Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt der Kurz-Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Kurz-Protokolle ersetzt werden.
Tageszusammenfassung des 391. Hauptverhandlungstages im NSU-Prozess am 23.11.2017
Fünfter Tag der Plädoyers der Nebenklage
Mit Nebenklage-Anwalt Peer Stolle hielt ein weiterer Vertreter eines Mitglieds der Familie Kubaşık an diesem 391. Prozesstag sein Plädoyer. Er erklärte, er habe sich mit seinen Kolleg_innen thematisch abgestimmt und werde sein Augenmerk auf die Entstehung des NSU, das Umfeld legen, in dem die Täter aufwuchsen, wo sie sich der Szene anschlossen und radikalisierten. Seine Kernthese: „Der NSU war kein Trio, keine Vereinigung aus drei Personen, die sich aus sich selbst heraus radikalisierte und daraufhin aus eigenem solitären Entschluss die hier angeklagten Taten beging, wie es der Generalbundesanwalt glauben machen will.“
Der NSU und seine Taten, so Stolle, seien Folge einer spezifischen gesellschaftlichen Situation, wie sie in Ostdeutschland und Thüringen zur Wendezeit vorgeherrscht habe. Es sei eine hochpolitische Zeit gewesen, die einerseits Forderungen nach Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit gesehen habe, andererseits jedoch „eine nach dem Zweiten Weltkrieg auf deutschem Boden nicht dagewesene rassistische und nationalistische Stimmung“. Stolle sagte, dass trotz des gesellschaftlichen Umbruchs der Wendezeit es nicht die recht unterschiedlichen sozialen Umstände gewesen seien, die die Angeklagten sowie Böhnhardt und Mundlos dazu gebracht hätten, sich der rechten Szene anzuschließen. Der Anschluss an rechte Jugendcliquen habe „viel mit dem damaligen politischen Klima zu tun“, in dem Anfang der 90er Jahre ein rassistischer und nationalistischer Alltagsdiskurs vorgeherrscht habe, der sich etwa in rassistischen Pogromen wie in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen entladen habe. Dazu seien „Kristallisationspunkte für rechte Jugendliche“ gekommen, z.B. der kommunale „Winzerclub“ in Jena, wo nach dem Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit vorgegangen worden sei: „Hier konnten sich Rechte frei bewegen, Grenzen wurden nicht gesetzt, weder von Sozialarbeitern noch der Polizei.“ Auf diese Weise sei eine vielerorts hegemoniale und gewalttätige Jugendsubkultur entstanden.
Doch Umbruch und entstehende Hegemonie rechter Subkulturen würden noch keinen NSU hervorbringen, meinte Stolle: „Dazu braucht es ideologische Festigkeit und Entschlossenheit. Dazu braucht es weiter ein Netzwerk, auf das man zählen kann, Kontakte, auf die man im Ernstfall zurückgreifen kann. Und man benötigt entsprechende Konzepte, die man vorher in der Szene, mit den Kameraden, diskutiert hat“. Und es seien staatliche Sicherheitsbehörden vonnöten und Ämter für Verfassungsschutz, die ihre „schützende Hand“ über diese Entwicklung gehalten hätten. Die Gründung des NSU sei keineswegs ein Bruch oder Sonderweg, sondern logische Folge der Entwicklungen in Thüringen und Jena gewesen, so Stolle. Ausgehend von ausführlichen Beschreibungen der familiären und politischen Sozialisation der Angeklagten und nachmaligen Kader der Kameradschaft Jena und der lokalen Sektion des THS beschrieb Stolle die Entstehung der ideologisch gefestigten und sich als elitär verstehenden Strukturen, die schon bald über den lokalen Rahmen hinauswuchsen und über die Anti-Antifa Ostthüringen, die Führungsfigur Tino Brandt, der auch Spitzel des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz gewesen ist, und den THS erheblich zur Radikalisierung der Gruppe beitrugen. Kontakte zur „Gesinnungsgemeinschaft der neuen Front“ um Christian Worch, internationale Verbindungen bis nach Südafrika und in die USA und die stetige Zunahme von Gewalt- und Propagandadelikten bei hoher Einsatzmobilität markieren die „Professionalisierung“ einer zunehmend militant und selbstbewusst agierenden Szene. Stolle erinnerte an die Aktivitäten von Kadern, die Neonazistrukturen aufbauten und denen es z. B. 1992 gelang, 2.500 Neonazis zu einem Heß-Marsch in Rudolstadt zu mobilisieren – ohne dass die Polizei eingegriffen hätte. Auf diese Weise kam die Thüringer Nazi-Szene zu (auch internationalen) Kontakten und zu Selbstbewusstsein. Stolle nennt das straffe Kameradschaftsnetzwerk Thüringer Heimatschutz (THS) einen „Katalysator bei der Radikalisierung der Thüringer Neonaziszene“. Mitglieder des THS hätten die Erfahrung gemacht, dass ihnen selten Grenzen gesetzt würden. Mangelnder Fahndungsdruck und die Zustimmung aus der Bevölkerung hätten ein übriges dazu getan: Immerhin hatte ihre Gewalt mit zur Abschaffung des Asylrechts im Mai 1993 beigetragen.
