Jürgen Helbig ist an diesem Tag der einzige Zeuge. Als Jugendfreund von Wohlleben lernte er auch Uwe Böhnhardt kennen. Nach dem Untertauchen verrichtete er Kuriertätigkeiten für das Trio und übermittelte Nachrichten. Laut seiner Aussage wurde dies von Ralf Wohlleben und Carsten S. koordiniert, die ihm beispielsweise mitteilten, wann er Anrufe von Böhnhardt/Mundlos entgegen nehmen sollte und ihm die Gegenstände für die Kurierfahrten übergaben. Die Befragung des Zeugen verlief sehr stockend und einsilbig, oft antwortete erst nach längerem Schweigen. Im Laufe der Vernehmung kam heraus, dass er bei seinen Kuriertätigkeiten wohl vom LKA Thüringen observiert wurde. Später verwickelte er sich in Widersprüche, die nicht komplett aufgeklärt werden konnten.
Zeuge:
- Jürgen Helbig (Umfeld von Jenaer Neonazis in den 90er Jahren, Unterstützung der Untergetauchten)
Der Verhandlungstag beginnt um 9.50 mit der Feststellung der Präsenz durch Richter Götzl. Als Nebenkläger ist Herr Turgut anwesend.
Danach beginnt die Einvernahme des einzigen Zeugen des Tages, Jürgen Helbig, heute 38 und Fahrer bei einer Spedition, der in den 90er Jahren zur Jenaer Neonaziszene gehörte, durch Richter Götzl. Götzl bittet, den Zeugen, zunächst einmal von sich aus von Kontakten zu den Angeklagten sowie Mundlos und Böhnhardt insbesondere um die Jahre 1999 und 1998 zu erzählen. Der Zeuge schweigt, Richter Götzl fragt nach, wie sie sich kennengelernt haben. Helbig antwortet, dass er mit 13 oder 14 Jahren Wohlleben kennengelernt habe, weil sie im gleichen Stadtteil wohnten. Auf die Frage Götzls, wie gut sie sich gekannt hätten sagt Helbig, sie hätten sich öfters am Nachmittag getroffen und gemeinsame Unternehmungen gemacht. Als der Zeuge auf die Aufforderung, er solle weiter erzählen, schweigt, fordert Götzl ihn auf, auch auf andere Personen einzugehen, und fügt hinzu, dass es ihm recht wäre, wenn der Zeuge von sich aus schildert. Helbig erzählt, auch Uwe Böhnhardt habe er gekannt und ihn immer mal getroffen, er habe ihn in der Clique kennengelernt, mit 14, 15. Dort wären sie einander vorgestellt worden, außerdem seien ihre Väter Arbeitskollegen gewesen. Wie intensiv der Kontakt gewesen sei? „Mehr lose.“
Götzl fordert ihn auf, auch die anderen Personen durch zu gehen, daraufhin gibt Helbig an: Holger G. und Carsten S. habe er durch Wohlleben kennengelernt, Zschäpe und Mundlos habe er nur vom Sehen und flüchtig gekannt. Auf Götzls Bitte um eine zeitliche Einordnung gibt Helbig die Jahre 1996/1997 an. Herrn Eminger kenne er nicht. Der Richter fragt, wen er zuerst gekannt habe, Wohlleben oder Böhnhardt, Helbig antwortet Wohlleben. Nun fragt Götzl nach den Unternehmungen von Helbig und Wohlleben: „Getroffen meist an der Tischtennisplatte und dann gequatscht, was man so macht“. Götzl fragt den Zeugen wieder nach Böhnhardt. Sie hätten nicht so oft Kontakt gehabt, hätten sich durch die Clique kennengelernt und gemeinsam abhauen wollen. Auf Nachfrage antwortet er: „Wir hatten Probleme zuhause, jeder auf seine Weise, da wollten wir verschwinden.“ Sie hätten nichts genaueres vorgehabt. Sie hätten es gemacht, aber wurden von der Polizei erwischt, er war 16 Jahre alt, Böhnhardt ein Jahr jünger. Helbig spricht erst von Uwe, berichtigt sich dann und sagt „Herr Böhnhardt“. Auf diese zögerlichen Antworten hin, fordert Richter Götzl den Zeugen zum wiederholten Mal auf, einfach zu erzählen. Helbig gibt an, sie hätten Fahrzeuge entwendet und in Stadtroda gestellt und festgenommen worden. Wieder stellt der Richter Fragen, auf die der Zeuge einsilbig antwortet. Wo sie mit den Fahrzeugen hin wollten. „Wir hatten kein Ziel“ Ob jeder ein Fahrzeug hatte. „Ja.“ Ob er verurteilt wurde. „Nein.“ Auch Böhnhardt sei seines Wissens nach nicht verurteilt worden.
Götzl fragt nun nach dem Verhältnis von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zueinander. Helbig antwortet, dass sie wohl Freunde waren. Der Richter fragt, ob der Zeuge mitbekommen habe, dass die Drei plötzlich nicht mehr erreichbar waren. „Wie meinen Sie das jetzt?“ Der Richter präzisiert: Ob die Drei für Helbig irgendwann nicht mehr erreichbar waren, ob sie verschwunden waren, ob er was mitbekommen hätte. „Weiß ich nicht.“ An dieser Stelle interveniert die RAin Sturm für die Verteidigung von Zschäpe und sagt, diese Frage würde ja voraussetzen, dass alle für ihn vorher erreichbar gewesen seien. Götzl antwortet, er setze gar nichts voraus, ob es eine Situation gab, wäre seine Frage gewesen. RA Klemke für die Verteidigung Wohlleben gibt Sturm recht, um nicht mehr erreichbar zu sein, hätten sie vorher erreichbar sein müssen. Götzl antwortet, dann solle der Zeuge dies ausführen. Dieser schweigt. Götzl hakt nach, er solle möglichst genau sagen, wie es in den Jahren 1997, 1998 und 1999 mit den Kontakten zu den Drei ausgesehen hätte. Helbig sagt, er hätte Böhnhardt immer mal getroffen, mit den beiden anderen habe er weniger zu tun gehabt.
