Da der für diesen Tag geladene Zeuge nicht erscheint, ist an diesem Tag Raum für Erklärungen, Lesungen aus Dokumenten und Anträge. Dies wird von Vertreter_innen der Nebenklage für einen ausführlichen Beweisantrag rund den ehemaligen V-Mann Michael See alias “Tarif” genutzt. Es wird die Beiziehung von rekonstruierten Akten sowie die Vernehmung des Verfassungsschützers “Lothar Lingen”, der diese Akten nur Tage nach dem Auffliegen des NSU vernichten ließ, beantragt.
Zur Präsenz: Die Verteidigung Wohlleben heute neben RAin Schneiders mit RA Jochen Lober statt Klemke und mit RA Andreas Junge statt RA Nahrath. (Hier geht es zu einem Hintergrundartikel zum Thema: http://www.nsu-watch.info/2015/08/neue-anwaelte-fuer-wohlleben-in-vertretung/) Der Prozesstag beginnt um 09:52 Uhr. Der einzige für diesen Tag geladene Zeuge, Tom T., ist nicht erschienen bisher. Der Vorsitzende Richter Götzl: “Uns liegt der Zustellungsnachweis der Ladung vor, die Geschäftsstelle hatte auch Kontakt mit dem Zeugen, er bestätigte die ladungsfähige Anschrift und dass er heute zur Verfügung stehen kann. Eine Enstchuldigung ist bisher nicht eingegangen. Wir werden die Zeit nutzen für offene Erklärungen.”
NK–RAin Basay und NK–RA Hoffmann geben zur Zeugin Pf., einer BKA-Beamtin (220. Prozesstag) folgende Erklärung ab: „Die Zeugin Kkin Pf. hat in ihrer Vernehmung zunächst ihre Ermittlungen zu einer Fahrt der Angeklagten Zschäpe am 16.06.2011 zum Angeklagten Gerlach dargestellt. Die Beweisaufnahme zu dieser Fahrt hatte bereits ergeben, dass die Reise der Angeklagten Zschäpe zum Wohnort des Angeklagten Gerlach im Zusammenhang mit der Abholung eines Reisepasses steht. Der Angeklagte Holger Gerlach hatte nämlich kurz zuvor, d.h. am 19.05.2011 einen Reisepass zur Verwendung durch das Trio beantragt und am 16.06.2011 ausgehändigt bekommen. (Vernehmung des KOK Koch, 217. Prozesstag) Die Angeklagte Zschäpe hatte vorangehend am 14.06.2011 zwischen 08:39 und 08:51 Uhr im Internet auf der Seite der Deutschen Bahn nach einer entsprechenden Zugverbindung für Donnerstag, den 16.06.2011 nach Haste/Niedersachsen, also in die direkte Nähe des damaligen Wohnorts von Holger Gerlach, gesucht.
Die Zeugin Pf. hat hierzu weiter ermittelt, dass ein Taxifahrer Zschäpe am Morgen des 16.06.2011 von der Frühlingsstraße zum Bahnhof in Zwickau gefahren hat. Vom Handy der Angeklagten Zschäpe wurde am Abend des 16.06.2011 auf der Festnetznummer der Frühlingsstraße in Zwickau angerufen. Der am 16.06.2011 abgeholte Reisepass des Holger Gerlach wurde im November 2011 in den Trümmern der Frühlingsstraße gefunden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass Beate Zschäpe den Reisepass von Gerlach am 16.06.2011 von diesem auch abgeholt hat. Das Besorgen eines gefälschten Reisepasses ist eine zentrale Aufgabe bei der Aufrechterhaltung einer illegal aktiven Zelle. Damit liegt ein weiteres starkes Indiz dafür vor, dass die Angeklagte Zschäpe als Mittäterin in alle Handlungen des NSU einbezogen war.
Weiter konnte die Zeugin Pf. in ihrer Vernehmung am 21.07.2015 Angaben über eine in den Trümmern der Frühlingsstraße gefundene DVD machen. Die DVD war zunächst seitens des Bundeskriminalamtes nicht richtig ausgewertet worden. Die Ermittlungen der Zeugin haben jedenfalls ergeben, dass die darauf enthaltene Dateienstruktur und zahlreiche Dateien so auch auf Festplatten aufzufinden sind, die dem Angeklagten Eminger zuzurechnen sind. Die DVD wurde auch, so die Zeugin, auf einem bei Eminger sichergestellten Brenner gebrannt. Damit dürfte feststehen, dass auf dieser DVD Daten zwischen dem Angeklagten Eminger und Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos ausgetauscht wurden. Die Dateien wurden laut den auf der DVD festgestellten Erstellungsdaten, im Jahr 2006 zuletzt verändert. Diese Feststellungen sind insbesondere deshalb wichtig, weil auf der DVD unter anderem die „Turner Tagebücher“ enthalten sind. Damit steht fest, dass der Angeklagte Eminger und die Kern-NSU-Mitglieder einen Austausch über die terroristische Ideologie und Rechtfertigung hatten.
