Protokoll 7. Verhandlungstag – 6. Juni 2013

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Am 7. Verhandlungstag wurde nicht die Befragung von Carsten S. fortgeführt, sondern dem Angeklagten Holger G. Raum gegeben sich zu äußern. Nach einer freien Einlassung über seine Biografie verlas er eine Erklärung. In ihr gab er alle ihm vorgeworfenen Unterstützungsleistungen für die Untergetauchten zu und belastet die Angeklagten Zschäpe und schwer. Jedoch begründet er seine eigenen Handlungen als nicht politisch motiviert sondern reine Freundschaftsdienste, deren fatale rassistische Konsequenz er nicht habe kennen können. Eine Befragung lehnt er derzeit ab.

Um 9.48 Uhr betreten die Angeklagten den Saal, um 9.54 Uhr der Senat. Nach der Präsenzfeststellung sagt Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe, er habe Prof. Saß, den psychologischen Gutachter von Zschäpe vor dem Gericht gesehen, dieser sei aber nicht im Saal. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erläutert, dass Prof. Saß in einer anderen Sache im Hause sei. Danach stellt er fest, dass Prof. Leygraf, der pyschologische Gutachter von Carsten S., nicht anwesend sein könne, aber in der nächsten Woche wieder da sein könne. Wie schon gestern legt RA Jacob Hösl, Verteidiger von S., dar, dass sein Mandant seine Aussage unterbrechen möchte bis der Gutachter wieder anwesend ist. Auf einen Einwand aus der Nebenklage, dass S. ja auch schon ausgesagt habe, ohne dass Leygraf anwesend war, erwidert Hösl, dass die gestrige Befragung gezeigt habe, dass der Gutachter anwesend sein müsse, um sich ein unverfälschtes Bild machen zu können. Ursprünglich habe Leygraf auch bei der Vernehmung anwesend sein sollen, aber dies sei durch die Verschiebung des Prozesses nun wohl schwierig geworden. Hösl: „Ich möchte betonen, dass das nur eine Unterbrechung ist. Wir kommen sicher nochmal zu den Punkten.“ Auch die Nebenklage habe noch ausreichend Gelegenheit, S. zu befragen.

Götzl will dann zur Aussage von Holger G. übergehen. Dessen Verteidiger, RA Stefan Hachmeister, verkündet jedoch, dass sein Mandant zunächst nur Angaben zur Person machen und dann eine Erklärung verlesen werde, deren Abschrift zu Protokoll gegeben werde. Götzl fragt, ob die Möglichkeit bestehe, Fragen zu stellen, was Hachmeister für den jetzigen Zeitpunkt verneint. Götzl: „Für die Würdigung der Einlassung wäre das allerdings wesentlich, wenn er frei Angaben machen würde.“ Das sei ihm und seinem Mandanten bewusst, antwortet Hachmeister, aber sie hätten sich auf diese Vorgehensweise geeinigt. Es sei zudem nicht ausgeschlossen, dass G. zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Angaben macht und auch frei Fragen beantwortet.

Es folgt die Einlassung zu den persönlichen Verhältnissen, die G. zunächst ebenfalls abliest, die aber schnell zu einer Befragung durch Götzl wird. Sie wird mehrfach unterbrochen, weil G. anfangs zu schnell und zu undeutlich spricht. Zunächst wechselt G. in einer dafür eingelegten Pause den Platz und sitzt nun in der zweiten Reihe der Angeklagten-Bänke hinter Zschäpe und Verteidigung und neben Wohlleben und Verteidigung. Dort hatte auch Carsten S. bei seiner Aussage gesessen, der nun wieder hinten sitzt. Der Umzug von S. in die zweite Reihe war ohne Erklärung erfolgt. Als  G. auch dort noch nicht richtig verstanden wird, unterbricht Götzl erneut, damit ein längeres Mikrofon angeschlossen werden kann. G. testet selbst die Mikrofonanlage, scherzt und lacht dabei. Mehrfach während der Einlassung ermahnt Götzl den Angeklagten langsam und deutlich zu sprechen. Einmal antwortet G.: „Stoppen Sie mich rechtzeitig.“  Wenn G. frei über sich selbst spricht, sagt er häufiger „man“ als „ich“.

