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Hallo zur letzten Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „Aufklären und Einmischen“ im Jahr 2024!
Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen des vergangenen Jahres beschäftigen uns sehr.
Die extreme Rechte sieht sich ihrem Ziel, zentrale emanzipatorische Errungenschaften der letzten Jahrzehnte zu zerschlagen, so nah wie lange nicht. Dieses atemberaubende Selbstbewusstsein hat nicht zuletzt mit dem Erstarken der parteiförmigen extremen Rechten in Form der AfD zu tun. Durch den Erfolg der AfD sehen sich auch außerparlamentarisch und teilweise gewalttätig agierende extreme Rechte in ihrem Handeln bestärkt. Das zeigt sich an der Vielzahl der rechtsterroristischen Netzwerke und Gruppen, die in der letzten Zeit ans Licht gekommen sind. Umgekehrt spielen auch Mitglieder und Funktionäre der AfD selbst in diesen Strukturen eine wichtige Rolle.
Über diese Entwicklungen und auch darüber, wie eine gesellschaftliche und juristische Auseinandersetzung damit aussieht, berichten wir seit April jeden Monat in unserem Newsletter. So auch dieses Mal:
- Wie geht es weiter mit dem 2. NSU-Prozess gegen Susann Eminger?
- Keine Erinnerung, keine Öffentlichkeit: der Verfassungsschutz und der Neukölln-Komplex
- Keine Konsequenzen: Der Nordkreuz-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern
Außerdem gut zu wissen:
+++ Extrem rechts und massiv bewaffnet: Der Münchener Prozess gegen die Patriotische Union geht weiter +++
+++ Zur Festnahme der „Sächsischen Separatisten“ +++
+++ Rechter Terror bleibt unterschätzt beim Urteil im Prozess gegen Martin A. vor dem Landgericht Düsseldorf +++
Wir bedanken uns beim Solidaritätskreis Justice4Mouhamed für einen Gastbeitrag – kommt am 14.12. nach Dortmund zur Demonstration zum Ende des Prozesses zum Tod von Mouhamed Lamine Dramé!
Wir gedenken im Dezember Amadeu Antonio, Shlomo Lewin und Frida Poeschke sowie Ramazan Avcı. Beteiligt euch an den Gedenkveranstaltungen! Termine dafür und für andere wichtige Veranstaltungen findet ihr wie immer am Ende unseres Newsletters.
Um unsere Arbeit auch 2025 fortsetzen zu können, sind wir auf eure Unterstützung angewiesen! Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite.
Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch
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Wie geht es weiter mit dem 2. NSU-Prozess gegen Susann Eminger?
Im Februar gab die Bundesanwaltschaft überraschend bekannt, dass sie nun doch Anklage gegen NSU-Unterstützerin Susann Eminger, Nationalsozialistin, enge Freundin von Beate Zschäpe und Ehefrau des im ersten NSU-Prozess verurteilten André Eminger, erhebt. Seit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 hatte sich die oberste Anklagebehörde mit diesem Schritt Zeit gelassen. Gegen weitere UnterstützerInnen wurden die Verfahren inzwischen eingestellt.
Die Bundesanwaltschaft vertritt bis heute die These eines isolierten NSU-Trios, das kein Netzwerk hinter sich gehabt habe – entgegen aller Erkenntnisse von Angehörigen, Antifaschist*innen, Journalist*innen und von Untersuchungsausschüssen. Diese Grundannahme spiegelte sich auch in den Ermittlungen der Bundesbehörden im NSU-Komplex wieder, die letztlich als oberflächlich und nachlässig bezeichnet werden müssen.
Ist die auch der Grund dafür, dass das Oberlandesgericht Dresden die Anklage ablehnte? Das OLG glaubt, dass weder Susann noch André Eminger von den Morden des NSU wussten: Nach dieser Lesart könne Susann Eminger auch keine terroristische Vereinigung unterstützt haben. Der übrig gebliebene Vorwurf zur Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung wurde an das Landgericht Zwickau verwiesen. Mit dieser Auffassung widerspricht das OLG sogar dem Urteil im Münchener NSU-Prozess. Der dortige Senat ging davon aus, dass André Eminger ab 2007 von den Morden des NSU gewusst habe.
Hat die Bundesanwaltschaft erneut nicht ausreichend ermittelt oder verweigert das OLG Dresden entgegen neuer Erkenntnisse Aufklärung? Oder rächt sich schlicht, dass man zwischen der Selbstenttarnung des NSU und dem jetzigen Anklageversuch 13 Jahre hat verstreichen lassen? Dies werden wir wohl erst erfahren, wenn das Ergebnis der nun durch die Bundesanwaltschaft eingelegten Beschwerde vorliegt und ein Prozess entweder vor dem Oberlandesgericht oder vor dem Landgericht eröffnet wird.