Außerdem fanden sich auf der DVD selbstgestaltete Entwürfe für T-Shirts, auf denen neben einem Bild von Rudolf Hess und einem Totenkopf der Paulchen Panther-Spruch „Es ist nicht alle Tage – Wir kommen wieder, keine Frage“ enthalten ist. Eine so deutliche Anspielung auf die im NSU-Bekennervideo enthaltene Paulchen-Panther-Geschichte lässt den Schluss zu, dass Eminger von den Straftaten der Drei und dem Inhalt des Bekennervideos informiert war. Dies ist weiter ein wichtiges Indiz dafür, dass seine Unterstützungshandlungen im vollen Bewusstsein und Wissen um die Straftaten Zschäpes, Böhnhardts und Mundlos erfolgten.”
Eine Erklärung zum Zeugen Sandro Tauber (221. Prozesstag) gibt NK–RA Hoffmann namens der beiden Kolleginnen Basay und von der Behrens ab: „I. Der auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladene Zeuge war JN-Mitglied, ist bis heute NPD-Mitglied und hat sich noch 2005 als Bundestagskandidat von der NPD in Thüringen aufstellen lassen. Es war unklar, wem der Zeuge mit der Behauptung ‚Ausländer hätten in der Politik des THS keine Rolle gespielt‘ und ‚man habe damals jegliche Art von Gewalt im THS und in der JN abgelehnt‘, helfen wollte: Der NPD in dem anhängigen Verbotsverfahren oder dem Angeklagten Wohlleben oder beiden. Auch ansonsten war die Aussage des Zeugen hinsichtlich des Beweisthemas unergiebig, da der Zeuge mit seiner Aussage weiter verfahrensfremde Ziele verfolgte, nämlich seinen eigenen Status in der Szene durch die Aussage zu fördern – ein Ziel, das auch die Aussage Zeugen Mario Brehme bestimmte.
Wie auch dieser versuchte der Zeuge auf der einen Seite seiner Ideologie treu zu bleiben und seine Parolen sogar im Gerichtssaal zu verbreiten, ohne auf der anderen Seite zugleich die selbst gezogene, rote Linie zu überschreiten, die hieß: Keine Namen von Kameraden nennen, das Trio vor dem Untertauchen als ein harmloses, angenehmes Grüppchen darstellen und jegliches eigenes oder fremdes Wissen über das Trio nach dem Untertauchen abstreiten. Auch wenn der Zeuge angab, seine Aussagen nicht mit Mario Brehme, den er gut kenne, abgesprochen zu haben, ist keine andere Interpretation möglich: Die Aussagen dieser beiden Zeugen sind fast deckungsgleich und stimmen an denselben Punkten nicht mit denen anderer Zeugen überein, die z.B. übereinstimmend berichteten, dass Böhnhardt ein Waffennarr und militant war, dass die ausländerfeindliche und rassistische Einstellung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bekannt war, und dass das Trio nach dem Untertauchen in der Szene ein Thema war und von jedem Unterstützungsleistungen eingefordert wurden.
II. Hinsichtlich des weiteren Beweisthemas, dem von dem V-Mann Brandt dem TlfV berichteten Gespräch über das Trio zwischen Ralf Wohlleben, Christian Kapke und einem Chemnitzer in der Zeit vom 29.-30. Januar 2000 auf der Jugendherberge Froschmühle, bei oder nach dem auch der Zeuge Tauber anwesend gewesen sei und anschließend mit dem Chemnitzer gesprochen haben soll, hat die Einvernahme nichts ergeben. Der Zeuge behauptete, bei der Schulung gewesen zu sein, über das Trio sei dort jedoch nicht gesprochen worden. Dies sei ein Tabuthema gewesen. Er bestätigte lediglich, dass Jan Werner dort war, den er während seiner Zeit bei der Bundeswehr 1996/1997 in Erfurt kennengelernt habe. Bislang hat die Hauptverhandlung nicht ergeben, ob die Darstellung des V-Mannes Tino Brandt gegenüber dem TLfV hinsichtlich des Gespräches oder die des Zeugen Christian Kapke richtig ist.
