Protokoll 37. Verhandlungstag – 23. Sept 2013

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Der Verhandlungstag widmete sich der Beweisaufnahme zum Mord an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in -Bahrenfeld. Er war 31 Jahre alt, als er mit drei Schüssen aus zwei verschiedenen Waffen hingerichtet wurde. Er starb in den Armen seines Vaters Ali Taşköprü, der seinen Sohn kurz nach der Tat auffand. Ali Taşköprü hatte auch zwei hellhäutige Deutsche am Tatort gesehen – eine Spur, der die Hamburger Polizei offensichtlich nicht weiter folgte, wie die zwei als Zeug_innen geladenen Kriminalbeamt_innen aussagten.

Zeug_innen:

  • KOK Thorsten He. (Kriminalbeamter am Tatort Taşköprü)
  • Sachverständiger Dr. Oliver Peschel (Rechtsmediziner an der Universität München zu Schmauch- und Schussspuren am Tatort)
  • Kriminalbeamtin Sonja St. (Polizei Hamburg, mit eingeschränkter Aussagegenehmigung)
  • Ali Taşköprü (Vater des ermordeten Süleyman Taşköprü, der seinen Sohn schwer verletzt auffand)
  • Zeugin Asli Ic. (kam zufällig am Tatort vorbei und fand Vater und Sohn)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.45 Uhr. Rechtsanwalt Stahl, einer der Verteidiger von , ist heute erneut nicht anwesend. Als Nebenkläger_innen sind mehrere Verwandte des 2001 in der Hamburger Schützenstraße ermordeten Süleyman Taşköprü im Saal.

Zunächst teilt Richter Manfred Götzl mit, dass die für den Beginn geladene Zeugin Mü., die am Tattag des Mordes an Habil Kılıç in München zwei Radfahrer in der Nähe des Tatortes gesehen hatte, heute krankheitsbedingt nicht vernommen werden kann.

Erster Zeuge ist also der Kriminaloberkommissar He., der als Kriminalbeamter Ermittlungen am Tatort des Mordes an Taşköprü durchgeführt hatte. Er berichtet, er sei Mitglied der diensthabenden Mordbereitschaft gewesen. Diese sei gegen 11.55 Uhr informiert worden, dass in Bahrenfeld (Hamburg) in einem Gemüseladen eine männliche Person mit Schussverletzung gefunden worden sei. Auf dem Weg zum Tatort sei schon die Meldung gekommen, dass das Opfer verstorben ist. Sie seien etwa gegen 12.30 Uhr am Tatort gewesen. Es habe sich um ein „Einraumgemüsegeschäft“ in einer „Flachdachladenzeile“ gehandelt. Normalerweise seien dort zwei Geschäfte untergebracht, damals sei aber nur eines in Betrieb gewesen, der „Taşköprü Market“. Dahinter liege ein Mehrfamilienhaus, es handle sich um eine Wohngegend. Der Laden sei etwa 25 qm groß gewesen, rechts hätten sich Regale befunden, links ein Verkaufstresen. Auf der Freifläche hinter dem Eingang habe der Leichnam gelegen, mit einer Wolldecke zugedeckt. Im hinteren Bereich habe es einen weiteren Büroraum gegeben, der vielleicht halb so groß gewesen sei wie der Laden. Davon sei außerdem ein Keller abgegangen. Er habe dann die fotografische Dokumentation des Tatortes, die Spurensicherung und eine äußere Leichenschau vorgenommen. Auf dem Fußboden zwischen Verkaufstresen und Eierkartons habe es massive Blut- und wohl auch Hirnmasseantragungen gegeben. Davon ausgehend habe es Wischspuren gegeben bis zu dem Bereich, wo der Leichnam gelegen habe. Der Leichnam sei von den Rettungskräften in diese Position gebracht worden und auch zugedeckt worden.Es sei außerdem eine Brille des Opfers mit leichten Blutantragungen gefunden worden sowie eine am Band abgerissene Armbanduhr, bei der sich heraus gestellt habe, dass es sich um die Uhr des Opfers handelte. Außerdem sei eine Patronenhülse des Kalibers 6.35 mit dem Aufdruck „S&B“ im Bereich der Eierkartons gefunden worden sowie bei der Nachsuche eine zweite, identische Hülse. Es seien daktyloskopische Spuren gesichert worden, es habe aber keine verwertbaren Spuren gegeben. Die Gegenständen seien dann zur kriminaltechnischen Untersuchung geschickt worden. Der Schusswaffenerkennungsdienst habe keine Ergebnisse gebracht zu einer konkreten Waffe. Der Leichnam sei mit Unterhose und Socken bekleidet gewesen, die Kleidung des Opfers sei von den Rettungskräften entfernt und von der Polizei sicher gestellt worden. Der Leichnam sei im Kopfbereich massiv blutverschmiert gewesen, was die äußere Leichenschau erschwert habe. Bei der Sektion seien später dann zwei Einschusslöcher am Hinterkopf festgestellt worden, das habe er selbst aber nicht feststellen können. An der Wange sei aber unter der Haut etwas fühlbar gewesen und auf der Gegenseite am ein Ohr ein Hautdefekt „nach Art einer Einschussöffnung“. Im Stirnbereich seien weitere Hautunterblutungen festzustellen gewesen. Im hinteren Bereich des Ladens seien Notizzettel sicher gestellt worden.

