Protokoll 41. Verhandlungstag – 1. Oktober 2013

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Der 41. Verhandlungstag drehte sich um den Mord an Halit Yozgat. Zunächst wurde sein Vater vernommen, der seinen ermordeten Sohn im Kasseler Internetcafé fand. Er berichtete von der Situation und welche schrecklichen Folgen die Tat für die Familie hatte. Anschließend wurden ein Zeuge und eine Zeugin vernommen, die sich im Internetcafé aufhielten, von der Tat selbst aber nichts mitbekamen. Beide hörten zwar Geräusche hörten, die sie aber nicht als Schüsse deuteten. Am Nachmittag kam es dann zur Zeugenaussage von , dem früheren -Führer aus Kassel. Richter konnte die Aussagen von Temme teilweise nicht nachvollziehen. Nach zwei Stunden wurde die Vernehmung unterbrochen und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.

Zeug_innen:

  • İsmail Yozgat (Vater des ermordeten Halit Yozgat)
  • Emre E. und Hediye Ca. (Zeug_innen, waren beide zur Tatzeit im Internetcafé)
  • Andreas Temme (Ex-Verfassungssschützer, der während dem Mord im Internetcafé war und zeitweise als dringend tatverdächtig galt)

Die Sitzung beginnt um 9.47 Uhr. Als Verteidigerin von Ralf Wohlleben, , ist heute der rechte Szene-Anwalt Wolfram Nahrath anwesend. Auf Seiten der Nebenkläger_innen sind Angehörige des 2006 ermordeten Halit Yozgat anwesend.

Der für 9.30 Uhr geladene Zeuge Ta. ist noch nicht anwesend. Als erstes wird daher İsmail Yozgat, der Vater von Halit Yozgat, vernommen. Er nimmt mit dem Dolmetscher und seinem Anwalt Kienzle am Zeug_innentisch Platz. Hinter ihn setzt sich die Mutter des Opfers, Ayşe Yozgat. Zunächst sagt jedoch RAin Sturm, Verteidigerin von , ihr sei mitgeteilt worden, dass aus der Nebenklage Fotos von Zschäpe gemacht worden seien, die jetzt wieder gelöscht worden seien. Sie bittet den Vorsitzenden Richter Götzl, darauf hinzuweisen, dass das nicht gehe. Götzl sagt, das habe sie ja jetzt deutlich gemacht, die Sicherheitsverfügung sei selbstverständlich einzuhalten. Auf die Frage von Götzl nach seiner Adresse sagt Yozgat, er wolle diese hier nicht öffentlich nennen, sie habe sich nicht geändert. Götzl fragt Yozgat nach seinen Erinnerungen an den 6.April 2006. Yozgat beginnt seine Angaben, die vom Dolmetscher übersetzt werden, mit einer „respektvollen“ Begrüßung des Gerichts, der Bundesanwaltschaft und der Familien der „Märtyrer“* [*Anmerkung: Ismail Yozgat verwendet das türkische Wort şehitler, das mit Gefallene oder, mit Märtyrer übersetzt werden kann – wie hier vom Dolmetscher gewählt]. Weiter sagt er: „Ich bin İsmail Yozgat, der Vater des 21-jährigen Halit Yozgat, des Märtyrers, der am 6. April 2006 durch zwei Schüsse in den Kopf erschossen wurde und in meinen Armen gestorben ist.“ Er drückt den Familienangehörigen der zehn „Märtyrer“ sein Beileid und wünscht ihnen Geduld. Dann bedankt er sich Götzl und den Mitgliedern des Gerichts für das Interesse, das sie gezeigt hätten. Weiter sagt er: „Wir befinden uns hier zwecks der Gerichtsverhandlung gegen die Angeklagten, die wegen des Todes unseres Sohnes, unserer Tochter, der Polizistin“, die alle „Märtyrer“ seien. An dieser Stelle unterbricht Götzl Yozgat, er sei als Zeuge hier und solle etwas zum Ablauf des Tages und zum Auffinden seines Sohnes sagen. Yozgat: „Ich werde es erzählen.“ Am 6. April habe er gegen 17 Uhr im Internetcafé gearbeitet. Es gibt ein wenig Unruhe im Saal bis sich heraus stellt, dass die Zeitangabe falsch übersetzt wurde. Um 15 Uhr habe er im Internetcafé gearbeitet, dann sei sein Sohn gekommen und habe ihm gesagt, dass seine Mutter draußen auf ihn warte. Am 7. April habe er Geburtstag und sein Sohn habe seiner Frau Geld gegeben, damit diese dem Vater ein Geschenk kaufe. Er sei daher dann mit seiner Frau in die Stadt gefahren. Er habe seine Frau in der Stadt zurückgelassen. Als er zurück gekommen sei, habe er sich zwei oder drei Minuten verspätet. Im Internetcafé habe er seinen Sohn gesehen, voller Blut. Am nächsten Tag habe er sich seinen Geburtstag verboten: „Bis zu meinem Tode wird mein Geburtstag nicht mehr gefeiert.“ Am Samstag, den 8. April, hätten sie den Leichnam seines Sohnes zur Beerdigung in die Türkei gebracht. „Um 12 Uhr am Samstag habe ich mit meinen Händen meinen 21-jährigen Sohn ins Grab gelegt. Ich kann nie vergessen, wie ich vom Friedhof nach Hause gekommen bin. Warum haben sie meinen Sohn getötet? Was hat er für eine Tat begangen? Wie können Sie uns unser Recht zurückgeben?“ Zehn Tage später seien sei nach Kassel zurück gekommen, das Zimmer ihres Sohnes sei versiegelt gewesen. Weinend sagt er, von fünf Kindern seien nur vier übrig geblieben. Als ob das nicht gereicht habe, habe es Gerüchte gegeben, etwa, dass 40.000 Euro gefunden wurden. Die Polizei habe ihm aber gesagt, das sei alles gelogen. Yozgat sagt, so etwas könne bei ihnen nicht passieren, sie seien eine aufrichtige Familie. Und weiter: „Alle haben uns feindlich angeschaut, sowohl die Deutschen als auch die Türken, alle haben uns schlecht angeschaut.“ Immer hätten die Leute gefragt, wer seinen Sohn getötet habe wegen Haschisch, Heroin, Dönerserienmord oder Mafia. Sie hätten sich nicht mehr nach draußen getraut. Dann fragt Yozgat: „Warum haben sie mein Lämmchen getötet?“ Er habe vom Internetcafé aus alle Freunde und Bekannten in Deutschland, Europa und der Türkei angerufen. Die Polizei habe alle diese Verwandten und Freunde vernommen mit schlechten Worten im Hinblick auf seine Familie: „Nicht einmal in der Türkei haben meine Verwandten mit mir gesprochen. Wir sind eine aufrichtige Familie.“ Er habe das nicht ertragen können, deswegen habe er einen einen Herzinfarkt erlitten [hier handelt es sich um einen Fehler des Übersetzers, da Yozgat auf türkisch von zwei Herzinfarkten sprach]. Die Lebensmöglichkeit sei für die ganze Familie verschwunden, so Yozgat weiter. Götzl fragt nach der Auffindesituation. İsmail Yozgat sagt, er werde noch zwei Worte sagen und dann dazu kommen. Yozgat weint und sagt, als sein Sohn erschossen wurde, seien seine Töchter auf der Arbeit, seine Frau in der Stadt gewesen. Die Polizei habe ihn nach einer halben Stunde gefragt, ob er wolle, dass die Mörder seines Sohnes gefunden werden. „Welcher Vater will nicht, dass die Mörder seines Sohnes gefunden werden?“ Sie hätten ihn zum Revier gebracht und viereinhalb Stunden vernommen. Als er nach Hause gekommen sei, seien da viele Menschen gewesen. Yozgat weiter: „Wie kam meine Frau aus der Stadt, wie haben meine Töchter davon erfahren, was wäre passiert, wenn ich eine halbe Stunde Zeit gehabt hätte, mich mit meiner Familie zu beschäftigen?“

