Protokoll 62. Verhandlungstag – 28. November 2013

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Am heutigen Prozesstag wird die Vernehmung von Beate Zschäpes Cousin Stefan Ap. mit vielen Fragen fortgesetzt, u. a. zur Jenaer Naziszene. Anschließend lehnt der Senat den von mehreren Nebenklagevertreter_innen eingebrachten Antrag auf Beziehung der vollständigen Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen den Verfassungsschützer Andreas Te. weitgehend ab.

Zeuge: Stefan Ap. (Cousin von Zschäpe)

Die Sitzung beginnt um 9.56 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung setzt Nebenklage-RA Axel Hoffmann seine am Vortag unterbrochene Befragung [Protokoll 61] des Zeugen Stefan Ap. fort. Zuerst lässt RA Hoffmann ein von ihm mitgebrachtes Bild projizieren. Es zeigt mindestens acht Neonazis, die mit dem sogenannten „Kühnen-Gruß“ und einer schwarz-weiß-roten Fahne vor einem brennenden Feuer posieren. An den Zeugen richtet er die Fragen, ob dieser dabei gewesen sei und wen er auf dem Foto erkenne. Ja, das sei diese Kreuzverbrennung auf dem Berg gewesen, wo er dabei gewesen war. Er sehe auf dem Foto , André K.., , Uwe Böhnhardt mit Holger G. in der braunen Jacke, den Rest kenne er nicht. Von RA Hoffmann auf das Posieren mit dem sogenannten „Kühnen-Gruß“ angesprochen, sagt Stefan Ap.: „Das war halt so, zu später Stunde, in Feierlaune, da wollte man halt so posen“ und dass es sein könnte, dass die drei Finger wegen der Strafbarkeit eines Hitlergrußes abgespreizt worden seien. RA Hoffmann erwähnt, dass der Zeuge in Briefen an Thomas St. habe Grüße ausrichten lassen. Ob er Thomas St. näher gekannt habe? Er habe diesen nach dessen Haft kurz kennengelernt, der Kontakt sei dann abgerissen. Ob es in Chemnitz einen Laden für rechte Musik gegeben habe? Er glaube schon, erinnert sich Stefan Ap., der sei von Herrn La. geführt worden. Das von RA Hoffman gegebene Stichwort „PC-Records“ sage ihm nichts. Er wisse auch nicht, ob Thomas St. und bei Blood & Honour oder den „Skinheads 88“ in Chemnitz seien. Er wisse auch nicht, wieso Thomas St. im Gefängnis gewesen sei und ob dies auf eine gemeinsame Straftat mit Uwe Böhnhardt und Uwe zurückzuführen gewesen sei.

Nebenklagevertreter RA Sebastian Scharmer fragt den Zeugen nach eventuellen „Privatkontakten zu Polizeibeamten“, was dieser mehrfach bestreitet. Im Polizeisportverein sei er „nur wegen dem Angeln“ gewesen, lediglich bei der Jahresversammlung des Vereins habe er Kontakte zu Polizist_innen gehabt. André K., Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe seien nie im Polizeisportverein gewesen, letztere seien zu der Zeit schon abgetaucht gewesen. Stefan Ap. bejaht Scharmers Frage, ob die Polizei damals ihr Feindbild gewesen sei, zwischen der „Skinheadfraktion“ und der „Scheitelfraktion“ habe es da keine Unterschiede gegeben.

Nebenklagevertreter RA Yavuz Narin hakt zu Thomas St, nach und will wissen, ob er diesen mit Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bekannt gemacht habe. Stefan Ap. verneint dies, Mundlos habe Thomas St. schon vorher gekannt. An dieser Aussage hält er fest, auch nachdem ihm Narin aus dem Protokoll der Zeugeneinvernahme von Thomas St. dessen Aussage vorhält, wonach er den Kontakt hergestellt habe. Narins Frage, ob er aus dem Umfeld von Thomas St. andere Personen aus Sachsen kenne, die bei Blood & Honour gewesen seien, verneint Stefan Ap. zunächst. Auch von Personen aus der rechten Musikszene, die von Sachsen nach Baden-Württemberg gezogen seien, wisse er nichts. Um sich dann auf Narins Nachfrage doch an „den El.“ aus Ludwigsburg zu erinnern, den er bei einer Geburtstagsfeier kennengelernt habe. Über dessen Kontakt zum „Trio“ wisse er nichts. Eine Person namens Gr. oder „Mucke“, nach der Narin auch fragt, kenne er nicht. Von „“ habe er dagegen schon „gehört“, die Mitglieder der Band kenne er aber nicht. RA Narin will dann wissen, wie Henrik La.s Verhältnis zu Mundlos gewesen sei. Stefan Ap. antwortet stattdessen, er habe eher mit [Matthias] Fr. Kontakt gehabt. Über dessen Kontakte zum „Trio“ wisse er jedoch nichts und auch zu Sch. habe er „seit Jahrzehnten“ keinen Kontakt mehr. An das Jahr, in dem er selbst aus der Szene ausgestiegen sei, könne er sich nicht mehr erinnern, es sei viele Jahre vor seiner zehn Jahre zurückliegenden Mitgliedschaft im Polizeisportverein gewesen, „sonst hätten die mich gar nicht aufgenommen“. Zu seinen aktuellen Kontakten zur rechten Szene sagt Stefan Ap., er schreibe ab und zu „freundschaftlich“, habe aber mit der Szene selbst nichts mehr zu tun. Seine derzeitige politische Einstellung sei „normal“. Dann will RA Narin wissen, ob das Zerwürfnis Zschäpes mit ihrer Mutter möglicherweise mit einem Partner von Beate Zschäpe zu tun hatte. Stefan Ap. kann sich das durchaus vorstellen, obwohl er diesen Peter nicht gut kannte. Er sei wohl älter als Beate Zschäpe gewesen.