Götzl möchte das genauer wissen. „Was soll ich da genauer erzählen? Man hat sich getroffen, hat sich unterhalten und das wars. Nichts weiter.“ Wie das 1998 gewesen wäre. Helbig sagt, dann hätte man sich nicht mehr gesehen. Götzl fragt, ob er 1998 Kontakt gehabt habe. Helbig gibt an, nur telefonisch mit Böhnhardt. Helbig soll erzählen, wie das abgelaufen sei, woraufhin er antwortet, dass Böhnhardt angerufen habe „und das wars“. Ob das wechselseitig gewesen wäre oder wie er sich das vorstellen könne, hakt der Richter nach. „Telefonzelle.“ Götzl fordert Helbig auf, in ganzen Sätzen zu antworten, Helbig schweigt daraufhin, genauso, als Götzl nach dem Stichwort Telefonzelle fragt, erst auf Nachfrage, antwortet Helbig, Wohlleben habe den Kontakt hergestellt, dieser hätte ihm gesagt, in welche Telefonzelle er gehen solle, um zu erfahren, welche Sachen sie für die Flucht bräuchten und die hätte er dann übergeben. Ihm sei gesagt worden, in welche Telefonzelle er gehen solle, dann habe er Aufträge angenommen und diese bearbeitet. Wer ihm das gesagt hätte, möchte der Richter wissen. Wohlleben und S. Er wisse nicht mehr genau, wie viele Telefonate es gegeben hätte, auch eine Schätzung kann er nicht abgeben. Auf die Frage, ob es ausschließlich Böhnhardt am Telefon gewesen sei, gibt Helbig an, eine Frauenstimme sei es nie gewesen, aber er denke, mit Mundlos habe er auch gesprochen. Wann der erste Kontakt stattgefunden hätte, wisse nicht genau, er denke, nachdem sie verschwunden waren. Das müsse Anfang des Jahres gewesen sein, er komme zu dieser Einordnung, weil es ja überall in der Zeitung gestanden habe. Er könne nicht genau sagen, ob der erste Kontakt mit Böhnhardt oder Mundlos stattgefunden habe, weil man am Telefon nicht immer erkennen könne, wer dran ist. Auf Nachfrage kann er sich nicht erinnern, worum es in diesem ersten Telefonat ging.
Richter Götzl hakt nach, wie es dazu gekommen sei, Helbig antwortet, ihm sei Bescheid gesagt worden, welche Telefonzelle, es war die in Jena-Ost, Karl-Liebknecht-Straße. Auf weitere Nachfrage, sagt er, dass Wohlleben oder S. ihm Bescheid gesagt hätten. Wie ihm das erklärt worden sei? Er sei gefragt worden, ob er das machen könne, er hätte das bestätigt und dann hätte er das gemacht. Der Frage nach dem Zweck antwortet Helbig, um persönliche Sachen zu besorgen. Am Anfang hätte er nicht viel über die Situation gewusst, dann manches aus der Zeitung erfahren. Er hätte nicht gewusst, warum die weg sind, er hätte nicht viel Kontakt zu ihnen gehabt. Mit Wohlleben und S. hätte er sich nicht über die Situation unterhalten, er hätte ja schon etwas durch die Zeitung erfahren, da hätte er nicht weiter nachzufragen brauchen. Götzl bittet Helbig weiter zu beschreiben, die einzelnen Telefonaten und die Aufträge. Helbig erzählt, er hätte beispielsweise mal einen Tüte nach Zwickau gefahren, zum McDonalds-Parkplatz an der Autobahn A4. Er hätte den Auftrag bekommen, zur Telefonzelle zu gehen, da wurde ihm gesagt, er würde von Wohlleben eine Tüte bekommen und die habe er dann mit seinem Privat-PKW, einem Toyota gefahren. Auf dem Parkplatz selbst sollte er warten, dann wäre jemand auf ihn zugekommen und der hätte das übernommen, „und das wars.“ Diese Person hätte er nicht gekannt, ein Name sei nicht gefallen, dieser hätte nur Helbig mit seinem Vornamen angesprochen. Er sei kurz ausgestiegen, hätte die Tüte aus dem Kofferraum geholt und wäre dann wieder gefahren. Der Mann sei so groß wie er gewesen und hätte ein schwarzes Kapuzenshirt getragen, er hätte nichts weiter gesagt, nur dass er den Beutel abholen wollte. Auf Nachfrage sagt Helbig dass es ein Plastik-Beutel gewesen sei, es seien CDs darin gewesen und Anziehsachen. Er habe das nur beim Tragen gesehen. Wohlleben oder jemand anderes hätte sich danach nicht erkundigt, ob es geklappt habe.
Richter Götzl fragt, wie es mit der Kontaktaufnahme weitergegangen sei. Helbig antwortet, dass nochmal Anziehsachen und persönliche Papiere aus Zschäpes Wohnung geholt werden sollten. Er sei dann mit Carsten S. abends hin gefahren, Helbig hätte unten im Auto gewartet. Ob es reibungslos gegangen sei, fragt Götzl. Nein, die Polizei sei gekommen, er hätte sie aber nur gesehen und sei dann weggefahren, die Polizei hätte sie nicht bekommen. S. hätte er später in Winzerla wieder getroffen. Von da an habe S. weitergemacht, Helbig ging davon aus, dass die Dinge zu Zschäpe sollten. Er könne allerdings nicht sagen, ob es geklappt hat. Auf Nachfrage, wie es dazu gekommen sei, sagt Helbig, dass S. ihn gefragt hätte, ob er ihm helfen könne, und da hätte er mitgemacht. Das sei Mitte des Jahres 1998 gewesen.
Götzl fragt weiter, ob es noch weitere Kontakte oder Aufträge gegeben hätte. Helbig bejaht, er hätte nochmal einen Beutel von Wohlleben oder S. bekommen und diesen dann in der Felsenkellerstraße in Jena, wo eine ehemalige Brauerei gewesen sei, abgegeben. Götzl möchte wissen, wem er den Beutel gegeben hätte. Helbig sagt, er wisse es nicht, es sei ein dunkler Hauseingang gewesen, der Mann hätte dunkle Klamotten angehabt mit Kapuze auf. Gözl hakt nach wie er da hingekommen sei. Helbig beschreibt, er sei mit seinem Privat-PKW hingefahren. Dadurch dass das eine Sackstraße sei, habe er sein Fahrzeug unten hingestellt, sei den Berg hoch, habe es abgegeben und sei wieder gegangen. Derjenige sei aus dem dunklen Hauseingang herausgetreten, habe den Beutel an sich genommen und sei gegangen. Woher er gewusst habe, dass es der Richtige war? Helbig sagt, es hätte ja nur die Person wissen können, dass er kommt, es sei eine Ruine gewesen, da hätte niemand gelebt. Er hätte nur gefragt, ob er den Beutel habe, dann habe er ihn übergeben. Was in dem Beutel war, wisse er nicht, der sei oben zugebunden gewesen. Ihm wurde nicht gesagt, was darin enthalten war und er hätte auch keine Vermutung. Der Auftrag sei ihm wieder in der Telefonzelle gegeben worden, am anderen Ende wäre sich vorgestellt worden, hier ist der Uwe. Er selbst hätte immer die genaue Zeit gehabt aber keine Nummer, es hätte in der Telefonzelle geklingelt. Er habe den Beutel von Wohlleben oder S. bekommen, das wäre ihm vorher auch so gesagt worden, von dem Uwe am Telefon. Er sei dann zu Wohlleben gegangen, habe da nachgefragt und dann (später) den Beutel bekommen und hingefahren. Auf Nachfragen von Götzl sagt er, es sei ein normaler Beutel gewesen, nicht schwer. Es hätte nicht Beulen gemacht und er hätte nichts hartes gespürt: „Was weiß ich, ich weiß es nicht mehr.“ Ob er nach der Übergabe mit jemanden gesprochen hätte. „Nein.“ Er wisse nicht mehr, wann das mit der Brauerei gewesen sei, vielleicht sei es in der letzten Jahreshälfte gewesen.
