Der erste Zeuge des Tages ist ein ehemaligen Vertrauenspersonen-Führer der KPI Rostock. Er wurde bereits im 1. NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern gehört. Zu dieser Aussage fügt er nicht viel hinzu. Er sagt aus, dass er nach der Selbstenttarnung des NSU drei Hinweise von einer seiner Vertrauenspersonen zu diesem Thema bekommen habe. Eine davon habe sich auf eine Lichtbildvorlage bezogen. Was die konkreten Hinweise waren, ist weiterhin eingestuft, darf also in öffentlicher Sitzung nicht verhandelt werden. Die zweite Zeugin ist bei der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Sie wurde geladen, weil sie 1997-2000 zum NPD-Rechtsanwalt Dr. Hans Günter Eisenecker gerarbeitet hat. Mit diesem hatten sich 1999 die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Carsten Schultze getroffen, da er Beate Zschäpe bei einer wohl geplanten Stellung vertreten sollte. Zu ihrer Aufgabe sagt die Zeugin, sie sei in der Auswertung tätig gewesen und habe rechtsextreme Parteien bearbeitet.
Die Zeug*innenbefragungen des 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschusses am 3. Juli 2023 werden für die Öffentlichkeit in einen anderen Raum übertragen, um die Anonymität der Vernommenen zu schützen. Beim ersten Zeugen, benannt mit „Pol-Nam 01“, handelt es sich um einen ehemaligen Vertrauenspersonen-Führer der KPI Rostock. Seine Aufgabe war das Anwerben und Einsetzen von Vertrauenspersonen mit dem Ziel, Informationen zur Gefahrenabwehr und zur Förderung von Ermittlungen zu gewinnen. Er wurde bereits im 1. NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern gehört [Siehe Sitzung am 4. Dezember 2020]. Zu dieser Aussage fügt er nicht viel hinzu. Er sagt aus, dass er seine Vorladung erst eine Woche vor der Sitzung nach seinem Urlaub erhalten habe. Er habe daher nicht noch einmal Akten gelesen und beziehe sich im Wesentlichen auf seine erste Aussage. Er berichtet, er sei als VP-Führer auf KPI-Ebene nicht für Staatsschutzdelikte zuständig gewesen. Er habe keine VP in diesem Bereich eingesetzt. Für den Fall, dass Informationen aus diesem Bereich anfallen sollten, habe der die Anweisung erhalten, die Informationen an das LKA weiter zu geben. Die jeweiligen Erkenntnismitteilungen sollten nur polizeiintern und mit der Einstufung „VS Nur für den Dienstgebrauch“ verwendet werden. Im Herbst 2007 habe es die Anweisung gegeben, nur nach Anweisung vom Staatsschutz die Vertrauenspersonen zu Staatsschutzthemen zu befragen, alle Entscheidungen seien nur dort getroffen worden. Mit Kenntnis des LKA habe er auch Informationen an den Staatsschutz der KPI Rostock gesteuert. Gelegentlich hätten VP Informationen aus dem Bereich gegeben, er sei dann entsprechend verfahren.
Vor der Selbstenttarnung des NSU habe er keinerlei Hinweise auf dessen Existenz gehabt, das wolle er betonen, so der Zeuge. Nach der Selbstenttarnung des NSU habe er drei Hinweise darauf bekommen, dass Personen aus Mecklenburg-Vorpommern Kontakte zum NSU gehabt hätten. Einer davon habe sich auf eine Lichtbildvorlage bezogen. Was die konkreten Hinweise waren, ist weiterhin eingestuft, darf also in öffentlicher Sitzung nicht verhandelt werden. In allen Fällen habe er das LKA informiert und die Information ans Fachkommissariat weitergeleitet. An Telefonkontakte in diesen Angelegenheiten habe er sich nicht erinnert, aber bei Akteneinsicht gesehen, dass er Telefonkontakt zum BKA gehabt habe. Die hätten gesagt, dass keine weiteren Maßnahmen zu den Hinweisen auf NSU-Kontakte mehr nötig seien. Es habe keine Anweisung gegeben, seine VP erneut zu befragen. Er gehe davon aus, dass die Hinweise in komplexe Ermittlungen einflossen. Direkt nach dem Mord an Mehmet Turgut habe er seine VP zeitnah befragt. Das sei ein normaler Vorgang bei solchen schweren Delikten. Die Befragungen hätten keine Hinweise auf politisch motivierte Kriminalität ergeben. Er habe keine sachdienlichen Informationen erarbeiten können.