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Keine Erinnerung, keine Öffentlichkeit: der Verfassungsschutz und der Neukölln-Komplex
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Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex im Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigt sich weiterhin mit dem Handeln des Berliner Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der Serie von neonazistischen Brandstiftungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen gegen antifaschistisch und zivilgesellschaftlich engagierte Menschen in Neukölln. Diese „Anti-Antifa“-Aktivitäten gehen von einem Personenkreis aus, der im Wesentlichen bekannt ist.
Die Vernehmungen der nicht unter ihrem Namen, sondern codiert als „Z-1“, „Z-2“ usw. auftretenden Geheimdienstler*innen im Ausschuss finden in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – meist im Geheimschutzraum des Abgeordnetenhauses. Einige Zeug*innen werden auch in der öffentlichen Sitzung hinter einer Trennwand versteckt. In ihren öffentlichen Aussagen berufen sie sich weiterhin sehr oft auf den Methodenschutz, um zu bestimmten Themen nicht öffentlich aussagen zu müssen. Einige tun sich auch durch mangelnde Erinnerungsfähigkeit hervor.
Hier stach die Zeugin „Z-11“ in der 37. Sitzung (15. November 2024) besonders hervor. Die Zeugin – immerhin mehrere Jahre Leiterin einer für die Auswertung im Bereich Rechtsextremismus zuständigen Gruppe – gab immer wieder an, sich einfach nicht erinnern zu können. An ‚Expertise‘ gab sie vor allem das Wenige wieder, was auch in den jährlichen Berichten des Inlandsgeheimdienstes zu finden ist – und selbst das noch verkürzt.
Der Ausschuss wird sich noch am 13.12. mit dem Verfassungsschutz beschäftigen, danach geht es in der Beweisaufnahme vermutlich um die Rolle der Justiz.
Im Berufungsprozess zum Neukölln-Komplex gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo P. dagegen wurde am 28. November 2024 die Beweisaufnahme geschlossen. Für Donnerstag, den 12. Dezember, stehen die Plädoyers auf dem Plan und voraussichtlich wird die 2. Kammer des Landgerichtes Berlin I an diesem Tag auch schon das Urteil fällen.
Auf unserer Webseite haben wir einen Bericht über den Prozessverlauf bis Anfang November veröffentlicht. Er beschäftigt sich unter anderem mit den Betroffenen neonazistischer Drohschmierereien und stellt fest: „Die Einschüchterung und letztlich das Mundtotmachen antifaschistisch aktiver Menschen ist das zentrale Ziel neonazistischer „Anti-Antifa“-Arbeit. In der Berliner und insbesondere der Neuköllner Neonazi-Szene gab es eine starke Ausrichtung auf das Thema „Anti-Antifa“. Die Aussagen der Betroffenen verdeutlichten, welche tiefgreifenden Folgen solche Bedrohungen für das Leben der Betroffenen haben können.“
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Keine Konsequenzen: Der Nordkreuz-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern
Der Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern konnte im November noch deutlicher herausarbeiten, dass Nordkreuz hätte verhindert werden können. Der spätere mutmaßliche Nordkreuz-Kopf Marko Gr. wurde schon 2008 und 2009 von dem Leiter seiner Schießmannschaft, Gü., an den damals stellvertretenden Leiter des LKA, Ingolf Mager, gemeldet. Denn er wollte verhindern, dass Gr. den Aufstiegslehrgang zum gehobenen Dienst besucht.
Es gab keine Konsequenzen. Ingolf Mager – zum Zeitpunkt des Auffliegens von Nordkreuz Leiter des LKA – sagte vor dem Untersuchungsausschuss dazu aus, dass keine strafrechtlichen Verstöße vorgelegen hätten, auch in einem persönlichen Gespräch mit Gr. habe er nicht den Eindruck einer rechtsextremen Gesinnung gehabt. Dem ehemaligen Leiter der Schießmannschaft ging es allerdings nie um strafrechtliche Verfolgung.
