Die Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg Vorpommern wirft mal wieder ein Licht auf mangelhafte Ermittlungen in Mecklenburg-Vorpommern. Der erste Zeuge des Tages, Frank Th., war Leiter des Abschnitts „Folgemaßnahmen“ der BAO Trio MV. Dieser Abschnitt übernahm einen Teil der Nachermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 in Mecklenburg-Vorpommern. Es wurden über 200 Hinweise abgearbeitet. Der zweite Zeuge, Michael Fl., war von 1992 bis 2021 beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. Dem Zeugen ist anzumerken, dass er während seiner Tätigkeit auch an Schulen und vor Publikum Vorträge hielt, er zeigte sich redselig, verweist bei Details aber auf seine Aussagegenehmigung. Der Zeuge spricht auch über die Kontinuität von rechtem Terror in Deutschland. So direkte Tötungen wie durch den NSU habe es aber noch nicht gegeben, behauptet der Zeuge. Das ist mit Blick auf die Geschichte von rechtem Terror falsch. Fl. gibt sich erschütttert, dass man die Morde vor 2011 nicht der von Nazis gewünschten Fanalwirkung zuordnen konnte. Seine Behörde sieht er dabei aber nicht in der Verantwortung. Gleichzeitig verharmlost er die Naziszene, hier würde oft „auf die Tonne“ gehauen, also übertrieben.
Der erste Zeuge des Tages, Frank Th., war Leiter des Abschnitts „Folgemaßnahmen“ der BAO Trio MV. Dieser Abschnitt übernahm einen Teil der Nachermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 in Mecklenburg-Vorpommern. Es wurden über 200 Hinweise abgearbeitet. Zu seiner Vorbereitung sagt der Zeuge, er habe mit der „Arbeitsgruppe NSU“ beim LKA Akteneinsicht genommen. Der große Umfang der Resultate (15.000 Blatt Papier) bei der Suche nach seinem Namen habe ihn überrascht. Er habe versucht, das zu verinnerlichen und die Akten zu studieren.
Th. gibt an, er sei am 12. November 2011 zur BAO Trio MV gekommen und sei dort sieben Monate geblieben. Nach der Auflösung der BAO habe es eine Weiterbearbeitung von Aufträgen durch sein Dezernat (Staatsschutz) gegeben. Im November 2011 sei er noch neu im LKA gewesen und habe vorher keinen Bezug zu politisch motivierter Kriminalität gehabt. Der Zeuge referiert die Aufgaben, die sich aus dem Einsatzbefehl vom 9. Dezember 2011 ergaben. Sie hätten mit eigenen und unterstellten Kräften Ermittlungsmaßnahmen des BKA und des GBA in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen sollen. Eingehende Informationen sollten sie analysieren und darauf eigene Ermittlungsmaßnahmen stützen. Er habe seine Aufgabe so verstanden, dass er Informationen zur rechten Szene entgegennehmen und zu Abarbeitung steuern sollte. Er habe die Ergebnisse dieser Abarbeitung zur Kenntnis genommen und an den Führungsbereich übermittelt. Ihn habe es verwundert, dass die BAO trotz drei Taten den NSU in Mecklenburg-Vorpommern kein regionaler Einsatzabschnitt der BAO des BKA gewesen sei.
Der Zeuge sagt, er wolle sich bei seiner Aussage auf die aus seiner Sicht wichtigsten Aspekte beschränken.
1. Die im letzten Versteck des NSU gefundene Campingplatzreservierung auf Rügen für das Jahr 2012. Die Befragung des Campingplatzbesitzers und Durchsuchung des vorgemerkten Wohnmobils ergaben keine weiteren Hinweise.
2. Die Ermittler aus Mecklenburg-Vorpommern hatten danach die Idee, bundesweit Campingplätze nach Daten seit 1992 abzufragen und schlugen dies bundesweit vor. Das sei auch gemacht worden. Auch das ergab keine weiteren Hinweise.
3. Der Besuch von Holger Gerlach im Raum Lubmin. Der NSU-Unterstützer Holger Gerlach hatte angegeben, dass der NSU ihm einen Rundflug über Usedom spendiert hatte. Die Ermittler*innen in Mecklenburg-Vorpommern konnten aber weder bei den Fährunternehmen noch bei Fluggesellschaften Belege dafür finden.
4. Das NSU-Kerntrio lernte 1992 beim Camping in Krakow am See Leute kennen, die sie später in Rostock besuchten. Davon wohnte einer in der Nähe des späteren Tatorts. Diese wurden vom BKA vernommen, Ermittler aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich nicht, weil die Personen nun woanders wohnten.
