Protokoll 96. Verhandlungstag – 20. März 2014

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Zum dritten Mal wurde André Kapke vernommen. Erneut gab er sich unwissend und wollte sich „beim besten Willen“ nicht an zahlreiche Details erinnern können. So versuchte er die Angeklagten zu entlasten.

Zeuge:

  • André Kapke (Aktivist des THS und mutmaßlicher Unterstützer der Abgetauchten)

Der Vorsitzende Richter Götzl erklärt, dass am kommenden Dienstag im Kontext mit der Vernehmung vom 2.12.2011 von Max-Florian Bu. der Zeuge KHK Benger geladen ist und entsprechend hinzukommt.

Einziger Zeuge des heutigen Tages ist zum wiederholten Mal der Jenaer André Kapke (siehe 59. und 84. Verhandlungstag), der mit seinem Zeugenbeistand Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt erscheint. Zunächst wird allerdings ein Asservat, ein Spielbrett des Pogromly-Spiels mit dem Zubehör von Reichsmark-Scheinen, Städtekarten und einer Spielanleitung in Augenschein genommen. Der Zeuge sagt, er denke schon, dass das Spiel sei, das er gespielt habe. Vielleicht nicht genau dieses, da könne er sich beim besten Willen nicht mehr erinnern, das sei immerhin 17 Jahre her. Doch, doch, meint er, das werde es wohl sein, detailliert könne er das jetzt nicht sagen. Ob er die Spielanleitung mal gesehen habe, will Götzl wissen. Keine Ahnung, erwidert der Zeuge, beim besten Willen, das sei Mitte der 90er gewesen.

Wie er zu Jana Ap. gestanden habe, wechselt Götzl das Thema. Sie sei eine sehr, sehr gute und liebe Freundin von ihm gewesen. Wann genau er sie kennengelernt habe und wie, könne er jetzt nicht sagen. In den ersten Jahren, bis sie nach Berlin gezogen sei, sei der Kontakt sehr intensiv gewesen. Dann habe sich das abgeflacht, derzeit habe er keinen Kontakt mehr zu ihr. Der letzte Kontakt sei so vor einem, anderthalb Jahren gewesen. Er habe dann mit ihr nicht wieder Kontakt aufgenommen, weil er gedacht habe, dass sie das wegen der ganzen Geschichte nicht wolle. Menschlich sei sie schon immer noch da, das könne er nicht leugnen. Wann sie denn nach Berlin gegangen sei, fragt Götzl. Das sei so 99/2000 gewesen. Was sie denn zusammen unternommen hätten, fragt Götzl weiter. Alles mögliche, so Kapke: was man mit guten Freunden halt so mache, gemeinsam essen, Veranstaltungen besuchen etc.

Götzl will wissen, welche Rolle Ap. bei seinen Aktivitäten gespielt habe, 1998, nach dem Verschwinden der Drei. Sie habe gar keine Rolle gespielt, er habe nur rein persönlich mit ihr Kontakt gehabt. Gespräche über die Situation habe er seiner Meinung nach nur mit Ralf Wohlleben und Tino Brandt geführt. Ob das auch Gesprächsthema auch mit Frau Ap. gewesen sei, fragt Götzl nach. Ja klar, sagt Kapke, das sei präsent und Thema gewesen, auch die Repression. Und das Thema Ausland, Pässe usw., hakt Götzl nach. Er sei sich ziemlich sicher, dass nicht, so Kapke. Götzl fragt weiter, ob sie damals seine engste Freundin gewesen sei. Kapke: Ja, damals mit Sicherheit. Götzl: Ob es da keine Gespräche über diese Themen gegeben habe? Kapke: Das sei sicher Thema gewesen, aber nicht zu Sachen wie Pässen und Aufenthalt der Drei etc. Er sei selber davon ausgegangen, dass die früher oder später auffliegen würden und dann gefragt werden würde, warum. Da versuche man Leute, die einem nahe stehen, gar nicht erst ins Gespräch zu bringen.

Götzl fragt, wie die Geburtstagszeitung entstanden sei und welche Anteile auf wen zurückgingen. Kapke sagt, Jana Ap. sei damals ja seine beste Freundin gewesen und nach der Rückkehr aus Südafrika sei diese Zeitung vorgelegen. Er habe sich bedankt, aber dass man über die Entstehung gesprochen hätte, könne er sich nicht erinnern. Auf Nachfrage sagt Kapke, das diskutiere man doch nicht, wie die entstanden sei, das sei doch völlig weltfremd. Sie habe immer viel gebastelt, sehr persönliche Geschenke, da habe man schon mal gefragt, wie sie das gemacht habe, aber hier bei der Zeitung beim besten Willen nicht. Götzl fragt, von wem denn die Fotos stammten? Das wisse er nicht, die seien wohl vom Ralf Wohlleben gewesen, er wisse es nicht, sagt Kapke. Götzl kommt zu Holger G.: Er fragt, wie der Verlauf des Kontakts in den 90er Jahren und später gewesen sei. Kapke sagt, das sei wohl im Umfeld von Ralf [Wohlleben] oder Uwe gewesen. Als Gerlach nach Hannover gezogen sei, habe sich das verlaufen. Dann sei er mal da gewesen zu Veranstaltungen oder man habe sich mal auf einem Konzert getroffen.

Götzl: Und zu Carsten S.? Kapke: Ähnlich. Man habe sich hin und wieder gesehen, Jena sei nun nicht die größte Stadt, da habe man sich ein, zwei Mal die Woche gesehen, sei freundschaftlich verbunden gewesen. Wann genau das losgegangen sei, wisse er nicht, so 95/96. Götzl fragt nach der Rolle von S. in der Szene. Kapke: Er habe sich relativ positiv in ihren Augen entwickelt, habe bei der JN Aufgaben unternommen. Der Kontakt sei abgebrochen, als er nach Düsseldorf gegangen sei. Wenn er dann mal in Jena gewesen sei, habe man sich gegrüßt, kurz gequatscht. Das sei so 2001/2002/2003 gewesen. Was die Gründe für S. Weggang gewesen sei, fragt Götzl. Kapke: Weil er ein Studium angefangen habe. Was er mit „positiv entwickelt“ meine, hakt Götzl nach. Kapke: In Subkulturen, da seien so Leute da, die machten viel Remidemi, würden eine Menge saufen und sorgten dafür, dass das Bild nicht das beste sei. Das sei bei S. anders gewesen, er sei eher vernünftig gewesen. Er habe mit jüngeren Leuten zu tun gehabt, sich um Nachwuchs gekümmert. Was ihm noch ein bisschen in Erinnerung sei, dass das Gerücht die Runde gemacht habe, dass er sexuell etwas anders sei. Jana Ap. habe gemeint, da sei es besser, wenn er sich vielleicht etwas anderes suchen würde, weil Homosexuelle in der Szene nicht so gut angesehen seien. Da müsse er sich ja dann permanent verleugnen. Götzl fragt, ob das Gesprächsthema gewesen sei. Kapke: Er meine, dass Jana mal mit ihm drüber geredet habe. Den Inhalt des Gesprächs wisse er beim besten Willen nicht mehr. Götzl fragt zu Reaktionen aus der Szene. Eigentlich nicht viel, erwidert der Zeuge.

Götzl fragt noch einmal nach der Geburtstagszeitung: Welchen Stellenwert der Zeuge diesem Geschenk gegeben habe, immerhin habe er es aufgehoben. Kapke: Das habe einen persönlichen Stellenwert gehabt, nicht der Zeitungsform wegen, sondern weil es Jana war, die es gemacht habe. Das sei für ihn übersteigerte Satire gewesen. Es sei ihm klar, dass das im Kontext jetzt etwas anders aussehe. Wenn nichts passiert wäre, würde heute keiner auf der Zeitung rumreiten, erklärt der Zeuge.

Götzl fragt zum Thema Gewalt und zitiert noch einmal die Satzteile „formieren sich im THS und planen Morde“. Der Zeuge habe das als Überspitzung bezeichnet, was er damit gemeint habe. Kapke: Das sei bezüglich des THS gewesen, der THS habe vom subkulturellen Image wegkommen wollen, man in der Kommunalpolitik Fuß fassen wollen. Er könne sich beim besten Willen nicht erinnern, was alles gegen sie vorgebracht worden sei. Zum Beispiel sei da in Rudolstadt/Heilsberg eine Kneipe, die sie genutzt hätten, von der Polizei durchsucht worden. Die Überschrift in der Presse habe gelautet: „Größtes Waffenlager in Thüringen gefunden“. Dabei habe die Polizei die Stühle zertrümmert und als Waffen präsentiert. Wenn das alles gewesen sei an Waffen, könne es damit nicht so weit her gewesen sein. Immer solcher Schwachsinn in der Presse. Oder es habe mal gefälschte Fahndungsplakate von ihm und seinem Bruder mit BKA-Bezug gegeben, gefälscht von Linken, das habe da alles reingespielt.

