Diese Sitzung des 2. NSU/RechterTerror-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern dreht sich wieder um die Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU. Dabei zeigen sich einige Lücken in der Arbeit des LKA Mecklenburg-Vorpommern. Der erste Zeuge, Lutz Sa., war von November 2011 bis September 2013 im Einsatzabschnitt (EA) Folgemaßnahmen der BAO TRIO MV. Dort wurden eine Vielzahl von Spuren zum NSU bearbeitet, auch jene, die sich durch die Öffentlichkeitsfahndung ergaben. Der zweite Zeuge, André Ka., war in der BAO TRIO MV Leiter des Ermittlungsabschnittes „Zentrale Auswertung“. Er sei selber kein „Rechtsextremismusexperte“, da er vorher im Bereich „Ausländerkriminalität“ / „Islamismus“ ermittelt habe. Er wies eingehende Ermittlungsaufträge verschiedenen Kollegen zu, kontrollierte die Ergebnisse und leitete sie an andere Stelle. Das Gros der Arbeit habe sich auf Bürorecherchen und dem Abfragen von Datensystemen beschränkt. Entgegen der Aussage des ersten Zeugen Sa., betont Ka., dass eigene Ermittlungen ein Ziel der BAO TRIO MV gewesen seien. Zentral sei für ihn die Frage gewesen, ob der NSU in Mecklenburg-Vorpommern Unterstützer gehabt habe. Dafür habe er keine tatsächlichen Anhaltspunkte erhalten.
Die Linksfraktion hat im Vorfeld der Sitzung die Ausstufung mehrerer Dokumente beantragt, die für die Vernehmung relevant sind. Da sich teilweise offene Dokumente und Verschlusssachen aufeinander beziehen, mache eine Befragung so keinen Sinn, sagt Michael Noetzel von der Linksfraktion und kündigt an, dass der Zeuge nochmal kommen müsse, wenn über die Ausstufung entschieden worden sei.
Der erste Zeuge ist Lutz Sa. vom Staatsschutz des LKA Mecklenburg-Vorpommern. Er sagt in seinem Eingangsstatement, er habe Unterlagen eingesehen und sich auch an einiges von den Vernehmungen und Durchsuchungen erinnert. Vom 14. November 2011 bis deren Ende am 9. September 2013 war Sa. in der BAO Trio MV im Einsatzabschnitt „Folgemaßnahmen“. Der Zeuge beschreibt die Struktur der BAO, es gebe den Polizeiführer, unter ihm das Führungsgremium und dann die vier Einsatzabschnitte Auswertung, Folgemaßnahmen, Kormoran [zum Mord an Mehmet Turgut in Rostock], und Stralsund [zu den Banküberfällen des NSU in Stralsund]. Der Zeuge sagt, der Einsatzabschnitt „Folgemaßnahmen“ ermittelte hauptsächlich zu Hinweisen, die aus der online geschalteten Öffentlichkeitsfahndung gekommen seien. Er sei dann Hinweisen nachgegangen und habe die Ergebnisse an die BAO des BKA oder an den Einsatzabschnitt „Auswertung“ übermittelt. Das BKA sei immer federführend gewesen, sie hätten sich in Mecklenburg-Vorpommern immer mit dem BKA verständigt. Insgesamt habe es 296 Ermittlungsaufträge gegeben, davon seien fünf zu Kontakten in Mecklenburg-Vorpommern gewesen, auf die er nun näher eingehen wolle, weil es bei denen am wahrscheinlichsten gewesen sei, dass das Trio wirklich in Mecklenburg-Vorpommern gewesen sei oder hierhin Kontakt hatte.