5. Es wurde zum beim NSU gefundenen Kartenmaterial ermittelt, aber es seien keine Zusammenhänge mit dem Mord an Mehmet Turgut und den Banküberfällen in Stralsund gefunden worden. Im Kartenmaterial sei eine Adresse am Holmer Berg gefunden worden, dabei handele es sich um ein Gewerbegebiet, und dort um das heutige Hotel „Jägerhof Oststee“. 2004 habe das Haus leergestanden, bei einer Besichtigung habe man eine Übernachtungsmöglichkeit und Essen für mehrere Personen gefunden. Außerdem habe es so ausgesehen, als sei auf das Dach geschossen worden. Seitdem sei das Gebäude aber saniert worden. Sie hätten das an das örtliche Staatsschutz-Dezernat gegeben und von dort sei zurückgekommen, dass es nicht mehr nachvollziehbar sei. Früher sei dort eine Jagdschule gewesen. [phon.] Man habe keinen Zusammenhang zum NSU herstellen oder feststellen können, wer dort gewesen sei. Die Ermittlungen hätten also kein Ergebnis gehabt.
6. Die NSU/NSDAP-CD. Darauf seien 20.000 Fotos, Zeichnungen, Karikaturen gewesen, zum Teil aus der Zeit des Nationalsozialismus und zum Teil neuere. Laut Zeitstempel sei die CD 2006 erstellt worden. Auf dem Cover und im Begleitschreiben habe NSU bzw. Nationalsozialistischer Untergrund gestanden. Auch die CD sei mit NSU beschriftet gewesen. Das Rauschgiftdezernat habe die CD 2014 zufällig bei einer Hausdurchsuchung gefunden und den Fund mitgeteilt, man habe sie am 24. April 2014 an das BKA gegeben. Es handele sich dabei nicht um die DVD aus dem GBA-Verfahren, die CD sei aber 90 Prozent mit dieser identisch. Zur durchsuchten Person habe es keine Erkenntnisse bezüglich politisch motivierter Kriminalität gegeben. Der Durchsuchte sei von 1992 bis 2010 durchgehend in Mecklenburg-Vorpommern gewesen, habe aber neun Jahre in Norwegen gearbeitet und dort zwei Mitbewohner gehabt, nur im Jahr 2010 sei er kurzzeitig in Norwegen gemeldet gewesen . Er habe angegeben, dass er nicht wisse, wie die CD zu ihm gekommen sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass seine norwegischen Mitbewohner rechts seien, sie hätten sich nicht über politische Themen unterhalten. Der Zeuge sagt, quf dem Rechner des Durchsuchten hätten sie allerdings rechte Inhalte gefunden. Ermittlungen zu den Mitbewohnern hätten keine Erkenntnisse mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern ergeben.
Th. sagt zum Schluss seiner Ausführungen, dass es ihm sehr leid tue, dass die umfangreiche Ermittlungen die Taten vorher nicht aufklären bzw. verhindern konnten. „Den Angehörigen der Opfer möchte ich Beileid aussprechen.“
Die Vorsitzende Martina Tegtmeier (SPD) und Abgeordnete fragen danach, wie der Kontakt mit dem BKA und anderen Behörden ausgesehen habe. Der Zeuge sagt, dieser habe in verschiedenen Formen stattgefunden, mal telefonisch, mal direkt. Das Personal habe auch im BKA regelmäßig gewechselt, sodass es wechselnde Ansprechpartner gab. Es habe aber eine zügige, vertrauensvolle Kommunikation ohne Komplikationen im Rahmen der Möglichkeiten gegeben. Das BKA habe im Auftrag des GBA ermittelt und habe im Rahmen der Amtshilfe Ermittlungsaufträge zur Hinweisüberprüfung erteilt. Zum Landesamt für Verfassungsschutz habe es schriftlich und über den Verbindungsmann Kontakt gegeben. Der Kontakt und Austausch sei hier im Rahmen der Gesetzeslage erfolgt. Gefragt zum Arbeitsklima, sagt der Zeuge, es sei gut und kollegial gewesen. Es habe zu der Zeit ein immenser Druck auf den Mitarbeitern gelastest, „es war schon sehr sportlich“, was an Arbeit auf sie eingestürzt sei. An die Mitarbeiterbefragung könne er sich nicht erinnern, habe sie aber jetzt in den Akten wahrgenommen. Einen mangelnden Informationsfluss, wie ihn manche Mitarbeiter beklagt hätten, könne er aus seiner Praxis nicht bestätigen, man habe sich immer morgens getroffen und besprochen. Er habe sich nicht unterinformiert gefühlt: „Sie sehen ja, was auf mich eingestürzt ist, ich musste zusehen, dass ich das alles mit aufnehme“. Er habe nicht das Gefühl gehabt, dass ihm etwas vorenthalten worden sei, auch vom Verfassungsschutz nicht. Mit den anderen Leitern der Unterabschnitte habe es mindestens dreimal die Woche Treffen gegeben, er habe keine Erinnerung an Informationsdefizite.