Götzl fragt nach, ob es noch weitere Kontaktaufnahmen oder Aufträge gegeben hätte. Telefonisch könne sein, aber er, Helbig, wisse nichts genaueres mehr. Götzl fragt nach, ob Helbig nach dem Felsenkeller mit jemanden gesprochen hätte, ob es ein Treffen mit Wohlleben oder S. gegeben hätte, er könne das nicht nachvollziehen, daher belehrt der Richter den Zeugen noch einmal, dass er die Wahrheit sagen müsse. Helbig antwortet, er wisse nicht, ob es noch weitere Telefonate gegeben hätte, es könne sein, aber er wisse es nicht. Götzl fragt nach, wie es mit dem Kontakt mit Wohlleben weiterging. Helbig gibt an, er habe Wohlleben jedes Wochenende gesehen, sie hätten immer was zusammen unternommen. Götzl fragt nach der beruflichen Situation des Zeugen 1998. Er sei in der Spedition gewesen, in der er noch heute ist. In welcher das gewesen sei? Ob er das sagen müsse. Ja, müsse er, sagt Götzl. In der Görjan Spedition [phon.]. Götzl fragt nach, wie oft er damals Carsten S. gesehen hätte. „Eher weniger.“ Wie oft ungefähr? Ein bis zweimal bis Ende 1998. Wie das überhaupt mit der Kontaktaufnahme von Wohlleben und Schultze zu ihm gelaufen sei? Diese seien auf ihn zugekommen. Der Richter fragt nach seinem Verhältnis zu den beiden. Wohlleben und er seien Freunde gewesen, mit Carsten sei es eine lose Freundschaft gewesen.
Nun möchte der Richter, dass Helbig Böhnhardt und seine Persönlichkeit näher beschreibt. „Wenn es um seine Interessen ging, die hat er schon durchgesetzt.“ Es wäre seine Einschätzung, er könne da keine Beispiele nennen, Böhnhardt habe immer ein Messer bei sich getragen. Auf Nachfrage nach dem Zweck sagt Helbig er gehe davon aus, zu seiner Verteidigung, wozu solle man sonst ein Messer tragen. Von sonstigen Waffen wüsste er nichts. Böhnhardt habe immer Springerstiefel angehabt und Bomberjacke. Wie die politischen Ansichten gewesen seien? Er hätte eine politische Ideologie vertreten, dass hätte er schon am Aussehen, das er beschrieben hat und an den kurzen Haaren erkannt. Götzl fragt nach Äußerungen. Helbig antwortet, sie seien zusammen auf Demonstrationen gewesen. Einmal in Dresden und der „Sandro-Marsch“ in Neuhaus. Auf inhaltliche Fragen, worum es bei den Demos ging, antwortet der Zeuge nicht, er nennt noch einmal die Orte und schweigt dann. Götzl geht zurück zu Böhnhardt und fragt, welche Ansichten dieser hatte. „Er war gegen Ausländer.“ Weiteres wisse er nicht. Ob Helbig wisse, wie Böhnhardt zu Gewalt stand? Über Waffen hätten sie sich nicht unterhalten und auch Gewaltanwendung sei kein Thema in ihren Unterhaltungen gewesen, er wisse auch nicht, was Böhnhardt politisch erreichen wollte.
Götzl wechselt das Thema und fragt Helbig ob ihm „Pogromly“ etwas sage. Ja, das sei ein verändertes Monopoly-Spiel. Die Frage, ob er was damit zu tun gehabt habe, bejaht er. Auf Nachfrage sagt er, er habe die Spiele bei sich zuhause gelagert, wenn welche verkauft wurden, habe er sie raus gegeben, entweder an S. oder an die Person, die ein Spiel gekauft habe. Bekommen habe er die Spiele von Wohlleben und S., die Spiele selbst hätten von Böhnhardt und Mundlos gestammt. Er hätte sie allerdings nicht selbst verkauft. Mal hätte er Geld genommen, was er weitergegeben habe, mal hätte er nur da Spiel raus gegeben, wenn er gewusst hätte, dass es schon bezahlt sei, diese Information habe er von Carsten oder Wohlleben bekommen. Bei ihm hätten ca. 20 Spiele gelagert. Seines Wissens nach wurden ca. 100 Spiele produziert, das habe er aus der Zeitung erfahren, zum damaligen Zeitpunkt habe er das nicht gewusst, er wisse nicht, wo die anderen waren. Götzl fragt nach, ob alle Spiele, die bei ihm gelagert wurden, auch verkauft wurden. Helbig glaubt ja, sie wären vom Bekanntenkreis, der rechten Szene gekauft worden, Namen wüsste er nicht, sie hätten die Adresse bekommen. Er hätte die Personen vom Sehen her gekannt, aber nicht vom Namen her. Diese hätten dann speziell danach gefragt, und da hätte er ihnen ein Spiel gegeben. Drei bis vier seien von den Käufern selbst abgeholt worden. 100 wäre der Preis gewesen. Das sei aber der Bekanntenkreis von Wohlleben, Carsten S. und Holger G. gewesen und nicht seiner. Götzl bittet Helbig auf die Rolle von G. einzugehen, der wäre bisher noch nicht erwähnt worden. G. hätte auch mal Spiele abgeholt. Es folgt eine kurze Pause.
Dann fragt Götzl weiter nach „Pogromly“ und seinem Inhalt. Helbig antwortet, es sei darum gegangen, Städte „judenfrei“ zu kriegen, es seien KZs drauf. 1997/1998 habe er das zum ersten Mal bei Böhnhardt gesehen. Er habe es aber nie selbst gespielt. Götzl fragt, ob Helbig Herrn Kapke kennt. Helbig bejaht das, auf die Frage nach einer Beschreibung antwortet er „Bekannter“. Er habe ihn zum gleichen Zeitraum durch Wohlleben kennengelernt. Wohlleben und Kapke seien beste Freunde gewesen. Wie das Verhältnis von Kapke und Böhnhardt gewesen sei? Er wisse es nicht 100%, aber er würde sagen, dass sie Freunde waren. Götzl fragt nach, ob Helbig und Böhnhardt befreundet waren. Dazu hätten sie sich zu selten gesehen, beste Freunde seien sie nicht gewesen, aber befreundet. Mit Mundlos und Zschäpe habe er nicht viel zu tun gehabt, er habe sie nur mal gesehen. Am Telefon habe er Mundlos nicht sicher erkannt, am Telefon klinge die Stimme ja immer anders, aber er gehe davon aus, dass auch mal Mundlos dran gewesen sei.