Nun fragt Richter Götzl. Zu den ersten Informationen von Zeug_innen berichtet He., diese seien ihm durch Beamte eines anderen Kommissariats berichtet worden. Der Getötete habe sich bis gegen 11.45 Uhr gemeinsam mit seinem Vater im Laden aufgehalten. Der Vater habe dann den Laden verlassen, weil er Oliven in einem nahen Geschäft besorgen sollte, und sei etwa eine halbe Stunde weg gewesen und habe dann seinen Sohn vorgefunden, habe ihn angesprochen, der Sohn habe aber nicht reagiert. Dann hätte der Vater das Blut gesehen. Der Vater sei dann in einen anderen Laden gegangen und habe von da aus den Rettungswagen und die Polizei verständigen lassen. Ihm sei außerdem mitgeteilt worden, dass eine Zeugin aus den Mehrfamilienhäusern Geräusche gehört habe, einen „Verbalstreit“: Die Zeugin habe gemeint, eine Fremdsprache gehört zu haben. Der Vater habe außerdem mitgeteilt, dass ihm zwei Männer aufgefallen seien in der Nähe des Ladens, die sich in südlicher Richtung entfernt haben. Zwei Zeuginnen seien noch vor den Rettungskräften da gewesen und hätten dem Vater bei der Ersten Hilfe geholfen. Außer diesen habe es noch einen weiteren Zeugen gegeben. Götzl fragt, wer den Notruf abgesetzt hat. He. sagt, der Vater sei in eine nahe gelegene Fleischerei gegangen, die Verkäuferin habe dann den Notruf abgesetzt.