Nebenklageanwalt Hoffmann fragt mit Blick auf die Geburtstagszeitung und das Pogromly-Spiel, ob der Zeuge und sein Umfeld in dieser Zeit Nationalsozialisten gewesen seien. Kapke: Das sei eine Definitionsfrage, er schätze, das Hoffmann Nationalsozialismus anders als er definiere. Man spiele mit historischen Kontexten, das machten Leute in seinem Kontext ja auch mit Bezug zum Stalinismus etwa. Er würde so einen Schwachsinn heute nicht mehr propagieren. Das Spiel biete ja einen Bezug zur Ermordung der Juden, hakt Hoffmann nach. Kapke: Da müsse man erheblich differenzieren, wenn Kinder heute Ballerspiele spielten, unterstelle man ihnen ja nicht, dass sie im nächsten Moment wirklich Menschen erschießen. Er sei nicht davon ausgegangen, dass jemand nach dem Spiel losgehe und Juden oder Ausländer erschieße. Hoffmann: Und die Braunhemden in seinem Umfeld? Das sei, so Kapke, genauso wie bei Punkern, die sich nicht gesellschaftskonform kleideten, da sei das entgegengesetzt dasselbe. Er habe das für eine Art der Provokation gehalten, um ins Gespräch zu kommen. Hoffmann fragt zum Fest der Völker (FdV), wer es organisiert habe und wann. Kapke: Im Wesentlichen er und Ralf [Wohlleben]. Wann wisse er nicht mehr genau, 2005/2006 sei das losgegangen.

RA Hoffmann hält Bilder vor, wogegen Kapkes Anwalt Waldschmidt interveniert: Immerhin sei es möglich, dass diese auf nicht legale Weise entstanden sei. Er habe die Bilder erhalten, erklärt Hoffmann und legt Kapke das erste Bild vor und fragt nach dem Transparent. Kapke: Er meine, ja, das kenne er vom FdV. Den Redner auf dem Bild kenne er nicht. Hoffmann fragt weiter, ob das aus seiner Sicht kein offenes Bekenntnis zur europäischen SS sei. Kapke: Ein Bekenntnis zur Nationalstaatlichkeit vielleicht, er habe das Transparent nicht hergestellt. Hoffmann fragt, wer über die Hauptgestaltung der Bühne bestimmt habe. Kapke: Er habe kein Problem damit. Hoffmann fragt nach Bands. Da könne er sich beim besten Willen nicht im einzelnen erinnern, so Kapke. Er meine „Zensiert“ aus der Schweiz, aber da höre es schon auf. Hoffmann fragt nach „Block 11“ aus Italien, ob ihm bekannt sei, dass die Band benannt sei nach Block 11 in Auschwitz, dem Vernichtungsblock. Kapke: Wenn er es sage, er habe es nicht gewusst. Viel sei über Kontakte und die Szene gelaufen. Hoffmann fragt nach den Aufgaben von Ralf Wohlleben. Kapke sagt, er habe sich etwa um die Internetpräsenz, die Redner gekümmert, das sei immer gut abgesprochen gewesen. Hoffmann fragt nach den Rednern vom 11.6.2005, Clauio Mihuti aus Rumänien von der Eisernen Garde, Nick Joalas von der Goldenen Morgenröte aus Griechenland. Kapke sagt, Claudio habe er persönlich kennengelernt, auch zu Joalas hab er Kontakt gehabt. Hoffmann fragt, ob er Konstantin Kusters aus Holland eingeladen habe. Kapke: Das müsse er nachschauen in den Unterlagen.

Dann interveniert RA Waldschmidt. Er habe ja vollstes Verständnis für diesen Szenevoyerismus, aber er sehe keinen Bezug zum Verfahren und rüge die Befragung deshalb. Götzl fragt, warum die Frage nicht zulässig sein solle, das seien Anschlussfragen. Waldschmidt sagt, sie hätten keinen Bezug zum Verfahrensgegenstand. Götzl sagt, er halte die Frage für zulässig. Waldschmidt entgegnet, er wolle einen Gerichtsbeschluss. Bundesanwalt Weingarten sagt das sei unzulässig, ein Zeugenbeistand habe kein Beanstandungsrecht. RA Scharmer fragt nach, woher der Zeugenbeistand wisse, was Verfahrensgegenstand sei, wo er doch keine Akteneinsicht hätte. Darauf antwortet RA Klemke, Scharmer sei offenbar völlig von Massenmedien unbeleckt, seine Äußerung absurd, er beanstande die Fragen Hoffmanns nun ebenfalls. Waldschmidt braust auf: Wenn man hier einen Gebührensprung erreiche, werde hier noch das ganze Jenaer Telefonbuch abgefragt. Klemke sagt, die ganze Richtung des Kollegen Hoffmann, wer wen eingeladen habe, hätte keinerlei Verfahrensbezug. Die seinem Mandanten vorgeworfene Tat, rühre aus 2000, das erste FdV sei 2005 gewesen. Götzl beharrt, die Frage nach Unterlagen sei zulässig. Kapke sagt, wenn Unterlagen noch da gewesen seien, so lägen sie bei der BAW. Und zur Frage, welche Redner eingeladen worden seien: auch aus etablierten Parteien seien Redner eingeladen gewesen, etwa von der SPD, wenn die nicht kämen, könne er nichts machen. Da sollte schon Meinungsvielfalt hergestellt werden, so Kapke.

Hoffmann sagt, das eben Gesagte spreche für sich. Gekommen seien im wesentlichen Bands aus dem Kontext von Blood & Honour und den Hammerskins. Waldschmidt flüstert mit dem Zeugen, Hoffmann interveniert dagegen. RA Klemke sagt, das habe mit dem Verfahrensgegenstand nichts zu tun und falls die Frage zugelassen werde, wolle er einen Gerichtsbeschluss. Dazu nimmt RA Hoffmann Stellung: Es gehe um die Feststellung der ideologischen Prägung noch vor dem Abtauchen. Die Ausführungen des Zeugen seien stark relativierend, die gesamte militante europäische faschistische Bewegung sei zum FdV gekommen. Musikgruppen, die den Holocaust relativierten und verherrlichten, hätten gespielt. Relevant sei, wer welche internationalen Kontakte gehabt habe, die habe es in den ganzen Jahren des NSU gegeben. Die Frage sei, welche internationalen Kontakte leisteten hier dem NSU Hilfestellung. RA Klemke beharrt, den Erkenntnisgewinn halte er für sehr fraglich. Die vorgeworfene Tat und der Gegenstand der Fragen lägen zeitlich weit auseinander. Der Vorwurf gegen Ralf Wohlleben datiere aus 1998 und habe mit 2005 nichts zu tun. Götzl sagt, nicht jede Frage betreffe nur ihn und seinen Mandanten. Klemke erwidert, die Fragen beträfen doch auch André E., Zschäpe usw. nicht.

Nach einer kurzen Pause ergeht der Beschluss, dass die Fragen zulässig sind. Kontakte des Zeugen Kapke als Organisator des FdV zu B&H und Hammerskins hätten sehr wohl einen Bezug zum Verfahrensgegenstand. Was der Zeuge unter Nationalsozialismus verstehe, erlaube Rückschlüsse auf die Einstellung der Angeklagten. RA Klemke sagt, die Fragen seien ungeeignet, da nicht klar sei, welche Bands der Fragesteller meine und welche Bezüge die Bands zu B&H haben sollen. RA Hoffmann erwidert, er habe es allen hier ersparen wollen, die ganze Bandliste zu erläutern, er habe hier nicht langweilen wollen. RA Klemke: Langweilen sei nicht das Thema, bei Fragen der Nebenklage sei Langeweile ohnehin der Fall. Götzl mahnt zur Sachlichkeit und erteilt RA Hoffmann nach erneuter kurzer Unterbrechung den Hinweis, dass es durchaus sinnvoll wäre zu präzisieren, welche Bands aus dem Umfeld von B&H und Hammerskins stammten. Hoffmann: „Brigade M“ aus den Niederladen. Kapke: Ja, haben gespielt. Hoffmann: Der Sänger Dave Blom sei bei bei B&H. Ob „Before the War“, deren Sänger bei B&H Engerau aktiv sei, gespielt hätten. Kapke: Sage ihm nichts, nicht bekannt. Er würde es auch verneinen, dass sie zu B&H gehörten. Hoffmann: „Notung“ aus Schweden. Kapke: Ja, mal gespielt. Hoffmann: Bands aus Ungarn. Kapke: Ja, mehrere. Hoffmann: „Verzeröde“. Kapke: Ja. Hoffmann: Ob diese Band politisch aktiv sei. Kapke: Ja, anzunehmen. Hoffmann: Was anzunehmen heiße. Kapke: Was weiß ich. Hoffmann: „Indiziert“ aus der Schweiz. Kapke: Ja. Hoffmann: „System’s coffin“. Kapke: Ja. Hoffmann: „Defiance“. Kapke: Ja. Hoffmann: „Nemesis“. Kapke: Ja. Hoffmann: Wie der Sänger heiße. Kapke: Könne er sich nicht erinnern. Hoffmann: John Cartwright? Kapke: Wird wohl so sein. Hoffmann: „Legion of Thor“. Kapke: Ja. Hoffmann: Woher die Band komme. Kapke: Er glaube, aus Deutschland.