Götzl stellt fest, Helbig sei in der damaligen Zeit mal von staatlichen Stellen angesprochen worden. Helbig bestätigt dies, es sei der VS gewesen, sie wollten ihn anwerben, hätten ihm Geld geboten. Sie hätten was zu Wohlleben wissen wollen. Zeitlich würde er das 1998 einordnen, wisse aber nicht mehr genau wann, er hätte da noch in der Baufirma gearbeitet, wo der ehemalige Kohleofen war. Es wäre eine Person vom VS gewesen, es gab zwei Kontakte. Götzl fragt, wie es zum zweiten Kontakt gekommen sei. Er wäre immer nach Arbeitsende abgepasst worden, dann habe er ihnen gesagt, dass er das nicht mache „und dann war gut“. Er hätte bei ersten mal schon Nein gesagt, beim zweiten mal sei ihm Geld geboten worden und er habe wieder nein gesagt. Er habe das Wohlleben gesagt, schon nach der ersten Kontaktaufnahme. Wie dieser darauf reagiert habe. Er habe beim zweiten Treffen dann ein Tonband dabei gehabt, da sei ihm immer mehr Geld geboten worden, aber er wollte nicht. Götzl möchte wissen, ob das mit dem Tonband mit Wohlleben abgesprochen war. Das allerdings weiß Helbig nicht mehr. Was denn mit Wohlleben diskutiert wurde, hakt Götzl nach. Helbig habe das erzählt und auch gesagt, dass er das nicht mache.
Götzl fragt ob es weiteren Kontakten zu staatlichen Behörden gab. Helbig bejaht das, mit LKA Erfurt und dem MAD. Das sei 1999 zu seiner Zeit bei der Bundeswehr in Mehringstadt gewesen. Er sei vom 22.1.1999 bis zum 22.11.1999 beim Bund gewesen. Der Richter fragt nach den Inhalten dieser Gespräche. Helbig antwortet, das LKA habe ihm Vorhaltungen gemacht wegen der Kuriertätigkeiten, sie wüssten das von Zwickau, von der Felsenkellerstraße und das mit Frau Zschäpes Wohnung. Götzl fragt, was die wollten. Es wären zwei gewesen, sie wollten wissen, warum er das mache und hätten ihm mit Gefängnis gedroht, wollten wissen, wo die Drei seien. Götzl fragt, ob die Drei auch beim Gespräch mit dem VS Thema gewesen seien. Helbig verneint dies. Götzl fragt weiter nach dem Zusammentreffen mit dem MAD. Helbig sag, da wäre es um die Kurierfahrten und Verbindungen mit der rechten Szene gegangen. Der Richter fragt, was von Helbig erwartet wurde. Es sei erwartet worden, dass er, Helbig, in der Zeit seiner Bundeswehr keine rechten Aktionen mache. MAD sei ja dafür da, die innere Sicherheit bei Bundeswehr sicherzustellen, da sei es es um sein Person allgemein gegangen. Was Helbig dazu gesagt hätte? Dieser antwortet, man hätte ihn gefragt, ob er wieder helfen würde, da habe er mit Ja geantwortet. Auf die Frage „Weiteres?“ schweigt der Zeuge.
Dann fragt Götzl, ob er irgendwann Informationen zu den Umständen erhalten habe, wie die Drei verschwunden sind. Helbig verneint, er habe das aus der Zeitung erfahren. Götzl hakt weiter nach, ob er keine Information habe mit welchem Fahrzeug sie Jena verlassen hätten. Doch, das wisse er: mit Wohllebens Auto, das habe er von ihm selbst erfahren. Welche Informationen er da bekommen habe. Helbig sagt, nur dass sie sein Auto gehabt hätten, das sei aber unterwegs kaputt gegangen und sei zurückgeholt worden. Götzl fragt von wem. Helbig sagt, er glaube von Herrn [Andreas] Ra. und Herrn Ko. Er habe dass durch Ko. selbst erfahren, weil dieser das mit dem Anhänger geholt hätten. Was das für ein Auto gewesen sei. Ein Peugot 205, schwarz, Nummernschild JU 265. Götzl wendet sich wieder der Befragung durch das LKA zu, ob denn zur Sprache gekommen wäre, woher die Informationen stammten. Helbig antwortet, sie hätten ihn beschattet, hätten ihm Bilder vom Parkplatz bei Zwickau gezeigt, mit der Person, der er das übergeben habe.
Götzl beginnt nun mit den Vorhalten aus Vernehmungen durch das BKA vom 28.02.2012, 05.03.2012 und vom 14.03.2012. Er beginnt mit der ersten Vernehmung. Vorhalt: Es geht um den Kontakt zu Böhnhardt. Der sei immer mal sporadisch gewesen, sie hätten nicht telefoniert, weil Helbig kein Handy zu dieser Zeit besaß. Der Zeuge bestätigt dies. Vorhalt: Auf die Frage, ob er Kontakt zum Trio gehabt habe, habe er gesagt, doch, er wisse nicht wie oft, er wäre 1998 von Böhnhardt angerufen worden, dieser habe gewollt, dass Helbig ihm was vorbei bringe. Was es gewesen sei, wisse er nicht genau, aber es sei ein Beutel gewesen, den er zu McDonals nach Zwickau gebracht habe, von wem er den Beutel bekommen habe wisse, er nicht mehr. Helbig sagt, er habe das so angegeben.
Götzl stellt noch einmal eigene Fragen, er möchte wissen, ob es zwischen ihm, Wohlleben und S. besprochen wurde, dass Helbig keinen Kontakt mehr zu Böhnhardt und Mundlos aufnehmen oder unterhalten wollte. Helbig antwortet, er habe irgendwann gesagt, dass er solche Kuriersachen nicht mehr machen wolle. Götzl frag nach den näheren Umständen dieser Entscheidung. Helbig antwortet drucksend, dass sei ihm alles… er wollte das irgendwann nicht mehr machen. Götzl hakt weiter nach, denn er hätte ja vorher angegeben, dass er beim MAD ausgesagt hätte, dass er weiter helfen wolle, das solle er erklären. Helbig sagt lediglich, dass er das gesagt hätte, gibt aber auf Nachfrage zu, dass dies eher nicht der Wahrheit entsprochen hätte.
