📨 NSU-Watch – Der Newsletter #7 – Oktober 24

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Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.

Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die Oktober-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch abweichend von der Mail-Version dargestellt.)

Hallo zur Oktober-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „Aufklären und Einmischen“!

Hallo zur Oktober-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „Aufklären und Einmischen“!

Nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg heißt es solidarisch zu bleiben und zusammenzuhalten gegen einen vorherrschenden politischen Diskurs, der die AfD und ihre ideologischen Verbündeten nur stärkt. Diejenigen, die dagegenhalten, die sich zum Beispiel gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt engagieren, kommen in den Debatten aktuell kaum vor. Der aktuelle Überbietungswettbewerb, wenn es um Rassismus, Abschottung und autoritäre „Lösungen“ für vermeintliche Probleme geht, gefährdet all die Menschen, die potenziell von rechter Gewalt betroffen sind. Umso wichtiger ist es nun, solidarische Bündnisse zu formen.

Währenddessen geht es nach der Sommerpause in den Untersuchungsausschüssen zu rechtem Terror und staatlicher Verantwortung weiter.

  • Die Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern ergab erneut sehr deutlich, dass die Bundesanwaltschaft – gegen alle anderen beteiligten Behörden – den Nordkreuz-Komplex klein hielt und die Betroffenen allein ließ.
  • Im Neukölln-Untersuchungsausschuss erinnern sich Verfassungsschutz-Mitarbeiter*innen an wenig bis nichts – wenn sie denn überhaupt öffentlich vernommen werden.

Gut zu wissen:

+++ Im Prozess gegen den Reichsbürger Johannes M. wurde das Urteil gesprochen +++

+++ Die strafrechtliche Bearbeitung des Neukölln-Komplexes geht in die zweite Runde +++

Wir gedenken mit einem Gastbeitrag Patrick Thürmer, der am 2. Oktober 1999 in Hohenstein-Ernstthal von Neonazis ermordet wurde. Am 3. Oktober wird es dort eine Demonstration in Gedenken an ihn geben.

Wir gedenken: Jana L. und Kevin S., die am 9. Oktober 2019 beim antisemitischen, rassistischen und misogynen Anschlag von Halle und Wiedersdorf ermordet wurden. Beteiligt euch an den Gedenkveranstaltungen in Halle und Berlin!

Weitere wichtige Termine findet ihr am Ende des Newsletters.

Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!

Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch

„Finger schon am Abzug“ – trotzdem hielt die Bundesanwaltschaft Nordkreuz klein

Als 2017 bei Nordkreuz-Mitgliedern die ersten Durchsuchungen stattfanden, wurden neben Waffen und Munition teils detaillierte Aufzeichnungen zu politischen Gegner*innen in Ordnern gefunden. Die Bundesanwaltschaft (BAW) ermittelte gegen zwei Verdächtige: Haik Jaeger und Jan Hendrik Hammer. Sie vermutete, dass die auf den Listen verzeichneten Personen am „Tag X“, auf den sich Nordkreuz vorbereitete, abgeholt und umgebracht werden sollten.

Im Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern sagte am 9. September die ehemalige Leiterin der Staatsschutz-Dezernate im LKA Mecklenburg-Vorpommern aus, sie sei für die Information der Betroffenen auf den Listen zuständig gewesen. Die Beantwortung der Frage, ob und wie die Betroffenen informiert werden sollen, zog sich in den Behörden über Jahre. Man habe sich dann entschieden, diejenigen, deren Daten handschriftlich in den Listen festgehalten waren, persönlich zu informieren. Diese Aufgabe habe aber das BKA übernommen. Wichtig war es der Zeugin zu betonen, dass es sich nicht um Todes- oder Feindeslisten gehandelt habe, dafür gebe es „keine Anhaltspunkte“.

