Protokoll 146. Verhandlungstag – 07. Oktober 2014

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An diesem Prozesstag ist erneut Thomas Rothe geladen, der das Trio zu Beginn in Chemnitz bei sich in der Wohnung unterbrachte. Dieser schiebt erneut Erinnerungslücken vor und antwortet wortkarg. Er gibt allerdings u.a. an, dass Uwe Mundlos ihm beim Layout seines Nazi-Zines „Sachsens Glanz“ geholfen habe. Danach ist ein Beamter des BKA geladen, der bei der Vernehmung von Enrico Theile beim GBA dabei war und zum Lieferweg der Mordwaffe Ceska befragt wird.

Zeugen:

  • Thomas Rothe (Unterbringung Böhnhardt, Zschäpe, Mundlos in Chemnitz im Jahr 1998)
  • Roland St. (KHK, BKA Meckenheim, Vernehmung Enrico Theile)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:50 Uhr mit der Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen Thomas Rothe. Götzl beginnt mit Vorhalten aus der Vernehmung von Rothe vom 29.02.2012, da hier einige Punkte unklar seien. Vorhalt: Am Anfang habe Rothe nicht gewusst, warum die drei gesucht würden, er habe das mit der Garage erst später erfahren, die hätten nur angedeutet, dass die so eine Puppe aufgehangen hätten. Götzl hakt nach, was die Formulierung bedeute, dass die das nur mal angedeutet hätten, dass die eine Puppe aufgehängt haben. Rothe antwortet, er habe das im Fernsehen gesehen, daher habe er es dann gewusst. Götzl weist darauf hin, dass er das bei seiner letzten Vernehmung auch schon gesagt habe. Rothe sagt, vorher habe er das gar nicht gewusst. Götzl hakt nach, was das Wort „angedeutet“ bedeute. Rothe sagt, er habe das damals durchs Fernsehen erfahren, habe mal angerufen, so sei das gewesen. Götzl fragt nach, was er durchs Fernsehen erfahren habe. Rothe anwortet, Puppe aufgehängt und Garage durchsucht. Götzl hakt erneut nach, wer etwas angedeutet habe und wer mit „die“ gemeint seien. Rothe antwortet, dass es im Gespräch herausgekommen sein kann, aber das sei lange her. Mit welchen Personen dieses Gespräch stattgefunden habe? Rothe wisse es nicht mehr, im Fernsehen sei es rausgekommen, vorher habe er es nicht gewusst, dann habe man darüber gesprochen. Götzl fragt, wer in seiner Wohnung gewesen sei. Rothe geht davon aus, dass es die drei gewesen seien. Götzl möchte von dem Ausdruck „angedeutet“ weggehen und fragt, was über das Thema Puppe und Koffer gesprochen worden sei oder ob überhaupt darüber gesprochen wurde, und gegebenenfalls, wer das gemacht habe. Rothe antwortet, das sei im Fernsehen gelaufen, wer wo was gesagt habe, wisse er nicht mehr, da das mind. 15 Jahre her sei.

Götzl geht noch einmal auf den anfänglichen Vorhalt ein, 2012 und die Verwendung des Begriffs „angedeutet“ sei noch nicht so lange her; das Eine sei eine Erinnerung 15 Jahre zurück, das Andere der Bezug 2012. Rothe antwortet, dann meine er das so wie er gesagt habe, es kam im Fernsehen, es wurde darüber gesprochen aber wer und was, wisse er nicht mehr. Auf erneute Nachfrage antwortet Rothe, er wisse nicht, wer das aufgehangen habe und es interessiere ihn auch nicht. Götzl hakt mehrfach nach, warum es ihn nicht interessiere. Rothe fragt, warum es ihn interessieren sollte, und bleibt dann dabei, dass es ihn nicht interessiere, er nicht mehr er dazu sagen könne, für ihn sei das alles Vergangenheit. Götzl sagt, ihn interessiere seine Einstellung, weil es von Interesse für die Zeugenaussage sei, hakt noch einmal nach und nachdem Rothe sagt, er habe nie danach gefragt, wer das gemacht habe und er das auch jetzt nicht wisse, bittet Götzl ihn nach vorne und zeigt ihm ein Bild. Darauf zu sehen sind zwei Männer mit Glatze, der linke trägt ein blaues T-Shirt, auf dem schwarzen T-Shirt des zweiten Mannes ist eine Triskele zu sehen. Rothe fragt, ob er das sein solle und Götzl antwortet, das wolle er ihn fragen. Rothe antwortet, er wisse es nicht und den daneben kenne er nicht. Götzl fragt nach der Person mit dem blauen T-Shirt. Rothe räumt ein, dass er das sein könne, er es aber nicht wisse. Götzl hakt nach, wie er zu dieser Einschätzung käme. Rothe sagt darauf und auf weitere Nachfragen, er hätte so ein T-Shirt gehabt, sei aber herausgewachsen. Er habe es von einem Kumpel gekauft, aber er wisse nicht von wem, dieser Kumpel hätte es woanders gekauft, das sei eine Simpson-Figur [phon.], wenn es ihn nicht täusche.

Zschäpe-Verteidiger Stahl fragt Rothe, ob er Erinnerungen an die Vernehmung vom 29.02.2012 habe. Rothe sagt, habe er nicht mehr so richtig, er höre das jetzt alles zum ersten Mal. Stahl präzisiert, er meine nicht Erinnerungen an die Vorhalte sondern an die Vernehmung durch die Polizei. Ungefähr könne er sich erinnern, antwortet Rothe, er sei mit einem Brief vorgewarnt und dann vorgeladen worden. Ob er sich daran erinnere, dass er zu seinem Wissen zu der Puppe befragt worden sei? Es sei ihm nicht bewusst, er glaube, nicht danach gefragt worden zu sein. Stahl macht deutlich, dass Götzls Vorhalt ja eine Verschriftlichung einer Antwort gewesen sei, die er gegeben habe, und fragt nach, ob er sich an diese Situation erinnere. „Nein.“ Stahl fragt, ob er heute nicht wisse, ob er in der Vernehmung gesagt habe, dass die angedeutet haben, dass die so eine Puppe aufgehängt haben. Rothe erzählt, dass er das nicht so richtig wisse, weil ihm so viele Fragen gestellt wurden, dass er sich an die Puppe nicht erinnere.

Stahl möchte wissen, ob er sich an dem Tag seiner Vernehmung die Niederschrift derselben durchgelesen habe. Rothe gibt an, das flüchtig getan zu haben, es sei so viel gewesen, es seien Satzformulierungen abgeändert gewesen. Ob es okay gewesen sei? Rothe antwortet, es sei halbwegs ok gewesen. Stahl hakt nach: „Halbwegs?“ Die Fragen wisse er nicht mehr und das mit der Puppe sei ihm nicht mehr erinnerlich, sagt Rothe. Stahl ordnet seine Frage ein und sagt, er würde nur so darauf herumreiten, weil Rothe gesagt haben soll, dass sie angedeutet haben, eine Puppe aufgehängt zu haben. Rothe antwortet: Er erinnere sich an Starke und ans Fernsehen; daran dass Starke angerufen habe, dass er mal den Fernseher und Kripo live einschalten sollte und dann sei das mit der Puppe und dem Koffer gekommen und es könne sein, dass sie flüchtig darüber gequatscht hätten.

Stahl sagt darauf hin, das müsse man aufklären und macht einen Vorhalt: Rothe habe kurz vor dem Auszug der drei erfahren, dass diese untergetaucht seien. Stahl merkt an, wenn dies Rothes Erinnerung heute sei, dann müsse ja falsch sein, was in der Niederschrift der Vernehmung stehe. Götzl fragt zurück, warum das falsch sein müsse, er verstehe den Vorhalt nicht. Der Zeuge wird rausgeschickt. Stahl sagt, es möge richtig sein, was gefragt worden sei, aber in diesem konkreten Vorhalt lese er das so, dass dem Zeugen eine Frage gestellt worden sei und dann kämen Variationen von diversen Antworten um diesem Sachzusammenhang, aber nichts von Starke und Fernsehen und bei den heutigen Fragen kämen Starke und Fernsehen, und wenn der Zeuge mit der Antwort auf eine Frage konfrontiert würde, dann müsse das falsch sein. Götzl fragt nach, worauf das „falsch“ abstelle. Es folgt ein kurzer Wortwechsel zu Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Vorhalts und dann wird der Zeuge wieder hereingebeten.

Stahl befragt den Zeugen weiter und geht auf die Vernehmung durch den Vorsitzenden Götzl ein. Er möchte wissen, wenn Rothe auf die Frage von Götzl gesagt habe, dass wohl alle drei dabei gewesen seien, aber über was und wie gesprochen wurde, das wisse er nicht mehr, was das genau heiße und ob er, Rothe, überhaupt eine konkrete Erinnerung daran habe, ob und was mit einer, zwei oder drei Personen in welchem Zusammenhang gesprochen worden sei. Rothe antwortet, daran heute keine konkrete Erinnerung mehr zu haben. Stahl fragt nach, wie das 2012 gewesen sei. Rothe sagt, daran könne er sich sowieso nicht mehr erinnern. Stahl wechselt das Thema und fragt nach, an welche Situationen mit Beate Zschäpe sich Rothe erinnere. Rothe antwortet, er erinnere sich an Kaffee trinken, Essen machen, Gesellschaftsspiele spielen, beispielsweise Mensch ärgere dich nicht, Maumau oder Adventure-Spiele am Computer. Stahl hakt nach, ob Rothe irgendeine Erinnerung daran habe, dass Zschäpe irgendetwas zu ihm gesagt habe und wenn ja, was das gewesen sei. Nachdem er dies zunächst verneint, erzählt Rothe, dass sie mit ihm über allgemeine Dinge geredet habe, aber nicht über die Garage oder die Puppe.

Stahl macht einen weiteren Vorhalt aus der Vernehmung und zitiert eine Frage an den Zeugen, ob er die drei gefragt habe, warum sie jetzt in Zwickau seien. Ob sich Rothe an diese Frage erinnere? Rothe verneint dies. Vorhalt: Rothe habe dann schon gewusst, dass sie untergetaucht seien, aber Mundlos habe ihm auch gesagt, dass er niemanden etwas sagen solle, deswegen habe er sich immer allein mit denen getroffen; Stahl fragt, ob Rothe an diese Antwort eine Erinnerung habe. Rothe antwortet, dass er wusste, dass sie untergetaucht seien, und daher fanden Treffen nur alleine statt. Stahl hakt nach, wer ihm das gesagt habe, dass alle drei untergetaucht seien. Rothe sagt, am meisten habe er mit Mundlos gesprochen. Stahl fragt, ob er mit allen dreien verabredet gewesen sei oder mit einer speziellen Person. Rothe antwortet, meist sei er mit Mundlos verabredet gewesen, dann seien aber alle da gewesen. Stahl fragt dazwischen: „Immer?“ Rothe erzählt, als er in Zwickau war, das sei bloß zwei bis dreimal gewesen, seien meistens alle drei da gewesen, er sei nicht lange da geblieben.