Als RA Narin fragt, ob seine und Beate Zschäpes Großmutter finanzielle Schwierigkeiten habe, beanstandet Zschäpes Verteidiger RA Heer die Frage. RA Narin lässt darauf hin einen von ihm mitgebrachten Screenshot projizieren. Zu sehen ist der facebook-Account des Zeugen, laut Rechtsanwalt Narin vom September 2013. Gepostet hat Stefan Ap. dort unter anderem ein antiziganstisches Bild mit der Aufschrift „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ [Anmerkung NSU-Watch: es handelt sich nicht um die aus dem Bundestagswahlkampf 2013 bekannte Variante des NPD-Plakates]. Auf die Frage, ob er dies gepostet habe, antwortet Stefan Ap.: Das könne sein, „da ist ja nichts Schlimmes dabei“ und „das ist doch nur symbolisch“. Was der Zeuge denn mit dieser Darstellung verbinde? Stefan Ap. reagiert unwirsch auf RA Narins Frage: „Weiß ich nicht, das hat mir wer zugeschickt und ich hab das weitergeleitet.“ Beim zweiten von Narin mitgebrachten Screenshot [zu sehen ist ein Foto mit u. a. der Aufschrift „Deutsch sein ist kein Verbrechen! deutsch und stolz“]will der Zeuge nicht einräumen, dass es ebenfalls auf seinem facebook-Account zu sehen gewesen sei. Dass er über Facebook auch Kontakt zur rechten Szene in Jena halte, räumt Stefan Ap. dagegen ein, dies habe aber „nichts mit Politik zu tun“.

Dieser rechten Szene widmet RA Narin nun einige Detailfragen. Ob die Mitglieder der Band „Vergeltung“ dem Blood & Honour-Netzwerk oder den „“ angehört hätten, wisse er nicht, antwortet der Zeuge, zählt jedoch wie bereits gestern schon einige Mitglieder der Band auf: Ronny We., , ein Enrico – wobei er jetzt nicht den Nachnamen wisse – und ein gewisser „Borstel“. Auf Narins Vorhalt hin sagt ihm auch der Name Roy E. etwas. Mit diesem sei er auch auf Facebook befreundet. Die von RA Narin vorgegebene Abkürzung [National Socialist Black Metal] sage ihm nichts. Mit Christian Sch., nach dem RA Narin ebenfalls fragt, sei er im Kinderheim gewesen, zu ihm habe er jedoch keinen Kontakt mehr. Er habe auch keine Bilder von ihm auf Facebook veröffentlicht und wisse auch nicht, dass dieser in einem NSBM-Label tätig sei. Als RA Yavuz Narin nach dem Thüringer Blood & Honour-Chef Marcel D. fragt und Stefan Ap. antwortet, dieser Name sage ihm nichts, kommt zurückhaltende Kritik von Richter Manfred Götzl: „Nicht fragen, was Sie schon immer interessiert hat, sag‘ ich Ihnen vorbeugend“. RA Narin fragt trotzdem weiter, nach der Band „Absurd“ und deren Sänger Hendrik Möbus. Der Zeuge gibt an, beide nicht zu kennen, dies gelte auch für den von Narin erwähnten Markus Fr.

Der Nebenklagevertreter RA Langer will von dem Zeugen wissen, ob er in der Zeit zwischen dem Untertauchen bis zum 4. November 2011 jemals Beate Zschäpe, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt gesehen habe, was Stefan Ap. verneint. Ob er wisse, ob die Drei einmal David Fe. in Nürnberg besucht haben? Das wisse und glaube er nicht. RA Langer und Richter Götzl fragen Stefan Ap. danach, was er in seiner Zeugenvernehmung bei der Polizei mit Satz „ich glaube, Beate war die erste Freundin von den beiden Uwes“ gemeint habe. Ap. sagt. er habe das vermutet, da er die beiden vorher niemals mit einer Frau gesehen habe.

Mit RA Heer übernehmen nun die Verteidiger_innen der Angeklagten die Befragung. Heer will wissen, wie es zur polizeilichen Vernehmung des Zeugen gekommen sei. Das Bundeskriminalamt habe ihn angerufen und gesagt, er solle zur Polizei kommen, gibt Stefan Ap. an. Was Gegenstand dieser Vernehmung sein sollte? „Wegen der Sache da“ sagt Ap., er wisse es jetzt nicht mehr. Die BKAler hätten ihm damals einen Flug von Mallorca her gebucht, eventuell auch ein Hotelzimmer, den Tag des Flugs wisse er aber nicht mehr. Er kann auch nicht genau sagen, wann er vor der Vernehmung angereist sei, gab auf Nachfrage von RA Heer jedoch an, es könne sein, dass er drei Tage vor der Vernehmung angereist sei. RA Heer bittet den Zeugen nun um eine genaue Schilderung des Ablaufs der Vernehmung. Zwei Beamte hätten ihm Bilder vorgelegt und 20 mal die selben Fragen gestellt, „immer das Gleiche, stundenlang“. Ort und Zeit der Vernehmung habe er aus einem Brief des BKAs entnommen, der zu seinen Eltern geschickt worden sei: Vormittags, bei der Polizeiinspektion Jena. RA Heer will genaueres über den Beginn der Vernehmung wissen, Stefan Ap. erinnert sich nur bruchstückhaft. Er habe die Situation nicht mehr vor Augen, wisse nicht mehr, ob zu Beginn des Gesprächs bereits jemand mitgeschrieben habe. Später habe eine Frau mit dem Computer protokolliert. Auf Vorhalt von RA Heer bestätigt Stefan Ap. den Namen der BKA-Beamtin, an den er sich zunächst nicht mehr erinnert, mit La. Ob man ihn habe erzählen lassen oder ob kurze Fragen gestellt wurden? Nach langem Nachdenken sagt Ap.: „Sie haben mir Stichpunkte gegeben, die Bilder vorgelegt und die Namen zugehalten [und gefragt], wer das ist.“ An den weiteren Verlauf der Vernehmung erinnert sich der Zeuge ebenfalls nicht mehr. RA Heers Interesse gilt dem Stichwort „Spezialkinderheim“, das bereits zu Beginn des Vernehmungsprotokolls auftauche. Stefan Ap. bestätigt: „Die haben gefragt, wie ich aufgewachsen bin.“ Was sonst am Beginn der Vernehmung passiert sei, wisse er nicht mehr. RA Heers Beispiel „man hätte Ihnen einen Kaffee anbieten können“, greift Stefan Ap. auf, man habe ihm eine Bratwurst angeboten und es habe Saft gegeben. Trotz vieler Fragen von RA Heer macht der Zeuge keine weiteren Angaben zum Gesprächsinhalt am Beginn der Vernehmung.

