An diesem Prozesstag sagt ein weiterer Zeuge zu dem von Carsten Schultze geschilderten Neonazi-Angriff an einer Endhaltestelle in Jena-Winzerla aus. Die Firma des Zeugen lagerte in diesem Bereich immer wieder auch kleine Häuschen für zu bauende Spielplätze zwischen. Im Anschluss daran geht es um Verlesungen.
Zeuge:
- Wolfgang Ri. (Erkenntnisse zur Örtlichkeit Straßenbahnendhaltestelle Jena-Winzerla; von Carsten Schultze geschilderter Übergriff)
Der Verhandlungstag beginnt um 09:55 Uhr. Als Zeuge wird Wolfgang Ri., Rentner aus Jena, gehört. Götzl: „Es geht uns um einen bestimmten Ort, nämlich den Bereich der Wendeschleife an der Rudolstädter Straße in Jena, das Vorhandensein von Gegenständen, 1998 und nachfolgende Jahre, vor 2000. Was können Sie zu der Örtlichkeit sagen, welchen Bezug Sie zu der Örtlichkeit haben Sie? Und dass Sie berichten, was Sie zu diesem Bereich sagen können.“ Ri.: „Die Wendeschleife war der Sitz meines Betriebes. Dort standen zwei Gebäude: Mein Betriebssitz, das andere war eine Pauseneinrichtung des Nahverkehrs.“ Götzl: „Können Sie das zeitlich sagen, seit wann waren sie jetzt dort und über welchen Zeitraum?“ Ri.: „Ich hatte meinen Betrieb seit 1992 dort, praktisch mit dem Bau dieser beiden Gebäude bin ich dort eingezogen.“ Götzl: „Können Sie uns Ihren Betrieb noch etwas beschreiben, welchen Bereich der eingenommen hat, wie der Betrieb aussah, um welche Gegenstände es ging?“ Ri.: „Das war ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb, wir hatten auf der Freifläche auch Baustoffe gelagert und hatten außerhalb der Arbeitszeiten auch unsere Fahrzeuge dort abgestellt. Dazu noch Paletten mit Pflaster und Betonfertigteilen und Leergut, also leere Paletten, die waren wie ein kleines Häuschen gestapelt, mit einer Abdeckung. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.“
Götzl: „War der Bereich abgezäunt?“ Ri.: „Nein, das war Bestandteil des Mietvertrages, dass keine Einzäunung vorgenommen wurde.“ Götzl: „Mir geht es um ein Lichtbild, Anlage 1 zum Blatt 22521. Wir haben hier einen sogenannten Bestandsplan.“ Das Bild wird vorgehalten, dazu geht Ri. nach vorn an den Richtertisch. Götzl bitte Ri. zu beschreiben, wie die Örtlichkeit ist, wo sein Betrieb war: „Orientieren Sie sich zunächst mal in Ruhe.“ Ri.: „Klar, hier dieser Bereich. Hier ist ein Stumpfgleis der Straßenbahn. Bei Baumaßnahmen des Nahverkehrs wurden dort Wartungen und Reparaturen durchgeführt. Und hier in diesem gesamten Bereich waren wir als Betrieb tätig. Das war das Gebäude des Nahverkehrs und dieses abgewinkelte Gebäude war unseres. Hier waren noch Garagen mit Lager usw. Hier sieht man noch ein Baustofflager, offenbar in der Hochsaison. Und hier im Hof und diesem Bereich wurden die Fahrzeuge abgestellt. Hier war noch ein kleiner Container mit Baustoffen, geringwertigen Werkzeugen usw. Und hier in diesem Bereich haben wir unser Leergut gelagert, Paletten, Gitterboxen.“ Ri. nimmt wieder am Zeugentisch Platz.
