|
Hallo zur Februar-Ausgabe unseres monatlichen NSU-Watch-Newsletters „Aufklären und Einmischen“!
Die Februar-Ausgabe unseres Newsletters „Aufklären und Einmischen“ erscheint nach einer Woche, die wir wohl alle nicht so schnell vergessen werden. Nach dem brutalen Messerangriff auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg, bei dem ein psychisch kranker Geflüchteter ein Kleinkind und einen Erwachsenen tötete, geriet die politische Diskussion komplett aus den Fugen.
Die wahlkämpfende Union unter ihrem Kanzlerkandidaten Friedrich Merz stellte schließlich ihre Forderung nach immer mehr Abschiebung und Abschottung im Bundestag zur Abstimmung – zuerst erfolgreich als Entschließungsantrag, am Freitag drauf als Gesetzesentwurf. Dieser erhielt jedoch keine Mehrheit. Beide Male bediente sich die Union dabei bewusst der AfD als möglicher Mehrheitsbeschafferin. Mit dem Entschließungsantrag vom Mittwoch erhielt zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein Antrag im Parlament nur deshalb eine Mehrheit, weil eine extrem rechte, in weiten Teilen neonazistische Partei für ihn votierte. Die Union ließ sich von der Partei die Stimmen liefern, für die der Mörder von Walter Lübcke im Wahlkampf plakatiert und an deren Stammtischen er teilgenommen hatte.
Die Folgen dieses von Merz und seiner Partei bewusst herbeigeführten Dammbruchs lassen sich noch nicht überschauen. Wie immer in solchen Situationen steht zu befürchten, dass rechte Gewalt und rechter Terror folgen, weil sich mögliche Täter*innen bestärkt fühlen.
Festzustellen ist aber auch: Das Jahr 2025 beginnt wie das Jahr 2024 mit großen Demonstrationen gegen rechts. Auch diese Demonstrationen, die sich nicht nur gegen die AfD, sondern dieses Mal auch explizit gegen die Politik der Union richten, sorgten dafür, dass der zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf keine Mehrheit erhielt. Und die Protestwelle, an der sich Zehntausende beteiligen, ist noch nicht beendet. Haltet Ausschau nach Terminen in euren Wohnorten!
Hier wird ein Potenzial für langfristige solidarische Bündnisse sichtbar, das nicht unterschätzt werden sollte.
NSU-Watch hat weiterhin Netzwerke hinter dem rechten Terror im Blick. In der Januar-Ausgabe unseres Newsletters beschäftigen wir uns damit:
Wir gedenken im Februar Mehmet Turgut, der vor 21 Jahren vom NSU in Rostock ermordet wurde. Wir gedenken Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov, die am 19. Februar 2020 beim rassistischen Anschlag von Hanau ermordet wurden. Wir gedenken Blanka Zmigrod, die 1992 von einem Rechtsterroristen in Frankfurt/Main getötet wurde. Wir gedenken Karl Horvath, Josef Simon, Peter Sarközi und Erwin Horvath, die vor 30 Jahren im österreichischen Oberwart getötet wurden.
Beteiligt euch an den Gedenk- und Erinnerungsveranstaltungen! Termine dafür und vieles Weitere findet ihr wie immer am Ende des Newsletters.
Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch
Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!
|
|
|
|
|
|
|
Wie der Nordkreuz-Komplex entpolitisiert wurde
Der 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern setzt aktuell die Aufarbeitung des Nordkreuz-Komplexes fort. Offen bleibt allerdings weiterhin, warum das Nordkreuz-Netzwerk bis heute nicht vollständig aufgeklärt ist und es für die Beteiligten kaum Konsequenzen gab.
Die Ausschussitzung am 13. Januar nahm die Rolle der Schweriner Staatsanwaltschaft in den Blick. 2017 ließ die Bundesanwaltschaft bei Nordkreuz-Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern durchsuchen: Bei den wegen Terrorvorbereitung Beschuldigten Haik Jäger und Jan-Hendrik Hammer sowie bei den als Zeugen im Verfahren geführten Marko Gr. und Jan Ro. Obwohl bei der Durchsuchung bei Gr. Waffen, Munition sowie das Kassenbuch des Netzwerks gefunden wurden und er der Administrator der Chatgruppen im Nordkreuz-Komplex war, wurde das Verfahren nicht auf ihn ausgeweitet. Stattdessen wurde das Verfahren unter anderem wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz an die Staatsanwaltschaft Schwerin übertragen.