1. Am 24. November 2011 sei der Hinweis vom BKA gekommen, dass Beate Zschäpe unter dem Pseudonym Susann Eminger auf dem „Campingplatz Regenbogen“ auf Rügen einen der dortigen Wohnwagen mit der Nummer 800 vom 19. Juni bis zum 01. Juli 2012 angemietet hatte. Die Reservierung sei auch in den Dateien des Campingplatzes für Susann und André Eminger und Max Burkhardt aufgeführt gewesen. Darüber hinaus hätten sie keine weiteren Anmietungen des dortigen Wohnwagens durch Personen der Aliasliste feststellen können und auch nicht für die anderen Wohnwägen. Sie hätten klären wollen, ob der Wohnwagen vielleicht als Briefbox genutzt wurde. Man habe nicht gewusst, warum bei fünf baugleichen Wohnwagen ausgerechnet die Nummer 800 angemietet wurde. Der Betreiber habe sich nicht erinnert. Sie hätten den Wohnwagen auch auf Sprengstoffspuren durchsuchen lassen, aber nichts gefunden. Danach seien 228 Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern mit der Aliasnamensliste abgeglichen worden, eine Person der Liste wurde auf fünf Campingplätzen festgestellt, allerdings sei ihr Name auf der Aliasliste gelandet, weil er auf einem Dokument im Brandschutt der Zwickauer Wohnung aufgetaucht war, tatsächlich aber zur Wohnung über der des NSU in der Frühlingsstraße gehört habe.
2. Im Brandschutt in der Frühlingsstraße wurde ein Kartenausschnitt mit der handschriftlichen Aufschrift „Holmer Berg“ und dort „Jägerhof Ostsee“ gefunden. Der Jägerhof sei 2004 vom späteren Besitzer erworben und bis 2007 vermietet worden, danach wurde er eigenhändig betrieben. Vor Erwerb sollen im leerstehenden Gebäude ein Notstromaggregat, Lebensmittel und Schlafplätze vorbereitet gewesen sein, außerdem sei das Dach „zerschossen“ gewesen. Das habe man aber wegen der Renovierung nicht mehr nachvollziehen können. 2008 habe in der Nähe ein rechtsextremes Konzert stattgefunden, aber ohne Bezug zum NSU.
3. Das BKA habe aus Zschäpes Mobiltelefon Daten gezogen, die zu einer Person in Mecklenburg-Vorpommern gehört hätten. Zweimal habe Zschäpe am 20. April 2010 dort angerufen und die Nummer insgesamt dreimal bei Zschäpe. Das BKA habe sich damit an die BAO Trio MV gewandt. Die Nummer habe einer 1933 geborenen Rentnerin aus Ribnitz-Damgarten gehört, zu der keine polizeilichen oder VS Erkenntnisse vorgelegen hätten, auch nicht zu ihrer Familie. Bei der Befragung habe die Rentnerin angegeben, dass Zschäpes Nummer ihr nicht bekannt sei. Ihre in Bad Segeberg lebende Tochter habe bei der Vernehmung angegeben, das Telefon 2009 oder 2010 in einem An- und Verkauf gekauft zu haben, dabei hätten sie die alte SIM-Karte weiter genutzt. Sa. sagte zum Ergebnis, es sei nicht bekannt,warum Zschäpe die Nummer anwählte. Es hätten sich keine Folgemaßnahmen ergeben.
4. Der nächste Hinweis sei wieder vom BKA gekommen. Das Trio sei 2003 auf Usedom auf einem Campingplatz gewesen, es sei ermittelt worden, welcher das gewesen sein könnte. 23 Plätze wurden überprüft, aber bei keinem seien die Aliasnamen aufgetaucht. Holger Gerlach habe ausgesagt, dass es 2000 ein Treffen an der Ostsee, im Raum Lubmin gegeben habe, zu dem er von Hannover aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Greifswald, dann zur Küste im Raum Lubmin gefahren sei und schließlich mit der Fähre nach Usedom. Dort habe ihm das Trio einen Rundflug über die Insel spendiert. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass keine der dortigen Fähr- oder Fluggesellschaft dazu Registrierungen unter den Aliasnamen vorliegen hatte. Es habe keine Folgemaßnahmen gegeben. Die Ostseezeitung habe einen Artikel zu einem weiteren Campingaufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, dazu habe es aber keine eigenen Erkenntnisse und keine des BKA gegeben.