Der Vorsitzende Richter Götzl beraumt auf Vorschlag von RA Heer eine 20-minütige Pause an.

Um 11.24 Uhr geht es weiter. Auf RA Heers Fragen, wie er vom Flughafen Leipzig zur Vernehmung gekommen sei und wo er übernachtet habe, kann Ap. nicht antworten. Er sei zu dieser Zeit dreimal in Deutschland gewesen und habe entweder bei Leipzig geschlafen oder sei direkt mit dem Zug nach Jena gefahren, dies könne er jetzt nicht mehr auseinander halten. Er wisse auch nicht mehr, ob man ihm Straftatbestände benannt habe, die in diesem Verfahren in Rede stünden, auch nicht, wo ihn der Anruf des BKA auf dem Handy erreicht habe. An den genauen Verlauf des Telefonats erinnert sich der Zeuge nicht. Und genauso könne er nicht mehr sagen, wie viel Zeit zwischen dem Telefonat und seiner Vernehmung in Jena lag. Bestimmt habe er seine Reise mit Geschäftspartnern absprechen müssen, er wisse aber nicht mehr, wo er zu dieser Zeit gearbeitet habe. „Hat man gesagt, es geht um ein Verfahren gegen Ihre Cousine?“, knüpft Heer wieder an seine Fragen zum Vernehmungsbeginn an. „Ich kann mich nicht erinnern“, antwortet Stefan Ap. Seine gestrige Aussagen „Die haben zehn Stunden auf mich eingeredet“ [Protokoll 60] erklärt Stefan Ap. auf Wunsch von RA Heer noch einmal näher: „Zwei Mann am Tisch und hin und her und immer wieder die selben Fragen und Bilder, da wird man wirr im Kopf.“ Seine gestrige Bemerkung „die Polizei hat mich zugetextet und geschrieben“ präzisiert der Zeuge auch: „Ich hab das so gemeint, sinnbildlich, nach jedem zehnten Satz wurde die eine Frage wieder neu gestellt, nur umformuliert.“ Bei welcher Frage immer wieder die Namen André K. oder Wohlleben gefallen seien – wie Ap. angegeben hatte – wisse er nicht mehr. Bestimmt habe er nicht den Begriff „Trio“ verwendet, sagt Stefan Ap. auf RA Heers Vorhalt hin, der diesen Begriff häufig in den protokollierten Aussagen von Ap. gelesen haben will.

RAin Sturm, ebenfalls Verteidigerin von Zschäpe, übernimmt und fragt zuerst zum Jenaer Jugendclub „Winzerclub“. Er sei dort nachmittags hingegangen, habe Bier geholt, mit Leuten gesprochen und ab und zu Karten gespielt. Er habe jeden Tag getrunken, sei – wenn auch nicht jeden Tag – sehr oft betrunken gewesen. In so einem Fall habe er „je nach Verfassung (…) zehn, 15, 20“ Halbliterflaschen Bier getrunken. Der „Winzerclub“ sei ein etwa 15 mal sechs Meter großer Raum gewesen, in dem 30 oder weniger Personen anwesend gewesen seien. Auf Nachfrage von RA Sturm erinnert sich der Zeuge nur noch an zwei Personen aus der dort beschäftigten „Clubmannschaft“, die nach Angaben des Zeugen neben Getränken auch Essen verkauft und sauber gemacht haben. Ab und zu habe er im „Winzerclub“ Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt getroffen, er wisse nicht, ob Uwe Mundlos vorher schon den Club gekannt habe. Viel öfter als Böhnhardt oder Mundlos habe er seine Cousine dort getroffen. Auch Ralf Wohlleben sei „schon öfter mal da“ gewesen, zu einer eventuellen Anwesenheit von André Ka. wisse er heute nichts mehr. Auch nichts über den Freund seiner Cousine von 1990-1992, nach dem RAin Sturm fragt. Ob er seine Cousine häufiger mit diesem Matthias Fr. zusammen erlebt habe? Ab und zu, nicht so oft. Er glaube, sie habe diesen Freund auch mal mit nach Hause gebracht. Wann er das erste Mal wahrgenommen habe, dass seine Cousine und Uwe Mundlos ein Paar gewesen seien, wisse er nicht mehr, es sei ihm egal gewesen. „Wir haben weiter gemeinsam Sachen gemacht“, sagt Ap., „aber wir haben auch davor nicht 24 Stunden zusammengeklebt. Wir haben jeder noch ein anderes Leben gehabt.“ Er habe zum Beispiel noch seine Stammgaststätte gehabt, „Steinbachklause hieß die“. Während eines ABM-Jobs sei er da „meistens jeden Tag“ hingegangen und habe dort Alkohol getrunken. In dieser Zeit sei er daher weniger im Jugendclub gewesen.

