Zusammenfassung 387. Verhandlungstag – 15. November 2017

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Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt ausführlicher Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Protokolle ersetzt werden.

Tageszusammenfassung des 387. Hauptverhandlungstages im NSU-Prozess am 15.11.2017

Erster Tag des Plädoyers der Nebenklage

Noch zu Beginn dieses 387. Verhandlungstag war unklar, ob die lang aufgeschobenen Plädoyers der Nebenklage nun beginnen würden. Zunächst sah es nach weiteren Verzögerungen durch die Verteidiger*innen von Beate Zschäpe aus. Zschäpe-Verteidigerin Sturm beanstandete die „nicht erschöpfende“ Behandlung des Antrags von Heer, Sturm und Stahl in den rechtlichen Hinweisen vom letzten Verhandlungstag. Es folgte eine Unterbrechung. Götzl verkündete dann einen Beschluss zu den rechtlichen Hinweisen, dies wurde durch einen kurzen Vortrag der BAW ergänzt.
Damit hatte aber die Aufschub-Taktik von der Angeklage-Bank ihr Ende gefunden und Götzl verkündete, dass nun die Nebenklage mit ihren Schlussvorträgen beginnen solle. Die NK-Anwältin Edith Lunnebach machte den Anfang. Sie vertritt die Betroffenen des Anschlags in der Kölner Probsteigasse im Jahr 2001. Lunnebach wandte sich zunächst an den Senat: „Wir als Nebenklagevertreter, die wir unsere Rolle nicht nur als singuläre Vertretung unserer jeweiligen Mandanten, sondern als allgemeineren Ausdruck der Notwendigkeit, das Entstehen dieser hier verhandelten Verbrechen aufzuklären, verstanden haben, waren immer ein wenig Störenfried oder sogar Menetekel mit dem moralischen Anspruch, für Genugtuung zu sorgen. Gefühlt stand dann durchaus die gesamte Nebenklageriege am Pranger, nach dem Motto ‘ach die schon wieder’. Nicht nur verbal, sondern auch durch optische Einvernehmensgesten zwischen Verteidigung und den Vertretern der Bundesanwaltschaft fand teilweise eine Verbrüderung statt“.
Sodann ging Lunnebach hart mit der BAW ins Gericht. Zum Begriff „Fliegengesumme“, den Bundesanwalt Diemer in Bezug auf Aufklärungsbemühungen der Nebenklage benutzt hatte, sagte sie, dieser sei unverschämt, er zeige die Denkweise, „die ehrlichen Bemühungen der Geschädigten und ihrer Vertreter zu diskreditieren“. Lunnebach fügte an: „Dafür habe ich kein Verständnis.“ Gegen die „Trio-These“ der BAW wandte Lunnebach ein: „Ich weiß nicht, warum sich die BAW mit der einfachen Antwort und der Zuschreibung aller Taten in die Isoliertheit des Trios zufrieden gibt, zumal ich nicht davon ausgehen kann, dass es den Anklagevertretern an Urteilsfähigkeit oder gar an Intelligenz fehlt.“ Der BAW hätte es vielmehr, so Lunnebach, „zur Ehre gereicht, wenn sie offen und interessiert mit den Aufklärungsbemühungen der Nebenklage umgegangen wäre“. Im Gegensatz dazu hob Lunnebach die Arbeit von „vielen antifaschistischen NGOs“, Anti-Nazi-Gruppen und „tapferen Einzelkämpfern gegen rechts“ hervor. Die BAW habe versäumt, die „Ermittlungsübermacht des BKA“ mit deren Aufklärungshintergrund zu verbinden: „Sie haben die Chance vertan, sich im Interesse der Aufklärung genau das zunutze zu machen, was aufgrund der unterschiedlichen Erkenntniswege in den Reihen der Nebenklage und der Öffentlichkeit als zusätzliches Wissen vorhanden war und ist.“
Lunnebach kam dann konkret auf den Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse zu sprechen. Sie führte ins Feld, dass es überwältigende Fakten dafür gebe, dass der Anschlag in der Probsteigasse nicht alleine von den angeblich nur drei Mitgliedern der Zelle NSU und dem Gehilfen Eminger begangen worden ist. Lunnebach erinnerte eindrücklich an den Tathergang des Anschlags in der Probsteigasse am 19.01.2001, die Narben der Verletzten „sind sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht bis heute nicht verheilt“. Lunnebach fügte zum Tatverlauf an: „Objektive Erkenntnisse dazu, wer den Geschenkkorb vor Weihnachten im Jahre 2000 abgestellt hat, gibt es demnach meines Erachtens nicht.