Der Abgeordnete Bernd Lange (SPD) fragt nach dem Werdegang des Zeugen. Dieser antwortet, er sei 1971 bei der Polizei eingestellt worden und habe dann einen normalen Werdegang bis zum Dienstgrad Hauptkommissar gehabt. Lange fragt, ob die Hinweise von einer Person oder von mehreren gekommen seien. Der Zeuge sagt, dazu könne er keine Angaben machen. Nach einer kurzen Diskussion wendet sich Lange an den Vertreter des Innenministeriums. Dieser sagt, er sehe da kein Problem. Der Zeuge solle ihm sagen, wie das zu einer Enttarnung führen könne. Es folgt eine Unterbrechung. Danach bestätigt der Vertreter des Innenministeriums, dass eine Aussage in diesem Fall unproblematisch ist. Der Zeuge sagt, alle drei Hinweise stammten von einer VP. Auf Frage fügt er hinzu, die Glaubhaftigkeit könne er nicht einschätzen, er habe in dem Milieu nicht gearbeitet und es habe keine Rückmeldung gegeben, ob die Meldung richtig oder falsch war.
Michael Noetzel (Linksfraktion) fragt, ob er sich an den Inhalt der Mitteilungen erinnern kann. Der Zeuge verweist auf die Einstufung. Noetzel präzisiert und fragt allgemein, ob der Zeuge eine Erinnerung habe, ja oder nein. Dieser sagt, er erinnere sich nicht großartig daran. Der Zeuge verneint die Frage der Abgeordneten Ann Christin von Allwörden (CDU), ob er Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und Neonaziszene festgestellt habe. Noetzel fragt, aus welchem Bereich der politisch motivierten Kriminalität der Zeuge Hinweise bekommen habe. Der Zeuge antwortet, aus dem Staatsschutzbereich sei es lediglich dieser eine Sachverhalt gewesen, den er habe nachvollziehen können, andere Dinge habe er nicht gefunden. Noetzel fragt, ob der Zeuge mit den Hells Angels beschäftigt gewesen sei, das bestätigt dieser. Noetzel zeigt sich verwundert, dass der Zeuge Namen, die er abfragt und die früher der Neonazi-Szene und später der Rockergruppe zuzurechnen seien, nicht kenne.
Constanze Oehlrich (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie wieviele Personen die Lichtbildvorlage umfasst habe. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht mehr. Er habe niemanden gekannt, ihm sei nur mitgeteilt worden, dass das eine Lichtbildvorlage aus dem Verfahren gegen Beate Zschäpe sei. Oehlrich fragt, ob auch Maik Eminger darauf gewesen sei. Der Zeuge sagt, er kenne keinen von der Vorlage, die Personen seien nummeriert gewesen. Eine Nummer sei aufgrund der VP-Information aufgeschrieben und weitergegeben worden. Er wüsste nicht, dass sie damals einen Namen dazu bekommen hätten.
Die zweite Zeugin, „VS 13“, ist bei der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Sie wurde geladen, weil sie 1997 bis 2000 zum NPD-Rechtsanwalt Dr. Hans Günter Eisenecker gearbeitet hat. Außerdem sei sie eine der Mitarbeiterinnen, die 1998 und 1999 im engen Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu Eisenecker gewesen sei, so die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses in ihrer Belehrung. Mit RA Eisenecker hatten sich 1999 die NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und Carsten Schultze getroffen, da er Beate Zschäpe vertreten sollte, die wohl plante, sich der Polizei zu stellen. Die Zeugin erscheint mit dem Zeugenbeistand Rechtsanwalt Butz Peters. Zu ihrer Vorbereitung sagt sie, sie habe die Ladung gelesen. Zu Eisenecker wisse sie: Er sei Anwalt und in der NPD gewesen. Sie habe sich dann an die Arbeitsgruppe NSU-PUA gewandt und habe Dokumenteneinsicht genommen.