Nach einer Pause sagt Yozgat, die Verteidiger hätten in der zweiten Verhandlung davon gesprochen, dass die Angehörigen 850.000 Euro bekommen hätten. Er bitte um Aufmerksamkeit, so Yozgat: „Wir haben vom Staat überhaupt kein Geld bekommen und wir wollen das auch nicht. Wir wollen, dass die Justiz gut funktioniert und die Gerechtigkeit ihren Platz bekommt.“ Bis gestern habe er vollstes Vertrauen in die deutsche Justiz gehabt, aber bis zum heutigen Morgen habe er nicht einschlafen können. Der Polizeibeamte Bi. habe Andreas Temme eingesperrt, dann sei ein Befehl von oben gekommen und dann hätten sie Temme freigelassen. Er habe vollsten Respekt für Götzl, aber da habe er nicht einschlafen können und sein Vertrauen sei gesunken. Aber sein Vertrauen dauere noch an. Nun komme er zur Sache, so Yozgat. Er sei zur Ampel vor dem Internetcafé gekommen, die 200 Meter entfernt sei. Er habe sich verspätet, eigentlich habe er seinen Sohn um 17 Uhr ablösen sollen, weil dieser zur Abendschule gehen wollte. Normalerweise habe sein Sohn immer vor dem Laden auf ihn gewartet, aber es sei niemand vor der Tür gewesen. Er selbst sei ins Café gegangen und sein Sohn sei nicht am Tisch gewesen. Er habe gedacht, dass sein Sohn vielleicht die Computer repariere. Während er ins Zimmer hineingegangen sei, habe er auf dem Tisch zwei rote Tropfen gesehen. Er habe gedacht, Halit habe Farbe verschüttet oder so etwas. Während er vorbeigegangen sei, habe er seinen Sohn liegen sehen. Er habe den Tisch weggeschoben und seinen Sohn auf den Arm gelegt. Sein Sohn habe keine Antwort gegeben. Yozgat springt emotional bewegt auf und ruft mehrfach laut „Vermiyor“ [deutsch: „er antwortet nicht“]. Götzl bittet Yozgat, sich zu beruhigen, dieser bittet um Entschuldigung. Er habe am Kopf seines Sohnes zwei rote Flecke gesehen. Am frühen Morgen seien sie zwecks einer Magenspiegelung zum Arzt gefahren und er, habe gedacht, dass seinem Sohn vielleicht deshalb etwas zugestoßen sei. Er habe ihn angeschaut und den Boden voller Blut gesehen. Dann habe er ihn langsam auf den Boden gelegt und in seiner Tasche nach dem Telefon gesucht. Er habe aber nicht telefonieren können, auch nicht in einer der Telefonzellen und sei deswegen in das nahe gelegene Teehaus gerannt. Dann seien Polizei und Krankenwagen gekommen und er sei nicht mehr in den Laden gelassen worden. Yozgat zeichnet am Richtertisch eine Skizze des Internetcafés und der Lage, in der er seinen Sohn gefunden hat. Dann legt Götzl eine Tatortskizze vor. Auch hier zeigt Yozgat, wo er seinen Sohn gefunden und wo er die Blutstropfen gesehen habe.  Er sagt, Halits Füße seien unter dem Tisch gewesen und er habe auf dem Rücken gelegen. Und weiter: „Als ich ihn so drehte auf den Arm, konnte ich direkt seine Augen sehen, dunkelblau waren seine Augen.” Er habe seinen etwas Sohn nur gedreht und habe den Kopf langsam auf den Boden sinken lassen, um zu telefonieren. Götzl hält aus einer Vernehmung vor, Yozgat habe angegeben, dass sein Sohn auf dem Bauch gelegen habe. Yozgat erwidert, es könne sich um ein Missverständnis handeln. Zur Demonstration, wie sein Sohn gelegen habe, legt sich Yozgat auf dem Boden des Gerichtssaals auf den Bauch. Dann verliest Götzl, Yozgat habe angegeben, dass der Kopf des Opfers in Richtung der Feuertür vom Internetraum gelegen habe. Yozgat zeigt auf den Plan und sagt, es gebe hier eine Stelle, wo er die Tür abmontiert und stattdessen ein Brett angebracht habe, es sei eine Nische von 30-40 cm. Er habe dem Staatsanwalt das gezeigt. Von dieser Stelle habe man seinen Sohn sicher sehen können. Götzl fragt nach einem Hocker. Um zu Halit zu kommen, habe er diesen Hocker wohl weggeworfen, aber daran könne er sich nicht erinnern. Gefehlt habe im Internetcafé wohl nichts an Geld oder Gegenständen, aber das habe er nur von der Polizei erfahren. Dann fragt Götzl nach Zeiten und macht Vorhalte aus Vernehmungen. Er sagt, Yozgat habe um 11:55 Uhr den Telefonladen geöffnet, was der Zeuge bestätigt. Weiter hält Götzl vor, kurz vor 15 Uhr habe der Sohn übernommen und İsmail Yozgat sei mit seiner Frau zum Einkaufen gefahren; gegen 17:05 Uhr sei er wieder am Geschäft eingetroffen. Auch das bestätigt Yozgat. Yozgat zeichnet Götzl auf, wo er geparkt habe. Er habe den Wagen extra dort geparkt, damit sein Sohn schnell weiterfahren könne und rechtzeitig bei der Schule ankomme. Götzl liest aus einer Aussage Yozgats vor, dass er nicht genau beim Geschäft, sondern drei vier Plätze weiter vorn geparkt habe, was der Zeuge bestätigt. Weitere Personen habe er in der Situation nicht gesehen, so Yozgat auf Frage Götzls. Yozgat sagt, hinten am Café habe es auch einen Eingang gegeben, er frage sich, ob die Täter, durch den Hintereingang geflüchtet sind. Dann fragt Götzl nach Personen im Café. Yozgat sagt auf der linken Seite habe eine Person telefoniert und weiter hinten eine Frau: Als er geschrien habe, sei die Frau heraus gekommen. Zwei Personen seien wohl im Internetbereich gewesen. Die Frau sei angeblich in einem kleinen Zimmer, das sie gehabt hätten, gewesen. Er habe nur eine Person gesehen, einen Afghanen oder Araber, das wisse er nicht nicht. Später seien dann aufgrund des Schreiens die Frau und die Jungen, die am Internet waren, gekommen. Den einen habe er gekannt, einen Libaneser oder Palästinenser, ein Freund von Halit, den er selbst nur vom Sehen kenne. Die Vernehmung wird dann für eine Pause unterbrochen. Danach sagt RA Kienzle, Yozgat wolle noch etwas zu den Folgen der Tat äußern. Zunächst sagt aber Götzl, eine männliche Person habe telefoniert und will wissen, wo diese Person telefoniert habe. Yozgat sagt, das sei beim Reingehen links gewesen, in welcher Zelle könne er gerade nicht sagen: Vielleicht sei es Zelle 3 oder 4 gewesen, möglicherweise habe er selbst Zelle 5 betreten. Yozgat zeigt vorne auf zwei Zellen, die es gewesen sein könnten. Es sei entweder einen Araber, Pakistaner oder Afghanen gewesen, er sei normal groß gewesen und sei ihm ein wenig schlank vorgekommen, das könne aber auch falsch sein, es sei ja sieben Jahre her. Er könne sich nicht erinnern, das irgendeine Person etwas gemacht habe, so Yozgat, er habe sich nur mit seinem Sohn beschäftigt. Götzl sagt, Yozgat habe geschildert, dass der Mann telefoniert habe und will wissen, ob er ihn danach noch einmal wahrgenommen habe. Yozgat sagt, die Polizeibeamten hätten gesagt, dass sie den Mann vernommen hätten. Wenn er ihn sehe, würde er ihn wiedererkennen, so Yozgat. Dann darf Yozgat sich äußern. Er sagt, die Verteidiger hätten angeblich behauptet, dass die Familien 850.000 Euro erhalten haben sollen. Die Familie Yozgat verlange kein Geld, so Yozgat, weder hätten sie Geld  bekommen noch gewollt. Yozgat: „Wir bitten Sie alle und den deutschen Staat nur um etwas einziges, wir wollen einen Namen haben, nur einen Namen. Mein Sohn ist am 2. Januar 1985 in der Holländischen Straße geboren worden, und am 6. April 2006 wurde er in der gleichen Anschrift erschossen. Das ist für uns sehr wichtig, dass diese Holländische Straße nach Halit-Straße umbenannt wird. Ich wäre Ihnen bis zu meinem Tode dankbar, wenn Sie das veranlassen könnten. Ich meine nicht nur Sie, sondern alle. Danke.“ Nebenklagevertreter RA Schön fragt nach einer Beschreibung der Blutstropfen auf dem Tisch. Yozgat zeichnet kleine Punkte in etwas Abstand auf ein Stück Papier. Dann fragt Schön Yozgat, ob es richtig sei, dass er so so laut geschrien habe, dass dann die Frau und der Mann gekommen seien, so laut, dass es jeder hören konnte. Darauf sagt Yozgat die Frau sei heraus gekommen und angeblich der Mann aus der Telefonzelle. Er habe aber seinen Sohn hingelegt und in dem Moment sei ihm das das Teehaus eingefallen. Nebenklagevertreter RA Narin will wissen, ob die Tür zum Internetcafé offen gestanden habe oder nicht. Yozgat sagt, sie sei offen gewesen. RA Langer fragt, ob Yozgat sich erinnere, ob noch etwas anderes auf dem Tisch gelegen habe. Yozgat antwortet, es habe ein Geldstück gegeben, er glaube, ein 50 Cent-Stück, und zeigt, wie die Bücher seines Sohnes auf dem Tisch gestanden hätten, sie seien nicht durcheinander gewesen. Das Geld habe in der Mitte des Tisches gelegen, aber es sei sieben Jahre her, daher vermute er das nur. Er wolle aufrichtig bleiben. Dann sagt er: „Mein Sohn wird nicht wieder zurückkommen. Im Jenseits werde ich meinen Sohn wieder treffen. Ich habe nie in meinem Leben gelogen und möchte auch nicht lügen.“ Wo das Geld genau gelegen habe, könne er nicht sagen.

