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Hallo zur November-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „Aufklären und Einmischen“!
Es ist nun 13 Jahre her, dass sich der Nationalsozialistische Untergrund im November 2011 selbst enttarnte, seit 13 Jahren wissen wir um den NSU-Komplex und sind trotzdem immer noch mit offenen Fragen und fehlenden Konsequenzen konfrontiert.
Wir gedenken Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter. Wir sind mit unseren Gedanken bei ihren Angehörigen und den Überlebenden der Anschläge des NSU auf die Pilsbar Sonnenschein in Nürnberg am 23. Juni 1999, in der Probsteigasse in Köln am 19. Januar 2001 und auf die Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004. Wir gedenken auch Atilla Özer, Überlebender des Anschlags auf die Keupstraße, der am 23. September 2018 verstarb. Wir denken an Martin A., der beim Mordanschlag in Heilbronn lebensgefährlich verletzt wurde. Wir erinnern daran, dass bei 15 Raubüberfällen viele Menschen körperlich und seelisch verletzt wurden.
Fehlende Konsequenzen aus dem NSU-Komplex heißt auch, dass die Kontinuität von rechtem Terror und institutionellen Rassismus nicht beendet wurde. Lest dazu auch den Lesetipp am Ende des Newsletters: „Erinnern heißt Kämpfen. Angehörige und Betroffene brechen das Schweigen über rechte Gewalt“. Zieht selbst Konsequenzen aus dem NSU-Komplex! Vorschläge dazu findet ihr bei den Terminen.
In staatlichen Gremien wie Untersuchungsausschüssen und Prozessen beobachten wir, wie wenig sich in den letzten 13 Jahren geändert hat.
- NSU-Aufklärung: Das Oberlandesgericht Dresden lehnt die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Susann Eminger ab.
- Der Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Nordkreuz hätte verhindert werden können.
- Im Prozess zur Tötung von Mouhamed Lamine Dramé durch Polizist*innen ist keine Gerechtigkeit zu erwarten.
Außerdem gut zu wissen:
+++ Die Neubewertung von möglichen rechten Morden in NRW „ToreG NRW“ bleibt schwierige Enttäuschung +++
+++ »Weiß, normal, hetero«: Wenn Neonazis gegen CSDs mobilisieren – Gastbeitrag des Autorinnenkollektiv Feministische Intervention (AK Fe.In) +++
+++ Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf wegen der Vorbereitung von rechtem Terror +++
Wir nehmen Abschied von Lothar König. Er verstarb am 21. Oktober 2024. Wir denken mit großem Respekt und Dankbarkeit an Lothar zurück. Er war eine wichtige Stimme bei der NSU-Aufarbeitung. Lothar stellte sich späteren NSU-Akteur*innen bereits in den 1990er Jahren entgegen. Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen und Freund*innen.
Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch
Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!
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NSU-Aufklärung: Das Oberlandesgericht Dresden lehnt die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Susann Eminger ab.
Kurz vor Redaktionsschluss für diese Newsletter-Ausgabe erreichte uns am 30. Oktober die Nachricht, dass der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden unter dem Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats mit Beschluss vom 25. Oktober 2024 die Eröffnung der Hauptverhandlung im Prozess gegen Susann Eminger abgelehnt hat.
Der Senat geht nach eigener Pressemitteilung nicht davon aus, dass eine Hauptverhandlung den vom Generalbundesanwalt (GBA) angeklagten Tatvorwurf würde nachweisen können. Susann Eminger wird vom GBA zur Last gelegt, den NSU aktiv unterstützt zu haben. Sie habe spätestens ab 2007 von den Morden gewusst und habe u.a. ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt und damit die terroristische Vereinigung unterstützt. Außerdem habe sie bei der Anmietung des Wohnmobils für den Banküberfall am 4. November 2011 geholfen und damit Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen geleistet.
Der Senat des OLG Dresden bezweifelt, dass sich urteilsfest würde nachweisen lassen, dass Susann Eminger von den Morden des NSU gewusst habe. Nach Ansicht der Dresdner Richter*innen bliebe als aussichtsreicher Anklagepunkt allein der Vorwurf der Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung. Zu verhandeln sei dieser – nun nicht mehr politische – Tatkomplex dann allerdings nicht mehr vor einem Staatsschutzsenat. Entsprechend verwies das OLG Dresden das Verfahren an das Landgericht in Zwickau. Die Bundesanwaltschaft kann gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
Zu den ungenügenden Ermittlungen der Polizei im NSU-Komplex und zur bisherigen Weigerung der Bundesanwaltschaft, das ganze Netzwerk zur Rechenschaft zu ziehen, gesellt sich nun der Unwille des Oberlandesgerichts, einen neuen NSU-Prozess zu führen.
