„Verschiedene Namen und eine Vielzahl an Sim-Karten“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 9. Verhandlungstag, 01. Juli 2021

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Am neunten Verhandlungstag waren ein Zeuge vom BKA und ein ehemaliger Mitarbeiter des BAMF geladen. Thema waren vor allem der Anklagevorwurf des Betrugs gegen Albrecht und bei ihm gefundene Kommunikationsmittel, die unter falschen Namen registriert waren.

Als erster Zeuge des Verhandlungstages wurde der Ermittler und Sachbearbeiter des Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalhauptkommissar Christian Wi. befragt. Er war beim BKA seit April 2017 mit dem Fall Franco Albrecht beschäftigt und führte hauptsächlich Ermittlungen zur Person Albrecht durch. In diesem Rahmen erstellte er eine Übersicht der unterschiedlichen Beträge, die Albrecht unter seiner falschen Identität als syrischer Geflüchteter David Benjamin vom Staat bekam. Zwischen seiner Registrierung als Geflüchteter unter Angaben von falschen Daten am 28. Dezember 2015 und seiner Verhaftung im Ende April 2017 bekam Albrecht Geld- und Sachleistungen, zuerst nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), später nach der Anerkennung von subsidärem Schutz für ihn, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Christian Wi. zählte verschiedene Auszahlungen auf, die Albrecht im Namen seiner Tarnidentität bekam. In den ersten Monaten waren dies hauptsächlich kleinere Geldauszahlungen sowie Gutscheine für Bekleidung und Lebensmittel, die er in Geschäften in der Umgebung der Geflüchtetenunterkunft im bayrischen Erding nutzen konnte. Wi. sagte, er habe festgestellt, dass Albrecht die Gutscheine teilweise oder komplett ungenutzt gelassen habe, zumindest wurden einige bei Durchsuchungen bei seiner Verhaftung gefunden. Die ersten Barauszahlungen habe Albrecht jeweils mit der falschen Unterschrift unter dem Alias David Benjamin quittiert. Der Vorsitzende Richter Koller stellte dazu fest, dass Albrecht mit jeder Unterschrift unter falschem Namen eine neue Täuschung ausgeübt habe.

Wi. setzte fort und sagt, ab Mai 2016 habe Albrecht Geldleistungen auf eine Kommunalpasskarte ausgezahlt bekommen, eine Art Prepaid-EC-Karte, die an Geflüchtete ausgegeben wurde. Hiermit habe Albrecht in örtlichen Lebensmittel- und Kleidungsgeschäften und Baumärkten eingekauft. Spätere Leistungen wurden auf das Konto bei der Sparkasse Erding überwiesen, das Albrecht unter dem Namen David Benjamin eröffnete. Teile der Überweisungen wurden abgehoben und auf ein weiteres Konto unter dem selben Alias bei der Sparda Bank eingezahlt. Insgesamt erstreckt sich die Summe, die Albrecht sich mit der falschen Identität von Dezember 2015 bis Mai 2017 erschlichen hat, auf knapp 9040€. Auf die Rückfrage, wie viel Albrecht davon inzwischen zurück gezahlt hat, konnte Christian Wi. keine Auskunft geben. Ihm seien nur Rückzahlungen von einmal 147€ und einmal 179€ bekannt, er sei hiermit aber auch nicht bis zuletzt betraut gewesen.

Nach den Fragen zu den ausgezahlten Beträgen fragte der Vorsitzende Richter Koller den Zeugen Wi. nach Gesprächen zwischen dem BKA und und dem Jobcenter in Erding. Hintergrund war eine Aussage eines Mitarbeiters des Jobcenters in Erding am 8. Verhandlungstag, wo dieser zuerst sagte, das BKA habe im Februar 2017 nach der Bewilligung auf subsidären Schutz für Albrecht alias David Benjamin, jedoch vor der Bewilligung zur Zahlung von Sozialleistungen das Landratsamt kontaktiert und angewiesen, den Bescheid zu Albrechts Anrecht auf Sozialleitsungen zu bewilligen. Auf Nachfrage konkretisierte dieser seine Aussage jedoch dahingehend, dass das BKA nicht vorgegeben habe, den Bescheid zu bewilligen, sondern damit wie üblich weiter zu verfahren und ihn wie jeden anderen Fall zu behandeln. Der Richter Koller erklärte, das Gericht wunderte sich, dass Geld an Albrecht ausgezahlt wurde, obwohl man von dessen falscher Identität gewusst habe und erklärte, man müsste prüfen, ob der Vorwurf des Betrugs nicht (nur) auf eine Täuschung durch Albrecht zurück ginge, sondern auch auf eine Einflussnahme durch das BKA. Der BKA-Sachbearbeiter Wi. antworte hierzu, er wisse nur von einem ersten Gespräch vom BKA mit dem Landratsamt Erding am 18.04.2017, zwei Monate nach der Bewilligung. Man habe den Kontakt zum Landratsamt über die Polizei in Erding gesucht. Auf Nachfrage von Albrechts Anwalt Schmitt-Fricke begründete Wi. dies mit ermittlungstaktischen Erwägungen und dass das BKA oft so verfahre. Der Kontakt zwischen der örtlichen Polizei zum z.B. Landratsamt sei wesentlich besser. Außerdem müssten BKA-Beamte so nicht für solche Dinge durch das ganze Land fahren. Daran anschließend fragte Schmitt-Fricke, ob Vermerke zum Fall existierten, die ihnen nicht zugestellt wurden? Darauf verwies der Zeuge auf seine beschränkte Aussagegenehmigung. Diese decke keine „Inhalte von Akten, die nicht zu den Ermittlungsakten gehören, Handakten, Schutzakten und Ähnliches“ ab.