5. Vom BKA sei die Information gekommen, dass das Trio 1992 und 1993 beim Campingurlaub in Krakow am See Personen aus Rostock kennengelernt habe und von diesen dann 1993 zu einer Geburtstagparty nach Rostock eingeladen wurde, 1994 zusammen bei einem weiteren Campingurlaub war und 1995 telefonisch in Rostock nach einer Übernachtungsmöglichkeit gefragt habe und einen Schlafplatz für drei Tage bekommen habe. Damals seien die drei aber noch nicht im Untergrund gewesen und es gäbe keine Informationen, dass die drei nach ihrem Abtauchen noch Kontakt nach Rostock hatten. Als Fazit sagt der Zeuge, vor dem Abtauchen sei das Trio zwischen 1992 und 1995 in Mecklenburg-Vorpommern gewesen und habe Kontakt nach Rostock gehabt. Aber es gebe keine Anhaltspunkte, dass nach dem Untertauchen Kontakt in Mecklenburg-Vorpommern bestanden habe, außer direkt bei den Straftaten. Alle genannten Hinweise hätten immer „keine weiteren Anhaltspunkte ergeben“.
Die Abgeordneten haken dazu nach, wie genau die Zusammenarbeit mit dem BKA abgelaufen sei, ob es auch „eigene Ermittlungen“ in Mecklenburg-Vorpommern gegeben habe oder ob das BKA Ermittlungen blockiert hat. Der Zeuge antwortet auf diese Fragen, das Verfahren habe beim GBA gelegen, der das BKA eingesetzt habe. Alle Ermittlungen und Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern seien mit dem BKA abgestimmt gewesen. Zu Fragen dazu, wie die Zusammenarbeit innerhalb des Ermittlungsabschnitts abgelaufen sei, sagt Sa., in der Regel seien ihre Ergebnisse an die Leitung und von dort ans BKA und die Auswertung gegangen. Manchmal seien sie auch nicht an die Auswertung gegangen, aber an die Leitung. Man habe sich bei Leitung und Führung zusammengesetzt und das weitere Vorgehen ausgearbeitet. Das sei wöchentlich und täglich geschehen und man habe versucht, den Sachverhalt restlos auszuermitteln.
Zum Ende der BAO Trio MV sagt der Zeuge, es seien nicht mehr viele öffentliche Hinweise gekommen, darum sei die BAO nach und nach zurückgefahren worden. Sie hätten sich normal darüber unterhalten und es sei auch logisch nachvollziehbar gewesen, wenn eben keine neuen Informationen mehr kommen.
Zu Fragen dazu, was es heiße, dass das Dach vom Jägerhof „zerschossen“ gewesen sei und ob es da um Schusswaffen gegangen sei, sagt der Zeuge, das könne er nicht beantworten, das sei eine Aussage des Eigentümers gewesen. Diese habe aber von der Polizei nicht mehr nachvollzogen werden können, weil das Gebäude schon vor mehreren Jahren saniert worden sei. Ob die Polizei beim Eigentümer nachgefragt hat, bleibt unklar.
Am Ende der Befragung des Zeugen steht fest, dass er nochmal vorgeladen wird, ein paar Fragen zu Vorhalten konnten nicht öffentlich gestellt werden. Der Abgeordnete Michael Noetzel (Linkfraktion) sagt, er stelle keine Fragen. Er wolle eine Vielzahl eingestufter Vorhalte machen und habe sich aus Sicht des Innenministeriums zu kurzfristig ans Innenministerium gewandt für die Ausstufung, darüber sei noch nicht entschieden worden.