G. wurde 1974 geboren, von 1980 bis 1989 ging er zur Schule in Jena. Sein höchster Schulabschluss ist der Hauptschulabschluss. Er habe eine „typische DDR-Erziehung“ bei den Jungen Pionieren, den Thälmann-Pionieren und der FDJ erlebt. Ab 1989 machte er eine Ausbildung zum  Zerspanungsmechaniker bei Carl Zeiss Jena bzw. später Jenoptik. Er sei dann auf Kurzarbeit gesetzt worden, habe aber immerhin seine Lehre abschließen können. G.: „Dann wurde ich, für die Verhältnisse in der DDR, ‚tschuldigung, für die bundesdeutschen Verhältnisse damals typisch, arbeitslos.“ Ab 1993 machte er eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und von 1994 bis 1997 eine weitere Ausbildung zum Qualitätsfachmann, während der er nur am Wochenende in Jena gewesen sei. Mit Hilfe seines Bruders, der schon in Hannover lebte, seien seine Mutter und er dann kurz vor dem Ende der Ausbildung 1997 nach Hannover gezogen. Dort habe es eben mehr Arbeit gegeben als in Jena. Bis 2011 war er bei einer Firma als Lagerist beschäftigt. Dort sei er erfolgreich gewesen, schnell zum Schichtleiter aufgestiegen und auch Betriebsratsmitglied gewesen. Dass er dort gute Arbeit geleistet habe, sehe man daran, dass er auch bei einer Verkleinerung des Betriebs angestellt blieb. Ab April 2011 bis zu seiner Verhaftung arbeitete er bei einer anderen Firma. Nach seiner Entlassung aus der U-Haft hat er wieder Arbeit gefunden, die er jedoch wegen des Prozesses verloren habe.

Zu den familiären Verhältnissen sagt er aus, dass seine Mutter seit der Scheidung von seinem „biologischem Erzeuger“ alleinerziehend war. Er hat eine ältere Schwester und einen älteren Bruder. Zu seinem leiblichen Vater hatte er kaum Kontakt. Als Vater betrachtet er den späteren Lebensgefährten seiner Mutter, der jedoch schon 1986 verstarb. Der Tod des Stiefvaters sei für ihn ein einschneidendes Erlebnis gewesen, er sei das „Schwarze Schaf“ der Familie geworden. Er habe schlechte Zensuren in der Schule bekommen. Nach dem Auszug des Bruders sei er mit der Mutter alleine gewesen. Durch die Unterbrechungen wiederholt er mehrfach folgende offenbar abgelesene Sätze: „Das hatte zur Folge, dass sämtliche Liebe und Fürsorge auf das Nesthäkchen konzentriert wurde. Das war der Entwicklung nicht förderlich.“ Das Verhältnis in der Familie sei stabil und gut und sei es auch jetzt noch. Er ergänzt: „Ich wüsste auch nicht, wie ich das jetzt sonst überstanden hätte.“ Er sei seit 2007 mit seiner Lebensgefährtin zusammen, die einen stabilisierenden Einfluss auf sein Leben gehabt habe.

Götzl fragt intensiv nach, was mit „Schwarzes Schaf“ gemeint sei. G. sagt, er habe nach dem Tod seines Stiefvaters ein „Autoritätenproblem“ entwickelt. „Bei mir war keine Vaterfigur mehr da, wenn ich einen Schlag in den Nacken verdient hätte. Muttern hat sich ganz auf mich konzentriert, immer nachgegeben.“ Er habe zu Subkulturen tendiert, sei zuerst Punk geworden und dann „in die andere Richtung“. Er grenzt sich als DDR-Punk aber von anderen Punks ab. Götzl fragt nach, was er damit meine. G.: „Das ist eine persönliche Wertung. Man darf DDR-Punk nicht mit Punk hier verwechseln. Wer als Punk in der DDR aufwächst, hat keinen Bezug zu Marx und Engels.“ Er habe jedenfalls viel die Schule geschwänzt und sei schließlich im September 1989 von der Oberschule geflogen, weil er zusammen mit einem Mitschüler das Moped seines Russisch-Lehrers auseinander gebaut habe. Zum Glück sei er „weich gefallen“ und habe direkt seine erste Lehrstelle bekommen.