Wir werden diese Nachricht im nächsten Newsletter wieder aufgreifen und unsere Einschätzungen zu den Konsequenzen aus einer solchen gerichtlichen Entscheidung mit Euch teilen. Schon jetzt steht aber fest, dass diese gerichtliche Entscheidung – sollte sie rechtskräftig werden – ein weiterer Baustein in der Politik der Straflosigkeit gegenüber rechtem Terror ist. Erneut also ein Schlag ins Gesicht von allen, die der Ankündigung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel von 2012 vertraut haben – es werde Aufklärung geben. Die Entscheidung des OLG Dresden spricht diesem Versprechen Hohn.
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Der Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Nordkreuz hätte verhindert werden können
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Der Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet sich durch weitere Aspekte des Nordkreuz-Komplexes und der staatlichen (Nicht-)Aufarbeitung. In der Sitzung am 14. Oktober standen die Fragen zu bei Marko G. gefundenen Waffen und Munition im Mittelpunkt. Marko G. wurde erneut als zentrale Person bei Nordkreuz benannt. Zur Erinnerung: Die Bundesanwaltschaft hat das Nordkreuz-Verfahren nie um seine Person erweitert (siehe unsere Kurzberichte).
Die Begutachter hätten die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen bei der Anzahl der Munition, hieß es in der Sitzung am 14. Oktober, was angesichts der 55.254 allein bei G. sichergestellten Patronen nicht verwundert. Außerdem wurden 17 legale und zwei illegale Waffen gefunden. G. wurde im Dezember 2019 wegen illegalem Waffen- und Kriegswaffenbesitzes zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Die Sitzung des Untersuchungsausschusses zeigte, dass zu diesem Zeitpunkt Gutachten zur gefundenen Munition noch gar nicht fertig waren und somit im Prozess nicht berücksichtigt worden waren.
Die Sitzung am 28. Oktober machte deutlich, wie der Nordkreuz-Komplex in dieser Form womöglich hätte verhindert werden können. Ein heute pensionierter leitender Polizist sagte aus, er habe bereits 2008 und 2009 vor der rechten Gesinnung von Marko G. gewarnt. Der Zeuge war Leiter der Sportschießmannschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern, zu der auch Marko G. gehörte. Dort und auf einer privaten Feier fiel G. durch Verherrlichung des Nationalsozialismus und „Ausländerfeindlichkeit“ (so der Zeuge) auf.
Der Zeuge berichtete, dass er G. daher als nicht geeignet für den höheren Dienst bei der Polizei ansah. Er sei da nach dem Prinzip „Wehret den Anfängen“ vorgegangen. Seine Warnungen verhallten jedoch, G. konnte ohne Verzögerung in der Polizei aufsteigen, sich legal und illegal bewaffnen und hatte unbegrenzten Zugang zu Munition.
Wie gefährlich Marko G. und andere Nordkreuz-Mitglieder dann zum Zeitpunkt des Auffliegens waren, sollte im LKA Mecklenburg-Vorpommern anhand von Risiko-Analysen herausgefunden werden. Die dazu aussagende Zeugin konnte aufgrund ihrer Aussagegenehmigung im öffentlichen Teil der Sitzung nicht viel zu den Ergebnissen sagen.
Jedoch machte sie deutlich, dass sie ihre Arbeit nicht hatte zu Ende bringen können. Deutlich wurde durch die Aussage der Zeugin, dass es anfangs viele Ressourcen für die Risiko-Analysen gab, doch nach dem Wechsel an der Spitze des LKAs Ende 2019 die Weiterarbeit ausgebremst wurde. Diese sei „im Grunde im Sande verlaufen“. Die Zeugin sagte, sie hätten immer wieder darauf hingewiesen, aber „irgendwann aufgegeben“.
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„Dass es hier nicht um Gerechtigkeit geht, wissen wir schon.“
Der Prozess zum Tod von Mouhamed Lamine Dramé, der am 8. August 2022 in der Dortmunder Nordstadt durch Polizeischüsse starb, wird voraussichtlich im Dezember enden.
Ende Oktober sind es 26 Prozesstage, die die Hauptverhandlung gegen fünf Polizist*innen am Landgericht Dortmund bereits andauert. Ihnen wird vorgeworfen, am 8. August 2022 mit ihrer Einsatztaktik und dem Gebrauch von Pfefferspray, Tasern und Maschinenpistole Mouhamed Lamine Dramé getötet zu haben.
Über die vergangenen zwei Monate, in denen mit langen Unterbrechungen und nur in kurzen Sitzungen verhandelt wurde, drückt weiterhin vor allem die Strafkammer dem Prozess ihren Stempel auf. Auch die Verteidigung bleibt unangenehm. Die Medienberichterstattung wiederum springt beiden zur Seite oder lässt sich zu Diensten machen. Das Prozessgeschehen selbst rückt dabei fast in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung.