Zu ihrer Aufgabe sagt die Zeugin, sie sei in der Auswertung tätig gewesen und habe rechtsextreme Parteien bearbeitet. Sie habe Quellenberichte, die von der Beschaffung kamen und Informationen von anderen Behörden gesichtet, bearbeitet, bewertet und in das Datensystem eingepflegt. Sie habe geprüft, an wen Informationen weitergegeben werden sollten. So seien Deckblattmeldungen zur NPD an das BfV und zum Teil an Landesämter zur Kenntnis weitergeleitet worden. Es seien teilweise weitere Ermittlungen, beispielsweise bei Polizei oder Meldebehörden, angestoßen worden. Sie habe dazu Vermerke und Wochenberichte geschrieben. Von Anfang 1998 bis 2000 sei sie allerdings krank geschrieben gewesen. Bei ihrer Sichtung der Dokumente habe sie nur Informationen zur NPD und keine zum NSU feststellen können.
Bernd Lange fragt die Zeugin, ob sie speziell für diese Tätigkeit ausgebildet worden sei. Diese sagt, speziell dafür nicht, aber sie habe alle Grundlehrgänge belegt. Zu Eisenecker sagt die Zeugin auf Nachfrage und nach einer kurzen Diskussion, weil Informationen zur NPD eigentlich nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt sind, der Vertreter des Innenministeriums aber „großzügig“ ist, er sei 1998 stellvertretender NPD-Landesvorsitzender gewesen und sei im gleichen Jahr auf dem Parteitag auch zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt worden. Er sei 1998 sehr aktiv im Wahlkampf gewesen und deswegen auch auf verschiedenen Veranstaltungen der NPD gewesen. Er habe sich um die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern gekümmert und um alles, was mit der Organisation der Wahl zu tun gehabt habe. Zu seinen juristischen Tätigkeiten habe sie keine Erkenntnisse, sagte die Zeugin. Zu Kontakten zum Thüringer Heimatschutz konnte sie ebenso nichts sagen. Auch zu Matthias M., V-Mann des BfV und rechte Hand von Eisenecker, könne sie nichts sagen. Die Vorsitzende fragt, warum sie nur etwas zur NPD, aber nicht zur juristischen Tätigkeit Eiseneckers sagen könne. „VS 13“ sagt, darüber habe nie etwas in den Deckblattmeldungen gestanden. Auch zum Themenkomplex Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ wisse sie nichts.
Noetzel merkt an, dass der Untersuchungsausschuss auch die Aufgabe habe, die rechte Szene aufzuklären, daher sei auch die NPD interessant. Er habe daher auch andere Fragen. Er fragt zunächst, ob sie sich erinnere, womit sie sich beschäftigt habe, als sie 1997 angefangen habe. Die Zeugin antwortet, sie habe sich in Grundkenntnisse eingearbeitet, um zu lernen, wie sie mit Erkenntnissen umgehen solle. Auf Nachfrage sagt sie, sie sei zu diesem Zeitpunkt noch für die DVU und die Partei „Die Republikaner“ zuständig gewesen. Kameradschaften habe sie nicht bearbeitet. Sie sei seit 1996 im Bereich Auswertung Rechtsextremismus tätig, ab 2004 habe sie die rechte Musikszene bearbeitet. Noetzel hakt dazu nach und fragt, ob da auch Blood&Honour Thema gewesen sei. Die Zeugin antwortet, Nachfolgeaktivitäten von Blood&Honour seien kaum zu verzeichnen gewesen, es habe Einzelhinweise gegeben, dass Personen, die früher in diesen Strukturen gewesen seien, an Veranstaltungen teilgenommen hätten, aber keine darauf, dass sie in Nachfolgestrukturen organisiert gewesen seien. Noetzel fragt, ob sie mal Fanzines ausgewertet habe. Die Zeugin sagt, als sie den Bereich übernommen habe, habe es so gut wie keine Fanzines mehr gegeben. Sie habe bestimmt mal welche in der Hand gehabt und habe sie durchgeguckt, aber sie wisse nicht mehr, was das im einzelnen gewesen sei. Sie verneint, mal mit dem NSU-Kerntrio oder den „Bombenbastlern aus Jena“ befasst gewesen zu sein.