Der Vorsitzende fragt dann nach der Rolle der jetzigen Lebensgefährtin in G.s Leben. G. antwortet: „Man hat sie kennengelernt und alles hat sich verändert.“ Sie habe einen stabilisierenden Einfluss auf sein Leben gehabt, weil sie ihn dazu gebracht habe, Verantwortung auch für andere zu übernehmen. Er habe bis dahin keine Verantwortung im Privaten übernommen. Im Berufsleben habe er schon Verantwortung übernommen, immerhin sei er ja bis 2011 in Hannover keinen Tag arbeitslos gewesen. Aber im Privaten habe er das erst durch seine jetzige Partnerin gelernt. Und weiter: „Natürlich hat man ihr nicht gesagt, was ich früher alles gemacht hab, so dass sie 2011 aus allen Wolken gefallen ist.“ Er habe vorher eine längere Beziehung gehabt, die jedoch 2004 zerbrochen sei und auch nicht so tief gewesen sei wie die zur jetzigen Partnerin.

Zu seiner politischen Entwicklung möchte sich G. nicht äußern, wohl aber zu seinem Alkoholkonsum. Er habe ab etwa 2002 regelmäßig am Wochenenden Alkohol konsumiert. Das habe an der Gesellschaft gelegen. In seiner Nazi-Zeit sei das so intensiv nicht möglich gewesen, weil er  an den Wochenenden an Aufmärschen teilgenommen habe. Er habe sich aber in eine „Spaßrichtung“ entwickelt, sei viel auf Punk- und Hardcore-Konzerte gegangen und dann habe sich das stärker entwickelt. Zu der Zeit habe er auch andere Drogen konsumiert. Seit etwa 2007 trinke er gar nicht mehr. Folgen habe sein Konsum kaum gehabt: „Das einzige ist, das Gedächtnis hat ein bisschen gelitten. Zeitliche Abläufe bereiten mir heute Schwierigkeiten, hatte ich früher keine Schwierigkeiten mit.“ Er berichtet von seiner Spielsucht, wegen der er in den Jahren 2009 und  2010 in Behandlung war. Seine Spielsucht sei ähnlich dem Alkoholismus eines „Quartalssäufers“, er habe auch mal drei Monate nicht gespielt, habe sich aber dennoch verschuldet.

Götzl fragt dann zu Freundschaften und kommt auch auf Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Ralf Wohlleben zu sprechen. G. bejaht, dass er mit diesen Personen befreundet war, möchte jedoch nicht mehr dazu sagen. RA Hachmeister erläutert: „Das meinen wir damit, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine ergänzenden Fragen beantwortet.“ Wenn es ergänzende Fragen zur Person gebe, könnten die im Anschluss an die Verlesung der Erklärung gestellt werden, Fragen zu seiner Geschichte jedoch wahrscheinlich nicht.

Um 11.40 Uhr gibt es eine Pause, um 11.50 Uhr geht es weiter.

Dann liest Holger G. seine Erklärung vom Blatt ab. Die Erklärung liegt Richter Götzl in Abschrift vor. Er räumt darin alle ihm vom Generalbundesanwalt vorgeworfenen Unterstützungshandlungen ein, zieht sich jedoch darauf zurück, dass er nicht gewusst habe, dass er eine terroristische Vereinigung unterstützt habe. Es habe sich bei seinen Handlungen um Freundschaftsdienste gehandelt, von deren wahrer Bedeutung er keine Kenntnis gehabt habe. Sein Text ist durch Überschriften gegliedert, die er jedoch erst auf Geheiß von Götzl auch mit vorliest.

Zunächst entschuldigt er sich bei den Angehörigen: „Zuerst möchte ich den Angehörigen der Opfer mein tiefes Mitgefühl aussprechen. Ich bin entsetzt über das Ausmaß und das Leid, das diese Taten über die Opfer und ihre Familien gebracht haben.“  Er selbst sei bereit für seinen Teil die Verantwortung zu übernehmen, wolle jedoch klarstellen, das sein Tatbeitrag nicht der ist, der ihm vom Generalbundesanwalt vorgeworfen wird. Das beziehe sich zwar nicht auf die objektiven Handlungen, wohl aber auf deren subjektive Einschätzung durch ihn selbst. Er wolle daher seine Aussagen in den Vernehmungen ergänzen.