Geladen waren Sachverständige, die zu den genutzten Einsatzmitteln befragt wurden – zur Reichweite und Bedienung des Pfeffersprays oder des Tasers. Gehört wurde außerdem ein Polizei-Ausbilder, der die praktische Aus- und Fortbildung an den Waffen erläuterte. Hier wurde einmal mehr sehr deutlich, dass die Polizei in der Art und Weise, wie sie aufgestellt ist und gedacht wird, nicht mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen in Kontakt kommen sollte – denn die Beamt*innen sind in der Form, wie ihre Einsatz-Taktiken ausgelegt sind und welches Wissen sie in ihrer Aus- und Weiterbildung darüber erwerben können, keine Hilfe, sondern eine Gefahr für Betroffene.
Befragt wurde am 28. Oktober 2024 außerdem ein Arzt des Krankenhauses, in dem Mouhamed Lamine Dramé starb, sowie der Dolmetscher, der dabei war, als er sich am Vorabend seines Todestages hilfesuchend an eine psychiatrische Klinik gewandt hatte. Nach der Aussage des damals zuständigen Gerichtsmediziners ist nun auch klar, dass Mouhamed Lamine Dramé vor allem durch den hohen Blutverlust durch zwei der Schussverletzungen starb, die ihm der Hauptangeklagte nach dem Einsatz von Pfefferspray und Taser beibrachte.
Allein diese Hintergründe zu erfahren und im Prozessgeschehen vor Augen geführt zu bekommen, schmerzt. Die Art und Weise, wie der Vorsitzende Richter Thomas Kelm den Prozess führt, macht es indes nicht einfacher. So dauerte etwa der 25. Prozesstag am 7. Oktober 2024 nur 20 Minuten. Die Befragung eines Polizisten, der die Sicherung des Tatortes mit durchgeführt hatte, war kaum dessen Anreise zum Landgericht wert. Im Anschluss verlas der Vorsitzende Richter noch ein Spurengutachten – seine inszenierte Stimmlage konterkarierte dabei sowohl Inhalt als auch Anlass der Verlesung. Kritische Prozessbeobachter*innen berichteten im Podcast von Radio Nordpol im Anschluss, dass die Verlesung wie spöttisch oder wie ein Witz intoniert gewesen sei.
„Dass es hier nicht um Gerechtigkeit geht, wissen wir schon“. So, wie der Prozess derzeit aber geführt werde, fehle ihm zudem jede Würde, sagte eine Interviewpartnerin, die für das Grundrechtekommitee den Prozess solidarisch begleitet und die Initiative Justice4Mouhamed unterstützt.
Radio Nordpol hat in einer Extra-Folge seines Podcasts zum Prozess außerdem einen Blick auf die Berichterstattung zum Prozess geworfen. Die Analyse zeigt deutlich, wie sehr es auch darum geht, dass die Medienberichterstattung die öffentliche Meinung zugleich aufgreift und bedient. Hinzu kommt, dass die Arbeit von Rundfunk, Presse und Fernsehen auch in den Gerichtssaal hineinragt. So wird der Ton z.B. gegenüber der Nebenklage zusehends rauer, je häufiger und hässlicher zum Beispiel Spiegel TV oder WELT über den Prozess berichten oder die solidarische Prozessbeobachtung delegitimieren.
Im Kontrast dazu steht weiterhin, dass die Angeklagten die Medien in ihre Verteidigungsstrategie integriert zu haben scheinen. Das trifft in besonderem Maße auf den Hauptangeklagten zu, der sich umfänglich gegenüber dem WDR geäußert hat. Seine Erzählung ging bereits auf Sendung, noch bevor der Prozess in die Sommerpause einbog.
Trotzdem zeigte sich die Verteidigung zuletzt überrascht, dass die Kammer den WDR-Podcast, in dem der Hauptangeklagte sich ausführlich äußern konnte, an einem der nächsten Verhandlungstermine als Beweismittel in den Prozess einführen wird.
Wie das Beweisprogramm darüber hinaus bis zum Prozessende aussehen wird, ist noch weitestgehend unklar. Die Initiative Justice4Mouhamed wird aber weiterhin an den Verhandlungstagen mit einer Mahnwache am Gericht sein. Sie unterstützt dort auch die Angehörigen und die Menschen, die den Prozess verfolgen. Im Kontakt mit Passant*innen informiert die Mahnwache auch über Mouhameds Leben und die offenen Fragen, die sie zum Polizeieinsatz hat.
Um diese Fragen wird es auch am 14. Dezember 2024 gehen. Die Initiative Justice4Mouhamed ruft angesichts des bevorstehenden Prozessendes zu einer Kundgebung und Demo auf!