Vorhalt durch Stahl: Mundlos habe ihn immer abgeholt, er brachte Spiele und Filme, dann haben sie sich in der Stube zusammengesetzt und unterhalten, das seien immer ein bis zwei Stunden gewesen, dann sei er wieder weg gewesen. Rothe bestätigt das, führt aus: Kaffee, Mittagessen, gespielt, unterhalten über Filme, dann wieder fort. Damals habe er Videokassetten auf Longplay überspielt, diese abgegeben, zurückgebracht und neu bespielt. Ob sich Rothe daran erinnere, ob der Beamte 2012 differenziert habe in die drei oder in einzelne Personen. Das wisse er nicht mehr. Vorhalt: Als sie sich erneut getroffen haben, ob sie dann darüber gesprochen hätten, wohin die drei nach dem Auszug gegangen seien; ob es eine Erinnerung an diese Frage gäbe. Rothe verneint. Stahl hält seine damalige Antwort vor: Nein, nie er habe gewusst, dass die drei Dreck am Stecken hätten und er habe nicht danach gefragt. Rothe anwortet, ja, das was im Fernsehen gekommen sei. Stahl fragt nach, ob es um die Puppe gegangen sei. Rothe bestätigt das, es sei um die Puppe, den Koffer, die Garage gegangen, das sei ja damals in der Kripo live Sendung gekommen, seitdem habe er das gewusst. Stahl fragt, ob er nur das gewusst habe, was im Fernsehen gekommen sei oder ob er noch darüber hinausgehende Informationen gehabt habe. Nein, er habe nur das gewusst, was im Fernsehen lief, sagt Rohe. Stahl fragt noch einmal nach, ob ihm eine der drei Personen gesagt habe, das hätten sie gemacht, sie seien verantwortlich. Rothe sagt, er glaube, zu ihm habe keiner etwas darüber gesagt.

Zschäpe-Verteidigerin Sturm übernimmt die Befragung. Sie erwähnt das Spielen und Videos, und fragt, wann er angefangen habe, Computer zu spielen. Rothe antwortet, ab dem Zeiptunkt, an dem er seinen ersten Computer hatte, das sei 1997, 96, 98 irgendwann gewesen. Sturm fragt nach, ob sich Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe mit Computern ausgekannt hätten. Rothe antwortet, Spielen, das hätten sie alle gekonnt. Sturm fragt, ob ihm Mundlos den Umgang mit Computern gezeigt habe. Rothe bejaht dies, Mundlos habe ihm von allem, was Rothe gemacht habe, am meisten geholfen, mit Computern und wie man damit umgehe. RAin Sturm fragt, ob er damals schon einen eigenen Computer gehabt habe. Rothe bestätigt dies und auf Nachfrage gibt er an, diesen im Mediamarkt oder ähnlichem gekauft zu haben. Er bestätigt, dass er ihn gekauft habe. Sturm hakt nach, ob er ihn von Mundlos gekauft habe. Rothe verneint das, von dem habe er nie etwas gekauft. Sturm erwähnt, dass Rothe sich zum Fahrradfahren verabredet und getroffen habe, er habe auch von Besuchen in anderen Wohnung berichtet, ob er versuchen könnte, einzuschätzen, wie oft er sich getroffen habe, mit einem, beiden oder dreien zum Fahrradfahren. Zum Fahrradfahren habe er sich nur mit Mundlos oder Böhnhardt getroffen, auch mal zu zweit. Sturm hakt nach, mit wem das gewesen sei, wenn er sich zu zweit getroffen habe. Rothe antwortet, mit Mundlos.

Sturm fragt, ob Mundlos nochmal bei ihm gewohnt habe. Rothe sagt, das wisse er nicht mehr, eigentlich sei das nicht der Fall gewesen. Sturm sagt, er habe berichtet, dass die drei vor der Tür standen und bei ihm gewohnt hätten. Rothe fragt, ob sie das von ganz früher, das erste mal meine. Sturm bejaht. Rothe gibt an, da sei Herr Starke dabei gewesen, mehr wisse er auch nicht. Es könne sein, dass Mundlos noch einmal für einen Nachmittag bei ihm gewesen sei. Was er damit meine, fragt Sturm. Rothe führt aus, dass es möglich sei, dass Mundlos nach dem Fahrradfahren mit zu ihm gekommen sei. Sturm hakt nach, was sie dann bei ihm gemacht hätten. Rothe sagt, das wisse er nicht mehr, man habe über normale Dine gesprochen. Strum fragt, ob die beiden befreundet gewesen seien. Rothe: „Ja.“ Ob Mundlos auch mal bei ihm übernachtet habe. Das wisse er nicht mehr, es könne sein, sagt der Zeuge. Sturm hakt nach, was „kann sein“ heiße. Rothe sagt, es könne sein, dass Mundlos mal bei ihm übernachtet habe, er könne sich darin nicht mehr erinnern, daher wisse er es nicht, aber damals hätten so viele bei ihm geschlafen. Sturm fragt, wenn Mundlos zu Besuch war, ob dann noch andere da gewesen seien. Rothe verneint das.

Sturm möchte wissen, ob Mundlos ihm von persönlichen Dingen erzählt habe. Rothe fragt zurück, er wisse nicht, was persönliche Dinge seien? Sturm präzisiert, und fragt, ob Mundlos ihm von Problemen mit Böhnhardt oder Zschäpe erzählt habe. Rothe verneint. Sturm fragt, ob er das ausschließen könne. Rothe sagt, soweit er sich erinnern könne, wisse er nichts davon. Sturm merkt an, dass es ja ein Unterschied sei, ob er sich nicht erinnere oder ob er sage Nein. Rothe wiederholt, soweit er das wisse, nicht. Sturm fragt nach, woran er denn eine Erinnerung habe. Rothe sagt, ans Fahrradfahren, Spielen, die allgemeinen Dinge. Sturm sagt, das könne sie verstehen, aber sie würde sich für die Gespräche interessieren, Rothe habe gesagt, sie seien befreundet gewesen, aber Mundlos habe nicht von Problemem oder von Streit mit Böhnhardt und Zschäpe erzählt und fragt, worüber sich denn unterhalten hätten. Der Zeuge gibt an, sie hätten sich über Spiele unterhalten und wie es ihm, Rothe, gehe, er sei damals oft arbeitslos gewesen, um „solches Zeug“ sei es gegangen. Sturm hakt nach, sie hätten sich also über seine Arbeitslosigkeit unterhalten? Rothe bejaht dies, im Winter, das sei saisonbedingt gewesen. Ob Mundlos auch mal was von sich erzählt habe? Rothe sagt, sicher werde er ihn mal gefragt haben, wie es ihm ginge, aber daran könne er sich nicht erinnern.

Sturm fragt weiter, Rothe habe gesagt, dass Mundlos sein Freund gewesen sei, über welchen Zeitraum das der Fall gewesen sei? Rothe antwortet, es könne sein 2000, 2001, bis er umgezogen sei, in der neuen Wohnung habe er dann definitiv keinen Kontakt mehr gehabt, davor habe er ihn sporadisch gesehen in Zwickau, er sei da zwei, drei mal gewesen, er kenne nur die eine Wohnung. Sturm möchte wissen, wie die Entwicklung bezüglich der Häufigkeit der Treffen gewesen sei. In Chemnitz sei es häufiger gewesen als in Zwickau, er sei auch mal mit Böhnhardt allein nach Chemnitz gefahren, sie hätten sich getroffen und nur mal kurz gequatscht. Sturm bittet um eine fünfminütige Unterbrechung. 11:04 Uhr geht es weiter. Sturm fragt: Sie habe das so verstanden, dass regelmäßig Leute bei Rothe übernachtet hätten, auch länger, also bei ihm gewohnt hätten. Rothe sagt, dass das teilweise auch der Fall gewesen sei, meist sei das übers Wochenende gewesen. Ob es auch vorgekommen sei, dass Leute mehrere Wochen bei ihm gewohnt hätten. Rothe sagt, mehrere Wochen, das glaube er nicht, knapp eine Woche, ungefähr, er sei aber auch nicht immer da gewesen. Sturm sagt, nach ihren Erkenntnissen habe Mundlos mehrere Wochen bei Rothe gewohnt, ob er sich daran erinnere. Rothe verneint. Sturm bedankt sich.

Die Wohlleben-Verteidigerin Schneiders fragt nun. Sie fragt, ob Rothe Enrico Ri. [phon.] kenne. Rothe bestätigt das. „Wie gut?“ Rothe antwortet, dass sie sich von klein auf kannten, jetzt auch noch, aber dass sie sich jetzt nicht so oft sehen, dass sie sich zum Fußball treffen. Ob Rothe wisse, ob Ri. Kontakt zu den dreien hatte, als diese bei Rothe wohnten. Das wisse er nicht. Schneiders hält aus der Vernehmung von Ri. aus dem Jahr 2012 vor: Die hätten sich nach dem Abtauchen in Chemnitz normal in der Szene bewegt, beispielsweise seien sie bei einem wöchentlichen rechten Treffen ganz normal anwesend gewesen, das sei 1998 gewesen, er könne sich nicht vorstellen, warum sie damals nicht gefunden worden, sie hätten sich in der Szene bewegt und hätten bei einschlägigen Leuten gewohnt. Rothe sagt dazu, sie hätten bei ihm gewohnt, danach habe er sie nicht mehr gesehen. Was er dazu sage, dass sich die drei in der Szene bewegt hätten, fragt Schneiders. Rothe antwortet, soweit er wisse, sei das nicht der Fall gewesen. Schneiders hakt nach, ob es Personen in Chemnitz gegeben habe, mit denen Rothe Kontakt gehabt habe und mit denen die drei auch Kontakt hatten. Rothe verneint das. Ob er auch mit niemanden über die drei gesprochen habe? Rothe verneint das, er habe sie immer allein getroffen. Schneiders fragt, ob jemand mal spontan zu Besuch war, als die drei da waren. Rothe sagt, er könne sich nicht daran erinnern. Als die drei das erste mal bei ihm wohnten, sei er auch nicht den ganzen Tag da gewesen, er habe ja normal weitergelebt, er sei keine 24 Stunden mit denen in seiner Wohnung gewesen, es könne sein, dass dann jemand bei ihm war. Verteidiger Stahl fragt erneut. Auf die Frage seiner Kollegin habe Rothe geantwortet, „als sie das erste mal bei mir gewohnt haben“. Rothe verneint, die hätten nur das eine mal bei ihm gewohnt. Ob er sich sich sicher sei, dass es da keine Unterbrechung gab? Rothe sagt, er sei sich ganz sicher, dass es nur einmal war, eigentlich.

Nun fragt NK-Vertreterin Basay, ob er „Sachsens Glanz“ rausgegeben habe, bis es verboten wurde. Rothe antwortet, es sei nicht verboten worden, es sei nur eine Auflage verboten worden, in der das mit dem Mosaik war, der Rest sei nicht verboten worden. Wieviele Ausgaben es davon gegeben habe? Soviel er wisse fünf oder sechs. In welchem Zeitraum das gewesen sei? Rothe schätzt von 1996 bis 2000. Bassay möchte einen Vorhalt machen, fragt vorher, ob Rothe Max Florian Bu. kenne. Rothe antwortet vom Hören-Sagen. Vorhalt aus der Vernehmung von Bu. am 14.03.2012: Es werden Bilder vorgelegt, und Bu. antwortet: Rothe sei damals bei den Chemnitzer Skinheads gewesen und soweit ihm bekannt sei, sei Rothe mit Mundlos befreundet gewesen, er glaube, Mundlos habe die [Fotos] am PC bearbeitet und Rothe habe die für Layouts von Szenemagazinen verwendet. Rothe sagt dazu, dass Mundlos da mal drüber geguckt habe, könne sein, aber das sei lange her. Basay sagt, da stünde Layouts für mehrere Ausgaben. Rothe sagt, er hätte das schon immer allein gemacht bzw. mit einem Kumpel, es könne sein, dass er ihm Tipps gegeben habe zur Schrift. Welcher Kumpel das gewesen sei. Der habe Melone geheißen. Die ersten Ausgaben hätten sie mit der Schreibmaschine gemacht und ausgeschnitten. Bassay fragt, ob er sie verkauft habe. Rothe sagt, er habe sie verschenkt, es habe nur eine Auflage von 60-120 gehabt. Auf Frage sagt er, das sei durch seine Arbeit finanziert gewesen.