RAin Sturm fragt nun danach, wie sie sich damals zu Parties verabredet hätten und woher sie gewusst hätten, dass die Konzerte stattfinden. Das habe sich meist kurzfristig herumgesprochen, erläutert Stefan Ap. Er habe keine Ahnung, von wem der Ort bekanntgegeben wurde und wisse auch nicht, ob es hierfür ein festes System gegeben habe. Die Frage von RAin Sturm, ob im Jugendclub ausschließlich rechte Menschen waren, verneint Stefan Ap. engagiert mit einem dreifachen „Nein“. Gespräche mit rechtsgerichtetem Inhalt habe man auch „eher weniger“ im Club geführt, „weil es niemand etwas anging“, sondern „unter freiem Himmel“. RAin Sturms Nachfrage zu eventuellen „feste[n]Treffplätze[n]“ hierfür weist Stefan Ap. zurück. Wortführer habe es nicht gegeben, alle seien „gleichberechtigt“ gewesen. Wenn es um rechte Themen ging, habe man „so unter sich gesprochen“, „nicht: wir treffen uns und sprechen über die Ausländer“.

RAin Sturm spricht dann die Situation an, als Stefan Ap. mit Uwe Mundlos unterwegs gewesen sei und dieser einer vor der Bäckerei sitzenden Frau ein Stück Torte ins Gesicht geworfen hatte. Es habe keinerlei Reaktion der anderen Menschen gegeben, es seien mehrere Leute dort in einer Passage gewesen, niemand habe sich empört, erinnert sich Stefan Ap. Sie seien dann auch einfach weggegangen, nicht weggerannt. Zu wem aus Jena, fragt RAin Sturm, er denn heute noch Kontakt habe? Zu vielen, sagt Stefan Ap., „aber die sind ja nicht alle aus der rechten Szene“. RAin Sturm präzisiert die Frage, in dem sie nicht auf facebook-Kontakte verweist, sondern auf regelmäßige. „Eigentlich zu niemandem“ sagt Stefan Ap., „wir schreiben uns ab und zu mal (…) bei Facebook“. Dann fragt RAin Sturm nach den letzten drei Aufenthalten des Zeugen in Leipzig. Einmal wegen der Vernehmung, sagt Stefan Ap., und auf mehrere Nachfragen hin gibt er auch noch an, im Mai 2013 bei SternTV gewesen zu sein und zwei Monate zuvor beim MDR, das wisse er aber nicht mehr genau. Vor seiner Vernehmung im Februar 2012 sei er bestimmt vier Jahre nicht in Deutschland gewesen. Mit seiner Großmutter telefoniere er ja immer und manchmal sei auch das Geld zu knapp gewesen. Ob er sich dann im Februar 2012 mit Freunden getroffen habe, als er hier zur Vernehmung war, will RAin Sturm wissen, was Stefan Ap. verneint. Er habe auch nur einen Freund kontaktiert, Thorsten Vr., und habe ihn abends in einer Gaststätte getroffen, wohl nach der Vernehmung. Wo er die Abende des 21. und 22. Februar verbracht habe, vor seiner Vernehmung am 23. Februar? Am 21. Februar sei er, so Stefan Ap., nach Jena gefahren zu seinen Eltern und seiner Oma. Auch von der Vernehmung aus sei er mit dem Bus wieder zu seiner Oma gefahren. Auf Nachfrage räumt Stefan Ap. ein, am Abend vor der Vernehmung „bestimmt was getrunken“ zu haben, denn Bier trinke er immer. Er wisse aber nicht mehr, ob er verkatert gewesen sei. Wie er eigentlich von den Tatvorwürfen erfahren habe, will RA Sturm wissen. Er habe, sagt Stefan Ap., einen Teil dessen verfolgt, was in den Medien geschrieben und gesagt wurde. Ob er bei seiner Vernehmung im Februar 2012 gewusst habe, was seiner Cousine alles vorgeworfen wird? Darauf kann der Zeuge keine Antwort geben und schweigt; auch zu der nächsten Frage, ob er heute wisse, was seiner Cousine vorgeworfen wird, schweigt er zunächst und sagt dann nach zwei Nachfragen doch „die zehn Morde und Bildung einer terroristischen Vereinigung“. Ob darüber „am Anfang der Vernehmung“ mit ihm gesprochen worden sei, interessiert nun auch RAin Sturm. Doch wieder kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Ob man ihn immer habe ausreden lassen oder ob gleich nachgesetzt worden sei, wisse er auch nicht. RAin Sturm hält dem Zeugen nun Passagen aus dessen polizeilicher Vernehmung vor, unter anderem den Vorwurf der Polizeibeamt_innen, ‚Sie sagen, Sie haben nichts mehr mit der rechten Szene zu tun, tragen aber einen Pulli von ‘Fred Perry‘ und eine Jacke von ‘“. Das seien die einzigen Wintersachen, die er gehabt habe, rechtfertigt sich Stefan Ap. heute. Und RAin Sturm zitiert die Fortsetzung aus dem damals erstellten Vernehmungsprotokoll „Den Pulli trägt auf Mallorca jeder“ sowie „die Jacke hab ich seit zehn Jahren“ und „die kann aus dem Madley sein“. Als RAin Sturm unter anderem dazu nachhakt, ob er gefragt worden sei, wo er die Jacke gekauft habe, kommt es zu einem kurzen Disput zwischen ihr und Richter Götzl, der ihr suggestives Fragen vorwirft. Sie zitiert daraufhin weiter aus den damaligen Aussagen von Stefan Ap.: „Wie der Chef hieß, weiß ich nicht mehr. In dem Laden hat auch Sch. gearbeitet. Sch. war in der Skinheadszene (…) ich weiß nicht, ob die beiden Waffen hatten“. Die Frage, ob er sich noch an das Gesprächsthema erinnern könne, verneint Stefan Ap.