Auf Fragen von Michael Noetzel (Linksfraktion) sagt der Zeuge, er sei vorher nicht im Bereich Staatsschutz tätig gewesen und würde sich zu Beginn der Tätigkeit nicht als Staatsschutzexperten bezeichnen. Sie hätten versucht, sich mit Blood & Honour zu beschäftigen, er habe sie vorher nicht gekannt, es habe aber immer Bezüge in den Ermittlungen gegeben, aber für Mecklenburg-Vorpommern habe es dazu keine Ergebnisse gegeben. Noetzel hält aus einem Artikel von 2013 vor, „Blood & Honour: Die unendliche Geschichte eines Neonazinetzwerkes. Eine Einschätzung der Antifaschistischen Recherche Rostock (ARR)“ wonach es zwischen 1996 und 2002 mögliche Verbindungen zwischen Blood & Honour und dem NSU gegeben habe. Der Zeuge sagt, der Artikel sei ihm nicht geläufig.
Noetzel sagt, einem Vermerk zufolge hätten sich aus dem Artikel neue Ermittlungsansätze ergeben. So sei der Name Katja Ei. als mögliche Kontaktperson bislang nicht bekannt gewesen. Zudem sei der Name Andreas Sy. bis zur Veröffentlichung des Artikels in den Ermittlungen falsch geschrieben worden, wodurch auch Datenabfragen negativ verliefen. Der Zeuge ergänzte, dass Datenabfragen nur Erkenntnisse zu dem Namen ergeben, der eingegeben wird. Er wisse jedoch nichts über staatsschutzrelevante Erkenntnisse von Andreas Sy., allerdings habe man eine Gefährdetenansprache bei ihm durchgeführt, nachdem sein Name im Internet veröffentlicht wurde. Ob der Anregung beim BKA, auch eine Vernehmung durchzuführen, gefolgt worden sei, wisse er nicht.
Der Abgeordnete René Domke (FDP) fragt, warum Th. für sein Amt ausgewählt worden sei. Dieser sagt, er sei erst einen Monat vorher ins LKA gekommen, aber dann vermutlich aufgrund seiner Tätigkeit (Leiter Dezernat Staatsschutz) in die BAO gerutscht: „Das ist der einzig erklärbare Grund, warum ich mit der Aufgabe betraut wurde“. Domke fragt, inwieweit eigene Ermittlungen durchgeführt werden konnten, oder ob immer nur alles rückgekoppelt stattgefunden habe? Der Zeuge antwortet, Ermittlungen würden nur funktionieren, wenn man sich austauscht, aber sie hätten auch eigene Ermittlungen tätigen können, das sei nicht verboten worden. Wenn GBA und BKA etwas erkannt hätten, dann sei das weitergegeben worden. Hinweise seien erstmal angereichert worden. Die Zielstellung sei gewesen, Straftaten des NSU mit zu beweisen. Auf die Frage, was anders gewesen wäre, wenn die BAO Trio MV ein regionaler Einsatzabschnitt des BKA geworden wäre, sagt der Zeuge, es habe intensive Kommunikation mit dem BKA gegeben, daher habe es letztlich keinen großen Unterschied gemacht. Domke fragt weiter nach der Mitarbeiterbefragung und deren Ergebnis, also wie das Feedback zustande gekommen sei. Th. sagt, es habe immer Personalfluktuation gegeben und möglicherweise Defizite, die habe er aber nicht mitbekommen. Er wisse nicht, wie repräsentativ die Befragung gewesen sei, „Einzelfälle können immer wieder vorkommen, für mich war es ok“.
Der Abgeordnete Ralf Mucha (SPD) fragt, was die Aufgaben des „Einsatzabschnitts Folgemaßnahmen“ gewesen seien. Der Zeuge sagt, sie seien tätig geworden, wenn es zu Hinweisen und Aufträgen weiterer Ermittlungen bedurfte. Sie hätten die Folgemaßnahmen ergriffen, die aus Hinweisen entstanden seien. Mucha fragt nach der Durchsuchung bei David Petereit. Th. antwortet, diese Ermittlungen seien durch das BKA geführt und von seinen Mitarbeitern unterstützt worden. Zur Durchsuchung sei das BKA mit eigenen Kräften gekommen und sie hätten unterstützt. Er selbst habe als Verbindungs- und Kontaktmann in der Befehlsstelle gesessen. Mucha fragt, warum der Zeuge das Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ und den „Gruß an den NSU“ nicht in seinen Punkten im Eingangsstatement erwähnt habe. Dieser antwortet, er hab bewusst darauf verzichtet, weil sie hier nur das BKA unterstützt hätten, die Wertigkeit sehe er aber genauso. Er selbst habe das Fanzine vorher nicht gekannt. Er wisse nicht, wer Petereit vernommen habe. Mucha fragt, ob es eigene Ermittlungen der BAO Trio MV gegeben habe, oder ob man alles habe abstimmen müssen. Th. sagt, sie hätten alle Maßnahmen abgestimmt, weil das Verfahren beim GBA gelegen habe, daher habe es ständig einen engen Austausch mit dem BKA gegeben. Aber es habe keinen Zwang oder Gängelung gegeben, das liege in der Natur der Sache für sachgerechte Ermittlungen.