Die Betroffenen auf den Feindeslisten haben diese (fehlende) Informationspolitik wiederholt kritisiert. „Ich hätte mir einfach gewünscht, dass es anders läuft, viel transparenter, viel offener, mehr gerade heraus“, so Claudia in Folge #46 des Podcasts „NSU-Watch: Aufklären & Einmischen. Vor Ort.“

In der Sitzung am 16. September gab es dann Einblicke in die abgeschottete Ermittlungsgruppe, die im LKA Mecklenburg-Vorpommern zu Nordkreuz ermittelte. Deren Leiter machte sehr deutlich, dass er den Zusammenhang zwischen rechter Gesinnung und Bewaffnung des Netzwerks für sehr beunruhigend hielt und weiterhin hält. Er habe dies und die Notwendigkeit von Ermittlungen gegen mehr als nur die zwei Beschuldigten sowohl bei der Bundesanwaltschaft als auch bei der Staatsanwaltschaft Rostock deutlich gemacht. Dass er eine Ausweitung der Ermittlungen auf den Vorwurf der Bildung einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung für notwendig hält, habe er ebenfalls zum Ausdruck gebracht. Auch beim Vorgespräch mit dem Richter beim Verfahren gegen Marko Gr. wegen illegalen Waffenbesitzes habe er auf diesen Zusammenhang hingewiesen. All dies blieb ohne Erfolg, obwohl auch das BKA und die Staatsanwaltschaft Schwerin eine Ausweitung des Verfahrens angeregt hatten.

Die interne Ermittlungsgruppe des LKA Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Zusammenhänge deutlich herausgearbeitet, indem sie alle Chats von Marko Gr. durchgearbeitet hatte. Das BKA hatte stattdessen zuvor in diesen Chats lediglich mit Stichwortsuche nach Waffen und Munition gesucht und dem LKA dann die entsprechenden Bruchstücke zukommen lassen. Die Ermittlungsgruppe forderte daraufhin die gesamten Chats an (bekam die von Marko Gr.), asservierte die Fundstücke der ersten Durchsuchung bei Gr. und durchsuchte bei ihm erneut. Dabei wurde noch einmal Munition gefunden. Der leitende Ermittler war sich vorm Ausschuss sicher: „Gr. hatte den Finger schon am Abzug“, er habe auf „Tag X“ gewartet und hätte den sonst selbst herbeigeführt, „der hat mit den Hufen gescharrt“.

Im Neukölln-Untersuchungsausschuss sagen Verfassungsschutz-Mitarbeiter*innen in öffentlicher Sitzung wenig bis nichts

Anfang September war der 1. Untersuchungsausschusses („Neukölln II“) des Berliner Abgeordnetenhauses aus der Sommerpause zurück. Inhaltlich ging es im Ausschuss weiter mit der Befragung von Beschäftigten der Abteilung 2 der Senatsinnenverwaltung, also des Berliner Verfassungsschutzes (VS).

Zwei Themen standen dabei besonders im Fokus. Zum einen hatte der Berliner VS Mitte Januar 2018 – also im Vorfeld eines Brandanschlags auf Ferat Koçak und seine Familie in der Nacht zum 1. Februar 2018 – bei einer Telefonüberwachung ein Gespräch zwischen den Neonazis Sebastian Thom und Tilo P. mitgeschnitten, in dem es offensichtlich um eine Ausspähung von Koçak ging. Ende Januar informierte der VS das LKA mittels eines Behördenzeugnisses über diesen Umstand. Die ausstellende Behörde kann in einem Behördenzeugnis bestimmte Auflagen zur Verarbeitung der enthaltenen Informationen formulieren.

Aus Perspektive mehrerer im Untersuchungsausschuss gehörter LKA-Zeug*innen waren die Behördenzeugnisse des Berliner VS oft wegen der enthaltenen Auflagen nicht verwendbar, enthielten zu wenige Informationen oder kamen zu spät. Das trifft aus Sicht von LKA-Beamt*innen auch auf das Behördenzeugnis von Ende Januar 2018 zu. Am 1. Februar, also am Tag nach dem Anschlag auf Ferat Koçak, stellte der VS ein neues Behördenzeugnis zum gleichen Thema aus, das nun jedoch mehr Informationen enthielt. Letztlich geht es hier um die Frage, ob der Anschlag hätte verhindern werden können, wenn der VS ein anderes Behördenzeugnis an das LKA geschickt hätte.