Danach fragte Schmitt-Fricke den Zeugen, ob das BKA die Familie Bo. in Offenbach kontaktiert habe und ob dies geschehen sei, als der Fall dem Senat bereits vorgelegt wurde. Wi. antworte, der Name sei ihm geläufig aus der Gerichtsakte. Als Schmitt-Fricke erklärte, der Name stehe nicht in den Gerichtsakten und fragte, ob der Name aus verschwiegenen Akten bekannt sei, korrigierte ihn die Richterin Adlhoch: Der Name Bo. tauche mehrmals in der Gerichtsakte auf.

Sim-Karten und Email-Konten auf falsche Identitäten

Anschließend wurde Wi. zu den verschiedenen Alias-Identitäten von Franco Albrecht befragt, mit deren Auswertung er ebenfalls befasst war. Alleine bei seiner Verhaftung in Hammelburg hätte die Polizei ca. 20 Sim-Karten gefunden, so der Zeuge. Bei der Auswertung von Notizen und elektronischen Geräten seien zudem 5-10 Email-Konten gefunden worden. Insgesamt drei Telefonnummern liefen auf Albrechts Namen: zwei französische Nummern, eine davon mit einem Smartphone der Marke Samsung genutzt, die andere mit einem Tastentelefon der Marke Archos, sowie eine deutsche Rufnummer, die primär mit einem anderen Smartphone der Marke Samsung genutzt wurde. Zudem gab es eine deutsche Rufnummer unter dem Geflüchteten-Alias David Benjamin, die aber nicht genutzt wurde. Außerdem liefen mehrere französische Sim-Karten, die bei Albrecht gefunden wurden auf den Namen eines Mannes, bei dem es sich mutmaßlich um den Betreiber eines Call-Shops handelt, bei dem die Karten gekauft wurden.

Für Sim-Karten und / oder Emailadressen nutzte Albrecht neben seinem echten Namen weitere Alias-Namen, so der Beamte des BKA. Neben David Benjamin seien dies die Namen Pierre Martin (4-Emailadressen), Marco Martini (auch mehrere Emailaccounts), Peter Martin, Dieter Thomas und Jonas Ma. Den Namen Pierre Martin habe Albrecht auch in seiner ersten Masterarbeit verwendet; eine Kreditkarte auf Albrechts echten Namen sei mit P. Martin unterschrieben; unter dem Namen Jonas Ma. betrieb Albrecht neben einer Emailadresse auch einen Facebookaccount und schrieb unter diesem Pseudonym zwei Briefe an den ehemaligen Generalmajor der Bundeswehr Schultze-Rhonhof. Der ehemalige Generalmajor trat in der Vergangenheit als Redner bei extrem rechten Veranstaltungen auf verfasste geschichtsrevisionistische Schriften über den Zweiten Weltkrieg.

Albrechts Dokumente in einem Mülleimer in Kehl

Im Anschluss wurde Christian Wi. zu einem weiteren Ermittlungsstrang befragt, mit dem er befasst war. In der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2017 wurden Ausweisdokumente von Albrecht (ein vorläufiger und ein „echter“ Personalausweis, ein Führerschein, Bankkarten, Visitenkarten, Mitgliedskarten von Mercedes und dem „Bund Deutscher Infanterie“), sowie Fahrkarten und Familienfotos in einen Mülleimer in Kehl (Baden-Württemberg, nahe Straßburg) gelegt und später gefunden. Albrecht saß zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Die beiden Personalausweise hatte er als verloren gemeldet. Auf den Dokumenten fanden sich DNA-Spuren von Albrecht und auch anderen Personen, die aber nicht zugeordnet werden konnten.

