Kurz-Protokoll 353. Verhandlungstag – 09. März 2017

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Zu Beginn des Verhandlungstages verliest RA Heer von der sog. „Altverteidigung“ Beate Zschäpes einen Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl. Im Anschluss daran stellt die Verteidigung von Ralf Wohlleben einen Beweisantrag zum Mord an Michèle Kiesewetter. NKRA Daimagüler bezeichnet diesen als „Unfugsantrag“ und wird daraufhin von Richter Götzl zur Ordnung gerufen.

Der Beginn des Verhandlungstages ist heute für 11 Uhr geplant, um 11:11 Uhr geht es tatsächlich los. Nach der Präsenzfeststellung sagt Richter Götzl: „Ja, Herr Rechtsanwalt Heer, bitte schön!“ Zschäpe-Verteidiger RA Heer verliest den gestern bereits angekündigten Befangenheitsantrag gegen Götzl und beanstandet außerdem die am 351. Verhandlung verkündeten Verfügungen des Vorsitzenden als unzulässig.
Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Herr Wohlleben macht sich die Begründung dieses Antrags von Frau Zschäpe zu eigen für sein eigenes Ablehnungsgesuch.“ Götzl: „Dann legen wir die Mittagspause ein und setzen fort um 13:10 Uhr.“
Um 13:17 Uhr geht es weiter. Eminger-Verteidiger RA Kaiser: „Der Angeklagte Eminger schließt sich dem Ablehnungsgesuch an.“
Götzl: „Dann wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Die Fortsetzung ist trotz erfolgter Ablehnung in Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz sachgerecht.“ Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Die Verteidigung Wohlleben beantragt, die Hauptverhandlung für weitere 30 Minuten zu unterbrechen für weitere Anträge.“ Heer: „Ich beantrage ebenso die Unterbrechung für 30 Minuten zur internen Beratung.“ Götzl: „Dann wird die Hauptverhandlung unterbrochen bis 13:50 Uhr.“

Um 13:57 Uhr geht es weiter. Heer: „Ich widerspreche der Fortsetzung der Hauptverhandlung.“ Seine Mitverteidigerin RAin Sturm sei erkrankt, so Heer. Heer weiter: „Ich beabsichtige, mich mit ihr zu beraten, was mir aktuell nicht möglich ist. Das Kommunikationsproblem innerhalb der Verteidigung Zschäpe ist Ihnen bekannt.“ OStA Weingarten: „Frau Zschäpe ist aus Sicht der Bundesanwaltschaft hinreichend ordnungsgemäß verteidigt, so dass der von der Verteidigung Wohlleben beabsichtigten Stellung eines Antrags nichts entgegensteht, insbesondere steht heute ja auch keine Beweisaufnahme an.“
Götzl verkündet den Beschluss, dass die Verfügung des Vorsitzenden, mit der die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zurückgestellt wurde, bestätigt wird. Eine Entscheidung würde, so verliest Götzl, eine Unterbrechung der Hauptverhandlung erforderlich machen. Eine Fortsetzung sei aber sachgerecht und der Angeklagten Zschäpe im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen zumutbar. Es sei nicht ersichtlich, welche Beratung jetzt durchgeführt werden müsse, die geplante Fortsetzung erstrecke sich lediglich auf den Antrag der Verteidigung Wohlleben und auf das rechtliche Gehör bzgl. des Anschlusses des Angeklagten Eminger.

