Protokoll 66. Verhandlungstag – 9. Dezember 2013

1

Am 66. Verhandlungstag ging es um den Kauf einer Handykarte, um den Wasserschaden in der , zu dem der damals ermittelnde Polizeibeamte, der dazu eine „“ vernommen hatte, aussagte. Eine BKA-Beamtin zeichnete u.a. Zschäpes Weg vom 4. bis zum 8. November nach und eine Nachbarin aus der Polenzstraße sagt aus zu einer gekauften Handykarte, einem verschwundenen Ausweis und zu den Wohnverhältnissen in der Wohnung „“.

Zeug_innen:

  • Janine St. (Kauf einer Handykarte für )
  • KHM Rocco Ra. (Polizeibeamter, der wegen eines Wasserschadens in der Polenzstraße ermittelte)
  • KOK Christine La. (BKA-Beamtin; Weg Zschäpes vom 4.11. bis zum 8.11.11; Zeugnisse Zschäpes; Gespräch mit Zschäpe während einer Überführungsfahrt)
  • Beatrix Ja. (Nachbarin von Mundlos, und Zschäpe in der Polenzstraße)

Die Verhandlung beginnt heute erst um 10.10 Uhr. Die erste Zeugin ist Janine St., geb. Sp. Bei ihrer Aussage geht es um den Erwerb einer Prepaid-Telefonkarte. St. berichtet, sie sei im Juli 2003 in auf dem Nachhauseweg vor einem Telekom-Shop von einer Frau angesprochen worden, die sie gefragt habe, wie alt sie sei. Die Frau habe gesagt, sie hätte ihren Ausweis vergessen und ihr 50 Euro dafür geboten, wenn sie, St., für die Frau den Vertrag abschließe. Sie habe dann unterschrieben und die 50 Euro bekommen. Die Frau sei Mitte 20 gewesen, habe braune Haare gehabt und sei etwas kleiner als sei selbst gewesen, so St. auf Frage von Götzl. Sie habe, glaubt sie, ihre Daten angeben und den Ausweis vorlegen müssen. Sie seien zu zweit in den Laden gegangen. Bei ihr sei nie Geld für einen Handyvertrag abgebucht worden, so St. Sie wisse nicht mehr, ob die Frau im Laden etwas bezahlt habe. Auf Nachfrage sagt St., die Frau habe zur Begründung gesagt, sie hätte ihren Ausweis vergessen und bräuchte das Telefon bzw. die SIM-Karte. In ihrem „jugendlichen Leichtsinn“ habe sie sich nicht gewundert, dass das der Dame 50 Euro Wert ist. Sie habe sich gedacht: „Toll, 50 Euro, kann ich meiner Mama ein Geschenk kaufen“. Die Frau sei wahrscheinlich nett und freundlich auf sie zugegangen, sonst hätte sie es nicht gemacht, aber sie könne sich jetzt nicht mehr erinnern. Auf Frage, ob sie die Rufnummer noch kenne, sagt St., sie wisse nur noch, dass es ein Telekom D1-Laden gewesen sei. Götzl hält eine Mobilfunknummer aus einem Telefonvertrag vor, der im Zwickauer Brandschutt gefunden wurde. St. sagt, das passe. Es sei eine Prepaid-Karte gewesen, einen Vertrag habe sie mit 17 Jahren noch nicht unterschreiben dürfen. Als sie von der Frau nach ihrem Alter gefragt wurde, habe sie es genannt, bestätigt St. Der Zeugin wird ein Telekom-Vertrag vom 2. Juli 2003 vorgelegt. Sie bestätigt, dass sich darauf ihre Unterschrift und ihre Daten befinden. Götzl hält aus einer Vernehmung die Beschreibung der Frau vor: die Frau sei kleiner als die 1,80 m große St. und auch etwas kleiner als die 1,70 m große Vernehmungsbeamtin gewesen, habe ganz normal ausgesehen, sei Ende 20, Anfang 30 gewesen und habe die dunklen, schulterlangen Haare locker nach hinten getragen; die Frau sei außerdem weder dünn, noch dick, noch zierlich gewesen, es sei nichts auffällig gewesen. St. bestätigt den Vorhalt. Auf die Frage Götzls, ob noch weitere Personen im Umkreis gewesen seien, sagt St., dass die Frau sie alleine angesprochen habe. Sie glaube, dass sie die 50 Euro nach der Unterschrift bekommen habe; sie sei dann weiter gegangen. Sie habe Zschäpe in den Medien gesehen, habe aber keine Verbindung mit dem Handy hergestellt. Bei der zweiten Vernehmung sei ihr ein Video gezeigt worden. Dort habe sie zwar Zschäpe identifizieren können, aber sie konnte nicht sagen, ob es die Frau vor dem Telekom-Shop war, da sie Zschäpe mehrfach in der Presse gesehen habe.

Nebenklagevertreter RA Hoffmann fragt, ob St. irgendwelche Kontakte zu Mitgliedern der rechten Szene gehabt habe oder heute habe. St. verneint. Auch ihr Mann, Sascha St., habe keine Kontakte in die rechte Szene. Hoffmann fragt, ob sie einen Jan S. kenne, einen Alex Sch., Klemens O., Markus N., Marko H. oder Steffen St. Diese Personen seien am Verfahren gegen „ beteiligt gewesen, einer bewaffneten rechten Bewegung. Auf Facebook sei ihr Mann, Sascha St., mit einigen dieser Personen befreundet. St. antwortet, sie kenne Jan S., die anderen nicht. Sie wisse nichts von einem Bezug zur rechten Szene. Auf die Frage Hoffmanns, ob ihr Bruder Kontakte zu Rechten in Zwickau gehabt habe, sagt St., sie glaube nicht. Die Vernehmung endet um 10.29 Uhr.

