Protokoll 113. Verhandlungstag – 20. Mai 2014

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Heute wurde im Prozess erstmals der Banküberfall November 2011 in Eisenach verhandelt. Der Filialleiter und eine Bankangestellte sagten aus, wie sie von zwei maskierten Männern bedroht und  gezwungen wurden, den Tresor der Bank leer zu räumen. Ein Zeuge hob gerade Geld ab und beschrieb ebenfalls die Situation. Anschließend berichtete ein Rentner, wie er beim Einkaufen zwei Männer auf Fahrrädern beobachtete, die diese in ein Wohnmobil luden und mit quietschenden Reifen davon fuhren. Er berichtete dies der Polizei und brachte diese auf die entscheidende Spur. Am Ende des Verhandlungstages beantragten Anwält_innen aus der Nebenklage die Vernehmung zahlreicher V-Leute aus dem Umfeld des NSU.

Zeug_innen:

  • Stefan Ch. (Zeuge Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Nadine We. (Zeugin Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Manfred Ni. (Zeuge Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Egon St. (Beobachtungen am 4.11.2011 in Eisenach)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.41 Uhr. Als Nebenkläger ist heute wieder der Bruder des am 24. Februar 2004 in Rostock ermordeten Mehmet Turgut anwesend. Zunächst verliest Richter Götzl eine Wiederholung des Freibeweisverfahrens zur Verhandlungsfähigkeit von Zschäpe vom 110. Verhandlungstag. Als er zum Befangenheitsantrag gegen Dr. Obergrießer kommt, fragt Götzl Zschäpes Verteidiger RA Heer, ob der den Antrag verlesen, wolle, was der verneint. Dann verliest Götzl den Befangenheitsantrag. Danach wird Götzl von Heer korrigiert, dass es sich bei dem Ablehnungsgesuch im Namen der Verteidiger handele. Götzl sagt, es sei ein Gesuch der Angeklagten. Auf Götzls Frage, ob das Gesuch aufrechterhalten wird, sagt Heer: „Natürlich.“

Erster Zeuge ist Stefan Ch., damals Filialleiter der am 4.11.2011 überfallenen Sparkassenfiliale in Eisenach. Ch. berichtet, es sei ein Freitagmorgen um viertel nach neun gewesen. Er sei mit seiner Kollegin We. im Büro gewesen. Sie hätten vorne Schreie einer Kollegin gehört, er sei nach vorne gegangen und habe gesehen, dass zwei maskierte Männer in der Bank waren. Einer habe gerade „ein kleines Laufspiel“ gemacht, um die Kollegin zu schnappen. Eine Kollegin habe sich eingeschlossen. Einer der beiden sei zu ihm gekommen und habe ihm eine Waffe an den Kopf gehalten und gesagt, er möchte dahin, wo seine Kollegin hingegangen ist. Die Kollegin habe dann geöffnet. Der Zweite habe die andere Kollegin auch zur Notkasse nach hinten gebracht. Sie seien mit der Waffe bedroht worden, die Kollegin habe ihnen das Geld ausgehändigt. Die Bankräuber hätten gesagt, dass sie mehr Geld möchten. Er habe gesagt, dass sie einen AKT [Automatischer Kassentresor] hätten, der habe eine Schließzeit, und sie würden nicht an mehr kommen. Das habe er nicht geglaubt und gemeint, ihm, Ch., mit der Waffe auf den Kopf schlagen zu müssen. Er habe die Kolleginnen bedroht, sei mit ihnen zum Tresor und die Kolleginnen hätten unten mehr Geld ausgehändigt. In der Zeit sei er selbst in der Notkasse gewesen. Die Polizei sei ja verständigt gewesen und sei dann irgendwann gekommen: „Das war der Ablauf des Überfalls.“

Götzl fragt zu Verletzungen und Ch. sagt, er habe eine leichte Platzwunde am Kopf gehabt und Einrisse am Ohr, „also nix Gravierendes“. Er habe nicht das Bewusstsein verloren, es habe ihn nur leicht ausgehebelt, so dass er umgefallen sei. Auf die Frage von Götzl, ob die Verletzung Folgen gehabt habe, sagt Ch. es sei alles bestens. Götzl fordert Ch. auf, zu berichten, wie viele Personen zu dem Zeitpunkt in der Sparkasse waren. Er selbst sei mit der Kollegin We. im Büro gewesen, die Kollegin Ta. am Schalter, eine vierte Kollegin sei oben gewesen. Die habe nichts mitbekommen, nur Schreie gehört, und wohl auch die Polizei verständigt. Die fünfte Kollegin und der Azubi seien im Urlaub gewesen. Und es seien noch zwei Kunden in der Schalterhalle gewesen. Götzl fragt, wo die Kunden waren. Ch. sagt, er habe nur gesehen, dass dort zwei Personen, er könne nicht mal sagen, ob Mann oder Frau, dem Boden gewesen und bedroht worden seien, aber mehr wisse er nicht in der Situation.

Götzl fragt nach einer Beschreibung der beiden Männer. Ch. sagt, er habe das damals gut hin bekommen. Die seien relativ groß, schlank, sportlich gewesen, er meine mit Jogginghose, einer habe sie in die Socken gestopft. Sie hätten jeweils Turnschuhe angehabt. Ansonsten kriege er das nicht mehr gut hin. Der eine sei mit Revolver bewaffnet gewesen, der andere mit einer schwarzen Pistole. Der, der auf ihn zugelaufen sei und die Waffe an den Kopf gehalten habe, habe einen Revolver gehabt. Beim anderen, der die Kollegin um den Tisch gejagt habe, da meine er zwei Waffen gesehen zu haben. Er meine, dass der Zweite was Braunes anhatte, aber das sei jetzt alles sehr schwammig. Zur Sprache sagt Ch., er finde, das sei normales Deutsch gewesen, kein Dialekt, Bayrisch, Sächsisch oder irgendwas. Zur Größe sagt er, der, der ihm gegenüber gestanden habe, sei 5 bis 10 cm größer als er selbst gewesen, so knapp 190 cm. Der andere Täter, er hab ihn später auf der Überwachungskamera gesehen, da würde er sagen, dass der ähnlich groß war. Die eine Maske sei so schwarzweiß gewesen, so ein bisschen wie eine Scream-Maske, die andere könne eine Gorilla-Maske gewesen sein, aber er wisse es nicht. Die Maske „Richtung Scream“ habe der getragen, der bei ihm gewesen sei. Der habe auch die Jogginghose in die Socken gestopft.

Zur Situation in der Notkasse sagt Ch., We. habe das Geld dem Mann gegeben, der hab es fallen lassen, die beiden Kolleginnen seien auf dem Boden gekrabbelt und hätten das in rote Sparkassenbeutel getan. Er könne aber nicht sagen wie viel das war in der Situation. Zur Frage, wie viel Geld insgesamt erbeutet worden sei, sagt Ch., in der Presse habe man 74.000 Euro lesen können. Im Nachhinein hätten sie gemerkt, dass außer den Rollen und dem Kleingeld nichts mehr da war. Götzl fragt, ob Ch, das aus eigener Kenntnis wisse. Ch. sagt, die Kolleginnen hätten Bescheid gegeben, dass sie alles ausgehändigt haben, was im Tresor war, was auch in der Situation richtig gewesen sei. Götzl sagt, in einem Vermerk eines KHK Ma. sei die Rede von 71.920 Euro. Ch. sagt, es sei irgendwas mit einer 7 vorne gewesen, aber er wisse es heute nicht mehr. Auf Frage sagt Ch., er sei mit dem Lauf des Revolvers geschlagen worden und mehr oder weniger an der rechten Seite am Hinterkopf getroffen worden. Zur Wucht sagt Ch., er habe 15 Jahre Kampfsport gemacht und hätte sich gerne gewehrt, es wäre einfach gewesen, den Schlag abzuwehren, er habe ihn kommen sehen. Die Frage, ob er selbst gesehen habe, dass der Tresor aufgesucht worden ist, verneint Ch. Er sei war allein in Notkasse gewesen, die Kolleginnen seien mit einem Täter runter zum Tresor im Keller. Er selbst habe die Möglichkeit gehabt, durch den Türspion zu sehen. Später habe er auf der Überwachungskamera gesehen , dass ein Täter im toten Winkel gewartet habe, um zu gucken, ob er raus kommt. Länger als fünf Minuten werde das nicht gewesen sein, die er dann in der Notkasse war.

