Am 19. Februar 2024 geht es im 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss um den Neonazi Michael Grube alias „V-Mann Martin“. Als Zeuge wird „VS 14“ gehört, der ihn 1997 anwarb. Der Zeuge berichtet, dass man auf Grube nach einem Pressebericht zu einem Überfall aufmerksam geworden sei. Es sei ihnen klar gewesen, dass Grube in Straftaten involviert gewesen sei, aber die möglichen Informationen seien wichtiger gewesen. Grube war dann bis 1999 V-Mann des Verfassungsschutzes. Er habe insbesondere zur NPD berichtet, so der Zeuge. Grube wurde als V-Mann abgeschaltet, weil er an weiteren rechten Übergriffen beteiligt war. Vor Gericht enttarnte er sich schließlich selbst.
Der einzige Zeuge des Tags, „VS 14“, erscheint mit seinem Rechtsbeistand Rechtsanwalt Dr. Butz Peters. Die Vernehmung ist für die Öffentlichkeit nur akustisch mitzuverfolgen. Die Vorsitzende des 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschusses, Martina Tegtmeier (SPD), nennt als Gegenstand der Vernehmung, dass der Zeuge zwischen 1997 und 1999 Quellenführer von Michael Grube alias „V-Mann Martin“ gewesen sei. Michael Grube sei stellvertretender Kreisvorsitzender in der NPD gewesen, daher gehe man von einem Kennverhältnis zwischen Grube und dem NPD-Anwalt Hans Günter Eisenecker aus. Dieser wurde 1999 von den NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und Carsten Schultze aufgesucht, um ihn um Hilfe für Beate Zschäpe zu fragen.
Der Zeuge sagt in seinem Statement, dass er vorausschicken wolle, dass er seit 24 Jahren im Ruhestand sein, er sei im September 2000 aus dem Verfassungsschutz ausgeschieden. Er sei dort neun Jahre gewesen, habe im November 1991 angefangen und sei zwischen 1997 und 1999 in der Beschaffung eingesetzt gewesen. Zum Verhältnis zwischen Grube und Eisenecker könne er nichts sagen, dazu habe Grube nichts zu ihm gesagt. Er sagt zur Anwerbung des V-Manns, dass damals durch die Presse bekannt geworden sei, dass Jugendliche in Leisten jemanden überfallen hätten, darunter sei der spätere „V-Mann Martin“ gewesen. Er und sein Kollege hätten dann zu dieser Person die Ermittlungen geführt, die einer Anwerbung vorausgehen. Er und sein Kollege „VS 15“, der eigentlich als zweiter Zeuge des Tages eingeplant war, hätten Grube dann in Sassnitz aufgesucht. Schon auf dem Klingelschild sei ihm das Blood&Honour-Logo aufgefallen, „ich dachte mir, das ist ein Volltreffer“. Grube habe ein schwarzes T-Shirt von Blood&Honour getragen und habe sich ihnen gegenüber aufgeschlossen gezeigt. Sie hätten also verabredet, zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen. Bis Januar 1998 habe er ihn vier weitere mal getroffen, so „VS 14“. Der thematische Schwerpunkt sei die NPD gewesen, es sei beispielsweise um die Aufstellung einer Liste gegangen. Sein sechstes und siebtes Treffen mit „V-Mann Martin“ sei eine Vertretung gewesen und das achte Treffen sei das letzte Treffen gewesen. Es habe in Grubes Wohnung stattgefunden. Der Anlass sei die Anweisung gewesen, „V-Mann Martin“ sofort abzuschalten. Es habe den Verdacht gegeben, dass Grube an einem versuchten schweren Brandanschlag in Grevesmühlen und an einer Prügelei beteiligt gewesen sei, in dessen Folge eine Person im Koma gelegen habe. Bei dem letzten Treffen habe er, „VS 14“, den Eindruck gehabt, dass Grube mit dem Besuch gerechnet habe. Das sei das letzte, was er in öffentlicher Sitzung sagen könne, so der Zeuge.