Hoffmann will wissen, ob er mit Wohlleben schon Konzerte und Veranstaltungen organisiert habe, bevor die Drei abgetaucht seien. Kapke: Ja. Ob die Drei eingebunden gewesen seien, könne er gar nicht richtig sagen, eher nicht. Hoffmann fragt, wer bei der Organisation mitgeholfen habe. Kapke sagt, das sei überschaubar gewesen. Da sei Herr Brandt gewesen und Leute aus der Subkultur, Herr Tauber vielleicht. Auf Frage sagt er, Die Veranstaltungen seien organisiert worden, wo eine abgelegene Gaststätte verfügbar gewesen sei. Was er noch halbwegs in Erinnerung habe, sei etwas im Vogtland. In der Nähe von Apolda habe es auch mal was gegeben. Das seien keine riesen Rockevents gewesen, da sei ein Lkw gewesen und man sei relativ konspirativ vorgegangen, damit die Polizei nicht zu früh davon erfahre und das Konzert dann illegalerweise auflöse. Hoffmann fragt, ob der THS als Struktur da eingebunden gewesen sei. Kapke: Der Begriff Struktur müsse relativ gesehen werden, das sei schon mit den Personen [aus dem THS]durchgeführt worden.
Hoffmann lässt Bilder vom FdV vorlegen: Ein Bild mit Absperrzaun, an dem das Transparent des THS hängt, dahinter Plattenbau. Kapke: Das könne nicht 2005 sein, da sei das in Jena 2005 auf einem Schotterplatz und keine Gebäude im Hintergrund gewesen. Auch RAin Schneiders sagt, das sei nicht 2005. Weitere Bilder zeigen Ralf Wohlleben, Kapke und Thomas Gerlach. Hoffmann fragt, ob Gerlach mitorganisiert habe. Kapke: Das könne man so nicht sagen. Er habe geholfen, wo er gekonnt habe. Auch ob Thomas Gerlach als Redner gewirkt habe, könne er ihm gar nicht sagen. Hoffmann fragt, ob Thomas Gerlach öfter mitgewirkt habe. Kapke: Es hätten sehr viele Leute mitgeholfen, er könne es nicht genau sagen. Hoffmann fragt, ob der Zeuge in der Zeit nach dem Abtauchen der Drei Kontakt zu B&H gehabt habe. Kapke: Das könne er nicht sagen, jedenfalls nicht wissentlich. Hoffmann fragt nach Kapkes Bruder, ob er ein Interview mit einer B&H-Zeitung gemacht habe, ob die Band des Bruders ein Lied mit Bezug zu den Untergetauchten gemacht habe, ob dieser zusammen mit dem „Hamburger Sturm“ ein Konzert veranstaltet habe. Auf all diese Fragen sagt Kapke, das wisse er nicht, er solle bitte den Bruder fragen.

Dann fragt NK-Vertreter RA Reinicke. Kapke habe gesagt, das seien andere Zeiten gewesen, er würde das heute nicht mehr so sehen, wie das damals gewesen sei, woher sei der Name THS gekommen. Kapke sagt, das wisse er nicht mehr genau, der Name sei bierlaunig entstanden. Es sei keine Gründung gewesen, das sei bei einem Umtrunk entstanden und dann auch immer wieder aufgegriffen worden. Dann wird eine Videosequenz mit Tino Brandt eingespielt. In einem Interview im Beisein von  Wohlleben sagt dieser über den THS, der Name sei Programm, gegen „kriminelle Subjekte, Linke und Rote“. Reinicke fragt, ob er das auch so sehe. Kapke antwortet, im Gegenteil, das Interview seines Wissens der Grund, dass Brandt Auftrittsverbot für den THS bekommen habe. Sie hätten auf kommunalpolitischer  Ebene aktiv werden wollen, solche Äußerungen werde er von ihm nicht finden. Reinicke fragt nach dem THS-Transparent. Kapke: Das sei das erste Transparent gewesen, das sie gefertigt hätten und was bei Demos voran getragen worden sei. Darauf sei gestanden: „Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte“ [Ernst Moritz Arndt, Vaterlandslied, 1812]. Reinicke fragt nach, was damit gesagt werden sollte. Kapke: Wenn er das ganze Gedicht kennte, wüsste er es. Ob das eine Art Stammgedicht deds THS gewesen sei, hakt Reinicke nach. Kapke: Das könne man so nicht sagen. Er würde nicht gerne noch zehn mal herkommen, um hier mit solchen Unsinn zu befriedigen. Nachdem Reinicke aus dem Gedicht zitiert, sagt Kapke: „Nehmses mir nicht übel, aber ich hab jetzt auf so einen Quatsch keine Lust.“ Wo ein freies Wort nicht möglich sei, gebe es keine Freiheit, da gehe es um eine Art Freiheitskampf in einem Land mit so vielen Meinungsparagraphen. Da gehe es um germanischen Freiheitskampf, um die Befreiungskriege, daran sei es angelehnt und so sollte man es auch sehen. Dahinter stehe die Idee der freiheitlichen Gesellschaft und das sehe er noch heute so. Ob ihm das „Konzept Aufstand Ost“ bekannt sei, fragt Reinicke weiter. Kapke verneint. Ob er den Herrn Leichsenring [verstorbener NPD’ler aus Sachsen]kannte, will Reinicke wissen. Kapke: Nein, nicht persönlich. Nach Udo Voigt befragt, lacht Kapke und bejaht dies. Es wird eine Videosequenz mit dem damaligen Bundesvorsitzenden der NPD, Udo Voigt, eingespielt, in der er verklausuliert zum bewaffneten Kampf aufruft. Reinicke fragt, ob das bei ihnen damals Diskussionen ausgelöst habe, dass das Vaterland in Gefahr sei. Kapke: Mit Sicherheit nicht. Wenn er das so pathetisch meine, dass der Feind innen stehe, das könne er unterschreiben.

Nun fragt NKRAin von der Behrens, was bei der Haussuchung mitgenommen worden sei. Kapke sagt, das könne er ihr im einzelnen nicht sagen, eigentlich alles, was er gehabt habe, Tablets, Computer, Laptop. Das habe er auch alles zurückbekommen, hoffe er. Auf Nachfrage gibt er an, es sei nichts Verschlüsseltes dabei gewesen. Auch Papiere, einige Kartons, die hin- und hergefahren worden seien, u.a. Firmenunterlagen von ihm. Sonst wisse er es nicht mehr genau. Zeugenbeistand RA Waldschmidt interveniert: Was das solle. Ob man der BAW unterstellen wolle, dass sie Sachen unterschlagen worden seien. RA von der Behrens erklärt, sie wolle herausbekommen, ob verfahrensrelevante Unterlagen dabei gewesen seien, um entsprechende Beweisanträge stellen zu können. Sei fragt, ob auch Unterlagen und Flugblätter aus den Jahren 1997 und danach dabei gewesen seien. Kapke: Das könne er nicht sagen, wisse er nicht. Es habe eine Zeit lang ein Zeitungsartikelarchiv gegeben. Und er habe manchmal auch Flugblätter aufgehoben. Von der Behrens fragt, ob auch Aufkleber, Spuckis archiviert worden seien. Kapke sagt, das könne sein, er hebe sich manchmal ein, zwei Exemplare auf. Auch nach einem nachgemachte BKA-Fahndungsaufruf fragt die RAin. Dann fragt sie nach der Durchsuchung der Gaststätte in Heilsberg, von der Kapke berichtet hatte. Kapke sagt, wie das halt sei, wenn „eine Horde Behelmter freidreht: man kriege eine auf die Fresse, werde auf den Boden gelegt und in die Gefangenensammelstelle verbracht. Von der Behrens fragt nach den Waffen, eine Axt, ein Morgensterne, Stahlkugeln für Zwillen, Baseballschläger usw. Kapke sagt, das sei zum Teil Wandschmuck gewesen und die Axt habe zum Kamin in der Kneipe gehört. Er wisse nicht, was jeder einzelne so dabei gehabt habe.