Es folgt eine Inaugenscheinnahme von Bildern, für die He. nach vorne an den Richtertisch geht. Zunächst werden Karten der Umgebung des Tatortes gezeigt, dann eine Skizze des Tatortes mit den gefundenen Spuren. He. berichtet, dass zwei Spuren, die von einem Spürhund im Außenbereich des Ladens gefunden worden seien, sich als nicht relevant heraus gestellt hätten. Götzl fragt, wieviele Projektile und Hülsen aufgefunden worden seien. He. antwortet, es sei zwei Hülsen am Tatort aufgefunden worden, die Projektile seien erst bei der Obduktion gefunden worden, es seien zwei Projektile des Kalibers 6.35 und ein Projektil des Kalibers 7.65, das von einer Ceska stamme, gewesen.
Es werden dann Lichtbilder des Tatortes gezeigt. nach Übersichtsaufnahmen des Gebäudes geht es in den Innenraum. Man sieht den von einer Wolldecke verdeckten Leichnam Taşköprü. Während der Inaugenscheinnahme sagt Götzl in Richtung der Angehörigen, es würden jetzt auch Bilder von Blutantragungen gezeigt, falls sich die Angehörigen das nicht anschauen wollten, Bilder des Opfers würden nicht gezeigt. Bilder zeigen am Durchgang zwischen Kartons und Tresen einen großen Blutfleck und im Detail die einzelnen gesicherten Spuren. He. berichtet, es seien kleine Taschentücher mit Blutanhaftungen gefunden worden, die sämtlich von Zeug_innen und Helfer_innen benutzt worden seien. Es werden Luftbilder der Gegend um den Tatort gezeigt, anhand derer He. erklärt, wo sich der Tatort befindet. Zuletzt werden Bilder von den Kleidungsstücken, die die Rettungskräfte bei der Erstversorgung zum Teil aufgeschnitten hatten, sowie Detailaufnahmen von Brille und Armbanduhr des Opfers gezeigt. He. geht wieder nach hinten.
Götzl fragt, ob festgestellt werden konnte, ob Gegenstände oder Geld gefehlt hätten. Das sei nachgefragt worden, aber es sei nichts festgestellt worden, so He. Nebenklagevertreter RA Thiel sagt, er gehe davon aus, dass He. die Aussage des Vaters von Taşköprü bekannt sei, nach der der Vater zwei deutsche Männer gesehen habe. He. bestätigt das, es sei auch über Phantombilder diskutiert worden, das falle aber in den Aufgabenbereich des Mordbereitschaftsleiters. Thiel will wissen, ob zu diesem Zeitpunkt auch andere Dienststellen beteiligt gewesen seien. He. antwortet, bei der Tatortbefundaufnahme und der Zeugenbefragung nicht, der Mordbereitschaftsleiter leite den Stand aber immer an andere Polizeidienststellen weiter, innerhalb Hamburgs, aber auch in andere Bundesländer. Er gehe fest davon aus, dass der damalige Mordbereitschaftsleiter das auch am 27. Juni 2001 getan habe. Eine Bestätigung sei, dass sie eine Rückmeldung aus bekommen hätten. Auf Nachfrage sagt He. er erinnere sich an ein Telefonat, dass er selbst mit einem Herrn Vögeler (siehe Protokoll zum 31. Verhandlungstag) geführt habe, dabei sei es um Taten in Nürnberg mit einem ähnlichen Modus Operandi gegangen. Daraufhin sei das BKA gebeten worden, sich Zusammenhänge anzuschauen, insbesondere im Hinblick auf Schusswaffen. RA Thiel sagt, das sei überraschend schnell passiert, das Fernschreiben sei vom 28. Juni 2001, 15 Uhr. He. bestätigt das. Thiel sagt, es sei die Rede von „zwei Tötungsdelikten in Nürnberg mit der gleichen Tatwaffe”, das sei ja eine interpretationsfähige Formulierung. He. sagt, es gehe dabei um die beiden Nürnberger Taten, am nächsten Tag hätten sie noch nicht gewusst, dass es die identische Waffe gewesen sei. Thiel will wissen, ob denn angesichts der Erkenntnisse die politische Abteilung des Hamburger LKA hinzu gezogen worden sei. He. sagt, in der Regel sei die Abteilung im Verteiler, es sei aber keine Rückmeldung gekommen. Auf Nachfrage sagt He., dass, soweit er wissen, sich auch vom Landesamt für Verfassungsschutz niemand mit ihnen in Verbindung gesetzt habe. Die Spur zu den beiden Männern sei ohne genaue Personenbeschreibung und ohne Ermittlungsansatz erledigt gewesen, so He., es habe keine Anhaltspunkte in Richtung Rechtsextremismus gegeben. Nebenklagevertreterin RAin Pinar sagt, die politische Abteilung des Hamburger LKA habe 1999 versucht, eine Verbotsverfügung für das „“ [eigentlich: „„, kurz , Anmerkung Red. NSU-watch] zu bekommen, und will wissen, ob darüber ein Rundschreiben verschickt worden sei. He. sagt, davon wisse er nichts, es sei, soweit ihm bekannt, auch nicht intern darüber diskutiert worden.