Michael Noetzel (Linksfraktion) fragt den Zeugen, ob er überhaupt was zu Eisenecker sagen könne. Das verneint dieser. Es sei um die NPD gegangen, sagt er auf Frage nach der Aufgabe. Noetzel fragt, ob der Zeuge der V-Mannführer von „V-Mann Martin“ gewesen sei. Der Zeuge antwortet, das sei zeitweise der Fall gewesen. Vom Grundsatz her sei er Werber und wenn die Person „reif ist, zuverlässig für die Übergabe“, dann gebe er sie an den V-Mannführer weiter. Das sei nach dem vierten Treffen der Fall gewesen. Noetzel fragt, ob man von Anfang an steuere und Aufträge gebe. „VS 14“ antwortet, das seien interne Sachen. Noetzel sagt, später sei es nicht nur um die NPD, sondern auch um die Sozialistische Volkspartei (SVP) gegangen. Der Zeuge sagt, darüber habe er keine Kenntnisse. Auf Frage verneint der Zeuge, nach der Selbstenttarnung des NSU dazu befragt worden zu sein. Ihm sei auch nicht bekannt, dass Grube für die BAO Trio MV interessant gewesen sei. Noetzel sagt, Grube habe sich im Prozess zum Brandanschlag selbst bezichtigt, V-Mann gewesen zu sein, damals habe der Leiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern, Ruhlich (Siehe Sitzung vom 16. Oktober 2020) gesagt, der V-Mann sei „aus dem Ruder gelaufen“. Der Zeuge verneint, dass ihm die Aussage erinnerlich sei. Der Zeuge bejaht, dass ihm bei der Anwerbung von Grube der Übergriff in Leisten bekannt gewesen sei und dass er auch über die Presseberichterstattung darüber auf Grube aufmerksam geworden sei. Als die Person bekannt geworden sei, seien Ermittlungen angestrebt worden. „Das Ergebnis hat ausgereicht, um diese Person anzusprechen“. Der Zeuge verneint, dass ihm zu dem Zeitpunkt weitere Straftaten durch Grube bekannt gewesen seien. Noetzel hält aus der Erkenntniszusammenstellung zu Grube zu Delikten vor der Anwerbung vor und nennt schweren Raub, besonders schweren Landfriedensbruch, Gefangenenbefreiung, einen besonders schweren Fall von Diebstahl und gefährliche Körperverletzung. Der Zeuge antwortet, daran habe er keine Erinnerung mehr. Noetzel fragt, ob das strafrechtlich relevante Vorleben zum damaligen Zeitpunkt ein Hindernis bei der Anwerbung gewesen sei. „VS 14“ antwortet, Vorstrafen seien auch nur eingeschränkt ein Hinderungsgrund gewesen, es habe von der Schwere des Vergehens abgehangen und den Informationen, die man gewinnen konnte.
Bernd Lange (SPD) fragt nach dem Werdegang des Zeugen. Dieser sagt, er sei 1974 zum Bundesamt für Verfassungsschutz gegangen und habe da seine dreijährige Ausbildung in verschiedenen Abteilungen gemacht und sei danach fast ausschließlich in der Beschaffung tätig gewesen. Der Abgeordnete fragt nach der Glaubwürdigkeit der „Quelle Martin“. Der Zeuge entgegnet, das sei eine Bewertung, darauf brauche er nicht zu antworten.
Constanze Oehlrich (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach Standards und Vorschriften bei der Anwerbung V-Personen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Zeuge antwortet, seit 1993 gebe es eine Dienstanweisung an die Beschaffung. Er bejaht, dass darin detaillierter geregelt sei, welche Voraussetzungen es für eine Anwerbung gebe. Gefragt nach Details schaltet sich der Zeugenbeistand RA Peters ein und sagt, das sei eingestuft. Es folgt eine kurze Diskussion darum und Oehlrich hakt nach, wie man versucht habe, möglichst viel zum Hintergrund einer Person vor deren Anwerbung zu erfahren. Der Zeuge sagt, dazu seien die Vorabermittlungen da, da würden u.a. andere Behörden aufgesucht.
Auf Frage von David Wulff (FDP) sagt der Zeuge, er habe einmal den eigentlichen V-Mannführer von Grube, „VS 15“, als V-Mannführer vertreten, weil dieser im Urlaub gewesen sei. Wulff fragt, welche Erkenntnisse die Ermittlungen gebracht hätten. Nach einer erneuten Diskussion um eingestufte Inhalte sagt „VS 14“, bevor die Person angeworben sei, hätten sie dazu gewusst, es gebe die Position in der NPD und dass es strafbare Handlungen gegeben habe. Es sei ihnen wichtiger gewesen, dass sie weitere Erkenntnisse bekommen, die sie sonst nicht bekommen hätten. Das andere hätten sie hintendran gelassen und hätten sich für die Position in der NPD entschieden. Wulff sagt, er wisse nicht, ob das die Antwort auf seine Frage sei und fragt weiter, wie Grube mit der V-Mann-Rolle zurecht gekommen sei. „VS 14“ antwortet, er habe den Eindruck gehabt, Grube sei gesprächsbereit gewesen, er habe wenig geblockt, habe seine Fragen beantwortet, habe nicht rumgeeiert und sei relativ offen gewesen. Das sei eher die Ausnahme, so der Zeuge auf Nachfrage. Für eine Antwort auf die Frage, ob er weitere V-Leute angeworben habe, reiche seine Aussagegenehmigung nicht, sagt der Zeuge.
