Am 26. Februar 2024 ist erneut Michael Fl. geladen. Fl. war von 1994 bis 2021 beim Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, dort Leiter des Fachreferats für Rechtsextremismus und zuletzt bis 2021 stellvertretender Leiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Abgeordneten stellen ihm Detailfragen unter anderem zu V-Leuten, Kameradschaften und Löschfristen.
Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Martina Tegtmeier (SPD) beginnt die Sitzung mit einem Gedenken an Mehmet Turgut, da diese einen Tag nach dem 20. Jahrestag seiner Ermordung stattfindet. Sie fordert die Anwesenden auch auf, für eine Schweigeminute aufzustehen.
Der erste Zeuge des Tages, der als „VS3 “ angekündigte Michael Fl. sagte bereits im November 2022 [siehe Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern vom 21. November 2022]und im Juni 2023 [siehe Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern vom 05. Juni 2023]vor dem Untersuchungsausschuss aus. Fl. war von 1994 bis 2021 beim Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, dort Leiter des Fachreferats für Rechtsextremismus und zuletzt bis 2021 stellvertretender Leiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern.
Fl. sagt nach der ersten Frage der Vorsitzenden nach „Elkom“, er habe eine kurze Bitte, er wolle zur Gedenkminute etwas vortragen, es liege ihm auf dem Herzen. Es sei ja heute keine einfache Sitzung, sondern diese finde im Lichte des 20. Jahrestags statt und und als Verantwortlicher würde er gern etwas sagen. Tegtmeier sagt, das sei nicht vorgesehen, fragt aber die Abgeordneten, ob das in Ordnung wäre. Diese bejahen und die Vorsitzende erteilt dem Zeugen wieder das Wort. Dieser sagt, er wolle vor dem Hintergrund des gestrigen 20. Jahrestages nochmal betonen, dass das Nicht-Erkennen des NSU eine Niederlage der Sicherheitsbehörden gewesen sei. „Rassismus tötet und ihn zu bekämpfen ist Aufgabe des Staates, auch in der aktuellen Lage.“ Es müsse aber gelingen, das Wort Rassismus aus dem Sprachgebrauch zu tilgen, es sei nicht mehr zeitgemäß und entspreche nicht den Erkenntnissen der biologischen Wissenschaft, „das ist mein Anliegen“.
Dann sagt der Zeuge zur Frage der Vorsitzenden, „Elkom“ sei seinerzeit eine Form der elektronischen Übermittlung von Informationen im VS-Verbund gewesen. Meldungen seien dem entnommen und veraktet worden. Sie seien dem Abteilungsleiter zugeleitet worden und er habe entschieden, wie es weitergehe. Tegtmeier fragt, wer 1998 zuständig gewesen und wer in Kenntnis gesetzt worden sei. Fl. antwortet, die Meldungen seien in der elektronischen zentralen Poststelle angekommen und seien von dort nicht inhaltlich sondern nach Funktion in die Fachreferate oder an Abteilungsleiter weitergeleitet worden. Von da an sei dies ein „Papiervorgang“ gewesen und sei dann Teil der Akte geworden.
Die Vorsitzende sagt, am 3. Februar 1998 sei aus Thüringen die Meldung über das „Elkom“ an alle Landesbehörden geschickt worden, dass Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe abgetaucht seien. Bisher erfolgte Straftaten seien genannt und um Amtshilfe gebeten worden. Es sei gefragt worden, ob Erkenntnisse dazu vorlägen und ob sie im Ausland seien, ob sie in den Niederlanden oder Dänemark Unterschlupf finden werden. Die Vorsitzende fährt fort, die Meldung sei dem Untersuchungsausschuss ausgestuft aus Thüringen zugeliefert worden und habe laut einer Auskunft des Innenministeriums vom Mai 2023 dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgelegen. Sie fragt, ob Fl. das erklären könne. Fl. betrachtet das Dokument und sagt, im Verteiler seien alle Behörden angegeben, aber er könne nicht erklären, warum das nicht Teil des Aktenbestands geworden sei, vielleicht habe es Probleme bei der Übermittlung gegeben. Tegtmeier sagt, nach dem ersten Schreiben seien am 3. Februar 1998 auch Fotos zur Quellenvorlage übermittelt worden, das Fax sei nachweislich eingegangen, trotzdem habe der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern wie beim ersten Schreiben mitgeteilt, dass dieses nicht vorgelegen habe. Tegtmeier fragt den Zeugen nach einer Erklärung. Dieser entschuldigt sich, dass er auch hier keine Erklärung habe. Fl.: „Wir hätten den Vorgag bei der Aktenbearbeitung 2011 finden müssen“, das sei damals also nicht Bestandteil der Akte gewesen. Warum, könne er nicht sagen. Die Vorsitzende hakt nach, was passiert wäre, wenn Mitarbeitende das zur Kenntnis genommen hätten. Fl. antwortet, er würde im Normalfall davon ausgehen, dass man dann entsprechende Informationen an die Sachbearbeitung und an die Beschaffung weitergebe, dann werde gefragt, ‚habt ihr dazu Erkenntnisse?‘ und das Material werde Quellen vorgehalten und dann gebe es Rückmeldungen aus der Beschaffung. Der Zeuge fügt hinzu, selbst wenn sie die Schreiben gehabt hätten, hätte sich wahrscheinlich nicht mehr ergeben. Es habe ja in Mecklenburg-Vorpommern nie Hinweise zum Trio gegeben.