Götzl: „Können Sie etwas dazu sagen, ob es im Bereich der Wendeschleife mal ein Holzhäuschen gab, das dort stand oder im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb?“ Ri.: „Nein, ein Holzhäuschen gab es dort zu keinem Zeitpunkt. Nein, auch aus Sicherheitsgründen, da wäre ja sofort eingebrochen geworden, das wäre ja nicht zu sichern gewesen.“ Ri.: „Haben Sie mal ein solches Häuschen verkauft oder im Lieferbestand [phon.]?“ Ri.: „Nein, auch nicht.“ Götzl: „Wir haben hier einen Zeugen gehört, Herrn K., der sprach von einem Holzhäuschen wie auf einem Spielplatz, vielleicht 110 cm hoch und vom Platz wie für drei Kinder.“ Ri.: „In der Größenordnung wäre das möglich gewesen, wir haben auch Kinderspielplätze gebaut und eingerichtet. Das wäre möglich.“ Götzl: „Haben Sie denn eine konkrete Erinnerung, dass Sie so etwas mal im Sortiment hatten?“ Ri.: „Nein, weiß ich nicht.“ Götzl: „‚Kinderspielplätze eingerichtet‘ – was bedeutet das?“ Ri.: „Wir haben die gebaut.“ Ri. beschreibt kurz, was sie in solchen Fällen getan hätten, zum Schluss hätten sie die Bepflanzungen vorgenommen und die Spielgeräte aufgebaut. Ri.: „Das wäre so ein Fall, da war oft ein solches Häuschen dabei in der Größenordnung einer Hundehütte oder größer.“
Götzl: „Haben Sie die dann besorgt?“ Ri.: „Ja, die haben wir gekauft, da gibt es eine Vielzahl von Anbietern in Deutschland, die wurden dann angeliefert und wir haben sie installiert. Meist wurden die auf die Spielplätze geliefert, aber das war nicht immer der Fall, denn Bauablauf und Lieferzeitpunkt stimmten ja nicht immer überein.“ Götzl: „Haben Sie denn, was das Errichten von Spielplätzen anbelangt, war das über den gesamten Zeitraum Ihrer Tätigkeit?“ Ri.: „Ja, wir haben uns öfters beworben und öfters mal so einen Auftrag bekommen. Das war also unregelmäßig.“ Götzl: „Haben Sie Informationen bekommen über irgendeine Auseinandersetzung im Bereich der Wendeschleife in der damaligen Zeit?“ Ri.: „Wenn, dann kann das nur außerhalb der Arbeitszeit gewesen sein, wir haben von halb Sieben bis siebzehn Uhr meistens gearbeitet, dann wurden die Fahrzeuge abgestellt und dann waren wir nicht mehr da.“
Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Sie sagten, dass Spielgeräte meist angeliefert wurden an die Adressen der jeweiligen Bauvorhaben, aber das sei nicht immer so gewesen. Waren diese komplett aufgebaut oder mussten diese montiert werden?“ Ri.: „Unterschiedlich. Die meisten wurden erst montiert, aber kleine Holzhäuschen für die Kinder, die wurden komplett geliefert. Da gibt es keine Regel.“ Klemke: „Haben Sie mal Feststellungen getroffen, ob Sachbeschädigungen von Baumaterial stattfanden?“ Ri.: „Nein, das was man als Vandalismus bezeichnet, kam nicht vor, das gab es nicht. Einbrüche ja, aber keine Sachbeschädigungen im Außenbereich.“ Klemke: „Aber eine konkrete Erinnerung an Anlieferung von Spielgeräten an Ihren Betriebssitz haben Sie heute nicht mehr.“ Ri.: „Nein.“ Um 10:13 Uhr wird der Zeuge entlassen. Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Wir würden uns gerne noch eine Erklärung zum Zeugen Ri. vorbehalten.“