Das andere große Thema bei der Vernehmung von VS-Mitarbeitenden ist eine Observation der auch von Neonazis frequentierten Kneipe „Ostburger Eck“ in Neukölln-Rudow 2018. Hier wollen VS-Observanten u.a. gesehen haben, wie Sebastian Thom gemeinsam mit einem Beamten des Berliner LKA in dessen Auto einstieg. Das Berliner LKA ist nach seinen Ermittlungen dagegen der Auffassung, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Thom sei zwar ebenfalls in der Kneipe gewesen, der LKA-Beamte habe jedoch keinen Kontakt mit ihm gehabt. Bei der Person, die in das Fahrzeug einstieg, habe es sich um einen Freund des Beamten gehandelt, der Thom lediglich ähnlich sehe. Der Dissens zwischen den beiden Landesbehörden über das Geschehen an diesem Abend besteht anscheinend fort.

Insgesamt war in den öffentlichen Befragungen der VS-Mitarbeitenden kaum etwas Neues zu erfahren. Das hat auch mit einem aus Sicht einer kritischen Öffentlichkeit übertriebenen Geheimhaltungsbedürfnis des VS zu tun. Die VS-Zeug*innen zogen sich immer wieder darauf zurück, Fragen erst in geheimer Sitzung beantworten zu können. Die 35. Sitzung fand zum größeren Teil gleich in den Räumen der Senatsinnenverwaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Abgeordneten von Linken und Grünen im Ausschuss zeigten zuletzt mehr Biss, sie hakten nach und versuchten Zeug*innen aus der Reserve zu locken. Sie pochten auch mal auf die Beantwortung von Fragen. Insgesamt bleibt es aber weiterhin dabei, dass Behördenzeug*innen sich noch zu oft auf Geheimhaltung beziehen können, wenn sie Fragen nicht beantworten möchten – und das meist ohne es genauer begründen zu müssen. Etwas mehr parlamentarisches Selbstbewusstsein täte dem Ausschuss also weiterhin gut. Auf die anderen Fraktionen kann dabei nicht gebaut werden. Es wird immer klarer, dass die Regierungskoalition aus CDU und SPD den Ausschuss möglichst schnell hinter sich bringen möchte.



Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
+++ Im Prozess gegen Reichsbürger Johannes M. wurde das Urteil gesprochen +++

„Sein Hass und der Hass seiner Anhänger kann jeden treffen“, fasste die Vertreterin der Münchener Generalstaatsanwaltschaft, Stefanie Ruf, ihre Einschätzung des als „Reichsbürger“ angeklagten Johannes M. zusammen. Denn auch wenn es im Kontext mit den Dutzenden Straftaten des Angeklagten nicht zu Gewalttaten gekommen war, so waren die Folgen für viele Betroffene doch erheblich: M. hatte vielfach Jugendämter, Schulen, Polizeidienststellen und Kinderarztpraxen in ganz Deutschland (u.a. Eschborn, Berlin und Weiden) mit Anrufen, Faxen und Emails terrorisiert und sie der Kindeswohlgefährdung, Entführungen und illegalen Gewaltanwendung bezichtigt.

Er schnitt diese Schimpftiraden mit, stellte sie dann auf seinen Telegram-Kanal und rief seine zeitweise über 50.000 Follower*innen auf, es ihm gleichzutun und diese Stellen zu „bombardieren“ und lahmzulegen. Zahlreiche Zeug*innen schilderten anschaulich, welche Folgen z.B. durch Verunsicherung und Verängstigungen die haltlosen Beschimpfungen und Bedrohungen für sie hatten. Arztpraxen schlossen zeitweise, Betroffene meldeten sich krank oder mieden tagelang ihre zum Teil im Netz veröffentlichten Wohnadressen aus Angst vor Attacken.

Staatsanwältin Ruf sah nach Aufzählung Dutzender Bedrohungen, Beleidigungen, Nachstellungen, Volksverhetzungen (insgesamt 34), Aufrufen zu Straftaten, Billigung und Belohnung von Straftaten und der Verwendung verbotener Symbole – wobei der Telegram-Kanal zentraler Katalysator gewesen sei – den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung erfüllt. Sie bezeichnete angesichts der hohen „Rückfallgeschwindigkeit“ M.s – der Angeklagte wurde im dreimonatigen Verfahren aus vorangegangener Strafhaft vorgeführt – eine Freiheitsstrafe von vier Jahren als tat- und schuldangemessen.

