Nordkreuz hätte verhindert werden können. Kurzbericht zum 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschuss MV Oktober 2024

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Der Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet sich durch weitere Aspekte des Nordkreuz-Komplexes und der staatlichen (Nicht-)Aufarbeitung. In der Sitzung am 14. Oktober standen die Fragen zu bei Marko G. gefundenen Waffen und Munition im Mittelpunkt. Marko G. wurde erneut als zentrale Person bei Nordkreuz benannt. Zur Erinnerung: Die Bundesanwaltschaft hat das Nordkreuz-Verfahren nie um seine Person erweitert (siehe unsere Kurzberichte).

Die Begutachter hätten die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen bei der Anzahl der Munition, hieß es in der Sitzung am 14. Oktober, was angesichts der 55.254 allein bei G. sichergestellten Patronen nicht verwundert. Außerdem wurden 17 legale und zwei illegale Waffen gefunden. G. wurde im Dezember 2019 wegen illegalem Waffen- und Kriegswaffenbesitzes zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt. Die Sitzung des Untersuchungsausschusses zeigte, dass zu diesem Zeitpunkt Gutachten zur gefundenen Munition noch gar nicht fertig waren und somit im Prozess nicht berücksichtigt worden waren.

Die Sitzung am 28. Oktober machte deutlich, wie der Nordkreuz-Komplex in dieser Form womöglich hätte verhindert werden können. Ein heute pensionierter leitender Polizist sagte aus, er habe bereits 2008 und 2009 vor der rechten Gesinnung von Marko G. gewarnt. Der Zeuge war Leiter der Sportschießmannschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern, zu der auch Marko G. gehörte. Dort und auf einer privaten Feier fiel G. durch Verherrlichung des Nationalsozialismus und „Ausländerfeindlichkeit“ (so der Zeuge) auf.

Der Zeuge berichtete, dass er G. daher als nicht geeignet für den höheren Dienst bei der Polizei ansah. Er sei da nach dem Prinzip „Wehret den Anfängen“ vorgegangen. Seine Warnungen verhallten jedoch, G. konnte ohne Verzögerung in der Polizei aufsteigen, sich legal und illegal bewaffnen und hatte unbegrenzten Zugang zu Munition.

Wie gefährlich Marko G. und andere Nordkreuz-Mitglieder dann zum Zeitpunkt des Auffliegens waren, sollte im LKA Mecklenburg-Vorpommern anhand von Risiko-Analysen herausgefunden werden. Die dazu aussagende Zeugin konnte aufgrund ihrer Aussagegenehmigung im öffentlichen Teil der Sitzung nicht viel zu den Ergebnissen sagen.

Jedoch machte sie deutlich, dass sie ihre Arbeit nicht hatte zu Ende bringen können. Deutlich wurde durch die Aussage der Zeugin, dass es anfangs viele Ressourcen für die Risiko-Analysen gab, doch nach dem Wechsel an der Spitze des LKAs Ende 2019 die Weiterarbeit ausgebremst wurde. Diese sei „im Grunde im Sande verlaufen“. Die Zeugin sagte, sie hätten immer wieder darauf hingewiesen, aber „irgendwann aufgegeben“.

Hier findet ihr unsere Prozessbeobachtung des Verfahrens gegen Marko Gr.

Dieser Kurzbericht erschien zuerst in unserem monatlichen Newsletter „Aufklären und Einmischen“. Ihr wollt auf dem Laufenden bleiben? Hier den Newsletter abonnieren!

(Text: ck / Redaktion: scs)