Der Ausschuss hörte die für das Verfahren gegen Marko Gr. zuständige Staatsanwältin Sc. und ihre Vertreterin Claudia Lange, die auch als Pressesprecherin für die Staatsanwaltschaft tätig war. Beide Zeuginnen stellten dar, dass die Staatsanwaltschaft Schwerin bei der Bundesanwaltschaft zweimal eine Übernahme des Verfahrens gegen Marko Gr. beantragt hatte. Die örtliche Staatsanwaltschaft kann selber nicht wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung tätig werden. Das erste umfangreiche Schreiben lehnte die Bundesanwaltschaft mit zwei dürren Zeilen ab. Lange sagte im Ausschuss, dass eine dermaßen begründungslose Ablehnung unüblich sei: „Da fühlt man sich nicht ernst genommen“. Auf das zweite Schreiben sei dann sogar gar keine Antwort mehr gekommen.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin trennte in der Folge einige Verfahren ab, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen und erhob Anklage gegen Marko Gr. Dieser saß ab 2019 in Untersuchungshaft. Marko Gr. wurde im Prozess zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Staatsanwältin Sc. betonte im Ausschuss, dass es ab neun Monaten Haft eine besondere Begründung brauche, um diese auf Bewährung auszusetzen. Diese habe nicht vorgelegen. Sie legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft schlossen sich an. Der Bundesgerichtshof wies die Revision dann allerdings zurück.
Bei seinem fünftägigen Prozess im Jahr 2019 erhielt Marko Gr. an jedem Prozesstag Unterstützung durch zahlreiche im Publikum anwesende Personen, darunter bekannte Nordkreuz-Mitglieder. Das Landgericht Schwerin interessierte sich nicht für den politischen Hintergrund und hatte insgesamt kein größeres Interesse an Aufklärung. Auf eine breite Beweisaufnahme wurde verzichtet, stattdessen wurden Aussagen, die bei der Polizei gemacht wurden, im sogenannten Selbstleseverfahren eingeführt, wurden also nicht in öffentlicher Sitzung verlesen, wie es eigentlich üblich wäre. Im Urteil nannte der Richter den Angeklagten „waffenbegeistert“ und verglich ihn mit einem Musiker, der auch nicht ohne sein Instrument auskäme. Gr.s Unterstützer*innen begrüßten das Urteil mit Applaus.
Unsere Prozessbeobachtung ist hier zu finden.
|
|
|
|
|
|
|
Die Rolle der Staatsanwaltschaft Berlin im Neukölln-Komplex
Im Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex geht es seit Jahresbeginn um das Handeln der Staatsanwaltschaft Berlin. Der Ausschuss hat also mit dem letzten der drei großen Komplexe der Beweisaufnahme über das Behördenhandeln im Neukölln-Komplex begonnen. Zuvor hatte sich der Ausschuss mit dem Handeln der Polizei und des Verfassungsschutzes beschäftigt. Die Beweisaufnahme soll bereits zur Sommerpause 2025 geschlossen werden, obwohl in Berlin erst im Herbst 2026 gewählt wird. Dann will der Ausschuss mit der Beratung und Erstellung seines Abschlussberichtes beginnen.
Die Frage nach der Rolle der Staatsanwaltschaft im Neukölln-Komplex ist brisant: Mehrfach hatten sich LKA-Beamte im Ausschuss und auch im Berufungsverfahren gegen Sebastian Thom und Tilo P. irritiert darüber gezeigt, dass die zuständige Staatsschutzabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft ihren Anregungen zu Ermittlungshandlungen in diesem Tatkomplex oft nicht gefolgt sei. Bei der Staatsanwaltschaft sei man außerdem der Einschätzung, dass es sich um eine Serie handelt, nicht oder nicht ausreichend gefolgt. Dort seien zusammenhängende Taten teilweise wieder auseinandergerissen worden und von unterschiedlichen Staatsanwält*innen bearbeitet worden. Die in der 40. Sitzung als Zeugin vernommene Staatsanwältin Sabine E. stellte dieses Vorgehen nun als völlig unproblematisch dar, die Bündelung der Verfahren hätte aus ihrer Sicht nicht viel geändert. Ansonsten war es E. besonders wichtig, ihren damaligen Vorgesetzten F. gegen Vorwürfe der Parteilichkeit zu verteidigen.