Dieser hatte in der Hauptverhandlung (189. Prozesstag) über ein von der Zeugin Edda Schmidt arrangiertes Gespräch im Wald zwischen ihm und „einem Chemnitzer“ berichtet. Möglich wäre auch, dass beide Versionen richtig sind, wenn es nämlich zwei Gespräche über das Trio gegeben hat. Wenn es nur das von dem Zeugen Christian Kapke berichtete Gespräch oder Tauber erst nach dem vom Brandt berichteten Gespräch dazu kam, könnte der Zeuge Tauber tatsächlich die Wahrheit gesagt haben, als er angab, von solch einem Gespräch nichts zu wissen. Was diese Angabe jedoch wieder unglaubhaft macht, ist der Umstand, dass er bekundete, es könne schon deshalb in seiner Anwesenheit kein solches Gespräch gegeben haben, da die drei ein solches Tabuthema gewesen seien, dass überhaupt nicht über sie gesprochen worden sei und er deshalb bei solch einem Gespräch nicht hätte anwesend sein können. Hiergegen sprechen nicht nur die Bekundungen mehrere Zeugen, die berichtet haben, dass nach dem Untertauchen sehr wohl über das Trio gesprochen wurde, als auch der Umstand, dass er Zeuge angab, es sei in der rechten Szene in Thüringen eine Art „Modeerscheinung“ gewesen, bei drohender Strafverfolgung unterzutauchen, dies hätte z.B. Rachhausen nach einer „Wirtshausschlägerei“ gemacht. Warum etwas, das – ebenfalls nach Bekundungen des Zeugen denkbar – aus Abenteuerlust und als Modeerscheinung umgesetzt wurde, ein Tabuthema gewesen sein soll, ist nicht verständlich und glaubhaft.
III. Im Übrigen waren die Antworten des Zeugen Tauber wie die der anderen Szenezeugen von vermeintlicher Erinnerungslosigkeit und Widersprüchlichkeit geprägt. Interessant war nur, dass er – wie auch schon der Zeuge Brehme – angab, mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt befreundet gewesen zu sein. Die Freundschaft von Böhnhardt und Mundlos mit zwei führenden THS-Führungspersonen zeigt erneut, die enge Einbindung des Trios in den THS und nicht eine Isolation des Trios im THS oder in der KSJ. Auch bestätigte der Zeuge, dass auf verschiedenen Konzerten Geld für „die Drei“ gesammelt wurde und es allgemein bekannt war, dass das Geld für diese bestimmt war. Damit widerspricht er dem Zeugen Marcel Degner, der in der Hauptverhandlung behauptet hatte, Sammlungen auf Konzerten hätte es gegeben, für wen die Gelder bestimmt gewesen seien, wisse er aber nicht. Schließlich bestätigte der Zeuge auch, dass es schon von Anfang an einen V-Mann Verdacht gegen Tino Brandt gegeben habe, den der Zeuge aber angeblich nicht ernst genommen habe. Hinsichtlich des Angeklagten Wohlleben gab der Zeuge an, dieser hätte auch zur „politischen Riege“ des THS gehört, der sich in kleiner Gruppe sonntags traf, um Mittwochstreffen und die Aktionen des THS vorzubereiten.
Neben Mario Brehme ist der Zeuge Tauber der zweite Zeuge, der von der Verteidigung als vermeintlicher Entlastungzeuge benannt wird und doch nur zeigt, welches Ansehen Wohlleben in der Szene genoss und wie die Zeugen ihm bis heute verbunden sind und zu ihm aufsehen: ‚Also der Herr Wohlleben als Person, sehr ruhiger, besonnener, intelligenter Mensch. Politisch, sehr politisch, fair, ich kann eigentlich nur positives über den Herrn Wohlleben berichten. Organisationstalent, guter Mann‘. Und ‚Der kleinste gemeinsame Nenner von uns war der Nationalismusgedanke, der in uns allen war‘. Die Art, wie der Zeuge Ta. über den Angeklagten berichtete, widerspricht der These der Verteidigung, dass der Angeklagte Wohlleben insgesamt eine untergeordnete Rolle spielte.“
Götzl kommt dann zum Beweisantrag von RAin von der Behrens, RA Hoffmann und RAin Basay hinsichtlich der Verlesung von Dokumenten, dem sich verschiedene NK-Vertreter angeschlossen hatten. Auch die Verlesung eines Schreibens des Ilmenau-Kollegs wurde beantragt. Hier werden Klarstellungen und Korrekturen angeregt. Götzl will gerade zusammen mit seinen Senatskolleg_innen zur Verlesung von Dokumenten schreiten als NK–RAin von der Behrens erklärt, sie hätten außerdem einen umfangreicheren Beweisantrag zu stellen. Götzl meint, dazu käme man noch. Schultze-Verteidiger RA Hösl regt außerdem an, nachdem bei den vergangenen Zeugen die Presseerklärung des THS aus 2000 angesprochen worden sei, diese vielleicht zum Gegenstand der Verhandlung zu machen.