Für alle Prozessberichte, Hintergründe und Näheres zur Demo am 14.12.2024 besucht justice4mouhamed.org/ und folgt der Initiative über Social Media, z.B. www.instagram.com/solidaritaetskreismouhamed/
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Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
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+++ Die Neubewertung von möglichen rechten Morden in NRW „ToreG NRW“ bleibt schwierige Enttäuschung +++
Das NRW-Innenministerium hat im September 2024 seine Ergebnisse des „ToreG NRW“-Projektes vorgestellt.
Am 3. September präsentierte NRW-Innenminister Herbert Reul die Ergebnisse der „ToreG NRW“-Recherche. Seit dem Sommer 2022 will sich eine Forscher- und Ermittler*innengruppe im Innenministerium (LKA NRW) neue Gedanken zur „Klassifikation von Todesopfern rechter Gewalt in NRW“ gemacht haben. Ziel des Projektes war es, so genannte „Grenzfälle“ einer Neubewertung zu unterziehen.
Vier der ausgewählten 30 „Grenzfälle“ haben jetzt eine offizielle Neubewertung erfahren.
So stuft das LKA den Mord an Horst Pulter nun als rechts motiviert ein. Pulter, der damals in Velbert auf der Straße lebte, war am 4. Februar 1994 auf einer Parkbank schlafend von einer Gruppe junger Erwachsener angetroffen, gequält und schließlich erstochen worden.
Anerkannt wird auch der Mord an Josef-Anton Gera. Ihn töteten zwei rechte Täter am 14. Oktober 1997 in Bochum. Sie brüsteten sich nach dem Mord mit ihrer schwulenfeindlichen Tat.
Auch den Mord an Egon Effertz, der am 17. März 1999 in Duisburg-Walsum von vier jungen Erwachsenen misshandelt und erschlagen wurde, stuft „ToreG NRW“ als rechte Tat ein. Obwohl die Täter*innen, die den 58-jährigen Frührentner für einen Obdachlosen hielten, auch weitere Passant*innen angegriffen hatten, spreche der Tatverlauf inzwischen für eine „Klassifikation“ als rechte Tat.
Zu einer neuen Bewertung kommt „ToreG NRW“ auch in Betrachtung des Mordes am Punk Thomas Schulz, der am 28. März 2005 von dem damals 17-jährigen Nazi der Skinheadfront Dortmund Dorstfeld, Sven Kahlin, erstochen wurde.
Diese Neueinschätzungen sind überfällig. Allerdings hat die „ToreG NRW“-Projektgruppe in 26 weiteren ‚Fällen‘ anders geurteilt.
In ihrer Auswertung stützt sich die LKA-Gruppe ausschließlich auf Strafermittlungs- und Prozessakten. Andere Materialien, Spuren oder Quellen hat sie sich nicht anschauen oder anhören wollen. Überlebende und Angehörige wurden nicht einbezogen.
Es wundert nicht, dass weder der Brandanschlag vom 26. August 1984, bei dem in Duisburg Ferdane Satır, Çiğdem Satır, Ümit Satır, Songül Satır, Zeliha Turhan, Rasim Turhan und Tarık Turhan starben, noch der Mord an Abdelkader Rhiourhi, den der Waffenschrauber und Nazi Fred Seitz am 4. Oktober 1992 auf offener Straße erschossen hat, anerkannt worden sind.
Für weitere Beispiele aus der ‚Liste‘ der überprüften ‚Fälle‘ gilt, dass Rassismus, male supremacy oder Hass auf Vertreter*innen des Staates als Tatmotive bereits in den damaligen Ermittlungen ausgeschlossen worden waren. Die schuldentlastende, entpolitisierende Psychopathologisierung von Täter*innen trat vielfach hinzu.
Die Akten Jahrzehnte später mit der gleichen, eingeschränkten Perspektive zu lesen und auf ihre kritische Einordnung zu verzichten, wird dem Anspruch einer Neubewertung auf der Höhe der Zeit nicht gerecht.
Zusammen mit der Initiative Herkesin Meydanı machen Angehörige und Überlebende deutlich, wie die „ToreG NRW“-Recherchen für sie wirken: „Die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, werden immer noch fortgesetzt, und es werden voreingenommene Entscheidungen getroffen, die das Ergebnis einer intransparenten Forschung sind“, meinen Suat und Remziye Akkuş aus Duisburg: „Das ist für uns keine Gerechtigkeit, sondern Quälerei.“
Ausführlicher dazu in der neuen Ausgabe der LOTTA #96. Die Opferberatungen BackUp und Opferberatung Rheinland machen außerdem auf die Weigerung der ToreG NRW-Gruppe aufmerksam, die Überlebenden und Angehörigen einzubeziehen.