Der nächste Zeuge ist Kriminalhauptmeister Ra. Auf Frage Götzls berichtet Ra., er sei im Dezember 2006 mit der Bearbeitung einer Strafanzeige betraut worden. Es sei zu einem Wasserschaden in der Polenzstraße 2 gekommen. Ein Herr F. (siehe Protokoll zum 56. Verhandlungstag) habe einen Tatverdacht gegen Patrick Ku. gehabt. Im weiteren Verfahren habe sich  herausgestellt, dass weitere Sachen aus der Wohnung fehlten, daher sei die Anzeige auf Diebstahl erweitert worden. Familie F. habe den Wohnungsschlüssel Familie Ku. überlassen, daher komme der Verdacht gegen Patrick Ku. Herr F. habe berichtet, dass Frau „Dienelt“ gesagt habe, dass sie etwas gehört hat. Deshalb sei dann eine schriftliche Vorladung Frau „Dienelts“ erfolgt, sie sei aber nicht erschienen. Er sei dann zur Wohnung gefahren, um die Frau mündlich zu laden. Außerdem habe er Fotos des Wasserschadens in der Wohnung „Dienelt“ machen wollen. Eine Frau habe geöffnet und gesagt, dass sie nicht „Lisa Dienelt“, sondern „Susann Eminger“ sei. Die Frau sei dann zwei Tage später zusammen mit Herrn „Eminger“ in der Dienststelle erschienen. Weil er viele Termine gehabt habe, habe er eine Tonbandvernehmung durchgeführt, die Vernehmung sei um 6.30 Uhr gewesen. Die Vernehmung sei dann später am Tag nieder geschrieben worden. Frau „Eminger“ habe ausgesagt, dass sie an dem Vormittag des Wasserschadens nicht zu Hause gewesen sei und daher auch nichts gehört haben könne. Danach habe sich der Tatverdacht gegen Patrick Ku. erhärtet, weil er der Einzige gewesen sei, der einen Schlüssel gehabt habe. Er habe dann eine Durchsuchung beantragt und durchgeführt und dabei Diebesgut gefunden, nämlich eine Silberkette. Besteckkoffer und Alu-Leiter, die ebenfalls gefehlt hätten, habe er nicht gefunden. Die Leiter sei später im Hausflur wieder aufgetaucht. Auf Schloss und Schlüssel seien keine fremden Schließmittel und keine Abdruckspuren einer Schlüsselkopie gefunden worden, daher könne der Täter nur Patrick Ku. gewesen sein. Die Akte sei dann an den Staatsanwalt abgegeben worden. Auf Nachfrage Götzls sagt Ra., er habe die Frau vernommen, die ihm die Tür geöffnet habe und dann in der Dienststelle erschienen sei. Aus dem Einsatzprotokoll der aufnehmenden Beamten sei hervor gegangen, dass diese an einer Wohnung „Dienelt“ geklingelt hätten. Sowohl der Geschädigte als auch Patrick Ku. hätten ausgesagt, es wohne eine „Lisa Dienelt“ im Haus. Als er selbst dann geklingelt habe, habe die Frau gesagt, ihr Spitzname wäre „Lise“ und weil da „Dienelt“ auf dem Klingelschild stehe, würden alle „Lise Dienelt“ denken. Vorgestellt habe sie sich als „Susann Eminger“. Die Frau sei etwas kleiner als er selbst gewesen, eine Beschreibung könne er sonst nicht mehr abgegeben, weil es sich um eine kurze, nicht einprägsame Vernehmung gehandelt habe. Ziel der Vernehmung von „Susann Eminger“ sei gewesen, herauszuarbeiten, ob sie Schritte gehört habe. Sie habe aber gesagt, sie sei vormittags nicht in der Wohnung gewesen, deswegen sei sie „als Zeugin nicht mehr so wertvoll“ gewesen. Sie habe angegeben, dass sie mit einem Herrn Dienelt befreundet sei und sich gelegentlich in dessen Wohnung aufhalte. Da das Umfeld zu diesem Zeitpunkt noch nicht vernommen worden sei, habe er nicht gewusst, ob sie dort dauerhaft wohnt oder nur zu Besuch ist. Sie habe angegeben, dass es auch früher schon einmal einen Wasserschaden gegeben habe, und dass an ihrem persönlichen Eigentum kein Schaden entstanden sei. Zudem habe sie angegeben, dass sie die Familien F. und Ku. kenne und es keine Streitereien gegeben habe. Herr „Eminger“ sei ungeladen zur Vernehmung dazu gekommen. Er habe sinngemäß das gleiche ausgesagt wie Frau „Eminger“: dass er sich nur gelegentlich dort aufhalte und sie sich um die Wohnung kümmern würden, weil Herr Dienelt Fernfahrer sei. Götzl hält vor, dass Frau „Eminger“ angegeben habe, sie wohne mit ihrem Mann normalerweise in der Dortmunder Straße 12 und sie manchmal in der Wohnung Dienelt sei und sich um seine Katzen kümmern würde, da der als Fernfahrer viel unterwegs sei. Ra. sagt, wenn das da so stehe, dann sei das so. Er mache sich bei einer Tonbandvernehmung Notizen und versuche dann einen zusammenhängenden Text auf Band zu sprechen. Götzl hält die Aussage „Susann Emingers“ vor: die Familien F. und Ku. hätten zusammen gehalten, im Sommer viel gefeiert, gegenseitig die Schlüssel der Wohnung gehabt und seien in den jeweiligen Wohnungen ein- und ausgegangen. Weiter hält Götzl vor, „Eminger“ habe erst nach dem Wasserschaden Streitigkeiten zwischen den Familien festgestellt. Das bestätigt Ra. Dann werden die Vernehmungsprotokolle in Augenschein genommen. Auf dem ersten ist eine Unterschrift zu sehen, die deutlich als „S. Eminger“ zu lesen ist. Auf dem zweiten ist eine unleserliche Unterschrift zu sehen. Ra. bestätigt, dass es diese Unterschriften gewesen seien, die Herr und Frau „Eminger“ geleistet hätten. Da fehle der Inhalt, so Ra., der sei dann später geschrieben worden. Götzl will wissen, ob das angegebene Geburtsdatum den Angaben der Zeugen oder dem Ausweis entstamme. Normalerweise, so Ra., werde das aus dem Personalausweis übernommen, er habe den Ausweis da liegen. Das sei auch bei „“ so gewesen, bestätigt Ra. An der Wohnungstür habe er sich von der Frau kein Dokument zeigen, sondern nur Geburtsdatum und Telefonnummer geben lassen. Auf Lichtbildern, die ihm bei seiner Vernehmung beim BKA am 9. Dezember 2011 vorgelegt wurden, habe er niemanden erkannt, so Ra.

Auf Frage von Nebenklagevertreterin RAin Basay sagt Ra., die Vernehmung der „Emingers“ sei so früh gewesen, weil er in der Woche viele Vernehmungstermine gehabt habe, er habe die Vernehmung schnell gebraucht, weil er eine Durchsuchung beantragen wollte. Auf Frage von RAin Clemm sagt Ra., die Tonbänder der Vernehmung seien sicher nicht mehr vorhanden, die Ausweise hätten sicher vorgelegen und würden, wenn sie vor einem liegen, augenscheinlich mit den anwesenden Personen verglichen. RA Narin fragt, ob das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz an Ra. herangetreten sei. Das verneint Ra. Narin fragt, ob Ra. die „Operation Grubenlampe“ bekannt sei. Auch das verneint Ra. Dann fragt Narin, ob Ra. wisse, dass an diesem Tag eine Observation mit der Zielperson André E. begonnen wurde. Ra.: „Das höre ich das erste Mal.“ Auf die Frage, ob die Person an der Wohnungstür nervös gewirkt habe, sagt Ra., es sei am Anfang „etwas komisch“ gewesen, als er nach „Lisa Dienelt“ gefragt habe und sie sich als „Susann Eminger“ vorgestellt habe, aber ob sie nervös gewesen sei, könne er heute nicht mehr sagen.

Zschäpes Verteidiger, RA Heer, will wissen, ob sich Ra. an die Vorhalte, die der Vorsitzende gemacht habe, erinnere oder es sich um reine Schlussfolgerungen handele. Ra. sagt, er könne das so nachvollziehen, weil er die Akten erneut gelesen habe. Mit dem Lesen seien einige Erinnerungen wieder gekommen, er müsse sich auf die Ermittlungsakte verlassen. Auf erneute Nachfrage sagt Ra., es sei ganz schwer, das zu trennen, er könne es nicht mit Sicherheit sagen. RAin Sturm fragt, ob Ra. mal zu den Nummern des Personalausweises befragt worden sei. Das sei im Dezember 2011 zur Sprache gekommen, so Ra., weil wohl einige Nummern nicht überein gestimmt hätten mit dem Ausweis der Susann E. Der Ausweis habe ihm vorgelegen und er habe das so wie es da gestanden habe, übernommen. Einen Schreib- oder Tippfehler könne man nie ausschließen. Er könne es nicht mehr genau sagen, gehe aber davon aus, dass er auch das Geburtsdatum aus dem Ausweis übernommen habe.