Götzl fragt zu den Äußerungen der Täter. Vom zweiten Täter, der der Kollegin hinterher gelaufen sei, habe er, so Ch., nur gehört: „Du schnappst Dir ihn.“ Der andere habe ihn, Ch., aufgefordert, dass er zur Tür rein möchte, und dann mehr Geld gefordert. Als Ch. gesagt habe, sie hätten hier nicht mehr, habe der Täter gesagt, das sei eine eine Lüge und habe zugeschlagen. Götzl fragt, ob nach dem Tresor gefragt worden sei, was Ch. verneint. Er selber habe gar nicht an den Tresor gedacht. Ein Bankräuber, der nicht ganz doof ist, wisse, dass sie ein Zeitschloss haben. Im Notkassenraum seien den Räubern vielleicht 10.000 oder 15.000 Euro ausgehändigt worden, aber das sei sehr vage. Auf Frage sagt Ch., er habe ziemlich stark geblutet. Die Mitarbeiterinnen, die anwesend waren, hätten keine körperlichen Verletzungen, die eine Kollegin, We., habe das psychologisch nicht so gut verkraftet und arbeite jetzt in einer anderen Firma. Die Kollegin Ta. gehe mit der Situation ganz gut um. Bei ihm selber sei es in Ordnung, er sei wieder als Geschäftsstellenleiter tätig. Sie hätten viel zusammengesessen, es sei ein Psychologe dabei gewesen: „Wir waren alle am Montag wieder arbeiten, ich denke, das war ein guter Schritt.“

Götzl fragt, was der Täter mit der Waffe gemacht hat. Als er auf ihn zugelaufen sei, sagt Ch., habe der Täter mit der Waffe in seinen Richtung gezielt, vor der Tür habe der Täter ihm an die Schulter gepackt und die Waffe an den Kopf gehalten, in der Notkasse habe er die ganze Zeit mit der Waffe auf ihn gezielt und dann zugeschlagen. Dann werden Fotos von den Räumen der Sparkasse in Augenschein genommen. Zunächst werden Außenaufnahmen gezeigt und Ch. sagt, das sei die Sparkasse, die zum Ende 2013 geschlossen wurde. RA Heer fragt dazwischen, was links vom Haupteingang sei. Das habe seit Jahren leer gestanden, so Ch., da habe der Hausmeister seine Geräte gelagert. Zu Bildern eines Raumes, bei denen Blutflecken auf dem Boden zu sehen sind, sagt Ch., das sei die Notkasse. Zu weiteren Bildern sagt Ch., das sei der Blick aus der Notkasse heraus, vor dem Computer, wo die Überwachungskamera auch gewesen sei, der PC sei genutzt worden, wenn die Notkasse benutzt wurde, das sei vielleicht zweimal im Jahr vorgekommen, wenn sie technische Probleme gehabt hätten. Zu einem Bild von einem Sakko und einer Krawatte sagt Ch., das sei eine schöne Krawatte. Das habe er alles weggeworfen, obwohl sein erster Gedanke gewesen sei, dass Sakko und Krawatte nicht dreckig werden dürfen. Zu einem Bild sagt er, das sei der Eingang zu seinem Büro, wo er raus gekommen sei, an dem Schrank habe der Täter gewartet, so dass er, Ch., ihn nicht sehen konnte. Zu einem Bild sagt Ch., das sei ein 5-Euro-Schein, der einzige, der ihnen geblieben sei. Zu Bildern vom Tresorraum sagt Ch., man habe da Schließfächer für die Kunden und dann eine Tür, wodurch man in den Tresorraum selber gelangt. Zu einem Bild sagt Ch., da sehe man den Nachttresor, durch einen Schlauch hätten Kunden ihre Geldbüchsen einwerfen können, sie hätten pro Tag nur eine Büchse gehabt. Dort hätten die Täter auch rein gewollt, der Schlüssel sei aber bei ihm deponiert gewesen.

Götzls Frage, ob Ch. etwas von den Gesichtern der Täter gesehen habe, verneint der Zeuge: „In keinster Weise.“ Der Täter vor ihm habe definitiv Turnschuhe, Socken, eine graue Jogginghose, eine blaue Jacke und schwarze Maske getragen. Der andere sei eher in Richtung beige-braun gekleidet gewesen. Zu Handschuhen könne er heute nichts mehr sagen. Götzl fragt, ob es in den Tagen vor dem Überfalle Auffälligkeiten gegeben habe. Ch. sagt, Götzl wisse es ja, sie hätten das in Eisenach bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Ihnen sei eingefallen, dass zwei Wochen zuvor eine Frau, die Deutsch gesprochen habe, mit zwei Männern zum Schalter gekommen sei wegen Problemen mit einer Sparkassenkarte. Es habe geheißen, dass die Männer kein Deutsch könnten und sie denen übersetze. Bei ihnen in der Filiale seien nur Rentner oder Hartz-4-Empfänger, das sei bei ihnen eine Ausnahme und anhand der Bilder hätten sie sich gedacht, das geben wir schon zu Protokoll. Die ersten Bilder seien am Montag in der Presse gewesen, sie hätten gleich der Polizei Bescheid gesagt und die Bilder der Überwachungskamera auf CD gebrannt und abgegeben. Die Gesichter seien nicht erkennbar gewesen, so Ch. auf Frage, die Überwachungskamera sei von der Qualität her nicht so eindeutig gewesen. Und die beiden Begleitpersonen hätten von der Statur auch definitiv nicht die beiden Bankräuber sein können.

Götzl fragt, ob sich Ch. an die Vernehmung am 4.11. erinnere, was Ch. bejaht. Zur zeitlichen Einordnung des Überfalls sagt Ch., das sei um 9.14 Uhr gewesen und um 9.18 oder 9.19 Uhr sei alles vorbei gewesen, die Rettungssanitäter seien als erste vor Ort, die Polizei habe zwanzig Minuten gebraucht. Die Vernehmung sei ziemlich umgehend gewesen. Götzl hält vor, dass Ch. geschildert habe, die beiden Personen hätten hintereinander versetzt gestanden. Der eine Täter habe auf Antje Ta. hinter dem Schalter gezielt. Er denke, so der Vorhalt weiter, der andere habe mitbekommen, dass sie aus dem hinteren Bereich raus sind. Einer der Täter habe zu dem anderen gesagt: „Du kümmerst dich um ihn.“ Der andere sei dann schnellen Schrittes auf sie zugekommen. Ch. sagt, der Wortlaut sei gewesen: „Du schnappst dir ihn.“ Götzl sagt, jetzt sei hier von einer Pistole die Rede. Ch. sagt, es sei zu 100 Prozent ein Revolver gewesen. Das „Rein da!“ des Täters habe er so gedeutet, so Ch. auf Vorhalt, dass der Täter in die Notkasse wollte, wo die Kollegin schon drin gewesen sei. Auf die Frage, wie es ihm da vom Psychischen her gegangen sei, sagt Ch.: „Ganz angenehm war’s natürlich nicht, man hat sich schon gedacht, bin ich im falschen Film.“ Man sei ausgebildet, aber in so einer Situation mache man dann doch, was man für richtig hält. Der Täter sei relativ grob gewesen.