Der zweite Zeuge des Tages ist der Polizeibeamte André Ka., er war vom 12. November 2011 bis zum 29. Mai 2011 in der BAO Trio MV als Leiter des Einsatzabschnitts „Zentrale Auswertung“. Damals war er bereits seit 25 Jahren Polizist, davon drei Jahre im Staatsschutz im Bereich Islamismus. Außer während der Zeit in der BAO habe er sich bisher und seitdem nicht mit Rechtsextremismus beschäftigt. Die Arbeitsaufträge für seinen Einsatzabschnitt seien von der Führung gekommen, gingen an ihn, dann von ihm oder einem Gehilfen an die Sachbearbeiter. Die Ergebnisse seien an ihn gegangen, er habe sie kontrolliert und von ihm seien sie an die Führung gegangen, aber man habe sich auch zwischendurch immer abgestimmt. Die meisten Aufgaben seien „Bürorecherchen“ gewesen, die man aufgrund von schon vorliegenden Daten durchgeführt habe, um dem BKA zu helfen.
Zum Beispiel beim Magazin „Der Weisse Wolf“, sei die Frage aufgekommen, ob mit dem Kürzel „NSU“ der Nationalsozialistische Untergrund gemeint war und ob der Gruß an das Trio gegangen sei. Da hätten sie geschaut, ob das Fanzine schon bekannt gewesen sei, ob es einen Dateneintrag zum Zine gab, ob das schonmal bei Durchsuchungen aufgetreten ist. Es habe einen Eintrag gegeben, eine frühere Ausgabe sei mal in einem anderen Bundesland, er denke in Thüringen, in einem Zusammenhang gefunden worden. Dann hätten sie Adressen zum „Weissen Wolf“ recherchiert, unter anderem ein Neustrelitzer Postfach, das im Zusammenhang mit einem Onlineversand bekannt gewesen sei und zu David Petereit gehörte. Das sei wichtig für die weiteren Ermittlungen gewesen.
Dann sei es um die „10.000er Liste“ bzw. „Zwickau-Liste“ gegangen. Da sei unklar gewesen, welche Rolle die gespielt und ob es weitere Helfer gegeben habe. Also hätten sie Betroffene kontaktiert und sensibilisiert und ihnen so auch die „Möglichkeit gegeben“ ihnen Hinweise zu geben, zum Beispiel zu Ausspähaktionen. Neben der Zuarbeit fürs BKA hätten sie auch eigene Ermittlungsansätze generiert, unter anderem die Prüfung von Waffenerlaubnissen in der rechtsextremen Szene, aber keine der überprüften Personen habe eine Waffenerlaubnis gehabt. Insgesamt sei ihr Fokus auf der Frage gewesen, ob es Unterstützer in Mecklenburg-Vorpommern gab. Sie seien allen neuen Informationen nachgegangen und hätten die Ergebnisse ans BKA geschickt. Sie hätten „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Unterstützer in Mecklenburg-Vorpommern gefunden“.
Zu Beginn der Fragerunde zitiert die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Martina Tegtmeier (SPD), aus einem Dokument, dass zum Auftrag der BAO Trio MV auch die Suche nach Strukturen und Veränderungen in der rechtsextremen Szene gehörte, der Zeuge dazu aber gar nichts gesagt habe. Ka.: „Das war nicht unser Auftrag, die rechtsextreme Szene im Allgemeinen aufzuhellen.“ Tegtmeier entgegnet, das lese sich im Befehl des BAO Leiters etwas anders, daraus habe sie ja vorgelesen.