David Wulff (FDP) fragt, ob sie auch Beschaffungsaufträge gestellt habe. Das bestätigt die Zeugin, wenn Hinweise auf eine Veranstaltung vorlägen und sie nicht genau wisse, wann und wo das stattfindet, dann stelle sie Beschaffungsaufträge. Auf Frage sagt sie, sie könne sich nicht erinnern, einen Beschaffungsauftrag zu Eisenecker gestellt zu haben, aber es sei gut möglich.
Oehlrich fragt nach Erkenntnissen des LfV Mecklenburg-Vorpommern zu Verbindungen Eiseneckers nach Thüringen. Laut einer Thüringer Gewährsperson des dortigen Landesamtes seien André Kapke und Ralf Wohlleben 1998 bei einer NPD-Demonstration in Rostock gewesen. Das sei der Walhkampfabschluss gewesen, bei dem auch Eisenecker teilgenommen habe. Die Zeugin sagt, sie wisse, dass Dr. Eisenecker zahlreiche Kontakte in die Szene gehabt habe, aber speziell zum THS habe sie keine Erkenntnisse. Oehlrich sagt, die Kamerdschaften des Thüringer Heimatschutzes seien gezielt in die NPD gegangen und fragt, welche Rolle Eisenecker bei der Vernetzung von NPD und militanter Szene gespielt habe. Die Zeugin sagt, sie mutmaße, dass Eisenecker da nicht so offen für gewesen sei, Udo Voigt sei da offener gewesen. Oehlrich fragt, ob der Verfassungsschutz die Zusammenarbeit zwischen Partei und Kameradschaften im Blick gehabt habe. Das bejaht die Zeugin, das sei aber nicht ihre Aufgabe gewesen.
Die Vorsitzende fragt, wie damit verfahren worden sei, wenn es Lücken im Erkenntnisprozess gegeben habe, beispielsweise Kürzel, die nicht benannt werden konnten. Die Zeugin sagt, es sei vorstellbar, dass es sowas gebe, aber in der Zeit, in der sie zur NPD gearbeitet habe, sei ihr das nicht untergekommen.
Die Zeugin bejaht, dass sie immer im Bereich Rechtsextremismus tätig gewesen sei. Auf die Frage, wie die Szene auf die Selbstenttarnung des NSU reagiert habe, antwortet die Zeugin, dass sie zu diesem Zeitpunkt die rechtsextreme Musikszene bearbeitet habe und da seien keine Stimmungsbilder zu aufgeploppt. Auf die Frage, wie rechtsextreme Parteien zur militanten rechtsextremen Szene stünden, sagt die Zeugin, diese würde als notwendiges Übel betrachtet, um ein paar Mitglieder zu gewinnen und Unterschriften für Wahlen zu sammeln.
Noetzel fragt nach der rechten Musikszene Mitte der 2000er Jahre und nach deren Schwerpunkten. Die Zeugin sagt, sie habe mit der Bearbeitung erst 2004 angefangen. Da seien es schwerpunktmäßig Veranstaltungen in Salchow gewesen, bei Alexander We. Noetzel fragt, ob sie das mitbekommen habe, wenn Bands aus Mecklenburg-Vorpommern in anderen Bundesländern gespielt hätten. Das bestätigt die Zeugin, wenn Informationen gekommen seien, habe sie sie bearbeitet und gespeichert. Der Abgeordnete fragt, ob manche Bands besonders häufig gespielt hätten. Die Zeugin antwortet, in ihrer Anfangszeit hätten „Skalinger“ und „Path of Resistance“ eine größere Rolle gespielt. Die letzten drei bis vier Jahre habe es auch wegen Corona deutlich weniger Band-Aktivitäten gegeben. Noetzel fragt nach den Bands „Nordmacht“ und „Batallion 500“. Die Zeugin sagt, „Batallion 500“ sei bis vor vier Jahren nie aufgetreten, es habe nur CDs gegeben. Man habe gewusst, dass die Mitglieder aus Rostock kommen, aber nicht, wer sie sind. Der Auftrifft sei bei einem Festival gewesen, bei dem auch „Oidoxie“ aufgetreten sei. Noetzel frag nach den Verbindungen zwischen „Oidoxie“ und Mecklenburg-Vorpommern. Die Zeugin antwortet, Marko Gottschalk sei häufiger in Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Das sei aber auch alles aktuell und betreffe nicht frühere Zeiten. Der Oidoxie-Gitarrist Martin Krause sei aus Rostock und früher Liedermacher gewesen.