Die Nebenklagevertreterin von der Behrens befragt nun Rothe. Sie fragt, ob er einen Spitznamen in der Szene gehabt habe. Rothe antwortet, das sei möglich, Eggi oder Dackel. Von der Behrens fragt nach dem Logo der Chemnitz. Rothe anwortet, da habe Skinhead 88 draufgestanden. Da sei ein Männchen drauf gewesen. Von der Behrens hält ein Bild vor und fragt, ob dies das Logo sei. Rothe verneint das, obwohl das Logo noch gar nicht zu sehen ist. Bejaht es dann, als ein Logo mit Skinhead gezeigt wird. Ob es Jacken mit dem Logo gegeben habe? Ja, aber er selbst habe keine gehabt – auch wenn es ein Foto gebe, auf dem er eine solche Jacke anhabe. Von der Behrens fragt, ob das veröffentlicht wurde. Rothe sagt, er habe das persönlich zuhause, nun habe es die Staatsanwaltschaft Dresden. Von der Behrens fragt nach, ob er sie wiederbekommen habe? Rothe bejaht das, vier Alben seien das damals gewesen. Von der Behrens fragt weiter, ob sich die Chemnitz 88er auch politisch engagiert hätten. Rothe antwortet, teils teils, es seien politische und unpolitische Konzerte gewesen, Fußballturniere und Spaß. Von der Behrens hakt nach, ob es jenseits von politischen Konzerten auch anderes Engagement gegeben habe. Rothe sagt, dass er das nicht wüsste, von seiner Seite habe es das nicht gegeben. Auf die Nachfrage, ob er Demonstrationen als politisches Engegament bezeichnen würde, sagt Rothe, dass man das sagen könne. Ob er 1998, 1999 mal in Budapest in Ungarn gewesen sei. Der Zeuge bejaht das. Er bejaht auch die Frage, ob er da an einer Demonstration teilgenommen habe, das sei mit einem Konzert verbunden gewesen, jeder aus Deutschland habe daran teilnehmen müssen. Von der Behrens hakt nach, ob man musste. Rothe antwortet, „naja musste“, sie seien ja alle dahin gefahren. Von der Behrens fragt, ob er auf der Demo Fahnen oder Plakate gehalten habe. Rothe bejaht das, er habe eine Chemnitz-Fahne gehalten.

Nun wird ein zweites Bild vorgehalten, es zeigt die Skinheads Chemnitz. Rothe sagt dazu, dass es von dem Marsch sei. Wer die Fahne halte. Rothe sagt, er sei derjenige links. Von der Behrens fragt, warum er gesagt habe, dass er auf keiner Demo gewesen sei und sich nicht politisch engangiert habe. Rothe antwortet, er habe nie gesagt, dass er nirgendwo mit dabei war. Ob er noch auf weiteren Demos gewesen sei? Rothe sagt, dass er in der Zeit mal zum Heß-Marsch wollte, der sei aber nicht zugelassen worden, welches Jahr das gewesen sei, wisse er aber nicht mehr. Von der Behrens fragt, ob es um die Zeit herum war, in der er in Ungarn war. Rothe bejaht das, aber ob es vorher oder danach war, wisse er nicht. Auf Frage sagt Rothe, der Heß-Marsch habe in Wunsiedel stattfinden sollen, auf weiteren Demos sei er nicht gewesen. Von der Behrens sagt nun, dass Rothe bei der letzten Vernehmung angegeben habe, dass es zwischen den 88ern und keine großen Unterschiede gegeben habe. Rothe sagt dazu, dass er mehr in Chemnitz gewesen sei, mit B&H zum Schluss drei Konzerte mitgemacht habe, dann seien sie verboten worden. Von der Behrens hakt zum Verhältnis der 88er und B&H nach, ob beide Gruppen identisch gewesen seien, ob sie getrennte Gruppen waren, wie das Verhältnis untereinander gewesen sei. Rothe sagt, dass er die, mit denen er zu tun hatte, aus Chemnitz von Konzerten gekannnt habe. Wen er meine, B&H oder 88er, fragt von der Behrens. Er habe mit Kumpels Konzerte besucht, da habe jeder mal geholfen, wenn wer Bier ausschenken musste, habe das auch mal ein Chemnitzer gemacht. Von der Behrens hakt weiter nach, was Rothe meine, wenn er Chemnitzer sage, B&H oder 88er. Starke sei bei den 88ern dabei gewesen und auf Nachfrage gibt Rothe an, dass Starke auch bei B&H gewesen sei, man habe B&H gekannt, das sei ein nahtloser Übergang gewesen.

Von der Behrens fragt nach, ob die Chemnitzer 88er Kontakte zu B&H Berlin oder zur Deutschland Division gehabt haben. Rothe sagt, dass sich bestimmt welche kannten, durch Konzerte, man habe sich gegrüßt. Wen er gekannt habe? Er haben keinen weiter gekannt, nur vom Sehen her. Er verneint die Frage, ob er Namen wisse. Ob ihm der Name Pinocchio etwas sagt. Rothe bejaht das, er habe mal ein Heft herausgebracht. Darauf folgt ein weiterer Vorhalt eines Bildes, das ein Heft von B&H zeigt. Rothe sagt dazu, dass das seines Erachtens B&H herausgebracht habe. Ob er das Heft damals gelesen habe. Rothe sagt, das sei möglich, er habe es auch bekommen. Ob ihm bekannt sei, warum und wer dafür gesorgt habe, dass das Logo der Chemnitzer 88er auf dem Titelbild erscheine. Der Zeuge verneint das. Ob er damals danach gefragt habe, oder ob er das wahrgenommen habe, dass das auf dem Titelblatt war. Rothe anwortet, sicherlich habe er das gesehen. Von der Behrens hakt nach, ob er damals gefragt habe, wer Beziehungen nach Berlin habe. Rothe verneint das und erzählt, er habe damals ein Postfach für sein Heft gehabt, er habe solche Hefte in seinem Postfach gehabt, man habe die jeweilige Ausgabe für sein Heft besprochen und dann sei das Heft rausgekommen. Von der Behrens hält nun vor, dass er sich zu Chemnitz 88 zugehörig gefühlt habe und dann habe das B&H-Heft das Logo der Chemnitzer auf dem Cover, da frage man sich, wie es dazu kam und ob er Kontakte gehabt habe. Rothe verneint das.

Von der Behrens fragt, ob Rothe sein Heft als das Heft der 88er verstanden habe, als deren Sprachrohr. Rothe sagt eigentlich nicht, er habe das privat gemacht, in Chemnitz habe es andere Hefte gegeben. Von der Behrens hält „Sachsens Glanz“ Nummer 6 von 1999 vor und fragt nach, warum da das Logo vorn drauf sei. Rothe gibt an, weil es mit zu Chemnitz gehöre, es sei keine 88 drin und es sei die letzte Ausgabe gewesen, weitere Chemnitzer Hefte seien „Feuer Frei“ und „Wachhut“ gewesen. Von der Behrens möchte wissen, ob „Feuer Frei“ das Sprachrohr der 88er gewesen sei. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht, das sei mal eingestellt worden, das habe immer jemand anderes gemacht, es sei ihm nicht bekannt gewesen, wer das gemacht habe, aber er habe gewusst, dass es eingestellt wurde, 1999 sei das letzte Heft gekommen. Von der Behrens fragt, ob der Zeuge das Heft nachdem es wieder erschien, weiterhin gelesen habe. Rothe sagt, er habe nicht viele Hefte bekommen, es könne sein, dass, wenn er welche bekommen habe, er die auch gelesen habe, er wisse nicht, wann das wieder angefangen habe, es sei so lange her, aber wenn er jetzt ein Heft bekäme, würde er es vielleicht auch lesen. Von der Behrens sagt, dass in der Nummer 13 nach der Pause ein Interview mit der WBE erschien, ob sich Rothe daran erinnere, so ein Interview gelesen zu haben? Der Zeuge verneint. Ob er wisse, was er gelesen habe? Der Zeuge kann sich an nichts konkretes erinnern, das er gelesen habe, von der Behrens hakt daraufhin nach und Stahl beanstandet die Frage, es sei für ihn kein Zusammenhang erkennbar, was der Vorwurf wäre, wer in Chemnitz was gelesen habe, das müsste von der Behrens darlegen. Von der Behrens sagt, sie lege das gern dar, wenn der Zeuge rausgehe.

Götzl schaltet sich mit der Empfehlung einer Umformulierung ein. Er fragt von der Behrens, worauf sie hinaus wolle. Sie antwortet, dass, wenn der Zeuge mit Ja geantwortet hätte, er hätte sagen können, was ihm von der WBE bekannt sei, beispielsweise, welche Personen dahinter stehen, was er zum Angeklagten André Eminger und über die Ideologie der WBE wisse. Damit hätte ewas zur Ideologie des Angeklagten Eminger gesagt werden können. Aber da der Zeuge sich nicht erinnere, sei eine solche Frage nicht stellbar, denn demnach hätte er es nicht gelesen. Klemke bemängelt, dass von der Behrens das Aussageverhalten Rothes interpetiere, dass es so nicht stattgefunden habe. Götzl mischt sich ein und sagt, dass die Art und Weise des Fragens häufig diskutiert würde, warum man nicht gleich zum Kernthema käme. Von der Behrens räumt ein, dass der Richter Recht habe, aber das Problem sei, dass man Zeugen, die nicht sagen wollen, was los ist, nicht direkt fragen könne, weil diese gleich mit nein antworten würden. Daher habe man keine andere Wahl, als Fragen über Umwege und Anknüpfungspunkte zu stellen. Rothe mache sich ja beinahe lustig, so wie er aussage.

Von der Behrens fragt nun nach dem Layout von „Sachsens Glanz“, da der Zeuge angegeben hat, dass Mundlos da mal drübergeschaut habe. Rothe gibt an, Mundlos habe da mal bei einer Schrift, einem Bild mitgeholfen. Weiter fragt von der Behrens, wessen Idee es gewesen sei, beim Layout auf einen Computer umzusteigen. Der Zeuge antwortet, dass das auf einer Schreibmaschine komplizierter gewesen sei, da sei es logisch gewesen, umzusteigen. Er wisse nicht mehr, wessen Idee das gewesen sei, es sei mit dem PC besser gegangen, die Zeit habe sich gewandelt, früher sei der Ablauf Schreibmaschine, Ausschneiden, Kopieren gewesen, dann habe man es nur noch am PC ausdrucken müssen. Auf die Frage, woher diese Idee kam, und wer ihm das gezeigt habe, wie Layout am Computer gehe, antwortet der Zeuge, das sei alles selbst gemacht worden. Nun lässt von der Behrens das Vorwort der Nummer 4 von „Sachsens Glanz“ zeigen und fragt, ob dies die erste Ausgabe am PC gewesen sei. Rothe sagt, das könne sein und bejaht, dass diese aus dem Jahr 1998 stammt. Zitat aus dem Vorwort [phon]: „Wie ihr Gierigen unweigerlich gemerkt haben dürftet, hat sich bei Sachsens Glanz einiges geändert. Die gute alte Schreibmaschine leistet nach drei Ausgaben ihren Dienst und wird durch Computer abgelöst. Wollte es erst nicht wahrhaben,[…] viele Möglichkeiten,[…] Computerdebut.“ [phon.] Von der Behrens fragt zur Passage „wollte es erst nicht wahrhaben“, ob er sich erinnern könne, wie es dazu gekommen sei, den PC einzusetzen. Rothe verneint das. Auf die Frage nach der Beutung der herausgehobenen Passage sagt Rothe, dass man auf einer Schreibmaschine weniger machen könne, bei dem Mosaik sei das zu sehen. Diese sei übrigens die Ausgabe, die vernichtet werden musste.