Christian Albrecht (Linksfraktion) fragt nach David Petereit, seiner Vernetzung und Rolle. Fl. antwortet, Petereit sei als aktiver Neonazi bekannt, der innerhalb der Szene eine koordinierende Funktion gehabt habe. Der auch versucht habe, über den geografischen Bereich hinaus Kontakte herzustellen. Er sei einer der politischen Köpfe der Szene gewesen, er habe strategisch gedacht und habe sich nach dem Verbot der Mecklenburgischen Aktionsfront zur NPD umorientiert. Das sei für sie als VS nicht überraschend gekommen, sie seien inhaltlich gleich, „jeder bei der bei NPD ist Neonazi“. Petereit habe sich in der NPD sehr schnell engagiert und sei in der Lage gewesen, sich nach vorne zu arbeiten, er sei in den Landtag eingezogen und habe in der Szene Einfluss. Er sei auch beim „Weissen Wolf“ aktiv gewesen. Unter seine Ägide sei auch die Ausgabe 18 gefallen. Der „Weisse Wolf“ habe sich nicht von anderen Fanzines unterschieden, aber er sei auch überregional verteilt worden. Fl. sagt, er wisse nicht, wie die Situation im Moment sei, er könne sich vorstellen, dass Petereit immer noch aktiv sei. Albrecht fragt nach Petereits Verhältnis zu Militanz. Der Zeuge antwortet, das sei eine interessante Frage, die sie sich auch gestellt hätten. Es habe lange Diskussionen gegeben, man habe das Konzept aus dem Linksextremismus gewaltbereit/nicht gewaltbereit übernommen, aber er, Fl., habe davon nichts gehalten, weil „Neonazis sind immer gewaltbereit“. Petereit habe „ganz gewiss nicht“ Gewalt abgelehnt, sondern habe dazu ein taktisches Verhältnis. Er habe immer versucht, seine Ziele politisch voranzubringen, aber bei einer Machtübernahme würden „Zielgruppen entsprechend bearbeitet“, wie im Nationalsozialismus. Gefragt nach der Beziehung von Petereit zu Maik und André Eminger sagt Fl., er kriege das nicht auf die Schnelle hin, aber man müsse mit Blick auf das Konzert in Salchow im Mai 2011 von einem Kennverhältnis ausgehen. Der Abgeordnete fragt nach Petereits Kontakt zu Thomas Richter. Der Zeuge sagt, soweit er sich erinnere, sei Richter Quelle des BfV gewesen und habe den Internetauftritt von Petereit gehostet. Er, Fl., habe von einer Mail von Petereit an Richter gelesen und sich darüber gewundert, die habe ihm nichts gesagt. [siehe u.a. hier]Er habe nur vom Internetauftritt gewusst, aber das Sammeln von Bildern sage ihm nichts. Albrecht fragt nach Erkenntnissen zur NSU/NSDAP-CD/DVD. Der Zeuge sagt, dazu habe er schon Ausführungen gemacht, sie hätten kein Original der CD zur Verfügung gehabt, nur eine Kopie. Dann seien natürlich Überlegungen aufgekommen, ob es einen Zusammenhang zwischen Trio und CD gebe. Aber sie seien nicht in der Lage gewesen, das zu überprüfen, weil auch eine Quelle des BfV dabei gewesen sei und das BfV habe festgestellt, dass es keinen Zusammenhang gebe. Auch bei den Funden beim Trio habe es keine Hinweise gegeben. „Nationalsozialistischer Untergrund ist auch phantasielos“.