G. habe Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos in Jena kennengelernt. Sie seien Bestandteil einer Clique von Jugendlichen gewesen, die sich als Neonazis betrachteten und sich „Nationaler Widerstand Jena“ nannten. Das seien Leute gewesen, die etwas politisch bewegen wollten. „Wir wollten das System ändern, wir sind nicht grölend und prügelnd durch die Straßen gelaufen, wir wollten Politik machen.“ Zu dieser Gruppe zu gehören, habe er als Aufwertung seiner Person gesehen. „Beate und die Uwes hatten einen gewissen Bekanntheitsgrad, waren bei Veranstaltungen, verkörperten von ihrem Auftreten her eine Autorität und wirkten echt.“ (An dieser Stelle greift Götzl ein und weist darauf hin, dass in dem ihm vorliegenden Papier statt „echt“ „authentisch“ stehe. Diese Korrekturen passieren häufiger während der Einlassung.) Der Respekt gegenüber den Dreien habe auch auf ihn abgefärbt. Er könne auch sagen, dass die drei ihn stets in seinem Freundschaftsgefühl bestärkten. So sei er einmal zu einer polizeilichen Vernehmung gegangen, obwohl das in der Szene verpönt war. Er habe dort gegenüber den Beamten auf einem vorgelegten Bild von einem Konzert André K. identifiziert, was zu einem Verfahren gegen K. geführt habe. „Die Uwes sagten nur sinngemäß, mach dir keinen Kopp, du bist halt so. Das hat mich damals sehr beeindruckt.“

Gespräche über gewaltsame Aktionen habe es zwar gegeben, aber: „Ich kann mich nur an wenige Momente erinnern, das war also nicht, wie mir der Generalbundesanwalt vorwirft, permanentes Diskussionsthema.“ Er habe nicht gedacht, dass die drei Gewalt ausüben könnten. Er habe gewusst, dass Böhnhardt einer Schlägerei nicht aus dem Weg gegangen sei und Waffen hatte. Er habe diese aber nie benutzt. „Nach den Sprengstofffunden sagten sie, das sei nur als ultimative Drohung gedacht. Ich hatte keine Grund daran zu zweifeln.“ Der Vorwurf, er habe schon vor dem Untertauchen gewusst, dass das Trio für die Bombenattrappen und die Sprengstofffunde in Jena verantwortlich war, weist er zurück. Er habe zuerst aus der Presse davon erfahren und dann in einem Gespräch, in dem André K. einen Besuch in Hannover angekündigt habe. Er sei zwar schockiert gewesen, habe aber nicht das Gefühl gehabt, die Entscheidung, um Untergrund leben zu wollen, in Frage stellen zu können oder zu dürfen. Als K. ihn gefragt habe, ob er den dreien im Untergrund helfen kann, habe er die ersten Unterstützungsleistungen (Übergabe des ersten Reisepasses an Böhnhardt, Bereitstellung von 3.000 DM) begangen. Alle Hilfeleistungen habe er jedenfalls freiwillig begangen. Er habe seinen Freunden helfen wollen: „Unsere ganze Szene stellte auf diese Kameradschaftsbeziehung ab.“ Auch aus seiner Jugenderziehung in der FDJ habe er gelernt, dass man für andere einsteht. Er habe das Gefühl gehabt, ihnen einen Freundschaftsdienst zu erweisen und sich dadurch aufgewertet gefühlt. Und weiter: „Es änderte sich nichts an meiner Wahrnehmung, dass ich diese Leute mochte. Natürlich hatte ich das Gefühl, dass ich an was Verbotenem teilnehme. Aber keinesfalls hätte ich mir die Dimension des Verbrechens vorstellen können, das ihnen jetzt vorgeworfen wird.“ Dafür habe er keinen Anlass gehabt. So hätten die Treffen mit den Drei, wenn es die konspirativen Umstände zuließen, zwischen 2007 und 2010 bei ihm zu Hause stattgefunden. Dabei hätten sich Zschäpe und die beiden Uwes ganz normal in der Öffentlichkeit aufgehalten. Sie seien gemeinsam Essen und Billardspielen gewesen, die drei hätten von ihren Urlaubsbekanntschaften erzählt. „Ich hatte insgesamt das Gefühl, Freunde zu treffen. Abgesehen von den Tarnnamen, die wie Spitznamen waren, war das normal.“