Verteidigerin Sturm fragt nach den Büchern des Sohnes. Yozgat bestätigt, dass es sich um Schulbücher gehandelt habe, und dass dieser sie in die Abendschule hätte mitnehmen sollen. Sturm konkretisiert, dass es um die Situation geht und darum, ob der Sohn die Bücher dort abgelegt habe, wo der Vater sie später gesehen habe. Das wisse er nicht, so Yozgat, es sei aber nichts Auffälliges, nichts Kaputtes auf dem Tisch gewesen. Es habe nur die zwei Tropfen auf dem Tisch gegeben, nichts was darauf hingedeutet habe, dass dort eine Schlägerei stattgefunden habe. RA Nahrath fragt, ob sich Yozgat erinnern könne, wie weit sein Sohn mit Kopf und Oberkörper in dieser Nische gelegen habe. Yozgat sagt, nur die Füße seien da gewesen, der Kopf sei an der Wand gewesen. Die Vernehmung endet um 11.24 Uhr.

Nächster Zeuge ist Emre E. Der damals 14-Jährige hielt sich am 6. April 2006 zur Tatzeit des Mordes im Internetcafé der Yozgats auf. Er berichtet, es sei gegen 17 Uhr oder 18 Uhr gewesen. Er habe im Café Spiele gespielt und auf diversen Seiten gesurft. Dann sei das dumpfe Geräusch gekommen, er habe das mit einem herabfallenden PC in Verbindung. Ein paar Minuten später habe er ein Brüllen von Halits Vater gehört : „Halit, mein Sohn“. Er habe gedacht, der Vater habe einen Herzinfarkt und rufe nach seinem Sohn und sei dann nach vorne gegangen. Da habe Halit auf dem Boden gelegen. Er habe dann versucht Hilfe zu holen, auf der anderen Straßenseite habe ein T5 [VW-Kleinbus] von der Feuerwehr gestanden und er habe gesagt, da ist ein Notfall. Die Feuerwehr sei gleich hingefahren und er sei zurück. Da sei schon die Polizei gekommen. Er sei draußen geblieben und dann von der Polizei mitgenommen worden. Er habe hinten im PC-Raum gespielt, so E. Der Eingang sei ein bisschen versetzt gewesen und er habe genau gegenüber dem Eingang gesessen, aber so, dass er nicht in den Eingangsbereich habe schauen können. Im Raum sei noch ein Jugendlicher gewesen, der von seinem Blickwinkel aus ganz links in der Ecke gesessen und auch nichts habe sehen können. Götzl fragt, wo E. gewesen sei, wenn man den Internetraum betrete. E. sagt, er habe gegenüber des Eingangs gesessen und der andere Jugendliche rechts. Er erinnere sich an sieben PCs in dem Raum, links hätten zwei PCs gestanden und er habe an dem rechten der beiden gesessen. Weitere Personen habe er nicht wahrgenommen. Er glaube, dass der andere Jugendliche auch der erste gewesen sei, der versucht habe zu helfen. Halit Yozgat habe hinter dem Tresen gelegen, er wisse es nicht mehr genau, aber mit den Kopf zur Wand. Er, E., habe erst mitbekommen, dass Halit Yozgat erschossen wurde, als die Polizei ihm gegen elf, zwölf Uhr abends im Revier davon erzählt habe. Zuvor habe er gedacht, dass Yozgat umgefallen sei und vielleicht mit dem Kopf an eine Kante gestoßen sei. Götzl fragt, ob E. weitere Geräusche wahrgenommen habe, was dieser vereint, es sei leise gewesen bis der Vater gekommen sei. Auf Frage von Götzl, wie lange er im Café gewesen sei, sagt E., er habe für 1 Stunde gebucht, das sei ziemlich gegen Ende gewesen. Er sei öfter in dem Laden gewesen, Halit Yozgat sei „sozusagen ein großer Bruder“ für ihn gewesen. Yozgat sei immer nett gewesen. Halit sei in der Zeit, in der er im Café war, nicht nochmal hinten gekommen und er sei nicht nach vorn gegangen, so E. Götzl macht weiter Vorhalte. So habe E. angegeben, nur 90 Cent dabei gehabt und Yozgat gefragt zu haben, ob er dennoch eine Stunde surfen könne. Daran kann sich E. nicht erinnern. Laut Aussage, sei dann der Mann gekommen und habe sich an den PC-Platz 7 gesetzt, so Götzl, der wissen will, ob es sich dabei um den von E. beschriebenen Mann handele, was E. bestätigt. Weiter habe E. angegeben, Halit sei zur Toilette gegangen, danach habe er ihn nicht mehr gesehen. Während des Chattens sei ein 30 bis 40 Jahre alter Mann mit kurzen Haaren, Schnurrbart und einer grünlichen Jacke mit braunem Querstreifen rein gekommen und habe mehrfach gefragt, ob jemand da sei. E. sagt, er könne sich daran nicht erinnern. Der Jugendliche habe ein weißes T-Shirt getragen, wenn er sich nicht falsch erinnere. Dass Halit Yozgat auf dem Bauch gelegen habe und der Bürostuhl umgekippt sei, könne sein, so E. auf Vorhalt von Götzl. Noch einmal fragt Götzl, ob E. eine Erinnerung an einen 30 bis 40 Jahre alten Mann mit schwarzen kurzen Haaren und Schnurrbart habe, was dieser verneint. E. habe angegeben, nach dem Knall noch ein paar Minuten gesurft zu haben, den Vater von Yozgat habe er zwei Minuten vor dem Ende der Verbindung gehört, hält Götzl weiter vor. Dann geht E. nach vorn, um auf der Skizze zu zeigen, wo er gesessen habe.

E. sagt, er habe am PC4 gesessen, er zeigt auf den rechten der beiden PCs auf der linken Seite, der „Palästinenser“ habe an PC 7 gesessen. Götzl fragt, ob E. eine Frau wahrgenommen habe. E. sagt, da sei eine Frau mit einem Kind und Kinderwagen gewesen, die sei dann irgendwie verschwunden. Wo die Frau sich aufgehalten hab, wisse er nicht. RA Narin fragt, ob er sich erinnere, ob die Tür zum Laden offen gestanden habe, was E. verneint. RA Langer fragt nach dem Ablauf des Einbuchens und der Bezahlung im Internetcafé. E. berichtet, man habe sich entweder irgendwo hinsetzen können und dann habe Yozgat den Platz freigeschaltet oder man habe vorher gesagt, man gehe für eine Stunde ins Internet und dann sei nach einer Stunde der PC gesperrt worden. Also habe man sich nicht einfach hinsetzen können, sondern habe immer erst freigeschaltet werden müssen, fasst Langer zusammen. So habe er das in Erinnerung, erwidert E. Man habe aber auch nachher bezahlen können, bestätigt E. Nebenklagevertreterin RAin Clemm fragt, wie E.s Kontakt zur Polizei zustanden gekommen sei. Jemand habe gefragt, wer zur Tatzeit im Internetcafé war, und er habe sich gemeldet, so E. Clemm will wissen, ob sich auch andere Personen gemeldet hätten. Er könne sich nicht erinnern, sagt E. 2006 habe er aber ausgesagt, dass der junge Mann von PC 7 und der Mann, der gefragt habe, ob jemand da sei, von der Polizei notiert worden seien. Auch daran habe er keine Erinnerung, so E.

RAin Sturm fragt, ob am PC die verbrauchte Zeit angezeigt worden sei, was E. bestätigt. Das sei auf dem Bildschirm angezeigt worden. Die Zeiten könne er nicht mehr genau angeben, nach dem Geräusch, das er als Fallen wahrgenommen hatte, habe er weiter gesurft und nachdem er Yozgats Vater gehört habe, sei er nach vorne gegangen. Dann hat Götzl noch eine Nachfrage zum PC. Er habe früher ausgesagt an PC 3 gesessen habe, das sei sein Lieblingsplatz, da sei ein höherer Sichtschutz dran, so dass er nicht nach vorne schauen könne. E. sagt, das sei normalerweise so gewesen, aber damals habe er an PC 4 gesessen. Götzl hält aus einer Nachvernehmung E.s vor, er habe ausgesagt, es sei ein Mann rein gekommen und habe gefragt, ob jemand da sei, kurze Zeit später sei der Mann wieder rein gekommen und habe nochmal gefragt, ob jemand da sei, ob er, E., etwas wisse und sei dann wieder nach vorn gegangen. Der Mann habe nicht gesagt, dass er etwas bezahlen wolle. Er sei etwa 40 Jahre alt gewesen, habe schwarze Haare, einen Schnurrbart und dunkle Haut gehabt und sei kein Türke gewesen. E. sagt, er könne sich nicht erinnern. Die Vernehmung endet um 12.09 Uhr.