Bernd Lange (SPD) fragt, wie sich die rechte Szene Mecklenburg-Vorpommern insgesamt in den letzten 20 Jahren entwickelt habe. Auch hierzu antwortet der Zeuge, er habe dazu bereits in einer vorhergegangenen Aussage Ausführungen gemacht. Sie seien am Anfang [nach der Wende]überrascht gewesen, dass man in Mecklenburg-Vorpommern nicht Linksextremismus sondern Rechtsextremismus als zentrales Problem hatte. Sie hätten es anfangs überwiegend mit einer gewaltbereiten Szene zu tun gehabt, es habe viele Konzerte gegeben. Die Szene sei insgesamt eher unorganisiert gewesen, „eher vorpolitischer Raum“. „Man wollte die Tat und nicht das Programm“, das habe sich ein klein wenig gewandelt. Es habe Bildungen von Kameradschaften gegeben, sie hätten einmal die Zahl 215 genannt, das sei vielleicht etwas viel. Die Kameradschaften hätten lange das Bild der rechtsextremen Szene des Landes geprägt. Sie seien auch mit Flyern und Veranstaltungen in die Öffentlichkeit getreten. Die Leute, die das organisiert hätten, habe man später bei der NPD wiedergefunden. Nach dem Nicht-Verbot der NPD habe es einen deutlichen Zusammenbruch der Motivation gegeben, „man war entlarvt“. Die Leute seien wieder in Kameradschaften und in den aktionistischen Bereich zurückgegangen. Daneben habe es dann Bewegung im Bereich der neuen Rechten wie die Identitären gegeben. Aber, unterbricht der Zeuge sich, er wolle/solle keine Vorträge halten, „das habe ich bei NSU-Watch gelesen“.
Der Zeuge wird gefragt, ob ihm der V-Mann Michael Grube etwas sagt. Dieser bestätigt, ihm sei der Sachverhalt sehr gut erinnerlich, das habe sie massiv beschäftigt. Die Geschichte zeige aber auch, mit welchem Instrumentarium sie als Verfassungsschutz durch den Gesetzgeber ausgestattet werden. Der Quellenschutz sei notwendig, denn die Quellen bewegen sich in einer hoch gewalttätigen Szene. Die Auswertung wisse in der Regel nicht, wer Quelle ist. Ihm selbst sei der Name bekannt geworden, aber er habe ihn mit einer allgemeinen Rolle in der Szene in Verbindung gebracht. Erst später habe ihm jemand gesagt, dass er V-Mann ist. Die Lehre sei gewesen, so der Zeuge auf Frage, dass Quellen belehrt worden seien. Davon gehe er zumindest aus. Auf Frage sagt er, unter seiner Leitung wären Kreisvorsitzende der NPD nicht mehr als Quellen gegangen, denn sie dürften keine steuernden Funktionen übernehmen. Man habe es aber immer mit gewaltbereiten Leuten zu tun, „das Dilemma tragen alle VS-Behörden“. Das Dilemma für den VS sei doch, dass Politik Informationen aus dem gewalttätigen Spektrum will, ohne Gewalttäter einzusetzen.
Constanze Oehlrich (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Löschmoratorium, weil es dazu widersprüchliche Aussagen gegeben habe. Laut Unterlagen sei das Moratorium des Staatssekretärs nie aufgehoben worden. Dann habe es ein erneutes Schreiben des Verfassungsschutzes gegeben, dass der Erlass des Staatssekretärs doch zwischenzeitlich aufgehoben worden sei. Fl. sagt, es sei klar gewesen, dass es einen Untersuchungsausschuss geben würde, weil ein Unterausschuss nichts darf. Dann habe er gesagt, „wir löschen nichts“. Das habe sich auf alle Akten im Bereich Rechtsextremismus bezogen. Das sei aber nicht erforderlich gewesen, da sie keine Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus vernichtet hätten. Daten, die gelöscht werden sollten, seien in eine Art Quarantäne gesetzt worden – man könne alles zu allen Personen finden – zumindest sei es so gewesen, als er noch im Amt war. Oehlrich sagt, vor einer Löschung müssten Unterlagen dem Landesarchiv angeboten werden, aber das habe keine Räume für eingestufte Akten. Sie fragt, was mit den Akten passiere. Der Zeuge antwortet, das Landesarchiv sei schon eingebunden gewesen, das sei aber vorwiegend eine Rechtsfrage. Was passiere: „sie bleiben einfach bei uns, dort müssten sie noch sein“ oder sie seien elektronisch gespeichert. Oehlrich fragt nach dem V-Mann Matthias Meier und sagt, dieser sei als „Werbungstipp ans BfV übergeben“ worden, also zur Anwerbung vorgeschlagen worden, weil dieser überregionale Kontakte unterhalten habe. Fl. entgegnet, er wundere sich, dass das ausgestuft worden sei. Er bestätigt auf Nachfrage, dass Meier und NPD-Rechtsanwalt Eisenecker sich gekannt hätten. Oehlrich hakt nach, inwiefern die Auswertung in die Werbungsphase von V-Leuten eingebunden sei. Fl. antwortet, es komme vor, dass die Auswertung eine Person im Informationsaufkommen feststelle, die geeignet wäre und dann gebe die Auswertung einen Tipp. Aber danach sei die Auswertung nicht mehr beteiligt, es gebe eine klare Trennung von Auswertung und Beschaffung. Werbung und Führung laufe alleinig in der Beschaffung. Es gebe auch Modelle, wo Führung und Auswertung zusammenliefen. Das führe wohl aber eher dazu, dass man die eigenen Quellen auch positiv bewertet. Er sei immer Verfechter einer getrennten Arbeitsteilung gewesen.