An dieser Stelle widerspricht er deutlich der Klageschrift der Bundesanwaltschaft. Der Begriff „Systemcheck“, der in der Klageschrift für die Treffen mit dem Trio benutzt wird, sei von ihm erst im Nachhinein bei den Vernehmungen geprägt worden: „Ich habe mir natürlich über meine gesamte Vergangenheit Gedanken gemacht und Gedanken gemacht, wozu sie meine Identität benutzt haben. Erst aus heutiger Sicht kamen mir die Treffen als Systemchecks vor. Damals habe ich das nicht so empfunden. (…) Ich habe das in meiner Vernehmung auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Dass ich mich zu Systemchecks habe einfinden müssen, stimmt nicht.“ Drei bis viermal im Jahr habe er sich mit den Dreien getroffen, Bier getrunken und Doppelkopf gespielt. Ab 2008 nur noch bei ihm in Hannover oder Umgebung. Das Trio habe sich mit einer Ausnahme immer telefonisch angekündigt und er habe bei der Terminwahl mit entscheiden können. „Ich hatte immer die Wahrnehmung als gäbe es die Gelegenheit, alte Freunde zu treffen. Die dominierenden Themen waren privater Natur. Ich habe über meine Lebensgefährtin erzählt, sie über Urlaubsbekanntschaften. Uwe Mundlos konnte stundenlange Monologe über Computerprogramme und über Spiele halten.“

Seinen Ausstieg aus der Nazi-Szene datiert er etwa auf 2004. Dort habe es einen Bruch gegeben. Vorher habe er schon viel mit „Ausländern“ zusammen gearbeitet, die „völlig okay waren“, und habe daher Vorurteile in Frage gestellt. Der Bruch sei gekommen, als sein damaliger bester Freund ihn mit seiner damaligen Partnerin betrogen habe. Da habe er gemerkt, „dass Ideale wie Kameradschaft und Treue nichts wert waren.“ Er habe jedoch noch immer Kontakt zu Personen aus der Szene. 2005 habe er als Freundschaftsdienst noch an zwei Demos teilgenommen und 2011 auch nochmal an einem neonazistischen Konzert. Er habe sich 2004 anderen Dingen und Menschen zugewendet und da sei auch der Kontakt zum Trio zunächst abgebrochen.

Dann nennt G. die Übergabe seines Führerscheins an die Drei, die im darauf folgenden Jahr stattgefunden haben müsse. Eines Abends, den er zeitlich nicht mehr einordnen könne, habe es geklingelt. Er wohnte seit 1997 unter derselben Adresse. Er habe befürchtet, sein Ausstieg aus der Szene könne die Freundschaft beenden. Die drei hätten aber gesagt, dass das kein Problem sei und dass auch sie sich von der Szene entfernt hätten. Und sie hätten politisch entspannter und gemäßigter gewirkt als er sie kannte. Sie hätten gesagt, sie bräuchten ein legales Dokument für den Fall einer Polizeikontrolle. Er habe das Gefühl gehabt, rechtlich etwas Falsches zu machen, gleichwohl habe er sich den drei gegenüber verpflichtet gefühlt. Er habe sich zunächst in Ausreden geflüchtet. Aber: „Sie hatten Argumente: Der Führerschein ist nur für den Notfall gedacht. Holger, wir machen keinen Scheiß damit, deinen Pass haben wir ja auch seit Jahren. Und wenn Sie mir sagen, dass das reichlich bescheuert und naiv war, kann ich Ihnen heute nur recht geben.“ Er habe den Dreien vertraut, dass sie mit dem Dokument nichts Falsches machen. Er habe den Führerschein nicht übergeben, damit Wohnmobile angemietet werden können und Menschen ermordet. Das Gleiche gelte für die Krankenkassenkarte, die er für Beate Zschäpe besorgt habe. Einer der Uwes habe angerufen und gesagt, Zschäpe habe Unterleibsschmerzen und brauche eine Karte für den Arzt. „Ich wusste, dass sie in der Vergangenheit eine OP im Unterleib hatte. Ich habe gefragt, wie sie sich das vorstellen. Sie schlugen mir vor, jemandem in der Straßenbahn Geld anzubieten. Sie haben mir versichert, dass sie die Karte nur für einen Einsatz bräuchten. Ich traute mich nicht und bequatschte eine Bekannte und zahlte ihr 300 Euro.“ Die Bekannte habe nicht gewusst, was mit der Karte passieren soll.  Zur Erklärung sagt er: „Ich würde sagen, dass mir Beate leid getan hat. Wenn mir das vorgeworfen wird, dass ich das getan habe, damit eine Terrorzelle Menschen ermorden kann, so stimmt das nicht.“