Götzl fragt zur Tonlage der Äußerungen. Ch. antwortet, er würde sagen, relativ ruhig, aber bestimmt. Zum Vorhalt, dass der Täter ihn angebrüllt habe, den Tresor zu öffnen, sagt Ch., er habe gedacht, er meint den AKT, der sei zeitschlossgesichert, und habe gesagt, dass das nicht möglich ist. Zum Vorhalt, er habe erneut gesagt, dass er an den Tresor nicht herankomme, darauf habe der Täter ihm dem Knauf der Waffe an den Kopf geschlagen, sagt Ch., er meine, dass es der Lauf war, aber vielleicht sei es auch der Knauf gewesen. Götzl hält vor, Ch. sei in die Knie gegangen und habe noch mitbekommen, dass der Täter etwas gerufen habe, er denke, er sei nur wenige Sekunden benommen gewesen. Ch. bestätigt das, das Bewusstsein habe er definitiv nicht verloren.

Zum Aussehen dieses Täters hält Götzl vor, der 180 bis 185 cm, groß gewesen, zum Gesicht könne Ch. nichts sagen, weil er mit Maske, mit zwei Augenschlitzen, der Rest des Kopfes sei mit Kapuze verdeckt gewesen. Er habe eine dunkelgraue Jogginghose und eine dunkelblaue Skijacke mit Kapuze getragen. Ch. bestätigt die Vorhalte. Zu Altersschätzung hält Götzl vor, dass Ch. angegeben habe, von der Stimme her sei der Täter seine Alterskategorie, etwa 30. Ch. sagt, wenn er das damals gesagt habe, er habe die Stimme noch im Ohr, aber an einer Stimme könne man sich vertun. Er habe keine weiteren Anhaltspunkte für das Alter. Zur Waffe stehe im Protokoll, so Götzl, dass Ch. sie als Eisenspielzeugpistole, Lauf oder Trommel seien silbern oder grau gewesen, beschrieben habe. Ch. bestätigt, dass er an eine Spielzeugpistole gedacht und im Nachhinein erfahren habe, dass es keine war. Den Lauf würde er auf 10 bis 12 cm schätzen, so Ch. auf Frage. Götzl sagt, im Protokoll stehe die Schätzung 20 cm.

Dann sagt Götzl, im Protokoll stehe, dass Ch. den zweiten Täter eigentlich überhaupt nicht beschreiben könne. Ch. bestätigt das, einzig im Nachhinein auf den Bildern der Überwachungskamera habe man dann was gesehen. Ch. sagt zur Frage nach der Tasche, er meine, dass es ein roter Sparkassenbeutel gewesen sei, aber das sei heute vage. Zum Vorhalt, dass er angegeben habe, dass es heller Stoffbeutel war, aber diese Aussage relativ vage sei, sagt Ch.: „Wir haben diese Beutel relativ häufig in der Hand, vielleicht bin ich da geschädigt.“

Auf Fragen von NK-Vertreterin RAin Kaniuka zur Stimme sagt Ch., die sei ruhig und bestimmend gewesen, nicht unbedingt aufgeregt. Von der Stimmlage her, sie sie ganz normal gewesen. RA Behnke fragt, ob bei dem Vorfall um eine Sparkassenkarte damals die Daten dieser Karte erhoben worden seien. Das sei keine Karte der Sparkasse Eisenach gewesen, so Ch., sondern aus dem hessischen Bereich, ob die Polizei das verfolgt hat, könne er nicht sagen, sie selbst dürften keine Erhebungen zu der Karte machen. Die beiden Männer seien definitiv nicht die Bankräuber gewesen, und ob die weibliche Person Zschäpe gewesen ist, da hätten sie keine Angaben zu machen können. Einer der Männer habe Geld abheben wollen und es habe nicht funktioniert. Der Mann habe nur Englisch gesprochen. Er meine, da sei um eine ganz einfache Barabhebung gegangen, aber sie hätten da keinen Einfluss drauf, irgendetwas nachzuschauen oder zu machen, wenn die Barabhebung nicht funktioniert. Die beiden hätten auch schlecht Englisch gesprochen, er meine die Frau habe gesagt, dass die beiden Tschechisch sprechen. Die Frau habe ganz normal Deutsch gesprochen, was das Englisch anbelangt, meine er, sei das ganz gut gewesen.

Auf Frage von RA Heer, ob er jemals den Begriff „Trio“ verwendet habe, sagt Ch., das wisse er nicht. Heer hält aus einer Vernehmung von Ch. vor, dass Ch. bei einer Lichtbildvorlage gesagt habe, Bild 3 sei die „Frau des Trios“. Das sei definitiv nicht von ihm, so Ch. Heer sagt, am Beginn des Protokolls von Ch.s zweiter Vernehmung am 8.11. sei davon die Rede, dass er mit den Kolleginnen am Tag zuvor das Geschehen besprochen habe. Heer sagt, Ch. solle das Gespräch und den Inhalt schildern. Wenn man am Freitag überfallen werde und am Montag alle bei der Arbeit seien, sei es ja logisch, dass da drüber gesprochen wird, so Ch. Sicher habe man über Äußerlichkeiten und Aussehen der Täter gesprochen, aber er könne da keine Details mehr sagen.

Götzl nach Lichtbildern, die Ch. bei der Polizei angeschaut habe, dieses „Bild 3“. Ch. sagt, er meine, dass ihnen die Bilder aus der Presse gezeigt worden seien. Sie hätten keine Person identifizieren können. Götzl nennt für die Verfahrensbeteiligten den Aktenordner, in dem von einer Wahllichtbildvorlage die Rede sei, und Ch. sagt, er wisse jetzt, was gemeint ist, das sei in Meckenheim gewesen, da seien „Top-Schwarzweißbilder“ gezeigt worden, die durchgefaxt worden seien, wo man gar nichts drauf gesehen habe. Es werden Bilder in Augenschein genommen. Zu sehen sind Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Diese Bilder seien ihnen damals vorgelegt worden, so Ch., und er habe nicht sagen können, dass das die Person zwei Wochen vorher in der Bank war. Götzl hält vor, dass Ch. laut Protokoll gesagt habe, Bild 3 sei die Frau des Trios, die kenne er aus der Presse. Ch. sagt, jetzt wisse er, was mit Bild 3 gemeint ist. Dann hält Götzl vor, dass Ch. angegeben habe, Haarlänge und Gesichtsform stimmen überein, die Person sei eher klein gewesen, 160 bis 165 cm, es sei eher die Frau auf Bild 3, aber er könne das heute nicht mit Sicherheit sagen. Ch.: „Ganz genau.“ Zu den Männern auf den ersten beiden Bildern [Mundlos und Böhnhardt] könne er gar nichts sagen, so Ch. auf Frage. Götzl fragt, ob es bei der Lichtbildvorlage um den Überfall oder um eine andere Situation ging. Ch. sagt, da sei es um die Geschichte zwei Wochen vorher gegangen.

Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt, ihn würde interessieren, ob die Beamten Ch. gefragt haben, ob er die Personen wiedererkennen würde. Ch. sagt, ihm seien die Bilder vorgelegt worden und natürlich sei nachgefragt worden, aber das sei auch schon acht oder neun Monate später gewesen. Ihn interessiere, so Stahl, wie die Thematik mit der Frau mit den Beamten besprochen worden ist, ob Ch. die beschreiben könne, oder die Beamten gekommen sind und das Bild gezeigt haben. Ch. sagt, das Gespräch sei sehr lange gegangen, die hätten nicht nur gesagt, erkennen Sie die. Die Bilder seien vorgelegt worden, so Ch., deswegen sei einen Beschreibung nicht erforderlich gewesen. Stahl sagt, OSta Weingarten lächele, er habe keine Fragen mehr.

Nach einer Pause folgt um 11.28 Uhr die Zeugin We. Sie berichtet, es sei ein Freitag gewesen, kurz nach 9 Uhr. Sie sei mit ihrem Chef in seinem Büro gewesen, als sie laute Schreie gehört hätten. Sie seien beide raus in die Schalterhalle. Sie habe zwei maskierte Männer gesehen, sei zurück ins Büro, da sei die Tür zur Notkasse. Sie habe sich da versteckt und die Tür zugemacht. Er habe geklopft und geschrien, Nadine mach die Tür auf. Sie habe die Tür aufgemacht. Und da habe er und ein Maskierter gestanden. Der habe nur gesagt: „Geld her“. Sie hätten da nur einen Notbestand an Bargeld gehabt, das habe sie ihm gegeben. Der Mann habe gesagt: „Das kann nicht alles sein. Mach den Tresor auf!“ sie hätten gar nicht reagieren könne, bis der Maskierte Ch. niedergeschlagen habe. We.: „Bis meine Kollegin gesagt hat, jetzt reicht’s, jetzt gehen wir runter.“ Sie seien runter gegangen, er habe nur die Scheine haben wollen und gefragt, ob das alles ist. Aber am Tag vorher sei der Bestand abgeholt worden, sie hätten gar nicht „so schlimm viel“ da gehabt, wie sonst am Freitag. Der Maskierte sei dann weg, sie hätten im Tresor die Tür zugemacht und einen Tisch davor gestellt.

Gefühlt seien das zehn Minuten gewesen, aber es seien nur zwei, drei Minuten gewesen. Oben hätten sie Stimmen gehört, seien vorsichtig hoch, hätten keinen mehr gesehen und die Sparkasse von innen zugemacht. Und dann habe sie ihrem Freund eine SMS geschrieben, dass sie überfallen worden seien. Dann sei Polizei und Krankenwagen gekommen. Die ganze Geschichte habe laut Aufzeichnung wohl sechs Minuten gedauert, 9.12 – 9.18 Uhr. Aber gefühlt sei es wie eine Stunde gewesen, länger noch. Auf Frage, wer außer ihr und Ch. noch anwesend gewesen sei, sagt We. in der Schalterhalle seien zwei Büros gewesen, Ch., Ta. und sie selbst. Und oben sei noch eine Kollegin gewesen, da seien Aufenthaltsräume, die habe sich oben eingeschlossen und gar nichts mitbekommen. Kunden seien zwei oder drei da gewesen. We. bestätigt, dass die Kollegin Ta. mit ihr in den Tresorraum ging. Zur Beschreibung der Männer sagt We., sie wisse nur noch, dass es unmöglich ausgesehen habe, was die angehabt hätten, die Hose sei in die Strümpfe reingesteckt gewesen, in Wollstrümpfen. Das hätte sie ihm, so We., auch am liebsten sagen mögen. Und einer habe eine Maske mit einem Affengesicht gehabt. Und einer eine schwarze Sturmhaube auf dem Gesicht. Sie glaube, die Tüte sei vom Penny gewesen.

Götzl fragt, welcher Täter welche Maske getragen hat. Sie wisse nicht, wer welcher ist, so We., aber die Maske habe der getragen, der mit im Tresor gewesen sei und Ch. niedergeschlagen habe. Auf die Frage, ob denn beide bewaffnet waren, sagt We., sie habe ja nur mit dem zu tun gehabt, der sie in den Tresor getrieben hat, der sei bewaffnet gewesen und habe die Waffe ihrer Kollegin an den Hals und ihr selbst in die Seite gehalten. Der andere sei in der Schalterhalle gewesen, den habe sie nur so im Vorbeirennen gesehen, und gar nicht richtig wahrgenommen. Sie glaube, der habe eine braune Jacke und die Sturmhaube getragen, aber sie habe den nur so im Augenwinkel wahrgenommen. Die Waffe des Täters, der mit nach unten gegangen sei, habe sie nur gespürt, für sie sei das eine Pistole gewesen. Sie habe sie nicht direkt gesehen, dass sei sich jetzt noch erinnern könne. Es sei die Waffe gewesen, mit der Ch. niedergeschlagen worden sei. Götzl fragt zu den Kunden und We. sagt, die eine Kundin, mit der sie später noch Kontakt gehabt hätten, habe im Schalterraum gekauert vor einem Aufsteller von Prospekten. Sie habe die nicht als Person wahrgenommen, da sei ein Häufchen irgendwas gewesen. Dann sei wohl noch ein älterer Herr mit drin gewesen, der habe auf dem Fußboden vor dem einen Büro gesessen. Aber das habe sie alles nicht gesehen, so richtig.

Götzl fragt, wie viel Geld insgesamt übergeben wurde. We.: „71.925.“ Im Bereich der Notkasse habe fünf-, maximal zehntausend gelagert. Es seien meistens Bündel gewesen, was sie denen mitgegeben hätten. In der Notkasse seien 500-Euro-Scheine gewesen. Das wisse sie noch, denn sie habe versucht, 500-Euro-Scheine in Sicherheit zu bringen. „Ich wollte dem das Geld nicht geben.“ Zur Statur der Täter sagt We.: „1,80, mittelgroß, schlank.“ Und sie hätten sehr laut gebrüllt. Der eine habe so einen Dialekt gehabt, da habe sie gemerkt, dass das „was Ostdeutsches“ gewesen sei, aber die Region sei ihr nicht so bewusst gewesen. Aus We.s Vernehmung vom 4.11. verliest Götzl: „Der Stimme nach könnte es sich um einen Dialekt aus dem Eichsfeld handeln.“ We. sagt, sie habe es nicht zuordnen können. Sie verneint, zu irgendeinem Zeitpunkt mal die Gesichter gesehen zu haben. Götzl fragt zur Situation von We. bei dem Überfall, zu einer psychischen Belastung. Sie habe immer gesagt, so We., bei einem Überfall falle sie um, aber das sei nicht so gewesen, Sie habe einfach gehandelt, es sei wie ein Film gewesen, der an einem vorbei gelaufen sei, sie sei starr gewesen. Es sei sehr schwierig gewesen, auch im Nachhinein. Sie seien gleich an dem Tag stundenlang vernommen worden, dann sei ihnen gleich von der Sparkasse ein Seelsorger, ein Psychologe besorgt worden. Auch in den Tagen darauf sei der da gewesen. Zu den Konsequenzen für sie befragt, sagt We., sie arbeite nicht mehr bei der Sparkasse, habe sich dann eine neue Arbeit gesucht, ein gutes halbes Jahr habe sie es noch durchgezogen. Offenbar weint die Zeugin. Götzl unterbricht die Sitzung für ca. 10 Minuten bis 11.53 Uhr.