Von der Behrens fragt nach Kapkes Aussage, ein Auto sei angezündet worden. Der Zeuge erwidert,  es seien zwei oder drei Autos abgebrannt. Bei abgestochenen Reifen und eingeschlagenen Scheiben habe er zu zählen aufgehört. Bei Wohlleben vor der Haustür sei zu Weihnachten eines abgebrannt, das habe er schon von weitem gesehen. Götzl interveniert und will wissen, warum von der Behrens diese Details erfrage. Nachdem der Zeuge raus geschickt wurde erklärt die RAin, der Zeuge gebe vor, sich permanent nicht erinnern zu können. Bei Angriffen gegen „seine Truppe“ offenbare er jedoch ein sehr gutes Gedächtnis – warum er das Gericht hier drei Tage beschäftige. Er habe sehr wohl sehr präzise Erinnerungen von 1998: das wolle sie ihm vorhalten.

Nachdem der Zeuge wieder im Saal ist fragt die Anwältin, wie das Lied seines Bruders geheißen habe. Kapke: Er wisse gar nicht, ob er das geschrieben habe, er sei nicht daneben gesessen. Von der Behrens: Wie es geheißen habe? Kapke: Das könne er ihr nicht sagen. Von der Behrens: Ob er sich nicht erinnern wolle. Kapke: Er wisse es nicht und könne es ihr nicht sagen. Von der Behrens fragt, ob sein Bruder dem Trio näher gestanden habe. Kapke: Das könne er sich nicht vorstellen. Von der Behrens noch einmal nach dem Lief „5. Februar“, im Text gehe es um ein Treffen am 5.2. mit dem Trio, was da gewesen sei. Kapke sagt, das wisse er beim besten Willen nicht.

Von der Behrens fragt nach dem Auftrittsverbot für Brandt 1999. Kapke sagt, das müsse so in dem Dreh gewesen sein. Man habe einhellig beschlossen, dass Tino nicht mehr für den THS sprechen dürfe. Er könne das zeitlich nicht einordnen: ab 1999/2000 habe sich niemand mehr zum THS geäußert – außer über die Internetseite. Von der Behrens sagt, auf der Internetseite des THS heiße es, man sei „systemkritisch und -feindlich“, es gehe um „nationalen Sozialismus“, Multikulti sei das „größte Verbrechen an der Menschheit“ und führe zur „Vernichtung der Völker.“. Sie fragt, ob das so stimme. Kapke antwortet, im großen und Ganzen ja: die Frage sei doch, was daran falsch sei. Es wird ein Plakat vorgehalten: „Bratwurst statt Döner“, mit dem ViSdP André Kapke. Kapke sagt, das habe Brandt gemacht, er habe Tino gesagt, dass das nicht mehr vorkommen dürfe. Außerdem sei das Motiv scheiße gewesen.

Von der Behrens hält die Aussage einer Zeugin [Christina Ha.] und engen Freundin von Carsten S. vor: Ralf Wohlleben und André Kapke seien die krankesten Hirne, die hätten einen fertig gemacht, wer Döner gegessen habe, habe Liegestützen machen müssen und sei dabei ausgepeitscht worden. Kapke: Wenn einer solche bekloppten Sachen gemacht habe, dann sei das der V-Mann gewesen. Dann solle man diese Zeugin doch einladen, dann solle die das unter Eid aussagen. „So ein Quatsch.“

Von der Behrens fragt, ob es sich beim KSJ um eine Organisation oder einen Freundeskreis gehandelt habe. Kapke antwortet, man habe sich ans Vereinsrecht angelehnt, mit Kassenwart, Vorsitzendem etc. Sie hätten weder ein Vereinsfahrzeug, noch Druckereien gehabt. Es habe kein Kameradschaftshandy gegeben. Wofür KSJ stehe, fragt von der Behrens. Kapke sagt, das könne auch „Kommunalservice Jena“ heißen. Die RAin fragt, ob es ein Postfach gegeben habe und wer der Inhaber gewesen sei. Kapke sagt, Er selber, er könne beim besten Willen nicht sagen, was für Post angekommen sei. Von der Behrens fragt, ob es ein Zeitungsprojekts gegeben habe. Kapke verneint dies, nicht wirklich. Auf Frage sagt er, die Idee hätten er und Jana Ap. gehabt, es habe „Carpe Diem“ heißen sollen. Das „Infoblatt der Nationalen Bewegung Jena“ sage ihm nichts. Dann werden Blätter daraus vorgehalten und die RAin liest explizite Stellen vor. Kapke behauptet, dazu könne er nichts weiter sagen. Als er darauf hingewiesen wird, als ViSdP mit Postfach benannt zu sein, sagt Kapke, sein Name sei damals allgemein verwendet worden. Das sage ihm überhaupt nichts. RAin von der Behrens erinnert den Zeugen an seine Wahrheitspflicht. Kapke: Ja, das sei 20 Jahre her. Wenn er ihr doch sage, dass er es nicht mehr wisse, dann wisse er das natürlich auch nicht mehr.

Es folgt die Mittagspause. Dann fährt RAin von der Behrens fort und hält Kapke aus einer Vernehmung Uwe Böhnhardts von 1996 vor. Im Kontext mit den Bombenattrappen habe der gesagt „ich bin und fühle deutsch und möchte alles dafür tun, dass der deutsche Staat deutsch bleibt“. Ob Böhnhardt sich ihm gegenüber auch so geäußert habe. Kapke: Er könne sich jetzt nicht so erinnern. Die Frage, ob es Diskussionen gegeben habe, was man gegen Ausländer unternehmen könne, verneint Kapke. Die Anwältin hält aus einer Aussage von Tibor Re. vor, die KSJ habe im Forst in Jena ein Asylantenheim ausgespäht. Uwe Mundlos habe einen Fotoapparat dabei gehabt undFotos gemacht. Man habe Wachabläufe ausspionieren wollen. Zschäpe sei nicht dabei gewesen, das sei ca. 96 gewesen. Kapke verneint, dazu eine Erinnerung zu haben. Zum Verhältnis mit Re. Befragt, sagt Kapke sie hätten weniger politisch zusammengearbeitet. Re. habe genau das dargestellt, was sie nicht hätten haben wollen: Saufen, prügeln. Und wegen des Ausspähens solle sie doch seinen Dienstherren fragen.

Von der Behrens fragt nach einem René Sch. aus der Jugendwerkstatt kenne und hält eine Aussage Sch.s vor, nach der Böhnhardt in eine Sache mit einer Bombenattrappe verwickelt gewesen sei, die sich 1994 gegen ein Hochhaus gerichtet habe, wo Asylsuchende hätten einziehen sollen. Kapke meint, er wisse gar nicht, ob er Böhnhardt da schon gekannt habe. Von der Behrens fragt nach Jürgen He. Kenne und hät ein Bild vor.. Kapke erwidert, das sage ihm was, aber den würde er nicht erkennen. Wenn er das nicht durcheinander bringe, sei der eine Bekanntschaft auch von Ralf. Die RAin hät aus der Aussage Helbigs vor, er sei in einer Clique mit Wohlleben, Böhnhardt und André Kapke gewesen. Kapke erwidert, er sei damals nicht in einer Clique gewesen. Auf Frage sagt er, ob He. und Böhnhardt politisch etwas miteinander gemacht hätten, könne er nicht sagen. Ob er selber mehr mit Böhnhardt zusammen gearbeitet habe bejaht Kapke. Von der Behrens hält eine Aussage von He. über Böhnhardt aus einer Vernehmung der BAW vor, Böhnhardt wollte Ausländer in KZs stecken, es sei für sie selbst am besten, wenn sie vergast würden. Er sei nicht nur Waffennarr gewesen, er würde eine Waffe auch gegen Ausländer einsetzen. Verteidigerin Sturm interveniert und fordert von der Behrens auf, dann auch bitte vollständig vorhalten, denn der folgende Satz laute: „Ich bin allerdings nie Zeuge eines Gesprächs über den Einstieg in den bewaffneten Kampf geworden.“ Kapke sagt, es habe keinen Kontext gegeben, dass Ausländer vergast werden sollten. Er habe auch keine Erinnerung dass Böhnhardt das jemals gesagt hat

NKRAin Wierig hält Kapke eine Aussage von ihm über Beater Zschäpe vor, sie sei eine gewesen, die ihre Meinung kundgetan hätte und fragt, was er damit gemeint habe. Kapke antwortet, Zschäpe sei damals im Leben gestanden, sie sei nicht unbedingt Anhängsel von jemand gewesen, habe eine eigene Meinung und ihre Belange vertreten. Wierig fragt, ob nach konkreten Szenen. Kapke: Da gehe es um keine konkrete Szene, das sei mehr ein menschliches Gesamtbild. Eine Szene habe er nicht präsent. Wierig fragt, wie sie ihre Meinung denn kundgetan habe. Nachdem Kapke mit „verbal“ antwortet, präzisiert Wierig, ob zum Beispiel durch Sarkasmus, Ironie, Lautstärke. Kapke: Sie habe sachlich, normal argumentiert und habe sicher nicht geschrien, sei sicher nicht hysterisch gewesen. Aber er habe nichts explizit in Erinnerung dazu. Die RAin fragt weiter, Kapke habe ausgesagt, er habe Zschäpe menschlich sehr geschätzt, wie er das gemeint habe. Kapke: Dass sie ihm eben sympathisch gewesen sei. Wierig merkt an, dass er außerhalb des Saales ganz gut die Worte fände und dass sie den Eindruck habe, er habe schlicht keine Lust. Ob er seine dürren Worte mit Leben füllen könne. Kapke erwidert, sie habe eben gut reden können, er habe sie deswegen geschätzt. Was genau Wierig noch von ihm wolle. Er habe ihr menschlich näher gestanden, weil sie vernünftig genug gewesen sei, habe halbwegs vernünftig reden können. Zu den Themen könne er gar nichts sagen. Wierig hält ihm seine Aussage zum bewaffneten Kampf vor: Die einzigen, denen er das zugetraut habe, seien Mundlos und Böhnhardt gewesen. Kapke sagt, er habe sich sicher nicht so geäußert. Er könne dazu gar nichts sagen. Ralf Wohlleben könne er besser einschätzen, weil er ihn schon lange kenne. Er sei nicht der Typ dafür, vom menschlichen her. Dass Böhnhardt ein Faible für Waffen gehabt habe, sei offensichtlich gewesen.