Bei der erneuten Bereitstellung eines Reisepasses für Böhnhardt im Jahr 2011, nachdem der erste abgelaufen war, sei es anders gewesen. Den Termin bei G. zu Hause hätten sie so gelegt, dass G.s Lebensgefährtin nicht anwesend war, die sei nämlich von G.s alten Bekannten nie so begeistert gewesen. Da habe er gesagt, dass es jetzt reiche, er habe sich etwas aufgebaut, das er nicht gefährden wolle. Die anderen hätten das aber wohl erwartet. Zschäpe habe einen Kuchen dabei gehabt und die drei seien wieder argumentativ gut vorbereitet gewesen. Er habe sich von den beiden Uwes in die Zange genommen gefühlt: „Böhnhardt appellierte an meine menschliche Seite.“ Mundlos habe ihm vor Augen gehalten, dass er jetzt nicht kneifen könnte, denn wenn die drei nun in Folge eines abgelaufenen Passes aufflögen, sei er ohnehin wegen der Dokumente mit dran.“ Er habe das als Drohung empfunden; er habe nicht gewusst, dass seine Handlung verjährt war. „Am Ende habe ich eingewilligt. Im Nachhinein denke ich, dass sie sicher waren, mich überreden zu können, denn sie haben die Haarschneidemaschine schon mitgebracht.“ [G. hat sich laut seiner Aussage für das Passfoto die Haare abgeschnitten, um Böhnhardt ähnlicher zu sehen.]

Zwei weitere Unterstützungshandlungen nennt G.: Zum einen habe er zur Währungsumstellung 10.000 DM von den drei entgegen genommen, um es zu deponieren. Das Geld habe er aber ausgegeben, was er ihnen auch habe sagen müssen. Er habe das Gefühl gehabt, dass das Trio das akzeptiert. Zum Transport einer Waffe von Jena nach Zwickau sagt er: „Es ist richtig, dass ich 2000 oder 2001 eine Waffe übergeben habe. Ich war zu Besuch bei Wohlleben in Jena und am letzten oder vorletzten Tag fragte Ralf mich, ob ich den Dreien was nach Zwickau bringen könne. Er hatte Angst, überwacht zu werden. Ich habe zugestimmt. Ralf holte aus seinem Schlafzimmer einen Stoffbeutel. Ich habe ihn nicht geöffnet. Ralf fuhr mich zum Bahnhof und sagte, dass Beate mich abholt. Ich wollte nachsehen, was in der Tasche ist. Als ich in die Tasche griff, ertastete ich einen Gegenstand, der sich wie eine Schusswaffe anfühlte. Ich war geschockt und wütend, weil ich damit nichts zu tun haben wollte und Ralf meine Abneigung gegen Waffen kannte. Beate hat mich abgeholt und in die Polenzstraße gebracht. Dort hat einer der Uwes die Waffe heraus geholt und durchgeladen. Ich sagte, was soll der Scheiß.“ Hier erläutert G. eine Aussage in einer Vernehmung. Er habe ausgesagt, dass er gesagt habe: „Ihr könnt nicht mit fünf Leuten die Welt retten.“ Er habe die Zahl Fünf in seiner Vernehmung willkürlich gewählt. Die Drei hätten ihn dann beschwichtigt und sich entschuldigt.