Marko Gr. wurde so noch nicht einmal eine Zeit lang vom Lehrgang zum gehobenen Dienst zurückgehalten. Dort angekommen machte er sich über Gü. lustig – offenbar war ihm berichtet worden, wer ihn gemeldet hatte. Diese Meldung hielt Marko Gr. nicht davon ab, seine rechte Gesinnung auch hier zu verbreiten, berichtete der Zeuge Bernd Lange im Untersuchungsausschuss. Lange, damals auch Lehrgangsteilnehmer und heute Obmann für die SPD im Untersuchungsausschuss, fiel die rechte Gesinnung Gr.s ebenfalls auf. Lange meldete dies auch. Ebenfalls ohne Erfolg. In der Folge wurde er laut seiner Aussage vom großen Freundeskreis von Gr. beim Lehrgang gemieden. Auch sein Name wurde offenbar direkt weitergegeben.
In den Folgejahren – so stellte die nach dem Auffliegen von Nordkreuz eingesetzte SEK-Kommission fest – brachte Marko Gr. immer wieder einschlägige Bücher mit zu seiner SEK-Einheit, die beispielsweise einen Scharfschützen der Wehrmacht verherrlichten. Gemeldet wurde dies allerdings nicht mehr. Die Kommission sah darin jedoch in ihrem Bericht von 2019 keine Atmosphäre im SEK, in der rechte Publikationen offenbar als normal galten. Vielmehr sei dies das Problem einer „Gruppe innerhalb einer Gruppe“ gewesen und überhaupt erst „von außen“ ins SEK Mecklenburg-Vorpommern getragen worden.
Am 2. Dezember warf die von Aussage Alexander Horn, dem operative Fallanalytiker, der aus Bayern für die Risikoanalysen zu einzelnen Nordkreuz-Mitgliedern dazugebeten worden war, noch einmal eine größere Perspektive auf den Nordkreuz-Komplex. In einem Thesenpapier hielt die Arbeitsgruppe zu den Risikoanalysen fest, dass davon auszugehen sei, dass bei Nordkreuz arbeitsteilig vorgegangen wurde. Gr. sei beispielsweise für Waffen und Taktik zuständig gewesen, der Rostocker Rechtsanwalt Jan Hendrik Hammer der politische Kopf. Das gemeinsame Ziel dieser Arbeitsteilung sei gewesen, am „Tag X“ das politische System mit einem nach den eigenen Vorstellungen zu ersetzen. Dann wären auch die bereits angelegten Feindeslisten zum Einsatz gekommen. Diese Einschätzung zur strategischen Planungsdimension wurde offenbar nicht von der Bundesanwaltschaft geteilt, sonst hätte sie ihr Verfahren erweitern und gegen eine terroristische Vereinigung ermitteln müssen – das war jedoch nie der Fall.
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Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
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+++ Extrem rechts und massiv bewaffnet: Der Münchener Prozess gegen die Patriotische Union geht weiter +++
Im Münchner Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Prinz-Reuß-Truppe wird seit Juni 2024 gegen acht Angeklagte verhandelt. Der Prozess ist auch nach einem halben Jahr kaum in Gang gekommen, u. a. gab es zuletzt eine sehr lange Herbstpause. Ein Teil der Verhandlungstage ist zu dem durch Verzögerungs- und Antragstaktiken der Verteidiger_innen geprägt.
Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Prozess in München hat schon kurz nach Verfahrensbeginn geendet, Medien besuchen die Verhandlungstage heute nicht mehr. Teilweise entstand der falsche Eindruck, das Verfahren am OLG München beträfe gewissermaßen bloß eine ‚Resterampe‘ aus der zweiten Reihe und falle daher gegenüber der am OLG Frankfurt/Main angeklagten ‚Führungsriege‘ und den am OLG Stuttgart angeklagten ‚Soldaten‘ weniger ins Gewicht.
Aber nein, auch in München sind führende Mitglieder des „Rates“ sowie Akteure aus dem „militärischen Stab“ der Putschist_innen angeklagt. Und nein, weder das österreichische Esoteriker_innen-Paar noch der für die Reuß-Truppe aktive deutsche Spitzenkoch sitzen hier auf der Anklagebank.
Die Angeklagte Ruth Leiding machte zu Beginn ausführliche Teilangaben, der Angeklagte Christian Wendler ist gerade noch dabei. Zeug_innen wurden bisher nur ganz wenige vernommen. Wenn abgehörte Telefongespräche, ausgewertete Chat- oder Sprachnachrichten in die Verhandlung eingeführt werden, wirkt deren Auswahl bislang eher willkürlich.
Trotzdem lässt sich schon jetzt sagen: Die Angeklagten, die bisher thematisiert wurden, waren und sind Verschwörungsideolog_innen und extrem rechte Akteur_innen. Bis heute erzählen sie überzeugt von astrologischem Klimbim oder geben rechte Ideologien und Verschwörungserzählungen weiter, wie die von der Geheimgesellschaft „Basler Tierkreis“ oder von angeblich massenhaft entführten und in Kellern gequälten Kindern.