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+++ »Weiß, normal, hetero«: Wenn Neonazis gegen CSDs mobilisieren +++
Von Autorinnenkollektiv Feministische Intervention (AK Fe.In)
In diesem Sommer und Frühherbst fanden in zahlreichen Städten Deutschlands, sowohl in kleineren als auch in größeren, eine Reihe von Christopher Street Day-Paraden (CSD) statt, darunter mehrere erstmalig in Ostdeutschland. Neonazis nahmen die Prides zum Anlass für Demonstrationen, Aufmärsche und Angriffe. Die Mobilisierungen des militanten Neonazi-Spektrums erreichen zumindest in der Summe ähnliche Ausmaße wie frühere große Themen der NS-Verherrlichung, etwa das Gedenken an Rudolf Heß oder die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg. Die Teilnehmer*innen traten diszipliniert in nahezu einheitlicher schwarzer Sport- und Szene-Kleidung auf, reisten organisiert in Gruppen an und schienen teilweise kaum volljährig zu sein. Die Mobilisierungen sprechen hauptsächlich Männer aus dem gewaltaffinen neonazistischen Spektrum an, der Frauenanteil dürfte kaum über 10 bis maximal 15 Prozent gelegen haben.
Obwohl Homo- und Queerfeindlichkeit im Vordergrund stehen, verharmlost der Begriff „Gegenproteste“ gegen den CSD die tatsächliche Stoßrichtung. Den Neonazis geht es um absolute, gewaltvolle Dominanz über einen (kleinstädtischen) Raum. Bei vielen Prides kommt es zu Einschüchterungsversuchen und körperlichen Angriffen auf an- oder abreisende queere Menschen. Bei den rechtsextremen Versammlungen in diesem Jahr wurden Regenbogenflaggen verbrannt und Slogans wie „Zünd das an“, „Nazikiez, Nazikiez“, „Antifa Hurensöhne“ sowie „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“ skandiert. Das gemeinsame Zeigen des „White Power“-Symbols in möglichst viele Kameras zielt auf kulturelle und politische Hegemonie ab – eine „national befreite Zone“. Wer queer, nicht-weiß oder links ist, soll sich nicht nur am Tag der Pride fürchten müssen, sondern 365 Tage im Jahr.
Während sich die Neonazis wenig dafür interessieren, ob eine bürgerliche oder rechte Mitte bei ihren Anti-CSD-Aufzügen auf ihrer Seite ist, sieht die AfD darin Potenzial. Die massiven Angriffe auf CSDs in der deutschen Provinz können schließlich an endlose und oft inhaltsleere antifeministische und transfeindliche Debatten gegen geschlechtergerechte Sprache, Pronomen und Unisex-Toiletten anknüpfen. Diese Themen sind Teil eines rechten Kulturkampfes geworden und haben sich zu einem Code entwickelt: Ohne genau ausbuchstabieren zu müssen, was damit gemeint ist oder sich über die politischen Konsequenzen eigener Positionen klar sein zu müssen, können Menschen sich anhand der bewährten Spaltungslinie zwischen „woke“ oder „normal und vernünftig“ einsortieren; nur noch ein „Wir“ gegen „die Anderen“ bleibt übrig.
Die Massivität der Neonazi-Mobilisierungen diesen Sommer sind medial und politisch viel zu wenig beachtet worden, vielleicht auch, weil eine gesamtgesellschaftliche Stimmung „Gegenproteste“ zu CSDs viel zu normal findet. Also lest den ganzen Artikel doch hier nach.
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+++ Prozess wegen der Vorbereitung von rechtem Terror vor dem Landgericht Düsseldorf +++
Vor dem Düsseldorfer Landgericht geht es um einen heute 41-Jährigen aus Mönchengladbach (NRW), der sich „mit antisemitischem und fremdenfeindlichen Gedankengut umgeben“ und geplant haben soll, eine „unbestimmte Anzahl an zufällig ausgewählten Ausländern und/oder Polizeibeamten zu erschießen“ – so der Tatvorwurf. Für acht Hauptverhandlungstermine hat das Landgericht Düsseldorf den Prozess vor der Großen Strafkammer geplant. Das Staatschutzverfahren will die Vorwürfe der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, gegen das Sprengstoffgesetz und der Betäubungsmittel-Delikte klären.
Mit dem ersten Prozesstag am 7. Oktober 2024 wurde bereits deutlich: Der Angeklagte Martin A. soll in einer ausgebauten Garage in Mönchengladbach unter den Augen von Familie und Freund*innen mindestens drei (halbautomatische) Kurzwaffen im Eigenbau hergestellt haben. Mit Schüssen auf ein schallschluckend präpariertes Garagentor soll er die Waffen getestet haben. Versteckt habe er außerdem ein Repetiergewehr, einen Vorderlader, eine mutmaßlich scharf umgerüstete Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer, einen Totschläger, Treibmittel und 793 Schuss Munition noch unklarer Herkunft. Die Feststellung seiner Finanzbewegungen hatte außerdem offenbart, dass er ein Zielfernrohr gekauft haben muss, bezahlt vermutlich vom Konto seiner Mutter.