Es folgt der Sachverständige Peschel, Rechtsmediziner an der Universität München (siehe Protokoll zum 30. Verhandlungstag). Peschel referiert sein Gutachten aus dem Juni 2006, das er im Auftrag der BAO „Bosporus“ durchgeführt hat, und bei dem er sich auf den Obduktionsbericht, Spurensicherungsbericht und einen Schmauchspurenbericht zum Mord an Süleyman Taşköprü stütze. Es sei um vier Fragen gegangen, so Peschel: Ob Aussagen über die Verwendung eines Behältnisses und eines Schalldämpfers getroffen werden können, ob Angaben zum Standort des Opfers bei Schussabgabe gemacht werden können, ob eine Reihenfolge der Schussabgabe ausgemacht werden könne und wie Blutergüsse an Stirn und rechtem Oberarm entstanden seien. An den Händen Taşköprüs seien Schmauchspuren festgestellt worden. Die Spuren an der rechten Hand hätten sich den Patronenhülsen Kaliber 6.35 zuordnen lassen, die an der linken Hand nicht. Im Obduktionsbericht seien drei Kopfschussverletzungen festgestellt worden. Ein Schuss sei quer horizontal durch das Gesicht gegangen, unter dem Jochbeinbogen sei ein Projektil Kaliber 7.65 gefunden worden. Außerdem seien zwei Hinterhauptsteckschüsse gefunden worden. Einer sei wahrscheinlich aufgesetzt gewesen. Dazu seien Projektile des Kalibers 6.35 gefunden worden. Todesursache sei eine zentrale Hirnlähmung nach drei Kopfschüssen, von denen zwei das Gehirn direkt getroffen haben, gewesen. Die Schussverletzungen des Kalibers 6.35 hätten keine Hinweise auf ein schützendes Behältnis ergeben, das z. B. Hülsen oder Schmauch auffängt. Bei der Waffe Kaliber 7.65 käme eine Verpackung der Waffe durchaus in Betracht, so Peschel, könne aber nicht belegt werden. Dass Hülsen nicht aufgefunden werden, sei nicht ungewöhnlich. Schmauchspuren seien in der Hinterhauptregion gefunden worden, was gegen die Verwendung eines Schalldämpfers spreche. Die Schmauchspuren an den Händen könnten mit einer Abwehrreaktion in Richtung der Waffe erklärt werden, es könne sich aber auch um sekundäre Auftragungen bei den Rettungsmaßnahmen handeln. Dann geht es um die Blutspuren. Im engen Bereich zwischen Kasse, Regalen und den seitlich stehenden Eierkartons habe sich wohl der Kopf Taşköprüs befunden. Im höheren Bereich der Regalböden hätten sich keine weiteren Blutspuren gefunden. Das sei nicht erstaunlich, so Peschel, denn es habe nur Steckschussverletzungen gegeben, also keine Ausschüsse. Deshalb fehlten charakteristische Blutspuren oder Beschädigungen von Oberflächen. Die Spuren hinter der Kasse seien ein Indiz, dass es sich hier um den Tatortbereich handele, alles andere seien wohl Spuren von Rettungsmaßnahmen. Eine Zuordnung der Reihenfolge der Schüsse habe sich aus der Morphologie des Schädels nicht ergeben. Die Verletzungen in der Stirnregion seien Folge stumpfer Gewalt und zu Lebzeiten entstanden, es lasse sich nicht differenzieren, ob es sich um einen Schlag zum Kopf oder um einen Sturz gegen hervorstehende Ecken und Kanten handele. Bei den Einblutungen am Oberarm sei plausibel, dass es sich um Verletzungen handelt, die z. B. im Rahmen der Bergungsmaßnahmen zustande gekommen sind.
Als Hypothese nennt Peschel folgenden möglichen Tatablauf: Zunächst habe die Schussabgabe Kaliber 7.65 in der linken seitlichen Gesichtsregion stattgefunden. Dann sei zu unterstellen, dass er zu Boden gebracht wurde oder gestürzt ist. Dann folge der Einschuss in die rechte seitliche Hinterhauptsregion, dann nach dem Sturz nach vorne, der die Verletzungen an Stirn erklären könnte, folge der Schuss in die zentrale Hinterhauptsregion. Das sei plausibel, es könne aber auch anders gewesen sein, so Peschel.
Nach einer Frage des Verteidigers von Carsten S., RA Pausch, geht es um die Einschätzungen Peschels zu der möglichen Verwendung eines Schalldämpfers bei den Waffen der verschiedenen Kaliber. Nach kurzer Verwirrung darum, welche Waffe bei welchen Schüssen verwendet wurde, stellt Peschel auf Frage von Oberstaatsanwältin Greger klar, dass die Waffe Kaliber 6.35 beim aufgesetzten Hinterhauptschuss verwendet worden sei, da hätten sich Schmauchspuren gefunden. Beim Gesichtsschuss mit Kaliber 7.65 habe es keine Vergleichshülse zur Schmauchzuordnung gegeben, aber Schmauchspuren an der linken Hand, was – unter der Hypothese, dass mit der Hand zur Waffe gegriffen wurde – dagegen spreche, dass ein Schalldämpfer verwendet wurde.