Götzl sagt, man komme dann zu den Verlesungen [alle Verlesungen phon.]. Zunächst verliest Richterin Odersky Auszüge aus einem BKA-Vermerk von KHKin Pf. In dem Vermerk geht es um einen Ermittlungsauftrag zum Asservat 24.1.3.1. Dabei handele es sich um einen Rechner Revoltec, der im Rahmen der Durchsuchung bei Ralf Wohlleben sichergestellt worden sei. Der Rechner habe zwei Festplatten, von denen nur eine habe ausgelesen werden können. Hintergrund sei ein Beweisantrag von NK-Vertreter RA Reinecke [300. Verhandlungstag]. In dem Verzeichnis, auf das der Beweisantrag Bezug nehme, finde sich eine Datei „heft“, deren Inhalt ein 122-seitiges Schreiben „Zukunft statt Globalisierung – Kapitalismuskritik von rechts“. In den beiden Dateien „Durchsicht 1 – 20.pdf“ sowie „Durchsicht 21 – 40.pdf“ seien Rechtschreib- und Trennungsfehler auf den Seiten 1 bis 20 bzw. 21 bis 40 gelb markiert. Dann wird im Vermerk aus den Dokumenten zitiert. Dort ist u.a. die Rede von „gezielte[r]Masseneinschleusung Millionen Fremder“, davon, dass Einwanderer das „Land nicht mit Panzerwagen sondern mit Kinderwagen“ „besetz[t]en“; es ist die Rede von Einwanderern als „Zivilokkupanten“, „Raumstörern“ und „Raumschmarotzern“.
Im Text wird von „bedauernswerten Mischlingen“ gesprochen, „die zwischen allen Völkern, ‚Rassen‘ und Kulturen stehen“, deren „fehlendes Identitätsgefühl“ zum „Borderline-Syndrom“ führe, was wiederum u.a. zu „unkontrollierten Wutausbrüchen“, „Charakter- und Hemmungslosigkeit“ führe. Das Verzeichnis „Blodsfana_de Mein digitales Profil im Weltnetz“ enthalte das Unterverzeichnis „national.htm“ sowie die Datei „blodsfana.htm“. Das Verzeichnis „national.htm“ habe das Erstelldatum 09.02.2010 und das Änderungsdatum 19.06.2006. Dort heiße es: „Bin ich etwa ein Nationalist oder Skinhead? Viele Leute und Besucher dieser netten Heimatseite stellen sich die Frage ob ich etwa ein Skinhead bin. Vielleicht bin ich ja auch in einer verbotenen Organisation. Ich kann euch alle beruhigen. So schlimm ist es sicherlich nicht. Ich bin jemand, der National denkt und handelt. Ich bin in einer Gruppierung tätig, in meinem Heimatverein. Ich höre nur gute deutsche Musik. Hip Hop kotzt mich an. Auch ziehe ich nachts nicht durch die Straßen. Ich hoffe, dass die paar Punkte erst einmal reichen. Es soll zumindest eine Stellungnahme sein für die Besucher die wie immer einen falschen Eindruck haben, wenn Sie Heimatseiten sehen, die wie meine aufgebaut sind. Aber ein wenig Provokation muß eben mal sein. Punkt Ende und Schluss.“
Dann verliest Richter Lang einen Vermerk von KHK Di. bzgl. eines Ermittlungsauftrags vom 28.7.16 zum Asservat 24.1.3.2, untere HD des Asservats 24.1.3.1, Rechner Revoltec. Auftrag sei gewesen: Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Festplatte, Zeitpunkte der im Beweisantrag von RA Reinecke aufgeführten Dateien dokumentieren. Zunächst beschreibt der Vermerk die computerforensischen Methoden. Zum Zeitpunkt der Installation wird mitgeteilt, dass sich auf dem Asservat Betriebssystemangaben befinden: „21.10.2009, 19:12 Uhr, Windows 7 Ultimate Servicepack 1“. Das Betriebssystem sei auf der dritten Partition der Festplatte installiert. Die Dateien des Beweisantrags befänden sich auf der zweiten Partition, das Dateisystem sei am 22.10.2009 erstellt worden. Das Erstelldatum der Datei sei mit 09.10.2010 angegeben. Das Änderungsdatum liege bei 2006.