Michael Noetzel kommt nochmals auf den Artikel zu sprechen und hält dem Zeugen vor, dass bei einer Hausdurchsuchung bei der B&H-Aktivistin Anke Za. ein Führerschein gefunden wurde, der nicht ihr gehört habe. Dies erinnere an die Verwendung von Aliasidentitäten ähnlich zum NSU. Th. sagt, er könne dazu nichts sagen, den Namen habe er aber schon mal gehört und bringe sie mit der rechten Szene in Verbindung.
Michael Noetzel fragt nach dem sogenannten NSU-Brief und nach dem Neonazi-Fanzine „Der Fahnenträger“, der diesen auch erhalten hat. Th. sagt, er habe dazu keinen expliziten Auftrag in Erinnerung. Noetzel fragt nach dem „nationalen und sozialen Aktionsbüro Mitteldeutschland“, da „Der Fahnenträger“ als Rundbrief dafür bezeichnet werden könne. Dort seien ja Leute aus Thüringen und Sachsen dabei gewesen. Das sei ja interessant, weil dies ja evtl. dieses Fanzine als Adressat für den NSU-Brief erklären könne. Der Zeuge sagt, dazu habe er keine Erinnerung.
Oehlrich fragt nach dem Rostocker Freundeskreis, den der NSU in Krakow am See kennenlernte, und warum bei der Vernehmung, die vom BKA durchgeführt wurde, niemand aus Mecklenburg-Vorpommern dabei gewesen sei. Der Zeuge antwortet, die Befragten hätten nicht mehr im Bundesland gewohnt, er wisse nicht, ob es Bestrebungen gab, sich aus Mecklenburg-Vorpommern an der Vernehmung zu beteiligen. Oehlrich merkt an, das habe die Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern ja nicht vereinfacht, es habe schriftliche Nachfragen zur Vernehmung gegeben. Th. sagt, sie seien immer an Bezügen nach Mecklenburg-Vorpommern interessiert gewesen.
Noetzel fragt danach, dass es eine Erkentnnisanfrage zu Ilja Gr. gegeben habe. Th. sagt, er habe den Namen während Aktenstudiums gelesen. Noetzel fragt, ob er sich mit dem Kennverhältnis von Max Florian Bu. und Gr., sowie damit, dass beide im Umfeld der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) gewesen seien, beschäftigt habe. Th. antwortet, die HDJ sei ja schon verboten gewesen. Es sei in den Ermittlungen auch darum gegangen, dass André Eminger an einem HDJ-Treffen teilgenommen habe. Das habe aber nicht belegt werden können. Noetzel fragt, ob er auch zur Organisation oder auch zu Treffen ermittelt habe. Th. sagt, nur zu Treffen. Noetzel fragt weiter, ob es Ermittlungen zu Patrick Wieschke oder Lutz Gi. gegeben habe. Der Zeuge sagt, es habe zu Wieschke Ermittlungen gegeben, der habe ja auch zum Thüringer Bereich gehört. Zu Lutz Gi. seien ihm keine Ermittlungen in Erinnerung.
Der zweite Zeuge, Michael Fl., war von 1992 bis 2021 beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, bis Anfang 2021 stellvertretender Leiter. Die Abgeordneten des Ausschusses verständigen sich vor seiner Vernehmung darauf, diese auf zwei bis drei Stunden zu beschränken und den für sie wichtigen Zeugen erneut zu laden. Im Zuschauer*innenbereich nimmt vor der Befragung Reinhard Müller Platz, der von 2009 bis 2021 Chef des LfV Mecklenburg-Vorpommern war [siehe Sitzung des 1. NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Januar 2021]. Da er als Zeuge für den Untersuchungsausschuss in Frage kommt, wird er gebeten, den Saal zu verlassen. Danach gefragt, sagt Fl., er hätte sich mit Müller im Vorraum unterhalten.