René Domke (FDP) sagt, der Verbreitungsgrad der NSU/NSDAP-CD/DVD sei „offensichtlich gering“ und fragt den Zeugen nach einer Erklärung dafür. Der Zeuge sagt, er habe sich auch gewundert, dass diese nicht in anderen Verfassungsschutz-Behörden aufgetaucht sei. Das spreche für einen kleineren Verbreitungsgrad. Aber warum das so sei, könne er nicht sagen. Domke fragt auch nach dem Löschmoratorium und wie das Angebot ans Landesarchiv dokumentiert worden sei. Fl. verweist für die Antwort auf den Vertreter des Innenministeriums. Dieser sagt, es gebe nach 30 Jahren eine „Anbietungspflicht“, diese habe also jetzt erst begonnen. Domke sagt, bezogen auf diese 30 Jahre, dass also sowieso nichts weggekommen sein sollte. Fl. sagt, man müsse zwischen Löschung und Aktenvernichtung unterscheiden. Wenn eine Person fünf Jahre nicht mehr in Erscheinung getreten sei, müsse der Staat die Person vergessen, diese müsse dann gelöscht werden. Da in Dokumenten oftmals mehrere Namen auftauchen, gebe es den Vermerk, dass ein Verwertungsverbot für einzelne Personen bestehe. Es wäre noch möglich, die Person zu finden. Domke fragt nach Veränderung nach dem ersten gescheiterten NPD-Verbotsverfahren. Der Zeuge sagt, es habe natürlich ein erhebliches Umdenken gegeben. Vorher habe man sich durch Spitzel in der Führungsspitze wertige Informationen, auch zu Finanzierung usw., erhofft. Zur Zahl der Quellen könne er aufgrund der Aussagegenehmigung nichts sagen. Es sollte aber nicht mehr möglich sein, dass Quellen Einfluss auf Strukturen haben. Daran hätten sie sich gehalten, darauf habe er selbst geachtet. Man werbe nur Quellen auf der unteren Ebene an. Auf Nachfrage sagt der Zeuge, das meine einfache Mitglieder. Aber: „Wir hatten auch nicht so ein großes Problem wie andere Länder“.
Albrecht hält aus der Straftatenvorgeschichte des V-Mann Michael Grube vor [siehe Sitzung vom 19. Februar 2024]. Fl. sagt, solch schweren Straftaten seien ihm nicht bekannt gewesen. Wer schon einmal betrogen habe, komme beispielsweise nicht in Frage. Er habe das aber in diesem Fall nicht entschieden, er wäre bei der Vorgeschichte kritischer gewesen. Aber man komme nicht umhin, bei Rechtsextremen darüber hinwegzusehen, sonst könne man die Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Es gebe Grenzen, aber er wisse nicht, wie das seinerzeit ausgerichtet gewesen sei. Es habe aber die Anweisung gegeben, dass man aggressiv anwerben sollte, die Risikobereitschaft sei höher als heute gewesen: „Aber Sie haben recht, es gibt deutliche Grenzen.“ Albrecht fragt, ob ein Deal mit der Staatsanwaltschaft ein Teil der Werbung von Grube gewesen sei. Der Zeuge antwortet, dazu habe er keine Erkenntnisse.
Lange fragt, ob es nach dem Bekanntwerden der NSU/NSDAP-CD/DVD einen Auftrag an die Beschaffung gegeben habe. Der Zeuge sagt, er könne sich nicht erinnern, ob ein Auftrag ergangen sei. Aber er meine, die Antwort sei negativ gewesen. Sie hätten ihre eigenen Räume durchsucht. Sie hätten nach seiner Erinnerung kein Exemplar bekommen.
Auf erneute Frage nach Deals mit der Staatsanwaltschaft entgegnet der Zeuge, man würde Deals unterstellen, aber ihm sei kein Deal bekannt.