Nun kommt es zur Verlesung der angekündigten Dokumente: zunächst liest Richter Lang die Antwort des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz vom 23.11.2011 auf eine Erkenntnisanfrage der BAO „Trio“ vom 20.11.2011 zu Ralf Wohlleben, welche Bedeutung und Ämter er innehatte und welchen Organisationen er angehört habe: Wohlleben gehörte zum Führungskreis des THS, 1994 trat er in die NPD ein, 1997 wurde er als Beisitzer in den NPD-Landesvorstand gewählt, blieb dort mit Unterbrechungen bis 2008. Bis 2008 stellv. NPD-Landesvorsitzender. Zusätzlich 1999-2010 Vorsitzender des NPD-KV Jena Saale-Holzlandkreis, ab 1998 JN-Mitglied.
Die Vermutung liegt nahe, dass er sich aus der NPD zurückgezogen hat, es könnte auch sein, dass er aus der NPD ausgetreten ist. Gilt als führendes Mitgglied der KS-Szene in Jena. Initiator und Redner zahlreicher Veranstaltungen, Mitbegründer der Hausgemeinschaft ‚Zum Löwen‘ in Jena, wo er bis 2006 mit Wohnsitz gemeldet und danach regelmäßig im Objekt zugegen war. Überregionale Szenekontakte. Einem ‚Blick nach rechts‘-Artikel zufolge beabsichtigte die B&H-Sektion Flandern 2003, ein Skinkonzert zu veranstalten. Im Verteilerkreis seien u. a. Ralf Wohlleben und der NPD-KV Jena gewesen. Wohlleben tritt als Provider rechtsextremistischer Internetseiten in Erscheinung. Auch die Telefonnummer des FN Jena ist auf ihn registriert. Derzeit tritt Wohlleben vor allem in Zusammenhang mit dem FN Jena in Erscheinung, hat möglicherweise die Funktion eines informellen Führers inne. Zur Frage, ob Erkenntnisse vorliegen, dass auch Wohlleben in Südafrika war: Dem TlfV liegen derzeit keinen Hinweise vor, dass Wohlleben in Südafrika aufhältig war. Allerdings verbindliche Teilnahme zusammen am Südafrika-Seminar HSA 1998 in Coburg, Wohlleben hat auch tatsächlich daran teilgenommen. Als Kapke am 08.08.1998 nach Südafrika reiste, habe er sein Handy an Wohlleben übergeben. Gemäß einer KV-Sitzung am 29.10.1999 plante Wohlleben eine Südafrika-Schulungsveranstaltung mit Jürgen Schwab als Redner.
Auf die Frage, ob Erkenntisse vorliegen, dass Wohlleben Kontakte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gepflegte habe: Dem TlfV liegen derzeit keinen Hinweise vor, dass Wohlleben über 2001 hinaus Kontakte zu den dreien pflegte. Zur Frage, inwieweit Jacqueline Wohlleben in die Aktivitäten eingebunden war: Zum Zeitpunkt des Bombenbaus hatte Wohlleben noch eine Beziehung mit Juliane Walther. Jacqueline Wohlleben trat ab 2000 auf einschlägigen Veranstaltungen in Erscheinung. 2003 war sie Anmieterin eines Busses der rechtsextremistischen Szene Jenas zu einer Demo in Berlin. Ab 2003 war sie Schatzmeisterin des NPD-KV Jena. In mindestens einem Fall ist Jaqueline Wohlleben in die Organisation eines Benefizkonzerts für das ‚Braune Haus‘ eingebunden gewesen. Möglicherweise werden Teleskopschlagstöcke u. a. im Haus gelagert. Einige Aktivisten sollen über Schreckschusspistolen oder Gasdruckwaffen verfügen. Diese Informationen wurden an das Thüringer LKA übermittelt. Am 25.02.2009 veröffentlichte Spiegel Online eine Interview mit einem Zeugen, der über Waffen im Braunen Haus berichtete. Im Anschluss führten Ermittlungen zu keinen Erkenntnissen, so dass laut Artikel in der Thüringer Zeitung die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren einstellte.
Eine Richterin verliest ein Schreiben des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz an die BAO, das BfV und das Thüringer Innenministerium: Darin geht es um Erkenntnisse des TlfV zu Ralf Wohlleben. Es wird auf Erkenntnismitteilungen an das BKA verwiesen, darüber hinaus sind hier folgende Kontakte Wohllebens zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bekannt:
1993: Befragung des Eb. durch den MAD 2000: Er gibt an, Böhnhardt und Mundlos 1993 auf einer Geburtstagsfeier des Wohlleben kennengelernt zu haben.
21.06.1995: Wohlleben, Kapke, Brehme, Mundlos: Treffen der Anti-Antifa Ostthüringen in Schwarza mit 40 Personen.
19.08.1995: Wohlleben Brehme, Mundlos: Teilnehmer des Hess-Marsches in Schnevedingen.