Die Angeklagten scheinen überhaupt nicht isoliert gewesen zu sein, sondern vielmehr eingebunden in ein sympathisierendes Netz aus AfD-Akteur_innen und rechten „Wutbürger_innen“. Im Verfahren werden Waffen- und Munitionsdelikte angesprochen, die zum Teil nicht Teil der Anklage sind oder den Ermittlungsbehörden bisher gar nicht bekannt geworden waren.
Erschrecken lassen neben der bekanntgewordenen, massiven Bewaffnung die im Verfahren publik gewordenen Details eines Schießtraining des „militärischen Stabs“ der Reuß-Truppe im oberfränkischen Goldkronach: auf der Schießanlage trainieren täglich auch Bundespolizei und bayerische Landespolizei; die Putschist_innen der Reuß-Truppe haben sich mit Polizeibeamt_innen auf der selben Schießbahn abgelöst.
Ihre umstürzlerischen Planungen und Überlegungen waren wohl bereits weit fortgeschritten: der Angeklagte Wendler hatte mit einem (bisher nichtangeklagten) sächsischen Kreisbrandmeister bereits Grubenstandorte auf ihre Tauglichkeit für Massenkremierungen hin untersucht.
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+++ Zur Festnahme der „Sächsischen Separatisten“ +++
Dem sowieso schon langen Kapitel über rechtsterroristische Bestrebungen in Sachsen muss offenbar ein weiterer Abschnitt angefügt werden. Am 5. November 2024 intervenierte die Bundesanwaltschaft gegen die „Sächsischen Separatisten“. Über 450 Polizeibeamte rückten aus, durchsuchten 20 Objekte schwerpunktmäßig im Großraum Leipzig, sowie einzelne in Dresden, im Landkreis Meißen und im polnischen Zgorzelec.
Acht Männer im Alter zwischen 21 und 25 Jahren wurden in Untersuchungshaft genommen, gegen weitere sieben wird als Beschuldigte ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Ausgelöst wurden die Ermittlungen offenbar durch Hinweise eines verdeckten Ermittlers der US-Bundesbehörde FBI, mit dem sich ein Beschuldigter in einem Chat offenbar wiederholt ausgetauscht hatte. Das FBI hat daraufhin Behörden in Deutschland eingeschaltet. Vor Ort scheinen die sächsischen Behörden die „Sächsischen Separtisten“ nicht auf dem Radar gehabt zu haben.
Laut Presseberichten soll sich die Gruppe Ende 2020 gegründet haben. Seitdem soll sie sich auf einen kommenden „Tag X“ vorbereitet haben, ein Szenario, das sich in rechtsreaktionären Kreisen großer Beliebtheit erfreut. Im Unterschied zur „Patriotischen Union“ habe die Gruppe diesen Tag X nicht aktiv herbeiführen wollen, sondern habe sich nur akribisch darauf vorbereitet. Sie habe offenbar eine Art paramilitärisches Training absolviert, darunter Schusswaffentrainings im In- und Ausland, Häuserkampfübungen und Nachtwanderungen. Im Sommer 2024 sei die Frage der Bewaffnung in den Mittelpunkt gerückt und entsprechende Pläne für die Beschaffung forciert worden, berichtet die Presse. Den „Tag X“, so der Stand der Ermittlungen, habe die Gruppen nutzen wollen, um Gebiete in Sachsen zu erobern und dort einen nationalsozialistischen Staat zu errichten.
Bei den Durchsuchungen sollen nach Behördenangaben Waffen im niedrigen zweistelligen Bereich beschlagnahmt worden sein, außerdem Ausrüstungsgegenstände, Mobiltelefone, Weltkriegsmunition und Edelmetalle. Einer der Beschuldigten, Kurt Hättasch, habe sich bei der Durchsuchung mit einer Langwaffe der Polizei entgegengestellt. Die Polizei habe daraufhin Warnschüsse abgegeben. Am Ende musste der Beschuldigte mit einer Splitterverletzung am Kiefer in ein Krankenhaus eingeliefert werden – wie diese Verletzung entstanden ist, wird derzeit noch ermittelt.