Dessen Rolle ist besonders brisant: Oberstaatsanwalt F., der damalige Leiter der Staatsschutzabteilung, hatte Tilo P. zu einer anderen Sache persönlich vernommen. Nach der Vernehmung behauptete P. in einem Telegram-Chat mit einem Neuköllner AfD-Mitglied, F. habe „angedeutet“, auf ihrer Seite zu sein. Die Chatnachricht aus dem Jahr 2017 befand sich seit einer Durchsuchung bei P. im Jahr 2019 in den Ermittlungsakten, kam aber erst 2020 durch Aktenrecherchen von Franziska Nedelmann, der Rechtsanwältin von Ferat Koçak, Betroffener eines Brandanschlags im Neukölln-Komplex, ans Licht. Infolge dieses Skandals versetzten Generalstaatsanwältin Koppers und der Leiter der Berliner Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, F. auf einen anderen Posten. Raupach legt jedoch Wert darauf, dass es sich dabei nicht um eine Strafversetzung gehandelt habe; es sei auch darum gegangen F. zu schützen. Im Zentrum des Skandals steht aber natürlich die Frage: Ist der damalige Chef der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft parteilich und hegt Sympathien für die extreme Rechte?
F. wird dazu im Ausschuss selbst Angaben machen können. Für die nächste Sitzung am Freitag, 21. Februar, ist er als Zeuge geladen. Diese Vernehmung gehört sicherlich zu den wichtigsten des ganzen Ausschusses. Die kritischen Fragen werden allerdings erneut die Vertreter von Linken und Grünen im Ausschuss stellen müssen. Die CDU/SPD-Koalition zeigt weiter kein besonderes Interesse an Aufklärung. Der CDU geht es beim Thema Staatsanwaltschaft erkennbar vor allem darum, Generalstaatsanwältin Koppers und ihre Entscheidung zur Versetzung F.s anzugreifen.
Am 21. Februar findet, wie bei jeder Sitzung, vor dem Abgeordnetenhaus eine antifaschistische Kundgebung statt. Diesmal aber nicht morgens vor der Sitzung, sondern um 12:30 Uhr.
|
|
|
|
|
|
|
|
Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
|
|
|
|
|
|
+++ Der 5. Jahrestag des rassistischen Anschlags von Hanau +++
Wir gedenken Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.
Sie wurden vor fünf Jahren, am 19. Februar 2020, bei dem rassistischen Anschlag von Hanau ermordet. Der Täter erschoss anschließend seine Mutter und sich selbst.
Bis heute ist der Anschlag nicht vollständig aufgeklärt. Die Angehörigen der Ermordeten, die Überlebenden, die Initiative 19. Februar Hanau, die Bildungsinitiative Ferhat Unvar und viele andere kämpfen weiter. In ihrem aktuellen Aufruf schreibt die Initiative 19. Februar: „Seit fünf Jahren sagen wir ihre Namen. Seit fünf Jahren erinnern wir. Seit fünf Jahren kämpfen wir unermüdlich und erfahren dabei große bundesweite Solidarität. Wir erinnern und wir fordern Gerechtigkeit, Aufklärung und Konsequenzen.“
„Der Notruf hat nicht funktioniert, der Notausgang in der Arena-Bar war verschlossen, es gab in den Ermittlungen eine Täter-Opfer-Umkehr. Trotz unverzeihlichem Behördenversagen gibt es im Falle des Notausgangs und des Notrufdesasters bislang keine Ermittlungen und keine Aufarbeitung. Trotz vermehrter rassistischer Anschläge gibt es nicht weniger Waffen. Viel zu spät kam eine Entschuldigung des hessischen Innenministeriums, aber nicht von dem damals verantwortlichen Innenminister Beuth. Die Verantwortlichen wurden befördert oder mit vollen Bezügen in den Ruhestand geschickt. Eine Entschuldigung ohne Konsequenzen. Stattdessen tobt ein rassistischer Wahlkampf.“
Die Initiative 19. Februar fordert auf, auch zum fünften Jahrestag des Anschlags bundesweit aktiv zu werden. Sie stellt dafür u.a. Druckvorlagen für Flyer und Plakate auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Die Initiative hat den Hanau-Untersuchungsausschuss erkämpft, begleitet und ausgewertet. Alles dazu findet ihr auf der Seite „Kein Abschlussbericht“.