23.08.1995: Wohlleben, Kapke, Brehme, Mundlos, Zschäpe: wöchentliches Treffen der Anti-Antifa Ostthüringen mit 70-80 Teilnehmern in Gorndorf.
30.08.1995: Wohlleben, Kapke, Brehme, Mundlos, Zschäpe Teilnehmer des wöchentlichen Treffens der Anti-Antifa Ostthüringen mit 70-80 Teilnehmern.
02.09.1995: Aufenthalt Wohlleben und Mundlos in Ilmenau, 50 Teilnehmer, wollten ggf. Veranstaltung der Linken stören, Sachbeschädigung durch Steinwürfe auf Polizeiwagen, Polizisten durch die Stadt getrieben.
06.09.1995: Wohlleben, Kapke, Mundlos, Zschäpe: Teilnehmer des wöchentlichen Treffens der Anti-Antifa Ostthüringen mit 50-60 Teilnehmern in Gorndorf.
11.10.1995: Wohlleben, Kapke, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe: wöchentliches Treffen der Anti-Antifa Ostthüringen mit 60-70 Teilnehmern.
02.08.1996: Wohlleben, Kapke, Böhnhardt, Zschäpe: Konzert mit Frank Rennicke
11.9.1996: Wohlleben, Kapke, Mundlos: Zusammenkunft der Anti-Antifa Ostthüringen Rudolstadt im Lokal Gummistiefel.
18.12.1996: Durchsuchung wg. Androhung von Straftaten u.a. bei zehn Personen, betreffs Böhnhardt.
6.4.1997: Wohlleben, Kapke, Gerlach, Brehme, Mundlos, Zschäpe: Treffen rechtsgerichteter Jugendlicher im Stadtpark Oberaue.
23.04.1997: Wohlleben, Kapke, Böhnhardt, Brehme: Stammtisch THS in Freidebach, Thema: Gerichtsverhandlung in Jena gegen Böhnhardt wegen Puppe.
30.04.1997: Wohlleben, Kapke, Brehme, Gerlach, Böhnhardt, Zchäpe: Stammtisch THS in Heilsberg.
Februar 1998: Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe nutzen angeblich Wohllebens Fahrzeug, um mit diesem zu flüchten; Rachhausen soll den unfallgeschädigten Wagen in Dresden abgeschleppt haben. Laut Quelle halten zu den dreien nur Wohlleben und Walther direkten Kontakt.
20.11.1998: Prozess wg. Beleidgung des Bürgermeisters von Rudolstadt: Angeklagte Kapke, Zschäpe, Böhnhardt, Gerlach, Wohlleben war Zuschauer.
25.10.2000: Wohlleben habe Brehme und Kapke mitgeteilt, dass er am 25.10.2000 von einem Reporter des Stern eine Anfrage wegen eines Live-Interviews erhalten hat. Wohlleben und Kapke tendierten zur Annahme.
Dann liest Götzl selber noch aus einem Schreiben des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) an die BAO „Trio“. Es geht um die Auswertung der Fahndungsmaßnahmen nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe und Erkenntnisse des TLfV über die Person Holger Gerlachs: Ausweislich der bisherigen Aktensichtung des Vorgangs „Drilling“ verfügte das TLfV über folgende Erkenntnisse: Zusammenfassung Ermittlungsergebnisse LKA, in dem aktive Mitglieder der KS Jena verzeichnet sind: Darin wird Holger Gerlach unter der Überschrift “Aktive Mitglieder” an sechster Stelle aufgeführt. Dokument TlfV: Der jetzt in Hannover wohnende Gerlach habe 1999 in der Wohnung des Wohlleben eine Party gefeiert. Dabei sei es zu einem vertraulichen Gespräch über die drei Flüchtigen gekommen. Wohlleben bat Gerlach, Kontakt zu Thorsten Heise aufzunehmen, um an Heises Auslandskontakte zu kommen. Gerlach wurde aufgefordert, das Ergebnis des Heise-Gespräches ihm schnellstmöglich mitzuteilen. Observations-Bericht vom 17.08.1999 des LfV Niedersachsen: Zielperson Gerlach und Wohlleben in Hannover vom 11.-13.08.: Ziel der Beobachtung war es, feststellen, ob die beiden Kontakt zu Heise aufnehmen. Ergebnis: Beide Personen bewegten sich im vorgenannten Zeitraum in Hannover, laufen Spielhallen an, Gerlach telefoniert aus Telefonzellen und mit dem Handy. Hinweis vom 01.02.2000 des TLfV: Bericht über eine NPD-Schulungsveranstaltung am 29.01.2000. Am Rand der Schulung erwähnt Wohlleben, dass Carsten Schultze Telefonkontakt zu „den Dreien“ halte, jedoch nur im Notfall, da er durch unbedachte Äußerungen dritten gegenüber, Verdacht erweckt hatte. Dokument vom 10.04.2001 des TLfV: Wohlleben merkte in einem Gespräch an, dass der Kontakt zu den Eltern Böhnhardts gestört sei, da Gerlach ihnen gegenüber geäußert habe, dass sich die Drei eher selbst erschießen als sich zu stellen.