Nebenklagevertreter RA Schön fragt, welche Erkenntnisse Ra. über die Ursache des Wasserschadens habe. Es habe sich ergeben, so Ra., dass der Patrick Ku. in der Wohnung gewesen sei und aus nicht bachvollziehbaren Gründen die Wasserhähne – es handele sich um Eckventile – aufgedreht habe. Patrick Ku. sei dann auch wieder in die Wohnung gegangen und habe „die Wasserhähne oder den Wasserhahn“ wieder zugedreht. In der Wohnung F. sei niemand gewesen, da habe es ja nur die Aussage von F. gegeben, „Lisa Dienelt“ habe Schritte gehört. Das könne dann aber, so Schön, nicht „Susann Eminger“ gewesen sein. Ra. bestätigt das, er habe das als gegeben hinnehmen müssen. Schön sagt, die Hausbewohner hätten ja beschrieben, dass Frau „Dienelt“ permanent dort wohne. Das sei ihm zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen, so Ra. Richter Götzl fragt, welche Wasserschäden in welcher Wohnung entstanden seien. Ra. sagt, am Anfang sei die Rede von einem Schaden in Höhe von über 100.000 Euro gewesen, am Ende sei ein Schaden von ca. 7.000 Euro am Fußbodenbelag der Familie F. entstanden. Betroffen sei die Wohnung F. gewesen, in der darunter liegenden Wohnung habe es ja davor schon einen Schaden gegeben. Dann beschreibt Ra., dass sich im Erdgeschoss rechts die Wohnung der „Dienelt“ befunden habe, direkt darüber die Wohnung F. und gegenüber die Wohnung der Familie Ku. Fotos vom Schaden in der Wohnung „Dienelt“ habe er nicht gefertigt, weil die Zeugin gesagt habe, es sei kein Schaden entstanden und der Hausmeister habe Fotos gefertigt. Die Vernehmung endet um 11.17 Uhr.

Nach einer Unterbrechung bis 11.28 Uhr teilt Götzl mit, dass nun die Mittagspause eingelegt wird.

Nächste Zeugin ist Kriminaloberkommissarin Christine La. vom BKA. Sie wird zu drei Themen befragt: zum Weg Beate Zschäpes nach dem Brand in der Zwickauer am 4. November 2011 bis zu ihrer Selbststellung am 8. November 2011 in Jena, zu in einem Erdversteck vergrabenen Zeugnissen Zschäpes und zur Überführung Zschäpes von der JVA Köln-Ossendorf zur JVA Gera am 25. Juni 2012 (siehe Protokoll zum 18. Verhandlungstag).

La. berichtet zum ersten Thema: Am 4. November 2011 gegen 9.30 Uhr habe der Banküberfall in Eisenach stattgefunden. In der Frühlingsstraße sei zwischen 11.30 und 14.30 Uhr im Internet gesurft worden, zu Biobauern und „Stars-und-Sternchen-Nachrichten“. Zwischendrin sei einmal die  Mailbox vom Handy abgefragt worden. Gegen 14.30 Uhr sei dann das Internet beendet worden, der letzte Aufruf sei zu Biobauern in Zwickau gewesen. Der Notruf, dass das Objekt Frühlingsstraße in Brand gesetzt wurde, sei um 15.08 Uhr eingegangen. Laut einer Zeugenaussage habe Zschäpe das Haus mit zwei Katzenkörben verlassen. Sie habe die Katzenkörbe abgestellt und sich umgedreht, um angeblich nach ihrer Oma zu schauen. Laut einer weiteren Zeugenaussage sei sie dann ins Wohngebiet gelaufen. Dort habe sie mehrfach versucht, den Angeklagten André E. zu erreichen. Das Handy sei in der Crimmitschauer Straße in eine Funkzelle eingebucht gewesen. Ein Spürhund habe Zschäpes Weg bis zum Platz der Völkerfreundschaft nachvollzogen, dort sei eine Telefonverbindung zu André E. hergestellt worden. Danach sei das Telefon nicht mehr benutzt worden. In der nächsten Nacht habe es bis 5 Uhr mehrere Anrufe aus Glauchau bei André E. gegeben, es sei aber nicht klar, ob diese Anrufe von Zschäpe gekommen seien. Morgens zwischen 7 und 8 Uhr habe es von einem öffentlichen Fernsprecher in Chemnitz Telefonverbindungen gegeben, da habe Zschäpe den Angehörigen von Mundlos und Böhnhardt Bescheid gegeben. Gegen 7 Uhr habe sie die Familie Böhnhardt angerufen. Vorher sei die Nummer der Auskunft gewählt worden, dann sei Familie Mundlos angerufen worden, was zweimal fehlgeschlagen und dann eine Dreiviertelstunde später geglückt sei; sie habe die Familien informiert, dass die Uwes tot sind. Dann sei sie von Chemnitz nach Leipzig gereist, habe dort in einem Internetcafé „Burger King“ ein Ticket gekauft und sich ins Internet eingeloggt. Welche Seiten sie besucht habe, sei nicht bekannt, aber Zschäpe habe, als sie sich gestellt hatte, das Ticket und eine Tablettenpackung dabei gehabt, auf der die Telefonnummern ihrer Großmutter bzw. Mutter und der Tante in Jena notiert gewesen seien. Sie sei dann weiter nach Eisenach gereist. Dort sei sie von einer Zeugin noch bei Tageslicht gesehen worden, der Sonnenuntergang sei um 17 Uhr gewesen. Dies sei von Spürhunden bestätigt worden. Von Eisenach sei sie weiter gereist und um 4 Uhr in Bremen gewesen. Von dort sei sie weiter nach Hannover gereist, dort hätte es 9 Stunden Aufenthalt gegeben. Was dort passiert ist, sei unbekannt. Sie sei dann über Uelzen und Magdeburg nach Halle/Saale und von dort wieder nach Eisenach gefahren. In der Nacht sei sie um 4 Uhr in Weimar gewesen, dann wieder in Halle/Saale, wo sie den Tag verbracht habe. Dort habe sie zwei Zeugen getroffen, mit einer Zeugin habe sie sehr viel Zeit verbracht. Zschäpe sei durcheinander gewesen und beinahe vor eine Straßenbahn gelaufen. Laut dem anderen Zeugen habe sie Fahrpläne studiert und einen Fahrplan von Braunschweig dabei gehabt. Zschäpe habe bei ihrer Stellung gesagt, dass sie in Braunschweig war, das habe aber nicht nachvollzogen werden können. Von Halle/Saale sei sie gegen 22 Uhr weitergefahren und am Folgetag über Dresden nach Jena gereist. In Jena sei Zschäpe gegen 8.30 Uhr von einer Nachbarin in der Nähe der Wohnung ihrer Tante Karin Ap., der Schwester ihrer Mutter, gesehen worden. Sie sei im Nahbereich umher gelaufen und dann zur Straßenbahnhaltestelle gegangen, das sei auch der frühere Wohnsitz von Stefan Ap. (siehe Protokoll zum 61. und 62. Verhandlungstag). Das Objekt, in dem Mutter und Oma wohnen, sei von dort etwa 500 m entfernt. Sie habe die Zeugin Ha. getroffen, um ein Handy gebeten und dann einen Notruf abgesetzt, der registriert sei. Sie sei dann mit Ha. gemeinsam zur Straßenbahn stadteinwärts gegangen. Als nächstes sei Zschäpe bei der Rechtsanwaltskanzlei Naß & Liebtrau unweit der Kriminalpolizeiinspektion Jena registriert worden. Um 13 Uhr habe sich Zschäpe bei der KPI gestellt und sei um 13.06 Uhr festgenommen worden.