Bei der Durchsuchung seines Smartphones und der Sichtung seiner Social Media-Kanäle konnten Tausende von Nachrichten an ihn und von ihm festgestellt werden, dazu Memes und Videoschnipsel, Posts und Kommentierungen: neonazistische Propaganda, Hitler-Verehrung, antisemitische Memes und Videos, berstend vor Vernichtungsphantasien gegen Jüdinnen*Juden und Vertreibungs- und Mordvorstellungen gegen Geflüchtete. Auf seinem Handy fanden sich Textnachrichten aus dem Ideologie-Repertoire eines rechten „Befreiungskampfes“ gegen „den großen Austausch“ – verschickt an Freund*innen und Familie.
Wie weit Martin A. mit seinen Vorüberlegungen und der Präparation der Waffen bereits war, wurde den Ermittlungsbehörden dann allerdings durch eine ihrer V-Personen-Führungskräfte zugetragen, wie ein an den Ermittlungen beteiligter Polizeizeuge am ersten Verhandlungstag aussagte.
Über seinen Verteidiger Gerd Meister ließ der Angeklagte verlautbaren: A. sei im Zuge der Corona-Maßnahmen, der Isolation und der unklaren sozialen und beruflichen Perspektiven abgerutscht, ins rabbit hole einer Online-Blase gefallen. Nach dem ersten Prozesstag vermeldeten die Reporter*innen und Redaktionen, dass der Angeklagte den Großteil der Vorwürfe eingeräumt habe – allein: er habe nie vorgehabt, den Worten Taten folgen zu lassen. Die Worte selbst seien eine Dummheit gewesen, dem Umstand der schwierigen Corona-Zeit und der radikalisierten Stimmung im Netz geschuldet.
Auch nach dem dritten Verhandlungstag scheint diese Verteidigungsstrategie zu verfangen. Am ersten Prozesstag hatte die Kammer bereits angedeutet, dass die Teilnahme an einer Ausstiegsberatung des NRW-Innenministeriums ein passender Bestandteil von Auflagen sein könne.
Bis zum 26.11. sind noch weitere vier Verhandlungstage geplant. Es zeichnet sich allerdings ab, dass ein Urteil bereits am 11.11.2024 ergehen könnte.
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Am 4. November 2011 enttarnte sich der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) selbst.
Am Anfang der Beschäftigung mit diesem Jahrestag darf nicht die Beschäftigung mit den Täter*innen stehen. Am Anfang der Beschäftigung mit diesem Jahrestag muss das Gedenken an die vom NSU Ermordeten stehen:
An Enver Şimşek, im Alter von 38 Jahren am 9. September 2000 an seinem Blumenstand in Nürnberg-Langwasser niedergeschossen, zwei Tage später im Krankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen verstorben.
An Abdurrahim Özüdoğru, ermordet im Alter von 49 Jahren am 13. Juni 2001 in seiner Schneiderei in der Nürnberger Südstadt.
An Süleyman Taşköprü, ermordet im Alter von 31 Jahren am 27. Juni 2001 in seinem Geschäft in Hamburg-Bahrenfeld.
An Habil Kılıç, ermordet im Alter von 38 Jahren am 29. August 2001 in seinem Laden in München-Ramersdorf.
An Mehmet Turgut, ermordet im Alter von 25 Jahren am 25. Februar 2004 im Imbiss eines Freundes in Rostock-Toitenwinkel, in dem er aushalf.
An İsmail Yaşar, ermordet im Alter von 50 Jahren am 9. Juni 2005, in seinem Imbiss in der Nürnberger Südstadt.
An Theodoros Boulgarides, ermordet im Alter von 41 Jahren am 15. Juni 2005 in seinem Geschäft im Münchener Westend.
An Mehmet Kubaşık, ermordet im Alter von 39 Jahren am 4. April 2006 in seinem Kiosk in der Dortmunder Nordstadt.
An Halit Yozgat, ermordet im Alter von 21 Jahren am 6. April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel.
An Michèle Kiesewetter, ermordet im Alter von 22 Jahren am 25. April 2007 in ihrem Streifenwagen auf der Theresienwiese in Heilbronn.
