidiger offenbar, eine Kehrtwende einzulegen: Zu Beginn der Sitzung bekannte sich Albrecht vollumfänglich schuldig zu den Anklagepunkten des illegalen Besitzes einer der Schusswaffen (der am Wiener Flughafen gefundenen Pistole des französischen Herstellers M.A.P.F.), den bei seinem Freund Mathias Fl. aufgefundenen über 1000 Schuss Munition und über 50 Sprengkörpern, sowie dem Betrug, sich als Asylbewerber ausgegeben und mit dieser Legende vom Staat Geld genommen zu haben, das ihm nicht zustand. Dem Vorwurf der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ widersprach Albrecht. Dazu, woher er die Waffen hatte, ob er Munition und Sprengkörper wie von der Staatsanwaltschaft angenommen zum Teil bei der Bundeswehr gestohlen habe und was mit den zwei anderen bislang vermissten Waffen ist, die er besessen haben soll, schwieg Albrecht. Der vorsitzende Richter Koller machte Albrecht nach dessen Teilgeständnis darauf aufmerksam, dass dieser sich mit seinen Anwälten absprechen müsse, ob er Nachfragen hierzu zu lasse. Es könne in Albrechts Interesse sein, eine Erklärung über die Herkunft von Waffe und Munition zu liefern, die ihm das Gericht auch glauben könne, so Koller.

Ausbildung und Militärischer Werdegang

Nach dem Teilgeständnis machte Albrecht Angaben zu seiner Person und seinem bisherigen Werdegang: Er sei 1989 in Offenbach geboren worden und habe einen zwei Jahre älteren Bruder, sein aus Italien stammender Vater habe die Familie verlassen als er zwei Jahre alt war, so Albrecht. Nach der Grundschule habe er die Schiller-Schule in Offenbach und anschließend das Max-Beckmann-Oberstufen-Gymnasium in Frankfurt besucht. Parallel habe er Sport im Ruderverein gemacht, zuletzt sei er 2008 bei den Hessenmeisterschaften angetreten.

Er habe sich für Politik zwar interessiert, sei aber nie in einer Partei Mitglied gewesen. Für einen Projekttag in der Schule habe er die CDU in Offenbach besucht, habe sich danach auch um ein Praktikum bei der CDU bemüht, daraus sei aber nichts geworden. Nachfragen zu anderen politischen Aktivitäten Albrechts, etwa seinem Vortrag beim „Preußischen Abend“ in München Ende 2016, einer Veranstaltung von extremen Rechten und HolocaustleugnerInnen, kamen vom Gericht nicht.

Am 01. August 2008 sei er zum Wehrdienst bei der Bundeswehr in die Kaserne in Idar-Oberstein eingezogen worden. Zu dessen Ende sei er sich bis zuletzt nicht sicher gewesen, ob er Zeitsoldat werden sollte, entschied sich schließlich aber dafür und ging im Januar 2009 zum Jägerbataillon in Schwarzenborn. Sechs Monate war er dort stationiert, bevor er zu Offiziersschule in Dresden ging. Seine Leistungen dort seien zwar nicht überragend gewesen, so Albrecht, dennoch wurde er dort ausgewählt zur deutsch-französischen Brigade in Saint-Cyr zu gehen, da Plätze frei waren und es für die Bundeswehr einen Gesichtsverlust bedeutet hätte, keine Soldat*innen zur deutsch-französischen Brigade zu übersenden. Somit wurde Albrecht trotz nicht-ausreichender Französisch-Kenntnisse im Oktober 2009 nach Fontainebleu kommandiert und leistete seinen Dienst in Saint-Cyr de Colle. Dort hatte er zwei Jahre lang mit anderen Offiziersschüler*innen eine rein akademische Ausbildung in einer „Classe de Preperatoire“ – einer Vorbereitungsklasse um auf eine „Grand Ecole“, eine angesehene französische Universität, gehen zu können. Danach wechselte er auf die eigentliche Militär-Hochschule Saint-Cyr. Dort erhielt er sowohl eine akademische als auch militärische Ausbildung, so Albrecht.

Über seine militärische Ausbildung berichtete Albrecht unter anderem über eine Dschungelkampflehrgang in Franzöisch-Guayana, Nahkampfausbildung und vertiefende Lehrgänge im Umgang mit unterschiedlichen Waffen, vergleichbar mit „Einzelkämpferlehrgängen“ der deutschen Bundeswehr, und das Lernen von Kommandoaktionen wie Hinterhalte zu planen. Auf Nachfrage vom Richter hierzu nannte Albrecht als Beispiel für einen solchen Hinterhalt, das Stoppen und Umzingeln eines Fahrzeugkonvois mithilfe von Straßensperren und Fallen um die Menschen im Konvoi an der Flucht zu hindern und möglichst effektiv angreifen zu können.

Während der Ausbildung in Saint-Cyr absolvierte Albrecht mehrere Aufenthalte an anderen Hochschulen: 2013 ging er als Austauschschüler an die Sciences-Po in Paris, dann für eine Summerschool an die Universität von Cambridge, danach für ein Semester an die Führungsakademie des britischen Heeres in Swindon, nahe Oxford. Dort verfasste er im zweiten Halbjahr 2013 seine Masterarbeit, so Albrecht.