Nebenklagevetreter Langer fragt, nach der „schlechten Farbkopie“ von „Pogromly“, die er zurück erhalten habe. Kapke sagt, vor einigen Monaten, er bekomme öfter Asservate von BAW und BKA zurück. Langer fragt nach dem Frauenanteil in der aktiven rechten Szene um NWJ, KSJ in den Jahren 1996 – 98. Kapke erwidert, sie hätten keine Statistik geführt, 10 – 20 Prozent vielleicht. Kapke werden sehr schlechte Kopien von Fotos vorgelegt: von einem kleinen Jungen über einen Heranwachsenden bis hin zu einem korpulenten Erwachsenen. Kapke kommentiert jeweils, dass er das wohl sein könne. Langer fragt nach gemeinsamen Reisen mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt.  Ab und zu seien sie wohl zelten gewesen, in Zeitz und Tschechien seien sie gewesen, gibt Kapke an. Langer fragt nach einer Sommerreise nach Rostock. Kapke verneint das, er habe nicht mal eine Idee davon. Nach einer kurzen Unterbrechung werden ihm Fotos mit ihm und Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in unterschiedlichen Konstellationen vorgestellt. Doch Kapke beharrt: „Erinnerung? Nicht im Geringsten.“ Langer hält aus der Zeugenvernehmung von vor: Im Sommer 95 habe Ho. ihm gesagt, dass die Drei auf dem Weg zur Ostsee seien und ob sie bei ihm bleiben könnten. Sie seien dann mit drei Begleitern gekommen, hätten zwei Nächte bei ihm und eine Nacht bei Ho. verbracht. Kapke sagt, er könne sich „wirklich nicht“ erinnern.

Nebenklage-RAin Basay fragt, ob Kapke Juliane Wa. kenne. Dieser sagt, ja, das sei die Lebensgefährtin von Ralf Wohlleben gewesen, er wisse nicht mehr bis wann. Basay hält ihm einen Aktenvermerk der Polizei vor, danach soll Juliane Wa. mit Vollmacht bei der Polizei erschienen sein und habe Zschäpes Wohnungsschlüssel abholen wollen, die sie längere Zeit nicht gesehen haben wollte. Als die Beamten die Herausgabe verweigert hätten, sei der polizeibekannte André Kapke erschienen und habe die Erzwingung der Herausgabe mit einem Anwalt angekündigt. Kapke sagt, er könne sich daran nicht erinnern. Basay fragt nach dem letzten Kontakt mit Wa. Kapke antwortet, sie habe ihn vor zwei Jahren angeschrieben, er glaube wegen der Verhaftung von Ralf. Es sei mal rausgekommen, dass sie für den Verfassungsschutz gearbeitet habe. Basay hält eine Aussage von Wa. aus den Akten vor. Auf die Frage, welches Verhältnis sie zu Kapke gehabt habe, habe sie ihn als sehr guten Freund von Wohlleben bezeichnet. Sie habe über Facebook wegen der Vorladung gefragt. Kapke habe zurückgeschrieben, sie müsse doch wissen, was in den VS-Akten stehe, außerdem sei sie als Zeugin geladen. Kapke: Es sei bekannt gewesen, dass sie auch für den Verfassungsschutz gearbeitet habe.

Nach dem letzten Kontakt mit Holger G. befragt, sagt Kapke, das sei vor einige Jahren gewesen, nach dem Untertauchen. Er meine, ihn irgendwo auf einem Konzert getroffen zu haben. Basay fragt weiter nach einem Scheck der Kreissparkasse Weißenfels, ausgestellt auf Holger G. von dem Rechtsanwalt Thomas Jauch. Kapke sagt, der habe ihn mal anwaltlich vertreten, das werde wohl so um 2000 gewesen sein. Basay zitiert den Scheckinhalt, Gebührenrückzahlung Kapke und andere, und will wissen warum der Scheck an G. gegangen sei. RA Klemke beanstandet die Frage. Basay fragt weiter. Sie solle Herrn Jauch fragen, erwidert Kapke, er habe ihn nicht angewiesen und den Scheck nicht ausgestellt. Basay fragt, ob er Jauch denn entpflichten würde, wenn sie ihn danach fragen würden. Kapke: „Nö.“

Basay hält ihm ein Interview zur Ceska-Serie vor [Junge Freiheit Nr. 49/11 vom 02.12.2011]: „Frage: Vielleicht taten sie es aus Haß auf Ausländer? Kapke: Dann wäre es dennoch sinnvoller, solche Leute zu nehmen, die einen geringen Wert für unsere Gesellschaft haben. Wenn die etwas verändern wollten, was ja laut dem angeblichen Bekennervideo der Fall war, dann erschieße ich doch keine unschuldigen Gemüsehändler. Dann hätten sie sich eher Presseleute, Staatsanwälte, Richter und Politiker vornehmen müssen.“ Kapke sagt, er erinnere sich nicht, das könne sein. Wenn man der verqueren Logik folgen wolle, sei es doch völliger Unsinn, in der Weltgeschichte rumzufahren und rechtschaffend arbeitende Menschen zu erschießen, damit würde man keine Begeisterung in der Bevölkerung auslösen. Dann wäre es doch sinnvoller, an die Wurzel zu gehen. Basay hält weiter aus dem Interview vor: „Frage: Wenn man so engen Kontakt hat, muß man doch etwas von dem Sprengstoff und den Rohrbomben mitbekommen haben? Kapke: Ich habe von Anfang an zu verstehen gegeben, daß ich nicht in eine solche Richtung tendiere. Und ich hätte auch nichts mitbekommen wollen. Es gab die Vereinbarung, wenn jemand etwas machen will, das strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, dann soll er sich gut überlegen, wen er einweiht. Es war ja damals schon klar, daß unser Kreis infiltriert ist. Und wenn dann was auffliegt, geht die Suche in den eigenen Reihen los, wer ‚angeschissen‘ hat. Das wollten wir vermeiden.“ Was es mit dieser Vereinbarung auf sich gehabt habe, fragt Basay, und ob er das mit der Verinbarung gesagt habe. Kapke sagt, das habe sich doch selbst erklärt. Das sei nicht auf eine konkrete Straftat bezogen gewesen. Dass sei allgemein so und  mehr oder weniger der Konsens gewesen. Basay: Auch mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt? Kapke: Ja, er gehe davon aus.

Nebenklagevertreter Scharmer fragt, ob er selbst betroffen gewesen sei am von dem Unterbindungsgewahrsam am 1. Mai 2000 wegen eines Rudolf-Hess-Gedenktages. Kapke antwortet, Heß habe im August Geburtstag, es könne sein, dass er da betroffen gewesen sei. Scharmer will wissen, ob RA Jauch ihn da vertreten habe. Kapke meint, das könne gut sein. Ob es da um zivilrechtliches gegangen sei fragt Scharmer. Kapke: Puh (tuschelt mit seinem Anwalt), er werde Jauch auch hier nicht von der Schweigepflicht entbinden. Es könne sein, dass es 2000 eine zivilrechtliche Sache gegeben habe. Scharmer fragt, ob Jauch auch politisch tätig gewesen sei, was Kapke verneint. Scharmer hält dem Zeugen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über den THS vor, bei einer Demo der Interessengemeinschaft gegen Polizei und Staatswillkür (IGPS) sei ein 10-tägiges Entbindungsgewahrsam gegen Carsten S. verhängt worden, André Kapke habe u.a. eine Demo in Jena angemeldet. Um Verbotsgründe zu erschweren, habe sich RA Jauch dem IPGS als Redner angeboten. Kapke gibt an, er könne sich nicht konkret erinnern, Jauch habe sie zum Demorecht beraten.