Nun liest Richter Lang ein Schreiben des LfV Sachsen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Zschäpe, Wohlleben und Bu. Es ging um eine Erkenntnisanfrage des BKA vom 28.11.2011 zu André, geboren 1.8.1979, Susann, geboren 10.05.1981 und Maik Eminger, geboren 01.08.1979. Susann Eminger war dem LfV Sachsen bis zu dem Ermittlungsverfahren nicht aus rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannt. Sowohl André als auch Maik waren 2000/2001 Mitglieder der in Johanngeorgenstadt agierenden Kameradschaft „Weiße Bruderschaft Erzgebirge“ (WBE), 19 Mitglieder, aufgelöst 2001. Im September 2001 operative Maßnahme zu André Eminger zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Struktur der WBE. Gespräch TLfV und Dezernat Staatsschutz in Zwickau und im Landkreis Aue. Die Polizeidirektion schätzte ein, dass die Zwillingsbrüder eine herausgehobene Position innehaben. Zu André wurde bekannt, dass er die Absicht habe, einen „saubere” Kameradschaft zu haben, ohne Altnazis und Schläger. Treffpunkt in der Wohnung des Toni Ge.
September 2006: Observation des André Eminger. Keine Erkenntnisse zu einer rechtsextremistischen Betätigung. 07.05.2011: Maik und André Eminger bei einem Konzert in Selchow. Maik Eminger: Seit 1998 als Rechtsextremist bekannt, 30 Teilnahmen an rechtsextremistischen Veranstaltungen in Sachsen und außerhalb. Meldeadresse bis 2001: Am Wäldchen, Georgenstadt, Zweitwohnsitz zeitweise in Zwickau, 2006 zwei Adressen in Niedersachsen. Seit 2007 in Brandenburg wohnhaft. Maik Eminger war gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder 2000/2001 Mitglied der WBE, 2006 Mitglied der NS Chemnitz. Teilnahme am Konditionsmarsch der WBE am 29.07.2000. 07.07.2001 Wanderung der WBE.
Mehrfach Teilnehmer rechtsextremistischer Konzerte, 2001 sogar Veranstalter eines durch die Polizei verhinderten Konzerts. 2001 Teilnehmer an einem Skinhead-Treffen in Wilsdruf, von Movement-Records, Jan Werner und Sebastian Andrae organisiert. 2006/2007 Teilnahme an einer Veranstaltung der NS Chemnitz. 2007 bei einer Demo in Zwickau unter dem Motto “Hier bleiben – hier leben – hier kämpfen wir für Zwickau” war Maik Eminger als Ordner eingeplant.
2008 in Leipzig war Maik Eminger für einen Handzettel “Zukunft statt BRD: Dieses System bringt uns den Volkstod“ V.i.S.d.P. Unter dem Namen „Bewegung Neues Deutschland”
Anmerkung: Das Ministerium hatte den „Schutzbund Deutschland“ (SBD) verboten, 2006 wurde in Brandenburg erstmals ein Flugblatt der „Bewegung Neues Deutschland“ aufgefunden, durch die Kripo wurden Ermittlungen geführt, da Anhaltspunkte vorlagen, die den Verdacht der Bildung einer Ersatzorganisation des SBD begründen könnten. 2009 war Maik Eminger im Vorfeld des „Trauermarsches“ in Dresden als geplanter Ordner benannt worden. 2011 nehmen Maik und André Eminger an einem rechtsextremistischen Konzert in Salchow, Mecklenburg-Vorpommern teil.
Schließlich wird noch ein Schreiben des TlfV an die BAO „Trio“ mit der Auswertung der Vorgangsakte „Drilling“ verlesen, die Erkenntisse des TLfV über die Person Carsten Schultzes enthält: Die Rolle Carsten Schultzes ist bei der Flucht von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ist wie folgt zu bewerten: 1999/2000 gab es Anhaltpunkte dafür, dass Wohlleben den Carsten Schultze zeitweise als Kontakt- und Unterstützerperson der drei Gesuchten in den Vorgang eingebunden hat. Es gab Hinweise, Carsten Schultze habe zeitweise den einzigen telefonischen Kontakt gehalten, Carsten Schultze war in die Wohnung Zschäpes eingestiegen; es gab das Bemühen, sich konspirativ zu verhalten. Ausgangspunkte für diese Bewertung:
Hinweis vom 15.01.1999: Carsten Schultze war zu Silvester in der Wohnung Andre Kapkes. Kapke halte sich häufig bei Wohlleben und Carsten Schultze auf, um von dort Telefongespräche zu führen. 1999 Wohlleben äußert sich, er habe RA Eisenecker aufgesucht.