Götzl geht zurück zu den Vorhaltungen von der Vernehmung am 28.02.2012. Vorhalt: Helbig soll beschreiben, wie das abgelaufen sei. Wohlleben habe gesagt, dass Böhnhardt ihn anrufen werde um ihm einen Gefallen zu tun. Helbig bestätigt, dass dies seinen Angaben entspricht. Vorhalt: Nachfrage, ob der Anruf in der Telefonzelle in der der Einzige gewesen sei. Es sei eine Fahrt gewesen, aber wie oft telefoniert wurde wisse er nicht, es war schon öfter. Götzl fragt, wieso Helbig nur von einer Fahrt gesprochen habe und er heute auch vom Felsenkeller berichte. Helbig antwortet, das sei ja innerhalb von Jena gewesen. Vorhalt: Nachfrage, was die anderen Inhalten gewesen waren. Und ob Wohlleben immer Ort und Zeit der Gespräche genannt habe. Antwort Helbig: ja, es habe weitere Gespräche gegeben, aber keine Aufträge mehr. Er habe das irgendwann abgebrochen, das war ihm irgendwie zu heiß. Götzl fragt, was ist denn damit gemeint sei. Helbig sagt dazu, dass er dafür nicht bestraft werden wollte. Er hätte schon gewusst, was er da mache. Vorhalt: Es geht um die Übergabe des Beutels. Es sei relativ kurz gewesen, er habe den Mann vorher nie gesehen, er glaube, es war ein Zwickauer Kennzeichen. Götzl fragt dazu, ob der Betreffende ein Fahrzeug hatte. Helbig bestätigt dies, es sei ein Opel Corsa, türkisfarben gewesen.
Götzl fragt, ob er sich erinnern könne, ob noch ein Telefonat angesprochen wurde aus einer schweizerischen Telefonzelle. Das sagt Helbig nichts. Vorhalt: Aufgezeichnetes Originalgespräch vom 11.4.1998: „Jürgen pass auf, ich hab da einen Nachricht für den Ralf, er soll am Montag um 14.00 Uhr am selben Treffpunkt sein, er soll vorher aber noch bei Böhnis Eltern vorbeifahren wegen Klamotten.” Helbig bestätigt dies. Vorhalt: Es könnte der Mundlos gewesen sein. Aber dass der Anruf aus der Schweiz kam, habe er nicht gewusst. Götzl fragt dazu, ob mal die Rede davon war, dass die Drei oder eine der Personen sich in die Schweiz begibt. Helbig sagt, davon wisse er nichts. Vorhalt: Hier steht als Angabe: Er habe zwar gewusst, dass die Drei eventuell in der Schweiz sind aber das sei nur im engsten Kreis mal besprochen worden. Der Kapke und der Wohlleben wären dabei gewesen, als mal diskutiert wurde, wo die Drei sein könnten. Da fiel auch die Schweiz als Fluchtort. Helbig sagt, dass es dann so sein werde. Von dem Gespräch wüsste er nichts. Vorhalt: Er hätte gesagt, „es wurde Ihm zu heiß“ was habe er damit gemeint. Im Mai habe er dem Ralf gesagt, dass er nichts mehr machen möchte. Dann sei er zum Bund gegangen und hatte keinen Kontakt mehr zu ihnen. Helbig bestätigt dies. Götzl fragt noch einmal nach seiner Antwort beim MAD und Helbig sagt, das werde er wohl aus Trotz gesagt haben. Ob er nachdem er seine Zeit bei der Bundeswehr begonnen habe, nochmal Kontakt zu Böhnhardt oder Mundlos gehabt habe? Helbig verneint. Wo er die 20 Pogromly-Spiele gelagert habe? Unter seinem Bett. Die 3-400 Euro, die er eingenommen habe habe er weitergereicht an Herrn Wohlleben und Herrn S. Vorhalt aus der Vernehmung zum Thema: Die Spiele habe er vom Ralf erhalten, André Kapke war vielleicht noch dabei, Holger G. und S. Ralf habe das Geld abgeholt, dem André habe er auch mal Geld gegeben. Seine Frau wusste auch davon. Helbig bejaht das. Vorhalt: Helbig hätte das mal beim Uwe Böhnhardt gesehen, er wohnte damals in der Paul-Schneider-Straße, da war das Spiel noch in der Anfangsphase. Vorhalt zur Thematik Zschäpes Wohnung: er hätte vor der Wohnung im Auto gesessen während S. dann reinging. Dann kam die Polizei, er rief ihn an dass die Polizei kommt und er ist dann auch weg. Sie seien getrennt voneinander verschwunden. Sie hätten sich nochmal getroffen, in Winzerla, das war ein abgesprochener Treffpunkt für den Fall, das jemand kommt. Helbig bestätigt dies.
Götzl fragt wieder selbst, ob die Übergabe von Schusswaffen mal Thema zwischen ihm, Wohlleben und S. gewesen sei. Helbig verneint. Ob er damals Kenntnis gehabt hätte, wo man sich Schusswaffen besorgen konnte. Helbig antwortet, dass was man so von Gesprächen gehört hätte. Da hätte er erfahren, dass es in der Wagnergasse einen Szeneladen Madley gab. Da hätte er sich auch mal Schuhe gekauft. Die Personen die da beschäftigt waren, kannte er nicht persönlich. Ihm sage aber der Name Frank Li. etwas, das wäre seines Erachtens der Inhaber gewesen. Den kannte er nur vom Sehen. dass man sich da Waffen besorgen könnte, hätte er nur mal aufgeschnappt, aber er hätte mit niemanden darüber gesprochen.
Es folgt die Mittagspause. Nach der Fortsetzung fragt Götzl, ob Helbig sagen könne, ob Kapke in der Zeit 1998 Kontakt zu den Drei hatte, nachdem sie im Januar Jena verlassen hatten. Helbig sagt, er wisse das nicht genau, denke aber schon. Er hätte keine Informationen dazu, aber es seien ja Freunde gewesen. Er habe nicht darüber mit Wohlleben gesprochen, auch nicht darüber, dass Kapke mal Geld für sich behalten hätte, das für die Drei bestimmt war, das hätte er erst im Nachhinein aus der Zeitung erfahren. Vorhalt: Was könne er zu Kapke berichten? Helbig habe ihn durch Wohlleben 1993 kennengelernt. Am Anfang hatte er nicht so richtig Bezug zu ihm, er wirkte auf ihn bedrohlich. André und Ralf waren wohl beste Freunde, irgendwann haben sie sich zerstritten, er glaube es ging um Geld was sie für die Drei gesammelt haben. Helbig sagt dazu, dass das wird das gewesen sein, was Götzl gerade gefragt habe. Er hätte davon aber nichts mitbekommen. Vorhalt zur Felsenkellerstraße: Der Mann war ca. 180 groß, recht schlank, er könne sich nicht genau erinnern. Götzl fragt dazu, ob er alleine da war. Helbig sagt, er sei mit seiner Freundin da gewesen. Vorhalt: Helbig erzählt, das Paket sei vielleicht etwas kleiner als ein Schuhkarton gewesen und mit einem Strick oder so ähnlich zugebunden. Helbig bestätigt das. Vorhalt: Bei der Vernehmung wird nachgefragt, was er vermutet habe, woher sein komisches Gefühl kam. Helbig gibt in der Vernehmung an, dass das daran gelegen hätte, dass es schwerer war. Mit dem heutigen Wissen vermute er aber, dass es eine Waffe gewesen sei. Helbig sagt zum Vorhalt, dass es zumindest zu war, man konnte nicht reingucken. Er hätte nicht gewusst, was darin gewesen sei. Damals sei nicht über den Inhalt des Pakets gesprochen worden. Götzl fragt, was Helbig damit meine, wenn er sage, dass er mit dem heutigen Wissen vermute, dass es eine Waffe gewesen sei. Helbig antwortet, als das dann aufgeflogen wäre, was man dann alles gehört und gelesen hat.