Weil RAin Sturm kurz Rücksprache mit ihrer Mandantin nehmen möchte, erteilt Götzl nun der Verteidigerin von Ralf Wohlleben, RAin Nicole Schneiders, vorläufig das Fragerecht. Diese will vom Zeugen zunächst wissen, was dieser bei seiner Vernehmung zu „B und H“ zu Protokoll gegeben habe. Nach langem Schweigen von Stefan Ap. liest Schneiders die entsprechende Passage vor: „Das kenne ich natürlich, ich habe mit der Szene nichts zu tun und weiß auch nicht, wer da dazugehört.“ Jetzt hingegen gibt Stefan Ap. an, „B und H“ sage ihm nichts. Worauf RAin Schneiders erklärt, gemeint sei „das B, das H und das ‘Und‘-Zeichen“. „?“ fragt Stefan Ap. zurück. Ja, danach sei er gefragt worden und die vorgehaltene Antwort könne durchaus seine damalige Reaktion gewesen sein. Auf die Frage, ob es in Jena Personen gab, die zu B&H gehört hätten, kann Stefan A nicht antworten. Ihm sei auch niemand bekannt, der sich zu B&H gezählt habe. RAin Schneiders Frage, ob es in der Skinheadszene im überschaubaren Jena Skinheads gegeben habe, die er nicht gekannt habe, kommentiert Götzl mit der Bemerkung „schwierige Frage“ und RAin Schneiders zieht ihr Anliegen nach einem weiteren missglückten Formulierungsversuch wieder zurück.

Dafür widmet sie sich einem anderen Jenaer Thema: „Wann kam das Thema ‘Braunes Haus‘ zum ersten mal auf?“ Das wisse er nicht, sagt Stefan Ap., auch nicht, wann sich seine Cousine und die beiden Uwes dort aufgehalten hätten. „Ich glaube, das Haus war später, bevor die weg sind.“ RAin Schneiders sagt, in den Akten sei vermerkt, „dass das ‘Braune Haus‘ erst zum 1.9.2002 angepachtet worden sei“. Dies kommentiert Stefan Ap. mit „ich dachte, früher. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht“. Nun nutzt RAin Schneiders die Hauptverhandlung, um einen V-Mann zu outen: „Ist Ihnen bekannt gewesen, dass Tibor Re. für den VS gearbeitet hat, dass der V-Mann war?“ Nein, das sei ihm neu, antwortet Stefan Ap. Schneiders will nun wissen, ob es für seine damalige politische Einstellung gegen „Polizei, Linke, Staat, gegen alles“ Erlebnisse in Jena gegeben hätten, die „Sie beeinflusst haben, bestärkt haben“. Stefan Ap.: „Mit Linken gab’s mal Probleme, da kamen mal welche an und dann haben wir auf den Kopf gekriegt oder die auf den Kopf.“ Und die Polizei hätte sie „halt verhaftet“. Grund dafür sei Körperverletzung gewesen und „dies und das“, er erinnere sich nicht mehr genau. Auf die Frage, wie er denn von der Polizei behandelt worden sei, erzählt Stefan Ap., einmal sei er bei einer Hausdurchsuchung „die Treppen runtergeprügelt“ worden, „in den 90er Jahren oder irgendwann, ich weiß es nimmer genau“. Das sei nicht ungewöhnlich gewesen. In Chemnitz sei er einmal mit einem Freund zusammen verhaftet worden.

RAin Nicole Schneiders fragt nun nach den Räumlichkeiten der Konzerte in Chemnitz, wo er häufiger gewesen sei und will wissen, ob er sich an Fahnen oder Banner erinnere. Stefan Ap. verneint dies, es sei dunkel gewesen und sein erster Blick habe der Bar gegolten. Man habe meistens auch vorher schon getrunken gehabt. Er habe meistens bei Sch. oder bei Fr. übernachtet. „Wenn Sie am nächsten Tag ausgenüchtert waren…“ beginnt RAin Schneiders ihre nächste Frage, doch Stefan Ap. unterbricht sie mit „waren wir nicht“. Sie fragt nach deren Jacken, doch Stefan Ap. kann sich weder daran erinnern, Blood & Honour-Aufnäher an deren Jacken gesehen zu haben noch seien ihm Blood & Honour -T-Shirts bei Sch. und Fr. aufgefallen. Man habe solche „selbstverständlich bei Konzerten immer mal gesehen“. So selbstverständlich, sagt Ap., „wie hier ne schwarze Robe, das ist ja das gleiche“. RAin Schneiders fragt weiter zu den T-Shirts der Menschen im Ausschank und der Security. Das wisse er nicht mehr, was Schneiders zu dem genervten Ausruf „Herr Ap.!“ bringt. Blood & Honour hätten schon welche angehabt, räumt Stefan Ap. daraufhin ein, aber er wisse nicht, ob das die Security gewesen sei. Ob Sch. und später Thomas St. die Konzerte in Chemnitz veranstaltet hätten, fragt RAin Schneiders. Stefan Ap. antwortet, er glaube nicht, dass dies Sch. gewesen sei. Und mit Thomas St. habe er „nicht viel zu tun gehabt“. Er wisse auch nicht. wer das sogenannte Infotelefon gemacht habe.