Die Beschuldigten sind seit vielen Jahren in rechten und neonazistischen Netzwerken heimisch. Der als Rädelsführer geltende Jörg S. ist Mitglied in der Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative (JA) und stammt mit seinem ebenfalls beschuldigten Bruder Jörn aus einer Neonazi-Familie aus Österreich. Der Großvater ist der österreichische FPÖ-Politiker Hans Jörg Schimanek. Vater ist der mittlerweile in Sachsen lebende Hans Jörg Schimanek junior, der in den 1980er und 1990er Jahren einer der führenden Nazis der VAPO („Volkstreue Außerparlementarische Opposition“) war, einer durch den Holocaustleugner Gottfried Küssel gegründeten militanten Kameradschaft. Der verletzte Beschuldigte Kurt Hättasch war als Fraktionsvorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion in Grimma aktiv und Schatzmeister im Landesverband der JA. Von besonderer Brisanz ist, dass er als Mitarbeiter des AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner in dessen Wahlkreisbüro gearbeitet hat. Zudem ist er mit Hella liiert, der Tochter des ehemaligen Anführers der 2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) Thomas Sattelberg. Mit Kevin R. und Hans-Georg P. gibt es zwei weitere verhaftete Beschuldigte, die für die AfD aktiv waren.
Unterstützung erhalten hat die Gruppe über einen bereits bekannten Akteur: Der ehemalige Berliner CDU-Finanzsenator Peter Kurth soll dem ebenfalls verhafteten Kevin R. ein Darlehen von 100.000 Euro überwiesen haben. Mit dem Geld soll ein Objekt in Grimma gekauft worden sein. Es wäre bereits das vierte Haus für den völkischen Nachwuchs, dass mit finanzieller Unterstützung von Kurth erworben wurde.
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+++ Rechter Terror bleibt unterschätzt beim Urteil im Prozess gegen Martin A. vor dem Landgericht Düsseldorf+++
Vor dem Düsseldorfer Landgericht fiel nach nur vier Verhandlungstagen am 11. November 2024 das Urteil gegen Martin A. – wir berichteten im November-Newsletter. So flott ging es, weil die Kammer schon am dritten Verhandlungstag den rechtlichen Hinweis erteilte, dass der Vorwurf, der Angeklagte habe sich der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat schuldig gemacht, fallen gelassen werden könnte. Schon am vorhergehenden Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter diesen Schritt angekündigt.
Die in dieser Weise bestens vorbereitete Verteidigung konnte entsprechend elegant im eingeschlagenen Kurs weiterfahren: Martin A., der in seiner Werkstatt-Garage Eigen- und Umbauten von dauerfeuerfähigen Kurz- und Langwaffen hergestellt hatte, sei ideologisch kurzfristig falsch abgebogen. Die zutiefst antisemitischen, rassistischen, gewaltbezogenen und extrem rechten Inhalte seiner Chat-Nachrichten an Freund*innen und Familienangehörige sprächen die Sprache eines während der Covid19-Pandemie Vereinsamten, der zu tief in die Flasche schaue und nicht gut mit Drogen umgehen könne.
Doch, so Verteidiger Gerd Meister schon am ersten Prozesstag: „ein rechstextemer Idiot“ sei sein Mandant nicht – sonst hätte er, der redegewandte, seriöse und vom Erfolg geküsste Strafverteidiger, das Mandat gar nicht erst angenommen. Dafür hätte er sich nicht hergegeben. Mit dieser Verteidigungsstrategie machte Rechtsanwalt Meister für seinen auf Abwege gekommenen Mandaten einen entscheidenden Punkt. Denn im Zentrum der Beweiserhebung stand schon nach dem zweiten Verhandlungstag „nur“ noch, wie das doch erhebliche Waffen- und Munitionsarsenal des Angeklagten zu bewerten sei.
Aufschlussreich war hier das Gutachten des Waffensachverständigen des Landeskriminalamtes NRW. Mit nur minimalen Nachbesserungen sei es, so der Gutachter am dritten Verhandlungstag, möglich gewesen, die selbst- und umgebauten Waffen so weiterzuentwickeln, dass sie vollständig funktions- und schussfähig gewesen wären. Es sei insgesamt festzuhalten, dass man mit den selbstgebauten und umgebauten Waffen nach durchaus geringfügigen Veränderungen hatte schießen – und vielleicht sogar treffen können.
Auf wen der Angeklagte womöglich zu schießen beabsichtigt hatte – seinem Rassismus, Antisemititmus und Hass auf Vertreter*innen des Staates freien Lauf lassend – interressierte die Kammer am Ende dann aber wenig. Sie gab sich überzeugt, dass die Reue, ideololgische Wiedergutwerdung und spontane Deradikalisierung des Angeklagten glaubhaft sei. Sie verurteilte den 41-Jährigen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Strafbewährt erhärtet hatte sich für die Kammer nur der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Einen pädagogischen Schlenker machte die Kammer indes trotzdem: Sie veruteilte Martin A. außerdem zur Ableistung von 50 Sozialstunden. Außerdem erließ sie die Auflage, dass Martin A. mindestens ein (in Zahlen: 1) Gespräch mit einem*einer Mitarbeiter*in des Ausstiegsprogramm des NRW-Innenministeriums zu führen habe.