Bei der erneuten Frage nach der Passage und Rothes Antwort, das schreibe man so rein, beanstandet RA Stahl, dass die Frage ein drittes mal vom Zeugen beantwortet werden müsse. Er fügt hinzu, dass von der Behrens endlich fragen solle, ob Mundlos mitgearbeitet habe, dann könne sie daran anknüpfen. Götzl erwidert, dass man den Aspekt jetzt hören würde, aber sollte die Frage noch einmal kommen, werde er sie nicht zulassen. Von der Behrens hakt nach und Rothe antwortet, er und jemand anderes hätten das Vorwort geschrieben, nicht Mundlos, der habe vorher schon Computerkenntnisse gehabt. Von der Behrens fragt, an welchen Stellen Mundlos ihn oder andere unterstützt habe. Rothe sagt, er habe bei einer Überschrift, die verzerrt war, mitgemacht. Auf die Frage, ob Mundlos auch inhaltliche Beträge geliefert hat, macht Rothe einen genervten Eindruck und verneint. Von der Behrens fragt weiter zu B&H und wiederholt, dass Rothe gesagt habe, dass er nur die letzen drei Konzerte mitgemacht habe, dann sei B&H verboten worden. Der Zeuge bestätigt das. Auf Nachfrage sagt er, dass er seinen Wissens nach nie volles Mitglied bei B&H gewesen sei, da müsse man erst Anwärter sein, er selbst habe auch nie ein T-Shirt gehabt. Es sei möglich, dass er mal Anwärter war, sonst hätte er die Konzerte nicht mitmachen können, das sei 1999 gewesen. Von der Behrens präzisiert, das hieße ja, dass ab 1999 bis zum Verbot im September 2000 es nur drei Konzerte gegeben habe, bei denen der Zeuge dabei war. Rothe sagt, er habe da bloß zum Schluss etwas gemacht, es könne sein, dass das 2000 war. Auf Nachfrage sagt Rothe, dass er wohl an einem Sektionstreffen teilgenommen habe, das sei ein Treffen vor einem Konzert in einer Kneipe gewesen und danach noch eine kurze Auswertung, das sei im Zeitraum 2000 oder 1999 gewesen. Er wisse nicht mehr, wer daran noch teilgenommen habe.

Von der Behrens möchte wissen, wer zur Sektion Sachsen von B&H gehört habe. Rothe antwortet: der Werner, Starke, Gi., Wi., die meisten habe er nur vom Sehen und Grüßen gekannt. Es wird ein weiteres Bild vorgelegt. Darauf ist Thomas Starke mit einer den Hitlergruß zeigenden Gruppe Skinheads zu sehen. Rothe erkennt sich selbst ganz unten mit einem weißen T-Shirt, das von „Sachsens Glanz“ sein könnte. Auf die Frage, ob er Mitglieder von B&H Sachsen erkenne sagt er, dass oben Jan Werner zu sehen sein könnte, außerdem sei in der Mitte Starke zu sehen, mehr Leute erkenne er nicht. Von der Behrens fragt nun nach verschiedenen Namen. ? Den kenne er. Er sei das in der Mitte des Bildes, im Pullover und Hemd. ? Rothe sagt, wenn er drauf sei, sei er das über Starke links oben. Auf Nachfrage sagt Rothe, dass er glaubt, dass er bei B&H Sachsen gewesen sei, Hendrik Lasch dagegen nicht. Bei Ingolf We. wisse er nur, dass er Anwärter gewesen sei, aber er wisse nicht, wie weit er gekommen sei. Wie das mit Antje und Michael Probst gewesen sei? Das wisse er nicht, er kenne sie aber. sage ihm nichts. Michael Hä. habe er schon mal gehört, wisse ihn aber nicht einzuordnen.

Als von der Behrens nach Jörg A. fragt, beanstandet Klemke die Fragen, er könne keinen Zusammenhang erkennen. Von der Behrens sagt, das seien die potentiellen B&H Sachsen Mitglieder gewesen. Götzl fragt nach, ob die Art der Befragung oder die letzte Frage beanstandet werde. Klemke sagt, er beanstande, „Kennt die Person…“. Götzl fragt, ob von der Behrens die Frage aufrecht erhalte. Diese sagt, dass sei vielleicht gut, damit Klemke verstehe, warum sie so frage. Daraufhin wird Rothe rausgeschickt. Von der Behrens sagt nun, es gehe ihr um Personen, die im Heft „“ geschrieben haben, das sei unter anderem Michael Hä. gewesen, der sich dort Hä. genannt habe. Das interessiere sie, weil es verschiedene Hinweise gebe, dass Mundlos bei diesem Heft bei Layout und Inhalt mitgearbeitet habe, daher sei zu klären, wer mit Mundlos an diesem Heft mitgearbeitet habe. Von der Behrens nimmt die Frage nach Jörg A. zurück, da nicht klar sei, ob er mitgearbeitet habe. Der Zeuge kommt zurück, von der Behrens fragt, ob ihm das Zine „White Supremacy“ bekannt sei. Ja, das habe er schon mal gesehen. Auf Nachfrage sagt er, er habe da teils mitgearbeitet, wisse aber nicht mehr, an welcher Ausgabe, es seien zwei Ausgaben gewesen, er wisse aber nicht mehr, aus welchen Jahren. Von der Behrens hakt nach, ob das in seiner Zeit als B&H-Anwärter gewesen sei. Das könne er nicht sagen, er habe da bloß grafikmäßig Zeug gemacht, Überschriften, Fotos, Hintergründe. Mit wem er zusammengearbeitet hätte, wisse er nicht mehr, er habe sein Zeug zuhause gemacht, er habe auf CD oder Diskette einen Abschnitt erhalten und dann zusammengeführt.

Auf Frage sagt er, er wisse nicht mehr, wieviele Seiten er bearbeitet habe, er wisse auch nicht mehr, wann das rausgekommen sei. Von der Behrens hält ein Titelbild von „White Supremacy“ vor. Der Zeuge gibt an sich an das Titelbild zu erinnern, es sei möglich, dass er daran mitgearbeitet habe, das Bild sei aus einem PC-Spiel. Auf Frage sagt Rothe, dass er nicht wisse, wer für die Ausgabe geschrieben habe. Von der Behrens fragt, ob Rothe einen Artikel mit der Überschrift „Farbe des Rassismus“ kennt. Rothe gibt an, das sage ihm nichts. Auch nach Vorhalt von Bildern eines Skinheads und eines Wehrmachtssoldaten bleibt er dabei. Auf die Frage, ob er sich daran erinnern könne, ob er das Layout für den Artikel gemacht habe, gibt er an, er habe das nicht gemacht, der Rahmen sei von ihm, es sei vorgedruckt und der Rest sei eingefügt worden, dieser sei für jede Seite gleich. Auf Frage sagt er, er sehe das zum ersten Mal, daher habe er das Layout nicht gemacht. Von der Behrens macht einen weiteren Vorhalt, es wird ein Artikel vom Mai 2000 gezeigt, es ist ein Solidaritätsaufruf für die NPD. Rothe gibt an, sich nicht erinnern zu können. Es stehe „Uwe Unerzogen“ als Unterschrift, ob er sich erinnere, wer den Artikel geschrieben habe. Der Zeuge verneint.

Wegen einer Beanstandung von Zschäpe-Verteidiger Stahl wird Rothe aus dem Saal geschickt und von der Behrens erklärt, dass es mehrere Hinweise, gebe, dass Mundlos für „White Supremacy“ geschrieben habe. Er habe mit Uwe Unwohl unterschrieben, hier mit Uwe Unerzogen. Da liege die Vermutung nahe, dass es Mundlos gewesen sei. Sie wisse es nicht, deswegen frage sie Rothe. Da sie ein enges Verhältnis hatten, sei es naheliegend, dass Rothe es wusste. Und Ideologie interessiere im Verfahren durchaus. RA Stahl antwortet, es sei richtig, dass die Ideologie von Mundlos interessiere. Da müsse sie aber direkte Fragen stellen. Es sei nicht zur Sache gehörig, ob sich der Zeuge an den Artikel erinnere. Götzl sagt nach kurzem Hin und Her, dass er Stahl jetzt so verstehe, dass die Beanstandung nicht aufrecht erhalten werde. Rothe kommt wieder rein. Von der Behrens fährt mit Vorhalten fort und fragt, ob Rothe Bart Simpson mit Stiefeln und Maske und Knüppel bekannt sei. Rothe antwortet, die Grafik käme ihm bekannt vor. Auf die Frage, ob er damit noch mehr als Simpsons verbinde und ob das ein von Mundlos gezeichneter „Skinson“ sei, sagt Rothe, das wisse er auch nicht. Es könne sein, dass es so ähnlich wie „Skinson“ auf einem T-Shirt aussah, das der Vorsitzende gezeigt hat.

RA Hoffmann fragt den Zeugen, wer das Plattenlabel „Movement Records“ betrieben habe. Rothe antwortet Jan Werner. Auf Frage sagt er, es sei möglich, dass er ein Interview mit ihm gemacht habe. Auf die Frage, ob das ein B&H Label gewesen sei, antwortet Rothe, das wisse er nicht. Er könne sich nicht erinnern, ob es darum in dem Interview gegangen sei. Zusammenhänge könnten da bestehen, aber er sei sich nicht sicher. Hoffmann fragt weiter, ob er wisse, ob dieses Label und Werner Geld in politische Projekte gesteckt hätten. Rothe sagt, das wisse er nicht. Hoffmann sagt, der Zeuge sei Anwärter und später bei B&H gewesen, da müsse er doch etwas von der Finanzierung mitbekommen haben. Rothe sagt, von Konzerten seien ein paar CDs rausgebracht worden, aber woher Geld kommt, wisse er nicht. Auf weitere Nachfragen anwortet Rothe, er wisse nicht, ob Geld an Privat oder politische Projekte gegangen sei, er habe nichts mit Geld zu tun gehabt, das sei Werner gewesen. Hoffmann hakt nach, ob also Werner mit Geld für B&H Sachsen zu tun gehabt hätte. Rothe verneint, für „Movement Records“. RA Stahl beanstandet Hoffmanns nächste Frage, ob er mal mit anderen Leuten darüber gesprochen habe, wie das finanziert sei, mit der Begründung, wie welche Finanzierung gelaufen sei, sei nicht erkennbar. Der Zeuge wird rausgeschickt.