Trotz der offensichtlichen Wahnhaftigkeit seiner Weltsicht – einem schrillen Mix aus QAnon-Erzählung, Reichsbürger-Ideologie und antisemitischen Verschwörungsfantasien – bescheinigte ihm der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Landgericht München, Norbert Riedmann, mit Berufung auf ein forensisches Gutachten, eine hohe Intelligenz und das Fehlen einer wahnhaften Störung. Vielleicht versuchte er deshalb, selbst nach der Verkündung des Urteils von 2 Jahren und 10 Monaten am 27. September, noch, den Angeklagten auf seine Widersprüche und seine regelmäßig folgenlosen Prophezeiungen hinzuweisen und ihm die rechtsstaatlichen Grundlagen der Bundesrepublik zu referieren.

Vergeblich: Nur um den Senat, die beiden Staatsanwältinnen und seine Verteidiger zu beschimpfen, drehte sich M. überhaupt dem Gericht zu – im Laufe des Verfahrens brummte ihm der Staatsschutzsenat am LG München ganze 27 Ordnungsgelder auf. Ansonsten grimassierte M. mit seinen regelmäßig mehr als 20 Anhänger*innen aus ganz Deutschland und verkündete ihnen kryptische Botschaften. Mit Verkündung des Urteils wurde es im Zuschauer*innenraum unruhiger und als M. seine Gefolgschaft aufforderte, in sein „Großer Gott, wir loben Dich“ einzustimmen, wurde es selbst Riedmann zuviel, er ließ den Saal räumen und beendete so einen weiteren Prozess, der die gefährlichen Spätfolgen der Corona-Krise aufzuarbeiten hatte.

+++ Die strafrechtliche Bearbeitung des Neukölln-Komplexes geht in die zweite Runde +++

Am Donnerstag, den 12. September, begann vor dem Landgericht Berlin I das Berufungsverfahren gegen Sebastian Thom und Tilo P. Damit geht die strafrechtliche Bearbeitung des Neukölln-Komplexes in die zweite Runde. In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten hatten neben Thom und W. noch drei weitere Neonazis auf der Anklagebank gesessen. Die Verfahren gegen diese drei wurden nach und nach vom Verfahren abgetrennt, gegen P. erging Ende 2022 ein Urteil, gegen Thom Anfang 2023.

Die Anklagevorwürfe gegen die beiden Neonazis aus Neukölln lauten auf Sachbeschädigung, (Beihilfe zur) Brandstiftung, Bedrohung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens. Gegen Thom wird zusätzlich wegen Sozial- und Subventionsbetrugs verhandelt. Zentraler Anklagevorwurf gegen Thom und P. sind die Brandanschläge auf Ferat Koçak und Heinz Ostermann am 1. Februar 2018. Für diese Anklagepunkte wurden beide im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten freigesprochen.

Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als Anklagebehörde hatten gegen die Urteile des Amtsgerichtes Berufung eingelegt. Im Falle einer Berufung kann – im Unterschied zur Revision, die das Urteil lediglich auf Rechtsfehler prüft – die Beweisaufnahme wiederholt werden. Das ist im Verfahren gegen Thom und P. nun der Fall.

Die ersten vier Verhandlungstage im Berufungsverfahren beschäftigten sich vor allem mit geringfügerigen Vorwürfen: den Betrugsvorwürfen gegen Thom und einigen Sachbeschädigungen. So ging es zum Beispiel um Klebe- und Spühaktionen im Neuköllner Süden anlässlich des Todestages von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Thom, P. und weitere Neonazis hatten diverse Plakate und Aufkleber zum Thema verklebt. Diese Taten wurden von Observationskräften des LKA beobachtet und dokumentiert.