Noetzel hält vor, dass laut Akten dem V-Mann „Listen mit Namen von Linksextremisten“ vorgelegt worden seien. Zudem habe Grube selbst Namen und Adressen von Linken angegeben, das sei dann der Auswertung beim VS übergeben worden. Noetzel fragt, ob der Zeuge mit Grube über Linke gesprochen habe. Dieser sagt, es sei nur um die NPD gegangen. Er habe auch nicht nach Blood and Honour gefragt, so der Zeuge auf Nachfrage. Noetzel fragt, ob es nur um den Kreisverband gegangen sein. „VS 14“ sagt, wenn Grube auf Landesebene aktiv gewesen wäre, hätten sie ihn wegen Interessenkonflikt nicht werben dürfen, daher hätten sie ihn nur zu seiner Funktion gefragt. Noetzel hakt zum Interessenkonflikt nach. Der Zeuge sagt, da ginge es um den Vorwurf, dass sie den Landesverband beeinflussen würden. Noetzel fragt, ob es überhaupt mal um überregionale Kontakte gegangen sei. Der Zeuge sagt, in seiner Phase sei es nur um die NPD gegangen. Noetzel fragt, warum „VS 14“ bei der Abschaltung dabei gewesen sei. Dieser antwortet, weil er bei der Anwerbung dabei gewesen sei und weil bei der Abschaltung immer zwei Leute dabei sein müssten. Eine Abschaltung erfolge schriftlich, sie hätten alle unterschrieben. Er habe keinen Kontakt zu Ermittlungsbehörden und zum Gericht nach dem Übergriff in Leisten, also dem Anlass der Anwerbung, aufgenommen, sagt der Zeuge auf Fragen. Er könne sich aber vorstellen, dass jemand anderes zum Gericht Kontakt aufgenommen haben könnte. Noetzel hält aus einem Vermerk von „VS 14“ vor, nachdem Grube während der Abschaltung beiläufig erwähnt habe, dass er bei der Prügelei in Schönberg, nach der eine Person im Koma lag, noch zweimal zugetreten habe. Sein Mitarbeiter habe das aber nicht mitbekommen, weil Grube es leise gesagt habe. Weiter heißt es im Vermerk, dass er, „VS 14“, den V-Mann sofort gestoppt habe, da er nicht mehr darüber wissen habe wollen. Dafür seien nun die Strafverfolgungsbehörden zuständig gewesen. Der Zeuge sagt, das hätte ja strafrechtliche Folgen für Grube gehabt, wenn er das gewusst hätte. Er bestätigt, dass er das hätte weitergeben müssen.
Auf Frage sagt der Zeuge, Blood & Honour sei für sie auch interessant gewesen, aber sein Einstieg sei die NPD gewesen. Er wisse nicht, ob der V-Mann-Führer später danach gefragt habe. Als er, „VS 14“, das Blood & Honour Logo gesehen habe, habe er gedacht, dass Grube ganz gut vernetzt sei. Er habe aber nicht nach der Vernetzung gefragt.
Von Allwörden fragt, warum es bei Grube nicht um andere Personen oder sein Verhältnis zu Eisenecker gegangen sei. „VS 14“ antwortet, man pirsche sich heran, was die Person wisse, da sei schnell NPD rausgekommen. Darüber habe er, „VS 14“, sich informiert und dazu habe er gefragt. Grube sei auskunftsfreudig gewesen, daher sei das Thema aussichtsreicher gewesen, die Informationen seien auch als gut bewertet worden. Wie es nch der Werbung weitergehe, müsse der V-Mann-Führer wissen. Der Zeuge bestätigt, dass er das natürlich aufgenommen hätte, wenn Grube bereit gewesen wäre, über Eisenecker zu sprechen. Die Bewertung nehme die Auswertung vor und die sage auch, was nachgefragt werden müsse, sagt der Zeuge auf Frage. Er habe mit der Auswertung immer gut zusammengearbeitet, sei informiert worden, man habe auf Sachbearbeiterebene beispielsweise dazu gesprochen, welche Fragen beim nächsten Treff zu klären sind.