Dann fragt Götzl, ob We. in Behandlung war, was We. bejaht. Sie seien gleich am selben Tag betreut worden und in der Woche drauf. Und das sei zwei, drei Monate gegangen, wo sie den Psychologen sporadisch in Anspruch genommen habe. Und sie habe ein Schreiben bekommen, dass sie das heute noch in Anspruch nehmen könne bei Bedarf. Aber mit dem Arbeitswechsel habe sie für sich damit abgeschlossen. Die drei Kollegen seien auf unterschiedliche Art und Weise damit umgegangen. Bei Ta. sei es ähnlich wie bei ihr gewesen, die sei länger noch in Betreuung gewesen. Ch. habe das nur anfangs in Anspruch genommen und dann die Stelle gewechselt. We.: „Wir können es nicht rückgängig machen und müssen einfach jeder damit leben.“

Dann macht Götzl Vorhalte. Sie habe ausgesagt, so Götzl zu We., dass sie eine maskierte Person gesehen habe, die einen älteren Mann vor sich her in den Schalterraum schob. Das könne der der ältere Mann sein, der auf dem Fußboden gesessen habe, so We., aber jetzt so wisse sie es nicht. Der Maskierte habe dem älteren Mann die Pistole in den Rücken gedrückt, der ältere Mann sei in gebückter Haltung gelaufen, hält Götzl vor. We.: „Wenn ich das so gesagt habe, wird es so gewesen sein.“ Zur Pistole habe sie angegeben, dass sie silberfarben und etwa 20 bis 25 cm lang gewesen sei, ob da eine Erinnerung komme. We. verneint das. Zur Frage, ob sie sich an die Vernehmungssituation erinnere, sagt We., es sei viel gefragt worden, vielleicht sei ihr da etwas eingefallen. Das sei ja nun zweieinhalb Jahre zurück und in manchen Sachen habe sie wirklich Gedächtnislücken, könne sich gar nicht erinnern. Götzl hält vor, dass ein weiterer Täter sich bereits hinter dem Schalter befunden habe und gebrüllt habe: „Geld her, macht den Tresor auf.“ Als sie das gesehen habe, habe  sie in die Notkasse gewollt, um sich dort einzuschließen, sie habe wahnsinnige Angst gehabt. Von außen habe es kräftig an die Tür gepocht und Ch. habe gerufen: „Nadine mach jetzt auf, wir geben denen jetzt alles.“ We. bestätigt die Vorhalte. Zur Tüte sei im Protokoll vermerkt, so Götzl, das We. das Geldfach der Notkasse geöffnet habe und das in eine rote Plastiktüte, welche der Täter mitführte und aufhielt, gegeben habe, es habe sich um die Person gehandelt, welche die silberfarbene Waffe mit sich führte. Götzl fragt, ob da eine Erinnerung an die Waffe komme, was We. verneint.

Götzl verliest, dass der Mann mit dem Geld nicht einverstanden gewesen sei und immer wieder gebrüllt habe: „Macht den Tresor auf, ihr müsst einen Tresor haben.“ Ch. habe gesagt: „Den kriegen wir nicht auf.“ Da habe der Mann gebrüllt: „Noch eine Lüge.“ Dann fragt Götzl, mit welchem Teil der Waffe der Schlag ausgeführt wurde. We. sagt, sie denke, mit dem vorderen. Götzl hält vor, dass der Mann mit der Waffe, welche er vermutlich in der rechten Hand gehalten habe, auf Ch. geschlagen habe, der sei sofort zu Boden gefallen. Auf Frage sagt We., im Tresorraum seien keine Geldscheine zu Boden gefallen, unten hätten sie feste Bündel, aber in der Notkasse sei was runter gefallen, glaube sie. Auf Frage sagt We., in dem Tresorraum sei der Nachttresor gewesen, da seien Kassetten durch so eine Rutsche gefallen. Das hätten sie in der Früh schon geleert. Da habe der Bankräuber auch noch dran gewollt. Sie hätten gesagt, das sei hier schon mit dabei. Sie habe  ihn gefragt, ob er die Rollen auch noch haben wollte, aber das habe er nicht gewollt.

Götzl fragt, ob der Täter bestimmtes Geld nicht wollte. Sie hätten nur aufpassen sollen, so We., dass keine Farbbomben dabei sind, aber das hätte ihre Filiale gar nicht gehabt. Sie bejaht, dass registriertes Geld mitgegeben wurde, ein Bündel, 1.000 Euro, zehn 100-Euro-Scheine. Das sei das erste gewesen, was sie ihm gegeben hätten. Den Alarmknopf habe Ch. gedrückt, so We. auf Frage. Auf den Vorhalt, dass sie auf dem Weg nach oben dann noch den Alarmknopf im Vorraum des Tresorraums gedrückt habe, sagt We., da sei auch ein Knopf, den Hauptalarm habe Ch. ausgelöst. Bei Ch. habe sie Blut gesehen, so We., er sei zum Glück wieder auf den Beinen gewesen, auch am Ohr sei er verletzt gewesen. Man habe mit ihm reden können, er habe nicht ins Krankenhaus gewollt. Zur Beschreibung der Täter stehe hier, so Götzl, die erste Person, welche sie mit der Waffe bedrohte, ca. 30 bis 35 Jahre alt gewesen. Das Alter habe sie aufgrund der der Bewegung geschätzt, die seien schon fit gewesen, auch von der Statur her. Götzl hält vor, der habe vermutlich eine Plastikmaske mit einem Gesicht getragen, das sie jetzt nicht beschreiben könne, eine helle Jacke mit Kapuze, eine Art Joggingjacke, die Kapuze sei über den Kopf gezogen gewesen, so dass sie nichts habe sehen könne, und eine hellgraue Hose mit gestrickten Strümpfen, die Hose sei in die Strümpfe gesteckt gewesen. Er habe Turnschuhe getragen, die sie nicht weiter beschreiben könne und akzentfreies Deutsch. Götzl fragt dann, ob das richtig sei mit „schlank“. Die Sachen seien ziemlich weit gewesen, so We., aber dick würde sie nicht behaupten, normal. Götzl fragt zu „akzentfrei“ und We. sagt, mit Dialekt. Götzl fragt, ob We. die Stimme schon mal gehört habe. We. sagt, die Stimme selber nicht, aber so eine ähnliche schon, deswegen habe sie sagen könne, dass es ein ostdeutscher Dialekt war. Auf Frage von RA Heer, warum die Filiale geschlossen worden sei, sagt We., sie sei ja seit zwei Jahren nicht mehr dabei, aber es sei wohl wie überall, es müsse eingespart werden, die Filiale sei wahrscheinlich nicht so lukrativ gewesen, es seien viele Ältere Kunden gewesen, Arbeitslose, möglicherweise sei die Miete zu hoch gewesen.

Nach der Mittagspause geht es gegen 13.35 Uhr weiter mit dem Zeugen Ni., 71. Der Zeuge berichtet, er habe Geld abheben wollen, habe am Automaten schon die Karte drin gehabt und dann sei der Bankräuber rein gekommen und habe ihn weg gezerrt. Der Bankräuber habe ihm noch das Geld gebracht, was in dem Spalt drin gewesen sei. Das habe so sechs, sieben Minuten gedauert, dann seien sie wieder fort gewesen, hätten ihren Beutel voll gehabt. Götzl sagt, Ni. spreche von dem Bankräuber und fragt, ob es einer oder zwei gewesen seien. Ni.: „Zwei.“ Das Personal sei da gewesen und noch eine Geisel, die habe auf der anderen Seite gelegen. Er habe am Geldautomaten gestanden, da sei der rein gestürmt und habe „Banküberfall“ gebrüllt, das sei alles blitzschnell gegangen, Beschreiben könne er die Person nicht, der habe eine Maske aufgehabt, wie es im Fernsehen gezeigt werde und so eine Kapuze drüber. Er  sei ein Stück weit rein in den Vorraum gezerrt worden und dann habe er, der Bankräuber, das Personal in den Tresorraum runter getrieben.