Hoffmann sagt, er sei erstaunt, dass er das erläutern müsse, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Unterstützung mindestens während der ersten zwei Jahre durch Personen von oder aus dem Umfeld von B&H Sachsen und Chemnitz erfolgt sei. Es werde versucht, rauszufinden, wie die Unterstützung funktioniert habe, woher Geld kam, wie Sammlungen gelaufen seien. Da sei interessant, wie im unmittelbaren Kontakt von politischen Organisationen, wie B&H Geld verdient und geflossen sei. Da müsse es zulässig sein, zumal sie wüssten, dass in diesem Zeitraum eine Freundschaft zwischen Mundlos und Rothe bestanden habe, mit gelegentlicher Hilfe bei der Produktion von Zeitschriften. Das seien Hinweise auf eine direkte Verknüpfung von Mundlos zu B&H. RA Stahl erwidert, es möge sein, dass Hoffmann Interesse habe, aber Gegenstand müsse Anklagevorwurf, Tat und Schuldfrage sein. Eine derarte Ausweitung über das, was die BAW in der Anklage schreibe, komme einem weiteren Ermittlungsverfahren gleich, das in die Hauptverhandlung transferiert werde. RA Hoffmann sagt, man rede hier über eine terroristische Vereinigung, die Verteidigung werde später sagen, dass es so eine Vereinigung nicht gegeben habe mit diesen Strukturen. Deswegen sei es wichtig zu schauen, wie die Organisation entsteht.

Die BAW erwidert, dass einige Vermutungen der NK, wie die Terrororganisation enstanden sei, nicht Teil des Verfahrens seien. Es sei die Aufgabe vom Ermittlungsverfahren, den Beschleunigungsgrundsatz sei zu beachten. Hoffmann sagt, selbstverständlich werde nicht versucht, die gesammte B&H-Gruppe aufzuklären, es gehe um Leute, die sich in der direkten Umgebung der drei Untergetauchten, Menschen die Morde begangen haben, bewegt haben. Man wisse, dass B&H-Leute Sprengstoff besorgt haben. Er rede nur über den Personenkreis in unmittelbarer Nähe. RAin Lunnebach fügt hinzu, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolge. Die BAW sagt, dass es eine ganze Menge Leute im Umfeld der Untergetauchten gebe, die man kenne und ebenso deren Beiträge zur Untersützung, jedoch konnte keine Anklage erhoben werden, wegen Verjährung. Wen das sonst noch betreffe, könne nur Gegenstand von Ermittlungsverfahren sein. Man habe nie gesagt, dass es keine weiteren Unterstützer, nur dass es keine weiteren Kenntnisse gebe. So werde man das Verfahren nicht zu Ende bringen.

RA Scharmer sagt dazu, es gehe nicht um die Ausforschung der rechten Szene, es gehe um B&H und Werner, der geladen worden sei, der in die Waffenbeschaffung eingebunden gewesen sein soll. Warum die Frage der Geldbeschaffung aus rechten Strukturen nicht zulässig sein solle, aber im Detail aufgeklärt werde, wer im Urlaub das Würstchen bezahlt habe. Man habe hier einen Zeugen, der zu seinem eigenen Foto sage, er wisse nicht, ob er das sei. Man habe Befragungstechniken gelernt und dass die Verteidigung versuche, das zu vereiteln, möge ihr Job sein, aber dass die BAW ihr beispringe, sei schon sehr beachtlich. RA Stahl führt aus, dass das worum es gehe, § 155 Abs 1 Strafprozessordnung regele. Der Umfang der Untersuchung erstrecke sich nur auf die in der Klage bezeichnete Tat und beschuldigte Personen. Hoffmann sagt, die Frage sei nicht, wer B&H finanziert habe, sondern, ob ein Label von B&H die drei finanziert habe. Götzl sagt, es gehe um konkrete Fragen, die könne er zulassen oder nicht. Nach einer weiteren kurzen Diskussion legt Götzl die Mittagpause um 12:20 Uhr ein.

Um 13:26 Uhr wird fortgesetzt. RA Hoffmann fragt Rothe, ob er Kenntnisse darüber habe, ob von B&H und insb. B&H Sachsen oder von Movement Records Geld an das Projekt „White Supremacy“ oder an das Trio weitergeleitet worden sei. Rothe sagt, er habe keine Kenntnisse. Er antwortet dasselbe auf die Frage, ob er Kenntnisse habe, ob von Movement Records oder von B&H Sachsen Geld für grafische Arbeiten o.ä. an Mundlos gegangen sei. Hoffmann fragt, ob Rothe Szczepanski kenne. „Vom Hörensagen aus Presse und TV“. Es könne sein, ganz früher mal, wenn er das sei aus Königswusterhausen, da hätten sie mal ein Fußballturnier gemacht, 1995/97. Hoffmann sagt, Szczepanski hätte mal im Laden „Sonnentanz“ von Probst als Praktikant gearbeitet. Rothe: „Nö.“. RA Hoffmann macht einen Vorhalt aus der Vernehmung von Szczepanski: Einen persönlichen Kontakt zu den drei sächsischen Skinheads soll Jan Werner haben, er soll zur Zeit den Auftrag haben, die Skinheads mit Waffen zu versorgen; Gelder soll B&H Sachsen bereitgestellt haben nach eigenen Angaben aus Einnahmen aus Konzerten und CD-Verkauf. Rothe sagt, davon wisse er nichts.

Hoffmann fragt, wie gut Rothe Werner gekannt habe. Rothe: „Recht gut“. Früher seien sie zu Konzerten gefahren, mehr auch nicht. Er verneint die Frage, ob Werner ihm mal erzählt habe, dass er von den beiden Uwes aufgefordert worden sei, nichts zu erzählen. Hoffmann fährt fort mit einem Vorhalt aus der Vernehmung Starkes: “Werner sagte mir weiter, dass die ganz schön krass drauf waren. Die Uwes haben ihm die Waffe an den Kopf gehalten, das war nach dem Untertauchen.“ Rothe sagt, davon wisse er nichts. Hoffmann hält weiter vor aus der Aussage Starke: “Weiterhin erzählte Werner, dass er gespannt sei, wie sich das weiter entwickele und wer in Chemnitz was aussagt” und fragt, ob Rothe Wahrnehmungen gemacht habe, wer Aussagen machen könne. Rothe verneint, auf Frage sagt er, er habe nicht mit Werner drüber gesprochen, auch mit Starke nicht. Hoffmann sagt, Rothe habe dargestellt, dass Mundlos ihm mal was zu Layout oder Schriften am Computer gezeigt habe und fragt, wie sich das zugetragen habe. Rothe antwortet, er sei nochmal bei ihm gewesen, und wenn sie was am Computer gemacht hätten, habe Mundlos ihm beim Layout auch mal weitergeholfen. Hoffmann fragt, ob das in der Zeit gewesen sei, als die drei bei ihm gewohnt haben, oder später. Rothe antwortet, es könne sein, dass Mundlos auch mal zwischendurch bei ihm gewesen sei, aber da könne er sich nicht mehr erinnern.

RA Hoffmann fragt, wie er sich das vorstellen könne, ob Rothe am Computer gearbeitet habe und er kam zu Besuch und schaute ihm über die Schulter. Rothe antwortet, es sei ein oder zwei mal gewesen, da sei Mundlos vorbeigekommen und habe ihm gezeigt, dass man das so und so machen könne. Er habe ja nicht nur Hefte gemacht, sondern habe auch einen Lebenslauf gemacht und Briefköpfe, wenn man beim Lebenslauf Datum und Adresse so versetzt zeige, bei sowas habe er ihm geholfen. Hoffmann fragt, ob Rothe mal bei einem Konzert in der Schweiz gewesen sei. Rothe sagt, das sei möglich. Auf Frage, ob das in Fortress gewesen sei, sagt Rothe, das könne möglich sein, er war, glaube er, zwei oder drei mal in der Schweiz. Da habe es nichts Besonderes gegeben, Konzerte wie daheim auch. Hoffmann fragt, wer dabei gewesen sei. Rothe antwortet, teilweise sei er gefahren, er könne sich nicht mehr erinnern. Auf Frage sagt er, dass Jan Werner mehrmals dabei gewesen sei und Thomas Starke sicherlich auch. Hoffmann fragt nach dem April 98. Rothe sagt, das wisse er nicht, da müsse Hoffmann ins Heft gucken. Hoffmann fragt, ob Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mal mit in der Schweiz beim Konzert waren. Rothe sagt, wo er gewesen sei, nicht. Ob er sich erinnere, dass es bei einem Konzert in der Schweiz mal den Auftrag gegeben haben, wegen der drei zu telefonieren. Rothe verneint.

NK-Vertreterin Reinicke fragt, ob Rothe sich dran erinnern könne, dass Herr Starke ihn mal angerufen habe, weil die Polizei bei ihm gewesen sei. Rothe verneint. Reinicke hält aus der Vernehmung Starkes vor: Am 24.04.1999 sei die Polizei bei ihm gewesen und habe nach dem Trio gefragt und er habe was Falsches erzählt, weil er sie nicht bloßstellen wollte; “Haben Sie das Rothe mitgeteilt”; „Auf jeden Fall“ habe er Rothe berichtet, dass die Polizei bei ihm gewesen sei und wegen des Trios gefragt habe; ein Telefonat könne er wegen der Abhörgefahr ausschließen. Rothe sagt darauf, er könne sich nicht dran erinnern. So wie er wisse, habe Starke die drei bei ihm abgeliefert und dann habe er den nie wieder gesehen. Reinicke fragt, ob Rothe in Chemnitz auch Gelegenheit gehabt habe, Computerspiele zu tauschen. Dieser antwortet, am Anfang ja. Reinicke hakt nach, ob er keine anderen Freunde gehabt habe. Rothe sagt, sicher habe er auch mit anderen getauscht. RA Reinicke fragt, warum er dann bis nach Zwickau fahre. Das koste doch Geld. Er fragt weiter, ob das besondere Spiele gewesen seien, die er mit Mundlos getauscht habe. Rothe verneint. Reinicke fragt, ob er nur nach Zwickau gefahren sei, um Spiele zu tauschen, oder ob das noch weitere Zwecke hatte. Der Zeuge antwortet, für ihn habe das bloß den Sinn gehabt.

NK-Vertreter Kuhn fragt, ob Rothe jemanden mit Nachnamen Sa. kenne. Der Zeuge bejaht das, der Vorname sei Andreas. Kuhn fragt weiter nach einem Michael Sa. Rothe verneint, Thomas Sa. kenne er auch nicht. Kuhn fragt, ob Rothe einen Einstellungsbescheid erhalten habe wegen des B&H-Verfahren. Rothe verneint das. Kuhn hält vor, dass Rothe angeben habe “Ja, die kenn ich, das waren die Geklonten“; aber ob die Kontakte zum Trio hatten wisse er nicht, er könne nichts zu dem Fi. sagen; da sei ja so einiges gemunkelt worden. Rothe sagt, es könne möglich sein, dass er das angegeben habe. Kuhn fragt, was da gemunkelt worden sei. Rothe gibt an, da sei in der Presse gemunkelt worden, er sei nicht der Einzige, der da Kontakt hatte. Kuhn fragt nach, wann Rothe Mandy Struck kennengelernt habe. Dieser antwortet, er habe sie nie richtig kennengelernt. Auf Frage sagt er, er wisse es nicht, wann er sie das erste mal getroffen habe, es sei auf einer Party oder sowas gewesen. Auf weitere Frage sagt er, er gehe davon aus, das sei gewesen, bevor das Trio bei ihm gewohnt habe.

