„Ich habe nur die Aufgaben abgearbeitet, die ich bekommen habe.“ – Die Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Mai 2023

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In der Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Mai 2023 wird nur ein Zeuge vernommen: „VS 47“. Er wurde vom Innenministerium als „Verbindungsbeamter“ des Landesamtes für Verfassungsschutz für die „BAO Trio MV“ benannt. „VS 47“ beschreibt seine Aufgabe damit, dass er der öffentliche Ansprechpartner des LfV Mecklenburg-Vorpommern für alle Behörden gewesen sei. Der Zeuge rühmt sich in der Sitzung damit, dass er die Informationswege zwischen dem LKA und dem LfV drastisch verkürzt zu haben. Zum NSU übernahm der Zeuge kleinere Ermittlungsaufträge für das LfV. Inhaltlich hatte er laut eigenen Angaben mit den Ermittlungen nach 2011 sonst nicht viel zu tun, vielmehr kürzte er den Postweg ab, indem er Dokumente und Anfragen direkt hin und her trug. Da dies aber informeller geschah, als insbesondere vom LKA gewünscht, wurde der Vorgang wieder stärker formalisiert. Die Abgeordneten halten den Angaben des Zeugen entgegen, dass es trotzdem teilweise Wochen dauerte, bis das LfV Anfragen beantwortete. Dazu kann der Zeuge aber nichts sagen.

Die Vernehmung des Zeugen „VS 47” wird für die Öffentlichkeit in den Raum 360 des Schweriner Schlosses übertragen. Er erscheint mit einem Anwalt als Zeugenbeistand und einer Aussagegenehmigung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Zu seinem Beruf sagt er, er sei Beamter im Ruhestand. Die Vorsitzende sagt, im Organigramm der „BAO Trio MV“ sei ein Verbindungsbeamter zum Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern eingezeichnet gewesen, vom Innenministerium sei der Zeuge „VS 47“ als dieser benannt worden. Daher gehe der Untersuchungsausschuss davon aus, dass dieser nun Auskunft geben könne. Gefragt nach seiner Vorbereitung sagt „VS 47“, er sei in seiner ehemaligen Dienststelle gewesen, habe sich zweimal mit dem Anwalt getroffen. Ihm seien relevante Akten vorgelegt worden, damit er sich einlesen konnte. Der Zeuge verliest ein Eingangsstatement. In der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 30. November 2019 habe er im Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet. Er habe sich von der Polizei aus dorthin beworben. Er habe eine Vielzahl an Aufgaben gehabt: Beschaffung von Informationen von anderen Behörden und auch Bürgern. Die Bereitstellung von Gütern sei auch seine Aufgabe gewesen. Er sei Verbindungsbeamter zur Landes- und Bundespolizei, zum Zoll und zu anderen Geheimdiensten gewesen. Er habe an wöchentlichen Konferenzen im LKA teilgenommen. Dadurch, dass er viel im LKA Mecklenburg-Vorpommern anwesend gewesen sei, habe er Post direkt austauschen können, „der Postweg konnte abgekürzt werden“. Er sei nun seit dreieinhalb Jahren im Ruhestand, die Ladung des Untersuchungsausschusses habe ihn überrascht.

Bei der Vorbereitung habe er dann festgestellt, dass er in ganz wenigen Punkten Berührung mit dem Untersuchungsauftrag hatte. Er habe am 24. November 2011 eine dreiseitige Tabelle zu der Person „T. R.“ an das LKA übergeben. Er habe auch einen Ermittlungsbericht für die Hausspitze gefertigt. Zu „T. R.“ sagt er, dieser sei 1980 geboren, Rechtsextremist und flüchtig, ein Haftbefehl sei zum damaligen Zeitpunkt [2011] offen gewesen. Tatorte und Aufenthaltsorte des NSU hatten einen „gewissen Zusammenhang“ mit den Aufenthaltsorten von „T. R.“ gehabt. Er sei 40 km weit weg von Jena geboren und habe zwischen 2001 und 2004 mehrere Wohnorte in Rostock gehabt. Daraus habe er, „VS 47“, geschlossen, dass „T. R.“ das NSU-Kerntrio womöglich gekannt habe. Ob sich diese Vermutung bewahrheitet habe, könne er nicht sagen.