Die prozessökonomisch nachvollziehbare Aufteilung der Vorwürfe in verschiedene Tatkomplexe vermittelt im Gerichtssaal leider ein verschobenes Bild vom Gegenstand der Untersuchung. Die Klebe- und Sprühaktionen zum Heß-Gedenken etwa sind nicht nur schlecht maskierte NS-Verherrlichung. Der Neuköllner Neonazi-Szene ging es dabei vermutlich auch darum, ihre Präsenz im städtischen Raum zu demonstrieren und den Süden Neuköllns als ‚ihren‘ Bereich zu markieren. Insofern passen sich diese Taten durchaus in die Reihe anderer Taten ein, die vor allem auf die Einschüchterung vermeintlicher oder tatsächlicher politischer Gegner*innen abzielten.

Aktuell bietet die Beweisaufnahme der Verteidigung jedoch die Gelegenheit, das Verfahren eher ins Lächerliche zu ziehen – etwa wenn die Frage behandelt wird, ob durch das Anbringen eines Aufklebers, der sich nicht rückstandlos entfernen lässt, ein „Substanzverlust“ an einer Bushaltestelle oder einem Glascontainer entstanden ist.

Weiter geht es mit dem Prozess am 10. Oktober. Gehört werden soll dann unter anderem der ehemalige Angeklagte Samuel B. B. und der ehemalige Angeklagte Oliver W. waren im Berufungsverfahren bereits als Zeugen aufgetreten, hatten jedoch noch keine Angaben gemacht. Das Gericht gestand beiden zu, sich zunächst einen selbst zu zahlenden Rechtsbeistand für ihre Aussage zu suchen. Um die Brandanschläge wird es vermutlich erst im November gehen, dann werden auch die Betroffenen der Taten als Zeugen angehört.

Kein Vergeben, kein Vergessen!
In Erinnerung an Patrick Thürmer
und alle anderen Opfer rechter Gewalt
Gastbeitrag von Bon Courage e.V. 
In der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober 1999 wurde der damals 17-jährige Punk Patrick Thürmer zusammen mit seinem Freund in Hohenstein-Ernstthal von drei Neonazis aus einem Kleinbus heraus überfallen. Diese begannen sofort damit, mit Hilfe eines Axtstiels und eines Billardqueues auf Patrick einzuschlagen, so dass dieser am nächsten Vormittag an seinen schweren Verletzungen verstorben ist.
Patrick befand sich mit seinem Freund auf dem Heimweg von einem Punk-Konzert, das zuvor im Jugendclub „Off is“ in Hohenstein-Ernstthal stattgefunden hatte. Bereits hier waren Konzertbesucher_innen massiv von Dutzenden Neonazis angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden. Die später anrückende Polizei begnügte sich damit, einen Großteil der anwesenden Punks festzunehmen.

Anlässlich des 25. Todestages von Patrick werden wir eine Gedenkdemonstration mit anschließendem Abendprogramm durchführen, zu der wir euch herzlich einladen.

Lasst uns gemeinsam an Patrick erinnern und somit ein Zeichen setzen, wie wichtig antifaschistisches Engagement auch heute noch vor allem in Sachsen ist!

Wann? 3. Oktober 2024 / 13.00 Uhr

Wo? Bahnhof Hohenstein-Ernstthal



+++ Termine +++

1. Oktober, Magdeburg: Podiumsgespräch: Wer erinnert? Lokales Gedenken an antisemitische und rassistische Gewalt. MitInitiative Gedenken an das Pogrom in Quedlinburg 1992, Paulino Miguel – Zeitzeuge, ehemaliger Vertragsarbeiter, Rachel Spicker – Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt & Soligruppe 09. Oktober, İsmet Tekin – TEKİEZ – Raum des Erinnerns und der Solidarität & Soligruppe 09. Oktober. 19:30 Uhr, Stadtbibliothek Magdeburg. Mehr Infos hier

 

Noch bis 2. Oktober anmelden, Berlin: Migrantische Selbstorganisation gegen Rechten Terror – ein Workshop der „Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex“ für Interessierte an politischer Bildungsarbeit (12./13.10. Berlin). Mehr Infos hier.
 

2. Oktober, Lübeck: Themenspaziergang „Hafenstraßen- Mord – Unvergessen: Der rassistische Brandanschlag auf die Hafenstraße 1996“. 17 Uhr, Konstinstr. 21. Mehr Infos hier
2. Oktober, München: rage against abschiebung, das Solifestival 2024. 18 Uhr Feierwerk. Mehr Infos hier

3. Oktober, Hohenstein-ErnstthalAntifaschistische Gedenk-Demo für Patrick Thürmer. Anlässlich seines 25. Todestages. 13:00 Uhr, Bahnhof Hohenstein-Ernstthal. Mehr Infos hier.