Vorhalt [vermutlich schon aus der nächsten Vernehmung]zur Übergabe der Plastik-Tüte: Ralf habe ihn persönlich kontaktiert, dass er zeitnah einen Anruf der Drei erhalten würde. Was überbringen solle, habe er nicht gesagt. Zu einem bestimmten Zeitpunkt sei er zu der Telefonzelle hingegangen, zwischen 18 und 20 Uhr. Er nahm das Gespräch, vermutlich mit Uwe Böhnhardt, entgegen. Dieser fragte ihn, ob er den Beutel mitbringen kann und sagte, dass er ihn zum McDonalds Parkplatz bringen solle. Um wen es sich beim Empfänger handelt hat er ihm nicht mitgeteilt. Es hätte weniger als eine Woche gedauert, bis der Wohlleben mit dem Beutel bei ihm vorbeigekommen sei. Wohlleben hat ihm noch eine Uhrzeit genannt, zu der er auf dem McDonalds-Parkplatz warten solle. Es sei knapp gewesen, er musste relativ zügig fahren. Beim letzten Mal habe er nicht ganz vollständig über sein Wissen zum Inhalt des Beutels ausgesagt. Im Gegensatz zur ersten Aussage habe er doch reingeschaut, CDs und Hüllen. Deshalb habe er sich bei Wohlleben nach Sinn und Zweck erkundet. Wohlleben erzählte ihm dann, dass sich in den CD-Hüllen 250 Euro in bar befunden hätten, die als Spenden gesammelt worden wären. Helbig bestätigt dies alles.
Vorhalt zur Felsenkellerstraße: Helbig gab in der Vernehmung an, nach seiner ersten Kurierfahrt kam Wohlleben erneut auf ihn zu und sagte, er solle wieder einen Kurierfahrt machen. Böhnhardt wolle ihn sprechen und er solle sich wieder zur selben Telefonzelle begeben. Böhnhardt sagte ihm, Wohlleben solle ihm ein Päckchen übergeben und er solle es in die Felsenkellerstraße fahren, da würde es jemand übernehmen. Ein, zwei Tage später sei Wohlleben erschienen und er sei mit seiner Freundin mit dem Auto in besagte Felsenkellerstraße gefahren. Er hatte bei der Sache kein gutes Gefühl. Es hat ungefähr so viel gewogen wie ein Liter Milch. Er hatte ein merkwürdiges Gefühl, habe aber nicht gewusst was sich in dem Päckchen befand. Das merkwürdige Gefühl stellte sich auch deshalb ein, weil die Person einen Kapuze auf hatte und überhaupt nicht richtig zu erkennen war. Als er Wohlleben ein paar Tage danach traf, habe er ihn gefragt was in dem Päckchen drin war. Helbig bestätigt das und sagt, dass Wohlleben ihm darauf nicht geantwortet habe.
Vorhalt: Helbig erzählt,Wohlleben habe die Frage unbeantwortet im Raum stehen lassen. Da habe er sich denken können, was da im Päckchen drin gewesen sein könnte. Daraufhin habe er ihm gesagt, er stünde für weitere Kurierfahrten nicht mehr zur Verfügung. Helbig bestätigt das. Götzl fragt, ob Helbig Wohlleben mal gesagt habe, dass er den Verdacht habe, dass sich da eine Waffe drin befunden hätte. Helbig verneint dies.
Vorhalt: Helbig gab an, dass er keine Kuriertätigkeiten mehr mehr gemacht hätte, aber als Kontaktperson, Nachrichtenmittler stand er weiterhin zur Verfügung. Götzl fragt dazu, wie das ausgesehen hätte. He antwortet, dass ihm in der Telefonzelle was gesagt wurde und er habe das weitergereicht. Vorhalt zum MAD: Konkret angesprochen auf die Bombenbastler gab Helbig an, er würde jederzeit wieder als Kurier agieren. Er betrachte die drei als Rechtsterroristen, die eine Veränderung des Status herbeiführen wollten. Helbig sagt, das habe mehr aus Trotz gesagt. Vorhalt zum MAD: Helbig würde sich an einer Revolution beteiligen, aber nur, wenn Gewalt das einzige Mittel sei, die Zielvorstellungen zu erreichen. Helbig sagt, das habe er so angegeben, warum wisse er nicht mehr.
Vorhalt: Helbig sagte in Vernehmung, Böhnhardt war Waffennarr und ihm sei klar gewesen, er würde auch mit Waffen kämpfen, wenn es nicht anders ginge. Er hat Ausländer gehasst, dass er auch mit Waffen gegen Repräsentanten des Staates kämpfen wollte, war damals kein Thema. Götzl möchte, dass Helbig dies erläutert. Dieser sagt, Böhnhardt sei schon immer Waffennarr gewesen, habe über viele Waffen Bescheid gewusst. Vorhalt: Den Ausländerhass von Böhnhardt machen Helbig daran fest, dass dieser mal gesagt habe, dass er gegen Ausländer sei. Auf Frage gibt Helbig an, dass Böhnhardt gesagt habe, Ausländer müssten nicht nur ausgewiesen sondern in einem KZ interniert werden und am besten wäre es, Ausländer würden vergast. Helbig bestätigt, das so angegeben zu haben.
Götzl macht nun Vorhalt zur zeitlichen Einordnung der Telefonate: Überwachung des Anschlusses von Helbig ab dem 10.3.1998. Helbig habe mehrere Male Informationen durch eine unbekannte männliche Person auf den Anrufbeantworter bekommen. 11.4.1998 aus der Schweiz: „soll bitte noch bei Böhnis Eltern vorbeifahren und Klamotten kaufen“. 16.4.98: „Hallo Jörg, diese Nachricht ist für den Ralf, selbe Stelle, er soll kommen, wir brauchen viel Geld, er soll zur Mutter, einen Videorekorder holen und Klamotten” und „Ralf soll am Mittwoch am Treffpunkt zwei sein, er weiß schon Bescheid.“ Helbig bestätigt dazu die zeitliche Einordnung und dass er die Botschaften ausgerichtet habe.