Zu seiner Vorbereitung sagt der Zeuge, er habe einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und dann mehrfach Einsicht in beweisrelevante Akten genommen. In Unterlagen zum Rechtsanwalt Eisenecker, zu Kontakten des Trios nach Rostock, zu Blood & Honour und zu einzelnen Personen, die hier eine Rolle gespielt haben. In seinem Statement wolle er auf seine Laufbahn und auf verschiedene Themenkomplexe eingehen: die Straftaten des NSU, Informationen vor 1998, mögliche Unterstützer im Land, der Fund der NSU/NSDAP-CD, zur Ausgabe 18 des Neonazi-Fanzines „Der Weisse Wolf“ und die allgemeine Entwicklung der Neonazi-Szene.
Fl. sagt, er habe ab 1992 die Abteilung für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut, zuvor sei er beim Bundesamt und beim Landesamt für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein gewesen. Auch vor seiner Zeit in Mecklenburg-Vorpommern sei er für den Bereich rechts zuständig gewesen. Bedingt durch die Situation im Mecklenburg-Vorpommern habe der Schwerpunkt von Anfang an auf Rechtsextremismus gelegen, das habe auch Prävention betroffen. Er leitete des Analyse- und Beratungsteam des Landes Mecklenburg-Vorpommern und habe am Landesprogramm mitgewirkt, das sei ihm wichtig gewesen. Er habe auch für einen Dialog zwischen Behörden und der Gesellschaft gesorgt, dafür habe er Vorträge gehalten und habe auch an Schulen gesprochen.
Zum Beweisthema sagt Fl., der NSU habe für eine nachhaltige Erschütterung der deutschen Behörden gesorgt. Der Verfassungsschutz sei zurecht in einer Sinn- und Vertrauenskrise geraten, noch 2010 hab es von dort geheißen, es gebe keine Rechtsterrorstrukturen. „Das war und ist eine schreckliche Niederlage.“ Der NSU habe gezeigt, dass Rassismus in letzter Konsequenz tötet, man habe sich damit immer beschäftigt, aber es sei niemandem gelungen, die Mordserievor 2011 mit einer von Nazis angestrebten Fanalwirkung in Verbindung zu bringen. Der Mord an Mehmet Turgut sei von der Polizei nicht als politisch eingestuft worden, wie hätte sich da eine Prüfpflicht des Verfassungsschutzes ergeben sollen. Es habe hinter dem Austausch zwischen LfV Mecklenburg-Vorpommern mit der Polizei zu einem falschen Drogenverdacht nicht die Absicht gegeben, die Ermittlungen zu lenken. Die Banküberfälle seien keine Frage an den Verfassungsschutz gewesen, „warum auch“.
Zu Rechtsanwalt Dr. Hans Günter Eisenecker sagt der Zeuge, dass in einigen wenigen Dokumenten die Namen des Kerntrios auftauchen. Dies seien Dokumente von 1995 bis 2004. Diese hätten zum Teil einen hohen Verschlussgrad und seien auch Dokumente anderer Behörden. Eisenecker habe Kontakte in Skinhead- und Musik-Szene gehabt. Das Thüringer Landesamt habe sich wegen einer Observation des Treffens von Ralf Wohlleben und Carsten Schultze mit Eisenecker gemeldet, diese sei dann passiert. Danach sei eine Vollmacht von Beate Zschäpe bei Eisenecker eingegangen, sein Antrag auf Akteneinsicht wurde aber offenbar abgelehnt. Zschäpe will laut eigener Aussage Eisenecker zweimal getroffen haben – eventuell auch nur ein mal in einer Gaststätte, davon sei aber laut Aktenlage nicht bekannt gewesen. Es habe in den Akten damals keinen Hinweis auf den NSU gegeben.
Fl. sagt, es gäbe keine Hinweise auf Unterstützung oder Unterstützerstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern, auch von anderen Behörden nicht. Der Zeuge spricht die unterschiedlichen Listen an, die von Behörden nach der Selbstenttarnung des NSU erstellt wurden. Auf der Telefonliste sei ein Kontakt nach Rostock festgestellt worden. Zwei auf den Listen benannte Personen, Markus Ho. und Lars Re. seien nach Schleswig-Holstein verzogen. Die damalige Wohnung von Ho. sei in der Nähe des Tatorts gewesen. In einem Brief von Uwe Mundlos von 1995 spreche dieser von einem billigen Waffenladen in Rostock. Auf der 129er-Liste des GBA standen Eisenecker, David Petereit, Markus Ho. und Lars Re. Es gäbe keine Informationen oder Belege, dass die Feier in Salchow im Mai 2011 im Zusammenhang mit dem NSU gestanden habe. Es gäbe keinen Bezug des Kameradschaftsbundes Anklam zum NSU. Es gäbe außerdem keine Bestätigung für eine Teilnahme von Wohlleben an einer Demo 1998 in Rostock und Gerlach auf Demo 1999 in Pasewalk. Auch aus der rechten Szene oder von Aussteigern, die es wissen müssten, seien keine Hinweise gekommen. Eine Unterstützung sei aber nicht ausgeschlossen.