RAin Schneiders wechselt das Thema: „Sie sagten, Sie hätten den Thomas St. erst nach der Haftentlassung kennengelernt?“ Stefan Ap. bejaht dies. Auf die Frage, ob er nur einmal in Einsiedeln war, antwortet Stefan Ap., er könne sich nur an das Brauereifest erinnern. Von einem Vorfall mit Bundeswehrsoldaten dort habe er keine Ahnung. Weshalb ihm RAin Schneiders aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung von Thomas St. vorhält, der eine „Auseinandersetzung 1992/93 mit Bundeswehrsoldaten in Einsiedeln“ berichtet habe, bei der auch Mundlos dabei gewesen sein soll. RAin Schneiders liest die damalige Frage der Polizei „Mundlos sei nicht belangt worden und Sie haben ihn nicht verraten“ vor und die Antwort von Thomas St.: „kann sich nur um die Schlägerei mit Soldaten in Einsiedeln gehandelt haben. Ob da Mundlos dabei war, weiß ich nicht“. Stefan Ap. sagt dazu, Mundlos habe „den St.“ schon vor ihm gekannt. Die Frage von RAin Schneiders, ob dieser einmal auf einem „Skinheadkonzert in Schorba“ gewesen sei, kann der Zeuge ebensowenig beantworten wie die Frage, ob er sich an andere Konzerte erinnere. Ob er sich denn 1999 im nicht weit von Jena entfernten Schorba wohl ein Konzert habe entgehen lassen? Wahrscheinlich nicht, sagt Stefan Ap. und RAin Schneiders fügt noch mehr Informationen zu diesem Konzert an: „Sie wurden vorher gefragt zum Spitznamen ‘Riese‘. Aus der Vernehmung geht hervor, dass Marcel De., genannt ‘Riese‘, und Thomas St. bei dem Konzert gewesen seien“. Ob er sich noch erinnern könne, dass umgekehrt „die Chemnitzer auch mal nach Thüringen zu den Konzerten gekommen“ seien. Das könne schon sein, sagt Ap., aber er wisse es nicht mehr.

RAin Schneiders will wissen, ob Fr., bei dem er übernachtet habe, einmal umgezogen sei. Ap. bejaht dies. Er sei ins Erzgebirge gezogen und habe dort eine Lehre in einer Textilreinigung gemacht. RAin Schneiders sagt: „der soll seine Lehre in Baden-Württemberg gemacht haben, ist Ihnen dazu was bekannt?“ Stefan Ap. verneint und RA Schneiders hält daraufhin erneut aus der Vernehmung von Thomas St. vor: Auf die Frage der Vernehmungsbeamt_innen „Was waren das für Kontakte in Heilbronn“ habe Thomas St. geantwortet, „der Fr. hat da gelernt, so kam ich dazu“. Diese abweichende Aussage quittiert Stefan Ap. lediglich mit einem langen Schweigen. Ob Fr. denn auch bei El. auf der Geburtstagsfeier gewesen sei, will RAin Schneiders nun wissen. Er denke schon, wisse es aber nicht. Ihm sei auch nicht bekannt, so Stefan Ap. auf eine weitere Frage, dass in Chemnitz zwei Skinheads untergetaucht waren, nachdem sie aus der JVA entflohen waren. Von St., Sch. oder Fr. sei ihm dazu auch nie etwas berichtet worden. Schneiders fragt dann den Zeugen nach dem Vornamen seines Vaters (Erwin) und ob er einen „Klaus Ap.“ kennen würde. was Stefan Ap. verneint. Dazu sei er auch nie von der Polizei befragt worden. RA Schneiders erklärt: „Der soll Ihrer Cousine die Garage vermietet haben, ein Polizeibeamter.“ Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündet dann die Mittagspause bis 13.45 Uhr.

RAin Nicole Schneiders beginnt nach der Pause wieder mit einem Vorhalt aus der Vernehmung von Thomas St. bei der Polizei. Da heiße es „ich erinnere mich, dass Frank Lo. und Matthias F. [phon.] aus dem Knast ausgebrochen waren“. Stefan Ap. sagt dazu, er wisse davon überhaupt nichts.

Wie lang er in der Skinheadszene unterwegs gewesen sei, will nun RA Olaf Klemke, der Verteidiger von Ralf Wohlleben, vom Zeugen wissen. Der sagt, er wisse es nicht mehr, er glaube, es sei vor der Jahrtausendwende gewesen. RA Klemke fragt, ob seine Aussage, er wäre manchmal wöchentlich auf Konzerten gewesen, allgemein gemeint oder allein auf Konzerte in Chemnitz bezogen gewesen sei. Auf Konzerte generell, sagt Stefan Ap.. Er sei aber auch sonst oft in Chemnitz gewesen, „wir waren im Wald, zu Feiern“. Wie oft er in der Umgebung von Chemnitz auf Konzerten gewesen sei, kann der Zeuge nicht abschätzen. Was seine vorherige Aussage, Blood & Honour hätte man immer wieder mal gesehen, bedeute, fragt RA Klemke nach. Und Ap. erklärt, gemeint habe er, „dass einige immer mal T-Shirts anhatten oder Aufnäher“. Auf die Frage von RA Klemkes, ob bei den Konzerten im Raum Chemnitz neben den Getränken an der Bar auch andere Dinge verkauft worden seien, sagt Stefan Ap.: „Immer CDs und T-Shirts“. An Banner könne er sich nicht erinnern. Klemke fragt nach einer „Häufung bestimmter Symbole, Stichwort Triskele“ auf Konzerten. Doch Stefan Ap. weiß davon nichts mehr und auch nicht, ob es Keltenkreuze bei Konzerten im Raum Chemnitz gab. RA Klemke fragt dann nach einem Odalrunen-Symbol. Dazu sagt Stefan Ap., eine solche Rune habe „man überall gesehen“. Auf solchen Konzerten habe er sicher Leute kennengelernt, Namen seien ihm jedoch nicht mehr erinnerlich, auch „Dackel“ und „Jan Botho We.“ nicht, die RA Klemke nennt. Klemke hakt zu einer vorherigen Aussage nach: „Bei einer Hausdurchsuchung seien Sie runtergeprügelt worden?“ „Mehr oder weniger ja“, sagt Stefan Ap. Er habe „eine von hinten gekriegt, dass ich die Treppe runtergeflogen bin“. Ob er dafür einen Anlass geliefert habe, will RA Klemke ebenfalls wissen. Stefan Ap. kann sich nicht erinnern. Dann kommt RA Klemke auf Stefan Ap.s Vernehmung bei der Polizei zu sprechen, wie sich der zunächst „lockere Tonfall“ geändert habe. Und Stefan Ap. schildert: „Als ob ich was verschweigen würde“. Die Beamt_innen hätten gesagt: „Lügen Sie nicht!“ Und ihm vorgeworfen: „Sie wissen doch was.“ Aber er habe nichts gewusst. Ra Klemke: „Sie erwähnten gestern, dass die Beamten, ich zitiere mal wörtlich, dass die Beamten ‘immer die Namen von Wohlleben und Ka. genannt hätten’“. Stefan Ap. bestätigt erneut, dass die Namen öfters gefallen seien. Sie seien jedoch „schon eigentlich“ nur in Fragen erwähnt worden; wie oft „Wohlleben“ gefallen sei, wisse er nicht mehr. Ob auch nach Carsten S. gefragt wurde, wisse er nicht mehr.