Zuletzt wurde Wi. noch kurz zu den Ermittlungen wegen Albrechts Eindringen in der Tiefgarage der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) befragt. Nachdem das OLG nach Einreichung der Anklage durch die GBA das BKA mit Nachermittlungen beauftragt hätte, hätten sie zu den Bildern von Albrechts Handy ermittelt. Dabei hätte sich herausgestellt, dass alle abgelichteten Autos in der gleichen Tiefgarage in Berlin einen Stellplatz hatten. Im selben Haus wie die Tiefgarage befand sich das Büro der AAS. Wi. berichtete, dass man zum Zeitpunkt der Bildaufnahme vom Treppenhaus ohne Zugangsbeschränkungen, wie bspw. abgeschlossenen Türen, in die Tiefgarage gelangte. Später sei dies geändert worden. Am Gebäude, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, gab es mehrfach Vorfälle. Zum Beispiel seien Plakate gegen die AAS und deren Vorsitzende Anetta Kahane an dem Haus plakatiert oder die Klingel mit Bitumen oder Ähnlichem verklebt worden.

Bewilligung von subsidärem Schutz

Als zweiter und letzter Zeuge des Tages war Ansgar B. geladen, der bei der ZAV Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leipzig tätig ist. 2017 war er als Mitarbeiter der Bundesagentur als Verwaltungsangestellter zu Tätigkeiten für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgestellt. In dieser Tätigkeit entschied er, dass der Antrag von Albrecht alias David Benjamin auf Asyl abgelehnt wird, dieser aber subsidären Schutz erhält.

Seine Aufgabe sei es gewesen, aufgrund aller vorliegenden Unterlagen und insbesondere des Protokolle der Anhörungen zu entscheiden, ob dem gestellten Antrag auf Asyl stattgegeben wird oder nicht. Hierfür habe er über eine Datenbank Zugriff auf Scans aller vorliegenden Dokumente wie die Protokolle der Anhörungen, Lichtbilder und gegebenenfalls Ausweisdokumente von Asylsuchenden gehabt. Gearbeitet habe er weiterhin aus Leipzig, alle Dokumente hätten nur elektronisch zur Verfügung gestanden, so B.

Erinnerungen an den Fall habe er nicht und auch keine Akteneinsicht mehr bekommen. Im Nachhinein wünschte er sich, anders entschieden zu haben, so B. Seine Aufgabe damals sei jedoch nicht gewesen zu entscheiden, ob die Erzählungen von Asylsuchenden glaubhaft seien oder nicht. Dazu habe es die Anhörungen gegeben. Lägen dem Protokoll von dieser keine Gründe bei, warum die Erzählung in Zweifel zu ziehen sei, habe er aufgrund der vorliegenden Dokumente zu entscheiden. Bei Geflüchteten aus dem Bürgerkriegsland Syrien habe er entscheiden müssen, ob die Asylsuchenden volles Asyl nach §3 Asylgesetz (AsylG) bekommen, zum Beispiel wenn sie vor dem Militärdienst fliehen oder allgemein vom Staat politisch verfolgt werden, oder subsidären Schutz nach §4 AsylG, zum Beispiel wenn sie vor Kriegshandlungen oder dem Islamischen-Staat fliehen. Albrecht alias David Benjamin wurde von ihm aufgrund seiner Angaben subsidärer Schutz zugesprochen.

Der Zeuge Ansgar B. wurde im weiteren Verlauf vom Gericht und Albrechts Verteidigung zu Einzelheiten der Entscheidungspraxis bei Entscheidungen über Asylanträge befragt, die für das Verfahren gegen Franco Albrecht jedoch keine besondere Relevanz hatten, sondern nur indirekt die Frage nach der Schwierigkeit von Albrechts Täuschung tangierten und eher politischer Natur zu sein schienen. Albrechts Verteidigung merkte gar an, die Öffentlichkeit womöglich ausschließen zu müssen, damit diese Information nicht öffentlich würden. Das Gericht verwies jedoch darauf, dass das alles bereits bekannt sei.

Zum Schluss kündigte Albrechts Verteidigung ihr Programm für die nächsten Sitzungen an und dass sie zwei Mitinsassen von Albrecht aus der Untersuchungshaft vorhabe zu laden. Zuletzt forderten sie, die Anklage gegen Albrecht wegen Betrug einzustellen, da die Kosten der Verhandlung hierzu in keinem Verhältnis zu Schaden stünden. Die GBA gab jedoch an, dass sie nicht vorhabe, die Anklage wegen Betrug einzustellen. Damit endete der Verhandlungstag.

Der Bericht zum 9. Verhandlungstag bei NSU-Watch Hessen