JN-Kongress am 13.03.1999 in Mitterskirchen in Bayern. Der Jenaer Kamerad Carsten Schultze habe dem Hinweisgeber mitgeteilt, das nicht mehr Wohlleben, sondern er den telefonischen Kontakt zu den Drei halte, da er, Wohlleben, sich ständig beschattet und verwanzt fühle. Mit Wohlleben sei eine Kontaktaufnahme über sein Handy abgesprochen worden. Über sein Handy erhalte er, Carsten Schultze, eine Nachricht und ginge anschließend zum Telefonieren. Hinweis vom 10.05.1999: Am 08.05.1999 sei es zu einem Gespräch zwischen Wohlleben und Carsten Schultze gekommen. Wohlleben habe erklärt, aktuell keinen Kontakt mehr zu den Dreien zu haben. Wohlleben habe Kameraden in Sachsen beauftragt, die Situation zu überprüfen. Er sei selbst überrascht. Carsten Schultze habe erwähnt, dass er Anfang März 1999 in die Wohnung der Zschäpe eingestiegen sei, und dort Sven Kl. dabei Schmiere gestanden habe. Hinweis vom 26.05.1999: Während einer Party in der Wohnung Wohllebens habe dieser ein vertrauliches Gespräch mit Holger Gerlach und Carsten Schultze geführt. Wohlleben habe mitgeteilt, dass der Kontakt zu den Dreien wieder hergestellt sei und Heise sich bereit erklärt habe, Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt der Drei zu leisten. Wohlleben habe erklärt, dass Carsten Schultze im Gegensatz zu Kapke die Sache gut und korrekt mache.
1999 soll Carsten Schultze bei einer Fahrt aus Neuburg Donau den Hinweisgeber gefragt haben, was dieser zu Manfred Roeder sage. Carsten Schultze habe geantwortet, dass sich die Sache damit erledigt habe. Grund der Frage: Dass die Drei wissen wollten, ob man Roeder wegen Auslandsverbindungen kontaktieren könne. Die drei benötigten unbedingt einen Aufenthaltsort, der Kontakt zu Heise ziehe sich hin. Die ursprüngliche Kontaktperson, Wohlleben, vermute einen totale Überwachung gegen seine Person. Hinweis vom 01.02.2000: Am Rande einer NPD-Schulungsveranstaltung in Eisenberg habe Wohlleben erwähnt, dass weiterhin Carsten Schultze Telefonkontakt zu den Dreien halte, dies jedoch nur im Notfall, weil Carsten Schultze im Gegensatz zur Absprache mit Ronny Ar. und Jana Ap. gesprochen habe. Dies gefährde die Aktion, ihn, Wohlleben und Heise.
Konzert von Frank Rennicke am 26.04.2000 in Neustadt/Bayern: Carsten Schultze habe den Hinweisgeber direkt gefragt, ob er bereit sei, ein Handy zu einem Familienmitglied der Drei zu bringen, da aus familiären Gründen dringend der Kontakt zu einem der Drei gewünscht wäre. Der Hinweisgeber solle rechtzeitig eine SMS mit Übergabeort und Zeit erhalten. Anmerkung: Eine damalige Überprüfung der Meldedaten ergab, dass die Mutter des Böhnhardt ihren 50. Geburtstag hatte. Hinweis aus 2000: Carsten Schultze habe überraschend geäußert, von seinen Ämtern zurückzutreten und zu seiner Schwester weg aus Jena umziehen zu wollen. Vermerk: Die Hinweise beruhen auf Mitteilungen des V-Mannes 2045, Tino Brandt. Zu den Dokumenten behält sich NK–RA Elberling eine Erklärung vor. Nach einer Pause erklärt der Vorsitzende zum Nicht-Erscheinen des Zeugen Tom T., er habe dem Gericht ein Attest zukommen lassen, die Abklärung dauere noch an.
Die Nebenklage-Anwältinnen von der Behrens und Dr. Luczak lesen auch namens ihrer Kolleg_innen Alkan, Basay, Bogazkaya, Dr. Daimagüler, Dilman, Dr. Elberling RAin Clemm, Hartmann, Heisig, Hoffmann, Dr. Luczak i.V. für RA Ilius, Kara, Kuhn, Lucas, Lunnebach, Rabe, Sfatkidis, Scharmer, Sidiropoulos, Dr. Stolle, Ünlücay, Wolf i.V. RAin Kerdi-Elvan folgenden Beweisantrag vor: Es „wird beantragt,
1. die 171 Deckblattmeldungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die
auf Berichte des V-Manns Michael Doleisch von Dolsperg, geb. See, mit dem
Decknamen „Tarif“ zurückgehen und
2. die (rekonstruierten) V-Mann- bzw. Beschaffungs- bzw. Werbungsakten des BfV zu
den V-Personen mit den Decknamen, „Tinte“, „Treppe“, „Tonfarbe“, „Tusche“,
„Tacho“ und „Tobago/Investor“ sowie die V-Mann-Akte des V-Mannes Michael v.
