5. Prozesstag, 03.07.2020 – Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I.

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Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann wurde hauptsächlich die letzte Stunde des dritten Vernehmungsvideos von Stephan Ernst gezeigt. Darin beantwortet Ernst Fragen zu seinem politischen Werdegang und Kontakten in die Naziszene. Im Anschluss an das Video wurden Dokumente und Beschlüsse verlesen.

Zu Beginn der Sitzung wurde die Inaugenscheinnahme des Videos der dritten Vernehmung von Stephan Ernst vom Februar 2020 fortgesetzt, die am vorherigen Verhandlungstag unterbrochen wurde. Darin beschreibt Ernst auf Nachfrage vom verhörenden Staatsanwalt, wie seine politische Entwicklung ablief, nachdem er nach eigener Aussage keinen engen Kontakt zur organisierten Neonaziszene mehr gehabt habe: Die Kameradschaftsszene sei ihm zu extrem in ihrem Rassismus und Antisemitismus gewesen – er sei aber nach wie vor „patriotisch gesinnt“ geblieben. Gespräche mit Hartmann hätten ihn dann langsam wieder „dahin geführt“. Sie hätten viel über „Ausländerkriminalität“ und die angebliche „widerrechtliche Grenzöffnung“ von 2015 geredet, so Ernst. Auch der Eindruck aus Medien habe ihn darin bestärkt, dass eine „Gefahr für das Land“ bestehe.

Der vernehmende Staatsanwalt befragt Ernst daraufhin zu seinen Kontakten in die Neonaziszene, etwa zum Gründer der Wehrsportgruppe Hoffmann. Ernst gibt an, er kenne Karl-Heinz Hoffmann nicht persönlich, dafür aber jemanden, der ihn kenne. Hierzu wolle er sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Außerdem wird ihm ein Foto gezeigt, auf dem er Alexander S. identifiziert. Auf Nachfrage verneint Ernst, Kontakte zur „Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener“ zu haben. Benjamin Gärtner, V-Mann des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfVH), kenne er noch aus der Kameradschaftsszene. Geführt wurde Gärtner vom damaligen Mitarbeiter des LfVH Andreas Temme. Zu Temme selbst gibt Ernst an, er kenne ihn nicht persönlich. Kontakte von Hartmann zum NSU seien ihm nicht bekannt. Er habe nur aus einem Gespräch mit Hartmann mal erfahren, dass dieser im Haus eines Bekannten von Halit Yozgat gewohnt habe. Auf Nachfrage der Verhörenden sagt Ernst aus, der Name eines Kasseler Lehrers und Antifaschisten, dessen Name auf einer Liste bei Ernst gefunden und auf den 2003 ein Anschlag verübt wurde, sage ihm nichts. Außerdem wurde Ernst noch zu einem möglichen Einbruchsversuch und Sprengstoffdiebstahl zusammen mit Mike S. im Jahr 2003 befragt. Dazu gibt Ernst an, sie hätten „nur davor gestanden“. Mike S., erzählt Ernst auf Nachfrage seines Anwalts Hannig, hätte mal die Vermutung geäußert, dass Hartmann V-Mann für den Verfassungsschutz gewesen sei. Er selbst hätte das auch mal vermutet, da Hartmann immer „aufgestachelt“ habe. [1]

Der vernehmende Staatsanwalt befragt Ernst zudem zu den „Feindeslisten“, die bei ihm zusammen mit zwei Seiten voller Notizen gefunden wurden. Auf diesen hatte Ernst vermerkt, was bei Straftaten wie Anschlägen auf politische Gegner*innen zu beachten sei. Ernst gibt an, die Datensammlung stamme aus „Anti-Antifa-Zeiten“. Zweck der Sammlung seien aber angeblich nur „Outings“ von Antifaschist*innen gewesen. Die Notizen über die sichere Durchführung von Verbrechen habe er zur „psychologischen Verarbeitung“ seiner Gefängniszeit geschrieben, aber nie vorgehabt sie umzusetzen, behauptet Ernst.

Der vernehmende Staatsanwalt macht im Vernehmungsvideo wiederholt deutlich, dass er Ernsts Ausführungen für unglaubwürdig hält: In seinen Augen scheine es so, dass Ernst aus früheren Verbrechen gelernt und dieses Wissen beim Mord an Walter Lübcke genutzt habe. Er habe versucht, das „perfekte Verbrechen“ umzusetzen. Da passe Ernsts Behauptung nicht, dass er und Hartmann Walter Lübcke „nur eine Abreibung verpassen“ wollten. Als Ernst zum Ausspionieren des Anwesens von Lübcke vor dem Tattag befragt wurde, wofür es Zeugen gebe, bricht Ernsts Anwalt die Vernehmung ab. Damit endete die Wiedergabe des dritten Vernehmungsvideos im Prozess.

Im Anschluss an das Video widersprach Hannig, einer der beiden Verteidiger von Ernst, der Identifizierung von Alexander S. im Video durch Ernst. Ihm sei lediglich ein Lichtbild von Alexander S. gezeigt worden, was keine zulässige Identifizierung sei. Björn Clemens, Verteidiger von Markus Hartmann, erklärte zum Video, dass die Aussagen darin nicht glaubhaft seien: Clemens sprach von einem „Gerüst“, das Ernst schlecht ausgefüllt hätte sobald es um Details ginge. Die Aussage sei immer angepasst an den Ermittlungsstand und enthalte Widersprüche. Es ginge nur darum, Vergünstigungen auf Kosten von Hartmann zu erlangen. Auch Nicole Schneiders, die zweite Anwältin von Hartmann, kündigte an, nach der Sommerpause sich zu dem Video zu äußern; ebenso die Bundesanwaltschaft und der Nebenklageanwalt von Ahmet I.

Im Anschluss nannte das Gericht insgesamt 37 Dokumente, die im Prozess im „Selbstleseverfahren“ aufgenommen werden sollten. Hannig widersprach dem und kündigte an zu beantragen, dass alle Dokumente im Prozess vorgelesen würden. Seinem Mandanten Ernst solle hier ein „kurzer Prozess gemacht werden“, so Hannig. Der vorsitzende Richter Sagebiel widersprach dem deutlich und unterbrach die Verhandlung über die Sommerpause bis zum 27. Juli.

[1] Unabhängig von der zweifelsfrei relevanten Frage, ob Markus Hartmann als V-Person für eine Behörde tätig war, muss die Frage von Ernsts Verteidiger und dessen Antwort in dem Kontext gesehen werden, dass es einer üblichen Abwehrstrategie der extremen Rechten entspricht, V-Leute der Geheimdienste für ihre Taten (haupt-)verantwortlich zu machen. Siehe: https://www.nsu-watch.info/2013/07/sie-bereuen-nichts-der-blick-der-rechten-szene-auf-den-nsu/ und https://www.apabiz.de/2019/die-rechte-und-der-nsu-teil-1/

Der Bericht bei NSU-Watch Hessen