Die Vorsitzende Martina Tegtmeier (SPD) sagt, der ehemalige Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Müller, habe ausgesagt, dort seien Akten intensiv durchforstet worden. Sie fragt, ob der Zeuge sich daran erinnere. „VS 47“ sagt, er wisse, dass da intensive Arbeit geleistet worden sei, aber nicht in dem Bereich, wo er tätig war: „Ich habe nur Aufgaben abgearbeitet, die ich bekommen habe.“ Bernd Lange (SPD) fragt nach der Funktion des Zeugen als Verbindungsbeamter zur BAO Trio MV. Dieser sagt, er sei Verbindungsbeamter zu allen Dienststellen gewesen. Aber bis auf dass er ein bis zweimal die Woche im LKA gewesen sei, habe er damit nichts weiter zu tun gehabt. Auf Langes Frage danach, wie viele Anfragen er bearbeitet habe, sagt der Zeuge, das sei schwierig zu beantworten. Die Auftragslage habe sich in seiner Zeit dramatisch erhöht – er könne aber nicht sagen, welchen Zweck oder Sinn die Ermittlungen gehabt hätten, die er zu tätigen hatte. Die Vorsitzende fragt „VS 47“, ob er seiner Meinung nach der einzige Verbindungsbeamte gewesen sei, was bejaht dieser. Tegtmeier hält aus einem Schreiben vor, wonach drei andere Beamte als Verbindungsbeamte benannt würden. Der Zeuge sagt, eigentlich sei er das gewesen, wenn das da so stehe, könne er dazu nichts sagen. „Wenn die Hausspitze das gemacht hat, dann haben die das gemacht, ohne mir das zu sagen.“

Auf Frage, ob er der primäre Ansprechpartner der BAO Trio MV gewesen sei, sagt „VS 47“, er wisse, wer den Vorgang beim LKA bearbeitet habe, „aber mit dem hatte ich sowieso immer zu tun“. Es sei nicht so, dass er mit der BAO verhandelt habe. Er sei wöchentlich im LKA gewesen und dadurch, dass man sich persönlich gekannt habe, habe man sich unterhalten, aber nicht nur über die BAO. Gefragt nach Hindernissen im Austausch vonseiten der Polizei sagt der Zeuget: „Die Polizei war sehr interessiert, mit uns Informationsaustausch zu machen, auf konkrete Fragen gab es konkrete Antworten“. Andersherum sei es relativ einfach gewesen, die Fragen seien ihm ja mitgegeben worden. Er bejaht die Frage, dass er eine Schnittstelle zwischen LKA und dem Verfassungsschutz gewesen sei und nicht inhaltlich am Austausch beteiligt.

Ann Christin von Allwörden (CDU) fragt, wie Ermittlungsergebnisse ausreichend ergiebig sein könnten, wenn man den jeweiligen Sinn und Zweck nicht kenne. Der Zeuge widerspricht, das sei natürlich möglich, denn im jeweiligen Auftrag sei ausformuliert, was ermittelt werden solle. Wenn es beispielsweise um Personalien gehe, interessiere ihn nicht, warum man das abfrage. Man sehe, aus „welcher Richtung das komme“, ein konkreter Grund stehe nicht zwingend auf dem Auftrag.