Nun folgt die Vernehmung der Zeugin Ca. mit einem Dolmetscher. Die 33-Jährige aus Kassel sagt aus, sie sei am 6.4.2006 mit ihrem Kind ins Internetcafé gegangen, um in die Türkei zu telefonieren. Der Mann habe sie empfangen. Im Familienzimmer habe sie die Tür zugemacht, telefoniert, dann habe sie nach ca. zehn Minuten Schreie gehört und gedacht, es gebe vielleicht eine Schlägerei. Als sie hörte, dass der Vater laut schreit, sei sie hinausgegangen. Der Vater habe gesagt, „sie haben meinen Sohn erschossen“. Sie habe ihr Kind mitgenommen und sei rausgegangen. Daheim habe sie sich unwohl gefühlt, sie sei schwanger gewesen und dann ins Krankenhaus gefahren. Sie habe stationär bleiben müssen und eine Frühgeburt gehabt. Die Zeugin hört auf zu erzählen und sagt: „Ich bin aufgeregt“. Der vorsitzende Richter Manfred Götzl stellt daher einige Fragen, zuerst nach der damaligen Uhrzeit. Es sei ca. gegen 15.00 Uhr gewesen und rausgegangen sei sie, nachdem sie fünf oder zehn Minuten drinnen gesprochen hatte. Das Kind habe neben ihr gespielt, deshalb habe sie nicht viel gehört, bis zu dem Schreien des Mannes. Sie sei mit einem Kinderwagen unterwegs gewesen, habe diesen aber nicht mehr mit nach Hause genommen. Sie habe ihn bei dem Mann im Internetcafé abgestellt, bei dem Mann, ergänzt sie, der erschossen wurde. Sie habe außer ihm niemanden gesehen. Götzl fragt nach dem Telefonzimmer, in dem sie sich aufgehalten habe. Hinter dem Bereich, wo der Mann saß, sei dieser Raum gelegen gewesen. Noch heute habe sie deswegen Angst in geschlossenen Räumen und Angst, wenn es zu laut sei. Sie sagt, ihre Tochter sei einmal hinausgegangen während ihres Telefonats, um Süßigkeiten zu holen. Götzl hält ihr dann Aussagen aus einer Vernehmung am 7. 4. 2006 im Klinikum Kassel vor: „nachdem meine Tochter reinkam, vergingen noch drei Minuten”, sowie „und dann drei Geräusche ‚tack tack tack’“, „irgendwie so, als ob draußen jemand gegen die Wand des Raumes klopft“. Sie erklärt dazu heute: „Ob mein Kind das getan hat oder eine andere Person, weiß ich nicht“. Es sei aber kein Klopfen an die Kabinentür selbst gewesen. Schüsse habe sie nicht gehört. Es habe niemand gegen die Kabinentür geklopft, drei Minuten vor dem Rufen des Vaters sei es ihr allerdings so vorgekommen, als ob eine Person mit einer schwarzen Jacke vorbeigegangen wäre. Das Gesicht habe man nicht sehen können, denn es sei keine klare Glasscheibe gewesen. Der vorsitzende Richter Manfred Götzl liest noch einmal aus dem Vernehmungsprotokoll vom 7. April 2006 die damaligen Fragen und Antworten vor: „Haben Sich die Geräusche wie Schüsse angehört?“ – „Daran hab ich nicht gedacht, eher, wie wenn jemand einen Stuhl an die Wand stößt.“ Den dort eingetragenen Satz „dann hat jemand an die Tür geklopft von außen, ein oder zwei mal“ weist die Zeugin heute zurück: „Es wurde nicht geklopft. Ich hab etwas schwarzes gesehen, als ob eine Person vorbeiging.“ Im Vernehmungsprotokoll von damals steht: „ein langer Kerl, die Größe kann ich schlecht schätzen, größer als mein Mann, der ist 172cm“. Götzl liest weiter: „Ich hab dann [nach dem Klopfen des Mannes an der Tür]noch ein, zwei Minuten weitertelefoniert und mich verabschiedet. Die Person war weg. Dann hab ich aufgelegt und bin rausgegangen. Ich hab die Kabinentür aufgemacht und bin auf einen der Jugendlichen gestoßen.“ Das bestätigt die Zeugin heute noch, genauso den Vorhalt „fast gleichzeitig kam dann der Schrei vom Vater aus dem Laden“.

Auf einer Skizze zeigt die Zeugin, wo sie telefonierte. Rechtsanwalt Wolfram Nahrath will wissen, ob sie beim Rausgehen außer dem Vater und dem verletzten oder toten Sohn noch irgendjemand anderen gesehen habe? Im Internetbereich seien vorher schon Personen gewesen. Als sie hinauskam, habe der Mann laut geschrien und sei hin und hergelaufen. Götzl weist den Verteidiger darauf hin, dass die Zeugin bestätigt hat, dass sie beim Verlassen auf einen Jugendlichen getroffen sei. Nahrath fragt trotzdem erneut nach, ob sie im vorderen Bereich des Ladens jemanden gesehen habe. Der Zeugin fällt dazu nichts weiteres mehr ein.

Nach dieser Vernehmung verliest die Nebenklagevertreterin Rechtsanwältin Seda Basay gegen 12.35 Uhr einen Beweisantrag von ihr, RA Lucas und RA Kienzle, der darauf abzielt, noch bei der BAW befindliche Akten zu Andreas Temme beizuziehen, inklusive Akten aus der Telekommunikationsüberwachung. Zur Begründung führt Basay u. a. aus: „Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen [LfV], der kurz vor oder bei der Tat am Tatort gewesen sein soll.“ Als Ermittlungen ergeben hätte, dass Andreas Temme dort im Internet surfte, sei, noch bevor festgestanden sei, dass er für das LfV arbeitet, eine Telefonauswertung gemacht worden. Er habe um 17:19 Uhr mit einer rechtsgerichteten Person aus einer Gruppe in Kassel telefoniert, die zu den Quellen von Temme gehört hätte. Alle Ersuchen, diese Quelle zu vernehmen, seien vom hessischen LfV zurückgewiesen worden. Aus einem Abhörprotokoll der Polizei ergebe sich desweiteren, das sich Temme mit seiner Vorgesetzten in einer Autobahnraststätte getroffen habe, das Gespräch habe ausdrücklich nicht in einer Dienststelle stattfinden sollen. Nach Aussage des Kriminaldirektors Ho. habe bei dem Landesamt keine Kooperationsbereitschaft bestanden, stattdessen seien Aussagen gefallen wie „nur ein Tötungsdelikt“. Ho. habe im Bundestags-Untersuchungsausschuss erklärt, „bei uns blieb die Vermutung, dass er nicht alles preisgab, was er hätte preisgeben können“. Der psychologische Dienst habe ebenfalls die Vermutung geäußert, Temme habe sich nicht vollständig eingelassen, es sei „bis zuletzt nicht glaubhaft“, habe es von ihm geheißen „denn der Herr Temme habe die Schussgeräusche wahrnehmen müssen“ und „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit“ habe er auch die Leiche sehen müssen, „er sei ja 190 cm groß“. Die Staatsanwaltschaft Kassel habe das Verfahren schlussendlich eingestellt, die Ermittlungsakten seien jedoch in den Akten der hiesigen Verhandlung nicht enthalten. Eine Vernehmung dieses wichtigen Zeugen, so Basay weiter, sei jedoch nur möglich, wenn diese Akten u. a. für Vorhalte vorliegen. Solange die Akten nicht vollständig vorliegen, würde einer Vernehmung von ihnen widersprochen werden. Götzl reagiert kurz etwas verärgert: „Der Antrag hätte wesentlich früher gestellt werden müssen“. Dann geht es in die Mittagspause bis 14.00 Uhr.

Um 14.08 Uhr beginnt zuerst Bundesanwalt mit einer Stellungnahme zum zuvor gestellten Antrag: Er halte es für unsachgerecht, einer Vernehmung eines Zeugen zu widersprechen, wenn der schon vor der Tür stehe. In der Sache tritt für die BAW dann OStA beim BGH Jochen Weingarten dem Antrag entgegen. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung von Temme oder für Kenntnisse von ihm zu den Hintergründen der Tat ergeben. Deswegen würden sie diese Aktenstücke als Spurenakten betrachten, die zum Schutz der Person und den darin genannten persönlichen Dingen nicht beigezogen worden seien. Die Antragsteller hätten die Aktenstücke schon längst im Dienstgebäude der BAW einsehen können, andere Verfahrensbeteiligte aus Verteidigung und Nebenklage hätten dies schon längst getan.
Rechtsanwalt Rabe erwidert, sie seien der Auffassung, dass die Akten hier vorliegen müssten. Um die Glaubwürdigkeit von Temme prüfen zu können, sei es wichtig, sämtliche Vernehmungen von ihm zu kennen. Rechtsanwalt Lucas ergänzt, der Antrag sei knapp gestellt worden aber noch rechtzeitig, „sicher nicht optimal gelaufen“.
Rechtsanwältin Dierbach weist darauf hin, dass der Zeuge Temme eine derart große Beweisbedeutung habe, dass alle Erkenntnisse von Bedeutung seien. Insofern unterstütze sie den Antrag auf Beiziehung der Akten. Was den Persönlichkeitsschutz angehe, bitte sie zu bedenken, dass der Zeuge einen großen Teil davon selbst öffentlich aufgegeben hätte, denn er habe gegenüber Print- wie Rundfunkmedien offen gesprochen.
Aus den Reihen der Nebenklagevertreter_innen erreicht Götzl der Vorschlag, trotz der gestellten Anträge mit der Vernehmung von Temme zu beginnen und die Vernehmung nach einer eventuellen Aktenlieferung fortzusetzen. Rechtsanwalt Rabe deutet dafür Zustimmung an: „Auch wir haben uns über Kompromissmöglichkeiten Gedanken gemacht. Wenn uns das Gericht zusagt…“ Götzl reagiert sauer: „Wir können nichts sicher zusagen, das lass ich mir von ihnen, Herr Rechtsanwalt Rabe, nicht auferlegen […] Sie haben jetzt gemeint, das gleich nutzen zu müssen, um mich unter Druck zu setzen“. 
Nach einigem Hin und Her stellt Götzl fest: „Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache, jetzt ist halb drei, wir werden die Vernehmung des Zeugen eh unterbrechen müssen. Dass wir heute fertig werden, ist sehr unwahrscheinlich, dann können wir es immer noch diskutieren“.