Nächste Zeugin ist die Kriminalbeamtin Sonja St. von der Polizei Hamburg. Auf Frage Götzls, ob es sich bei ihrer Aussagegenehmigung um die übliche Genehmigung handele, weist sie darauf hin, dass es sich um eine „besonders eingeschränkte Genehmigung“ handele. Götzl verliest die Aussagegenehmigung, in der unter anderem steht, dass sich die Beamtin nicht zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden äußern dürfe. Dann will Götzl mit der Befragung beginnen. RA Thiel sagt jedoch, wenn man eine solche Aussagegenehmigung höre, werde es doch etwas befremdlich. Er schlage daher vor, dass die Zeugin immer deutlich machen müsse, wenn sie etwas weglasse. Götzl erwidert, Thiel solle ihn doch erst einmal fragen lassen, die Zeugin müsse sich ohnehin auf ihre Aussagegenehmigung berufen, wenn sie eine Frage nicht beantworte.
St. sagt, ihr seien in der Vorladung drei Vermerke genannt worden, die sie verfasst habe. Diese habe sie nochmal durchgelesen, es gehe um den Tatort und um Informationen über die Familie. Der Tatort, die Schützenstraße 39, sei ein kleines Ladengeschäft für Gemüse, Konserven und Getränke gewesen. Das Gewerbe sei zunächst auf den Namen der älteren Schwester Süleyman Taşköprüs angemeldet gewesen. Im Jahre 2000 oder 2001 sei es umgeschrieben worden auf die jüngere Schwester. Es gab einen Mietvertrag, der lange Jahre auf die Vormieterin lief und 2000 auf Ali Taşköprü umgeschrieben worden sei. Vor dem Laden, der jahrelang leer gestanden habe, gebe es „eine Art Gedenkstätte“ für das Todesopfer. Sie selbst und verschiedenen Kollegen hätten die Familie regelmäßig aufgesucht, so St., sie hätten zusammen Tee getrunken. Sie habe das Gefühl, dass sie ein sehr gutes Verhältnis zu der Familie gehabt hätten. Götzl fragt zu den Belastungen für die Familie. St. sagt, den Eltern Süleyman Taşköprüs sei es körperlich und psychisch sehr schlecht gegangen, weil ihr Sohn erschossen worden war, aber auch weil die Polizei den Täter nicht ermittelt habe. Das sei eine Grundbelastung gewesen, auch für die Geschwister von Süleyman. Götzl fragt, ob St. in weiteren Bereichen eingesetzt gewesen sei. St. antwortet, dass sie eineinhalb Jahre in der Soko gewesen sein und diverse Spuren abgearbeitet habe. Sie sei sehr häufig bei der Familie gewesen. Götzl möchte wissen, was der jeweilige Anlass gewesen sei. St. sagt, sie hätten meistens noch Fragen gehabt, sie hätten aber auch den Kontakt zur Familie halten wollen. RAin Pinar fragt, wozu St., so wie sie ihre Tätigkeit beschrieben habe, eine so eingeschränkte Aussagegenehmigung benötige. St. sagt, das sei so üblich. Richter Götzl sagt, das sei wohl die übliche Aussagegenehmigung. Pinar fragt, wer die Spuren verteilt habe. St. antwortet, das sei der Soko-Chef gewesen. Pinar will wissen, wer der Spur nachgegangen sei, dass der Vater zwei nicht ausländisch aussehende Personen gesehen habe. St. sagt, das könne der Soko-Chef beantworten. RA Reinecke bittet den Senat darum, die Aussagegenehmigung von St. schriftlich zu bekommen, um sie mit der des Zeugen He. vergleichen zu können. RA Thiel fragt nach dem Ende der Vernehmung, ob der Senat beabsichtige, die Beamten Bl. (Soko-Chef) und [Torsten] St. zum Fall Hamburg zu hören. Und weiter: „Und in Sachen Landesamt für Verfassungsschutz, alle die die Verschlusssachen gelesen haben (…) wissen, dass Frau Zschäpe eine Verbindung in Hamburg hatte, da gibt es ja auch Bildmaterial.“ Thiel sagt, er werden sonst auch Anträge stellen zu den Materialien.