Nun fragt RA Klemke nach den Fernsehinterviews des Zeugen. SternTV hätte ihn per Telefon angefragt, dies sei nicht der einzige Fernsehsender gewesen. Wegen der vielen Anrufe sei er gar nicht mehr ans Telefon gegangen. Der MDR habe ihn sogar auf Mallorca abgefangen. Auf RA Klemkes Frage, warum er gerade bei SternTV zugesagt habe, sagt Stefan Ap. „keine Ahnung, war halt einfach so“. Auf Klemkes Frage zu einer eventuellen Gegenleistung gibt Stefan Ap. an, sie hätten seine Flüge bezahlt und „’n bisschen Taschengeld“. Auf Klemkes Nachfrage sagt Stefan Ap. nach einer langen Schweigepause: „1500“. Ob der MDR auch so spendabel gewesen sei? Nein, sagt Stefan Ap. An dieser Stelle fragt RA Heer nach, ob es nicht vielleicht 1600 Euro gewesen seien. Das könne sein, gibt Stefan Ap. zu, „aber mehr nicht“. Einen Teil habe er auf Mallorca und einen Teil in Köln jeweils in bar bekommen. Vor dem Treffen auf Mallorca habe es mehrere Telefonate mit einem Udo von SternTV gegeben. Hauptsächlich sollte es um die familiären Verhältnisse seiner Cousine gehen. Außerdem sei er dann noch bei SternTV live gewesen. Ob es Vorgespräche gegeben habe, bei denen die Kamera nicht lief, will RA Heer wissen und Stefan Ap. bestätigt dies. Thema sei gewesen, wie er seine Cousine einschätze. Stefan Ap. sagt, er erinnere sich heute aber nicht mehr daran.

Dann fragt RA Heer noch nach der Grundlage von Stefan Ap.s gestriger Einschätzungen „zu mir war Beate immer nett“ und „sie hat sich nicht über den Mund fahren lassen“. Da Götzl kritisiert, das sei „gestern schon abgefragt“ worden, formuliert RA Heer: „Auf welchen Zeitraum bezieht sich dies?“ Stefan Ap. sagt: „Immer.“ Ob er dieses „Selbstbewusstsein (…) mit einer Gewaltbereitschaft in einen Zusammenhang“ bringe, verneint Stefan Ap.. Er habe auch nie beobachtet, dass sie Waffen getragen habe. RA Heer liest dann zwei Passagen aus Ap.s Vernehmung durch das BKA vor. Auf die Frage „haben Sie von den verjährten Taten etwas mitbekommen“ habe Stefan Ap. u. a. ausgesagt: „ich weiß nur aus der Presse, was da passiert war“ und „das war mit Sicherheit nicht die Idee meiner Cousine“ sowie „ich hab‘ das den beiden Experten mehr zugetraut als meiner Cousine“. Stefan Ap. sagt nun, die Zwei seien „ja etwas fana…, äh, verrückter im Prinzip“ gewesen. Böhnhardt habe „sowieso immer Waffen getragen“. Unmittelbar anschließend, so RA Heer, sei Stefan Ap.s Antwort notiert: „ich weiss nicht, wie die Zwei auf Beate eingewirkt haben“. „Eingewirkt haben könnten, so meinte ich das“ erläutert Stefan Ap. nun in der Hauptverhandlung. Ob er „Interaktionen miterlebt“ habe, „zwischen Ihrer Cousine, Böhnhardt und Mundlos, die auf ein Einwirken hindeuten?“ Stefan Ap. verneint dies.

RAin Sturm fragt nach dem damaligen Kleidungsstil von Beate Zschäpe. „Ganz normale Sachen“ habe sie getragen, so Ap., keine Bomberjacke und auch keine Springerstiefel. Sie fragt weiter, ob er den Zeitraum einordnen könnte, als Böhnhardt, Mundlos und seine Cousine sich abgekapselt hätten. Irgendwann, bevor die weg sind, sagt Stefan Ap.. Er habe mit Mundlos keinen Umgang mehr gehabt und schon ein oder zwei Jahre seine Cousine nicht mehr so häufig gesehen. Ob ihm Tino Brandt etwas sage, ja erwidert der Zeuge, er habe damals lediglich gewusst, dass es ihn gibt, aber ihn nicht weiter gekannt. Er wisse nicht mehr, wann gesagt worden sei, dass Brandt V-Mann war. Dann fragt Sturm noch einmal zu einer gestrigen Anmerkung von Stefan Ap., die Sozialarbeiter im „Winzerclub“ hätten Notizen geführt. Uwe Mundlos habe begonnen, die Sozialarbeiter anzupöbeln und er glaube, die hätten über alles Notizen fertigen müssen, nein, er wisse es sogar von einem Sozialarbeiter.