Götzl macht dann Vorhalte zur Konkretisierung der Daten. Zunächst weist er auf einen Anruf auf eine Mailbox am 4. November um 12.11 Uhr mit der SIM-Karte in der Funkzelle Frühlingsstraße mit der Dauer von 51 Sekunden hin. La. bestätigt das. Dann sagt Götzl, es habe in der Zeit von 15.19 Uhr bis 15.27 Uhr weitere Anrufe auf den Anschlussinhaber André E. gegeben, die Karte sei in einer Funkzelle 2000 m südlich der Frühlingsstraße eingeloggt gewesen. La. sagt, auf dem Weg zum Platz der Völkerfreundschaft habe es mehrere Anwählversuche gegeben, einmal sei der Anruf geglückt. Die Telefonate seien mit dem „7000er Handy“ erfolgt. Dieses Handy habe Zschäpe häufiger genutzt und als ihr eigenes angegeben. Dann nennt Götzl eine Telefonkarte, die am 5. November um 7.06 Uhr in Chemnitz am Rathaus benutzt worden sei. Es handele sich um einen Fernsprecher in der Nähe des Kaufhofs, so La., der mit Münzgeld und Telefonkarten benutzt werden könne. Zschäpe habe zuerst bei der Telekom-Auskunft angerufen. Dann habe sie um 7.09 bei der Familie Böhnhardt angerufen und knapp 8 Minuten telefoniert. Um 7.22 Uhr habe es, so Götzl, zwei Anwählversuche zur Familie Mundlos gegeben. Das seien die zwei Anrufe, die nicht zum Erfolg geführt hätten, so La. Dann geht es um das Internetticket der Firma „Sidewalk Express“, das laut Vorhalt am 5. November um 10.37 Uhr im Leipziger Hauptbahnhof bei „Burger King“ an einem Münzautomaten erworben worden sei. La. sagt, darauf befinde sich ein Code zum Einloggen. Sie bestätigt den Vorhalt, dass das Ticket ab 10.40 Uhr genutzt und die maximale Dauer von 1 Stunde und 15 Minuten vollständig ausgenutzt worden sei, sodass die Verbindung um 11.57 Uhr beendet worden sei. Auf den Vorhalt, dass in Jena in Zschäpes Handtasche das Ticket mit der Notiz der Festnetznummer von Mutter und Großmutter gefunden worden sei, sagt La., die Nummer sei im Internet recherchierbar gewesen. Götzl hält vor, dass auf einer Tablettenschachtel, die Zschäpe dabei gehabt habe, die Nummer von Karin Ap. gestanden habe. Dann hält Götzl vor, es gebe in den Asservaten eine Zugfahrkarte der DB, ein Schönes-Wochenend-Ticket vom 6. November, die um 3.48 Uhr in Bremen Hbf. gekauft worden sei, den Namenszug „Susann Eminger“ trage und dreimal gestempelt sei. La. sagt, das seien die Stempel der Schaffner in den Zügen. Der erste Stempel, so hält Götzl vor, beziehe sich auf eine Fahrt von Bremen (ab 4.19 Uhr) nach Hannover (an 5.55 Uhr). Der zweite Stempel beziehe sich auf die Strecke zwischen Uelzen (ab 15.02 Uhr) und Magdeburg (an 16.51 Uhr), der dritte Stempel dann auf eine Fahrt ab 19.22 Uhr von Halle/Saale nach Eisenach. La. bestätigt das. Dann geht es um eine Zugfahrkarte, die um 3.51 am 7.11. im Bahnhof Weimar nach Halle/Saale erworben wurde. La. bestätigt, dass es einen Stempelabdruck über diese Verbindung auf der Fahrkarte gebe. Im Folgenden geht es um die zwei Zeug_innen in Halle/Saale. Es handele sich um Herrn Kö. und Frau Hi., so La. Weil Zschäpe fast vor die Straßenbahn gelaufen sei, habe Frau Hi. sie ins Krankenhaus bringe wollen. Je näher man jedoch dem Krankenhaus gekommen sei, desto weniger habe Zschäpe gewollt. Zschäpe sei dann am frühen Abend zum Bahnhof gegangen, dort sei sie wegen ihrer Nervosität dem Zeugen Kö. aufgefallen. Götzl sagt, Zschäpe habe bei ihrer Stellung eine Fahrplanauskunft von einem Automaten in Dresden über die Strecke von Dresden nach Chemnitz in der Handtasche gehabt, was La. bestätigt. Dann geht Götzl auf die Zeugin Ha. in Jena ein. Diese sei am 8. November um 8.45 Uhr in Jena von einer stark zitternden Person um ihr Handy gebeten worden. Das bestätigt La. Zschäpe habe um 8.49 Uhr einen Notruf abgesetzt. Inhalt sei gewesen, dass sie sich gerne stellen wolle, da sie wahrgenommen habe, dass Absperrmaßnahmen wegen ihr vorliegen, der Beamte habe die Maßnahmen aber nicht zuordnen können und das Gespräch sei dann beendet worden. [vgl. taz „Zschäpe hier“] Götzl hält vor, Zschäpe sei gegen 11 Uhr zu Rechtsanwalt Liebtrau in die Kanzleiräume gekommen und nach einem ersten Gespräch dort geblieben. Sie sei dann zusammen mit dem Rechtsanwalt zur Polizei gegangen.

Als nächstes geht es um die Zeugnisse Zschäpes. La. berichtet, Carsten S. habe ausgesagt, dass unter einer Fliegerscheune Dokumente vergraben worden seien. Daraufhin sei eine Grabung am 3. Mai 2012 veranlasst worden und es seien Zeugnisse Zschäpes von der 1. bis zur 9. Klasse gefunden worden. Von der 1. bis zur 5. Klasse sei Zschäpes Notendurchschnitt 2 gewesen, von der 6. bis zur 9. Klasse 3. Die Dokumente seien stark verwittert gewesen. In den Grundschulzeugnissen fänden sich Notizen der Lehrerin, die sich auf Zschäpes Charakter beziehen: sie sei sehr lebhaft und aufgeschlossen, müsse aber ordentlicher und sauberer arbeiten, sie habe sich schnell eingelebt ins „Klassenkollektiv“. Herausragend sei Zschäpe im „Schulgartenunterricht“, in Heimatkunde und gelegentlich in Deutsch, Musik und Sport gewesen, weniger gut in Russisch, Mathematik, Biologie und Physik.