Nach der Mittagspause folgt um 13.15 Uhr die Vernehmung von Ali Taşköprü, dem Vater des ermordeten Süleyman Taşköprü. Auf Frage Götzls bittet Taşköprü darum, auf Türkisch antworten zu dürfen. Die Übersetzung übernimmt ein Dolmetscher, der neben Taşköprü sitzt. Außerdem sitzt sein Anwalt Andreas Thiel bei ihm. Ali Taşköprü berichtet, er sei an dem Tag zusammen mit seinem Sohn zur Markthalle gefahren, um einzukaufen. Beim Ordnen der Theke, hätten sie festgestellt, dass Zigarettensorten fehlten. Er habe dann die Zigaretten eingekauft und das Auto gegenüber geparkt. In der gleichen Straße gebe es einen Laden, in dem Oliven verkauft werden. Er sei dort hingegangen. Als er zurück gekommen sei, habe er hinter der Theke etwas Schwarzes gesehen. Er habe gesagt: „Mein Sohn, hast du hier etwas vergossen?“ Sein Sohn habe nicht geantwortet. Er habe dann die Oliven zur Seite gestellt. Sein Sohn habe auf dem Boden gelegen. Er habe das Gesicht seines Sohnes auf den Schoß genommen. Dieser habe etwas sagen wollen, es aber nicht gekonnt. Dann sei ein Mädchen gekommen. Entweder das Mädchen oder er selbst sei dann zur Metzgerei gegangen, das wisse er nicht mehr. Die Erste Hilfe sei zu spät gekommen. Nachher sei die Polizei gekommen und habe seinen Sohn von seinem Arm weggenommen und ihn auf den Boden gelegt. Das sei alles, was er wisse. Er habe Leute gesehen, wie sie aus dem Laden gekommen sind. Aber er habe gedacht, es seien normale Kunden. Das sei zwischen elf und zwölf Uhr gewesen, da sei immer viel los. Götzl fragt, ob er die Leute beschrieben könne. Taşköprü: „Ich weiß es sicher, dass sie deutsche Staatsangehörige sind.“ Sie seien zischen 25 und 35 Jahre alt gewesen. Sie seien vielleicht 170 cm oder 175 cm groß gewesen, das könne er nicht genau angeben. Auch zu Kleidung und Haaren befragt, sagt Taşköprü, er könne nichts genaues sagen. Es seien zwei  Personen, vielleicht auch drei Männer gewesen. Götzl will wissen woran Taşköprü festmacht, dass es sich um deutsche Staatsangehörige gehandelt habe. Die Kunden, die dort eingekauft hätten, seien meistens Deutsche gewesen, so Taşköprü. Es seien auch Türken gekommen. In der Gegend wohnten Studenten, meistens junge Leute. Er sei mit dem Wagen gekommen und dann die Oliven holen gegangen, als er den Wagen geparkt habe, habe er das gesehen. Zu Gegenständen bei den jungen Leuten befragt, sagt er, er wisse es nicht genau, er wolle nichts Falsches sagen. Nach einer Pause sagt er: „Mein Sohn war 31 Jahre alt, was wollten sie von ihm? Wir sind Menschen, die auf eigenen Füßen stehen. Meine Tochter hatte Geld gespart und ich habe mit diesem Geld das Geschäft gegründet, damit meine Söhne es betreiben sollten. Wir lebten von unserem eigenen Geld, was wollten diese Leute von uns?“ Sein Sohn sei ein halbes Jahr im Geschäft gewesen, berichtet Ali Taşköprü. Der Laden sei von sechs Uhr morgens bis 21 Uhr geöffnet gewesen. Sie hätten als Familie zusammen im Laden gearbeitet. Auf Frage von Götzl stellt Taşköprü seine Familie vor, er habe zwei Söhne und zwei Töchter. Süleyman habe eine Tochter mit seiner damaligen Lebensgefährtin. Diese sei jetzt fünfzehn und sei zweieinhalb Jahre gewesen, als ihr Vater starb und lebe jetzt bei ihm und seiner Frau. Götzl fragt nach den Folgen des gewaltsamen Todes des Sohnes. Taşköprü: „Sie haben mir mein Herz abgerissen.“ Süleymans Kind sei alleine geblieben. Momentan lebten sie mit ihrer Enkelin zusammen: „Sie ist unsere Bindung zum Leben. Sie lässt uns am Leben bleiben.“ Götzl sagt, der Laden sei nach dem Tod Süleymans aufgegeben worden. Ali Taşköprü: „Auch wenn ich wüsste, dass ich in diesem Laden Gold verdienen würde, kann ich nicht mehr diesen Laden betreten.“ Er versuche finanziell auf den Beinen zu bleiben mit der Hilfe seiner Kinder. Dann berichtet Taşköprü zu den gravierenden psychischen und gesundheitlichen Folgen, die der Mord für seine Enkelin und für seine Ehefrau gehabt hat.