Ein Nebenklagevertreter fragt nach der „Aktion“ von Mundlos und dem Zeugen gegen die Roma-Frau. Welchen Körperteil Mundlos mit dem Kuchen getroffen habe? Im Brustbereich, sagt Stefan Ap.. Sie hätten dann gelacht, weil die Frau aufgesprungen sei.

Auch Nebenklage-Anwalt Hoffmann hat noch Fragen: Ob er aus Jena eine Frau namens „Elke oder fette Elke“ kenne, die mit Zschäpe bekannt gewesen sei. Ja, Yvonne Ba. Ob das die Freundin von Thorsten Sch. gewesen sei? Er wisse und glaube es nicht, sagt Stefan Ap.. RA Hoffmann lässt nun ein Foto projizieren. Es ist ein Gruppenfoto von Neonazis, augenscheinlich zumeist Skinheads, die in mehreren Reihen vor einem Mehrfamilienhaus stehen bzw. sitzen. Er erkenne niemanden, sagt Stefan Ap.. Als RA Hoffmann wissen möchte, ob es sich bei der siebten Person von rechts um Thomas St. handeln könnte, sagt Stefan Ap. „die Haare sind so ähnlich“, was im Saal Gelächter hervorruft. Ob ihn die T-Shirts an etwas erinnern würden? Ja, an Blood & Honour, sagt Stefan Ap..

Nebenklagevertreter-Anwalt Langer fragt zu einer gestrigen Aussage des Zeugen nach. Matthias Fr., die Jugendliebe von Zschäpe in den Jahren 1990 bis 1992 oder 1993, sei „nicht Teil der rechten Szene gewesen, weil er sei nicht anerkannt worden“. Er habe ihn gekannt, sagt Stefan Ap., aber nicht besonders gut. Auf die Frage: „Haben Sie mit ihm gemeinsame Aktivitäten durchgeführt“ reagiert der Zeuge mit der Gegenfrage: „In welcher Beziehung?“ Langer deutet seine Stoßrichtung an: „die gelegentlich auch von Gerichten einer bestimmten Einschätzung unterlagen“. Ein langes Schweigen von Seiten des Zeugen folgt. Dann gibt der Nebenklagevertreter das Stichwort „gemeinsame Diebstähle“ und Stefan Ap. antwortet „es könnte sein“. Ja, es stimme, es gab ein Verfahren, bei dem sowohl Matthias Fr. als auch er angeklagt gewesen seien. Ob Matthias Fr. deshalb auch in Haft war, wisse er jedoch nicht.

Um 14.35 Uhr verkündet Götzl eine zehnminütige Pause. Um 14.50 Uhr gibt er zunächst bekannt, dass die Zeugin Anja Sp. nicht erschienen sei. Daraufhin gibt er den differenzierten Beschluss des Senats bekannt, bezüglich der von einigen Nebenklagervertreter_innen beantragten Beiziehung der vollständigen Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Te. Den Anträgen auf Beiziehung folgender Aktenbestandteile wird entsprochen:
– Das Protokoll der Vernehmung Te.s beim Landesamt für Verfassungsschutz durch seine Kollegin Er.,
– die Dokumentation des sogenannten „kognitiven Interviews“ mit Andreas Te.,
– die „dienstliche Erklärung“ von Andreas Te. vom 9. Mai 2005.

Eine darüber hinausgehende Beiziehung der Akten lehnt der Senat ab. Der Beiziehung eines Teils der Akten würde entsprochen, um damit die Glaubwürdigkeit des Zeugen überprüfen zu können. Beim restlichen Aktenwunsch handele es sich dagegen um einen Beweisermittlungsantrag. Ob diesem nachgegangen werde, sei im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht zu entscheiden. Und diese Aufklärungspflicht erfordere es einer im Jahr 1983 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge nicht, „dass alle im Tatzusammenhang entstanden Schriftstücke“ beigezogen werden müssten. Bei den Umständen, die die Antragsteller angegeben hätten (Markierungen auf dem Kartenmaterial und deren eventuelle Bezüge zu Te., Te.s eventueller freundschaftliche Kontakt zu [Benjamin] Gä., ein evtl. „steuerndes“ Eingreifen des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz) erschließe sich „zum derzeitigen Verfahrensstand“ kein Zusammenhang „mit den hier angeklagten Personen“ oder einer „Auswirkung auf deren Strafbarkeit“.

Die Hauptverhandlung endet um 14.57 Uhr.

Auf dem Blog NSU-Nebenklage heißt es zu der Befragung von Stefan Ap.:

„Seine Behauptung, ideologisch mit seiner rechten Vergangenheit abgeschlossen zu haben, widerlegte Nebenklägervertreter RA Narin: er präsentierte Bilder von der facebook-Seite des Zeugen u.a. mit der Forderung „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“, einem Wahlkampfslogan der NPD zur Bundestagswahl. Nach einigen Fragen der Nebenklage folgte eine lange Befragung durch Zschäpe-VerteidigerInnen Heer und Sturm zu den Umständen seiner Zeugenvernehmung beim BKA und zweier Fernseh-Interviews – ohne erkennbares Ziel und ohne Ergebnis.“

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