Auf Frage von Götzl sagt Ni., der sei bewaffnet gewesen mit der Pistole, die man schon oft gesehen habe, diese lange, mit Schalldämpfer. Götzl fragt zum Aussehen der Waffen aus Ni.s eigener Erinnerung. Ni. antwortet, der habe so eine Waffe gehabt, wie sie in der Zeitung gewesen sei. Er wisse nicht, in welcher Hand die Waffe gehalten wurde, er habe mit dem Rücken zu dem am Geldautomaten gestanden, da habe er, der Bankräuber, ihn weggezogen, ihn am Arm gepackt und hinterher geschleppt in den Vorraum hinein, bis kurz vor den Schaltern, rechts sei die andere Geisel gewesen. Auf die Frage, was er da gemacht habe, sagt Ni., er habe seine Geldkarte ins Portemonnaie gesteckt. Der Bankräuber sei vor, habe sein, Ni.s, Geld geholt und es ihm gebracht. Er habe dann da gehockt. Er verneint, diese Position nochmal verlassen zu haben.

Götzl sagt, Ni. habe jetzt immer von dem einen gesprochen, aber eben gesagt, es seien zwei Personen gewesen. Ni. sagt, es seien zwei Personen gewesen. Da gebe es vorne noch so einen Raum, wo der Mann gesessen habe, den sie niedergeschlagen hätten. Da müsse die zweite Person rein sein, so Ni. auf Frage. Ansonsten habe er nichts gesehen. Götzl möchte wissen, ob die zweite Person etwas gesagt habe. Ni.: „Nein, da habe ich nichts gehört.“ Zur Beschreibung sagt Ni., der eine, der ihn rein gezerrt habe, sei ziemlich groß gewesen, bei dem anderen könne er nichts sagen. Götzl hakt nach, ob Ni. etwas sagen könne zu Gestalt, Aussehen, Kleidung. Ni. sagt, das könne er eigentlich nicht, der habe einen Anorak angehabt und die Kapuze darüber. Zur Frage, ob Ni. von einem der beiden mal das Gesicht gesehen habe, sagt Ni.: „Nein, nein, nein.“ Götzl fragt, ob Ni. alleine zur Sparkasse gekommen sei. Ni. sagt, seine Frau hat im Auto gewartet, das sei ein Stück weiter weg gewesen. Ni. sagt, der habe so eine Art Campingbeutel auf dem Rücken gehabt, der sei, als der raus kam voll mit Geld gewesen. Der Beutel sei „mehr grau“ gewesen und über die Schulter getragen worden. Er bestätigt, von Polizei vernommen worden zu sein, am selben Nachmittag noch. Die Ereignisse in der Sparkasse seien kurz nach der Öffnung gewesen, um Neun herum.

Dann hält Götzl aus der Vernehmung vor, als er hinein gekommen sei, habe Ni. am Kontoauszugsdrucker eine Angestellte stehen sehen, die er persönlich kenne, plötzlich seien zwei maskierte Personen rein gekommen. Ni. sagt, das mit der Frau wüsste er jetzt nicht. Götzl hält die Aussage vor, dass Ni. beide Täter von vorne und hinten gesehen habe, und seiner Meinung nach beide Täter keine Maske aufgehabt hätten. Ni. sagt, das stimme nicht, das habe er nie gesagt. Götzl sagt, das stehe auch im Gegensatz zu dem anderen Vorhalt. Er hält vor, das Ni. angegeben haben soll, dass die beiden auch nichts weiter auf dem Kopf getragen hätten. Ni.: „Freilich haben sie Masken aufgehabt. Das stimmt überhaupt nicht.“ Götzl fragt zur Größe der zweiten Person und Ni. sagt, der sei etwas kleiner gewesen, er verneint, etwas zur Statur sagen zu können. Götzl hält die Aussage vor, einer sei sehr groß gewesen, einer klein. Ni. sagt, der ihn gepackt habe, sei der Größere gewesen. Götzl hält vor, dass der Größere eine Waffe in der Hand gehabt und etwas gebrüllt habe. Ni. sagt: „Banküberfall. Das habe ich denen [vermutlich den vernehmenden Beamten]auch gesagt.“ Götzl sagt, unten heiße es, dass Ni. eine Waffe nicht gesehen habe. Das stimme nicht, so Ni., der sei mit der Waffe reingesprungen. Das habe er den beiden [vermutlich den Beamten]auch erzählt: „Das ist ja eigenartig.“ Götzl fragt, ob Ni. bei der zweiten Person eine Waffe gesehen habe. Ni. sagt, der habe keine gehabt, den habe er aber nur ein paar Sekunden gesehen. Götzl hält die Aussage vor, eine Waffe habe er bei beiden nicht gesehen. Ni.: „Wo das herkommt, ist für mich rätselhaft.“

Götzl sagt, es gehe nochmal um die Situation zu Beginn und hält vor, dass Ni. im Kundenraum noch eine Kundin gesehen habe, die auch den Aufforderungen der Täter gefolgt sei. Ni. sagt, da sei das Personal gewesen, Frauen, die habe der Bankräuber runter in den Tresorraum getrieben mit der Pistole. Er selbst habe sich hinlegen sollen, so Ni. auf Frage, aber das habe er nicht gekonnt, weil er nicht mehr hochgekommen wäre, damit sei der Bankräuber scheinbar zufrieden gewesen. Er bestätigt seine Aussage in der Vernehmung, dass er sich nur linksseitig hingehockt habe, und der Täter mit der Waffe dann die Angestellten zu einem Raum gebracht habe, was da geschehen sei, habe er nicht sehen können. Ni. sagt, die seien dann in den Keller gegangen. Auf Frage, ob er das gesehen habe, sagt Ni., er habe das Geschrei gehört: „Zum Tresor, zum Tresor.“ Er bestätigt den Vorhalt, dass er nur noch habe sehen können, dass der größere Täter mit einem Campingbeutel auf dem Rücken  die Bank verlassen habe. Er bestätigt, dass der erste Täter 185 – 190 cm groß und schlank gewesen sei, das sei der mit der Waffe. Die vorgehaltene Alterseinschätzung von 30 bis 35 Jahre könne hinkommen. Götzl fragt nach deren Grundlage und Ni. sagt, er habe ja kein Gesicht sehen und das nicht richtig einschätzen können. Götzl hält nochmal vor, dass Ni. beide von vorne und hinten gesehen habe, dann folge, die Formulierung mit der Maske und dann komme die Beschreibung, dass der größere Täter dunkle Haare gehabt habe, nicht schwarz, eher bräunlich. Das sei vollkommener Unsinn, so Ni., das habe er den beiden von der Kripo nicht erzählt, wo das herkommt, sei ihm ein Rätsel. Den Vorhalt, dass er ausgesagt habe, die Person habe einen Anorak und eine dunkle Hose getragen, bestätigt Ni. Ob der Täter Handschuhe getragen hat, könne er nicht sagen, bestätigt Ni. Götzl fragt, ob der erste Täter Dialekt gesprochen hat. Ni.: „Eigentlich nicht.“ Götzl hält die Aussage, vor, dass Ni. den zweiten Täter wenig gesehen habe, der sei ca. 175 cm groß gewesen. Das könne hinkommen, so Ni. zur Alterseinschätzung 30 bis 35 sagt Ni.: „Wie gesagt, konnte ich schlecht einschätzen.“ Götzl sagt, zur Gestalt sei hier vermerkt: „untersetzt“. Ni. bejaht das, auch der Vorhalt zur Kleidung, es seien „graue Sachen“ stimme.