Götzl fragt dann wieder zum 27. Juni 2001. Taşköprü sagt auf Frage Götzls, er wolle nichts Falsches sagen, aber die Männer hätten etwas in der Hand gehabt, eine Tasche oder Tüte, er wisse es nicht. Er sei circa eine halbe Stunde oder 45 Minuten weg gewesen. „Er hatte keinen Bluttropfen mehr in seinem Körper, alles war heruntergeflossen“, sagt der Zeuge. Sein Sohn habe hinter der Theke gelegen, er habe dessen Kopf auf seinen Schoß gezogen und das Gesicht gestreckt. Süleyman habe ihm etwas sagen wollen, es aber nicht gekonnt, er habe seitlich gelegen. Götzl sagt, Ali Taşköprü sei von der Polizei befragt worden. Dieser antwortet: „Ständig, bis 2010 kamen sie ständig zu mir nach Hause, es waren widersprüchliche Aussagen.“ Im Folgenden macht Götzl Vorhalte aus früheren Vernehmungen. Es geht zunächst um die zeitliche Einordnung. Ali Taşköprü habe bei der Polizei angegeben, er sei gegen halb elf Uhr gegangen, so Götzl. Das bestätigt Taşköprü. Götzl hält vor, Taşköprü habe ausgesagt, dass er als er parkte, zwei Männer wahrgenommen habe, von denen er nicht wisse, ob es Passanten oder Kunden gewesen seien. Auch das bestätigt der Zeuge. Taşköprü sagt, wenn er gewusst hätte, dass es die Täter waren, hätte er sie erwürgt. Es seien auch immer Polizisten beim Metzger zum Essen gekommen. Es sei unmöglich, dass die das nicht mitbekommen hätten. [Protokoll ergänzt am 25.9.2013] Götzl sagt, er habe hier von zwei oder drei Männern gesprochen. Taşköprü sagt, das könne er nicht genau sagen. Wiedererkennen könne er sie auch nicht. Weiter hält Götzl vor, Ali Taşköprü habe ausgesagt, sein Sohn sei zum Großmarkt gefahren und er selber habe den Laden aufgemacht, sein Sohn sei dann um neun Uhr vom Großmarkt gekommen: Auch das bestätigt Taşköprü. Dann geht es um die Beschreibung der Männer. Götzl sagt, der Zeuge habe von jungen Männern, die 25 oder höchstens 30 Jahre alt gewesen seien und gleich ausgesehen hätten. Ob es Ausländer oder Deutsche gewesen seien, habe er damals nicht sagen können, so Götzl. Taşköprü sagt, er habe nicht drauf geachtet. Götzl hält vor, Taşköprü habe gesagt, die Männer seien vielleicht so groß gewesen wie der vernehmende Beamte, also 1,78 m. Heute sagt der Zeuge, er könne das nicht genau angeben, es seien vielleicht fünf Zentimeter mehr oder weniger gewesen. Weiter hält Götzl vor, Taşköprü habe angegeben, einer der Männer habe etwas in der Hand gehabt, eine Mappe oder so, die er zugeklappt habe. Taşköprü antwortet, es könne sein, dass er das so gesagt habe, es sei dreizehn Jahre her. Zur Entfernung zu den Männern sagt Götzl, der Zeuge habe von zehn bis 15 Metern gesprochen, er habe die Oliven aus dem Auto genommen und habe gesehen, wie die Männer weg gegangen seien. Taşköprü: „Wenn ich gewusst hätte, das sie die Mörder sind, wäre ich auf sie zugegangen, egal was mir passiert wäre.“ Taşköprü berichtet auf Vorhalt Götzls, er sei aus der Stresemannstraße gekommen, die Männer seinen in die andere Richtung gegangen. Götzl verliest einen weiteren Vorhalt, nach dem die Männer keine Mütze getragen hätten, keine Glatze gehabt hätten, aber eine hellere Haarfarbe gehabt hätten. Taşköprü sagt, er habe keine Mütze gesehen. Dann berichtet Taşköprü, dass er 1972 nach Deutschland gekommen sei und seine Familie sieben Jahre später nachgeholt habe. Süleyman habe in der Türkei noch die Grundschule besucht, in Hamburg sei er zur Realschule gegangen, er sei gut in der Schule gewesen. Dann habe er bei einer japanischen Firma gearbeitet. Süleyman habe meistens gearbeitet, er habe Fußball gespielt und etwa drei Jahre lang Karate gemacht. Süleyman sei ein sehr beliebter Mensch gewesen. Götzl fragt zum Verhältnis Süleyman Taşköprüs zu seiner Tochter. Ali Taşköprü antwortet: „Er ließ sie nicht von seinem Schoß weggehen, es gibt Bilder. Sie war immer in seinem Schoß. Er brachte sie immer zu meiner Frau, beide, meine Frau und er, liebten unsere Enkelin sehr.“ RA Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben, sagt, er habe ja zunächst auf dem Boden etwas Dunkles gesehen, als er an den Tatort gekommen sei. Taşköprü sagt, das sei Blut gewesen. Sonst sei ihm nichts aufgefallen: „Was hätte mir auffallen können? Meine Augen sahen nichts anderes, nur meinen Sohn.“ Er habe seinen Sohn gefragt, ob der etwas verschüttet habe. Dann habe er die Oliven weg gestellt und sei auf ihn zugekommen. Klemke fragt, ob es Fenster in diesem Ladenlokal gebe. Taşköprü antwortet, da seien überall Schaufenster, die nicht geöffnet werden könnten und es gebe keinen sonstigen Eingang. Klemke fragt, ob Taşköprü etwas gerochen habe. Taşköprü sagt, es sei ihm nichts aufgefallen. Dann sagt er: „Er ist in meinen Armen gestorben, er lebte noch, als ich ihn auf den Schoß nahm, er lebte noch.“ Die Vernehmung endet um 14.13 Uhr.