Der Ausgang dieses in jeder Hinsicht kurzen Prozesses zeigt uns: extrem rechte Gewalt und rechter Terror bleiben andauernd unterschätzt. Der Tatsache, dass es Menschen gibt, die von rechter Gewalt getroffen werden und dass die Absicht, Menschen zu töten, kein „Dummejungenstreich“ ist, spricht diese Praxis der Straf- und Konsequenzenlosigkeit Hohn. Zynisch betrachtet ließe sich festhalten, dass Strafverteidiger Meister wohl recht hat: ein rechtsextremer Idiot ist sein Mandant nicht. Ein Idiot. Ist er er nicht.
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Aufruf zur Justice4Mouhamed Demonstration am 14.12.2024, um 13:12 Uhr an den Katharinentreppen in Dortmund.
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Am 08. August 2022 stand in der Dortmunder Nordstadt die Zeit still. Mouhamed Lamine Dramé wurde von der Polizei erschossen, als er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, in der er ein Messer gegen sich selbst richtete.Wir, der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed, rufen für den 14. Dezember 2024 zu einer Demonstration auf und fordern weiterhin Gerechtigkeit für Mouhamed und alle von der Polizei getöteten. Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, die nicht auf der Bestrafung Einzelner beruhen, können nicht vor Gericht hergestellt werden. |
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Der Prozess
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen fünf der zwölf am Einsatz beteiligten Beamt*innen. Seit Dezember 2023 wird vor Gericht verhandelt. Wir begrüßen den Prozess, denn nur 2% angezeigter Polizist*innen müssen sich vor Gericht verantworten. Die Hoffnung des Solidaritätskreises bestand nicht in der Bestrafung der Beamt*innen, sondern in der Signalwirkung und dem Potenzial einer wachsenden, kritischen Öffentlichkeit im Kontext tödlicher Polizeieinsätze.
Jedoch mussten wir 31 Prozesstage lang beobachten, wie der Richter würdelos mit den Angehörigen, aber verständnisvoll mit der Polizei umging. Der Schmerz der Familie Dramé findet vor Gericht keine Anerkennung. Die Prozessführung ist für sie retraumatisierend.
Am 12. Dezember 2024 wird voraussichtlich das Urteil in dem Gerichtsprozess verkündet, auch zu diesem Tag möchten wir mobilisieren. Wir wünschen uns so viele solidarische Prozessbeobachter*innen wie möglich und werden auch vor dem Gericht mit unserer Mahnwache präsent sein.
Die Vorstellung der Familie Dramé von Gerechtigkeit beinhaltet eine moralische Reparation. Das meint, dass Mouhamed als Opfer von tödlicher Polizeigewalt anerkannt wird. Seine Familie wünscht sich eine aufrichtige Entschuldigung seitens der Polizei für die Tötung. Mouhameds Angehörige kämpfen dafür, dass so etwas nie wieder passiert. Diesen Forderungen schließen wir uns unterstützend an und fordern Gerechtigkeit für Mouhamed und alle von der Polizei getöteten!
Was bedeutet für uns Gerechtigkeit?
Eine Verurteilung einzelner Polizist*innen wird weitere Tötungen durch die Polizei nicht verhindern, da die institutionelle Ebene, die polizeilichen Leitideen und Strukturen weiter bestehen bleiben. Mit individuellen Verurteilungen wird weder Sicherheit geschaffen noch der strukturelle Rassismus der Polizei beendet.
Vor dem Hintergrund, dass überwiegend Menschen bei Polizeieinsätzen sterben, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, migrantisiert sind oder von Wohnungslosigkeit und starker Armut betroffen sind, scheinen uns Strafe und Disziplinierung nicht als geeignete Mittel.
Gerechtigkeit zu schaffen, meint viel mehr einen aktiven Prozess, der bei gegenseitiger Hilfe, niedrigschwelligen Anlaufstellen sowie sozialen Unterstützungsangeboten, an Grundbedürfnissen und Problemlagen von Menschen, ansetzt.
Deswegen kämpfen wir weiter, kämpf mit uns mit!
Am 14.12.2024 gehen wir gemeinsam auf die Straße!
Alle Infos zur Demo und den letzten Prozesstagen auf unserer Website und Insta.