Bei Max Florian Bu. sei es das gleiche gewesen, er habe ihn nur flüchtig gekannt, es könne vorher gewesen sein. Kuhn fragt nach der Demo in Budapest 1999 und wie Rothe da angereist sei. Antwort: „Mit nem 50er Bus.“ Kuhn fragt ob, Max Florain Bu. teilgenommen habe. Rothe antwortet, er wisse es nicht, genauso sei es bei Länger. Er sei mit Andreas Sa., Ri., Mario Br. hingefahren. Kuhn hält vor: Laut BfV „13.02.99 Werner wird anlässlich des Tags der Ehre in Budapest Maßnahmen unterzogen“; ebenfalls anwesend seien Max Florian Bu., André Eminger und Maik Eminger gewesen. Rothe sagt dazu, dass er nicht mehr wisse, dass die bei ihm im Bus saßen. Auf Frage verneint Rothe, später mit denen über die Demo in Budapest gesprochen zu haben. Er bejaht die Frage, mal an einem Fußballturnier von „Movement Records“ teilgenommen zu haben, er wisse nicht, wann das gewesen sei. Er wisse auch nicht, ob dort Maik oder André Eminger gewesen seien, Götzl beanstandet die Frage. Kuhn erwidert, er erläutere die Frage, aber nur in Abwesenheit des Zeugen und erklärt weiter, Rothe habe Angaben gemacht, wann er André Eminger kennengelernt haben wolle. Das stimme um ein paar Jahre nicht. Es gebe Hinweise, dass Eminger an dem Fußballturnier teilgenommen habe, da gebe es Fotos von. Und er wolle hinterfragen, ob er vielleicht schon an diesem Turnier Eminger gesehen habe.

Nach einer Auseinandersetzung mit Götzl zur Zulässigkeit der Frage und des Hinterfragens der Aussagen des Zeugens zieht RA Kuhn die Frage zurück und befragt den Zeugen weiter, ob er mal an einem Marsch im Erzegbirge teilgenommen habe. Der Zeuge bejaht das, gibt aber auf Frage an, nicht mehr zu wissen, wann. „Irgendwelche aus Johanngeorgenstadt“ hätten das veranstaltet. Kuhn fragt, ob es die WBE gewesen sei. Rothe sagt, das sei möglich. Auf Frage sagt er, er wisse nicht, ob er dort Eminger kennengelernt habe, aber dort habe er ihn gesehen. Kuhn zeigt einen Vorhalt aus „White Supremacy“ Nummer 3, ein Bericht über den Marsch im Erzgebirge. Es folgt die Inaugenscheinnahme des Artikels “Der Marsch im Erzgebirge. 29.07.2000. Kuhn fragt, ob das der Marsch gewesen sei. Rothe sagt, er gehe mal davon aus. RA Kuhn sagt, Rothe habe hier angegeben, er habe Eminger erst 2003 oder 4 kennengelernt. Aber nach dem hier müsse das ja schon vor dem 29.07.2000 gewesen sein. Der Zeuge sagt, er wisse aber nicht, wann er den kennengelernt habe. Kuhn fragt, ob Rothe denn Herr Starke dem Herrn Eminger vorgestellt habe. Rothe verneint.

Kuhn hält aus der Vernehmung Starkes vor: „Wahrgenommen hab ich die beiden Eminger Brüder zum ersten Mal bei dem Marsch im Erzgebirge. Ich glaube die Emingers sind über den Thomas Rothe an mich rangetreten, die wollten mehr machen, Konzerte und so. Was größeres, unter dem Markennamen WBE”, ob da eine Erinnerung wiederkäme. Rothe sagt: „Nö.“ Auf Frage gibt er an, sich nicht erinnern zu können, dass mal jemand von der WBE an ihn herangetreten sei und ihn gebeten habe, bei Parties zu helfen. Götzl fragt, welchen Aspekt Kuhn nachfragen wolle. Kuhn antwortet, ob Starke den Herrn Eminger über den Herrn Rothe kennengelernt habe. Rothe sagt, er wisse es nicht, könnte sogar umgedreht sein. RA Kuhn macht erneut einen Vorhalt aus der Vernehmung von Thomas Starke „Ja, Thomas Rothe und die drei kannten sich bereits. Rothe wurde mit mir zusammen verurteilt, meine Entlassung hat er mitgefeiert wo die drei auch anwesend waren. Rothe war 88 und B&H”, ob da eine Erinnerung wiederkomme. Rothe sagt, ja bezüglich der Strafe von 96. Auf Nachfrage sagt er, es könne möglich sein, dass er die Haftentlassung Starkes mitgefeiert habe. Kuhn hakt nach, ob da eine Erinnerung wiederkäme, dass Böhnhardt und Mundlos da auch teilgenommen hätten. Rothe verneint. Er wisse auch nicht, wie viele Leute da teilgenommen hätten.

Nebenklagevertreter Narin sagt, dass Graupner 2000 geäußert habe, dass es den dreien gut gehe. Rothe sagt, er habe mit ihm dadrüber nie gesprochen. Narin fragt, wie lang Graupner in der B&H-Szene Chemnitz verkehrte. Rothe gibt an, der habe bei ihm im Haus gewohnt, in der Friedrich-Viertelstraße. Narin fragt nach anderen Bewohnern, ob ihm ein Roy Kempe was sage. Rothe verneint. Narin fragt, mit wem Graupner damals verkehrte. Rothe antwortet, mit welchen aus unserem Haus und mit Starke und Werner. Narin fragt, was Rothe über die Band AEG wisse. Rothe sagt, da habe er früher mal eine Demokassette beim Konzert gekauft. Auf Frage sagt er, er wisse nicht, ob Graupner Mitglied der Band gewesen sei. Graupner habe bei Noie Werte gespielt. Das wisse er, weil er das gelesen oder gehört habe, als Graupner weggezogen sei in Richtung Baden-Württemberg, wann wisse er nicht mehr, sagt er auf weitere Nachfragen. Narin fragt, ob er Kontakt zu Ralf Marschner in Zwickau pflege. Rothe sagt, den kenne er nicht groß, und auf weitere Fragen sagt er, er habe nur mal ein Konzert besucht, da war der mit dabei, er habe sonst nichts mit ihm unternommen. Narin sagt, er frage nun zu Thüringen, ob ihm Marcel Degner was sage. Rothe: „Nee.“ Narin hakt nach, „unter dem Namen Riese?“ Das habe er schon mal gehört, sagt Rothe und auf weitere Fragen, sie hätten auf Veranstaltungen mal gequastscht, beim Bierchen, aber nicht über die drei, es sei ihm auch keine Spendensammlung zugunsten der drei zu Ohren gekommen. Der Zeuge wird entlassen. RA Hoffmann sagt, er wolle sich eine Erklärung nach § 257 vorbehalten. Auch RA Stahl behält sich eine Erklärung zum Zeugen vor.

Es folgt der Zeuge Roland St., KHK beim BKA mit Dienstsitz in Meckenheim. Götzl sagt, es gehe ihm um die Vernehmung von Enrico Theile am 09.08.2012 und fragt, wie die Verfassung Theiles gewesen sei und wie die Vernehmung abgelaufen sei. Der Zeuge antwortet, die sei in Karlsruhe beim GBA durchgeführt worden, anwesend seien neben ihm noch ein Kollege, eine Protokollantin und StA Weingarten gewesen, der größtenteils die Fragen stellte und auch die Vernehmung führte. Gleich zu Beginn sei Theile belehrt worden, ihm sei auch der Grund seiner Vernehmung genannt worden. Die erste Frage sei gewesen, ob er wisse, ob sich Hans Ulrich Müller und kennen würden. Und da habe er gleich gesagt, das wisse er nicht. Dann sei die Durchsuchung Ende April thematisiert worden, wo zeitgleich bei Theile und Länger durchsucht wurde, ob es da anschließend Kontakte zu Länger gegeben habe. Ein nächster Punkt sei der Fund eines Schießkugelschreibers bei Theile 2004 gewesen. Der dritte Komplex, da sei man auf die Asservaten eingegangen. Da seien Fragen gestellt worden nach einem Barbetrag, der damals am 26.04. in der Wohnung Theiles sichergestellt worden sei. Theile habe geäußert, dass er damit gerechnet habe, evtl. in U-Haft zu kommen, da er aufgrund seiner Bekanntschaften zu Länger und Müller eine Ahnung gehabt habe, in das NSU-Verfahren irgendwie mit eingebunden zu werden. Das seien eigentlich so die wichtigsten Komplexe gewesen.

Götzl fragt, was Theile zum Thema Schießkugelschreiber gesagt habe. St. antwortet, zunächst habe er gesagt, er wisse dazu nichts oder hätte keine Erinnerung. Nach mehrfachen Nachfragen StA Weingarten’s habe Theile schließlich eingeräumt, dass 2004 bei ihm ein Schießkugelschreiber sichergestellt worden sei. Götzl fragt nach der Herkunft des Schießkugelschreibers. Der Zeuge sagt, soweit er sich erinnere, seien dahingehend keine Angaben erfolgt. Vorhalt in der Vernehmung: „Wo hatten Sie denn den her.” Der Zeuge sagt, da habe Theile gesagt, er wisse es nicht. Vorhalt: „Ich weiß es nicht“; „hatten Sie den von Müller?” Der Zeuge sagt dazu, Theile habe in diesem Teil der Vernehmung immer wieder gesagt, dass Müller mit Waffen eigentlich nichts zu tun habe. Vorhalt in der Vernehmung: „Sie haben den Schiesskugelschreiber doch von Müller erhalten.” St. sagt, er glaube, da habe Theile wie so oft gesagt, er hätte keine Erinnerung mehr dran. Vorhalt: „der Zeuge schweigt lange”, ob er sich daran erinnere. Der Zeuge sagt, das sei öfters vorgekommen, dass er solche Denkpausen hatte.

Götzl fragt zur Protokollierung und wie die erfolgt sei. Der Zeuge antwortet, die Fragen und die Antworten seien größtenteils durch den Vernehmenden diktiert worden. Es konnte auch mal sein dass einige Antworten zusammengefasst wurden. Und dann seien sie der Protokollantin diktiert worden. Der Richter fragt, ob sich Herr Theile am Ende der Vernehmung das Protokoll durchgelesen habe. Der Zeuge bestätigt das. Götzl fragt, ob er es unterzeichnet habe. Der Zeuge sagt, Theile habe es nicht unterzeichnet. Auf Frage nach dem Grund sagt er, Theile habe geäußert, dass nach seiner Einschätzung die Möglichkeit bestehe, dass Hans Ulrich Müller die Tatwaffe weitergegeben habe. Und das wurde dann auch so protokolliert. Und nach Durchsicht des Protokolles habe Theile gesagt, dass dies nicht so zuträfe. Götzl möchte wissen, in welchem Zusammenhang diese Äußerung gefallen sei. Der Zeuge sagt, zusammen mit seiner Befürchtung, dass er eventuell in U-Haft gehen müsse. Das habe sich zunächst auf sein Kennverhältnis zu Böhnhardt gegründet und weil er zumindest die Befürchtung gehabt habe, dass Müller mit der Beschaffung der Tatwaffe etwas zu tun hatte. Und es sei ja bekannt, dass Theile zu Müller ein enges, freundschaftliches Verhältnis pflege. Und daher habe er diese Befürchtung geäußert.