Dann fragt Nebenklage RA Stolle zur Freundschaft mit Jana Ap. Kapke sagt, das habe sich eben entwickelt, eventuell weil man sich sympathisch gewesen sei. Man sei eher weniger im Jugendclub gewesen, das habe sich mehr privat entwickelt. Stolle fragt, ob Ap. Teil der rechten Szene gewesen sei. Kapke gibt an, für den Anfang könne man das sagen. Sie seien eher weniger auf politischen Veranstaltungen gewesen, gelegentlich. Er erinnere sich an ein zwei Demos, einen Kongress vielleicht. Stolle fragt nach dem Kongress. Kapke sagt, das sei ein Kongress der Gesellschaft für Freie Publizistik gewesen. Stolle will wissen, ob er mal mit Ap. in Berlin gewesen sei. Kapke sagt, er sei in Berlin mal auf einer Demo gewesen. Zeugenbeistand Waldschmidt beanstandet die Fragen. Stolle fragt weiter, ob sie 12.2.1998 mal nach Berlin gefahren seien, zu einem Besuch bei und Rita Bönisch. Kapke meint, das könne sein, er sei sich nicht sicher, ob Ap. dabei gewesen sei. Stolle sagt, es habe doch den Vorwurf der Unehrlichkeit gegen ihn gegeben, ob es da Diskussionen mit Ap. gegeben habe. Es sei um Veruntreuung von Geldern für das Trio gegangen. Kapke meint, das wisse er nicht, da seien viele Gerüchte unterwegs gewesen. Stolle hält Aussagen Tino Brandts über Kapke vor: Der Vorwurf von Ralf Wohlleben wegen Veruntreuung stimme nicht, Kapke sei diskreditiert und Carsten S. und Jana Ap. hätten alle Kontakte zu ihm abgebrochen. Kapke sagt, nein, er solle Brandt fragen. Es habe keinen Kontaktabbruch seitens Ap. gegeben.

Stolle sagt, er habe ja eine positive Meinung über Beate Zschäpe gehabt, was Kapke bejaht. Stolle fragt weiter, ob Ap. mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe, ob es Kontakt gegeben habe. Kapke sagt, das wisse er. Sie habe ihn angerufen, dass der Verfassungsschutz sie angesprochen habe. Es sei wohl schon um ihn gegangen. Frau Ap. habe das Gespräch mit den Leuten nicht weiter geführt. Auf Nachfrage sagt er, es sei ja bekannt gewesen, dass der Verfassungsschutz schon lange etwas über ihn habe wissen wollen, das habe man ja aus einer Schusseligkeit in einem Gerichtsverfahren mitgekriegt, da sei bekannt geworden, dass G10-Maßnahmen gegen sie gelaufen seien. Und normalerweise müssten G10-Maßnahme dem Betroffenen mitgeteilt werden und er habe bis heute keine Mitteilung bekommen. Stolle fragt, ob er im Kontext des Abtauchens des Trios 1998 mal polizeilich vorgeladen worden sei. Kapke: Sicher öfter. Ob es Hausdurchsuchungen gegeben habe? Kapke sagt, das könne sein, ob er wisse, wie viele Haussuchung er gehabt habe. Nach Schießübungen und Südafrika befragt, sagt Kapke, da hätten sie mal geschossen, hätten dazu Blechbüchsen aufgestellt.

Nebenklage RA Kuhn fragt nach Kapkes Aussage über „zwei Flintenweiber“ im Bezug auf B&H. Kapke meint, er könne ihm die Namen beim besten Willen nicht sagen. Kuhn fragt, ob es Mandy St. gewesen sei, „Whitepower-Mandy“. Kapke verneint lachend. Dann fragt Kuhn zu einem und einem 129er-Verfahren. Kapke sagt, das Verfahren sei ihm bekannt. Es sei ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gewesen. Das sei Anfang, Mitte der 90er gewesen. Kuhn hält aus dem Abschluss-Ermittlungsbericht von 1997 vor, das Verfahren sei gegen zwölf Beschuldigte eingeleitet, darunter Brandt, Br., Kl., Ge., Sch., Ni., Kapke, Gr., Gordon Ri., Sven Ro. Ob er mal an Wehrsportübungen in Milbitz, auf einem Truppenübungsplatz der GUS-Streitkräfte, teilgenommen habe. Kapke verneint das, der Name sage ihm nichts. Kuhn fragt, ob er Karl-Heinz Hoffmann persönlich kenne. Kapke: „Den durfte ich einmal kennenlernen, vor zwei, drei Jahren bei einer Veranstaltung“. Kuhn fragt, ob sie die Bands selber angesprochen hätten oder übers Mittelsleute. Kapke meint, sowohl als auch. Das sei oft über Mitglieder der Bands, die sich untereinander besser kennen, gelaufen. Nach Personen befragt, nennt Kapke Yves Ra. und einen Dobby. Einen Daniel Giese kenne er nicht wirklich, sagt Kapke auf Frage. Hier interveniert RA Klemke, er sehe hier nicht den geringsten Zusammenhang zum Verfahren.

Kuhn fragt nach Jürgen Lä. Kapke meint, kennen sei zuviel gesagt. Er könne nicht sagen, wann er ihm zum ersten Mal begegnet sei. Er sei bekannt in Jena, habe in der Nähe des Hauses in Lobeda gewohnt. Die Frage, ob er der rechte Szene angehört habe, verneint Kapke. Ob er vorher aktiv gewesen sei, wisse er nicht, so Kapke. Kuhn fragt, ob Herr Wohlleben ihn gekannt habe. Kapke wntwortet, er vermute, das sei ähnlich wie bei ihm. Kuhn fragt nach Enrico Th. Kapke verneint ihn zu kennen. Nach Ron und Gil Er. Befragt, sagt Kapke, die seien relativ bekannt in Jena. Er persönlich kenne sie nicht. Kuhn fragt, ob er einen Mann mit Nachnamen Ka. kenne, den er hier aus eigenem Nebenklägerwissen im Zusammenhang mit Passbeschaffung einführe. Hier interveniert Verteidiger Heer, er habe ein Verteidigerprivileg, Kuhn aber nicht, weshalb er sein Wissen offen machen müsse. Götzl fragt Kuhn, ob er seine Frage aufrechterhalten wolle, was Kuhn bejaht. Richter Götzl verkündet, dass die Frage abgelehnt werde, worauf Kuhn einen Gerichtsbeschluss fordert. Nebenklage RA Narin spricht sich für die Zulassung aus, denn der Kontext zwischen Ka. und Li. sei bei der Waffenbeschaffung und der Passbeschaffung durchaus relevant. Nach einer Unterbrechung verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage als nicht zur Sache gehörig abgelehnt wird. Es handele sich um Spekulation, die nicht mal einen mittelbarer Bezug zum Verfahren hätten.

Kuhn fragt weiter, ob Kapke Michael See kenne. Kapke meint, der Name sei ihm geläufig. Er habe aufgrund der Berichterstattung versucht sich ein Bild zu machen, aber die Bilder in den Medien sagten ihm nichts. Kuhn fragt nach der Gaststätte „Zum Grünen Wald“ in Weilrode. Kapke verneint. Kuhn: Ob er mal 1996 an Liederabenden teilgenommen habe. Kapke sagt, ob das in Weilrode gewesen sei, wisse er nicht, an Liederabenden habe er aber teilgenommen. Kuhn hält aus einem Spiegel-Artikel vor: Herr von Dolsperg aka Michael See würde sagen, er habe mit Kapke viel telefoniert und ihn eingeladen. Kapke erwidert, das könne sein. Kuhn sagt See gebe an, dass er gefragt worden sei, ob er die Drei verstecken könne. Kapke verneint das, er habe ihn nicht gekannt, also auch nicht am Telefon gefragt.

Nebenklage RA Hoffmann fragt, ob Kapke das Heft „Sonnenbanner“ kenne. Kapke gibt an, dass es ihm geläufig sei. Hoffmann fragt, ob das damals in Jena in seinem Freundeskreis gelesen worden sei. Kapke: Das könne er ihm nicht sagen. Er bestätigt, dass darin vom Aufbau von Zellenstrukturen die Rede sei, sei ihm aus der Berichterstasttung bekannt. Hoffmann fragt nach . Kapke, sagt, er kenne ihn von gelegentlichen Veranstaltungen. Das sei so Mitte der 2000er gewesen. Ob Fischer in Verbindung mit Personen aus Jena gewesen sei, könne er nicht sagen, antwortet Kapke auf Frage. Er sei wohl mal da gewesen. Er habe ihn mal eingeladen für das FdV. Hoffmann hält die Aussage von Carsten S. vor, dass Brandt über Kapke vor Haussuchungen gewarnt habe, ob konkrete Tipps ergangen seien. Kapke verneint das. Der Verteidiger von S., RA Hösl, interveniert, so habe das sein Mandant nicht gesagt. Hoffmann bittet um Entschuldigung, er habe das so notiert. Hoffmann fragt, ob S. Probleme wegen seines Schwulseins gehabt habe. Kapke meint, dass der „vom anderen Ufer“ gewesen sei, sei erst nach dessen Weggang bekannt geworden. Das sei nur ein weiteres Problem mit ihm gewesen.