NO JUSTICE – NO PEACE!
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Erinnern an den rassistischen Brandanschlag in der Platenstraße 1992
„Anerkennung. Aufklärung. Konsequenzen.“ Das sind die drei zentralen Worte, die ein selbstbestimmtes Gedenken an rechte und rassistische Gewalt heute prägen. Sie begleiten seit einigen Jahren auch die Arbeit von Fatma Ceylan, Überlebende des rasisstischen Brandanschlags in der Kölner Platenstraße. Sie und ihr Schwager wurden am Abend des 22. Dezember 1992 von einer Brandexplosion getroffen, ausgelöst von einer Bombe, die sie versteckt in einem Postpaket vor der Wohnungstür gefunden hatten. Allein dass Fatma Ceylan das weihnachtlich geschmückte Paket energisch geschüttelt hatte, rettete ihr, ihrem Schwager und den Bewohner*innen des Mehrfamilienhauses das Leben. Der dadurch beschädigte Zünder löste nicht vollständig aus.
Seit einiger Zeit erst berichtet Fatma Ceylan, kraftvoll und entschieden, von ihrer Geschichte. Sie ist in der Vernetzung von Überlebenden und Angehörigen von Betroffenen rechter Gewalt aktiv. Damit kämpft sie nun auch in der Öffentlichkeit um nicht weniger als um Anerkennung, Aufklärung und Konsequenzen. Denn jedes dieser Worte markiert, was ihr und ihrer Familie in den letzten nun 32 Jahren verwehrt wurde.
Die Presse berichtete unmittelbar nach dem Anschlag zwar umfangreich. Ein Pressesprecher der ermittlungsführenden Polizei in Köln ließ sich zitieren, dass die Brandbombe potentiell tödlich für alle Menschen in dem Haus und sogar in den Nachbargebäuden hätte sein können. Kurzzeitig erfuhr die Familie Unterstützung einer solidarischen Öffentlichkeit. Eine später namhafte Anwaltskanzlei bot sich wenige Tage nach dem Anschlag bereits als Vertreterin der Familie an, engagierte sich für Akteneinsicht und rechtliche Begleitung der Familie.
Trotz eindeutiger Hinweise, dass es sich um einen rassistischen Anschlag gehandelt hatte, nahmen die Ermittler*innen aber vor allem die Familie in den Blick. Wenig überraschend: ergebnislos. Kaum sechs Wochen nach dem Anschlag stellte die Kölner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Nicht allerdings ohne eine in vielerlei Hinsicht folgenreiche Entscheidung: Sie ordnete den Anschlag als „Versuch einer schweren Brandstiftung“ ein. Dass die Ermittler*innen den Bomben-Anschlag (!) nicht als Angriff auf das Leben werteten, führte dazu, dass nach Ende der Aufbewahrungsfrist alle Ermittlungsunterlagen vernichtet wurden. Heute gibt es weder Akten noch Asservate, die Auskunft darüber geben könnten, was und vor allem wie die Strafermittler*innen damals vorgegangen waren, was sie (nicht) herausgefunden hatten, was sie (sich) nicht (!) gefragt hatten.
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2023 machte Fatma Ceylan anlässlich der Möllner Rede im Exil auf der Bühne des Schauspiel Köln sehr deutlich, was das für sie bedeutet: „Es ist, als ob dieser rassistische Angriff, unser Schmerz und unsere Angst nie stattgefunden hätten“. Und sie schloss eine Frage an: „Warum wollten die Polizei und die Behörden Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht sehen oder thematisieren, obwohl die größten Feinde von Migranten in den frühen 1990er Jahren Mitglieder der extremen Rechten und Rassisten waren und obwohl der rassistische Angriff in Mölln, bei dem Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz starben, nur einen Monat zuvor stattgefunden hatte?“
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„Anerkennung. Aufklärung. Konsequenzen.“ – unter diesem Titel steht das Gedenken, zu dem Fatma Ceylan, Ali Rıza Ceylan und die Initiative Herkesin Meydanı auch in diesem Jahr einladen. Der Kampf um ein würdiges Gedanken ist dabei eng verknüpft damit, Kraft und Mut zu finden dafür, die eigene Geschichte zu teilen und sie dem Vergessenmachen zu entreißen. Seite an Seite mit Verbündeten. Auch mit İbrahim Arslan, der in diesem Jahr dabei sein wird. 2023 betonte Fatma Ceylan, dass das Gedenken ein Ort und Moment politischer Aneignung ist – ein Ort der Forderungen und der Ermächtigung. Für Anerkennung. Für Aufklärung. Für Konsequenzen. Ein politischer Raum.