Aufgrund der Metadaten der beiden PDF-Dokumente sei frühestens von Februar 2006 auszugehen. Aus dem Änderungsdatum der htm-Dateien gehe das Datum 19.6.2006. Das Erstelldatum der Musikverzeichnisse werde in fast allen Verzeichnissen mit dem 17.05.2005 angegeben. Ausnahmen seien „Kraftschlag – Die wilden Jahre“, 18.05.2005, und „Störkraft – Mann für Mann“, von 2010. Die zweite Partition sei am 22.10.2009 mit dem NTFS-Dateisystem formatiert worden. Erst ab diesem Zeitpunkt sei es möglich gewesen, die genannten Dateien auf dieser Partition zu speichern. Die Dateien der Musikverzeichnisse spiegelten also nicht das Erstelldatum wider. Das Zugriffsdatum liefere also auch keine Ergebnisse. Wann die Verzeichnisse erstellt wurden, könne nicht mehr sicher gesagt werden. Sicher sei lediglich, dass sie nicht vor dem 22.10.2009 gespeichert werden konnten. Die Dateien „Durchsicht 1 – 20.pdf“ sowie „Durchsicht 21 – 40.pdf“ seien extrahiert und mit Adobe-Software geöffnet worden. Es seien gelbe Markierungen festgestellt worden.
Mit der Funktion „Kommentare einblenden“ sei der Kommentator eingeblendet worden: „Jens“. Ein weiterer Kommentator als „Jens“ befinde sich nicht in den angezeigten Einträgen. Bei „Durchsicht 21 – 40.pdf“ sei der erste Eintrag mit „Wohlgo“ und der letzte Eintrag mit „Wollgo“ angegeben. „Wohlgo“ sei hier bekannt, weil der Begriff auch im Multimessenger „Trillian“ gefunden worden sei, der Account sei „Wohlleben“, der Displayname „Wohlgo“. Dann geht der Vermerk zu „Blodsfana_de Mein digitales Profil im Weltnetz“ über. Die Struktur lasse vermuten, dass es sich hierbei um eine aus dem Internet gespeicherte Webseite handelt. Innerhalb des Quelltextes von „blodsfana.htm“ würden sich zahlreiche Keywords zum Auffinden durch Suchmaschinen finden: Mahlsfeld, Dagobertshausen, Singles, Flirten, Community, Erotik, Lunikoff, Landser, Antifanten, Endlöser, Sturmwehr, Alternative BZB, Merkel Angela, Westside-Communications, Schwalm-Eder-Kreis, Epsenau, Jena, Zeiss, Mückau, Konzerte, Demos, Live, Sexy, 28, 88, 1488, 14, HH, HHH, UMTS, Handyverträge, Mobiltelefone.
Bei der Durchsicht der Datei „blodsfana.htm“ finde sich ein Hinweis auf einen Webmaster der Webseite ‚metacontent“: Alexander Ba. [phon.]. Weiter befinde sich in einem für die Webseite verwendeten Script „crawler.js“ folgender Eintrag: „Die elegante Lösung gegen die grausamen Internetscrollbalken, Copyright Lutz Ba.“ und des Users „Wohlgo“. Der Eintrag beziehe sich auf einen Teil des in der Webseite eingebauten Counters. Es stehe zu vermuten, dass hier mit dem Counter experimentiert wurde. Dann werden Teile der Anlage 1 zum Vermerk verlesen. Es handelt sich um Dateinamen, -pfade und Erzeugungs-, Änderungs- und Zugriffsdaten. Neben den genannten Dateien und Verzeichnissen werden auch Verzeichnisse mit Musik, v.a. Nazirock, aufgeführt, z. B. von „Bollwerk“, „Brutale Haie„, „Commando Pernod“, „HKL“, „endstufe“, „Oigenik“, „Faustrecht„, „Foierstoß“, Frank Rennicke, „Freikorps“, „Frontalkraft“, „Kommando Freisler“, „Legion of Thor“, „Legion Ost“, „Lokalmatadore“, „Lunikoff Verschwörung“, „Noie Werte“, „NPD Schulhof-CD„, „Oithanasie„, „Landser“, „Spreegeschwader“, „Stahlgewitter“, „Steiner“, „Stuka„, „Sturmtrupp“, „Volkszorn“, „Kraftschlag“, „Störkraft“. Es werden dann noch sehr kurz die gelb markierten Textblätter in Augenschein genommen. Dann sagt Götzl: „Jetzt legen wir eine Pause ein.“