Michael Noetzel (Linksfraktion) sagt, es sei interessant, wie zusammengearbeitet werde und fragt nach der Mitarbeiterbefragung der BAO Trio MV. Darin gehe es auch um die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Der Zeuge antwortet, diese sei ihm nicht bekannt und ihm sei auch keine Auswertung dazu bekannt. Noetzel hält aus der Befragung vor, dass dort herausgekommen sei, dass sich die Zusammenarbeit mit dem LfV Mecklenburg-Vorpommern schwierig gestaltet habe. Fragen wurden zum Teil erst nach mehreren Nachfragen beantwortet. Die Befragung habe deutlich gemacht, dass es Probleme mit dem LfV gab, die im Nachgang lösungsorientiert aufgearbeitet werden sollten. „VS 47“ sagt, er sei erst im September 2011 zum LfV gekommen, für die Zeit davor könne er nicht sprechen, aber er habe ein richtig gutes Verhältnis zu allen Personen gehabt, habe alle gekannt, er habe alles lösungsorientiert bearbeitet. „Mit meinem Eintritt hat sich der Erkenntnisaustausch dramatisch verkürzt.“ Noetzel entgegnet, es gebe eine Tabelle dazu, wie lange Antworten aus dem LfV gebraucht hätten. Besonders würde für ihn die Antwort auf eine Frage zu Blood & Honour herausstechen. Die habe drei Monate gebraucht und sei zwei mal angemahnt worden. Der Zeuge sagt, das habe mit ihm nichts zu tun, Fragen seien an ihn herangetragen worden, dann sei er damit zum Sachbearbeiter gegangen und habe das weitergegeben. Er gehe davon aus, dass sich der Sachbearbeiter dann mit dem Leiter der BAO Trio MV, Phi. [siehe Sitzung des 2. NSU/ Rechter Terror Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern am 29. August 2022]in Verbindung gesetzt habe. Noetzel fragt nach der Person „T. R.“. Er könne ja den Namen der Person, die den gleichen Namen wie die V-Person des BfV, Corelli, trage, sagen: Th.s Ri. Er fragt den Zeugen, ob er das auch so sehe, dass es zwei relevante Th. Ri. gebe. Das bestätigt der Zeuge, das sei zwar schon eine Weile her, aber so sei es ihm auch erinnerlich, dass es zwei waren. Noetzel sagt, er gehe davon aus, dass es sich bei „T.R.“ hier nicht um den Th. Ri. handele, der als V-Mann Corelli für das Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet habe. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht. Noetzel sagt, dann sei es interessant, wie man überhaupt auf diesen Th. Ri. gekommen sei. „VS 47“ sagt abschließend zu dem Thema, er habe den Auftrag bekommen und habe diesen dann abgearbeitet.

Der Vertreter des Innenministeriums, Dr. Czwallinna, meldet sich zu Wort und sagt, es gebe eine „ganze Menge“ und nicht nur zwei Th. Ri. Der V-Mann des BfV habe nicht das Geburtsdatum, wie die beiden Th. Ri., mit denen sich Zeuge befasst habe.

Constanze Oehlrich (Die Grünen) fragt, ob „VS 47“ von Anfang an Verbindungsbeamter gewesen sei. Das bestätigt dieser, er sei von Anfang an für die gesamte Bandbreite dagewesen, aber Verbindungsbeamter sei nur ein kleiner Teil seiner Aufgabe gewesen, ein größerer Teil seien Ermittlungen gewesen und die Beschaffung von Arbeitsmitteln jeglicher Art „und zwar konspirativ“. Also alles was konspirativ beschafft werden musste. Er bestätigt auf Frage, dass er die ganze Zeit Verbindungsbeamter gewesen sei. Oehlrich hakt nach, das sei ja eine weitreichende Aufgabe bei so vielen Behörden. Der Zeuge sagt, das Landesamt sei ja eine kleine Behörde, es sei mehr darum gegangen, dass er die Außenwirkung darstelle, so dass alle immer einen Ansprechpartner hatten. Das sei keine „tiefschürfende Zusammenarbeit“ gewesen, sondern dafür da, dass alle wussten, wie man schnellstmöglich an den richtigen Sachbearbeiter komme. Das habe nichts damit zu tun gehabt, dass er Aufträge abgearbeitet habe, für den MAD sei er nur Ansprechpartner gewesen. Er sei bei der wöchentlichen Telefonkonferenz des LKA Mecklenburg-Vorpommern dabei gewesen und habe sich eingebracht. Auch bei FK4-Leitertagungen [Staatsschutz] sei er dabei gewesen, die Leiter hätten ihn alle gekannt. Er sei die „öffentliche Person des Verfassungsschutzes“ gewesen, „die anderen waren ja alle geheim“. Die Aufgaben seien durch die Hausspitze festgelegt worden. Über die Jahre seien es mehr Aufgaben geworden, „bis hin, dass ich ausländische Nachrichtendienste kennenlernen durfte und in Kommunen gesprochen habe“. Außenwirkung sei aber nicht im Sinne Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen, sagt der Zeuge auf Nachfragen. Oehlrich fragt, ob er der einzige gewesen sei. „VS 47“ sagt, er kenne die Planstellenbeschreibung anderer Kollegen nicht. bei ihm habe es dringestanden, dass er der einzige sei, „der Highlander“.