RA Narin fragt zur Gaststätte in Heilsberg und ob der Zeuge das Trio bei der Gaststätte getroffen habe. Kapke sagt, er meine, dass da 1998 der Mietvertrag ausgelaufen sei. Narin fragt, ob mal eine Form der Kontaktaufnahme vereinbart gewesen sei, dass auf Festnetz angerufen werde und man sich dann treffe. Kapke verneint. Narin fragt nach politisch motivierten Gewalttaten mit Ralf Wohlleben, was der Zeuge ebenfalls verneint. Narin: Auch nicht im Zusammenhang mit den angezündeten Autos und Jana Ap. Kapke erwidert, da habe es eine Verurteilung wegen angeblicher Körperverletzung gegeben. Narin sagt, da seien zwei Mädchen festgehalten und gegen einen Zaun gedrückt worden. Kapke: Ja, wenn das Körperverletzung sei. Auf Frage sagt er, das Fahrzeug seines Bruders sei abgebrannt. Man habe die nicht angegriffen. Die Frauen hätten mit den verbrannten neuen Sitzbezügen geprahlt. Die hätten sich dann mit seinem Bruder verabredet, da sei dann aber er da gewesen, es habe geklärt werden sollen, wer das gewesen sei. Narin fragt nach der Rolle von Jana Ap. dabei. Kapke meint, das könne er gar nicht sagen. Es habe einen Treffpunkt mit den beiden Damen gegeben, um das zu klären. Danach sei man mit denen in der Kneipe gewesen, da sei Ap. dabei gewesen. Narin sagt, das sei als gefährliche Körperverletzung und Nötigung angeklagt gewesen, ob er mit Wohlleben das  Vorgehen gegen die Mädchen besprochen habe. Kapke erwidert, nichts sei da geplant gewesen. Sie seien einfach so da hingegangen. Sie hätten dort auch nicht mit den Frauen gerechnet, sondern mit einem Mob vermummter Linksextremisten.

Narin fragt mit Bezug zum JF-Interview, wer der „innere Feind“ gewesen sei. Kapke sagt, erstmal, er hätte ohnehin niemanden getötet. Das größte Problem im Land sei die Bevölkerung selbst. „Wir“ stünden uns selbst am meisten im Wege. Da man dem Kapitalismus freien Lauf lasse, verfalle die Kultur. Narin fragt, ob RA Jauch ihn in dem genannten Verfahren vertreten habe, woraufhin Kapke meint, das wisse er gar nicht genau. Narin fragt weiter, ob es eine Vereinbarung mit Jauch gegeben habe, als es um ein mögliches Verbot des THS gegangen sei. Kapke antwortet, das könne sein, er habe sie rechtlich beraten, das sei ja dessen Aufgabe. Narin konfrontiert ihn mit Zitaten über ihn von der THS-Homepage: André Kapke betreibe heidnische Religionsausübung, sei mehrfach strafrechtlich aufgefallen, u.a. mit Ra., Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Kapke erwidert, das sei eine ganz simple Sache. Sie seien wegen krimineller Vereinigung verfolgt worden und deshalb habe es die öffentliche Distanzierung gegeben. Den THS habe es nicht als Organisation, sondern nur als Plattform und Namen gegeben.

Narin fragt nach einem Max Se. Kapke sagt,kennen sei zuviel gesagt. Narin hält eine Aussage von Se. Vor, er wisse, dass der Aufenthaltsort der Drei in der Schweiz sei und dass er von Kapke wisse, dass alle Drei 3-4 mal jährlich in der Stadt seien. Das sei 2003 gewesen. Kapke sagt, da habe er den schon seit Jahren nicht mehr gesehen. Narin fragt nach . Kapke: Ja, den kenne er von Veranstaltungen. Ob ihm das Mittwochsdossier ein Begriff sei fragt Narin, was der Zeuge verneint. Auf die Frage, ob er sich für germanische Mythologie interessiere, sagt Kapke, mehr oder weniger. Narin fragt, ob ihm bekannt sei, dass der Mittwoch als Tag des Todes gegolten habe und dass fast alle Morde am Mittwoch begangen worden seien. Kapke antwortet bissig: Ach ja, er könne auch noch ein paar Runensteine rausholen. Narin zitiert aus einem Ittner-Flugblatt, das nur wenige Tage vor dem ersten Mord erschienen sei. Ob da mal drüber geredet worden sei. Kapke: Er habe mit Ittner herzlich wenig geredet.

Narin fragt, ob ihm Mandy St., , Marcel We. bekannt seien, was verneint wird. Die Frage, ob er mal Personen angewiesen habe, Zeugen in einem Verfahren einzuschüchtern, bestreitet Kapke. Narin: Ob er einen , einen ehemaligen Polizisten aus Jena kenne. Kapke: Das sage ihm nichts. Auch die Schwedenschanze in Desbach sage ihm nichts. Narin sagt, das sei bei Oberweißbach. Kapke erwidert, er wisse es nicht, aber glaube nicht. Narin fragt nach dem Polizisten Maik We. kenne, was Kapke verneint. Dann fragt Narin nach Kontakt zur rechten Szene in Chemnitz. Kapke sagt, eigentlich nicht, er habe wohl mal getroffen. Der Name Jörg Wi. sage ihm nichts. Ob er mal unter dem Label „Grillparty“ Neonazi-Konzerte organisiert habe, verneint Kapke. Narin fragt, nach einer Grillparty 2004, wo Maik Em. anwesend gewesen sei. Kapke sagt, der habe sich mal im Leipziger Raum bewegt und sei dort auf einem Koordinierungstreffen gewesen. Eine Grillparty sage ihm nichts. Die Fragen, ob er Benjamin Gä., Ivette und kenne, verneint der Zeuge. Er könne gar nicht sagen, was das für eine Grillparty gewesen sein könnte. Narin fragt weiter zu Vorgängergebilden des THS und der Anti-Antifa Ostthüringen. Kapke sagt, natürlich kenne er die, sie seien oft mit ihnen in Verbindung gebracht worden. Das sei auch eine reine Namensfloskel. Anti-Antifa gebe es in jedem Kuhkaff. Wie der Name entstanden sei, könne er nicht sagen. Es sei gut möglich, dass er von Herrn Brandt stamme.

Nebenklage RA Ünlucay fragt, ob er bestimmte Volksgruppen meine, wenn er von ausländischen Volksgruppen in der BRD rede, was Kapke verneint. Ünlucay fragt, ob für ihn Niederländer und Türken gleich viel wert seien. Kapke meint, es sei keine Wertigkeit damit verbunden. Er habe mit Türken kein Problem, er habe auch schon in in der Türkei Urlaub gemacht. Er wolle in der Türkei dann nur auch Türken treffen. Ünlucay fragt, ob sie auch türkische Bands zum FdV eingeladen hätten. Kapke antwortet, das sei ein europäisches Festival gewesen und die Türkei liege seines Wissens nicht in Europa. Ünlucay fragt weiter, ob er dieselbe Abneigung gegen Niederländer wie gegen Türken habe. Kapke sagt, rein geografisch sei der Niederländer ihm näher, sicher auch kulturhistorisch. Auf die Frage, ob er wolle, dass die türkische Bevölkerung das Land verlässt, sagt der Zeuge, er halte die Zahl der Türken in Deutschland für zu hoch.

Verteidiger RA Hösl fragt nach THS, KSJ, NWJ, ob es zwischen den drei Labels eine zeitliche Reihenfolge der Verwendung gebe. Kapke sagt, seiner Erinnerung nach sei KSJ die älteste, teilweise seien sie parallel verwendet worden. 2001 hätten sie THS fallen gelassen, nach der Enttarnung Brandts. KSJ sei schon Mitte der 90er kein Thema mehr gewesen. NWJ sei Ende der 1990er gewesen, er wisse es beim besten Willen nicht.