Danach verliest RAin Schneiders den Antrag, 1. die Protokolle der Vernehmungen der Zeugen, die durch baden-württembergischen NSUUA betreffend die „mögliche Anwesenheit von FBI-Agenten am Tatort des Mordes an Michèle Kiesewetter in Heilbronn“ vernommen wurden, beizuziehen und der Verteidigung Akteneinsicht zu gewähren, und 2. die „namentlich nicht bekannten FBI-Agenten, die sich zur Tatzeit des Mordes an Michèle Kiesewetter aus dienstlichen Gründen am Tatort auf der
Theresienwiese in Heilbronn aufhielten und Wahrnehmungen gemacht haben können sowie deren ladungsfähige Anschriften durch Anfrage beim NSUUA Baden-Württemberg oder beim „Federal Bureau of Investigation, J. Edgar Hoover Building, 935 Pennsylvania Avenue, Washington D.C 20535, USA“ zu ermitteln, diese als Zeugen zu laden und zu ihren möglichen Wahrnehmungen betreffend des Mordes an Michèle Kiesewetter zu vernehmen. Zur Begründung führt sie aus:
„Die noch nicht namentlich bekannten FBI-Agenten kommen als Tatzeugen in Betracht. Die Amtsaufklärungspflicht gebietet daher die Ermittlung ihrer Identität und deren Vernehmung als Zeugen.“
Schneiders: „Die Verteidigung hat dahingehend den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages Baden Württemberg angeschrieben und um Übersendung der entsprechenden Protokolle ersucht.“
Im Schreiben von RAin Schneiders heißt es weiter, dass sie als Verteidigerin von Wohlleben um Auskunft bitte, ob sich Erkenntnisse ergeben haben, dass am Tattag in Heilbronn tatsächlich zwei US-Geheimdienstangehörige als Tatzeugen anwesend waren bzw. ob dies ausgeräumt werden konnte und ob sich durch die genannten Zeugenvernehmungen weitere Sachaufklärung zum Mordfall Kiesewetter ergeben hätten: „Ich darf Sie bitten, mir die Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift zu benennen, damit ggf. Beweisanträge beim OLG München gestellt werden können.“
Für das Verfahren vor dem OLG könnten sich, so das Schreiben von Schneiders weiter, weitere Ansätze zur Tataufklärung ergeben: „Ich darf Sie bitten, zu prüfen, ob eine Übersendung der Vernehmungsprotokolle zu den vorgenannten Zeugen möglich ist.“
Schneiders zitiert dann das Antwortschreiben des UA-Vorsitzenden Drexler vom 14.12.2016, demzufolge dem Ersuchen von Schneiders nicht entsprochen werden könne, weil eine Preisgabe von etwaigen Erkenntnissen des laufenden UA mit den geltenden Bestimmungen des UA-Gesetzes nicht in Einklang gebracht werden könne. Nachdem Schneiders auch dieses Schreiben komplett verlesen hat, verliest sie ein weiteres Antwortschreiben des UA-Vorsitzenden Drexler vom 23.02.2017, in dem dieser im Namen des UA mitteilt, dass der UA den Antrag von Schneiders auf Übergabe der Protokolle abgelehnt habe. Der UA habe schon in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass eine Weitergabe von öffentlichen wie nichtöffentlichen Protokollen an sonstige Stellen und Dritte grundsätzlich nicht stattfindet, so das Schreiben von Drexler, nun habe der UA in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, dass auch der Antrag von Schneiders keine Ausnahme darstellt und daher abgelehnt wird. Zum Abschluss des Beweisantrages sagt Schneiders: „Die Amtsaufklärung gebietet die Beiziehung der Protokolle sowie die Namhaftmachung und Vernehmung der potentiellen Tatortzeugen.“