Um 11:36 Uhr geht es weiter. Es folgt die Verlesung eines weiteren Untersuchungsberichts von KHK Di. durch Richter Kuchenbauer. Laut Auftrag seien folgende Angaben zum Asservat „24.1.3.1_untere HD“ zu machen: Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Festplatte, Zeitpunkt des Erstellens der im Beweisantrag von RA Reinecke aufgeführten Dateien. Das sei mit dem Bericht vom 18.8.2016 nicht vollständig bearbeitet gewesen. Auftrag sei, die fehlenden Angaben zu Punkt 3 und 4 nachzureichen; weiter sei die Anzahl der auf dem Asservat vorhandenen Dateien zu benennen. Zur Anzahl der Dateien teilt der Bericht mit, dass sich auf dem Asservat sich bereits beim Einlesen des Image mehr als 1.100.000 Dateien befunden hätten. Die Anzahl könne sich je nach Bearbeitungsmethoden erhöhen, z. B. durch das Entpacken von Archiven. Das Erstelldatum der Musikverzeichnisse sei meistens von 2009, ausgenommen „Hassgesang – Generation die sich wehrt“, Erstelldatum 2010, „Blutzeugen“, Erstelldatum 2011 , „Bound for Glory“, 2011. Wie im Untersuchungsbericht vom 18.8. aufgeführt, sei die Partition am 22.10.2009 erstellt worden. Der 12.11.2009 könne daher das Erstelldatum der Verzeichnisse sein, bei den drei genannten Ausnahmen ebenfalls.
Das Änderungsdatum und der letzte Zugriff liege bei allen Verzeichnissen am 17.10.2011. Alle Einträge wiesen Merkmale eines Kopiervorgangs auf, da die Zeitstempel für den 17.10.2011 in unmittelbarer Nähe zueinander liegen würden. Schlüssige Zeitstempel für das Datum, an welchem die Dateien auf die Partition gelangt sein konnten: 2009 und 2011. Es sei nicht festzustellen, wann die Daten tatsächlich auf die Partition gelangt sind. Zu den Musikdaten: Die im Beweisantrag aufgeführten Dateien im Verzeichnis 24.1.3.1/untere_HD/Partition_2/Hektik/ hätten sowohl Erstell-, Änderungs- und Zugriffszeitstempel, die vor dem Erstellen des Dateisystems liegen, und lieferten somit keinen verlässlichen Wert. Erstelldatum sei hier frühestens ab dem 22.10.2009. Die Dateien unter 24.1.3.1/untere_HD/Partition_2/Win 7/Eigene Dateien/Music/RAC und …/Win7/EigeneDateien/Music, hier befinde sich das Verzeichnis „Böhse Onkelz – Mülla Milch“, hätten das schlüssige Datum 2009. Die Zugriffsdaten lieferten 17.10.2011, die Records aber 19.10.2011. Eine zuverlässige Interpretation sei anhand der Informationen nicht möglich. Gesichert gesagt werden könne nur, dass, egal welchen Zeitstempel die logischen Verzeichnisse und Dateien tragen, diese erst ab dem 22.10.2009 auf der Partition erstellt worden sein könnten.