|
|
|
|
|
|
|
+++ Bis März: Prozessbeginn zu Combat 18 in Aussicht +++
Wie das Landgericht in Dortmund im Januar auf Nachfrage angab, wird der Prozess gegen Stanley Röske, Keven Langner, Georg Alexander Michels und Robin Schmiemann im Laufe des ersten Quartals 2025 beginnen. Damit ist fast ein ganzes Jahr vergangen, seit die Generalbundesanwaltschaft am 7. März 2024 Anklage gegen diese vier „mutmaßlichen Rädelsführer“ von Combat 18 Deutschland erhoben hat. Der GBA wirft ihnen vor, die bereits im Oktober 2022 verbotene „rechtsextreme Bestrebung“ Combat 18 fortgesetzt betrieben und damit „den organisatorischen Zusammenhalt einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung“ aufrecht erhalten zu haben (Vereinigungsverbot).
Im April 2024 hatte die Bundesanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung zur Anklagerhebung zugleich daran erinnert, dass sie schon zwei Jahre zuvor bundesweit gegen insgesamt 21 Personen ermittelt hatte. Im Raum steht der dringende Verdacht, dass die Aktivitäten und Verbindungen von Combat 18 auch weiterhin der mindestens bundesweiten Vernetzung extrem rechter Strukturen (über Röske z.B. zu Knockout 51) sowie ihrer Finanzierung gewidmet seien und aktiv betrieben würden – insbesondere von den Führungsfiguren Röske, Langner, Michels und Schmiemann.
In der Praxis heiße dass, dass es seit Oktober 2022 mindestens 14 konspirative Treffen gegeben habe. Es sei davon auszugehen, dass es während dieser Treffen auch von der GBA so bezeichnete „Leistungsmärsche“ gegeben habe. Außerdem seien Aufnahmeverfahren für Anwärter (Supporter) umgesetzt worden. Aufgefallen seien auch die fortdauernde Rechtsrock-Konzerte und der Vertrieb von RechtsRock und Merchandise mit eindeutigem Bezug zu C18. Zu 17 Mitgliedern von Combat 18 hat der GBA nach eigenen Angaben die Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder übertragen.
Die Angeklagten, deren Prozess nun bis voraussichtlich März am LG Dortmund beginnen soll, sind nicht in Haft. Wenn die Hauptverhandlung beginnt, werden wir mit Spannung abwarten, ob die Angeklagten denn auch zu erscheinen gedenken. Angesichts des dermaßen verschleppten Verfolgungsdrucks wäre es nicht verwunderlich, wenn Röske, Schmiemann, Langner und Michels nicht auf der Anklagebank auftauchen. Hinreichend Zeit zur Vorbereitung ihrer Abwesenheit hätten sie seit der Anklageerhebung gehabt.
Wir werden den Prozess begleiten – auch wenn vermutlich noch einige Zeit ins Land gehen wird bis die Hauptverhandlung in Dortmund beginnt. Zeit, um bis dahin Wissen und Einschätzungen nachzulesen. Zur Einordnung empfehlen wir die ausführliche Recherche von Exif Recherche & Analyse (von 2018). Gut gealtert ist außerdem der Hintergrundbeitrag zur Verbindung von Combat 18 und NSU.
|
|
|
|
|
|
|
+++ Gedenkfeier in Oberwart 30 Jahre nach dem antiziganistischen Attentat +++
Wir gedenken Karl Horvath, Josef Simon, Peter Sarközi und Erwin Horvath. In der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1995 verloren die vier Roma bei einem tragischen Attentat in Oberwart ihr Leben. Als sie ein antiziganistisches Schild im Ort entfernen wollten, detonierte die daran montierte Bombe und tötete die vier Männer. Das Attentat war Teil einer jahrelangen rechtsterroristischen Anschlagsserie.
Im Nachgang des Attentats waren die Familien und Freund*innen der Betroffenen weiteren antiziganistischen Ressentiments und Repression ausgesetzt, in der Geschichtsschreibung des „offiziellen Österreichs“ findet das Gedenken wenig Beachtung.
Auch 30 Jahre danach lädt die Romapastoral der Diözese Eisenstadt zur offiziellen Gedenkfeier in Oberwart, um der Opfer zu gedenken und ein Zeichen des Respekts, der Erinnerung und der Mahnung zu setzen.