Götzl fragt, wie es Ni. während des Überfalls gegangen sei. Das sei so schnell gegangen, da mache man sich keine Gedanken. Danach sei er „schon blass“ gewesen Er sei nicht verletzt worden. Götzl fragt, ob er danach Probleme hatte. Ni..: „Mit dem Herz, das hab ich jetzt auch, ich hoffe, dass das bald vorbei ist.“ Zu Konsequenzen für ihn und seine Frau befragt sagt Ni., dass es schnell vergessen gewesen sei.

Als letzter Zeuge wird dann Egon St., 79, vernommen. Götzl sagt, es gehe um Beobachtungen am 4.11.2011 und St. solle berichten. St. sagt, er habe an dem Tag gegen 9.25 Uhr seine Wohnung verlassen, um im Lidl-Markt einzukaufen. Auf dem Weg sei er auf die Hauptstraße und habe gesehen, dass links auf dem Parkplatz ein Wohnmobil parkt. Das habe eine „wunderbare Farbe“ gehabt, die Farbgebung sei weiß gewesen, so dass er da öfter hingeguckt habe. Er sei dann links weg und habe die Feuerwehrzufahrtsstraße zum Obi- und Lidl-Markt weitergehen wollen. Er sei gerade 15 [phon.] Schritte gegangen, da seien zwei Radfahrer „förmlich angeflogen“ gekommen und Richtung Wohnmobil gefahren. Am Wohnmobil angekommen sei alles ziemlich schnell gegangen. Einer der beiden habe sofort Platz auf dem Fahrersitz genommen, während der andere die Fahrräder im Wohnmobil verstaut habe. Danach habe er sich auf den Beifahrersitz gesetzt „und dann ging die Post ab“. Die seien so schnell angefahren, dass die Vorderräder durchgedreht seinen und eine entsprechende Spur vorhanden gewesen sei. Die seien in hoher Geschwindigkeit in Richtung Stregda weg gefahren. Er habe beim Wegfahrens dieses Fahrzeugs das „polizeiliche Kennzeichen“ „V“ erkennen können. Er habe zunächst nichts damit anzufangen gewusst, aber auf dem Weg zum Lidl-Markt sei ihm eingefallen, dass es nur Vogtland sein könne „und so war es ja dann auch“. Er habe dann eingekauft, zwei Flaschen Wasser je 1,5 Liter, drei Bananen und zwei Brötchen und habe noch eine Frischmilch mitnehmen wollen, die sei aber nicht da gewesen, so dass sich der Einkauf verzögert habe. Er habe eine Verkäuferin gefragt und sei dann vor zur Kasse.

Dann sei er den gleichen Weg zurück gelaufen, den er gekommen sei und unterhalb dieser Feuerwehrzufahrtsstraße sei ein Polizeiauto gekommen. Er habe gesehen, dass ein Polizist ausstieg und einen vorbeigehende Frau fragte: „Haben Sie zwei Männer mit Fahrrad gesehen?“ Das habe die Frau verneint, aber er habe den Polizisten zugerufen, dass er sie gesehen habe. Er sei hingegangen und der Polizist habe gesagt, die zwei Männer auf dem Fahrrad hätten in Eisenach Nord die Bank überfallen. St.: „Um Gottes Willen, auch das noch.“ Er habe den Polizisten den Werdegang gesagt, „und dabei war’s“.

Götzl fragt zum Zeitpunkt, an dem St. an dem Wohnmobil war. St. sagt, er habe um 9.25 seine Wohnung verlassen und schätze, dass das 9.33 Uhr, 9.35 Uhr war, später nicht. Auf Frage sagt er, die beiden Radfahrer seien normal gekleidet gewesen, hätten keine Kopfbedeckung gehabt. Der erste habe dunkelblondes Haar gehabt, „heute wissen wir, dass das Uwe Mundlos war“. Götzl fragt, woher St. das wisse. St. sagt, aus der Presse, die Bilder. Götzl: „Ja, haben Sie denn als Sie die Bilder gesehen haben, jemand erkannt?“ Den Mundlos habe er erkannt, so St., den zweiten nicht. Die seien hintereinander gefahren, nicht nebeneinander. Götzl fragt, was St. noch zum Aussehen und zur Kleidung sagen könne, St. sagt, es sei alles „sagenhaft schnell“ gegangen. Die seien eher grau gekleidet gewesen, mehr könne er nicht sagen. Das Alter schätze er auf so 30 Jahre. Die Statur sei sportlich, „leicht gebaut“ gewesen.Zur Größe könne er nichts sagen, die hätten ja auf dem Fahrrad gesessen. Das weitere Kennzeichen habe er nicht erkennen könne, es sei „sagenhaft schnell“ gegangen. Götzl fragt, ob der Zeuge im Bereich des Fahrzeugs weitere Personen gesehen habe, was der verneint.

Götzl hält aus St.s Vernehmung vor, dass der als er auf Höhe des Wohnmobils gewesen sei, die zwei Männer einsteigen gesehen habe. Erst sei der erste auf den Fahrersitz gestiegen, der andere habe die Fahrräder verstaut und sich anschließend auf den Beifahrersitz gesetzt, so St. darauf. Götzl hält vor, dass St. ausgesagt habe, das seien junge Kerle gewesen, beide geschätzt maximal 30 Jahre, der am Steuer könne gar nicht so groß gewesen sein, weil er ihn hinter dem Steuer gesehen habe und er ihm nicht groß vorgekommen sei. Götzl verliest die Frage der Polizei, ob er die Personen so beschreiben könne, dass man ein Phantombild erstellen könnte. St. sagt: „Nein.“ Dann verliest Götzl, dass St. ausgesagt habe, die seien zu weit weg gewesen, was St. bestätigt. Götzl sagt, heute habe St. aber gesagt, er habe Mundlos erkannt, wie das im Einklang stehe. St. sagt, das sei ja erst 8 oder 14 [phon.] Tage später veröffentlicht worden. Er verneint, sich an das Aussehen der Fahrräder zu erinnern.

RA Stahl sagt, St. habe eben 9.25 Uhr angegeben, in der Vernehmung stehe 9.30 Uhr, und fragt, woher St. die Uhrzeit so genau habe. St. sagt, er schaue frühmorgens Sportstudio, England. Und an diesem Tage sei das Fußballspiel um 9.20 Uhr beendet gewesen und anschließend habe er das Haus verlassen. Stahl fragt nach den 15 Schritten, die St. gegangen sei. St. sagt, er sei nicht mehr als fünfzehn Schritte. Er bestätigt, dass das eine Einschätzung sei. Götzl hält die Angaben aus dem Vernehmungsprotokoll vor, dass St. gegen 9.30 Uhr die Wohnung verlassen habe. St. sagt, da müsse sich der „Schreiberling“ vertan haben. Dann entlässt Götzl den Zeugen.