Der nächste Teil der Aussage von La. soll sich auf die Überführung Zschäpes von der JVA Köln-Ossendorf in die JVA Gera beziehen, wo sie ihre Großmutter und ihre Mutter treffen sollte.
Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt, dazu sei am 18. Verhandlungstag schon Herr B. gehört worden und die Verteidigung habe im Anschluss der Verwertung widersprochen. Heute widerspreche man der Beweiserhebung über den Transport. Zur Begründung sagt Stahl, dass die Befragung von B. ergeben habe, dass die Beschuldigtenrechte Zschäpes durch gezieltes Hintergehen der Selbstbelastungsfreiheit verletzt worden seien. Die Zeugin La. verlässt den Saal. StA Schmidt widerspricht. Ein Verwertungsverbot komme nicht in Betracht, weil Zschäpe mehrfach durch Polizei und Ermittlungsrichter belehrt worden sei, dass es ihr frei stehe sich zu äußern. Zudem sei die Angeklagte an dem Morgen darauf hingewiesen worden, dass sämtliche Angaben verwertet werden können. Stahl erwidert, die Verteidigung sehe das vor dem Hintergrund der Rechtsprechung anders. Auch Spontanäußerungen seien nicht verwertbar, wenn es darauf angelegt wurde. Götzl sagt, durch den Verwertungswiderspruch werde die Verwertung vorbehalten, er habe aber schon vor, die Zeugin zum Transport zu befragen. RAin Sturm erwidert darauf, angesichts der Tatsache, dass die Verwertung ganz klar nicht zulässig sei, werde man der Beweiserhebung widersprechen. Götzl sagt, man solle erst einmal die Fragen abwarten. RAin Sturm kündigt an, einen Gerichtsbeschluss zu beantragen. Die Zeugin kommt wieder in den Saal. Götzl fragt nach dem Verhalten Zschäpes auf der Fahrt. Sie hätte Zschäpe am 25. Juni 2012 um 8 Uhr in Ossendorf abgeholt, belehrt und explizit gesagt, dass es sich nicht um eine Vernehmung handele, sie die Themen frei wählen könne und nichts sagen müsse. Dann sei sie explizit darauf hingewiesen worden, dass wahrscheinlich eine Gesprächsnotiz gefertigt werden würde. Zschäpe habe gesagt, sie würde ohnehin nichts mehr sagen, was nicht auch aufgeschrieben werden könne. Bei der Fahrt habe sich ein Gespräch ergeben, man habe sich locker unterhalten. Sie habe viel von ihren Verteidigern erzählt, das habe sie offenbar beschäftigt. Dann habe sie erzählt, dass ihr ein kostenloses Abo der Süddeutschen Zeitung über ihren Anwalt angeboten worden sei. RAin Sturm widerspricht und sagt, hier gehe es um Äußerungen der Angeklagten. Götzl sagt, dann werde das zurückgestellt und bittet La., sie solle zwischen dem Verhalten Zschäpes und sonstigen Angaben trennen. Zschäpe sei sehr aufgeschlossen gewesen, so La., habe bereitwillig das Gespräch geführt. Zschäpe sei eine Person, die ein Gespräch am Laufen halten könne. Es habe auch Phasen des Schweigens gegeben, aber Zschäpe habe zu keinem Zeitpunkt zu erkennen geben, dass sie nicht sprechen wolle. Sturm interveniert erneut und sagt, auch das sei eine Tatsache, die der Bewertung der Zeugin unterliege und daher dem Beweisverwertungsverbot unterliege, daher dürfe die Beweisaufnahme nicht fortgesetzt werden. Götzl sagt, er sei anderer Ansicht und wolle die Vernehmung fortsetzen. RA Stahl sagt, das Gespräch sei darauf angelegt gewesen, Inhalte zu erfahren, sonst wären Polizeimeister mitgefahren. Die Verteidigung widerspreche somit der Erhebung und Verwertung. Weil Götzl auch nach einer weiteren Beanstandung durch Stahl die Zeugin weiter befragen möchte, verlangt Stahl einen Gerichtsbeschluss. Nach einer Unterbrechung bis 13.45 Uhr teilt Götzl mit, dass die Vernehmung der Zeugin zum Inhalt des Gesprächs beim Transport angeordnet werde. Über den Verwertungswiderspruch müsse nicht in der Hauptverhandlung entschieden werden. Dann sagt er der Zeugin, sie solle keine Einzelheiten der Fahrt berichten und fragt, ob es Verhaltensänderungen während der Fahrt gegeben habe. La. sagt, auf der Hinfahrt sei es so gewesen, wie es immer sei, wenn man sich nicht so gut kenne. Die Annäherung gelinge bei Zschäpe aber schnell wegen ihrer offenen Art. Bei der Rückfahrt sei man von vornherein im Gespräch gewesen. Als man an Jena-Lobeda vorbei gekommen sei und B. gesagt habe, dass er dort die Familie Böhnhardt vernommen habe, sei Zschäpe ruhig geworden. Sonst sei die ganze Zeit ein „quirliges Gespräch im Gange“ gewesen.

Nebenklagevertreter RA Narin fragt, ob man bei der Firma „Sidewalk Express“ herausgefunden habe, welche Inhalte im Internet aufgerufen worden seien. Götzl sagt, die Frage sei bereits beantwortet. Die Zeugin sagt, das sei versucht worden, aber es sei nichts erhoben worden. Auf Frage von Verteidiger RA Stahl sagt La., die Uhrzeiten habe sie aus den Verbindungsdaten, das hätten andere gemacht, sie selbst habe dazu keine eigenen Erkenntnisse. Zur Fahrt nach Gera fragt Stahl, ob La. der Mandantin erklärt habe, dass Notizen gemacht werden und alles verwertet werden kann. La. sagt, sie habe Zschäpe gesagt, dass es möglich sei, dass eine Gesprächsnotiz angefertigt wird. Das habe sie auch schon gekannt. Während der Fahrt seien keine Notizen gemacht worden. Stahl will wissen, ob La. gesagt habe, dass „alles verwertet“ werden könne. Ob sie den Begriff explizit benutzt habe, wisse sie nicht, so La., aber es sei „unmissverständlich deutlich“ geworden. Sie habe den Eindruck gehabt, dass Zschäpe das verstanden habe und sie habe Zschäpe auch danach gefragt. RAin Sturm fragt, ob La. wisse, ob bei dem Gespräch, das laut La. mit dem Anschluss von André E. zustande gekommen sei, auch ein Gespräch mit André E. geführt worden sei. La. sagt, es wäre eine Verbindung zu einem auf André E. registrierten Handy festgestellt worden. Ob E. am Telefon war, könne sie nicht beantworten. Sturm fragt, ob es Erkenntnisse darüber gebe, ob Zschäpe das in Bremen gekaufte Ticket selbst gekauft oder evtl. jemandem abgekauft habe. La. sagt, Zschäpe hätte das Ticket auch anders erwerben können, es sei an einem Automaten in Bremen erworben worden, aber weitere Erkenntnisse zum Erwerb gebe es nicht. Götzl fragt La., ob auf dem Ticket handschriftlich der Name „Susann Eminger“ eingetragen sei, was La. bestätigt. RAin Sturm widerspricht für die Verteidigung Zschäpe der Verwertung der Aussagen der Zeugin La. bezüglich des Verhaltens von Zschäpe auf der Fahrt nach Gera. Die Vernehmung endet um 14.19 Uhr.