📩 Um Anmeldung zur Gedenkfeier wird ausschließlich per E-Mail gebeten: manuela.horvath@martinus.at
Infos zum Gedenken findet ihr hier.
|
|
|
|
|
|
|
Wir gedenken:
Mehmet Turgut
Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut im Imbiss eines Freundes in Rostock, in dem er aushalf, vom NSU erschossen. Er wurde 25 Jahre alt. Seine Familie kämpft weiter um Aufklärung und fordert die Umbenennung des Neudierkower Wegs in Mehmet-Turgut-Weg.
|
|
|
|
|
Sein Bruder Mustafa Turgut schrieb im November 2021:
„Für uns ist es wichtig, dass Mehmet Turgut nicht in Vergessenheit gerät. Familie Turgut hat eine Botschaft an die Stadt Rostock. Mein Bruder wurde in Rostock kaltblütig hingerichtet und wir sehen, dass es an der Zeit ist Mehmet Turgut mit der Umbenennung der Straße in der er ermordet worden ist, zu würdigen. Wir bitten alle Beteiligten sich mit einem Mehmet-Turgut-Weg auseinanderzusetzen.“
|
|
|
|
|
|
Mustafa Turgut sagte vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern:
„Bedenken Sie bitte, dass der Tatort in Rostock von jemanden ausgesucht sein muss, der sich dort auskennt. Viele Tatorte waren so gelegen, dass sich nur Einheimische dort aufgehalten haben müssen. Und leider wissen wir daher immer noch nicht, wie der NSU die Tatorte gewählt hat und ob sie Hilfe erhalten haben. Wir glauben, dass der NSU Helfer vor Ort hatte. Wir glauben, dass der NSU größer ist, als bisher angenommen wird. Und wir hoffen, dass wir endlich Antworten auf diese Fragen bekommen. Wir sind unseren Angehörigen diese Antworten schuldig. Und dafür werden wird alles tun.“
Auf unserer Homepage findet ihr einen ausführlichen Artikel zum NSU-Komplex in Mecklenburg-Vorpommern.
|
|
|
|
|
|
|
Vor 33 Jahren wurde Blanka Zmigrod von einem Rechtsterroristen in Frankfurt/Main getötet.
Am 23. Februar 1992 wurde die Shoa-Überlebende Blanka Zmigrod auf dem Nachhauseweg im Frankfurter Westend an der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau von einem schwedischen Rechtsterroristen ermordet. Sie wurde 68 Jahre alt.
Zwischen August 1991 und Januar 1992 hatte der Täter bereits aus rassistischen Motiven auf elf Menschen mit Migrationsgeschichte geschossen. Der 34-jährige Student Jimmy Ranijba wurde bei einem der Anschläge ermordet. Aufgrund dieser Mordserie und Banküberfällen wurde er im Januar 1994 in Schweden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Blanka Zmigrods Mörder stand dabei auch im Fokus der deutschen Ermittlungsbehörden, eine Auslieferung erfolgte jedoch erst im Jahr 2016.
|
|
|
|
|
|
Nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011 rückte der Mord erneut in den Fokus. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob im Mai 2017 Anklage gegen ihn. Am 21. Februar 2018 wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. In der Urteilsbegründung war jedoch lediglich von Habgier und einem gestohlenen Casio-Taschencomputer durch den Täter die Rede, von Antisemitismus als Motiv nicht.
|
|
|
|
|
Lange erinnerte in Frankfurt nichts an den Mord an Blanka Zmigrod. Das änderte sich erst 2021 mit einer Petition, die sich für einen Ort der Erinnerung an sie eingesetzt hat. 2022 wurde eine Gedenktafel am Tatort eingeweiht. Darauf steht ein Zitat von Blanka Zmigrod:
„Meine Genugtuung für das, was die Nazis mir angetan haben, ist zu überleben und so gut und so lange wie möglich zu leben.“
|
|
|
|
|
|
|
|
|
+++ Termine +++
3. Februar, Hamburg: Kundgebung: Völkische Siedler haben Namen und Adressen. Gegen Eckrolf Berg, völkischer Siedler und Anwalt in der Kanzlei FPS. 17 Uhr, Große Theaterstrasse/ Ecke Gustav-Mahler-Platz. Mehr Infos hier.