“ Dass der Tatort von Nicht-Ortskundigen ausspioniert worden sein könnte, sei völlig ausgeschlossen, so Lunnebach. Dennoch gehe sie von einer Täterschaft des NSU aus. Lunnebach ging auch auf Fehler bei den Ermittlungen zum Anschlag in der Probsteigasse ein. So hätte das Verfahren an das für Tötungsdelikte zuständige Kommissariat abgegeben werden müssen. Eine weiterer schwerwiegende Unterlassung habe darin gelegen, dass sich nicht mit der Frage beschäftigt worden sei, „ob die Tat durch einen ausländerfeindlichen, rechtsextremistischen Hintergrund geprägt sein könnte“. Fatales Ergebnis der Ermittlungsfehler sei gewesen, dass kein Anhaltspunkt dafür gefunden worden sei, dass V-Leute des LfV NRW oder des BfV zeitnah gefragt worden seien, welche Erkenntnisse aus der rechten Szene zu dem Anschlag in der Probsteigasse vorhanden waren. Lunnebach sagte dazu: „Die Vorstellung, dass die Chance bestanden hätte, weitere Anschläge oder gar die ganze weitere NSU-Serie zu verhindern, und dass diese Chance durch die leichtfertige Borniertheit der mit dem Anschlag befassten Ermittler vertan wurde, ist für die Familie […], die Kollegin Clemm und mich unerträglich.“
Lunnebach sagte abschließend zu den Ermittlungsfehlern: „Kann denn jemand ernsthaft diese Anzahl von Fehlleistungen als zufallsbedingt ansehen? Wir sehen uns dazu außer Stande.“ Der Netzwerk-Charakter des NSU mit Unterstützer*innen an allen Tatorten lasse sich beim Anschlag in der Probsteigasse deutlich nachzeichnen: „Wie, wenn nicht mit Hilfe von in die tödliche Gedankenwelt des NSU eingeweihten Mittätern aus dem Kölner Raum, soll denn die Tatortauswahl Probsteigasse stattgefunden haben?“ Lunnebach geht im Folgenden u.a. auf eine V-Person des LfV NRW ein und fordert in diesem Zusammenhang die Abschaffung des V-Mann-Wesens „mit seiner unsäglichen Nähe zu den auszuspähenden Tätern“.
Die These, wonach sich der NSU als „Trittbrettfahrer“ des Anschlags in der Probsteigasse nur gerühmt hätte, lasse sich allerdings angesichts des betriebenen Aufwands für die Bekenner-DVD und deren verschiedenen Erstellungszeiten klar zurückweisen. Aufgrund dieser Tatsache sowie den Punkten „Kenntnis im Experimentieren von Rohrbomben, Absetzen des Taschenlampensprengsatzes in Nürnberg, Auffindung von Schwarzpulver in der Garage und später noch in der Frühlingsstraße“ gehe sie davon aus, dass es tatsächlich der NSU gewesen ist, der den Anschlag verübt hat. Lunnebach: „Aus unserer Sicht gibt es nur eine Erklärung: Ein in den Tatplan eingeweihter und mit Ortskenntnissen in Köln versehener unerkannter Mittäter aus den Reihen des NSU muss den Anschlagsort ausgesucht haben und die Sprengfalle deponiert haben.“
Daran anschließend warf Lunnebach einige Schlaglichter auf den Prozessverlauf und kam auch auf die Einlassungen von Beate Zschäpe zu sprechen, als juristische Bewertung könne man es als Fazit einfach so zusammenfassen: „Si tacuisses“ (Wenn du nur geschwiegen hättest.). Die Einlassungen seien ein „menschenverachtendes Rührstück“, es handele sich um „selbstbespiegelnde Weinerlichkeit“ und „schillernde Aussagevariationen“.
Abschließend wandte sich Lunnebach an den Senat, ohne aber eigene Strafanträge zu stellen: „Seien Sie unbequem, lassen Sie in die Urteilsbegründung die Tatsache der Vertuschung und Geheimniskrämerei der Verfassungsschutzbehörden genauso einfließen wie das Entsetzen darüber, dass aufgrund der Fehler in den damaligen Ermittlungen eine Verbrechensserie entstehen konnte und zugelassen wurde, die das Erstarken der neonazistischen Angriffe in den 90er Jahren fortsetzte; machen Sie deutlich, dass die organisierte Unterstützer- und/oder Mittäterszene im Umfeld der hier Angeklagten deren verbrecherisches Tun zugelassen und befördert hat. “