Es geht weiter um 14.56 Uhr mit der Zeugin Ja., einer ehemaligen Nachbarin von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der Zwickauer Polenzstraße. Sie berichtet, dass sie im Februar oder März 2003 in die Polenzstraße 2 gezogen sei und „die Beate“ da schon dort gewohnt habe. Man habe sich gegrüßt und ab und zu mal einen Kaffee getrunken. Sie selbst, so Ja. auf Frage von Götzl, habe im 3. Obergeschoss rechts gewohnt, die Frau „Dienelt“ im Erdgeschoss. 2005 oder 2006 sei Frau Ku. ins Haus gezogen, dann habe noch Frau F. im Haus gewohnt, die sei aber wieder ausgezogen, und dann sei Frau Re. eingezogen. Kontakt habe sie zu Frau „Dienelt“ gehabt, wenn sie sich im Haus gesehen hätten. Götzl fragt nach dem Vornamen von Frau „Dienelt“. Ja. sagt: „Viele, alles mögliche, Susann, Lisa.“ Das seien die, die ihr im Kopf geblieben seien, so Ja. auf Nachfrage. Ab und zu mal ein- und ausgegangen seien zwei junge, schlanke Männer, das seien die zwei jungen Männer gewesen, „die Uwe heißen“. Sie habe die Namen aber erst aus den Medien erfahren. Einmal habe es geheißen, einer der beiden sei der Partner. Sie, Ja., habe das wohl mal gefragt. Sie habe die Frau als nett und kinderfreundlich kennengelernt und könne eigentlich nichts Negatives sagen. Zu dem Zeitpunkt sei sie selbst alleinerziehend mit drei Kindern gewesen, sagt Ja. auf Frage. Am Anfang habe sie keinen Kontakt zu Zschäpe gehabt, dann habe man sich zufällig angesprochen. Sie wisse nicht mehr, wie das genau gewesen sei. Man habe sich dann ein- bis dreimal die Woche gesehen, „so wie ich halt rein und raus bin“. Man habe sich über die Kinder unterhalten, die seien „nicht die Leisesten und ich auch nicht“. „Dienelt“ habe „irgend etwas mit Studieren“ erzählt, so Ja. auf die Frage Götzls, was die Frau angegeben habe beruflich zu machen. Götzl will wissen, ob die Frau regelmäßig außer Haus gewesen sei. Ja. sagt, sie habe ganz oben gewohnt, da habe sie das nicht gesehen. Nach den Fenstern, ob die angekippt waren oder nicht, habe man nicht gehen können. Die Männer habe sie zum Einzug gesehen, aber sonst ganz selten. Man habe nur „Hallo“ und „Guten Weg“ gesagt. Ja. sagt, dass da zwei Namen an dem Schild gestanden hätten, aber ob die da gewohnt hätten, wisse sie nicht. Götzl fragt, ob das nie Thema mit Frau „Dienelt“ gewesen sei. Ja.: „Wenn ich ehrlich bin, nein, warum?“ Götzl fragt, ob Ja. etwas dazu wisse, ob der Partner immer dort gewohnt habe. Das verneint Ja., sie habe ihre eigenen Probleme. Götzl erwidert, ob Ja. eigene Probleme habe, habe ja mit ihren Beobachtungen nichts zu tun. Auf Frage von Götzl sagt Ja. „Dienelt“ sei „2008, 9, 10“ ausgezogen, danach habe sie sich damit nicht mehr beschäftigt. „Dienelt“ sei nach „irgendwo Anfang Weißenborn“ gezogen, so Ja., aber Genaues wisse sie nicht. Frau Ku. habe mehr Kontakt gehabt. Als Grund für den Auszug vermute sie, dass es zweimal Wasserschäden in der Wohnung gegeben habe. Bei einem Wasserschaden sei „Dienelt“ im Urlaub gewesen, beim zweiten wisse sie nicht, ob „Dienelt“ da gewesen sei. Zu Fahrzeugen befragt, sagt Ja., „Dienelt“ sei mit dem „Drahtesel“ unterwegs gewesen, an einen PKW erinnere sie sich nicht. „Dienelt“ sei einmal im Jahr in Urlaub gewesen für „6,7,8“ Wochen oder länger, das habe sie, Ja., schon gewundert. Götzl fragt nach einem Handykauf. Ja. sagt, sie habe „Dienelt“ 2006 oder 2007 zur Weihnachtszeit in der Stadt getroffen. „Dienelt“ habe gesagt, sie habe ihren Ausweis vergessen und wolle eine Prepaid-Karte als Geschenk für ihren Cousin oder so ähnlich kaufen. Das habe sie dann gemacht „ohne nachzudenken“. Dafür habe sie 50 Euro bekommen. Sie habe sich nicht darüber gewundert, dass „Dienelt“ das 50 Euro wert war. Sie sei alleinerziehend mit 3 Kindern gewesen, da sei sie „so blöd“ gewesen und habe ihren Ausweis zur Verfügung gestellt und einen Prepaid-Vertrag unterschrieben. Es habe sich um eine D2-Nummer gehandelt, so Ja. Sie habe die Nummer auch in ihrem Handy gehabt. Götzl fragt, ob es denn stimmen könne, dass es ein Weihnachtsgeschenk war, wenn die Nummer bei „Dienelt“ verblieb. Ja. sagt, sie habe gedacht, dass „Dienelt“ die Karte weiter gegeben habe. Nach dem Auszug habe sie so gut wie keinen Kontakt mehr zu „Dienelt“ gehabt. Einmal habe „Dienelt“ bei ihnen auf „die Heike, die Frau Ku.“ gewartet, die nicht da gewesen sei. Einmal, als „Dienelt“ „leicht angeheitert“ gewesen sei, habe sie gefragt, ob sie ihren Schlüssel bei ihr, Ja., habe liegen lassen. Es sei etwas „Alkohol im Spiel gewesen“, dafür sei sie nicht zu haben. Götzl fragt Ja., ob der Ausweis ihres Mannes mal abhanden gekommen sei, was diese bejaht. Als sie mal ein Paket hätten abholen wollen, hätten sie den Ausweis nicht gefunden und einen Neuen beantragt. Bei der Heirat sei dann noch einmal ein Neuer beantragt worden. Irgendwann sei dann ein Polizist gekommen und habe ihnen den Ausweis vorgehalten. Zschäpe sei einmal, ungefähr 2010, als sie auf Frau Ku. gewartet habe, in der Wohnung gewesen, da habe der Ausweis ganz obenauf gelegen. Auf vorgelegten Wahllichtbildvorlagen erkennt Ja. Zschäpe als „Lisa, Susann, Beate“ und Mundlos und Böhnhardt. Einmal sei sie bei „Dienelt“ in der Wohnung gewesen, da habe sie von „Dienelt“ eine blaue Wohnzimmergarnitur geschenkt bekommen, die habe einer der beiden Männer mit hoch getragen. Götzl hält vor, dass sie auf einer Wahllichtbildvorlage die Nummer 2 [Mundlos] als den Freund von „Lisa“ erkannt habe, der mit in der Wohnung gewohnt habe. Ja. sagt, es habe so ausgesehen, sie habe aber keine Ahnung. Dann hält Götzl vor, bei einer Wahllichtbildvorlage habe sie die Nummer 7 [Böhnhardt] erkannt und gesagt, die beiden seien es auf jeden Fall, die seien ja Geschwister. Woher sie das wisse, von Zschäpe oder von Heike Ku., könne sie nicht mehr sagen. Sie habe das alles „extrem verdrängt“. Die seien umgezogen, hätten die Couch nicht mehr brauchen können und sie ihr deshalb geschenkt. Auf Vorhalt sagt Ja. das könne kurz vor dem Auszug gewesen sein oder auch länger. Götzl hält vor, sie habe angegeben, die Nummer 7 und die Nummer 2 hätten die Couch hoch getragen. Ja. sagt, sie habe keine Ahnung, ob ihr Mann da vielleicht schon dabei gewesen sei. Einer