 

3., 8., 19. und 24. Oktober, Berlin: Veranstaltungen und Demonstration: „Antifaschistischer Herbst in Marzahn Hellersdorf“. Mehr Infos hier.
 

6. Oktober, Berlin: Antifaschistische Demonstration: „Schaut nicht weg! Stoppt die Nazikampfsporttrainings auf dem Sportkomplex in Weißensee!“ 13:00 Uhr, Antonplatz-Weißensee. Mehr Infos hier

 

7., 23. und 28. Oktober, Dortmund: Prozess gegen fünf Polizist*innen wegen des Todes von Mouhamed Lamine DraméMahnwachen vor dem Gericht ab 7:30 Uhr. Weitere Infos hier.
 

9. Oktober, Halle (Saale): „Kundgebung in Erinnerung an Jana L., in Solidarität mit allen Angehörigen und Freund*innen sowie mit allen Überlebenden des antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Anschlags vom 9. Oktober 2019 an Yom Kippur 5780 in Halle und Wiedersdorf. Auf Wunsch einer Familie posten wir einen Namen nicht. Wir gedenken allen.“ 18-19:30 Uhr vor dem TEKİEZ, Ludwig-Wucherer-Straße 12 Halle (Saale) mit Soligruppe 9. Oktober. Mehr Infos hier.
9. Oktober, BerlinGedenkkundgebung zum 5. Jahrestags des Anschlags von Halle17:30 bis 19:30Oranienplatz. Mehr Infos hier.
10., 14. und 17. Oktober, Berlin: Prozesstage im Berufungsverfahren gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo P.9:30 Uhr, Kriminalgericht Moabit
11. Oktober, DortmundErinnern heißt Kämpfen. Ali Şirin spricht mit Gamze Kubaşık und Cihat Genc aus Solingen darüber, was es bedeutet von rechter Gewalt betroffen zu sein und wie wichtig Erinnerung im Kampf gegen Rechts ist. 19:30 Uhr, Literaturhaus. Mehr Infos hier
11.-13. Oktober, Frankfurt (Main): Konferenz: „Extreme Rechte in Hessen. Analysen und Gegenstrategien“. Studierendenhaus. Mehr Infos hier
11. Oktober, Berlin: Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex zum Verfassungsschutz im Neukölln-Komplex. Kundgebungen voraussichtlich ab 8:30 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Weitere Infos hier.
14. Oktober, Berlin: Ceremony of Resilience. Gedenken an den antisemitischen, rassistischen und misogynen Anschlag in Halle und Wiedersdorf an Yom Kippur 5780, dem 09.10.2019 – insbesondere den Ermordeten Jana L. und Kevin S. 18:00 Uhr, Festsaal Kreuzberg. Mehr Infos hier.
14. und 28. OktoberSchwerin: Sitzungen des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern zum Nordkreuz-Netwerk. Ab 10 Uhr im Landtag in SchwerinWeitere Infos hier.
15. Oktober, Amberg: Ausstellungseröffnung „Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen“. 18:30, Stadtbibliothek Amberg, Zeughausstr. 1a. Mehr Infos hier.
Noch bis zum 6. Oktober, Zwenkau: Ausstellung zum NSU-Komplex: „Offener Prozess„. Kulturkino Zwenkau. Mehr Infos hier
Noch bis zum 3. November, Dresden: Ausstellung zum NSU-Komplex: „Offener Prozess„. Kunsthaus Dresden I robotron-Kantine. Mehr Infos hier
Noch bis 1. DezemberMünchen: WIR SIND HIER –  Installation von Talya Feldman im NS-Dokuzentrum München. Mehr Infos hier
Noch bis 18. Dezember, IstanbulÜç Kapı (Three Doors). Gemeinsame Ausstellung der Initiative 19. Februar Hanau, Initiative Oury Jalloh und Forensic Architecture. Mehr Infos hier


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(Redaktion: ck, scs)