Nach der Vernehmung von St. verliest NK-Vertreterin RAin von der Behrens einen Beweisantrag, um Carsten Szczepanski als Zeugen zu laden. Damit lasse sich beweisen, dass , , Antje Bö., geb. Pr., und Michael Pr. in den Jahren 1998, 1999 zu der sächsischen B&H– Sektion gehörten und wussten, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in Chemnitz mit Hilfe von B&H-Mitgliedern untergetaucht waren und direkten Kontakt mit dem Trio. Antje Bö. habe dem Zeugen im August 1998 mitgeteilt, das Trio habe einen anonymen Artikel für das Fanzine „“ geschrieben und wollte Zschäpe ihren Pass zur Flucht zur Verfügung stellen. Der Zeuge könne bekunden, dass Jan We. im August oder September 1998 den Auftrag bekommen habe, mit Geld der B&H-Sektion Sachsen das Trio mit Waffen zu versorgen. Auch Szczepanski sei in die Beschaffung von Waffen für das Trio eingebunden gewesen. Außerdem solle bekunden, dass das Trio im August, September 1998 Überfälle begangen hatte bzw. plante, und dass bei einem B&H-Treffen am 10.10.1998 in Wilsdruff neben dem Zeugen Thomas Starke, , , Antje und Michael Pr., Jan We., sowie zwei Thüringer teilgenommen haben. Dabei sei über die Unterbringung und Finanzierung des Trios gesprochen worden. Ergänzend beantragt die Anwältin, die Akten von Szczepanski (Deckname Piatto) vom LfV Brandenburg beizuziehen. Außerdem soll das BKA-Positionspapier vom 03.02.1997 zu Problemen der Zusammenarbeit zwischen BKA und VS beigezogen werden, zum Beweis, dass das BKA gegenüber dem BfV bereits im Jahr 1997 auf Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von Neonazis hinwies.

Das Beweismittelverzeichnis des GBA umfasse über 606 Zeugen, darunter mit Tino Brandt und Thomas Starke nur zwei bekannte V-Leute und nur eine Gewährsperson, Juliane Wa. Zahlreiche weitere enttarnten V-Personen, Gewährspersonen und Informanten, aus dem Umfeld des Trios und ihre V-Leute-führer seien nicht benannt. Dazu würden u.a. Marcel Degner (Deckname Hagel), Ralf Ma. (Deckname Primus), , , , Thomas Di. (Deckname Küche) und die Gewährsperson Tibor Re. (Deckname Tristan) gehören. Der frühere V-Mann Michael von Dolsperg, (Deckname Tarif) ist bereits zu laden beantragt. Thomas Richter (Deckname Corelli) sei nach seinem plötzlichen nicht mehr zu vernehmen. Die tatsächliche Anzahl von V-Leuten, Gewährspersonen und Informanten im Umfeld des Trios und den B&H-Strukturen müsse weitaus größer gewesen sein. So sei aus den Akten eine Quelle „Harm“ bekannt, die vom angeblichen Tod des Trios auf Kreta berichtete und eine Quelle „Teleskop“, die 2000 über die NPD in Jena berichtete und die Decknamen der V-Leute aus den im November 2011 geschredderten Akten („Tarif“, „Tinte“, „Tobago“, „Treppe“, „Tacho“, „Tonfarbe“ und „Tusche“. Die Presse berichte außerdem über die Decknamen „Tonfall“, „Terrier“ und „Trapid“. Die V-Leute mit den „T“-Decknamen sein vom BfV und der Operation „Rennsteig“ in der Zeit 1999 – 2003 und gehörten dem THS oder dessen Umfeld an. In der Nachfolgeoperation „Saphira“ seien zwischen 2003 und 2005 zwei weitere V-Leute in Thüringen angeworben worden, in den Medien als „X-1“ und „X-2“ bezeichnet. In Sachsen seien die Quellen „Bastei“ vom LfV Sachsen und „VP 620“ und „VP 773“ vom LfV Berlin aktiv gewesen und hätten aus dem NSU-Umfeld berichtet. Nur durch die Vernehmung der Personen könnte in Erfahrung gebracht werden, was die V-Leute über das Trio und dessen Taten wussten. In der Vernehmung von Jürgen He. (112. Verhandlungstag) habe sich ergeben, dass der MAD schon 1999 wusste, dass sich das Trio auf der Stufe von Rechtsterroristen bewegt. Alle genannten V-Leute und insbesondere auch Szczepanski würden sich nicht auf der Zeugenliste der BAW finden, unabhängig davon, wie nah sie an den Angeklagten gewesen seien und welche Relevanz ihre Aussagen gehabt hätten. Dies würde den Anschein erwecken, die BAW wolle die V-Leute und den VS aus dem Verfahren heraushalten. Im Folgenden zeichnet der Antrag den Werdegang Szczepanskis in der Neonazi-Szene und als V-Mann nach.

Außerdem beantragt die Anwältin, aus Chemnitz zu laden. Dadurch solle bewisen werden, dass Szczepanski von Juli bis August 1998 regelmäßigen telefonischen Kontakt mit Werner hatte und Werner ihm am 25.08.1998 eine SMS schrieb in der es hieß: „Was ist mit dem Bums?“ und We. beauftragt gewesen sei, Waffen für das Trio zu besorgen. Der Zeuge We. werde zwar als Waffenlieferant des Trios in der Anklage benannt, sei jedoch nicht im Beweismittelverzeichnis aufgeführt. Die SMS lasse nur den Schluss zu, dass nicht nur We., sondern auch Szczepanski mit der Beschaffung von Waffen betraut gewesen sei. Die Frage woher das Trio seine Waffen gehabt habe, sei bis heute ungeklärt. Lediglich die Herkunft von 3 der 20 beim Trio gefundenen scharfen Schusswaffen habe aufgeklärt werden. Das sei die Ceska und die Dienstwaffen von Michèle Kiesewetter und Martin A.

Danach widerspricht Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm der der Verwertung der Angaben des Zeugen und Sachverständigen KHM Er. (106. Verhandlungstag), soweit diese Erkenntnisse aus der Durchsuchung des Garagenkomplexes beinhalteten. Sie bezieht sich dabei auf den Verwertungswiderspruch gegen die Aussagen des Zeugen Sch. (85. Verhandlungstag). Die Durchsuchung sei rechtswidrig gewesen. Sturm bezieht sich u.a. darauf, dass die Ermittlungen, die zum Beschluss geführt hätten, sich nicht in den Akten finden würden. Ein Beamter des Thüringer LKA habe sich an den damaligen Präsidenten des LfV, Roewer, gewendet, da das LKA nicht weiter käme, wie der Zeuge Schrader im Bundestags-UA bekundet habe. Durch das LfV seien daraufhin Observierungen für zwei Tage vorgenommen worden. Es sei bewusst darauf geachtet worden, diese Vorgehensweise zu verschleiern. Dies belege, dass die Beamten unter bewusster Umgehung des mit Verfassungsrang ausgestattetem Trennungsgebots Ermittlungsmaßnahmen vorgenommen hätten.

Der Verhandlungstag endet um 14.55 Uhr.

Zu dem Antrag aus der Nebenklage erklärte RA Stolle:
„Die Vernehmung sämtlicher V-Männer aus dem Umfeld des NSU ist zur Sachaufklärung unabdingbar. Auf der Beweisliste der Bundesanwaltschaft, auf der sich mehr als 600 Zeugen befinden, sind lediglich zwei V-Männer aufgeführt, obwohl schon jetzt die Existenz von mehr als ein Dutzend V-Männer im Umfeld des Trios bekannt ist. Dass diese über keine für das Verfahren relevanten Kenntnisse verfügen, ist unwahrscheinlich. Sie sind hier in dem Verfahren zu hören – u. a. zu ihrem Wissen über die Aktivitäten des Trios, zu ihrer Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzämtern und den von ihnen weitergegebenen Informationen.“

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