Dann verliest Richter Kramer den Anhang zu dem Bericht, der wiederum diverse Verzeichnisse mit Musik, meist Nazirock, mit Dateipfad, Erstell-, Änderungs- und Zugriffsdatum nennt. Es handelt sich z. B. um: „Afrikakorps“, „Blutstahl“, mehrmals „Bound for Glory“, „Indiziert – Das riecht nach Ärger“; „Noie Werte“, mehrmals „Skrewdriver“, „Lunikoff“, „Jungsturm“, “ Gigi und die braunen Stadtmusikanten – Braun ist Trumpf“, „Braune Brüder“, „Blood and Honour – Voices of Solidarity Vol. 2“, „Arische Jugend“, „Hassgesang“, „Blutzeugen“, „Böhse Onkelz – Mülla Milch“, „Landser“. Dann werden auch einzelne Dateien genannt: Von „Afrikakorps – Knallharte Volksmusik“: „Ohne die Türken“, „Türkennutte“, „Schrei nach Hiebe“, „Islamistenvieh“, „Vertreiben, verbrennen, fertig“; von „Kommando Freisler – Geheime Reichssache“: „Der Ku Klux Klan“, „Judenschwein“; von „Böhse Onkelz – Mülla Milch“: „Türken raus“.
Götzl: „Sind Erklärungen zum verlesenen Untersuchungsbericht? Keine. Dann, wir hatten das letzte Mal den Beweisantrag von Rechtsanwalt Reinecke zurückgestellt. Der ist heute nicht anwesend. Deshalb eine Frage an Sie, Frau Zschäpe bzw. Verteidiger, lässt sich absehen, wann Sie die gestellten Fragen beantworten?“ Zschäpe-Verteidiger RA Grasel: „Nachdem ich heute die Bilder bekommen habe, die ich angefordert hatte, gehe ich davon aus, dass das nächste Woche oder übernächste Woche passieren kann.“ Götzl: „Werden denn weitere Beweismittel fürs Gutachten von Prof. Saß für nötig gesehen, abgesehen vom Brief?“ Grasel: „Wir werden noch eine Stellungnahme der Mandantin verlesen, gleichzeitig zu den Antworten, so dass das auch in etwa zwei Wochen der Fall wäre.“ Götzl: „Wenn ich es richtig verstanden habe, eine ergänzende Stellungnahme?“ Grasel: „Ja.“ Götzl: „Sind für heute weitere Anträge? Keine. Dann wird unterbrochen. Fortsetzung morgen um 09:30 Uhr.“ Um 12:21 endet der Verhandlungstag.
Das Blog „NSU-Nebenklage„. „Zunächst war die spannendste Frage des Tages, ob die Verhandlung wirklich stattfinden würde, denn bis gestern war noch kein Beschluss über die beiden Befangenheitsanträge der Verteidigung Wohlleben vom 16. und 17.11.2016 ergangen. Pünktlich zu Beginn der Verhandlung wurde dann der Beschluss ausgeteilt, mit dem der Befangenheitsantrag vom 16.11. zurückgewiesen wurde. So konnte zunächst weiterverhandelt werden. Bis morgen sollte auch der zweite Antrag abgearbeitet sein. Es wurde dann ein weiterer Zeuge zu dem Überfall an der Straßenbahnendhaltestelle vernommen, der Eigentümer eines damals dort gelegenen Bauhandels. Dieser konnte jedenfalls angeben, dass seine Firma auch Kinderspielplätze unter anderem mit kleinen Spielhäuschen aus Holz ausgestattet hatte, die fertig montiert angeliefert wurden. Ob ein solche Häuschen irgendwann einmal auf seinem – nicht eingezäunten – Gelände stand, daran hatte der Zeuge allerdings keine Erinnerung. Letztlich kommt es aber auf all diese Details nach der überzeugenden Aussage des Opfers des Überfalls […] ohnehin nicht mehr an. Anschließend wurden unter anderem zahlreiche Unterlagen verlesen zu Dateien auf den beim Angeklagten Wohlleben sichergestellten Computern und Festplatten. Zu finden war beispielsweise eine große Sammlung der widerlichsten Sorte von Nazimusik.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/11/22/22-11-2016/