Oehlrich fragt weiter zum V-Mann Matthias Meier. Dieser habe für Wirbel gesorgt. Im Januar 2000 sei er abgeschaltet worden, weil er sich innerhalb der NPD offenbart habe. Sie fragt, was das über die Qualität der Überprüfung vor der Werbungsphase sage. Fl. sagt, „ohne Details zu kennen“, man wisse nie, was im Kopf eines Menschen vor sich gehe, welche Solidarität er habe, Verfassungsschutz oder Organisation. Man habe nur die Möglichkeit zu bewerten, ob die gewonnenen Informationen richtig oder falsch seien. Das Vertrauen wachse im Laufe der Zeit, „aber in der Anfangsphase kann man Pech haben“. „Aber es sind Menschen, mit denen man zu tun hat und Menschen sind wankelmütig.“ Entscheidend sei der Informationsgewinn, wenn diese zutreffend seien, dann könne man mit dem Risiko leben. Aber wenn man wisse, eine V-Person hat sich offenbart, dann müsse sie abgeschaltet werden, weil es sonst eventuell auch Gegenaufklärung gebe. Oehlrich entgegnet, der Verfassungsschutz habe relativ lange gewusst, dass Meiers Tätigkeit in der NPD bekannt sei. Fl. sagt, er könne dazu nicht mehr sagen, es sei zu lange her. Oehlrich hakt nach, wie der Verfassungsschutz es eingeschätzt habe, dass Eisenecker eine V-Person als Stellvertreter geduldet habe. Fl sagt, in der NPD sei es sowieso Gang und Gäbe gewesen, dass man sich umstellt fühle. Ein Rechtsextremist habe nie davon ausgehen können, dass er frei und ohne Beobachtung vom Staat kommuniziert. Eisenecker werde seine Kommunikation entsprechend eingestellt haben. Oehlrich fragt, inwiefern eventuelle Doppelagententätigkeit berücksichtigt worden sei. Der Zeuge sagt, das sei eine spekulative Frage, er könne sich nicht an weitere Fälle erinnern, wenn dann werde definitiv abgeschaltet.
Domke fragt nach David Petereit, der Entstehungshistorie des „Weissen Wolfs“ und ob Kontakte des NSU zu den Ursprungsherausgebern geprüft worden seien. Der Zeuge sagt, es habe im Hinblick auf das mögliche Kontaktspektrum des Trio Vorgaben des Bundes gegeben, es sei ein weites Feld aufgemacht worden. Sie hätten in Mecklenburg-Vorpommern ihre Akten in Gänze gesichtet und bis auf Eisenecker keinerlei Hinweise auf Personen mit Kontakt zum Trio gefunden. Das Fanzine sei im Gesamtkomplex mitbearbeitet worden. In die Durchsuchung bei Petereit sei er nicht involviert gewesen, sagt Fl. auf Nachfrage. Domke fragt, ob sich die Bewertung von Petereit nach den Durchsuchungen geändert habe. Der Zeuge sagt, er habe den Verdacht gehabt, da könnte mehr sein, aber das sei nicht belegbar gewesen. Er habe sich gewundert, dass Petereit den Brief noch gehabt habe, „würde man ja eher beiseitebringen“. Sie hätten gerätselt, warum das so gewesen sein könnte. Eine Spekulation sei gewesen, dass Petereit damit habe beweisen wollen, dass er nichts damit zu tun habe. Petereit habe bestätigt, dass er die Spende bekommen habe. Domke fragt, ob der Einsatz von V-Leuten mit anderen VS-Behörden abgesprochen werde und ob Petereit mal als V-Person in Frage gekommen sei. Fl. sagt, da finde selbstverständlich eine Abstimmung statt, alles weitere wolle er nicht öffentlich beantworten. Domke fragt nach Blood&Honour und bittet den Zeugen um eine grobe Einordnung. Dieser antwortet, man müsse bestimmte Zeitabschnitte unterscheiden. In Mecklenburg-Vorpommern habe es bis zum Verbot zwei Strukturen gegeben, die durchaus aktiv gewesen seien. Diese hätten keine primär politische Ausrichtung gehabt, sondern hätten eher Konzerte veranstaltet. In diesem Rahmen habe auch politischer Austausch stattgefunden und dazu sei das Gefühl der Leute gekommen, was Besonderes zu sein. Aber politisch hätte sich Blood&Honour nicht so weit nach vorne gelehnt, sie hätten Gelder für Szene-Aktivitäten gesammelt. Nach dem Verbot habe es dann ein Verfahren in Sachsen-Anhalt wegen Wiederbetätigung gegeben, da seien auch Personen aus Mecklenburg-Vorpommern verurteilt worden. Aber: „Blood&Honour lebt weiter, gerade im internationalen Bereich.“ Bekannte Akteure und Bands seien dann dorthin gefahren. Domke fragt weiter nach den Spendengeldern, die bei Konzerten gesammelt wurden und nach einer Zusammenarbeit mit dem Trio. Fl. antwortet, es werde immer diskutiert, ob Blood&Honour das Trio unterstützt habe – aber für Aktivitäten hier im Land seien keine Erkenntnisse dafür angefallen. Es lasse sich einfach nicht nachweisen. Domke hakt nach, ob die Zahlungsströme aus den Spenden nachverfolgt worden seien. Der Zeuge sagt, es sei allgemein davon gesprochen worden, dass bei Konzerten Spenden eingenommen würden. Sie wüssten aber nicht, wohin diese geflossen seien. Da gebe es eine Erkenntnislücke.