OStA beim BGH Weingarten insistiert: „Bei aller Nähe zum Pragmatismus ist die Beiziehung eine Rechtsfrage“. Die Aktenordner würden eine Vielzahl von Daten beinhalten, die die Intimsphäre beträfen. Es sei schon notwendig, dass dies näher begründet würde, fügt Weingarten hinzu, „fernab vom bloßen Habenwollen“. Götzl meckert: „Herr Weingarten, da haben Sie nicht zugehört, denn hier gings nur drum, ob wir mit der Vernehmung beginnen“.

Zeuge Andreas Temme

Nun kommt es zur Vernehmung des Zeugen Andreas Temme. Der 46-Jährige gibt als Beruf „Beamter des Landes Hessen“ und eine ladungsfähige Anschrift in Hofgeismar an. Eine Aussagegenehmigung mit den üblichen Ausnahmen liegt vor. 

Götzl erwähnt den Tod Halit Yozgats im Jahr 2006 im Internetcafé und fragt: „uns würde interessieren, was Sie damals für Beobachtungen gemacht haben, warum Sie vor Ort waren“. Zuvor belehrt er den Zeugen jedoch nach §55 StPO, dass er die Aussage verweigern könne, wenn er sich sonst der Gefahr aussetzen würde, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Temme erzählt, er sei an diesem Tag nach Dienstschluss beim Café vorbeigefahren und habe vor dem Café angehalten. Er habe für einige Minuten reingehen wollen, um auf einem Chatportal nachzusehen, ob Nachrichten für ihn eingegangen seien. Er sei nicht zum ersten Mal in diesem Internetcafé gewesen, er habe das schon länger gekannt. Er habe das Cafe betreten und Herr Halit Yozgat habe ihm einen Platz zugewiesen. Er hätte sich an einen PC gesetzt, eingeloggt und sei, wie er aus der Rekonstruktion wisse, zehn Minuten im Internet gesurft. Er habe dann wieder nach Hause fahren wollen, habe sich ausgeloggt, das Programm runtergefahren. Temme schildert weiter: „Ich bin nach vorne gegangen, um zu bezahlen. Ich habe Herrn Yozgat nicht wahrgenommen, bin zur Tür rausgegangen, ob er vielleicht draußen vor dem Café ist“. Er sei nochmal reingegangen und, soweit er sich erinnere, auch nochmal in den rückwärtigen Raum, habe „gekuckt ob er auf der Toilette war, habe einen kurzen Moment im Vorraum gestanden und weil ich nach Hause wollte, hab ich gedacht, ich lege den üblichen Preis hin und wenn ich das nächste Mal komme, hätte ich gesagt, ich hab das Geld auf den Tresen gelegt, ich hoffe, das war in Ordnung so“.

Am nächsten Tag, Freitag, habe er Urlaub gehabt; von der Tat erfahren habe er am Sonntag aus einer örtlichen Zeitung. „Ich war aufgewühlt“, erzählt Temme, „ich habe am Montag morgen auf der Dienststelle meine Stempelkarte angesehen, ich habe gesehen, dass ich am Mittwoch den Dienst früher beendet habe, am Donnerstag dagegen in zeitlicher Nähe zur Tat und dachte, dass das gar nicht sein könnte, dass das nur der Mittwoch sein konnte“. Er sei diesem „Trugschluss“ erlegen und hätte sich nicht bei der Polizei gemeldet, „obwohl ich mich auch als 24 Stunden vorher Anwesender mich bei der Polizei hätte melden können. Das war ein Fehler, klar.“ Am 21. April sei die Polizei zu ihm gekommen und habe ihm eröffnet, dass er an dem Tag, wo die Tat geschehen ist, in dem Café war. Er sei mitgenommen worden auf das Polizeipräsidium, am 22. habe er wieder gehen können, allerdings seien noch zahlreiche Verhöre in der Folgezeit gewesen.

Götzl fragt: „Haben Sie daran gedacht, sich bei der Polizei zu melden?“. Zeuge Temme holt aus: „Ich hätte auf meiner Dienststelle mit jemand sprechen können, bei der Polizei, ich hatte aber Angst dies zu tun, weil ich jung verheiratet war und das mit dem Chatten nicht richtig gewesen ist. Und dienstlich gab es in der Nähe des Cafés ein Beobachtungsobjekt, so dass ich mir gesagt habe, es hätte möglicherweise einen negativen Effekt“. Das Internetcafé sei zu keiner Zeit ein dienstliches Objekt seiner Aktivitäten gewesen. Götzl hakt nach, wieso er von „dienstlichen Nachteilen“ ausgegangen sei. Temme sagt, dass es aufgrund der Nähe des Objekts „nicht zum guten Verhalten eines V-Mann-Führers gehöre“, dass gesagt würde, „warum treibst du dich in der Nähe dieses Objekts rum“. Götzl regt an: „vielleicht erklären sie uns ihre Tätigkeit, welches Objekt sie sie hier ansprechen“. Und der Zeuge Temme erzählt, „ich war damit befasst, menschliche Quellen zu führen, mein Aufgabenschwerpunkt lag im Bereich Islamismus“. Diese Setzung von Prioritäten, also im Verhältnis dazu, sich als Zeuge zu melden, sei aus heutiger Sicht klar falsch gewesen. Erleichtert habe es ihm, dass er überhaupt keine Wahrnehmung gemacht habe, die ihm seltsam vorgekommen sei. Und dass er ihn [Yozgat] nicht angetroffen habe, sei bereits in der Vergangenheit auch schonmal so gewesen. Er habe selber Schwierigkeiten, sich zu erklären, warum er so gehandelt habe, aber es sei leider so gewesen.