Zum Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ sagt Fl., er habe sofort nach den Medienberichten über den „Gruß an den NSU“ angewiesen, die Ausgabe zu suchen, die sei aber nicht da gewesen, darüber sei er überrascht gewesen. Es konnte ein Zusammenhang zu einer Quellenmeldung hergestellt werden, aber diese habe keinen Hinweis auf den NSU oder den Spendenbrief enthalten. Der Brief sei dann bei Petereit gefunden worden. Ihm sei nicht bekannt, dass ihn damals ein Mitarbeiter wegen der Höhe der Spende angesprochen habe. Ob das Bundesamt, wo die Ausgabe 18 vorlag, aus der Quellenmeldung mehr Schlüsse gezogen hätte, wisse er nicht. Sie habe keinen Hinweis auf eine Terrorstruktur enthalten. Man hätte aber den Hinweis an das BfV steuern müssen. „Mit dem Wissen von heute würden aber viel weitreichendere Schlüsse gezogen.“ Zur NSU/NSDAP-CD sagt der Zeuge, bei dem Betreffenden habe man keinen Bezug zu Rechtsextremismus feststellen können. Nach der Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz könne hier kein direkter Bezug zum NSU gezogen werden.
Zum Schluss seines Eingangsstatements geht der Zeuge auf die Gesamtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ein. Bereits laut der ersten Lageeinschätzungen Anfang der 1990er seien Demokratisierungsprozesse nicht durch marxistisch-leninistische Gruppierungen angegriffen worden, womit er eigentlich gerechnet hätte, sondern durch rechte. Das könne nicht unabhängig von der DDR betrachtet werden, da habe es schon seit den 1980ern eine Skinhead-Szene gegeben. Nach der Wende habe es einen Werbezug durch Neonazis gegeben, wodurch es einen Anstieg gegeben habe. Ein Einfluss aus Westdeutschland sei erkennbar gewesen, aber die Führungsrollen hätten Ostdeutsche gehabt, diese seien dann später NPD-Landtagsabgeordnete und Mitarbeiter geworden. Es habe rechte Skinheads und Neonazis gegeben, da habe es viele Verbindungen und Überschneidungen gegeben. Die Klammer sei Rassismus gewesen. Es habe erkennbare Aktivitäten von Blood & Honour und den Hammerskins sowie Konzerte gegeben, da habe man sich auch mal international treffen können. In Rostock sei ein personeller Schwerpunkt von Blood & Honour gewesen, die Hammerskins seien dort nur klein gewesen. Parteien hätten nur eine marginale Rolle gespielt. Ein gewaltbereites aber strukturkritisches Spektrum habe dominiert, das habe sich erst mit dem Kameradschaftskonzept geändert. Dadurch habe es dann einen höheren Organisationsgrad gegeben. Das Spektrum habe dann hier die Dominanz übernommen und dann sei die NPD wiedergekommen und habe Mandate erringen können. Es sei ein Eindringen von Kameradschaften in die NPD zu beobachten gewesen, da habe es ein enges Verhältnis zwischen Neonazis und Partei gegeben. Die NPD sei das zentrale Projekt der Rechten gewesen. 2006 sei den Neonazis der Einzug ins Parlament gelungen. Sie habe Geld und Einfluss auf die Bevölkerung zb. über das Thema Asyl gehabt. Die Strategie, den Diskurs nach rechts auszuweiten sei hier gelungen und habe als vorbildhaft gegolten. Nach der Bewertung des LfV wäre das mit Militanz nicht gelungen. Es habe ein taktisches Verhältnis zur Gewalt gegeben – Konzepte kursierten, hätten aber dem politischen Anliegen der Szene geschadet.
Die Vorsitzende fragt den Zeugen, wie er in die Vorgänge nach der Selbstenttarnung des NSU eingebunden gewesen sei. Fl. sagt, er habe angewiesen, dass keine Akten mehr gelöscht werden dürfen. Sie hätten einen Austausch mit der Polizei begonnen, sie hätten eine Liste mit 100 gewalttätigen Rechten an die Polizei übermittelt. Dann sei der Bundestagsuntersuchungsausschuss eingesetzt worden, für deren Beweisbeschlüsse hätten sie alle Akten durchgeguckt, sie hätten auch nach entsprechenden Personen gesucht. Sie hätten beispielsweise zur 41er-Liste Akten durchsucht. Tegtmeier fragt, ob es in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe gegeben habe. Fl. sagt, das sei vielleicht „etwas hochgegriffen“, es seien drei Mitarbeiter eingesetzt worden, um Beweisbeschlüsse abzuarbeiten. Mehr als die drei hätten nie zur Verfügung gestanden. Sie seien mit den Beweisbeschlüssen nicht nachgekommen, „weil wir es einfach nicht geschafft haben, obwohl wir das wollten“.