Wulff fragt, ob auch erfasst werde, wenn führende Mitglieder der rechtsextremen Szene bei Konzerten seien. Die Zeugin sagt, wenn Konzerte polizeilich bekannt würden, dann fänden häufig Kontrollen statt. Diese Listen bekämen sie dann und gleichen sie ab. Diese Personen würden dann als Teilnehmer des Konzertes erfasst.
Oehlrich fragt, ob die Zeugin in Recherchen zum NSU-Komplex eingebunden gewesen sei. Diese sagt, die Mitarbeiter der Auswertung hätten eine Namensliste bekommen und hätten Akten und Dokumente aus dem Zeitraum gesichtet. Mit dieser Recherche sei sie auch betraut gewesen. Sie hätten dabei aber nicht nur nach Namen geschaut.
Die Vorsitzende fragt, ob bekannt sei, dass bei Musikveranstaltungen für Personen oder Institutionen Geld gesammelt wurde. Die Zeugin antwortet, konkret erinnern könne sie sich nicht, aber das habe es schon mal gegeben. Wenn beispielsweise eine Person aus der rechtsextremen Szene gestorben sei, sei für Angehörige gesammelt worden. Die Vorsitzende und Bernd Lange fragen nach der Durchsuchung in Salchow im Jahr 2004 und die Zeugin sagt, sie sei nicht im Vorhinein dazu informiert worden, sie denke sie seien dann in Form von Akten dazu unterrichtet worden. Lange fragt, ob es nach Durchsuchungen eine Auswertung zu gefundenen Gegenständen gebe. Das bestätigt die Zeugin, verneint aber, dass da die Kürzel NSU oder NSV aufgefallen seien.
Zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz sagt die Zeugin, es habe ein regelmäßiger Austausch stattgefunden. Sie hätten alle Deckblattmeldungen dorthin geschickt und, wenn im Bund etwas zu Mecklenburg-Vorpommern vorgelegen habe, dann hätten sie das bekommen.
Noetzel fragt, welche Verbindungen „Oidoxie“ zu Mecklenburg-Vorpommern gehabt habe. Die Zeugin sagt, sie könne sich nicht genau erinnern, aber sie glaube, es habe sich um private Geburtstagsveranstaltungen gehandelt.
Wulff fragt, ob es Teamgespräche oder Austausch gegeben habe. Die Zeugin sagt, Teamaustausch in dem Sinne gebe es nicht, das sei sehr vom Referatsleiter gesteuert. Der Abgeordnete fragt, wie das laufe, wenn Personen häufiger im Umfeld von Eisenecker aufgetaucht seien. Die Zeugin sagt, wenn die Personen ihr nicht bekannt gewesen seien, habe sie eine Aufgabe an die Beschaffung gestellt. Wenn es keinen Rücklauf gegeben hätte, sei die Person in den Akten verschwunden.
Oehlrich hakt zu den Konzerten in Salchow und zum Kameradschaftsbund Anklam nach. Die Zeugin sagt, dort hätten immer wieder abgeschottete Konzerte stattgefunden, von denen nicht nach außen gedrungen sei, was da passierte. Zu diesen Konzerten sei die Kameradschaftsszene aus ganz Mecklenburg-Vorpommern angereist. Es seien aber auch immer wieder internationale Teilnehmer dabei gewesen. Zum KBA wisse sie nichts, außer dass Alexander We. dort Mitglied gewesen sei.