Götzl fragt nach seinen Quellen, dem Schwerpunkt Islamismus und der Anzahl. Temme sagt: „Im Bereich Islamismus fünf Quellen und eine Quelle im Bereich des Rechtsextremismus“. Wann er, speziell in diesem Zeitraum, davor und danach, Kontakt zu jener Quelle aus dem Bereich Rechtsextremismus gehabt habe, will Götzl daraufhin wissen. Temme verweist darauf, dies habe er nicht aus eigener Erinnerung, sondern aus dem, was er habe rekonstruieren können im Anschluss an eine Vernehmung durch die BAW im März 2012: „Dort wurde mir vorgeworfen, dass es zwei telefonische Verbindungen mit dieser Quelle am Tattag gegeben hat“. Das sei ihm bis zu diesem Punkt nicht bewusst gewesen und auch bei polizeilichen Vernehmungen bis zu diesem Tag nicht thematisiert worden. Er habe angeboten, dass er seinen Kalender der Polizei aushändige und er habe ihn mit einem Kasseler Kommissar schließlich gemeinsam eingesehen. Es müsse so gewesen sein, dass die Quelle zunächst versucht habe, ihn anzurufen. Er habe dann später vom Büro aus die Quelle angerufen und einen Termin ausgemacht für Montag, 10. April. Aus den Kalendereintragungen habe er nachvollziehen können, um was es dabei gegangen sei: „Die Quellen bekommen Geld, ich hatte diese Person noch nicht gesehen, das heißt, er hätte noch Geld bekommen und ich habe einen Termin […] ausgemacht, damit er sein Geld bekommen sollte“. Götzl hakt zum ersten Telefonat am Nachmittag nach. Aus eigener Erinnerung, so Temme, könne er das nicht einordnen. Aber die Polizei habe die Uhrzeit ermittelt. Er sei zunächst mit einer anderen Quelle unterwegs gewesen und habe dann im Büro gearbeitet, es sei zwischen seiner Rückkehr im Büro und Dienstende gelegen gewesen. Götzl fragt zu den Informationen der Quelle. Der Zeuge gibt an, es sei um den „Bereich der rechtsextremistischen Parteienlandschaft“ gegangen. Die Frage nach dem genauen Zielobjekt für die Quelle sei schon Teil einer rechtlichen Erörterung im Bundestags-Untersuchungsausschuss gewesen. Das genaue Zielobjekt habe er dort nicht nennen dürfen, aber es sei „um eine kleinere, eher unbedeutendere Partei in dem Spektrum“ gegangen. Die Quelle sei nicht sonderlich ergiebig gewesen und auch die erste Quelle, die er übernommen habe: „Man muss kucken, ob jemand, der neu in diese Arbeit einsteigt, sich dafür eignet und da überträgt man ihm nicht höherwertige Quellen“. Götzl fragt Temme, ab wann dieser beim LfV war. Temme sagt aus, er sei früher bei der Deutschen Bundespost tätig gewesen. Im Februar 1994 sei er von der Post für drei Monate zum LfV abgeordnet worden, nachdem er sich beworben hätte. Im Mai 94 sei er dann versetzt worden und zunächst in Südhessen im Bereich Observation tätig gewesen. 1998 hätte sich die Möglichkeit ergeben, in seine Heimat zurückzukehren. In der Außenstelle Kassel habe er als Ermittler gearbeitet, habe Informationen und Bilder bei Behörden beschafft, z.B. bei Pass- und Meldeämtern. Dann habe er im Jahr 2000 die Möglichkeit zum Aufstieg in den gehobenen Dienst gehabt. Vom 1.10.2000 bis 2003 sei er für die Ausbildung hierfür beim Regierungspräsidium Kassel gewesen und nach der Ausbildung mit Quellenführung betraut worden. Ende September/Anfang Oktober sei das erste Treffen mit der Quelle gewesen. Diese Tätigkeit habe er bis zur Suspendierung am 21.4.2006 ausgeübt. Götzl fragt nochmal zu den Gesprächen mit seiner Quelle vor  und nach dem „fraglichen Tag“. Temme: „Üblicherweise hab‘ ich versucht, Informationen zu bekommen über diese Partei. Das lief schleppend, schwierig, auch weil die Partei keine große Aktivität an den Tag legte, so dass ich nicht nach jedem Treffen Material an der Hand hatte, um einen Bericht zu fertigen.“ Teilweise sei es so gewesen, dass nur allgemeine Dinge besprochen worden seien, man spräche auch persönliche Dinge an, „natürlich die der Quelle, nicht die eigenen“. An dieses Gespräch am 10. April habe er „im Prinzip keine Erinnerung mehr“, er habe aber rekonstruieren können, dass dieses Gespräch an dem Tag stattgefunden habe. Er sei an diesem Tag sehr aufgewühlt gewesen, weil er am Sonntag von dem Mord erfahren hätte. „Und natürlich beschäftigte mich der Gedanke, so war ich an dem Tag sicher nicht in vernünftiger Form, diesen Termin wahrzunehmen.“ Was er ausschließen könne, sei, dass er Informationen zu der Tat bekommen hätte, „daran hätt‘ ich mich erinnert, das hätt‘ sich mir eingeprägt. Aber um was es gegangen ist kann ich nicht mehr sagen und ich hab kein Zugang mehr zu meinen Aufzeichnungen“. Ob er einen Bericht gefertigt habe, das könne er nicht sagen, denn schon 2012 habe er sich an dieses Treffen nicht mehr erinnert und habe auch keine Möglichkeit mehr gehabt, die entsprechenden Akten einzusehen. Götzl wiederholt, ob er „definitiv keine Informationen zur Tat bekommen [habe]“. Temme: „Nein“. Ob er mit der Quelle über diese Tat gesprochen habe? „Ja, er hat mich offensichtlich, was mir vorgehalten wurde im Bundestags-Untersuchungsausschuss, er hat mich wohl auf das Thema angesprochen und ich hab es wohl schnell beiseite gedrängt und war in Bezug darauf etwas wortkarg“. Eine eigene Erinnerung habe er nicht mehr. Götzl weist auf einen Widerspruch hin: „einerseits sagen Sie, ich war ‚wortkarg‘, andererseits sagen sie, ‚keine Erinnerung an das Gespräch’“. Temme erklärt, „dass ich so wortkarg reagiert habe, hab ich nur dem Vorhalt entnommen, der mir gemacht wurde im letzten Jahr“.

Wann denn zu dieser Quelle der letzte Kontakt gewesen sei vor dem Tag? Das könne er so nicht einordnen. Er könne es aber wohl aus seinen Kalendern rauslesen, diese müssten sich  beim BKA oder bei der BAW befinden. „Wie sind Sie dazu gekommen, diese falsche Zuordnung zu treffen hinsichtlich des Tages“, fragt Götzl,  „es waren doch nicht viele Tage dazwischen“. Temme erläutert, laut seiner Stempelkarte sei er an dem Mittwoch früher gegangen, und an dem Donnerstag, wie er auch aus den Gesprächen mit der Polizei wisse, erst um 16.45 Uhr: „was dann in meinem Kopf stattgefunden haben muss, war der Gedanke, dass es dieser Donnerstag gar nicht gewesen sein könnte“. Im Grund ginge es ihm „so wie jedem, der von mir und der Verbindung von mir zu diesem Fall gelesen hat und denkt, das kann doch gar nicht sein, der geht raus und dann passiert das“. Er habe das auch nicht fassen können. Und da habe ihm geholfen, „oh, an dem Mittwoch bist du früher als normal rausgegangen, dann muss das der Mittwoch gewesen sein“. Diese Einschätzung habe er bis zum 21. April gehabt, wo ihm dann „sehr massiv klar gemacht“ worden sei, dass dem nicht so war. Als er in der Zeitung gelesen hätte, dass die Polizei die Computer auswertet, habe er kurz den Gedanken gehabt, „musst du dich nicht doch melden, werten die nicht 24 Stunden zurück aus“. Wie und wann er das erfahren habe? Das habe er in der Zeitung gelesen, dass so was erfolgen sollte. Relativ nah schon am 21. April, „wie ich zu dieser Einschätzung kommen konnte, diesem Irrtum erliegen, dieser Gedanke beschäftigt mich seit sieben Jahren“. Götzl will ins Detail gehen: „Der Ankerpunkt ist der Sonntag, die Veröffentlichung in der Zeitung“. Das seien doch nur wenige Tage, ein sehr überschaubarer Zeitraum, also nicht Monate später, wundert sich Götzl: „Es geht doch um Ereignisse, ganz kurz, wenige Tage zurück, ich hab da Schwierigkeiten“. Welche Überlegungen der Zeuge angestellt habe hinsichtlich der Ereignisse Mittwoch/Donnerstag/Freitag/Samstag/Sonntag, will der vorsitzende Richter wissen, „was war denn an den anderen Tagen“? Dadurch, dass er das Chatten dort angefangen habe, sei er recht häufig in der Zeit vorher im Internetcafé gewesen, antwortet Temme, „es war mir nicht möglich die einzelnen Tage, ich hätte nicht sagen können, ich war Mittwoch, Dienstag, Freitag drin“ .Er habe von daher keine Möglichkeit gehabt, das zu überprüfen. Und nachdem sich der Gedanke festgesetzt habe, es könne nur der Mittwoch gewesen sein, habe er sich leider sehr schnell auf diese Erklärung zurückgezogen. „Bedauerlicherweise, ich weiß, das das falsch war […] ich bin auch in keiner Weise stolz drauf, ganz im Gegenteil“. Was der vorsitzende Richter Götzl mit „das ist wieder eine andere Frage“ kommentiert und weiterfragt, ob Temme in der Woche noch anderen Tagen im Internetcafé gewesen sei. Er vermute ja, sagt Temme, er sei in verschiedenen Internetcafés in Kassel gewesen, mit steigender Häufigkeit, so dass er gar nicht mehr in der Lage gewesen wäre zu sagen, wo er wann gewesen sei.