Am Anfang der Beschäftigung mit diesem Jahrestag müssen sich die Gedanken zudem auf die Überlebenden der Anschläge des NSU richten, die vielen Menschen, die beim Bombenanschlag auf die Gaststätte Sonnenschein in Nürnberg am 23. Juni 1999, beim Bombenanschlag in der Probsteigasse in Köln am 19. Januar 2001 und beim Bombenanschlag auf die Keupstraße in Köln am 9. Juni 2004 körperlich und seelisch verletzt wurden – dazu gehört auch das Gedenken an Atilla Özer, Überlebender des Anschlags auf die Keupstraße, der am 23. September 2018 verstarb. Die Gedanken müssen sich auch auf Martin A. richten, der beim Mordanschlag in Heilbronn lebensgefährlich verletzt wurde. Am Anfang der Beschäftigung mit diesem Jahrestag muss zudem auch die Erinnerung daran stehen, dass bei den mindestens 15 Raubüberfällen des NSU viele Menschen körperlich und seelisch verletzt wurden.
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Wir wissen genug, um jetzt Konsequenzen zu ziehen!
Angehörige und Überlebende, Aktivist*innen und Antifaschist*innen, Journalist*innen und engagierte Abgeordnete: Sie alle haben sich über die vergangenen 13 Jahre viel Wissen über den NSU-Komplex erarbeitet, es dem Staat gegen dessen Widerwillen und Aufklärungsverweigerung abgerungen.
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Seit 2011 wissen wir mehr über Neonazinetzwerke und rechten Terror, über institutionellen Rassismus und die rassistische Ermittlungspraxis der Polizei. Wir wissen mehr über die Inlandsgeheimdienste und das V-Leute-System von Verfassungsschutz und Polizei. Wir können erahnen, wie viel Wissen die Behörden vor der Selbstenttarnung über den NSU hatten. Und wir wissen mehr über den gesellschaftlichen Rassismus, der den NSU erst ermöglicht hat.
Teile der Gesellschaft haben aus dem Wissen um den NSU-Komplex Konsequenzen gezogen, jetzt muss auch der Rest der Gesellschaft Konsequenzen ziehen: Lasst euch von offenen Fragen und fehlender Aufklärung nicht ohnmächtig machen! Hört den Betroffenen zu! Nehmt Rassismus und Antisemitismus ernst! Beendet die Straf- und Konsequenzlosigkeit für Nazis! Sorgt dafür, dass die Naziszene und rechte Netzwerke entwaffnet und zerschlagen werden!
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Lesetipp: Ali Şirin (Hg.): Erinnern heißt Kämpfen. Angehörige und Betroffene brechen das Schweigen über rechte Gewalt.
Das Buch lässt Betroffene rechter Gewalt und Aktivist*innen zu Wort kommen. In dem von Ali Şirin herausgegebenem Buch „Erinnern heißt Kämpfen“ sind wissenschaftliche Beiträge, Interviews mit Betroffenen rechter Gewalt und ihre Reden enthalten.
Dieses Buch möchte auf die Erinnerungsarbeit von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sowie von Initiativen aufmerksam machen.
Seit Jahrzehnten engagieren sich Überlebende und Angehörige von Opfern rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt gegen das Vergessen und gegen die Ignoranz rechter Gewaltverbrechen in Deutschland. Ihr Engagement hat viele Gemeinsamkeiten: Sie halten das Gedenken aufrecht, solidarisieren sich, fordern Aufklärung und Konsequenzen. Sie erzählen, wie nach Anschlägen die Opfer und Betroffenen wie Beschuldigte behandelt wurden. Sie gründeten Initiativen in Reaktion auf passive staatliche Behörden bzw. aktive Vertuschungsversuche und schaffen Raum für Selbstermächtigung.
Und vor allem: Sie fordern Aufklärung, denn ohne dieses Engagement würden die Fälle in Vergessenheit geraten.
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Ihre Stimmen mahnen die erschreckende Kontinuität des Rassismus und Antisemitismus in Deutschland an. Denn seit Jahrzehnten wiederholen sich rassistisch und antisemitisch motivierte Ausschreitungen, Angriffe und Morde.
Der NSU-Komplex bleibt weiterhin unaufgeklärt. Die Terroranschläge in Halle im Oktober 2019 sowie in Hanau im Februar 2020 und die Gefahr von Prepper-Gruppen, die Waffen und Munition horten, um sich für einen Bürgerkrieg aufzurüsten, und die seit Jahren andauernden rassistischen Angriffe in Berlin-Neukölln sind nur die Spitze des Eisberges, der die Gefahr aufzeigt, die von rechten Gewalttäter*innen ausgeht.
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Das Buch zeigt gut auf, warum es für die engagierten Menschen kein Schlussstrich geben kann, warum es für sie die Erinnerungsarbeit wichtig ist und wie gefährlich Rassismus und Antisemitismus in unserer Gesellschaft sind.
Mit Beiträgen u.a. von Sibel Leyla, Gamze Kubaşık, Semiya Şimşek, Gabriele Fischer, Çaǧan Varol, Rachel Spicker und Zeran Osman sowie zahlreichen Initiativen.