Verteidiger RA Klemke fragt, Kapke sei doch mit Mario Br. in Südafrika gewesen, ob noch andere Mitglieder der „sogenannten rechten Szene“ Südafrika bereist hätten. Kapke sagt, es seien noch Freunde von ihm einige Zeit später dort gewesen. Ein gewisser Mike St. Klemke fragt nach einem Zwischenfall bei der Südafrika-Reise von Mike St. Kapke antwortet, ein Bekannter von St. sei auf dem Grundstück von Nordbruch angeschossen worden, „von, wie man so sagt, Ureinwohnern“. Der Täter sei nicht ermittelt worden. Wie er davon erfahren habe wisse er nicht mehr genau. Es könne sein, dass er ihm das selbst erzählt habe. Klemke will wissen, ob das ein Thema in der „sogenannten rechten Szene“ in Jena und Umgebung gewesen sei. Kapke meint, das sei Thema allgemein in Thüringen gewesen, da es nicht so alltäglich gewesen sei. Es sei das Gelände gewesen, wo er selber gewesen sei. Klemke fragt nach Verbindungen von St. zu Mundlos und Böhnhardt, was Kapke verneint. Klemke fragt nach dem Begleiter von St.. Kapke: Er wisse nicht, wie der heiße, Börn, Burn oder so.

Klemke fragt wie viele Brandlegungen, Sachbeschädigung usw. grob eingeschätzt ihm widerfahren seien. Kapke sagt, das gehe sicher in die 50, 60, 70 zertrümmerte Scheiben und sicher 20 abgestochene Reifen. Klemke fragt nach Angriffen auf seine Person. Dies beanstandet die BAW. Zur Klärung muss der Zeuge raus. Klemke macht deutlich, dass es hier um die Gewaltdiskussion gehe, da sei die Frage nach linker Gewalt wohl nur zu folgerichtig, denn sie hätte Reaktionen der rechten Szene provoziert. OStA Weingarten entgegnet, dass die Opfereigenschaft des Zeugen Kapke für das Verfahren nicht relevant sei. Götzl lässt die Frage zu. Nachdem Kapke wieder drin ist, fragt Klemke nach körperlichen Attacken. Kapke sagt, ja, mehrmals. Er könne sich nicht konkret erinnern. Er habe in Erinnerung, dass ihn mal jemand habe überfahren wollen. Er sei von bekannten Linksextremen angepöbelt worden und die hätten dann mehrfach versucht, ihn zu überfahren. Er habe befürchtet, dass der Täter Verstärkung holen würde. Das sei dann auch so gewesen, keine zehn Minuten später seien 20-30 Vermummte gekommen. Dann sei die Polizei gekommen und habe den festgenommen. Bei dem seien dann auch Waffen und Drogen gefunden worden und der sei dann auch verurteilt worden – zu Sozialstunden. Klemke fragt, ob sie an Vergeltung oder Rache gedacht hätten. Kapke: Nein, so nicht. Nur Selbstschutz sei Thema gewesen. Von der Polizei sei nicht so viel gekommen. Klemke fragt zu dem brennenden Auto an Weihnachten,  ihm, Klemke, sei bekannt geworden, dass er von Wohlleben angerufen worden sei. Kapke meint, das könne schon sein. Auf dem Rückweg von einem Umtrunk nach der Familienfeier hätten sie auf der Autobahnbrücke dann schon den Brand gesehen.

Nun fragt RAin Schneiders. Ob es nach dem 4.11.2011 Gespräche mit Wohlleben gegeben habe. Kapke: Er meine schon, logisch. Inhaltlich könne er gar nichts sagen. Schneiders fragt nach Wohllebens Reaktion auf die Medienberichterstattung. Kapke antwortet, die Art der Berichterstattung habe sie alle schockiert und erbost. Es sei allgemein spekuliert und viele Lügen verbreitet worden. Er habe das am Anfang nicht für voll genommen, es sei zum Teil einfach schwachsinnig gewesen, man sei nicht gerade erbaut darüber gewesen, dass man da involviert wurde. Schneiders fragt erneut nach Wohllebens Reaktionen. Kapke sagt, man sei angepisst gewesen, man habe schließlich Familie gehabt. Das sei nicht gerade toll gewesen, in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden, nicht schön. Ralf sei angepisst gewesen. Auf seine Freundschaft mit Wohlleben angesprochen, sagt Kapke, sie seien schon davon ausgegangen, dass da mal versucht werden würde „klar Schiff zu machen und Freunde wegzuknacken“. So nach dem Motto: Erstmal festnehmen und dann das Sieb schütteln. Dann lässt Schneiders einen Zeitungsartikel auflegen, der Kapke beim Hochwassereinsatz in Sachsen als Feldkoch zeigt und will wissen, ob das auch eine THS-Aktion gewesen sei. Kapke meint, ja, wenn sie so wolle. Schneiders nennt die Internetseite Haskala als Quelle.

RA Klemke fragt noch einmal nach Carsten S., wie das gelaufen sei, dass dieser die Rolle des Stützpunktleiters bekommen habe. Kapke sagt, er meine, Brandt habe das angeregt. Sie hätten gelegentlich Kontakt gehabt. Klemke fragt nach S.s Beweggründe mitzumischen. Kapke: Das sei ihm nicht erinnerlich. Die Frage, ob S. sich beschwert habe, verneint Kapke.

RA Narin fragt, ob er in Südafrika Kontakt zu Herrn Terreblanche gehabt habe und ob dort das Pässe-Thema besprochen worden sei. Beides verneint Kapke. Narin fragt nach einer Person mit dem Spitznamen „Riese“. Kapke antwortet Marcel Degner, tippe er mal so ins Grüne. Die Frage, ob er gewusst habe, dass der V-Mann gewesen sei, bejaht der Zeuge, aber nicht zu dem Zeitpunkt.

Götzl fragt zu den Pässen, ob ihm der Name der Person aus Hooliganszene bekannt sei. Kapke verneint, den wisse er nicht. Götzl: Vielleicht Kalisch? Kapke verneint. Ob bei der Südafrika-Reise 1998 mit Brehme auch das Thema Reise mit Jauch besprochen worden sei, will Götz wissen. Kapke: Das könne er nicht sagen. Dann wird Kapke entlassen.

Im Anschluss widerspricht Verteidigerin RAin Sturm der Verwertung der Aussage André Kapkes zur Telefonliste, zu der bereits ein Verwertungswiderspruch vorliege.

Non folgen noch drei Stellungnahmen der BAW. OStA Weingarten sagt zum Beweisantrag von RA Kuhn u.a. vom 18.3. (siehe 94. Verhandlungstag), der Inaugenscheinnahme des „Sonnennbanners“ und der Verlesung des Artikels trete man nicht entgegen. Den Antrag auf zeugenschaftliche Einvernahme beantrage die BAW abzulehnen. Ob es der Zeuge gewesen sei, der das Heft herausgegeben und den Artikel verfasste, ob er als V-Mann „Tarif“ für das BfV gearbeitet und ob er noch Kontakt zu neonazistischen Organisationen habe, gebe für dieses Verfahren nichts her. Diskussionen im THS zu Widerstandsstrategien seien nicht von weiterführendem Interesse in diesem Verfahren. Schließlich sei auch die Aufklärung bezüglich der Unterbringung von Böhnhardt/Mundlos/Zschäpe nach dem Untertauchen nicht relevant, weil die Möglichkeit der Beschaffung verneint worden sei. Schließlich gebiete die Aufklärungspflicht nicht die Beweiserhebung, da nicht sie nicht zur Tatfolgefrage beizutragen vermöge. Und der Zeuge habe laut seinen Angaben, soweit sie im Spiegle zitiert seien, bereits 2002 dem braunen Milieu den Rücken gekehrt.

Dem Beweisantrag von RAin von der Behrens u.a., Thomas Gerlach als Zeugen zu laden soll nicht entgegengetreten werden. Die BAW halte die Einvernahme für geboten, betreffend seines Erlebens von Zschäpe, seiner Kontakte zu Mandy St. und zu André E. und dessen Einstellung bezüglich der Weitergabe persönlicher Daten von St. an Zschäpe.

BAW-Vertreter Schmidt sagt, der Protokollierungsantrag zur Aussagen des Zeugen Carsten Ri. sei zurückzuweisen. Die Voraussetzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes lägen nicht vor, es sei nicht erkennbar, worin das strafbare Verhalten des Zeugen liegen solle. Außerdem sei er als Zeuge schon entlassen, könne einer Niederschrift seiner Aussage also nicht mehr zustimmen.

Auf die Frage von RAin von der Behrens, ob die BAW diese Stellungnahmen noch schriftlich nachreiche, lässt Sitzungsvertreter sagt Diemer, sie hätten nicht die Absicht, die Stellungnahmen schriftlich niederzulegen: „Die sind nur mündlich, einfach zuhören, gell.“

Rechtsanwalt Scharmer erklärt zur Aussage Kapkes: „Auffällig ist dass André K. sich an Dinge, die inzwischen entarnte V-Leute betrifft, gut erinnern konnte, aber immer dann, wenn es um ideologische oder strukturelle Fragen ging, sich in Erinnerungslücken flüchtete. Allerdings entlarvte der Zeuge auf konkrete Vorhalte oder wenn er sich provoziert fühlte die menschenverachtende, rassistische und gewaltbereite ideologische Ausrichtung der Szene um den Thüringer Heimatschutz, aus der auch die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Holger G. und Carsten S. stammen.“

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