René Domke fragt, wie die Stimmung im November 2011 gewesen sei. „VS 47“: „Bei wem? Welche Stimmung?“ Domke präzisiert, er meine die Stimmung nach der Selbstenttarnung des NSU. Der Zeuge sagt, zunächst mal seien alle entsetzt gewesen, der Ermittlungsaufwand, der betrieben worden sei, die Geschäftigkeit seien enorm gewesen. „Der Wille für Aufklärung war absolut da“, nicht nur in Polizeidienststellen, „sondern auch bei uns“. Da der Zeuge angegeben hat, auch an Telefonschalten teilgenommen zu haben, fragt Domke, was er zur Zusammenarbeit mit dem LfV Thüringen sagen könne. Der Zeuge sagt, Thüringen hätte Beiträge geleistet, wie jedes andere Bundesland auch. Das sei immer eine Zusammenstellung der Wochenergebnisse gewesen, die beispielsweise Thüringen oder Berlin für wichtig gehalten hätten. Domke fragt, was dort besprochen worden sei. Der Zeuge antwortet, jedes Bundesland sei abgefragt worden, auch zu anderen Themen und nicht nur zum NSU. Es sei gefragt worden, ob man unterstützen könne und es seien Wege festgelegt worden, wie es funktionieren könne. Domke fragt, ob sich die Telefontschalte nach der Selbstenttarnung des NSU geändert habe. „VS 47“ sagt, es sei immer sehr kollegial gewesen, es habe immer eine „straffe Führung“ gegeben. Die Schalten seien von Meckenheim [dem Sitz des BKA]geführt worden, es habe vorher eine Art Tagesordnung gegeben. Wenn es dann eine spezielle Sache gegeben habe, die intern von zwei Dienststellen geklärt werden musste, dann sei vereinbart worden, dass sich die Dienststellen nach der Schalte treffen sollten. Domke fragt erneut nach der Zusammenarbeit und wie sie vor dem Arbeitsantritt des Zeugen gelaufen sei. Der Zeuge antwortet, er könne nicht sagen, wie es davor war, aber er habe festgestellt, dass die Wege, die beschritten worden seien, die Bearbeitungszeit teilweise verlängert hätten: Anfragen an das LKA per Postweg, dort seien diese bearbeitet worden und dann zurückgeschickt. Er habe dann bei dringenden Sachen LKA-Beamte angesprochen, da habe es innerhalb von zwei Stunden Antwort gegeben, das sei eine dramatische Verkürzung gewesen.

Die Vorsitzende sagt, die Aussagegenehmigung des Zeugen gestatte nicht, dass die Öffentlichkeit bei seiner Aussage dabei sei, nun sage „VS 47“ aber, er sei eine „öffentliche Person“. Sie fragt, ob das nun zwingend erforderlich wäre, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Zeuge entgegnet, er wäre auch mit einer öffentlichen Vernehmung einverstanden gewesen. Dr. Czwallinna schaltet sich ein und sagt, der Begriff „öffentliche Person“ habe verschiedene Bedeutungshorizonte. „VS 47“ sei in Behördenkreisen bekannt. Der Zeuge stimmt zu, im Kreis der Behörden sei er sehr bekannt, aber er habe weder der Presse noch in der Öffentlichkeit gestanden. Die Vorsitzende sagt, er habe auch in Kommunen gesprochen. Der Zeuge sagt, er sei auf Bürgermeister zugegangen und kenne da einige persönlich.

Der Abgeordnete Lange sagt, es habe am 22. Dezember 2011 ein Treffen zwischen der BAO und dem LfV im Innenministerium gegeben. Das LfV wollte laut Aktenlage den LKA-Beamten dort ein Schreiben mit Bezug zum NSU nur zum Lesen geben, ohne es diesen auszuhändigen. Daraufhin hätten sich die Mitarbeiter der BAO Trio MV geweigert, das Schreiben des Verfassungsschutzes zu lesen. Der Zeuge sagt, er könne sich nicht erinnern. Dr. Czwallinna sagt, zu Angelegenheiten anderer Behörden dürfe der Zeuge nichts sagen und sagt auf mehrere Nachfragen aus der SPD-Fraktion, der Punkt sei erledigt, weil der Zeuge sich an das Treffen nicht erinnere.