Albrecht fragt nach einem Konzert in Rom (Mecklenburg-Vorpommern), das von Blood&Honour Sachsen organisiert worden sei. Fl. sagt, das habe sie nicht überrascht, dass Sachsen da ein Konzert organisiert habe. Der Abgeordnete sagt, im VS-Bericht von 1995 sei vor der Vorbereitung möglicher Terroraktivitäten von rechts gewarnt worden. Er fragt, welche Erkenntnisse dazu vorgelegen hätten. Fl. sagt, es seien eher bundesweite Erkenntnisse gewesen, die dazu führten, die Passage zur Vorbereitung terroristischer Aktivitäten in den VS-Bericht aufzunehmen. Sie hätten Informationen aus dem „nachrichtendienstlichen Bereich“ gehabt, dass Personen über illegale Schusswaffen verfügen, sagt der Zeuge auf Nachfrage. Sie hätten versucht, das zu unterbinden, aber manchmal seien die Informationen nicht belastbar gewesen. Albrecht hakt nach, was konkret unternommen worden sei, um Waffen zu unterbinden. Fl. antwortet, soweit es rechtlich möglich sei, hätten sie auch versucht, legalen Waffenbesitz zu begrenzen, bei illegalem Waffenbesitz sei das schwieriger. Es könne sein, dass es ein Verfahren gegeben habe. Wenn sie konkrete Ansätze gehabt hätten, hätten sie versucht was zu machen.
Oehlrich fragt danach, wie der Kameradschaftsbund Anklam (KBA) strukturiert sei. Fl. antwortet, vorab wolle er sagen, dass das immer eine der wichtigsten Kameradschaften gewesen sei, weil sie lange existiert und führende Akteure der Szene aus diesem Spektrum entstammen, auch NPD-Abgeordnete und -Mitarbeiter. Strukturiert sei die Kameradschaft eigentlich wenig, man treffe sich zu bestimmten Veranstaltungen. Als die NPD das Hauptprojekt der Kameradschaft war, habe der KBA den Hintergrund gebildet. Es habe Sonnenwendfeiern oder Gedenken an Adolf Hitler gegeben. Man habe ein Möbelhaus in Anklam ähnlich wie das Casa Pound nutzen wollen, auch strukturiert wie ein Verein. Darüber hinaus hätten sie keine Erkenntnisse gehabt. Der KBA sei aber ideologisch wichtig gewesen. Oehlrich fragt nach Markus Th. und Alexander We., als der Zeuge zu wichtigen Personen des KBA überlegt. Dazu sagt Fl., diese würden ihm etwas sagen, aber Namen seien schwierig, er sei eher strukturorientiert. Aber Th. sage ihm etwas mit seinem Laden in Anklam. Fl. bestätigt, dass es eine Verbindung nach Sachsen gebe, aber er habe keine Details. Oehlrich hält vor, dass nachdem die Konzertscheune nach der Schließung durch das Ordnungsamt fertig renoviert war, in einer Dankesliste in einem Fanzine u.a. den „Chemnitzern“ gedankt worden sei. Nach einer kurzen Diskussion, ob dieses Dokument eingestuft ist, sagt der Zeuge, ohne dass er sich an das Dokument erinnere, wäre es so gewesen, wenn es bei ihnen aufgetaucht wäre, hätten sie es den entsprechenden Behörden zugeleitet, sie selbst hätten so eine Information veraktet, also es wäre zu den entsprechenden Personen oder Strukturen gespeichert worden, wenn sie diese hätten identifiziert werden können. Es habe szeneübergreifende Solidarität gegeben. Natürlich hätten sie das auch analysiert, sagt der Zeuge auf Nachfrage, die Auswertung bestehe aus Sammeln und Bewerten. Oehlrich fragt, wie das dokumentiert wird. Der Zeuge antwortet, durch Berichtswesen. Es gebe Lageberichte, Jahresberichte mit Bewertungen und wie gesagt, es werde auch entsprechend veraktet und wiederfindbar abgelegt. IT habe es ermöglicht, Verbindungen zu ziehen. Es werde nicht nur gesammelt, sondern auch aufbereitet.