Abschließend betont er, dass er nie den Eindruck gehabt habe, mit Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung befreundet gewesen zu sein. Und: „Dass die Drei im Untergrund lebten, habe ich unterstützt. Dass ich dies getan habe, tut mir fürchterlich leid und ich möchte mich dafür entschuldigen. Aber bis zu dem Tod der beiden Uwes hat kein Mensch die Terrorzelle erahnt. Es fällt mir bis heute schwer, das Bild damit in Einklang zu bringen, das ich von ihnen hatte. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht für weitere Fragen zur Verfügung stehe.“

Nach der Verlesung lehnt er sich zurück und atmet hörbar aus. Richter Götzl kündigt die Mittagspause an. Daraufhin sagt RA Pajam Rokni-Yazdi, der zweite Verteidiger von G., dass dieser heute keine Fragen mehr beantworten werde, und ob man dann nicht besser die Sitzung bis zum nächsten Verhandlungstag unterbrechen solle.

RA Scharmer, Anwalt der Nebenklägerin Gamze Kubasik, möchte vor dem Ende des Verhandlungstages noch einen Antrag stellen. Dabei geht es so genannte 129er-Liste, die der GBA zur Verfügung gestellt hat. Die Liste beinhaltet weitere Beschuldigte und Kontaktpersonen und Personen aus dem Umfeld des Trios. Diese Personen kommen, so Scharmer, als Zeug_innen in Betracht. Daher sei es sinnvoll, am Beginn der Verhandlung darauf hinzuwirken, dass diese potenziellen Zeug_innen nicht an der Verhandlung teilnehmen. Angeklagte, Verstorbene und andere Verfahrensbeteiligte schließt er davon aus. Es habe bereits eine Person gegeben, die hier im Zuschauerraum war und sich auf der Liste befindet [gemeint ist wohl Maik E.]. Außerdem fragt er, ob es eine aktualisierte Version gebe, die vorgelegte Liste sei von 2012. RAin Sturm, Verteidigerin von Zschäpe, schließt sich dem Antrag an und dringt außerdem darauf, dass bei der Personenkontrolle darauf geachtet wird, dass diese Personen nicht in den Saal kommen.

Dann steht Ismail Yozgat, Nebenkläger und Vater des ermordeten Halit Yozgat, auf und möchte offenbar etwas sagen. Richter Götzl unterbindet das. Yozgat komme schon noch dazu, eine Stellungnahme abzugeben, aber jetzt sei man bei der Vernehmung der Angeklagten.

Um 12.30 Uhr beendet er die Sitzung.

Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Stolle erklärt in einer PM vom 6. Juni 2013  zur Einlassung von G.:
„Holger G. hat die objektiven Tathandlungen eingestanden und damit Beate Zschäpe und Ralph Wohlleben erheblich belastet. Wie Carsten S. versucht aber auch Holger G. jegliche eigene Verantwortung für die Morde, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle zu verneinen. Insoweit war seine Aussage nicht glaubhaft. Wer eine scharfe Waffe liefert und danach Ausweispapiere zum Leben im Untergrund von drei Menschen, die wegen geplanter Sprengstoffanschläge gesucht werden, zur Verfügung stellt, kann nicht ernsthaft behaupten, dass er davon ausgegangen sei, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten keine weiteren Straftaten geplant.“

Rechtsanwalt Scharmer erklärt zu seinem Antrag auf Ausschluss von den auf der sogenannten 129er-Liste geführten potenziellen Zeug_innen:
„Es liegt auf der Hand, dass die von der Bundesanwaltschaft ermittelten gesondert Verfolgten oder aber auch schlicht die Kontaktpersonen des Trios als Zeuginnen und Zeugen in Betracht kommen. Denn sie können ggf. Angaben zur Entstehung, Unterstützung oder jedenfalls zur konkreten Lebenssituation von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Untergrund machen. Wenn sie als Zuhörer an der Verhandlung teilnehmen dürften, gefährdet das die Authentizität ihrer Aussagen. Das gilt allerdings nicht insoweit, wie ggf. Personen auf der Liste selbst schweigeverpflichtete Verfahrensbeteiligte, beispielsweise Anwälte, sind, weil diese ohnehin nicht vernommen werden könnten. Außerdem möchten wir von der Bundesanwaltschaft wissen, ob sich inzwischen Aktualisierungen dieser Liste ergeben haben.“

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