Kurz-Protokoll 253. Verhandlungstag – 12. Januar 2016

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Am heutigen Prozesstag gibt es keine geladenen Zeug_innen. Stattdessen geht es zunächst um Verlesungen von daktyloskopischen Spuren. Dann werden Anträge der Nebenklage abgewiesen. Darunter der Antrag, die ehemaligen V-Mann Michael See alias „Tarif“ zu vernehmen. Zum Einen befände sich dieser im Ausland, zum Anderen würde seine Aussage, laut Ablehnung, nichts zur weiteren Wahrheitsfindung beitragen.

Heute ist wieder Foto- und Kameratermin. Die Besucherempore ist gut gefüllt. Die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Schultze betreten um 09:50 Uhr den Saal. Zschäpe dreht sich wie schon bei den letzten Fototerminen nicht von den Kameras weg. Anwesend ist heute neben ihren anderen VerteidigerInnen auch RA Borchert. Um 09:53 Uhr betritt das Gericht den Saal. Götzl: „Dann darf ich Sie alle zur ersten Sitzung im neuen Jahr begrüßen.“

Im Folgenden geht es um eine Verlesung im Zusammenhang mit der so genannten „Geburtstagszeitung“ [siehe z. B. 45. und 107. Verhandlungstag]. Das Asservat sei bei André Kapke sichergestellt worden am 05.02.2013 [phon.], so Götzl. Dann verliest Odersky, dass 27 daktyloskopische Spuren festgestellt worden seien. Im Folgenden wird verlesen, an welchen Asservaten wo Fingerabdruckspuren gefunden wurden. Dabei werden die Asservatennummern genannt und eine Beschreibung: entweder „transparente Prospekthülle DIN A 4“ oder „Blatt DIN A4“. Bei den Asservaten mit „Blatt DIN A 4“ wird jeweils ein Satz bzw. etwas Prägnantes von dem Blatt genannt: „Geburtstagspost an André Kapke“; „Extraausgabe, Herausgeber Wolle und Jana“; „Thüringer Bauern können wieder lachen“; „Neue Staatsschutzeinheit“; „Bekanntschaften“; „Die drei für die Tankstelle“; „Topterrorist schwört Rache“; „Den Mitmenschen leben lassen“; „Kinder immer krimineller“; „Anzeige THS; „Anzeige vom Verfassungsschutz“ [alles phon.].
Im Anschluss verliest Richter Lang das Spurenverzeichnis. Hier geht es jeweils um die Lage der Spuren auf den Asservaten, also ob die Fingerabdruckspur auf der Vorder- oder Rückseite zu finden ist. Es folgt die Verlesung eines Behördengutachtens, dass besagt, dass einer der Spurenverursacher die „am 05.02.2013 in Bochum letztmalig erkennungsdienstlich behandelte Person“ André Kapke ist. Danach wird von Richterin Feistkorn ein Behördengutachten verlesen, das besagt, dass ein anderer Spurenverursacher die „am 24.11.2011 in Jena letztmalig erkennungsdienstlich behandelte Person“ Ralf Wohlleben ist.

Um 11:30 Uhr geht es weiter mit Verlesungen zum Thema eines Beweisantrags der NK-Vertreter RA Schön und RA Reinecke vom 129. Verhandlungstag. Dabei geht es um Fingerabdruckspuren am Wohnmobil, in dem am 04.11.2011 die Leichname von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gefunden wurden. Untersuchungsmaterial sind diesmal Folienabzüge von Fingerabdruckspuren, die an verschiedenen Stellen des Wohnmobils genommen wurden, etwa an der Beifahrertür im Fahrerhaus, an der Außenseite des Zugangs zum Wohnbereich. Bei der vergleichenden Untersuchung sei festgestellt worden, dass die „am 08.11.2011 in Jena letztmalig erkennungsdienstlich behandelte Person Zschäpe, Beate“ Spurenverursacherin ist. Es handele sich um einen Abdruck des rechten Zeigefingers, des rechten Mittelfingers und des rechten Kleinfingers.
Götzl sagt, es komme dann noch zur Verlesung des Behördengutachtens zur Identifizierung weiterer daktyloskopischer Spuren am Wohnmobil [phon.]. Richterin Feistkorn verliest, dass bei der vergleichenden Untersuchung festgestellt worden sei, dass die „am 04.11.2011 in Erfurt letztmals erkennungsdienstlich behandelte Person Mundlos, Uwe“ Spurenverursacher ist. Es gehe um einen Abdruck des rechten Zeigefingers und einen Abdruck der rechten Hand.

Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Anträge aus der NK auf Vernehmung von Michael von Dolsperg [geb. See] abgelehnt sind. Die Einvernahme des Zeugen sei zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich. Ein Beweisantrag auf Einvernahme eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu erwirken wäre, könne abgelehnt werden, wenn dessen Einvernahme zur Erforschung der Wahrheit nicht geboten ist.
Der Umstand, dass der Zeuge sich 2012 einmal mit Beamten des BfV traf, ändere nichts daran, dass dessen Ladung im Ausland bewirkt werden müsse. Die Aufklärungspflicht gebiete Sees Vernehmung nicht. Dass der Zeuge das Heft „Sonnenbanner“ herausgab und unter Pseudonym den Artikel „Strategien der Zukunft“ schrieb und das „Agieren aus dem Untergrund“ in autonomen Zellen beschrieb, dass er von 1994 bis 2003 als V-Mann arbeitete und dass er nach 2002 noch Kontakte zu Neonazis hielt, ließen keinen Schluss zur Schuld- und Straffrage zu. Ein Zusammenhang zu den angeklagten Taten sei nicht erkennbar. Auch für eine Relevanz bzgl. der Glaubhaftigkeit von Zeugen [phon.] seien keine Anhaltspunkte erkennbar, ebenso sei keine indizielle Bedeutung erkennbar. Keine weitere Sachaufklärung sei zu erwarten im Zusammenhang mit Gesprächen über Zellenorganisation. Der Umstand, dass neonazistische Strukturen in Thüringen und im THS darüber gesprochen haben, führe zu keinem Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Angeklagten in diesem Verfahren und der angeklagten Taten.
Keine weitere Sachaufklärung sei zu erwarten durch den Nachweis der unter Beweis gestellten Tatsachen, dass der Zeuge Mundlos, Böhnhardt, Wohlleben, Kapke von Liederabenden kannte. Die Relevanz sei weder erkennbar noch von den Antragstellern behauptet worden. Gleiches gelte für das Kennverhältnis zwischen dem Zeugen und den benannten Personen. Der Verhandlungstag endet um 12:15 Uhr.

Hier geht es zum Kommentar des Blogs „nsu-nebenklage“: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/01/12/12-01-2016

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