Domke fragt, wer am meisten Zulauf gehabt habe und von wem die meiste Gefahr ausgegangen sei. Fl. sagt, der KBA und die Kameradschaftsszene in der Gegend. Diese sei die größte im Land. Es habe zwei Schwerpunkte gegeben, der Westen des Landes mit der NPD, im Osten Neonazi-Kameradschaften. Sie hätten auch die Mecklenburgische Aktionsfront von Petereit gehabt. Die sei daher auch verboten worden. Wenn man von Gefahr ausgehe, seien zwei Aspekte wichtig, Gefahr für Leib und Leben oder für die demokratische Gesellschaft. Sie hätten immer gesagt, Kameradschafts-Aktivitäten gefährden den demokratischen Zusammenhalt im Osten des Landes. Wo Neonazis aktiv waren, seien deren Wahlergebnisse besonders gut gewesen. Sie hätten in der Gesellschaft eine Rolle gespielt, seien anerkannt und konnten so ihr Gedankengut etablieren. Da sei die Bindung ideologisch am festesten. „Man hat gesagt ‚Protestwähler‘, das war eine Fehleinschätzung, es war Demokratiegefährdung.“ Die aktuelle Entwicklung sei, dass sich die gleichen Gebiete von der NPD nun blau verfärbt hätten, auch die NSDAP sei dort verbreitet gewesen. Die Kameradschaften hätten das verfestigt. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es keine Forschung zur Einstellung, das verstehe er nicht, aber das sei keine Entscheidung, die er habe. Sie hätten das angemahnt, „aber nein“. Es werde Kaffee getrunken, es seien Handwerker: Auf solchen Wegen unterhalb öffentlicher Propaganda werde beispielsweise die Ideologie verfestigt. Domke fragt, wie man dem auf den Grund gehen könne, das sei ja unstrukturierter als eine Partei. Fl. sagt, es sei spezifisch gewesen, dass die NPD hier deutlich mehr Erfolg als überall sonst außer in Sachsen gehabt habe. Er habe das auf Nazi-Kader, die an Einfluss gewonnen hätten, zurückgeführt. Die NPD habe hier als vorbildlich gegolten, als Kümmerer, die die heimatliche Erde schützen. Sie hätten daher im Verbotsverfahren eine große Rolle gespielt, hätten viele Beweise einbringen können, insbesondere zur Einflussnahme auf das politische Klima. Das sei hier im Land eine besondere Entwicklung gewesen, dazu hätten sie sich ausgetauscht. Jeden Tag hätten die Drähte zwischen den Landesämtern geglüht, es habe Sondertagungen und Sonderlagen gegeben. Sie hätten Mitte der 90ern zur Lage zu Rechtsextremismus in Ostdeutschland in Sachsen zusammengesessen. Sie hätten öfter auch Sonderlagen gemacht, um zu gucken, was in anderen Bundesländern los sei. Es habe dazu vielfältige Fachtagungen gegeben, sie hätten zum Beispiel zum Kampfsport vorgetragen. In Rostock sei das besonders aufgefallen. Domke fragt, wann Fl. das erste Mal damit konfrontiert worden sei, dass nicht alle Ausgaben des „Weissen Wolfs“ vorgelegen hätten. Fl. antwortet, dazu habe er schon mehrmals Ausführungen gemacht und darauf hingewiesen, dass er das nicht nachvollziehen könne, warum sich nicht bemüht worden sei, die Ausgabe zu beschaffen. Er habe auch gesagt, „ja das sieht seltsam aus“. Es sei versäumt worden dem nachzugehen, sie hätten sich die Ausgabe ja besorgen können in Brandenburg oder Köln, sie hätten da nur hinschreiben müssen, das sei leider unterblieben. In der Auswertung hätten sie sich damit zufriedengegeben, dass sie nicht besorgbar gewesen sei, vielleicht deswegen, weil immer das gleiche drin gewesen sei. Er müsse zugeben, dass es ihnen nicht gelungen sei, eine Literaturauswertung aufzubauen. Bei Linksterrorismus habe das BfV das gemacht, er habe das auch gewollt, aber das hätten sie nicht geschafft. „Das hatte aber auch nicht so den intellektuellen Wert.“ Das habe man nicht erahnen können, dass das wichtig wird. Domke hakt nach zu der Einordnung, dass immer das gleiche darin gestanden hätte. Er meine schon, das habe sich verändert, beispielsweise sei auf die V-Mann-Problematik hingewiesen worden. Er denke schon, dass der „Weisse Wolf“ ein gewisses Niveau erreicht habe. Der Zeuge stimmt zu, das Fanzine „Hamburger Sturm“ habe einen ähnlichen Wert gehabt, „mehr Hirnschmalz als übliche Skinheadfanzines“.
Albrecht fragt nach der Kameradschaft Süd und nach Martin Wiese. Fl. antwortet, er könne sich nicht genau erinnern, das Geschehen habe sich in Bayern abgespielt. Wiese stamme aus Anklam, aber das müsse keine Rückschlüsse für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten. Das Geschehen habe sie nicht überrascht, es habe immer wieder den Versuch gegeben, Terroraktivitäten zu entwickeln. Die Gefahr lässt sich nicht wegdiskutieren, aber sie bräuchten konkrete Anhaltspunkte.