Es ging im Anschluss weiter mit dem Plädoyer von Mehmet Daimagüler, der Angehörige der Mordopfer Abdurrahim Özüdoğru und İsmail Yaşar vertritt. Daimagüler begann mit der Sicht der Angehörigen: „Was meine Mandanten beschäftigt, bewegt und ihnen den Schlaf raubt, ist die Frage nach dem Warum.“ Und weiter: „Meine Mandanten werden Opferangehörige genannt, das beschreibt nicht ihre Situation, sie sind Überlebende des NSU„.
Daimagüler griff dann ebenfalls die Bundesanwaltschaft, insbesondere Bundesanwalt Diemer, an. Die BAW versuche mit aller Macht, ihre These von der isolierten Zelle NSU durchzusetzen.
Mit Bezug auf Merkels Aufklärungsversprechen vom Februar 2012, fragte Daimagüler: „Sehen so Behörden aus, die mit Hochdruck an Aufklärung arbeiten? Daran habe ich große Zweifel.“ Daimagüler nannte als Beispiel für mangelnde Aufklärung, dass Adresslisten des NSU nicht analysiert worden seien. So werde etwa ein Staatsanwalt aus Siegen in einer Liste aufgeführt. Er selbst sei an der Staatsanwaltschaft Siegen ausgebildet worden, kenne diesen Staatsanwalt aber nicht, so Daimagüler. Es stelle sich die Frage, wie der NSU auf diese Person gekommen sei. Hierzu sei aber nicht ermittelt worden, es sei z. B. nicht die Frage gestellt worden, ob dieser Staatsanwalt beruflich mit Neonazis zu tun gehabt habe. Daimagüler: „Hunderte Steine, die nicht einmal angefasst, geschweige denn umgedreht wurden.“
Daimagüler ging auf Rechtsprechung u.a. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Reichweite der gerichtlichen Aufklärungspflicht ein. Als er zu Parallelen zwischen den Ermittlungen zum NSU und zum Oktoberfestattentat kommt, unterbrach ihn Zschäpe-RA Heer mit dem Vorwurf, eine „Anklage gegen die Anklagebehörde oder den Staat“ gehöre nicht ins Plädoyer. Nebenklagevertreter RA Scharmer entgegnete, in der folgenden Auseinandersetzung, es sei der „Gipfel an Respektlosigkeit dem Kollegen Daimagüler gegenüber“, dessen Schlussvortrag mit derartigen Anmerkungen zu unterbrechen. Nach der folgenden Pause wies Daimagüler auf den Umstand hin, „dass, wo immer Rechtsradikale, Rassisten, Nazis ihre Morde verübt haben, gab es die Tendenz bei der BAW, die Tatmotive und die politischen Hintergründe herunterzuspielen bzw. den Täterkreis zu begrenzen“. Daimagüler wollte erneut auf Parallelen u.a. zum Oktoberfestattentat eingehen, wurde aber erneut von RA Heer unterbrochen. Richter Götzl wollte fortsetzen, aber Heer verlangte einen Senatsbeschluss. Nebenklagevertreter RA Hoffmann kommentierte das Verhalten Heers verständnislos: „Es ist tatsächlich ein Unding und es grenzt an das, was hier überhaupt noch zulässig ist, eine solche Zeitverschwendung jetzt an dieser Stelle zu provozieren.“ Es folgte eine weitere Unterbrechung und dann der Beschluss, dass der Antrag Heers abgelehnt wird. Daimagüler ging anschließend daran auf Parallelen zu den Ermittlungen zu einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße 1996 mit zehn Toten und Parallelen zum Massenmord am Münchner Olympia-Einkaufszentrum 2016 ein.
Zur Blockade von Akteneinsicht durch die BAW sagte Daimagüler: „Um die Deutungshoheit über das Narrativ des NSU-Komplexes zu behalten, kam es der BAW darauf an, alle Aspekte einer strukturellen Einbettung von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe aus dem Prozess herauszuhalten.“
Auch die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex sei durch die BAW entthematisiert worden: Hier schütze der Staat den Staat, „Staatsschutz in einem ganz anderen, in einem erschreckenden Sinne.“ Rassismus sei im Prozess nur dann zur Sprache gekommen, wenn die Nebenklage es zur Sprache brachte.
Daimagüler wies jedoch darauf hin, dass die Tatsache, dass sich andere mitschuldig gemacht hätten, keinen der Angeklagten entschuldige. Die Neonaziszene habe die Tendenz, sich selber als Opfer zu sehen: „Sie sind keine Opfer, sie sind Täter.“ Daimagüler sagte, es gebe im NSU-Prozess aber einen sechsten, unsichtbaren Angeklagten, den Staat.
Mit Blick auf die Ermittlungen fragte Daimagüler, wie es zu der „synchronen Ignoranz“ in allen Polizeidienststellen kommen konnte, es müsse hier ein System gegeben haben: „Und dieses System heißt institutioneller Rassismus.“ Daimagüler wurde dann erneut unterbrochen, diesmal von Zschäpe-Verteidiger Stahl. Nebenklagevertreter RA Scharmer dazu: „Es ist ein historisch einmaliger Vorgang, dass Verteidiger einen Schlussvortrag unterbrechen, weil dieser die Anklagebehörde kritisiert. Das ist einmalig. Tut mir leid, da fehlen mir die Worte.“ Der Verhandlungstag endete danach um 15:45 Uhr. Das Plädoyer von Mehmet Daimagüler soll am darauffolgenden Prozesstag fortgesetzt werden.

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2017/11/16/15-11-2017/

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