Das Gedenken mit Fatma Ceylan, Ali Rıza Ceylan und İbrahim Arslan wird am 22. Dezember 2024 im Raum für Alle stattfinden (Genovevastraße 94 / Ecke Keupstraße). Es beginnt um 15 Uhr. Aktuelle Informationen sind hier zu finden.
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+++ Termine +++
5. Dezember, Halle (Saale): Engagiert in Ostdeutschland. (P)ostmigrantische Perspektiven auf Rassismus. 18 Uhr, Neues Theater Halle. Mehr Infos hier.
5. Dezember, München: Veranstaltung: Autoritarismus, Abschottung, Abstumpfung: Alle machen dicht – was machen wir? 20 Uhr, Kafe Marat. Mehr Infos hier.
5. Dezember, Kiel: AfD- und Compact-Verbot selbermachen – keine Ruhe den Faschisten in Kiel! Mehr Infos hier.
5. Dezember, online: Vortrag: Antimoderner Abwehrkampf. Zum Zusammenhang von Antisemitismus und Antifeminismus. 19 Uhr. Mehr Infos hier.
6. Dezember, Eberswalde: Gedenken und Impulse zum 34. Todestag von Amadeu Antonio. Ab 17 Uhr, Eberswalder Straße 24a. Mehr Infos hier.
12. Dezember, Dortmund: Urteil im Prozess gegen fünf Polizist*innen wegen des Todes von Mouhamed Lamine Dramé. Mahnwachen vor dem Gericht ab 7:30 Uhr. Weitere Infos hier.
12. Dezember, Berlin: Urteil im Berufungsverfahren gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo P., Kriminalgericht Moabit. Kundgebung ab 15 Uhr, Mehr Infos hier.
12. Dezember, Dortmund: Veranstaltung: Der Fall Oury Jalloh. Mit Mamadou Saliou Diallo. 19 Uhr, Train of Hope e.V., Münsterstr. 54. Mehr Infos hier.
13.12., Berlin: Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex zum Thema: Verfassungsschutz im Neukölln-Komplex. Kundgebungen voraussichtlich ab 8:30 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Weitere Infos hier.
13.12., Mannheim: »Alles nur Einzelfälle? – Das System hinter der Polizeigewalt« | Lesung und Gespräch mit Mohamed Amjahid. 20 Uhr, Studio Werkhaus des Nationaltheater Mannheim. Mehr Infos hier.
14. Dezember, Dortmund: No Justice! No Peace! Gerechtigkeit für Mouhamed! Demo zum Prozessende. 13:12 Uhr, an den Katharinentreppen. Mehr Infos hier.
14. Dezember, Berlin: Nazi-Aufmarsch in Friedrichshain verhindern! Ganztägig. Mehr Infos hier.
17. Dezember, Pirna: Hörspiel: Sonnenblumenhaus von Dan Thy Nguyen und Iraklis Panagiotopoulos. 15 Uhr, Kulturkiste K2. Mehr Infos hier.
19. Dezember, Erlangen: Gedenken an Shlomo Lewin und Frida Poeschke. 17 Uhr, Ecke Hauptstraße/Südliche Stadtmauerstraße. Mehr Infos hier.
19. Dezember, Dresden: Vortrag: Verschränkte Rassismen: Antislawismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Antiosteuropäischer Rassismus. 17:30 Uhr, Evangelische Hochschule. Mehr Infos hier.
20. Dezember, Berlin: Die NSU-Monologe. 19:00 Uhr, Heimathafen Neukölln. Mehr Infos hier.
21. Dezember, Hamburg: Umbenennung der Bushaltestellen nach Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân. 13 Uhr, Châu-und-Lân-Straße. Mehr Infos hier.
22. Dezember, Köln: ANERKENNUNG, AUFKLÄRUNG. KONSEQUENZEN. Erinnern an den rassistischen Brandanschlag in der Platenstraße 1992. Gedenkveranstaltung mit Fatma und Ali Rıza Ceylan sowie İbrahim Arslan. 15 Uhr, Raum für Alle. Mehr Infos hier.
Noch bis 18. Dezember, Istanbul: Üç Kapı (Three Doors). Gemeinsame Ausstellung der Initiative 19. Februar Hanau, Initiative Oury Jalloh und Forensic Architecture. Mehr Infos hier.
Noch bis 31. Januar, Hannover: Ausstellung: Un|sichtbarer Terror. Orte rechter Gewalt in Deutschland. Pavillon Hannover. Mehr Infos hier.
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