Oehlrich fragt zu Ingolf We. Der Zeuge sagt, er sei erst so richtig deutlich geworden, als klar wurde, dass er in dem Haus gewohnt habe, wo auch Kontaktpersonen des NSU lebten. We. sei in Anklam durch das BKA vernommen worden. Er habe Kontakt zu Kontaktpersonen des NSU gehabt, aber es gebe keine Hinweise auf direkten Kontakt mit dem Trio. Mehr wolle er dazu in öffentlicher Sitzung nicht sagen. Oehlrich fragt zum Bericht der Expertenkommission, die den VS MV nach mehreren Skandalen untersuchte. Die Pressemitteilung des Innenministeriums habe teilweise ziemlich vernichtend geklungen: Es brauche in allen Bereichen deutlichen Handlungsbedarf. Sie fragt, was darin zur Auswertung stehe. Fl. antwortet, er habe nichts zur Auswertung in dem Bericht gefunden. Er sei nicht vernommen worden, er sei nicht mehr im Dienst gewesen. Wenn er die Empfehlungen lese, habe er das Gefühl, für eine andere Behörde gearbeitet zu haben. Vieles sei schon umgesetzt oder vorgeschlagen. Er könne vieles nicht nachvollziehen. Er sei gerade dabei gewesen, eine neue Vorschrift zu schreiben, habe aber im letzten Jahr den Abteilungsleiter vertreten müssen.
Der Vertreter des Innenministeriums sagt, es gebe zwei Fassungen des Berichts, eine öffentlich, eine nicht-öffentlich. Fl.: „Ich hatte mir das am Wochenende angeguckt und gedacht: geht’s noch?“ Der Zeuge geht Teile des Berichts durch und widerspricht den dortigen Darstellungen. Dabei geht er aber nicht auf den Anlass der Kommission ein, u.a. nicht weitergeleitete Quelleninformationen im Zusammenhang mit dem islamistischen Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin. „Die Vorschläge sind alle für die Katz“, verschiedene Vorschläge habe er eh schon gemacht, sie seien abgelehnt worden. Oehlrich sagt, dort heiße es beispielsweise, dass Besprechungen besser gemacht werden müssten. Fl. sagt, sie hätten sich in der Auswertung fast wöchentlich getroffen. Der Abteilungsleiter sei regelmäßig informiert worden, es habe Referatsleitertreffen gegeben, einen Jour Fix auf Ebene der Auswertung und der Beschaffung. Letzteres habe nicht so geklappt. Aber auf Leitungsebene hätten sie sich über aktuelle Dinge gegenseitig berichtet. Zum NSU hätten sie die Parlamentarische Kontrollkommission und die Hausleitung regelmäßig informiert. Aber es habe viel Last gegeben, die Aufbereitung des NSU, gleichzeitig das NPD-Verbotsverfahren und sie hätten den Vorsitz der Innenministerkonferenz gehabt. Wenn es so viel sei, dann blieben Besprechungen aus oder müssten warten, das sei dann vielleicht nicht optimal.
Domke fragt, warum der Mord an Mehmet Turgut und die Banküberfälle nie Thema beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gewesen seien. Fl. antwortet, sie hätten sich die E-Meldung zum Mord an dem Mehmet Turgut besorgt, „da waren wir nicht angekreuzt, daran wurden wir nicht beteiligt“. Das sei damals so eingeschätzt worden. Domke hakt nach, ob ein gesetztes Kreuz darüber entscheiden würde. Fl. antwortet, man könne sagen, man hätte erkennen müssen, dass es einen möglichen rassistischen Hintergrund gebe und das haben sie nicht. Zum einen vielleicht, weil sie nicht beteiligt gewesen seien und möglicherweise habe der „Hinweis“ auf Drogen ihnen vielleicht den Blick verstellt. Hinzu sei gekommen, dass auch die Medien von „Dönermorden“ berichtet hätten. „Irgendwie hatten wir nicht den richtigen Fokus“. Um dem entgegenzuwirken, hätten sie sich im Nachhinein sämtliches Material von der Polizei zu Angriffen auf Migranten schicken lassen. Sie hätten den Hintergrund nicht erkannt, aber damit seien sie ja nicht allein gewesen. Die Bewertungen seien von zuständigen Behörden abgegeben worden und sie hätten sich anderen Themen zugewandt. „Dass das im Nachhinein ein schwerer Fehler war, war ja auch in anderen Bundesländern so. Das ist im Nachhinein das Versagen.“ Auf Nachfrage sagt der Zeuge, sie hätten einen Meldedienst zwischen Polizei und Verfassungsschutz etabliert, sie würden über die Gesamtlage informiert.
Danach endet die Sitzung des Untersuchungsausschusses.