Nach einer Pause geht es weiter mit der Zeugin Ic. Sie berichtet, dass sie ihren Sohn in den Kindergarten gebracht habe. Auf dem Rückweg habe sie aus dem Supermarkt Schreie gehört: “Gott, komm schnell”. Sie sei mit einer Freundin unterwegs gewesen. Diese sei gegangen und habe gesagt: „Mein Kollege liegt da.“ Sei sei dann selbst rein gegangen. Weinend sagt Ic., sie wohne schon ein paar Jahre dort und was sie gesehen habe, sei „der erschossene Mensch bei seinem Vater im Arm“. Mehr habe sie nicht gesehen, so Ic. Sie sei ein paar Sekunden da gewesen, wie gelähmt. Dann sei sie raus gegangen und habe auf den Krankenwagen gewartet. Die Polizei habe sie irgendwann aufgefordert, nach Hause zu gehen, weil sie den Reporter mit Eiern beschmissen habe. Götzl fragt, was der Vater gesagt habe. Ic. antwortet, das sei türkisch gewesen und bedeute ‚Gott, komm schnell‘ oder ‚Gott, komm zu Hilfe‘. Sie glaube, dass der Vater den Notruf bei der Fleischerei gemacht habe. Dann wird eine Skizze in Augenschein genommen, die die Zeugin laut Akte angefertigt hatte, und die die Lage des Opfers zeigen soll. Die Zeugin sagt, das sei zwar ihre Unterschrift, sie könne sich aber nicht erinnern, die Skizze gezeichnet zu haben. Das Opfer habe aber so gelegen. Sie habe im Laden des Opfers eingekauft. Sie habe ihn nicht näher gekannt, aber er sein ruhiger, freundlicher Mensch gewesen. Sie wisse auch, dass er ein Familienvater gewesen sei, „ein ganz normaler Mensch halt“. Götzl hält vor, sie habe angegeben, der Vater habe auf Türkisch so etwas geschrien wie ‚Hilfe, Hilfe‘, und dass der Vater gesagt habe ‚Du schläfst‘ oder ‚Hörst du mich‘. Dann fragt er, wer zuerst in den Laden gegangen sei. Ic. sagt, ihre Freundin sei zuerst rein. An weitere Personen könne sie sich nicht erinnern, nur dass später Schaulustige da gewesen seien. Götzl hält vor, sie habe angegeben, da habe noch ein weiterer Mann gestanden, der gesagt habe, dass er einen Krankenwagen ruft, dann aber weg gewesen sei. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagt Ic. Sie bestätigt den Vorhalt, dass das Telefon kaputt gewesen sei und die Rettungskräfte vom Schlachter aus gerufen worden seien. Götzl sagt, sie habe in der polizeilichen Vernehmung angegeben, es seien noch zwei Frauen von der gegenüberliegenden Straßenseite gekommen. Der Vater habe der Frau einen Zettel gegeben mit Telefonnummern und sie gebeten, zu Hause anzurufen. Das habe sie nicht in Erinnerung, so Ic. Auch daran, dass sie eine Decke besorgt habe, um das Opfer zuzudecken, erinnere sie nicht mehr, sagt Ic.  Götzl fragt, ob ihr Personen aufgefallen seien, die weggegangen wären, was Ic. verneint. Nebenklagevertreterin Pinar fragt, auf welcher Höhe Ic. die Schreie gehört habe. Ic. sagt, das sei ziemlich früh gewesen, nachdem sie in die Schützenstraße rein gegangen sei, die Rufe seien sehr laut gewesen. Pinar fragt, weswegen das Telefon im Laden kaputt gewesen sei. Ic. sagt, sie habe gehört, das Kabel sei abgerissen oder durchgeschnitten gewesen. Ein Gespräch des Vaters mit Osman Taşköprü habe sie nicht mitbekommen. Pinar hält ihr vor, sie habe ausgesagt, der Vater habe Osman von zwei Männern, die er gesehen habe, erzählt. Das wisse sie nicht, sie wisse nur, dass Osman zusammen gebrochen sei. Nebenklagevertreter Reinecke fragt zur Auseinandersetzung mit den Reportern. Ic. sagt, der andere Bruder sei zusammengebrochen und  der Reporter sei fast auf ihn drauf. Das habe sie sauer gemacht und sie hab Eier auf den Reporter geworfen. Die Reporter seien als erstes da gewesen, dann die Polizei und zum Schluss der Krankenwagen.

Götzl verkündet, dass die letzte Zeugin für heute, Frau Hei., die Freundin der Zeugin Ic., nicht komme, weil sie den Termin vergessen habe. Der Verhandlungstag endet um 15 Uhr.

Nebenklagevertreter RA Dr. Björn Elberling zu den Ermittlungen in Hamburg:

„Dieses Vorgehen ist ein eindeutiges Beispiel für den institutionellen Rassismus, der die gesamten Ermittlungen bestimmt hat. Die Polizei ging vagen Hinweisen auf angebliche Verstrickungen der Getöteten in kriminelle „ausländische“ Milieus nach und verwandte hierauf erhebliche Energie; gleichzeitig fing sie, obwohl eine rassistische Motivation bei einer Mordserie gegen migrantische Männer mehr als nahe liegt, gar nicht erst an, in Richtung möglicher Nazitäter zu ermitteln. Hierbei handelt es sich erkennbar nicht um eine bloße Ermittlungspanne, sondern um eine bewusste Entscheidung. Diese nun im Nachhinein damit zu begründen, man habe keine exakte Täterbeschreibung gehabt, zeigt, vorsichtig gesagt, von wenig Problembewusstsein – heißt das, die Kriminalpolizei in Deutschland ermittelt bei möglicherweise rassistisch motivierten Taten nur dann gegen Neonazis, wenn ihr diese auf dem Silbertablett serviert werden?“

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