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+++ Termine +++
1. November, Witten: Solidaritätskreis Justice4Mouhamed – Infoabend. 20:00 Uhr, Trotz Allem. Mehr Infos hier.
1. – 2. November, Weimar: 33. antifaschistischer und antirassistischer Ratschlag Thüringen. Mon Ami Weimar. Mehr Infos hier.
2. November, Zwickau: Die Opfer des NSU in Zwickau. Mit Mandy Boulgarides, Tochter des 2005 in München ermordeten Theodoros Boulgarides und Mehmet O., Überlebender des Bombenanschlags 1999. 20:00 Uhr, KulturWeberei, Seilerstr. 1. Mehr Infos hier.
2. November, Henstedt-Ulzburg: Gemeinsam und entschlossen gegen den AFD-Landesparteitag in Schleswig-Holstein! 8:30 Uhr, Bahnhof Henstedt-Ulzburg. Mehr Infos hier.
3. November, Jena-Winzerla: Stadtrundgang zu Winzerla in den 90er Jahren als Entstehungskontext des NSU-Komplexes von NSU-Komplex auflösen Jena. Anmeldung per Mail, Start 15:00 Uhr. Mehr Infos hier.
Noch bis zum 3. November, Dresden: Ausstellung zum NSU-Komplex: „Offener Prozess„. Kunsthaus Dresden I robotron-Kantine. Mehr Infos hier.
4. und 26. November, Dortmund: Prozess gegen fünf Polizist*innen wegen des Todes von Mouhamed Lamine Dramé. Mahnwachen vor dem Gericht ab 7:30 Uhr. Weitere Infos hier.
4. und 25. November, Schwerin: Sitzungen des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern zumThema: Nordkreuz-Netwerk. Ab 10 Uhr im Landtag in Schwerin. Weitere Infos hier.
4., 7., 11., 14., 21., 25. und 28. November, Berlin: Prozesstage im Berufungsverfahren gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo P. 9:30 Uhr, Kriminalgericht Moabit.
5. November, Gießen: Die NSU-Monologe. 19:30 Uhr, Stadt Theater Gießen. Mehr Infos hier.
7. November, Berlin: Die NSU-Monologe. 19:00 Uhr, Heimathafen Neukölln. Mehr Infos hier.
10. November, Zwickau: Antifaschistische Gedenkdemo für die Ermordeten des NSU-Komplexes. 14:30 Uhr, Zwickau Hauptbahnhof. Mehr Infos hier.
10. November: Online-Einschulung für Prozessbeobachter*innen von Prozessreport. Schwerpunkt: Rechtsextremismus und Neofaschismus. Mehr Infos hier.
11. November, Berlin: Kundgebung „Den rechten Terror stoppen. Neukölln-Komplex aufklären! Täter zur Rechenschaft ziehen!“ 8:30 Uhr, vor dem Landgericht Berlin. Mehr Infos hier und hier.
15. und 29. November, Berlin: Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex zum Thema: Verfassungsschutz im Neukölln-Komplex. Kundgebungen voraussichtlich ab 8:30 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Weitere Infos hier.
15.–17. November, Berlin: Antifa Ratschlag 2024 – Austausch, Organisierung, Vernetzung. SFE/Mehringhof, Geneisenaustr. 2A. Mehr Infos hier.
16. November, Chemnitz: „Warum kein Schlussstrich?“ Gespräch über die Erinnerungsarbeit von Semiya Şimşek, Gamze Kubaşık, Mandy Boulgarides und Lina Boulgarides. 19:00 Uhr, IZDA e. V., Gießerstraße 26. Mehr Infos hier.
16. November, Mannheim: Möllner Rede im Exil 2024. In Erinnerung an die rassistischen Brandanschläge von Mölln im Jahr 1992, bei denen Yeliz Arslan, Ayşe Yılmaz und Bahide Arslan ermordet wurden. 18 Uhr, Studio Werkhaus, Mozartstraße 9-11. Weitere Infos hier.
23. November, Potsdam: Lesung: „Geboren, aufgewachsen und ermordet in Deutschland“, mit Çetin Gültekin und Mutlu Koçak. 19:00 Uhr, Thalia-Programmkino, Rudolf-Breitscheid Str. 50. Mehr Infos hier.
Noch bis 1. Dezember, München: WIR SIND HIER – Installation von Talya Feldman im NS-Dokuzentrum München. Mehr Infos hier.
Noch bis 18. Dezember, Istanbul: Üç Kapı (Three Doors). Gemeinsame Ausstellung der Initiative 19. Februar Hanau, Initiative Oury Jalloh und Forensic Architecture. Mehr Infos hier.
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