Auf Frage macht der Zeuge allgemeine und längere Ausführungen zu rechter Ideologie und zur extremen Rechten. Auf Nachfrage führt er aus, dass sich die rechte Szene seit dem „Auffliegen“ nicht verändert habe. Es habe zynische Sympathie-Bekundungen gegeben. Die NPD habe versucht, die Story zu spinnen, dass Staat hinter dem NSU stecke. Nachahmer seien ihm nicht bekannt, aber es habe trotzdem weiter Gewalt gegeben. Von Allwörden fragt, was ihm bei der Selbstenttarnung des NSU durch den Kopf gegangen sei. Fl.: „Als erstes bekommt man natürlich einen Schrecken, weil Nazis dahinter standen, das bedauern wir alle.“ Sie hätten dann geschaut, ob es Beziehungen gegeben habe und sich mit Akten und Daten beschäftigt. Zusätzlich hätte sie ab Dezember 2012 das in hoher Geschwindigkeit zu bearbeitende NPD-Verbotsverfahren beschäftigt. Fl. fügt hinzu, sie seien doch in der Szene ganz gut vertreten gewesen: „Wir hatten doch alles gut im Blick, wie konnte sowas geschehen?“ Von Allwörden: „Hätte sich das LfV das nicht vorstellen können, dass solche Taten passieren können?“ Der Zeuge sagt, Lone Wolf habe man sich vorstellen können, „aber direkte Tötung gab es bisher nicht, diese Grausamkeit, Auge in Auge einen Menschen zu erschießen“ das falle auch hart gesottenen Verfasssungsschützern schwer, sich das vorzustellen. Es habe schon die Deutschen Aktionsgruppen, und die Hepp-Kexel-Gruppe gegeben, sie als LfV hätten aber eher an Anschläge wie in der Keupstraße gedacht. Auf die Frage nach der Einschätzung der Bedrohungslage sagt Fl., diese sei immer unterschiedlich. Bis 1996 habe es eine hohe Gewaltbereitschaft gegeben, man habe immer mit spontanen Gewalttaten gerechnet, aber es habe mehr rechtsextreme Organisation als Gewalt gegeben. Es gäbe keinen Neonazi, der nicht gewaltbereit sei, es gebe aber ein taktisches Verhältnis. Von Allwörden fragt weiter nach der Entwicklung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs der Behörden seit der Selbstenttarnung. Fl. sagt, es es sei ein falscher Eindruck, dass man sich vorher nicht ausgetauscht habe, es sei aber nicht ideal gewesen. Jetzt gebe es das Zentrum in Köln, das sei wichtig. Sie hätten nie die Entwicklungen in anderen Ländern mitbekommen, zum Beispiel in Thüringen. Sie seien auf ihr eigenes Lagebild fokussiert gewesen. Nun würden bundesweit Fälle besprochen, die Antennen seien schärfer geworden. „Ich hoffe, sowas wird nicht mehr übersehen, wir lassen uns jede Gewalttat kommen von der Polizei, es gibt eine deutlich höhere Sensibilität, das finde ich sehr sehr wichtig.“
Michael Noetzel sagt, er habe den ehemaligen Chef von Fl., Reinhard Müller, gesehen und fragt, worüber sie gesprochen hätten. Fl.: „Herr Müller wollte mir seelischen Beistand leisten.“ Müller habe auch in dem Gespräch schon gesagt, er habe den Verdacht, er könne noch Zeuge sein. Sie hätten ein freundschaftliches Verhältnis, es sei aber nicht um Inhalte gegangen. Freundschaft bedeute nicht, dass man sich unsachlich verhalte, es sei immer sehr professionell gewesen, „und das sind wir auch immer noch“. Noetzel fragt nach der Laufbahn des Zeugen. Dieser antwortet, er sei nicht von Anfang an, also 1992, Referatsleiter gewesen. Es sei im gehobenen Dienst „rübergekommen“. Er sei 1. Sachbearbeiter im Bereich Extremismus gewesen und sei dann weiter befördert worden und dann Referatsleiter und stellvertretender Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium gewesen. Ab 1996 sei er Referent gewesen. Er habe im Verfassungsschutz nicht alle Tätigkeiten wahrgenommen, er habe alles gelernt, aber seine Tätigkeit habe im Bereich der Auswertung, aber auch der Öffentlichkeitsarbeit gelegen. Er habe auch Vorträge an Schulen und bei der Polizei gehalten. Am Anfang habe es das Problem gegeben, dass das LfV keine Zugänge in die rechte Szene gehabt habe, sie konnten nur öffentliche Informationen beispielsweise aus Zeitungen auswerten. Sie hätten von anderen Behörden Informationen bekommen. Dann hätten sie ihre wichtigste Quelle bekommen: V-Leute. „Nachdem wir erste V-Leute hatten, verdichtete sich das Lagebild.“ Noetzel fragt, ob das LfV dem Untersuchungsausschuss alle Unterlagen zur Verfügung gestellt habe. Der Zeuge sagt, man sei dem nachgekommen und habe geschickt, was beweisrelevant für die Beweisbeschlüsse sei.