Vorhalt: “Wieso hatten Sie Sorge, in Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen in U-Haft zu kommen, und warum soll das auf die Bekanntschaft mit Müller und die Waffen zurückgeführt werden.” St. sagt, es sei so gefragt worden und Theile habe angeführt, dass er einige Jahre zuvor Herrn Müller besucht habe und da hätte Müller davon berichtet, dass bei einem Bekannten von ihm wegen der sog. Dönermorde ermittelt worden wäre, da wäre es auch zu einer Durchsuchung gekommen bei dem Bekannten. Vorhalt: „Naja, es war mir klar dass wahrscheinlich irgendwann meine frühere Bekanntschaft mit Böhnhardt rauskommt und meine Freundschaft mit Müller. Der Zeuge bestätigt das, aber das was er gerade sagte, habe Theile auch angeführt.Vorhalt: „Das erklärt aber nicht, dass man sich mit Bargeld fürs Gefängnis versorgt.“ St. sagt, das wisse er nicht mehr. Vorhalt: „Aber dadurch, dass die Waffen alle von Müller stammten, habe ich mir Sorgen gemacht.“ St. bestätigt, das sei inhaltlich so gesagt worden. Götzl sagt, in dem Zusammenhang finde sich der Vermerk „der Zeuge erklärt, dass er den vorstehenden Satz nicht gesagt habe.” St.: „Richtig.“ Götzl sagt, er habe St. so verstanden, er hätte die Möglichkeit geäußert, dass Müller die Tatwaffe weitergegeben habe, ihm ginge es darum, was Theile gesagt habe. Der Zeuge sagt, seine Mutmaßung, dass die Waffen eventuell von Müller stamme, habe er in Verbindung mit seiner Aussage gebracht, dass er damals von Müller erfahren habe, dass bei einem Bekannten durchsucht worden sei.

Vorhalt: “Gleichwohl wird diese Antwort nicht aus dem Protokoll nicht entfernt, weil alle drei Vernehmenden sie so verstanden hätten.” St. sagt, das habe Theile so gesagt. Und sie seien bei der protokollierten Antwort dann auch geblieben. Vorhalt: “Aber das wussten Sie doch gar nicht, dass die Ceska von Herrn Müller über Mittelsleute an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gelangt ist.” Der Zeuge sagt, es sei ihm in Erinnerung, dass Theile seine Ahnung auf ein Gespräch mit Müller in der Schweiz bezog, was 2006 oder 2007 stattfand. Vorhalt: „Ich kann ihnen das erklären: Vor etwa zwei Jahren war ich bei Müller zu Besuch und er erwähnte, dass es bei einem Bekannten in der Schweiz zu einer Durchsuchung gekommen sei. Damals sei es um einen Waffe gegangen, die mit den sog. Dönermorden in Verbindung gebracht wurde.” Der Zeuge sagt, dass es ihm noch in Erinnerung sei, dass von Theile noch ein „Fahndungsplakat Montabaur” angeführt wurde.

Vorhalt: „Als im November vom brennendem Wohnmobil berichtet wurde, habe ich sofort an Böhnhardt gedacht, weil der doch so lange weg war.” St. sagt, der Hintergrund sei ihm nicht mehr in Erinnerung. Der Sprung vom Fahndungsplakat zu Böhnhardt, der sei ihm nicht mehr in Erinnerung. Vorhalt: „Es ging ja um zwei Männer und da hatte ich sofort diesen Gedanken.” St. sagt wieder, das sei ihm nicht mehr in Erinnerung. Vorhalt: „Hat sich später ja als richtig erwiesen.” Götzl fragt, ob St. wisse, ob da nochmal nachgesetzt wurde oder nicht. Der Zeuge gibt an, diese Thematik sei ja zum Ende der Vernehmung besprochen worden. Ihm sei noch in Erinnerung, dass die Vernehmung abrupt endete, weil Theile geäußert habe, dass er nicht mehr groß aussagen möchte. Vorhalt: „Oder haben Sie vielleicht doch gewusst oder geahnt, dass eine der aufgefundenen Waffen von Müller kommt.” St. sagt, daran habe er keine Erinnerung mehr. Vorhalt: „Meine Gedanken gingen in diese Richtung.” St. sagt, er sehe das immer in dem Zusammenhang, wo Theile von seinem Gespräch mit Müller erzählte. Und das war von seiner, St.s, Seite aus die Schilderung eines weiteren Indizes, dass Theile doch Ahnung hatte. Am besten könne er sich noch erinnern, dass Theile von einem Gespräch mit Müller berichtete. Götzl fragt, ob Theile noch gefragt worden sei, ob er selbst mit der Weiterleitung einer Ceska was zu tun hat. St. verneint. Vorhalt: „Weil Sie vielleicht doch in die Weiterleitung zu Böhnhardt und Mundlos eingebunden waren.” St. sagt wieder, daran könne er sich nicht erinnern. Vorhalt: „Nein, damit hab ich nichts zu tun.” Auch dazu hat der Zeuge keine Erinnerung.

RA Stahl fragt zum Thema Schießkugelschreiber, ob denn da mal geklärt worden sei, was das sei. St. sagt, daran könne er sich nicht erinnern. Stahl sagt, in der Hauptverhandlung sei schonmal erörtert worden, dass es sich dabei um so ne Art Signalstift gehandelt haben könnte. St. sagt, diese Begrifflichkeiten seien seiner Erinnerung nach nicht gefallen. Auf Frage sagt er, der Begriff Schiesskugelschreiber sei verwendet worden, er sei jedoch kein Waffenfachmann. Stahl fragt, was Theile denn da vorgehalten wurde. Der Zeuge gibt an, Theile sei gefragt worden, ob bei ihm im Jahre 2004 ein Schießkugelschreiber sichergestellt worden sei, das habe dieser zunächst nicht bestätigt, sondern erst als Weingarten nochmal nachgefragt hat. RA fragt nach, ob Theile zu dem Sachverhalt was gesagt habe. St. sagt, Theile habe zunächst einmal gesagt, dass er nichts wisse und habe dann diese Sicherstellung eingeräumt. Es habe einen kleinen Disput zwischen Staatsanwalt und Theile zum Sicherstellungsort gegeben. Da sei es darum gegangen, wenn er sich richtig erinnere, dass der StA Theile gefragt habe, ob bei ihm im Auto der Schießkugelschreiber sichergestellt wurde. Und Theile habe gesagt, bei ihm, also nicht im Auto. Stahl fragt, ob Theile Angaben gemacht habe, was das für ein Schießkugelschreiber gewesen sei. St. sagt, daran könne er sich nicht erinnern, auch nicht, ob das gefragt worden sei. Stahl fragt dann zum Ende der Vernehmung, Vorhalt: „Er wollte dann auch nichts mehr sagen.” St. bestätigt. Vorhalt: „Nein, damit hab ich nichts zu tun”. Was denn dann noch erörtert worden sei. St. sagt, das sei so eine Floskel gewesen, die er gesagt habe. RA Stahl fragt, ob er noch Fragen gehabt habe. Der Zeuge sagt, die seien größtenteils von Weingarten gestellt worden und von seinem Kollegen.

Verteidiger RA Klemke fragt, wie die Vernehmung begonnen habe. St. sagt, der Zeuge sei durch Weingarten belehrt worden und ihm sei der Grund seiner Vernehmung gesagt worden. Es habe damals gegolten, den Beschaffungsweg der Tatwaffe von Hans Ulrich Müller zu Jürgen Länger auszuermitteln. Klemke hakt nach, ob es Theile bei der Nennung des Grundes so dargestellt worden sei, als würde es feststehen, dass die Tatwaffe von Müller kam. St. sagt, das wisse er nicht mehr. Klemke sagt, St. habe das gerade so gesagt. Dieser sagt, es sei vielleicht im Konjunktiv gewesen. Er könne sich nicht mehr an den konkreten Wortlaut erinnern. Klemke fragt, wo die Vernehmung stattgefunden habe. St. sagt, in einer Art Besprechungszimmer, etwa 30 Quadratmeter groß mit zwei Tischreihen, es sei ein größerer Raum gewesen, den man auch für Besprechungen nutze. Klemke fragt nach der Platzierung der Beteiligten. St. sagt, soweit er sich erinnern könne, von Sicht des Theile sei halbrechts der Herr Weingarten gewesen. „Und wir beide Kollegen so links.“ Er wisse nicht, wo die Protokollantin gesessen habe. Klemke stellt fest: „also Sie drei saßen dem Theile gegenüber.“ St. bestätigt.

Klemke fragt, ob es ein Gespräch mit Weingarten gegeben habe. St. sagt, es habe ein Vorbereitungsgespräch gegeben, das hätten hauptsächlich sein Kollege und der StA Weingarten geführt. Da seien die Erkenntnisse, die bislang gesammelt wurden, erörtert worden. Klemke fragt, ob das protokolliert worden sei. Der Zeuge sagt er wisse es nicht. Klemke stellt fest: das fand statt, bevor Theile belehrt wurde. St. bestätigt. Klemke fragt, wie Theile belehrt worden sei. St. sagt, Theile sei belehrt worden, dass er das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen könne. Klemke sagt, St. berichte inhaltlich und fragt, wie denn das Verhalten des Herrn Theile gewesen sei. St. sagt: „Nichts Außergewöhnliches.“ Klemke fragt nach der Atmosphäre. St. sagt, die Vernehmungsatmosphäre sei leicht gespannt gewesen. Auf Frage sagt er, dass er darunter verstehe, dass Herr Theile öfters die Hände verschränkt habe. Klemke sagt, das verstehe er nicht, was habe das Verschränken der Hände mit der Vernehmungssituation zu tun. St. sagt, ihm sei mehr so dieses Gepresste in Erinnerung. Ein Symptom dafür. Er wisse nicht, ob es noch andere Symptome gegeben habe. Klemke fragt, ob diese Spannung von Anbeginn so gewesen sei oder ob die die sich im Laufe der Vernehmung geändert habe. St. sagt, die habe leicht zugenommen. Auf Frage sagt er, es sei schwer zu sagen, wie sich das ausgedrückt habe. Klemke fragt, wie denn die Stimm- und Tonlagen gewesen seien. Der Zeuge sagt, wenn Herr Theile zögerlich gewesen sei oder erst nach mehreren Nachfragen hin eingeräumt habe, da sei es schon einige Male vorgekommen, dass der StA in seiner Stimmlage auch mal lauter geworden sei. Auf Nachfrage sagt er, wenn man den StA im normalem Tonfall aus sieben Meter hört, hätte man ihn auch aus acht Meter verstanden. Klemke fragt nach: „Also ganz leicht gehoben?“ St. bestätigt. Klemke fragt nach, ob das auch zur Spannung beigetragen habe. St. sagt, das wisse er nicht mehr. Klemke fragt: „Sie wissen schon, dass Sie die Wahrheit sagen müssen?“ St. sagt ja.

Nebenklagevertreter RA Scharmer fragt, ob St. auch im Rahmen des Zeugenschutzes von Herrn Gerlach und Schultze tätig gewesen sei. Und ob er sagen könne, ob Gerlach ein Treffen mit Zeugen aus dem Verfahren gehabt habe, insbesondere mit Herrn und Frau Sch. St. sagt, dazu könne er nichts sagen, das sei nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt. RA Klemke fragt, wie weit St. denn von dem Herrn Theile entfernt gewesen sei. St. sagt, der StA vielleicht zwei Meter und er und sein Kollege auch zwei bis drei Meter. Klemke fragt, ob er das richtig verstanden habe, dass sich die Tonlage des StA nicht merklich gesteigert habe. Der Zeuge sagt, die Stimme sei schon lauter geworden. Klemke fragt: „Ja, wurde geschrien oder gebrüllt?“ St.: „Nein.“ RA Klemke stellt zur Beiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage Antrag auf Vereidigung. Götzl unterbricht für zehn Minuten. Die Entscheidung nach der Pause ist, dass der Zeuge unvereidigt bleibt. RA Klemke bittet um einen Unterbrechung von fünf Minuten, er möchte das mit seinem Mandanten erörtern.