Götzl beendet seine Befragung zunächst. Daher fragt für die BAW OStAin Greger, ob Helbig der Name Schindler und der Name „der Lange“ etwas sagen würden. Helbig verneint. Dann frage NK-Vertreterin Basay. Sie fragt nach der Frühlingsstraße 26 Zwickau, nach einer Notiz „Helbig Autohaus morgen bis 15.00 und Erich-Mühsam-Str, 9.00 Uhr Helbig”, nach Thomas Bi, Jürgen Lä und Thomas St. All das sage ihm nicht, so der Zeuge. Der NK–RA Kuhn fragt nach der Rolle von Helbigs Freundin, warum er sie mit zur Felsenkellerübergabe nahm. Das wisse er nicht , den Grund habe er nicht gesagt, so Helbig Allerdings habe sie nach der Übergabe danach gefragt, weil ihr das nicht gepasst habe, sie habe gewollt, dass nicht mehr weitermacht und dann habe er Wohlleben gesagt, dass er nicht mehr weitermachen möchte. Kuhn fragt, welches Risiko er gemeint habe, wenn er davon sprach, es sei ihm zu riskant weiterzumachen. Helbig sagt, er habe Angst gehabt, dafür bestraft zu werden. Er wäre ja beobachtet worden, nach Zwickau hätten sie ihm mit dem Hubschrauber verfolgt. In der weiteren Befragung auch durch Vorhalte windet sich Helbig, als es darum geht, zu sagen, warum er mit den Kurierfahrten aufhören wollte. Er gibt ähnliche Gründe an, wie bei der Befragung von Götzl: Es sei dunkel gewesen, er wollte nicht mehr mit Personen zusammentreffen die er nicht kennt etc. Aber an eine Waffe hätte er damals nicht gedacht. Kuhn fragt dann nach dem Pogromly-Spiel und wie das endete, dass dieses bei Helbig zwischengelagert wurde. Helbig sagt auf Vorhalt, es hätte einfach aufgehört, Wohlleben habe gesagt, da kommt nichts mehr, aber habe das nicht begründet. Kuhn fragt nach den Namen Tibor Re., Enrico Th. und „Flaxe“, bis auf dass er einen Tibor kennt, sagen diese Namen Helbig nichts, gibt er an. Kuhn möchte weiter wissen, ob Helbig mal ein Strafverfahren wegen den Unterstützungsleistungen gehabt habe. Helbig verneint dies, es sei ihm aber durch LKA angedroht worden, danach habe er nichts mehr davon gehört.
Weiter fragt NK-Vertreter Scharmer mit Vorhalten aus der Befragung durch den MAD. Helbig gab da an, er sei der einzige gewesen, der sich bereit erklärt habe, die Kurierfunktion zu übernehmen. Helbig bestätigt dies, soweit er wisse, habe das kein anderer gemacht, wisse aber nicht mehr, woher er diese Information hatte. Es fragt NK–RAin von der Behrens. Sie fragt noch einmal nach der Verfolgung durch den Hubschrauber zum McDonalds-Parkplatz und danach, was die Bilder, die das LKA Helbig 1999 vorgelegt habe, gezeigt hätten. Helbig sagt, sein Auto und Wohlleben und das Bild der Übergabe. Das LKA habe zu ihm gesagt „Sie konnten noch so schnell fahren, wir sind schon hinterhergekommen“. Das Foto vom Parkplatz sei aus einem Hubschrauber aufgenommen worden. Die Person, an die er den Beutel übergeben habe, beschreibt Helbig bei der Vernehmung als Mann, so groß wie er, 185, dunkelblonde kurze Haare, Zipjacke mit Kapuze, zwischen zwanzig und dreißig Jahre. Helbig bestätigt den Vorhalt.
Es folgt eine Pause. Danach fragt RA Stahl für die Verteidigung Zschäpe. Die Vernehmung vor hier Gericht sei recht einsilbig gewesen, woran das liege, bei der Vernehmung 2012 habe er sich ausführlicher geäußert. Helbig sagt, er wisse es nicht. Auf Nachfrage räumt er ein, er sei aufgeregt, noch mehr als bei den letzten Vernehmungen, weil viele Leute im Saal sind. Stahl geht auf die Befragung durch den MAD ein, wo Helbig angegeben habe, dass die Drei auf einer Stufe mit Rechtsterroristen seien, Helbig bestätigt, das habe er so angegeben. Stahl fragt, wann Helbig sich damit befasst habe, dass die Drei untergetaucht seien. Helbig antwortet, als er die ersten Telefondienste gemacht habe, außerdem habe das in der Zeitung gestanden. Er habe das vor allem für Böhnhardt gemacht, weil er diesen am besten kannte. Es wäre ihm aber klar gewesen, dass es drei Personen gewesen seien. Er wisse von Zschäpe in dem Zusammenhang des Bombenbastelns nichts. Die Frage nach dem bewaffneten Kampf durch das MAD habe er nicht in Erinnerung.
Weiter fragt RA Klemke für die Verteidigung Wohlleben. Er fragt, wo Böhnhardt das Messer getragen habe. Helbig erzählt, an der Hose, entweder in der Tasche oder im Bund, auf Nachfrage räumt er ein, es nur einmal gesehen zu haben. Klemke fragt den Zeugen, was ein Repräsentant sei. Helbig sagt der stehe für eine Sache, und räumt auf Nachfrage ein, dieses Wort nicht oft zu benutzen. Dann soll Helbig schildern, wie es zu seiner Vernehmung durch das BKA kam. Helbig erzählt, er habe eine Vorladung bekommen, sei dann in der Polizeidienststelle Jena vernommen worden, drei Männer seien anwesend gewesen. Klemke möchte wissen, ob er dort ausführlicher geantwortet hätte als mit Ja und Nein, wie vor Gericht. Götzl beanstandet dies, das sei verkürzend. Helbig sagt er habe dort versucht zu antworten, wenn er es konnte. Die Gesamtatmosphäre sei von seiner Seite aus angespannt gewesen. Götzl sagt es sei eine Spekulationsfrage, wenn es um die Stimmung der Beamten geht. Klemke fragt nach dem Tonfall der Beamten. Der Zeuge sagt, dieser sei recht bestimmend gewesen. Man hätte nicht getobt, aber schon mal die Stimme gehoben. Er glaube, acht Stunden hätte die Vernehmung gedauert. Es hätte Pausen gegeben, zwei Raucherpausen, eine zum Essen. Klemke fragt, welche Zeitungen Helbig 1998 gelesen hätte. OTZ und TLZ, beide täglich bis heute. Er würde darin fast alles lesen, auch über den NSU-Komplex. Klemke fragt, ob die Freundschaft zu Wohlleben bis zu dessen Festnahme bestanden habe. Helbig antwortet „Jein“, sie hätten sich vor einem Jahr gesehen, an Wohllebens Arbeitsstelle, er habe da gearbeitet, sonst nicht mehr. Als Grund gibt Helbig an, dass sie beide Familien gegründet haben. Er habe nach dem 4.11.2011 nicht mit Wohlleben gesprochen.