NK-Vertreter RA Daimagüler: „Ich würde gern noch ein Wort zum Antrag von Rechtsanwältin Schneiders sagen: Im Frühjahr 2012 hatte das BKA auf Grundlage von Medienberichterstattungen Kontakt aufgenommen zum FBI und das FBI hat, meine ich, am 15.10.2012 Stellung genommen in der Person des FBI Liaison Officers bei der amerikanischen Botschaft Stuart P. Wirtz, und der hat erklärt, dass es im Frühjahr 2007 keine operativen Vorgänge des FBI in Deutschland gab und am Tattag Heilbronn keine FBI-Beamten am Ort waren. Und insofern jetzt zu versuchen, Namen herauszubekommen von FBI-Beamten, wird also zu nichts führen. Die Berichterstattung kam im Januar 2012 auf, wurde vom BKA aufgenommen, wurde immer mal wieder in den Medien aufgenommen mit dem Hinweis, dass das nur Gerüchte waren. Dass jetzt, nach 350 Verhandlungstagen, solche Anträge kommen – und wir hatten ja in den letzten Monaten schon mehrfach Anträge der Verteidigung Wohlleben, die relativ wortreich, aber substanzarm waren -, ist für mich als rechtsmissbräuchliche Verschleppung zu sehen.“ NK-Vertreter RA Martinek: „Auch auf die Gefahr hin, sich ebenfalls dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auszusetzen: Die Nebenklage [Martin] A. schließt sich ausdrücklich dem Beweisermittlungsantrag der Verteidigung Wohlleben an.“
Schneiders: „Zur Stellungnahme des Kollegen Daimagüler: Ich weiß nicht, wie ich es nett formulieren soll. Ihr Wissen um die Presseberichterstattung in allen Ehren, aber es hat mit dem hiesigen Strafverfahren nichts zu tun, weil die StPO vorgibt, was hier wie eingeführt wird. [phon.] Ihr Wissen in allen Ehren, aber es ist nicht prozessual ordnungsgemäß hier eingeführt.“ Daimagüler: „Ich versuche es gar nicht, nett zu formulieren. Ich finde, dass man nach vier Jahren Verhandlung nicht jedem offensichtlichen Unfugsantrag nachgehen muss.“ Schneiders: „Herr Vorsitzender, ich bitte, Herrn Daimagüler hier anzuleiten, die Sachlichkeit zu wahren.“ Daimagüler: „Es ist ein grober Unfugsantrag!“ Klemke ruft: „Ich beantrage Protokollierung! Und ich stelle fest, es erfolgte erneut keine Erwiderung Ihrerseits auf die erneute Entgleisung des Herrn Daimagüler, Herr Vorsitzender. Die Verteidigung Wohlleben beantragt jetzt die Unterbrechung für 20 Minuten zur internen Beratung.“ Götzl: „Dann unterbrechen wir und setzen um 16:15 Uhr fort.“ Um 16:27 Uhr erfolgt eine Durchsage, dass um 16:50 Uhr fortgesetzt werden soll.
Weiter geht es dann um 16:51 Uhr. Götzl: „Herr Dr. Daimagüler, ich rufe Sie nachdrücklich zu Ordnung und Sachlichkeit auf! Dann wird nach § 182 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz] protokolliert: ‚Am 09.03.2017 kam es in der Hauptverhandlung gegen 15:50 Uhr zu folgendem Wortwechsel: Rechtsanwalt Dr. Daimagüler nahm in öffentlicher Hauptverhandlung mündlich Stellung zu einem kurz zuvor gestellten Beweisermittlungsantrag. Dabei führte er u. a. aus, nach vier Jahren Prozess müsse nicht jedem Unfugsantrag nachgegangen werden. Ohne dass ihr das Wort erteilt worden war, bat Rechtsanwältin Schneiders, Rechtsanwalt Daimagüler zur Sachlichkeit anzuleiten. Rechtsanwalt Daimagüler unterbrach, ohne dass ihm das Wort erteilt worden war, und sagte: ‚grober Unfugsantrag‘. Rechtsanwältin Schneiders unterbrach ohne Worterteilung: Protokollierung. Dann unterbrach Rechtsanwalt Klemke, ohne dass ihm das Wort erteilt wurde, und beantragte eine Unterbrechung von 20 Minuten.'“

Götzl: „Zurück zu Ihnen, Herr Rechtsanwalt Heer. Soll denn heute noch ein Antrag gestellt werden von Ihrer Seite?“ Heer: „Frau Zschäpe wird derzeit kein weiteres Ablehnungsgesuch stellen.“ Götzl: „Sind dann ansonsten noch weitere Erklärungen? Keine. Zum weiteren Prozedere: Nachdem ja über die gestellten Befangenheitsgesuche hintereinander von verschiedenen Spruchgruppen zu entscheiden ist, wird abgesetzt der 14.03., 15.03., 21.03. und 22.03., so dass wir fortsetzen würden am Donnerstag, 23.03. Dann wird unterbrochen. Wir setzen fort am Donnerstag, 23. März 2017, 09:30 Uhr.“ Der Verhandlungstag endet um 17:21 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.

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