Nach der Pause wird der Zeuge rausgeschickt und die Verteidigung Wohlleben beanstandet die Anordnung des Vorsitzenden, den Zeugen unvereidigt zu lassen. Sie seien der Meinung, dass die Vereidigung zur Veranlassung einer wahrheitsgemäßen Aussage geboten sei. Insbesondere um die Vernehmungsatmosphäre beim GBA aufzuklären, weil das zur Prüfung der damaligen und jetzigen Angaben des Theile von Bedeutung sei. St. habe entweder ein sehr taktisches Verhältnis zur Wahrheit offenbart, die Art und Weise der Befragung durch Weingarten und Co. zu relativieren oder zu beschönigen versuche. Oder er habe nicht hinreichend versucht, sein Erinnerungvermögen anzustrengen. Auf jeden Fall denke er, Klemke, dass die Drohung mit einer Vereidigung und auch die Möglichkeit der Bestrafung den Zeugen veranlassen könnte, diese Angaben zu korrigieren oder sein Erinnerungsvermögen in gehöriger Art und Weise anzuspannen. BAW Diemer entgegnet, die Voraussetzungen lägen nicht vor. Der Zeuge sei Polizeibeamter, man müsse davon ausgehen, dass er seine staatsbürgerliche Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage kenne. Außerdem habe die Aussage des Zeugen für die hier zu beweisenden Tatsachen keine ausschlaggebende Bedeutung.

RA Klemke sagt, es sei nicht einzusehen, warum Polizeibeamten ein Glaubwürdigkeitsvorschuss eingeräumt werde. Ganz im Gegenteil. Das halte er für lachhaft, dieses Argument. Gerade der Vergleich mit den Angaben des Zeugen Scht. [phon.] zeige, dass die Aussage ganz erheblich abweiche. NKRA Langer sagt, der Zeuge habe hier bekundet, dass es um verschiedene Grade der Lautstärke gehe und er habe seinen Eindruck vom unterschiedlichen Grad der Lautstärke mitgeteilt. Mit einer Vereidgung könne das auch nicht besser werden, weil es eben keine Tatsache sei. Götzl unterbricht erneut bis 16.00 Uhr. Der Beschluss ist, dass der Zeuge St. unvereidigt bleibe. Gründe: Zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage sei die Vereidigung nur zulässig, wenn zu erwarten sei, dass er unter Eid erhebliche Angaben machen würde. Tatsachen hierfür seien nicht ersichtlich. RA Heer sagt, dass die Verteidigung Zschäpe der Verwertung der Bekundungen des Zeugen St. widerspricht: Zur Begründung bezögen sie sich auf die Begründung zum Zeugen Scht. RA Klemke sagt, sie widersprechen ebenfalls. Der Zeuge ist entlassen.

NKRAin Pinar trägt einen kurzen Antrag vor. In der Hauptverhandlung hätten sie schonmal beantragt, die Identität des V-Mannes des Hamburger Landesamt, der die NSU-CD von erhalten habe, zu erhalten. Inzwischen habe sich über eine Pressemeldung des Hamburger Abendblatts rausgestellt, dass die BAW den vernommen habe. Hier habe die BAW erklärt, man werde klären, ob das einen Bezug zum hiesigen Verfahren habe. Sie rege an, das Protokoll der Vernehmung des V-Manns beizuziehen. Inzwischen sei bekannt geworden, dass der V-Mann seine CD auch dem BfV gegeben hat. Insofern beantrage sie, den Namen des V-Mannführers, der die CD erhalten hat, zu ermitteln und ihn zu laden. Die Tatsachen seien identisch zum früheren Beweisantrag.

BAW Diemer sagt, die BAW wolle noch Stellung nehmen zum Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen Dalek. StA Weingarten äußert sich zunächst zum Antrag von Rain Basay betreffend der Einvernahme Ralph Hofmanns: Sie halten die Tatsachen für bedeutungslos, weil hinsichtlich der hier zu entscheidenenden Schuld und Strafe nicht wichtig sei, wer die Unterstützungsleistungen erbracht habe. Seiner Einvernahme treten sie aber nicht entgegen. Soweit beantragt werde, ein Gutachten des BKA einzuholen, ob sich unter den in Frühlingsstraße und Wohnmobil modellgleiche Gegenstände befänden, beantragen sie die Ablehnung. Zweifellos sei ein Gutachten des BKA einzuholen, aber das sei nicht konkret bestimmt. Jedenfalls mangele es dem Antrag einer bestimmten Beweistatsache, was sich bereits in der Verwendung des Wortes „ob” zeige. Auch die Aufklärungspflicht gebietet die Einvernahme nicht. Die Frage, ob die Gegenstände modellgleich seien, ist eine Beweiswürdigung, die ohne spezifische Sachkunde vom Senat vorgenommen werden könne. Dem Antrag auf Beiziehung der von Frankonia zugesandten Unterlagen treten sie nicht entgegen. Einholen nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zu Ralf Hofmann sei aber nicht erforderlich. Ralf Hofmann sei einmal zeugenschaftlich vernommen worden und das sei sachaktenkundig.

Zu RA Bliwier und der Einvernahme des : Die BAW hält die unter Beweis gestellten Behauptungen, die ja im wesentlichen darauf gerichtet seien, sich mit Brandt zu befassen, für bedeutungslos. Da sich dahinter aber die Frage der Radikalisierung bzw. Militarisierung des THS verberge, treten sie der Einvernahme des Zeugen Dalek nicht entgegen. Im Übrigen sei noch offen, zur Einvernahme des Jan Werner, der vom Vorsitzenden bereits geladen sei, die Beiziehung verschiedener Zeitschriften wie „White Supremacy“ zu veranlassen. Dem treten sie nicht entgegen.
Es bleibe offen ein Antrag auf die Einholung der Mitteilung des BKA-Verbindungsbeamten in der Schweiz, der sich in den BT-UA-Akten befindet. Auch diesem Antrag treten sie nicht entgegen.

NKRA Hoffmann verliest eine Erklärung zur Vernehmung von Tino Brandt. Der Zeuge habe hier klar gemacht, dass er heute nicht bereit sei, über die allgemein bekannten Umstände hinaus Angaben zu Szenemitgliedern, Gewaltdiskussionen etc. zu machen. Er habe durch sein dreistes Auftreten den Eindruck erweckt, dass er Vertrauen in der Szene wiedergewinnen wolle. Insbesondere schien ihm daran gelegen, den Angeklagten Wohlleben zu entlasten. Auch seine Ausführungen zu den NPD-Finanzen sei eine Aussage in diese Richtung gewesen. Nach Angaben Brandts habe Dalek regelmäßig an THS Treffen teilgenommen. Neu war, dass Dalek GdNF-Führungskader gewesen sei. Die GdNF war eine von führenden Neonazis gegründete Struktur zur Umgehung der Parteiverbote. Ein hierarchisches Netzwerk, durch das alle Gruppen gesteuert wurden. Nach dem Anschluss der neuen Bundesländer mobilisierte die GdNF verstärkt dorthin. Es habe eine gezielte Einbindung von Skinheads und der Aufbau des Netzwerks von B&H stattgefunden. Die GdNF stellte dafür ihr eigenes Netzwerk zur Verfügung und propagierte terroristische Angriffe sowie die sog. Anti-Antifa-Kampagne.

RAin Sturm unterbricht und beanstandet die Ausführungen von RA Hoffmann zur GdNF. Sie könne sich nicht erinnern, dass die GdNF bislang Thema in der Beweiserhebung gewesen sei, geschweige denn der Zeuge Brandt diese Angaben gemacht habe. Das seien jetzt Erkenntnisse des Kollegen Hoffmann und insoweit sehe sie das für zu weitgehend. Götzl fragt, was RA Hoffmann dazu sage. Dieser sagt, sein nächster Satz nehme Bezug auf die Aussage in der Hauptverhandlung. Eine Überleitung müsse hier möglich sein. Götzl sagt, er solle fortsetzen. Hoffman: Wie stark Brandt eingebunden gewesen sein müsse in die GdNF, zeige auch seine Aussage. Dem Zeugen Brandt wurden hier Informationen vorgehalten, die er laut den sog. Deckblattmeldungen beim TlfV gegeben haben soll. Insbesondere handele es sich dabei um Berichte zur Einbindung von Schultze, Wohlleben und Kapke in die Unterstützung des Trios.

Diese damaligen Berichte seien dem Zeugen durch den Vorsitzenden vorgehalten worden und zu jedem gab der Zeuge monoton an, sich nicht erinnern zu können, solche Informationen damals an das TLfV weitergeleitet zu haben. Er habe aber mehrfach angegeben, alles was er berichtet hätte, sei richtig gewesen. Das wiederholte der Zeuge. Auch wenn der Zeuge hier mehrfach unrichtige Angaben gemacht habe, gebe es keinen Hinweis dafür, dass er gegenüber dem TLfV falsche Angaben gemacht habe. Das sei ja auch nachvollziehbar, weil seine Informationen gegengeprüft wurden laut Bode. Die Beiziehung der vollständig beim TLfV zu Brandt geführten Akte sei hier beantragt worden. Der Zeuge Brandt sei kein notorischer Lügner. Vielmehr lüge er nur zielgerichtet. Ein Interesse, gegenüber dem TLfV falsche Angaben zu machen, sei nicht ersichtlich. Er verorte sich im neonazistischen Spektrum, so dass ein politisches Motiv für überschießende Angaben ausscheide.

Die einzige längere Antwort sei die zu einer Zurückweisung einer Spende durch Wohlleben gewesen, „Weil sie schon wieder so viele Sachen gemacht hätten”. Hierzu habe der Zeuge angegeben, er könne sich nicht erinnern, dass Wohlleben einmal eine Spende zurückgewiesen hätte. Im nächsten Satz behauptete er aber, dass er davon ausgegangen sei, dass die einen Vertrieb haben, vielleicht mit T-Shirts. Diese Behauptung wiederholte der Zeuge. Die Behauptung, sich einerseits nicht erinnern zu können, aber gleichzeitig sich erinnern zu können, was er damals gedacht habe, ist völlig unglaubhaft. Es sei davon auszugehen, dass Brandt damals Wohlleben sehr gut verstanden habe, dass es um Straftaten gehe. Anders sei auch nicht zu verstehen, warum Brandt zum Eigenschutz nichts wissen dürfe. Von T-Shirts und Cds hätte er ohne Selbstgefährdung wissen dürfen. Götzl beendet die Sitzung um 16:24 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Die Verteidigung Zschäpe zeigte erneut, offensichtlich angetrieben durch die Unzufriedenheit ihrer Mandantin, etwas mehr an Aktivität und ließ dabei offensichtlich Wissen ihrer Mandantin einfließen. So hielt Rechtsanwältin Sturm dem Zeugen vor: ‚Nach meinen Erkenntnissen soll Herr Mundlos einmal mehrere Wochen bei Ihnen gewohnt haben.‘ Rothe allerdings hatte nicht vor, zur Aufklärung beizutragen, und verneinte auch dies. […] An einer Stelle log Rothe nachweislich: mehrfach gab er an, er habe erst durch die Fernsehsendung ‚Kripo live‘ am 22.02.1998 erfahren, dass ‚die Drei‘ u.a. wegen dem Aufhängen einer Puppe gesucht wurden. Mit den dreien selbst habe er darüber nicht gesprochen. In der ‚Kripo Live‘-Sendung, die in einer früheren Hauptverhandlung bereits vorgeführt wurde, taucht allerdings der Puppentorso an der Autobahnbrücke gar nicht auf.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/07/07-10-2014/

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