Klemke fragt nach der zweiten Vernehmung. Helbig sagt, er sei nach Karlsruhe gefahren, vor der Vernehmung habe es keine Gespräch mit einem Beamten gegeben. Auch bei der Befragung in Jena gab es keine Gespräche, auch nicht bei der Raucherpause. Klemke fragt, wieviele Kurierfahrten Helbig gemacht habe. Helbig sagt drei, zählt auf: Zwickau, Felsenkeller. Dann macht er eine Pause, schnauft und berichtigt sich auf zwei. Klemke sagt, bei der Übergabe Felsenkellerstraße habe er erst angegeben, einen Beutel mit Sachen übergeben zu haben, später sei es ein Paket gewesen. Helbig antwortet, es ein Paket in einem Plastik-Beutel gewesen, der oben nochmal zu gewesen sei, so richtig wisse er das nicht mehr, es sei so lange her.
RA Hösl fragt nun für die Verteidigung von Carsten S., wie Helbig S. kennengelernt habe. Helbig wiederholt durch Wohlleben, beide seien 18 gewesen. Allerdings gibt Helbig an, sie hätten sich 1995 kennengelernt, da war S. 15. Hösl will darauf hinaus, dass sie sich erst Ende 1997 kennengelernt haben. Er beginnt die Frage mit „Kann es nicht sein…“. RAin Schneiders Wohlleben meldet sich zu Wort und beanstandet die Frage. Hösl wendet sich nun dem Autodiebstahl zu. Helbig gibt an, er sei 15 gewesen, es sei 1990/91/92 gewesen. Dabei seien noch Danny Sch., Mike En., Sandra, Böhnhardt und er gewesen. Wohlleben sei nicht dabei gewesen. Vorhalt aus der Anklageschrift gegen Böhnhardt 1993: Böhnhardt hätte das erste Auto aufgebrochen, damit seien Jörg und Mike En. nach Jena. Dann entwendete Böhnhardt ein weiteres Auto, fuhr mit Birr R. und Wohlleben über München nach Österreich, wo sie festgestellt wurden und nach Jena zurückgebracht wurden. He sagt, er wisse nicht, ob Wohlleben dabei war. Hösl möchte wissen, wie oft er sich mit S. getroffen habe, und ob das immer mit Wohlleben zusammen war. Sie hätten sich nicht so oft gesehen, er würde sagen, immer mit Wohlleben zusammen.
Nun fragt RA Pausch (Verteidigung S.), wie es dazu kam, dass er bei dem Einbruch geholfen habe. Helbig wiederholt, er gehe davon aus, dass es S. gewesen sei, der ihn gefragt habe, könne es aber nicht sicher sagen, Wohlleben würde noch in Frage kommen. Die Polizei habe er kommen sehen weil es dunkel war und sie das Blaulicht anhatten. Pausch hält ihm den Einsatzbericht vor, darin stünde, dass es 12.20 Mittags gewesen sei, am 26.8.1998. Helbig sagt, „dann muss ich mich ja irren“. Er könne sich nicht an Wohllebens Rolle diesbezüglich erinnern. Pausch geht nun auf das Pogromly-Spiel ein, welche Rolle Schultze dabei gespielt habe. He gibt an, nicht viel zu Wissen, nur dass S. ihm die Spiele verpackt gebracht hätte und dass er ihm Bescheid gegeben hat, wenn Spiele raus waren. Helbig antwortet auf Nachfrage zum Einbruch, er sei mit dem Auto gefahren und S. sei zu Fuß gegangen. Er wisse nicht mehr, ob er S. mitgenommen habe.
Nun fragt RA Hösl wieder, wie viele Treffen es mit dem VS gegeben habe. Helbig antwortet, es habe zwei gegeben, an seinem ehemaligen Arbeitsplatz. Hösl hält ihm vor, dass in den Akten noch ein drittes Treffen vermerkt sei. Die beiden ersten am 10.08.1998 und am 11.8.1998, ein drittes zwei Tage nach dem Einbruch am 28.8.1998. Helbig sagt nein, es seien nur zwei Treffen gewesen. Hösl hält ihm eine Aussage vor, in der er über das Ansprechen durch den VS spricht, man habe auch was zu den Drei wissen wollen. Helbig sagt, es sei nur um Wohlleben gegangen.
Nun fragt Richter Götzl noch einmal. Helbig hätte von drei Kurierfahrten gesprochen und sich dann auf zwei berichtigt, wieso? Helbig sagt, er hätte das mit den Spielen zusammengerechnet. Götzl liest danach nochmal vor, wie die Zeiten und Pausen bei der ersten Vernehmung waren. Diese ging sechs Stunden, es gab drei Pausen. Nun fragt wieder Weingarten. Er fragt ob der Zeuge wisse, was der Unterschied zwischen einem Beutel und einem Paket ist. Der Zeuge erklärt und legt sich fest, es sei bei der Übergabe in der Felsenkellerstraße etwas Festes im Beutel gewesen. Weingarten fragt, ob es Helbig beeinflusst oder belastet, dass Wohlleben zugegen ist. Helbig sagt: „auch“. Nochmal eingehend auf die Schwere des Beutels, legt sich Helbig auf nichts fest, er wisse es nicht mehr.
Nun fragt NK-Vertreter Narin. Ob er vorher mit jemanden gesprochen habe, dass er heute hier aussagen muss? Nur mit seinem Chef und seiner Freundin. Zu Pogromly macht Helbig die gleichen Aussagen wie zuvor, er wisse nicht mehr, woher er wusste, dass das Geld in den CDs aus einer Spendenaktion kam. Er habe Mutter und Vater Böhnhardt vom Sehen gekannt. Ob er denn mal Gegenstände bei ihnen abgeholt habe? Nein. Ob er mal Geld von Konto Uwe Böhnhardts abgehoben hätte? Nein. Nach einer kurzen Pause zeigt Narin Fotos aus einer Bank, Helbig kann allerdings niemanden darauf erkennen. RA Klemke fragt noch einmal wie Helbig darauf käme, Böhnhardt als Waffennarren zu bezeichnen. Helbig sagt, er habe sich dafür interessiert und wusste viel darüber. NK–RA Behnke fragt, ob er mal Geld für seine Kurierfahrten bekommen habe. Nein, er habe das aus Freundschaft zu Wohlleben und Böhnhardt gemacht. RAin Schneiders sagt, sie möchten sich eine Erklärung vorbehalten, mehrere NK-Vertreter tun dies auch. Dann beendet Götzl den Verhandlungstag.