Noetzel fragt, wie er die Zusammenarbeit mit der Polizei beschreiben würde. Fl. sagt, es gäbe im Allgemeinen ein Auf und Ab, es sei grundsätzlich kompliziert: Der Verfassungsschutz bekomme Informationen, die er der Polizei nicht geben könne, außer bei schweren Taten. Daher denke die Polizei immer, der Verfassungsschutz sage nicht alles. In der Praxis sei es anfangs etwas schwierig gewesen, sie hätten eher anfordern müssen, als das was automatisch gekommen sei. Das sei aber besser geworden. In der Folge sei ein Unbehagen in der Zusammenarbeit geblieben, es sei aber besser geworden, „insbesondere in dieser Sache hier“.
Oehlrich fragt, welche Konsequenzen der Zeuge selbst aus der Selbstenttarnung des NSU gezogen habe. Fl. sagt, das sei wie im gesamten Bundesgebiet gewesen. Es habe einen Neuaufstellungsprozess gegeben, es seien andere Plattformen gefunden worden und es gebe mehr Fachtagungen zu Themen. Es habe eine Verdichtung im gesamten Informationsaustausch gegeben. Der Zeuge macht dann allgemeine Ausführungen zu Schock und Schande nach der Selbstenttarnung des NSU: „Das hat mich stark belastet, ich musste mir vorstellen, was da passiert ist, die Bilder kriege ich heute nicht mehr aus dem Kopf.“ Zu den Auswirkungen sagt Fl., das allgemeine Wissen zum Thema sei gestiegen, es gäbe einen neuen Kanon, den müssten alle durchlaufen. Oehlrich fragt, was für den Zeugen einen Unterstützer ausmache. Fl. antwortet, ein Unterstützer müsse wissen, was er tut, „wenn nicht, kann man das dann als Unterstützung bewerten?“ Ein Treffen auf einem Konzert reiche in einem Rechtsstaat nicht aus.
Auf Fragen von Domke (FDP) klagt der Zeuge über Personalmangel bei Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. Das Bemühen um Personal sei gescheitert, das laufe erst jetzt an. „Da hat man mich und meine Mitarbeiter allein gelassen.“ Nur Caffier habe sie in Schutz genommen. Sie hätten sich entscheiden müssen, was sie bearbeiten, die aktuelle Lage oder Dinge, die schon Jahre zurückliegen. Das seien Dinge, die mussten taktisch entschieden werden, das sei ein „Problemberg auf wenigen Leuten“. Zu V-Leuten sagt der Zeuge, es komme auf die Szene drauf an, wieviele man brauche: „Je offener die Struktur, desto weniger Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.“
Auf Frage von Bernd Lange sagt der Zeuge, nach seiner Erinnerung sei er nicht in die Observation von Eisenecker eingebunden gewesen. Lange fragt, warum vom Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ gerade die Nummer 18 gefehlt habe. Fl. sagt, das habe ihn genauso gewundert, er könne nicht erklären warum, das habe ihn viel beschäftigt. Es sei damals einfach durchgegangen, man hätte besser nachsetzen müssen, „aber hätten wir das mit der Quellenmeldung zusammengebracht?“ Es sei eine „Verkettung misslicher Umstände“ gewesen. Lange fragt, ob die Spende hoch war. Fl. sagt, sie wüssten nicht, ob die Spende im Zusammenhang NSU besonders war. Er wisse nicht, warum man die Spende nicht weiter beachtet hätte, nachdem man von der Quelle davon erfahren habe.
Auf die Frage nach NSU-Unterstützern in Mecklenburg-Vorpommern sagt Fl.: „Wir können es nicht ausschließen, wir können es nicht belegen.“ Man habe nach dem Auffliegen V-Leute abgefragt, das Ergebnis sei negativ gewesen. Andere Möglichkeiten und Mittel habe man nicht mehr.