4. Februar, Berlin: Rassistische Gewalt und unsere Solidarität. 5. Jahrestag des rechtsterroristischen Attentates in Hanau. Filmvorführung: „Hanau – Eine Nacht und ihre Folgen“. Danach Podium mit Emiş Gürbüz, Gamze Kubaşık, Ali Şirin, Rebecca Gotthilf. 18 Uhr, Bibliothek der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Straße der Pariser Kommun 8A. Mehr Infos hier.
4. Februar, Oberwart: Gedenkfeier für die Oberwarter Roma-Attentatsopfer Karl Horvath, Josef Simon, Peter Sarközi und Erwin Horvath. Anmeldung per Mail. 18 Uhr, Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (Dornburggasse 93). Mehr Infos hier.
5. Februar, Landshut: Vortrag von Robert Andreasch: „Die extreme Rechte greift nach der Macht“. 19:30 Uhr, Zentrale zum Rieblwirt. Mehr Infos hier.
7. Februar, Mannheim: Das Haymatministerium. 5 Jahre nach Hanau – was heißt Erinnern? Mit: Emiş Gürbüz, Newroz Duman, Dr. Maria Alexopoulou, Ülkü Süngün, Amina Aziz. 20 Uhr, Studio Werkhaus des Nationaltheater Mannheim. Mehr Infos hier.
8. Februar, Bremen: Vortrag: Solidarität statt America First – Wie organisiert die US-Linke den Widerstand gegen Trump? 19 Uhr, Zionsgemeinde in der Neustadt. Mehr Infos hier.
9. Februar, Berlin: Veranstaltung: AUSGELIEFERT – Demokratie braucht Antifaschismus. Mit Martin Schirdewan, Carola Rackete, Sven Richwin, Matthias Monroy, Konrad Litschko, Wolfram Jarosch, Matthias Nietzsche, Lili Aschoff. 12 Uhr, Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz. Mehr Infos hier.
10. Februar, Berlin: Fünf Jahre Gegenwart: Von Hanau über Mölln nach Berlin. Gespräch, Poetry, Musik. Mit: Çetin Gültekin, Gamze Kubaşık, Ali Şirin, Laura Shirin, Ozan Ata Canani. 20 Uhr, Ballhaus Naunynstraße. Mehr Infos hier.
11. Februar, Berlin: Kundgebung: „Keine faschistische Propaganda an unserer Schule! AfD keine Bühne geben! Helft uns Beatrix von Storch Paroli zu bieten!“ 13 Uhr, Hans & Hilde Coppi Gymnasium, Römerweg 30-32. Mehr Infos hier.
12. Februar, Hamburg: Infoveranstaltung: Freiheit für alle Antifas. 19 Uhr, Ballsaal des Millerntorstadions. Mehr Infos hier.
15. Februar, Hanau: #5JahreDanach. Gedenkveranstaltung zum 5. Jahrestag des Anschlags von Hanau. Anmeldung per Mail. 19 Uhr, Congress Park Hanau. Mehr Infos hier.
15. Februar, Rostock: Vortrag: Tag X in Mecklenburg-Vorpommern – Zum Stand der Aufklärung des Nordkreuz-Netzwerks. 19 Uhr, Peter-Weiss-Haus. Mehr Infos hier.
15. Februar, 16. Februar, 1. März, Hamburg: reclaim! 3 Tage zu Rassismus, Antisemitismus und antifaschistischem Widerstand in Altona – mit Graffiti! Mehr Infos hier.
21. Februar, Berlin: Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex zum Thema Staatsanwaltschaf. Kundgebung voraussichtlich ab 12:30 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Weitere Infos hier.
21. Februar, Hamburg: Antifaschistische Aktion – von der Geschichte in die Gegenwart. Lesung mit Bernd Langer. 19 Uhr, Rote Flora. Mehr Infos hier.
24. Februar, Schwerin: Sitzungen des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern zum Thema: Nordkreuz-Netzwerk. Ab 10 Uhr im Landtag in Schwerin. Weitere Infos hier.
25. Februar, Rostock: Gedenkveranstaltung für Mehmet Turgut. 18 Uhr, Neudierkower Weg.
1. März, Schweinfurt: Kundgebung: Justice for Rooble! Rooble Muse Warsame starb 2019 in einer Gewahrsamszelle der Polizei. 15 Uhr, Marktplatz Schweinfurt. Mehr Infos hier.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|