Noetzel fragt grundsätzlich nach der Informationsbeschaffung zwischen dem LKA und dem LfV. Sein Eindruck sei, das diese relativ informell gewesen sei. Er habe aber ein Schriftstück gefunden, das ein offizielles Amtshilfeersuchen vom Verfassungsschutz an die Polizei sei. Er hakt nach, ob das außergewöhnlich sei und was der Unterschied zwischen einer normalen Anfrage und so einem Gesuchen sei. „VS 47“: „Das LKA hat darauf Wert gelegt, dass es so formuliert wurde – nachher.“ Noetzel fragt nochmal konkret nach der Übergabe von Akten und der Übergabe von Listen. Zwei Listen seien vom LKA nicht angenommen worden, da es dazu kein Anschreiben gegeben habe, dadurch sei es nicht einordbar gewesen. Da sei gesagt worden, das werde nachgereicht, das sei drei Wochen später gewesen. Der Zeuge sagt, zuerst habe er die Spielregeln nicht gekannt, er habe die Listen „einfach mitgenommen“ und übergeben wollen, dann sei er sie aber nicht „losgeworden“. Dann habe der Sachbearbeiter diese „auf dem altbewährten Weg geschickt“, sei seine Vermutung. Er ergänzt auf Frage, das LKA hätte am liebsten alles in Papierform gehabt. Es sei darum gegangen, dass bei beiden Behörden die gleiche Aktenlage vorliegen sollte. Noetzel schildert seinen Eindruck, dass das LfV alles an Unterlagen haben wollte, aber relativ wenig vom LfV an das LKA zurückkam. Der Zeuge sagt, dazu könne er nichts sagen, er habe ja nicht gewusst, was der Sachbearbeiter an Informationen habe und weitergeben könne. Das sei ja auch eingestuft und müsse freigegeben werden. Wenn das nicht passiere, könne er die Dinge nicht weitergeben. Noetzel sagt, das LKA habe anmahnen müssen, dass Anfragen beantwortet werden. Zudem habe sich das LfV darüber beschwert, dass Anfragen direkt direkt an den Zeugen gegangen seien, anstatt an das korrekte Referat im LfV. Der Zeuge sagt, Kollegen haben sich daran gewöhnt, dass der Verfahrensweg durch ihn abgekürzt worden sei und hätten direkt an ihn geschrieben. Das sei dann wieder formalisiert worden.

Domke fragt zu dem Treffen am 22. Dezember 2011, ob es zutreffen könne, dass das Lesen des Dokuments verweigert worden sei, weil es nicht schriftlich ausgehändigt worden sei. Der Zeuge sagt, das sei spekulativ, weil er sich ja nicht erinnern könne. Dr. Czwallinna interveniert erneut, der Zeuge habe gesagt, er habe teilgenommen, aber habe keine konkrete Erinnerung, das lasse sich nicht wegdiskutieren. Domke sagt, er habe keine Fragen mehr und wolle eine Auszeit mit Beratung der Abgeordneten. Danach sagt er, er wolle sich von dem Treffen im Dezember 2011 und dem dazugehörigen Vermerk lösen und fragt, welche Erkenntnisse der Zeuge habe, dass dem LKA Schriftstücke nicht übergeben wurden, sondern lediglich zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt worden seien. „VS 47“: „Keine.“ Es gebe nichts, was er berichten könne.

Oehlrich fragt, was das für eine Recherche zu Th. Ri. gewesen sei. Der Zeuge sagt, das sei eine Standart-Recherche gewesen: in INPOL, im Waffenregister, einer Anfrage ans LKA, die Meldebehörden. Das seien die Dinge, die man da so abarbeite. Das sei systematisch und elektronisch und er gehe davon aus, dass er das alleine gemacht habe, sagt der Zeuge auf Nachfrage.

Auf Frage Noetzels, ob nicht alle Informationen in Papierform ausgetauscht würden, sagt der Zeuge, es habe beides gegeben, wenn man in einer Konferenz zusammen sitze, tausche man sich auch mündlich aus. Aber sonst sei das im Regelfall schriftlich, weil das LKA eine Aktenlage haben wolle, das bräuchten sie und das LfV auch. Heute sei das elektronisch. Aber alles was an das LKA übermittelt worden sei, habe in Papierform stattfinden müssen.