In seiner Masterarbeit unter dem Titel „Politischer Wandel und Subversionsstrategien“ habe er etwas „besonders Tolles“ schreiben wollen, wo er „alle Steine umdrehe“, so Albrecht. Er sei auf den Begriff der „Subversion“ gestoßen und darauf, dass diese die „Ebene des Volkes“ angreife. Von rassistischem oder völkischem Denken sprach er sich selbst frei. Letzteres bedeute für ihn, dass Menschen nur auf die „Abstammung“ reduziert werden und so denke er nicht, so Albrecht. Allerdings betonte er mehrfach, dass es seiner Ansicht nach durchaus „naturgegebene Unterschiede“ aufgrund der „Abstammung“ der Menschen gebe. Trotz des in seiner Arbeit offenkundigen Rassismus und Antisemitismus durfte Albrecht auf seine Bitte hin 2014 eine neue Masterarbeit zum Thema „Gerechtigkeit und Krieg“ abgeben, die akzeptiert wurde. Auf die Nachfrage des Richters, ob er mal extremer gedacht habe, nannte Albrecht seine erste Masterarbeit einen „Entwicklungsschritt“. Er sei allerdings kein Nationalist oder Rechtsextremer gewesen und sei dies auch heute nicht. Nachfragen zu Berichten des Bayrischen Rundfunks über Vorträge von Albrecht auf eindeutig extrem rechten Veranstaltungen versäumte das Gericht auch an dieser Stelle.

Nach seinem Abschluss in Saint-Cyr 2014 ging er nach Dresden zum zweiten Teil des Offizierslehrgangs. Ende 2014 begann er einen Einzelkämpferlehrgang im unterfränkischen Hammelburg. Dort vertiefte er seine Kampfausbildung nahm an Lehrgängen zu Schießen und Panzerabwehrwaffen und Nahkampf teil. Nach Abschluss seiner Ausbildung ging er zum Jägerbataillon 291 der deutsch-französischen Brigade in Illkirch. Dort war er erstmals auch mit Führungsaufgaben betraut etwa bei einem Übungslehrgang in Poynesien, so Albrecht. Bis heute ist er Soldat der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants und bekommt weiterhin fünfzig Prozent seines Solds, auch wenn er die Uniform nicht tragen und den Dienst nicht ausüben dürfe und sich jeden Tag telefonisch bei der Bundeswehr melden müsse.

Während dieser Ausführungen schien Albrecht die Aufmerksamkeit auf sein Leben sichtbar zu genießen und mitunter zu vergessen, dass er als Angeklagter in einem Gerichtsprozess sprach. Seine Anwälte schoben ihm immer wieder Zettel mit Anmerkungen zu und unterbrachen ihn vereinzelt, um sich mit ihm abzusprechen. Gerne ging Albrecht auf die Fragen vom Vorsitzenden Richter Koller zu seinen Leistungen bei Abschlüssen ein und erklärte den anwesenden militärischen Laien militärische Fachbegriffe. Einmal kündigte er an, zu einer Nachfrage des Gerichts später zu „referieren“ – ganz so, als ob er wieder einen politischen Vortrag halte und nicht als Angeklagter von einem Richter befragt wird.

Hausbesuche bei Verschwörungsideologen

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters zu seinen Interessen nannte Albrecht, dass er „den Dingen auf den Grund“ gehe. Hierzu setze er sich mit Themen auseinander, lese Bücher und befrage Leute, so Albrecht. Auf Nachfrage des Richters, wen er denn befrage, nannte Albrecht als erstes den Autor Eckhart Tolle, der esoterische Selbsthilfebücher über „Spiritualität“ schreibt. Albrecht gab an, auch auf einem Vortrag von ihm gewesen zu sein. Daneben berichtete er von Besuchen bei einem „Völkerkundler aus dem Schwarzwald“, dessen Namen er nicht nennen wollte, wozu es vom Gericht auch keine kritischen Nachfragen gab. Diesen habe er dreimal unangekündigt aufgesucht, das erste mal nicht erfolgreich, die nächsten Male sei er mit ihm ins Gespräch gekommen. Albrecht begründete seine unangekündigten Besuche bei zum Teil im Ausland lebenden Personen, dass man ansonsten bereits beim Versuch, einen Termin auszumachen, abgewiesen werde. Der Richter Koller kommentierte dies mit den Worten: „Hat etwas von Stalking“.