Dolsperg, soweit deren Rekonstruktion über die unter 1. genannten
Aktenbestandteile hinausgeht, beizuziehen und diesbezüglich Akteneinsicht zu gewähren.
Durch den Inhalt der beizuziehenden Akten werden folgende Beweisfragen beantwortet werden
können: ob und ggf. über welche Erkenntnisse das BfV aufgrund der Meldungen des V-Mannes Michael v. Dolsperg, sowie der V-Personen „Tinte“, „Treppe“, „Tonfarbe“, „Tusche“, „Tacho“ und „Tobago/Investor“ verfügte, insbesondere
a) zu den Diskussionen im „Thüringer Heimatschutz“ (THS) und in der „Kameradschaft bzw. Sektion Jena“ (KSJ) über Untergrundkonzepte und die Anwendung von Gewalt in der Zeit von dessen Gründung bis zum Mai 2000;
b) zu der Bewaffnung des THS, der Kameradschaft Jena und zu der Planung von Propagandataten und gewalttätigen Taten vor dem Untertauchen;
c) zu der ideologisch-politischen Einstellung von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und der Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Gerlach und Schultze vor und nach dem 26. Januar 1998;
d) zu den bundesweiten Kontakten und der bundesweiten Vernetzung der KSJ, insbesondere der von Uwe Mundlos vor dem 26. Januar 1998;
e) zu der Gründung des „National Politischen Forums“ durch Uwe Mundlos und Norbert Pilous;
f) zu der Planung des Untertauchens und der konkreten Unterstützung für das Untertauchen des Trios durch die Angeklagten Wohlleben, Gerlach und Schultze;
g) zu der Gründung und Bewaffnung einer terroristischen Vereinigung vor oder nach dem 26. Januar 1998 durch wenigstens Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und die Angeklagte Zschäpe;
h) zu den Straftaten des Trios bzw. des NSU nach dem 26. Januar 1998; und
i) zu der von André Kapke an den V-Mann Michael Doleisch von Dolsperg gerichteten Bitte, das Trio nach dessen Untertauchen unterzubringen, und der Reaktion des V-Mannes und des BfV auf diese Anfrage.
Weiter wird beantragt,
3. eine dienstliche Erklärung des Präsidenten des BfV dazu einzuholen,
a) welche Akten, in welchem Umfang unter welcher konkreten Bezeichnung von den unter 1. und 2. genannten V-Personen im Original oder rekonstruiert im BfV vorhanden sind und
b) ob die Rekonstruktion der jeweiligen Akten abgeschlossen ist, und wenn ja, die weitergehende Erklärung einzuholen, dass keine weiteren Bestandteile dieser Akten im BfV vorhanden sind.
Weiter wird beantragt,
4. den (ehemaligen) Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der im November 2011 das Stellenzeichen 2 B 2 hatte, und den Tarnnamen Lothar Lingen trägt, zu laden über das Bundesamt für Verfassungsschutz, als Zeugen zu laden und zu vernehmen zu dem Beweis der Tatsachen, dass die Akten der unter 2. genannten V-Personen auf Anordnung des Zeugen am
vom 10. November 2011 am 11. November 2011 in einem irregulären Verfahren vernichtet worden sind, um von ihm vermutete oder ihm bekannte Hinweise in diesen Akten zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und zu den Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Eminger, Carsten Schultze und/oder der Existenz und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung den weiteren strafrechtlichen Ermittlungen zu entziehen, weiter
ist der Zeuge zu den unter a) bis i) gestellten Beweisfragen zu hören.“
Der vollständige Antrag ist hier zu finden: http://www.nsu-nebenklage.de/wp-content/uploads/2015/08/2015.08.03.-Beweisantrag.pdf
Ende des Verhandlungstages: 12:10 Uhr.
Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert: „Der Antrag steht auch vor dem Hintergrund, dass nicht nur diese, sondern auch eine Vielzahl weiterer Akten mit Bezug zum NSU-Komplex durch unterschiedlichste staatliche Stellen in regelwidriger Form vernichtet worden sind.
Die 29 Nebenklägerinnen und Nebenkläger gehen davon aus, dass die Aufklärung der Taten des NSU durch Aktenvernichtung durch staatliche Stellen gezielt behindert wurde.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/08/03/03-08-2015/