der beiden Männer habe jedenfalls die Couch mit nach oben getragen. Götzl hält vor, Ja. habe bei der Polizei angegeben, sie sei auch etwas voreingenommen durch die Presse. Ja. sagt, man höre soviel und wisse ja gar nicht, was man glauben solle. Götzl sagt der Zeugin, es gehe hier um ihre Erinnerungen. Ja. erwidert, sie sei immer schon ein Einzelgänger gewesen und habe nie viele Freunde gehabt. Götzl sagt, man bekomme ja trotzdem etwas mit und hält vor, sie habe bei der Polizei angegeben, sie wisse leider nicht mehr genau, wer da gewohnt habe mit „Lisa“, anfangs wohl alle drei. Ja. sagt, wenn die Tür aufgehe und da seien drei Personen drin, dann gehe man davon aus. Götzl will wissen, ob das nie thematisiert worden sei. Ja. antwortet, das sei ihr „am Hinterteil vorbei“ gegangen. Götzl hält vor, Ja. habe ausgesagt, dass „Lisa“ ihr gesagt habe, es handele sich um eine WG. Ja. sagt, sie habe das aus ihrem Kopf geschmissen und abschließen wollen. Auf Nachfrage sagt Ja., es habe ein solches Gespräch gegeben. Weiter hält Götzl vor, dass sie ca. ein halbes Jahr später den Dritten immer seltener gesehen habe, was Ja. bestätigt. Auf Vorhalt Götzls, dass sie angegeben habe, der Freund sei auch immer viel unterwegs gewesen, sagt Ja., es habe geheißen, der sei viel auf Arbeit, „also nicht da“. Götzl hält aus der Aussage Ja.s vor: Einen der Männer habe „Lisa“ mit „Schatz“ gerufen, der andere Mann sei nur selten da gewesen und sie habe vermutet, dass einer der Freund und der anderen dessen Bruder war. Das letztere sei eine „reine Vermutung“ gewesen, so Ja. In der Wohnung von „Lisa“ sei sie nur gewesen, als „Lisa“ ihr das Sofa gezeigt habe und einmal an der Wohnungstür. Da habe es geheißen, die Katzen reißen aus. Sie habe nur den Raum gesehen, in dem die Couch gestanden habe. Götzl hält vor, Ja. habe angegeben, sich mit „Lisa“ über Probleme mit dem Vermieter unterhalten zu haben. Bei ihr selbst, so Ja., sei es dabei um einen Waschmaschinenanschluss gegangen, der sei bis heute nicht repariert. Bei „Lisa“ sei es um die Wasserschäden gegangen. Auf Fragen von Götzl sagt Ja., Zschäpe habe schlichte, normale Kleidung getragen, öfter mal eine andere Haarfarbe gehabt und ab und zu eine Brille getragen. Götzl hält die Aussage vor, dass die beiden Männer etwa gleich groß und schwer gewesen seien, einer aber etwas muskulöser. Der eine habe ein bisschen „mehr Power“ gehabt, so Ja. Dann macht Götzl den Vorhalt, „Lisa“ sei zu 90 % zu Hause gewesen und habe wohl nicht gearbeitet, einer der Männer habe gearbeitet, der andere studiert. Irgendjemand habe wohl studiert, aber wer wisse sie jetzt nicht mehr. Götzl fragt, ob die anderen Bewohner des Hauses Kontakt zu Zschäpe hatten. Ja. nennt wieder die Namen Re. und Ku., die Kontakt gehabt hätten. Dann nennt sie den Namen Cindy Po., die sei dann ausgezogen und eingezogen sei eine Frau So. Ganz oben habe auch eine Frau gewohnt, wie die hieß, wisse sie aber nicht. Götzl sagt, Ja. habe angegeben, sie habe mal ein Wohnmobil gesehen. Das bestätigt Ja., da habe es geheißen, sie fahren in Urlaub. Götzl hält weiter vor, sie habe angegeben, „Lisa“ habe gesagt, sie fahren 4 bis 6 Wochen in Urlaub. Götzl fragt, wer mit „sie“ gemeint gewesen sei. Ja. antwortet, „Lisa“ habe gesagt, dass sie in Urlaub fahren würden, wer da mit fährt, habe sie nicht gesagt. Götzl fragt zu den Wasserschäden. Ja. sagt, einmal solle da der Wasserhahn in der Wohnung der Familie F. aufgedreht worden sein. Sie selbst wohne oben und kriege daher nichts mit. Sie verneint, das selbst gesehen zu haben. Götzl hält dann vor, Ja. habe bei der Polizei angegeben, sie habe „Lisas“ Bad nach dem Wasserschaden gesehen, die Platten seien ab und alles sei total verschimmelt gewesen. Ja. sagt, sie habe das nur durch den Winkel an der Tür gesehen, sie habe nicht „voll drin“ gestanden. Götzl fragt noch einmal nach dem Handykauf. Ja. sagt, sie habe an dem Tag etwas kaufen wollen, sie habe auch ein Kind dabei gehabt und sei Zschäpe in der Stadt über den Weg gelaufen. Götzl fragt, ob es nicht so gewesen sei, dass sie vorher etwas ausgemacht hätten. Das verneint Ja. Auf Frage sagt Ja., die Nummer sei am Anfang in der Anrufliste gewesen, von dort habe sie die Nummer dann einmal gespeichert. Götzl fragt, ob sie am 4. November 2011 oder die Tage danach noch einmal versucht habe, Zschäpe anzurufen. Das bestätigt Ja. Das sei kurz nach dem Besuch der Polizei gewesen. Das Handy sei aus gewesen. Götzl hält vor, sie habe bei der Polizei ausgesagt, dass der Ladenbesitzer sie darauf hingewiesen habe, dass sie dafür verantwortlich sei, wenn mit dem Handy Straftaten begangen würden. Ja. sagt, sie habe sich gedacht: „Was soll passieren?“ Götzl hält aus der Aussage Ja.s weiter vor, sie habe die Nummer noch im alten Handy gehabt, sie habe zwei-, dreimal angerufen wegen Geld und „Lisa“ immer direkt erreicht. Nach deren Auszug habe sie aber nicht mehr angerufen. Ja. bestätigt die Vorhalte. Götzl sagt, Ja. sei am 4. November 2011 vom KDD (Kriminaldauerdienst) Zwickau dazu befragt worden. Die Beamten hätten gesagt, so Ja., sie solle die Nummer anrufen, da habe sich ein Mann gemeldet. Sie habe aber gar nichts verstanden und bevor sie auf Lautsprecher haben schalten können, sei das Gespräch beendet worden. Götzl hält vor, sie habe angegeben, der Mann habe sich mit „Beka oder Peka“ [phon.] gemeldet. Sie habe nichts verstanden und dann sei das Gespräch schon beendet worden. Weiter hält Götzl vor, als die gleichen Beamten am nächsten Tag noch einmal bei ihr gewesen seien und sie erneut habe anrufen sollen, sei das Handy ausgeschaltet gewesen. Das bestätigt Ja. Götzl will wissen, ob Ja. am Montag den 7. November 2011 noch einmal versucht habe anzurufen, was Ja. zunächst verneint. Götzl hält vor, es gebe Verbindungsdaten über einen weiteren Anruf am 7. November. Ja. sagt, das könne auch eine Wahlwiederholung gewesen sein, es könnten die Kinder gewesen sein. Götzl hält Ja. ihre eigene Aussage vor, dass sie am Montagabend im Beisein ihres Mann noch einmal versucht habe, das Handy anzurufen. Es sei aber erneut nur eine Ansage gekommen. Ja. sagt, das sei ja das zweite Mal gewesen, wo ihr Mann dabei gewesen sei.