Zu den Ermittlungen zum Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ habe es verschiedene Aufträge gegeben, aber keinen, den gesamten Inhalt der Schrift zu beurteilen, so der Zeuge auf Frage. Petereit sei wohl vom BKA vernommen worden. Ka. beantwortet weitere Fragen: Der Bereich Rechtsextremismus sei ihm nicht völlig fremd gewesen, so Ka., er sei Staatsschützer und es gäbe „bestimmte Regularien, was die Abarbeitung von Sachverhalten angeht“, die unabhängig vom Phänomenbereich seien. Es stimme aber, dass er kein Szenekenner sei. Gefragt zur Mitarbeiterbefragung sagt der Zeuge, das sei ein regulärer Vorgang und habe zu einem Zeitpunkt stattgefunden, als schon viele Mitarbeiter wieder von der BAO abgezogen gewesen seien und deren Ende darum absehbar war. Er wolle aber für seinen Ermittlungsabschnitt „nicht gelten“ lassen, dass seine Mitarbeiter schlecht informiert gewesen seien. Wie das bei den anderen Ermittlungsabschnitten gewesen sei, könne er nicht sagen.
Der Zeuge wird weiter befragt und antwortet: Laut der INPOL Datenbank habe es 300 Personen aus Mecklenburg-Vorpommern gegeben, die als „rechtsmotiviert“ einsortiert waren, davon habe keiner eine Waffengenehmigung gehabt. Man habe also zwei Datenbanken miteinander abgeglichen. Damit hätten sie herausfinden wollen, ob es in der Szene legale Wege gebe, an Waffen zu kommen. Illegal sei das immer möglich, aber um das zu recherchieren bräuchten sie Anhaltspunkte, bei den Datenbanken könne man auch ohne konkrete Ansätze suchen.
Zum Austausch zwischen den Ermittlungsabschnitten sagt der Zeuge, die Einsatzabschnittsleiter hätten sich anlassunabhängig wegen der Informationen aus dem BKA mehrmals in der Woche getroffen, zu anderen Zeiten auch anlassabhängig. Er habe immer kurz nach der Besprechung seinen Einsatzabschnitt eingeholt und die Inhalte hineingetragen. Auf die Frage nach der Zusammensetzung des Ermittlungsabschnitts sagt der Zeuge, es gehe immer darum, eine „Struktur personell zu unterlegen“. Man schaue, welche Aufgaben anfielen und welches Mitarbeiterprofil man brauche, um sie zu erledigen und dann, welche Mitarbeiter im relevanten Bereich man bei der Erfüllung der Alltagsaufgaben entbehren könne und eventuell auch, wen man aus anderen Bereichen dazu ziehe. Zur Not könnten die Mitarbeiter „während des doings auch reifen in ihren Aufgaben“. Es gäbe keine Zeit für Weiterbildungen, man lerne eher, indem man Kollegen über die Schultern schaue und fragt.
Dr. Harald Terpe (Grüne) geht auf den Einsatzbefehl ein. Er habe den Verdacht, dass es unterschiedliche Auffassungen davon gebe, weil der Untersuchungsausschuss davon ausgehe, dass die Strukturen der Szene mitbearbeitet werden sollten. Der Zeuge widerspricht, er habe den Auftrag der BAO so verstanden: 1. Ein Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern müsse gegeben sein und 2. irgendein NSU Bezug. Es sei nicht die Aufgabe der BAO gewesen, die ganze rechtsextreme Szene „auszutrocknen“.
René Domke (FDP) fragt, ob die BAO Spuren, die nicht zum Trio, aber woanders hinführten, gefunden habe. Ka. sagt, sie hätten nicht nach Strukturen gesucht. Dafür müsste man über einen längeren Zeitraum beobachten, das machen Verfassungsschutz und Staatsschutz. Es sei nicht Aufgabe der BAO gewesen, neue organisatorische Verflechtungen zu finden. Auf Frage sagt der Zeuge, prinzipiell habe es immer die Möglichkeit gegeben, über Zufallsfunde neue Informationen zu setzen, aber auf eine Frage wie „hat Wohnmobil XY 123 in Mecklenburg-Vorpommern die Geschwindigkeit übertreten“ gäbe es eine klare Antwort und kaum Möglichkeiten, weitere Ansätze zu generieren, dann habe man keine weitschweifigen Möglichkeiten.