Götzl setzt die Befragung fort: „ich verstehe sie so, dass sie im Büro versucht haben, das Ganze zu rekonstruieren“. Dabei habe er es sich leider sehr leicht gemacht, erklärt Temme, dadurch, dass er verinnerlicht habe, „es kann nicht gewesen sein, so dicht an dem Verbrechen gewesen sein und nichts mitbekommen zu haben, außer dass Herr Yozgat nicht am Schreibtisch saß“. Er habe auch später versucht, in Gesprächen mit einem Psychologen zu versuchen, ob das irgendwie erklärbar gewesen sei, aber auch mit dessen Hilfe sei er zu keinen Ergebnis gekommen: „Dieser Trugschluss ist ein Punkt in meinem Leben, den ich nicht begreife. Aber den ich nicht ungeschehen machen kann“. Ob er denn mal eine Korrektur vorgenommen habe? Dass er sich geirrt habe, sei ihm klar geworden am 21. April, als die Polizei bei ihm war und ihm vorgehalten habe, er sei dort gewesen, an diesem Tag: „Da wurde ich von den Tatsachen eingeholt.“ Götzl fragt nach den vom Zeugen erwähnten dienstlichen und privaten Ängsten. Temme sagt, er habe die Meinung gehabt, nicht in der Nähe des anderen Objekts sein zu sollen. Privat sei er jung verheiratet gewesen, sie hätte ihr erstes gemeinsames Kind erwartet und er hätte Angst um seine Beziehung gehabt. „Dass ich mir selber gesagt habe, diese zeitliche Nähe, ohne etwas zu bemerken, das kann nicht sein“, sowie private Dinge und eine gewisse Lebensumstellung zu dieser Zeit hätten ausgelöst, so Temme, „dass ich mich auf diese ’24 Stunden vorher‘ zurückgezogen habe“. „In der Zeit bis zum 21. April hab‘ ich mit niemanden gesprochen, ich war der Meinung, ich kann nicht mit meiner Frau sprechen, hätt‘ ich auf der Dienststelle mit jemand gesprochen, hatte ich die Befürchtung, zu hören, was hast du in der Gegend zu suchen. Und natürlich auch vom Menschlichen her: Ihr habt gerade erst geheiratet, wieso chattest du“. Götzl fragt, ob die Ehefrau etwas gegen die Besuche und ob es wirklich dienstliche Konsequenzen gehabt hätte. Der Zeuge räumt ein, dass die dienstliche Angst  subjektiv war, einen objektiven Grund, dass sein Dienstherr z.B. gesagt hätte, ‚diese Gegend ist für Dich tabu‘, habe es nicht gegeben. Er wisse auch nicht, was seine Frau gesagt hätte. Als sie es erfahren hat, sei das eine andere Situation gewesen. Götzl weist auf einen Widerspruch hin: „Wieso sind sie geschockt, wenn Sie davon ausgehen, sich in ein Internetcafé begeben zu haben zu einem Zeitpunkt, zu dem überhaupt nichts passiert ist?“ Er sei geschockt gewesen, dass Herr Yozgat, den er ja gekannt hatte, ermordet worden war. Und „diese Dinge“ hätten ihn natürlich auch aufgewühlt. Götzl lässt nicht locker: „Objektiv gesehen hatten sie doch weder von ihrer Ehefrau noch von ihrem Dienstherrn was zu befürchten“, wie es also zu dieser Angst komme? „Ich habe mich zu sehr gefürchtet vor Konsequenzen, die vielleicht eintreten können“, beginnt Temme und Götzl macht deutlich: „da sind mir zu viele ‚vielleicht‘ drin“. und wird nun ganz konkret: „Die Frage stellt sich, ob Sie sich hier raus halten wollen, diese Frage stellt sich“. Wenn er etwas wahrgenommen hätte, hätte er zu dieser Einschätzung niemals kommen können, beteuert Temme, dann hätte er „natürlich das Gespräch gesucht“ Götzl begründet seine vorherige Frage damit, dass die Angst möglicherweise nachvollziehbar sei, nämlich wenn er sich habe raushalten wollen. Nein, sagt Temme, diese Angst habe er sich eingeredet, weil er seine subjektiven Befürchtungen überbewertet habe, diese Angst habe nichts damit zu tun gehabt, dass er etwas mitbekommen hätte. Götzl fragt nach noch einmal nach den anderen Tagen der Woche. In der Woche habe er von Dienstag bis Donnerstag zu unterschiedlichen Zeiten tagsüber ganz normal seinen Dienst gemacht, zählt Temme auf. Am Dienstag, als das Verbrechen in Dortmund geschehen sei, habe er ein dienstliches Treffen gehabt, denn es sei thematisiert worden, wo er an diesem Tag gewesen sei. Für den Mittwoch könne er es nicht sagen aus der Erinnerung. Am Freitag habe er Urlaub gehabt, da sei der Geburtstag seiner Mutter gewesen. Der Samstag sei ganz normal verlaufen. Am Sonntag habe er dann im Lauf des Tages aus der Zeitung von dem Verbrechen erfahren. Götzl ist nicht überzeugt: „Sonntag, Samstag, Freitag schieden aus, da ging es also letztlich nur um zwei Tage in ihrer Rekonstruktion, gegebenenfalls komme noch der Dienstag in Betracht“. Temme sagt, bedingt durch den Eintrag auf der Stempelkarte sei er leider zu dem Schluss gekommen, „da hattest du Zeit und bist noch vorbeigefahren“. Er habe leider nicht so gründlich nachgedacht wie er hätte nachdenken sollen. Götzl setzt eine 20-minütige Pause an und wendet sich an den Zeugen: „die Zeit können Sie nutzen, sich nochmal Gedanken zu machen“.

Genau zur Fortsetzung um 15.45 Uhr verlässt Wohlleben-Verteidiger RA Nahrath die Verhandlung.
Götzl hakt gleich wieder beim Zeugen nach: „Wir hatten die Tage von Dienstag bis Sonntag rekapituliert und festgestellt, dass sie vor einem verlängerten Wochenende standen. […] Der Besuch im Internetcafé war das Letzte, bevor sie ins verlängerte Wochenende gingen“. Deswegen sei es die Frage, wie es zu der Fehleinordnung ‚Mittwoch‘ habe kommen können. Temme sagt: „ich habe eben eine Viertelstunde hier gesessen und eine Antwort gesucht. Es ist ja nicht das erste mal, ich mache mir zu diesem Punkt seit 2006 immer wieder Gedanken. […] Ich habe bis heute keine Antwort drauf gefunden, ich verstehe mich selber da auch nicht.“ Er beschäfige sich seit sechs, fast sieben Jahren damit und hätte auch für sich gern eine Lösung, „um das ganze Geschehen zu verarbeiten, was war da mit mir los in dieser Zeit“.

Götzl will nun wissen, welche Aufgaben er in den vier Jahren bis 1998 als Observationsbeamter gehabt hätte. Es sei immer mit mehreren Beamten in einer Gruppe gearbeitet worden, führt Temme aus, zu unterschiedlichen Beobachtungsobjekten, Menschen, Gebäuden, Fahrzeugen, über unterschiedliche Zeiträume hinweg. Die Gruppe habe sich zusammengesetzt und die Ergebnisse zusammengeschrieben, der Gruppenleiter habe den Bericht geschrieben. Er sei also gewohnt, zu rekapitulieren, wendet Götzl ein, „so dass sich zusätzlich die Frage stellt, wie kann es zu dieser Fehleinordnung kommen“. Temme gibt an, in einem Observationseinsatz habe man seine Aufmerksamkeit auf ein spezielles Ziel gerichtet, das Training sei zudem nicht so erfolgt, seine Umgebung besser wahrzunehmen, über das hinaus, was jeder im Normalfall privat auch tue.