Auf Frage von Götzl sagt Ja., Politik sei mit „Lisa“ nie Thema gewesen, sie hätten ja auch eine „Ausländerfamilie“ im Haus, sie wisse gar nicht woher die stamme, und da gebe es keine Probleme. Götzl nennt eine Handynummer und fragt, ob das die Nummer sei, die Ja. gespeichert habe. Ja. bestätigt, dass es eine Nummer mit dieser Vorwahl gewesen sei, mehr wisse sie nicht mehr. Götzl fragt, wo der Ausweis von Ja.s Mann gelegen habe. Der habe an der Stubentür gelegen, immer auf einem Tisch, auf dem ein Computermonitor gestanden habe. Ja. bestätigt den Vorhalt, dass sie gedacht hätte, der Bruder des Mannes habe den Ausweis entwendet. Götzl fragt zum Alkoholkonsum von Zschäpe. Am Anfang habe sie Zschäpe nie Alkohol trinken sehen. Einmal nach deren Auszug seien sie vor dem Fenster gewesen und es sei laut gewesen. Die Zungen seien schwerer geworden und da sei Zschäpe leicht betrunken mit dem Fahrrad nach Hause gefahren.

Nebenklagevertreterin RAin Clemm fragt nach den Haarfarben Zschäpes. Ja. sagt, die Haarfarben seien ähnlich wie jetzt gewesen. Clemm entgegnet, Ja. habe aber einmal von Blond gesprochen. Das sei ein leichtes Blond gewesen, so Ja., das habe Zschäpe aber wieder „wegrationalisiert“. Wovon Zschäpe gelebt habe, habe sie nicht erzählt, so Ja. Clemm fragt dann, ob Zschäpe spendabel gewesen sei. Ja. sagt, Zschäpe habe den Kindern einmal 5 Euro gegeben, sonst nichts. Auf Frage von RA Langer sagt Ja., den Prepaid-Vertrag habe sie in einem Vodafone-Laden in Zwickau unterzeichnet. Zschäpe habe sie mitten in der Stadt getroffen, sie seien noch ein ganzes Stück gelaufen. Der Laden sei zu diesem Zeitpunkt der nächste gewesen. Langer sagt, Ja. sei am 1. März 2003 in die Polenzstraße 2 gezogen und will wissen, ob sich zu dem Zeitpunkt Einkaufsmärkte in der Nähe befanden. Ja. sagt, es sei ein „Netto“ da gewesen, sie wisse nicht, ob es da schon den „Lidl“ gegeben habe, irgendwann sei dann „Aldi“ dazu gekommen. Sie bestätigt auf Nachfrage, dass der „Aldi“ im März 2003 noch nicht da gewesen sei. Auf Frage von RAin Pinar sagt Ja., sie habe sich ein- oder zweimal 30 Euro von Zschäpe geliehen, die sie dann zwei Tage später zurück gegeben habe. Sie habe sich, so Ja., keine Gedanken gemacht, ob Zschäpe viel Geld zur Verfügung hat. Pinar hält vor, dass Ja. bei der Polizei angegeben habe, dass Zschäpe wegen der langen Urlaube wohl keine Geldprobleme gehabt haben könne. Ja. sagt, in den Urlaub würden ja viele fahren. Auf Nachfrage sagt sie, keiner ihrer Nachbarn mache soviel Urlaub. Pinar fragt, ob sie sich da keine Gedanken gemacht habe, dass eine Hausfrau, ein Student und ein Schichtarbeiter vier bis acht Wochen in Urlaub fahren. Das verneint Ja. Auf die Frage, wie viel Geld denn in Zschäpes Portemonnaie gewesen sei, sagt Ja. es sei durchschnittlich viel gewesen: „50, 80, 100 Euro, genau hab ich da nicht drauf geachtet, es ist ein bisschen peinlich, wenn man da gezielt ins Portemonnaie schaut.“ Pinar hält Ja. vor, sie habe angegeben, dass sie am Tag des Handykaufs für Zschäpe auch selbst ein Handy habe kaufen wollen. Das habe sie „eigentlich nicht gesagt“, so Ja., das hätten die Beamten dann falsch verstanden. RA Scharmer fragt, ob Zschäpe im April 2006 rötlich gefärbte Haare gehabt habe. Das wisse sie nicht, so Ja. RA Kolloge sagt, Ja. habe hier in der Verhandlung angegeben, gesellige Runden beobachtet zu haben, bei denen getrunken worden sei und die Zungen schwerer geworden seien. Kolloge fragt, ob Ja. dazu mehr berichten könne. Das sei nur „ein Gekreische“ gewesen, die hätten gelacht und gekichert, als würden sie sich Witze erzählen. RAin Basay sagt, der Vermieter habe angegeben, Zschäpe habe die Wohnung gekündigt, weil sie sich mit Frau Ku. nicht verstehen würde. Das höre sie das erste Mal, so Ja.

Auf Frage von Zschäpes Verteidiger RA Heer sagt Ja., sie würde ihre eigene finanzielle Situation als jämmerlich bezeichnen und die Situation der Familie Ku. sei auch „katastrophal“, die der anderen kenne sie nicht. Sie bestätigt, dass Zschäpe ihr nur Geld überlassen habe, wenn sie danach gefragt habe. Heer fragt, ob sie wisse, wie der Ausweis ihres Mannes aus der Wohnung gelangt sei. Ja.: „Wir fragen uns das heute noch. Hat er Beine gekriegt? Ich weiß es nicht.“ Auf Frage von RA Stahl sagt Ja., Zschäpes Portemonnaie sei ganz normal gewesen und es habe sich normal viel Geld darin befunden. Dann fragt RAin Sturm zu den beiden Männern. Ja. sagt, die Männer habe sie einzeln gesehen, wenn sie in den Hof gelaufen sei oder zum Briefkasten. Sturm fragt, ob Ja. die Männer auch mal zusammen getroffen habe. Ja.: „Nicht wirklich.“ Dann fragt wieder Richter Götzl. Er hält vor, dass Ja. angegeben habe, der Handyvertrag für „Susann“ sei 2004 geschlossen worden. Das wisse sie heute nicht mehr, so Ja. Götzl fragt, wann Ja. den letzten Kontakt zu Zschäpe gehabt habe. Das sei nach dem Auszug gewesen, als Zschäpe auf Frau Ku. gewartet habe, ihr Mann sei da auch schon da gewesen. Das sei wohl im Oktober oder September 2011 gewesen. Götzl hält eine Aussage vom 5. November vor, derzufolge „Susann“ sporadisch zu Besuch gekommen sei, zuletzt noch vor zwei Tagen. Einmal habe Zschäpe gefragt, ob sie bei ihnen oben einen Schlüssel verloren hätte, so Ja. Götzl sagt, die vorgehaltene Aussage würde ja bedeuten, dass Zschäpe am 3. November da gewesen sei. Das sei gewesen, kurz „bevor das passiert ist“. Zschäpe habe „ganz schön einen an der Krone gehabt, wie mein Mann gesagt hat, oder in der Krone“. Sie selbst sei in der Wohnstube gewesen. Direkt an der Türe sei sie nicht gewesen. Weil sie angenommen habe, wer da vor der Tür steht, habe sie „den Sascha“ [ihren Mann]geschickt. Und Zschäpe habe gefragt, ob sie den Schlüssel hier verloren hätte. Es sei um einen Schlüsselbund gegangen, was für Schlüssel jetzt genau daran gewesen seien, wisse sie nicht, so Ja.

Der Verhandlungstag endet um 16.15 Uhr.

Die Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann und Björn Elberling kommentieren die ganze Verhandlungswoche, deren erster Tag hier nachzulesen ist:

„Die Verhandlungswoche hat praktisch keine für das Verfahren erheblichen Ergebnisse erbracht. Eine Polizeibeamtin berichtete über ihre Ermittlungen zu Zschäpes Aufenthalt zwischen dem Verlassen des brennenden Hauses in der Frühlingsstraße und ihrer Selbststellung bei der Polizei. Die Details dieser Tour werden noch detailliert über direkte Zeugen eingeführt werden.“

    » «