Oehlrich fragt, ob es wirklich nur um formale Parteiangelegenheiten gegangen sei oder auch um rechte Gewalt und Hintergründe. „VS 14“ antwortet, es sei nur um die Partei gegangen. Oehlrich hakt nach, wie politisch motivierte Falschaussagen verhindert wurden. Der Zeuge sagt, die Auswertung habe das vergleichen können und habe das als richtig befunden. Die linke Szene sei kein Thema gewesen, sagt der Zeuge auf Frage. Oehlrich sagt, man habe es mit einer wenig stabilen Persönlichkeit zu tun gehabt und fragt, inwiefern das etwas gewesen sei, was Grube gerade zum potentiellen Kandidaten gemacht habe. „VS 14“ antwortet, das erste Gespräch sei sehr positiv verlaufen, er habe den Eindruck gehabt, das Grube etwas habe loswerden wollen. Er habe sowohl Auskunftsbereitschaft als auch Qualität als positiv bewertet, sagt er auf Frage. Auf die Frage nach dem Qualitätsmanagement verweist der Zeuge erneut auf die Auswertung. Oehlrich fragt, inwiefern die Vergütung eine Rolle bei der Bereitschaft zur Zusammenarbeit gespielt habe, diese solle höher als Grubes als damaliges Ausbildungsgehalt gewesen sein. Der Zeuge sagt, dazu könne er keine Auskunft geben.
Wulff fragt, ob die Entscheidung Grube anzuwerben in der Abteilung besprochen wurde oder ob das der Chef vorgeschlagen habe. Der Zeuge sagt, das sei in Absprache geschehen, er trage das vor und dann werde entschieden, das könne mündlich oder schriftlich sein. Mit dem V-Mannführer werde das erst besprochen, wenn die Person „abgabebereit“ sei. Wulff fragt, was zu Selbstenttarnung von Grube als V-Mann geführt habe. Der Zeuge antwortet, das wisse er nicht, er vermute, dass Grube auf Strafmilderung gehofft habe.
Auf Frage von Noetzel, warum Grube als geeignet betrachtet wurde, verweist der Zeuge auf seine Aussagegenehmigung. Auf Frage sagt der Zeuge, Grube habe nicht gesagt, was seine Motivation war, V-Mann zu werden, aber er, „VS 14“, denke, dass das Finanzielle sicher ein Anreiz gewesen sei. Noetzel hält aus einer Belehrung des V-Mannes vor, die mehrfach und anlassbezogen vor Veranstaltungen gemacht worden sei und wonach Grube sich nicht an Straftaten beteiligen solle: „mach bloß kein Scheiß, du wirst nicht nochmal Glück haben wie in Leisten“, dort sei er mit einem blauen Auge davongekommen. Der V-Mann habe genickt und gesagt, das in Leisten sei Scheiße gewesen. Noetzel fragt, was mit blauem Auge gemeint sei. Der Zeuge antwortet, das wisse er nicht mehr. Noetzel fragt nach einem Dokument zu einem Blood & Honour-Konzert in Klein Bünzow am 18. Januar 1998. Der Zeuge sagt, es habe sicher Konzerte gegeben, aber über einzelne Konzerte wisse er nichts. Er verneint, V-Leute im Bereich Musik geführt zu haben.
Oehlrich fragt, was der Verfassungsschutz aus dem Fall des V-Manns Grube gelernt habe, den man nach schweren Straftaten angeworben habe und der dann weitere begangen habe. Der Zeuge sagt, dazu könne er nichts sagen, „das ist schief gelaufen“. Mit Sicherheit hätten sie sich da mehr erhofft. Die Informationen seien für sie entscheidend gewesen, sie hätten davon profitiert und darauf, dass die Quelle aus dem Ruder läuft, hätten sie keinen Einfluss. Sie hätten ihn immer belehrt: Keine Straftaten und er dürfe nicht Wortführer von Aktionen sein.
Noetzel fragt, ob er verpflichtet gewesen sei, zu melden, wenn der V-Mann eine Straftat begangen habe und das sage. Der Zeuge antwortet, das hänge von der Straftat ab. Noetzel hakt nach: Grube habe ja gesagt, er habe zweimal zugetreten, und „VS 14“ habe entgegnet, er wolle das nicht wissen. Aber, so Noetzel, da habe der Zeuge es ja schon gewusst. Der Zeuge sagt, das seien zwei Verdachtsfälle gewesen, das sei mit Sicherheit an die Staatsanwaltschaft gegangen. Er selber habe das nicht mitgeteilt, er habe per Vermerk weitergegeben, dass es mitgeteilt werden müsse. Der Vertreter des Innenministeriums schaltet sich ein und erklärt die Aufgabe des Verfassungsschutzes bei Straftaten.
Oehlrich fragt den Zeugen, ob er sich etwas geändert habe. Dieser sagt, er sei 2000 ausgeschieden. Grube sei die letzte Person, die er angeworben habe, bestätigt er. Ihm sei keine neue Dienstanweisung zur Kenntnis gelangt.
Der Zeuge wird ohne weitere nicht-öffentliche Befragung entlassen und die Sitzung endet.
(Text: ck / Redaktion: scs)