Im nächsten Fragekomplex widmet sich der vorsitzende Richter wieder dem Besuch Temmes im Internetcafé und fragt nach der zeitlichen Einordnung und wo Temme sich aufhielt. Temme sagt, er wisse noch sicher, dass Halit Yozgat ihm den Platz zugewiesen habe und dass er nicht alleine in dem hinteren Raum gewesen sei. Nach vielleicht zehn Minuten habe er sich ausgeloggt und wieder fahren wollen, „das sind die eigenen Erinnerungen“. Wann er dort gewesen sei, fragt Götzl. Nach den vielen Vernehmungen, bei dem ihm die Uhrzeit mehrfach genannt wurde, wisse er das, sagt Temme. Er habe wohl viertel vor fünf ausgestempelt, der Weg dauerte nur ein paar Minuten. Er habe sich kurz vor fünf eingeloggt und kurz nach fünf ausgeloggt, den Uhrzeiten der Polizei zufolge. Er habe einen PC-Platz „ziemlich mitten im Raum“ bekommen. Am PC habe er nach eingegangenen Nachrichten gekuckt und wohl auch was geschrieben, gibt der Zeuge an, soweit er sich erinnere, sei er nur auf dieser Chat-Line gewesen. Was der Grund gewesen sei, dies vor dem verlängerten Wochenende zu erledigen? „Ganz trivial zu gucken, ob Nachrichten da sind, vielleicht noch was zu schreiben“, sagt Temme. Götzl fragt zu den anderen Personen im Internetcafé. Er wisse noch, so Temme, dass er nicht alleine im Raum gewesen sei, er habe aber keine bewusste Erinnerung an Personen. „Ich habe mich um das gekümmert, was ich da mache und mich für die anderen Personen nicht interessiert. Im Grunde war dort jeder für sich.“ Gesprochen habe er mit niemanden. Das Internetcafé habe aus zwei Räumen bestanden: im vorderen Raum sei der Schreibtisch von Herrn Yozgat gestanden, dann habe es einen Durchgang mit einer doppelten Wand gegeben und dann sei man in den hinteren, etwas dunkleren Raum gekommen. Er sei vom PC aufgestanden und direkt durch den Durchgang in den vorderen Raum rein. Da er dort niemanden wahrgenommen habe, sei er mit wenigen Schritten rausgegangen auf die Straße, er habe da gekuckt, dann wieder in den hinteren Raum. Und dann sei er wieder nach vorne gegangen, habe sein Portemonnaie aufgemacht, 50 Cent rausgenommen und auf den Schreibtisch gelegt. Wie lange das gedauert habe, will Götzl wissen. Er habe auf der Straße nur nach rechts und links geschaut, dann sei er wieder reingegangen. Auch im hinteren Raum habe er nur kurz gekuckt: „Es wird nicht lange gewesen sein, bis ich dann mein Portemonnaie rausgenommen hab‘, um das Geld hinzulegen, ein kurzer Moment.“ Das Geld habe er auf den Tisch gelegt, neben einen Teller mit einigen Münzen. Seit wann er dieses Internetcafé besucht habe? Mindestens seit 2003, sagt T. Der Grund für seinen ersten Aufenthalt seien Probleme mit seiner Internetverbindung zu Hause gewesen, als er noch an der Verwaltungshochschule war. Da habe er das Internetcafé gesehen und gefragt, ob ausnahmsweise die Möglichkeit bestehe, eine Diskette mitzubringen, um Mails zu speichern. Herr Yozgat habe ihm das gestattet. Deswegen sei er auch später dort hingegangen, damals vielleicht zweimal die Woche, das sei schon über 10 Jahre her. Zuletzt, wo er das mit dem Chatten angefangen habe, allerdings wieder recht häufig, „drei, vier Mal die Woche bestimmt“. Götzl fragt, wie er es mit der Bezahlung gehalten habe. Außer an dem 6.4. habe es keine Situation gegeben, in der er nicht persönlich bei Halit Yozgat bzw. dessen Vater gezahlt hätte. Einmal habe er ihn beim Reinkommen nicht angetroffen, da sei er wieder gegangen, ohne den PC zu nutzen. Götzl fragt, ob er denn nicht in Betracht gezogen hätte, zu warten, bis Herr Yozgat wieder da ist? Temme sagt, er habe den umgekehrten Schluss gezogen, „wenn ich das Geld da hinlege und in ein paar Tagen wieder da bin, das dann o.k. wäre“. Er habe sich recht schnell entschieden. Ob er noch Termine gehabt hätte? „Ich wollte nur nach Hause, wir waren gerade umgezogen“. Ob er beim Verlassen des Internetcafés Personen angetroffen habe? Nicht, dass er sich erinnern würde, sagt Temme, das seien nur ein paar Schritte über den Bürgersteig gewesen.  Auf der Straße, bevor er das Café endgültig verlassen haben, habe er niemanden bewusst wahrgenommen. Ob ihm irgendwelche Blutspuren im vorderen Bereich aufgefallen seien? Nein. Auch Geräusche hätte er – aus der eigenen Erinnerung – nicht gehört als er sich am PC-Platz befunden habe, „aber wenn man jahrelang liest, man müsste doch was gehört haben“. Trotzdem wisse er, dass er das damals wahrheitsgemäß ausgesagt habe, kein Geräusch gehört zu haben. Götzl fragt nach der Position des Zeugen zu dem Schreibtisch, hinter dem normalerweise Yozgat saß, nachdem der Zeuge den PC-Raum verlassen hatte. Er sei an der Schmalseite des Tisches vorbeigegangen, sei dann in dem Raum gewesen, dann wieder zurück, er müsse also offensichtlich dreimal an der schmalen Seite langgegangen sein. Als er zu dem Entschluss gekommen sei, 50 Cent hinzulegen, da sei er mitten im Raum gestanden,vor dem Tresen, an der Längsseite. Wie wie er vom Tresen entfernt gewesen sei, fragt Götzl. Das könne er nicht sagen, eben gerade so weit, dass er das Geldstück da habe hinlegen können. Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt Temme an, er sei 189 cm groß. Ob er hinter den Tisch gesehen hätte? Antwort Temme: „Nein, offensichtlich, oder je nachdem wie der zeitliche Verlauf offensichtlich war, also nein“. Auf die Frage, was er sich gedacht habe, wo sich Herr Yozgat aufhalten könnte, sagt Temme: „im ersten Moment: vielleicht ist er vorne vor dem Geschäft, dann hatte ich den Gedanken: im Bereich wo die Toiletten sind und dann, wo ich mich entschlossen habe, 50 Cent hinzulegen: keine Gedanken mehr“. Die Überlegung „wo könnte er denn sein“ hält Götzl für „naheliegend“, aber Temme sagt: „weitere Gedanken habe ich mir in dem Moment nicht gemacht […] Hätte ich mir Gedanken gemacht, hätte ich ja länger dort gestanden. Wobei ich mir natürlich auch nicht vorstellen konnte, dass so was Entsetzliches passiert sein konnte. Wenn Gedanken in mir waren, dann sicherlich triviale: er ist kurz um die Ecke, kurz was besorgen, aber sicher nicht sowas.“ 

Götzl unterbricht die Vernehmung an dieser Stelle für heute und kündigt an: „Wir werden Sie erneut vorladen, ich darf mich für heute bedanken.“ Der Zeuge Temme setzt, statt nun zu gehen, noch zu einem leisen Satz an: „Darf ich vielleicht noch die Gelegenheit nutzen, um den Hinterbliebenen der Opfer mein tiefes Mitgefühl auszusprechen“. Götzl und andere Prozessbeteiligte gehen darauf nicht ein.

Nun folgen noch Erklärungen. Es beginnt der Nebenklagevertreter RA Behnke: Seine Erklärung nach § 257 Abs. 2 StPO, im Anschluss an die Einvernahme der Zeugin A. [vom gestrigen Tag], gelte auch für die weiteren Zeugen des gestrigen und heutigen Tages. Am Bedrückendsten sei die Einstellung der Beteiligten, mit der sie im Untergrund leben konnten, beschäftigt mit dem Töten von Menschen genauso wie mit der Frage, wo man den nächsten Urlaub verbringt. Das Ziel sei gewesen, ohne persönliches Motiv zu töten. Ein erschreckender Wertekanon sei dadurch offensichtlich geworden, der in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit so bisher nicht bekannt geworden sei. An dieser Stelle unterbricht der vorsitzende Richter Götzl: dazu habe er von den genannten Zeugen kein Wort vernommen. RA Behnke setzt fort: „Über diese Aussagen kann das Gericht nicht weggehen. Es ist dringend an der Zeit, dass Frau Zschäpe“. An dieser Stelle fällt ihm RA Heer ins Wort und beantragt Behnke das Wort zu entziehen, Götzl kritisiert nun Behnke:, dies sei kein Schlussvortrag und fragt nach der Erklärung zu den Zeugen. RA Behnke fügt daraufhin nur noch einen Satz an: „Diese beiden Zeugen haben mich veranlasst, endlich diesen Appell an die Angeklagte Zschäpe zu richten, nämlich endlich auszusagen!“

Nebenklagevertreter RA Hoffmann ist nun an der Reihe weist auf noch fehlende Akten zu den Vernehmungen des Angeklagten Carsten S. bezüglich der sog. Taschenlampenbombe hin. 
OStA Weingarten antwortet ihm, die Akten seien bereits auf dem Weg, da die Ermittlungen noch andauerten, würden sie allerdings anregen, „den kompletten Aktenbestand nicht uns abzuverlangen“.
Rechtsanwältin Sturm bittet drum, ihre Erklärung für heute zurückstellen zu dürfen. Daraufhin beendet der Vorsitzende um 16.32 Uhr die Sitzung.

Nebenklagevertreterin RAin Christian Clemm kommentiert den Verhandlungstag:

„Eindringlich und beeindruckend hat Herr Yozgat von dem Tod seines Sohnes berichtet. Ich habe großen Respekt davor, wie es Herr Yozgat  geschafft hat, einen kurzen Moment das starre Gerüst dieses Verfahrens zu verlassen und uns das Ausmaß des Leides, dass er und seine Familie durch die Ermordung seines Sohnes und die anschliessenden Diffamierungen und Verdächtigungen  durch die Ermittlungsbehörden ertragen musste, nahegebracht hat.
Dass dem Zeugen Temme nicht geglaubt werden kann, hat sich bereits an der kurzen Befragung durch den Vorsitzenden Richter gezeigt. Allein seine Begründung, weshalb er sich nach Bekanntwerden der Ermordung von Herrn Yozgat nicht bei der Polizei gemeldet hat ist abwegig. Hätte er tatsächlich nichts von dem Mord wahrgenommen so hätte es keinen nachvollziehbaren Grund gegeben, seine Anwesenheit in dem Internet-Cafe zur Tatzeit zu verschweigen. Seine Erklärung, er habe seiner Ehefrau gegenüber nicht erklären können, weshalb er sich an jenem Tag in dem Internet-Cafe befand, ist angesichts des Umstandes, dass er als V-Mann-Führer sicherlich seiner Ehefrau nichts über seine täglichen Aktivitäten berichtet, absurd. Auch dass er dienstlichen Ärger befürchtete, weil er sich nicht dort aufhalten dürfte ergibt keinen Sinn.“

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