Als dritten Autor, den er aufsuchte, nannte Albrecht den auf der britischen Insel Isle of Wight lebenden David Icke. Dieser habe „ganz wilde Theorien in alle Richtungen“, so Albrecht. David Icke ist eine Ikone von Antisemit*innen und Verschwörungsideolog*innen. Er gilt als Erfinder der Verschwörungsideologie von „Echsenmenschen“ – reptiloiden Wesen, die in menschenähnlicher Gestalt die Welt beherrschen sollen. Die auf den ersten Blick wirre Verschwörungsideologie von Echsenmenschen gilt gemeinhin als durch und durch antisemitisch, da sie antisemitische Verschwörungsideologien reproduziert und dabei die Begriffe Juden*Jüdinnen durch absurde Vorstellungen von „Echsenmenschen“ ersetze. In Australien und Deutschland wurden mehrfach Veranstaltungen von Icke abgesagt mit der Begründung, dieser leugne den Holocaust. Albrecht gibt an, er habe mehrfach den mühsamen Weg auf die Isle of Wight auf sich genommen um mit Icke zu sprechen. Ob erfolgreich, ließ er im Unklaren. Die Besuche auf der britischen Kanalinsel verknüpfte er mit Besuchen bei seinem in Großbritannien lebenden Bruder, so Albrecht.

Nach der U-Haft

Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Ende November 2017 sei er bei seiner Mutter in Offenbach eingezogen, seine Wohnung in Straßburg sei während seiner Haft aufgelöst worden. Im gleichen Haus habe er eine leerstehende Wohnung renoviert in der er mit seiner Partnerin Sophia Ti., der Schwester des zeitweise von der Bundesanwaltschaft mitbeschuldigten Bundeswehrsoldaten Maximilian Ti., wohne. Nach seiner Entlassung aus der U-Haft hätten zu Beginn noch Meldeauflagen und Kontaktbeschränkungen bestanden. Gegen diese habe er vor Gericht geklagt, woraufhin die Polizei diese zurück gezogen hätte.

Der Vorsitzende Richter Koller erwähnte, dass Albrecht mehrmals nach seiner Haftentlassung aufgefallen sei. Konkret fragte er nach dem Besuch von Albrecht bei Tag der offenen Tür im Bundestag. Albrecht entgegnete, er sei dort nur als „interessierter Staatsbürger“ gewesen vor oder nach einem Familienbesuch unweit von Berlin und beschrieb, wie er dort aufgefallen und von der Bundestagspolizei beobachtet worden sei. Weitere Fragen zu Albrechts anderen Besuchen, unter anderem bei den GRÜNEN in Offenbach und beim Prozess gegen seinen Freund Mathias Fl., der Munition und Sprengstoff für ihn versteckte, blieben von Seiten des Gerichts aus.

Fragen der Bundesanwaltschaft wollten Albrecht und seine Verteidiger nicht beantworten. Als der Richter jedoch eine Frage zu seinen Sprachfähigkeiten stellvertretend stellte, antworte Albrecht, dass er in Saint-Cyr grundlegendes Syro-Libanesisch gelernt habe. Die Bundesanwaltschaft nutzte ihre Möglichkeit, Albrecht stellvertretend durch das Gericht zu befragen, jedoch nicht weitgehend aus und beließ es bei dieser und einer weiteren Frage dazu, wie lange er für seine Masterarbeit gebraucht hatte.

Videos aus Geflüchtetenunterkunft

Nach Albrechts Einlassungen über sein Leben und den Nachfragen es Richters wurden die eigentlich für diese Sitzung geplanten Videos abgespielt. Insgesamt wurden elf Videos gezeigt, die Albrecht mit seinem Smartphone als Geflüchteter getarnt aufgenommen hatte, bis auf eines sind sie nur wenige Sekunden lang. Zwei Videos zeigen eine Unterkunft für Geflüchtete mit mehreren Stockbetten in einem großen Zelt, mit Aufstellwänden sind einzelne „Zimmer“ voneinander abgetrennt; zwei Videos zeigen das Essen in Unterkünften; mehrere Videos zeigen geflüchtete Menschen in Alltagssituationen, etwa in der Erstaufnahme oder beim Warten auf den medizinischen Check; andere Videos waren der Versuch, ein Foto aufzunehmen, wobei er versehentlich ein Video aufgenommen hätte, so Albrecht, der sich zu jedem der gezeigten Videos äußerte.

In dem einzigen längeren Video nahm Albrecht sich selbst für ca. fünf Minuten auf. In dem Video, in dem er durchgehend auf Deutsch sprach, erzählte er, wie er nachdem er sich in der Gießener Erstaufnahmerichtung gemeldet hatte für ihn überraschend nicht in eine Unterkunft in Hessen sondern nach Bayern gebracht wurde, wie er sich dort eingesperrt fühlte wie im „Hochsicherheitstrakt“ und wie er plane, am nächsten Tag wieder zu flüchten. Auch erwähnte er, dass seine Fingerabdrücke nun gespeichert und seinem Gesicht zugeordnet seien und wie er an seine Familie denke. Auf Nachfrage des Richters, warum er das Video aufgenommen habe begründete Albrecht dies mit dem „Versuch des Erkenntnisgewinns“. Zwar habe er das Video auch prophylaktisch aufgenommen, da es eine Option gewesen sei, alles „nach außen zu tragen“, erstes Ziel sei aber „Erkenntnisgewinn“ gewesen.

Danach endete die Sitzung.

Der Bericht zum 3. Prozesstag bei NSU-Watch Hessen