Im folgenden sprach Stolle über die Gewalt, die Terrorkonzepte und Diskussionen über Zellenbildung im THS, schon um der Behauptung der Oberstaatsanwältin Greger im Plädoyer der BAW entgegenzutreten, dass der Thüringer Heimatschutz, THS-Gründer Tino Brandt und der Verfassungsschutz auf die Entstehung des NSU „keinen Einfluss gehabt“ hätten. Tino Brandt habe, so Stolle, bei seiner Vernehmung im Prozess diesen Sprung mit den Worten umschrieben: „Als die Viktimisierungserfahrungen abgeschlossen waren, mussten wir uns nicht mehr um die Linken kümmern, sondern hatten als Thüringer Heimatschutz andere Zielrichtungen, den Kampf um ein besseres Deutschland.“
„Das Zellenkonzept als Mittel, das der NSU auf mörderische Weise in die Praxis umsetzte, war fester Bestandteil der Diskussionen der rechten Szene in den 1990er Jahren“, erklärte Stolle mit Verweis auf die „Turner Tagebücher“, das Nazi-Netzwerk „Blood & Honour“ und u.a. auf das Fanzine des Angeklagten Eminger „Aryan Law and Order“. Insoweit sei auch der Bundesanwaltschaft zu widersprechen: Die terroristische Vereinigung sei nicht erst Mitte des Jahres 1998 gegründet worden und sie habe auch nicht nur aus Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos bestanden, sondern ihre Entstehung lasse sich anhand der eskalierenden Aktionen der Jenaer Neonazis ab 1995 nachzeichnen. Hier zählte Stolle die zahlreichen Gewaltstraftaten wie Angriffe auf Linke oder alternative Jugendliche und Migrant_innen auf und erinnerte an die abgelegten Bombenattrappen, Briefbombenattrappen und etwa die antisemitische Aktion mit einem Puppentorso, der mit Davidstern versehen von einer Autobahnbrücke baumelte. Stolle verwies auch auf die von Beate Zschäpe angemietete Garage, in der der NSU eine Bombenwerkstatt installierte.
Seine verstorbene Kollegin Angelika Lex zitierend, fasste Stolle die Kritik an der BAW zusammen: „Wir haben nur fünf Angeklagte, aber diese Strukturen umfassen natürlich viel mehr Leute. Es gäbe noch jede Menge anderer Leute, die auch auf die Anklagebank gehören würden. Da hat man sich das natürlich relativ einfach gemacht von Seiten der Bundesanwaltschaft: da muss ich jetzt erstens nicht weiter ermitteln in Richtung weitere terroristische Vereinigung; ich habe was getan, um die Bevölkerung zu befrieden, sage also ‚Gefahr des NSU – alles erledigt: zwei sind tot, eine ist im Knast, keine Gefahr mehr!’“
Nach der Mittagspause versuchte einmal mehr Zschäpe-Alt-Verteidiger Stahl in Stolles Plädoyer zu grätschen und ihm die Ausführungen zu der „Bombenwerkstatt“ zu untersagen, zumal die Alt-Verteidigung Zschäpe hier mehrfach einen Verwertungswiderspruch geltend gemacht habe, der eine Erörterung verbiete. Nach dem üblichen Schlagabtausch nicht gerade zugunsten Stahls wies das Gericht das Ansinnen zurück und Stolle konnte fortfahren. Stolle taxierte die Gründung der terroristischen Vereinigung auf spätestens den Zeitpunkt der Anmietung der Garage. Er gehe nicht davon aus, so sagte er, dass zu dem Vorläufer des NSU nur Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe gehört hätten, sondern sich dieser aus den Mitgliedern der Sektion Jena des THS zusammengesetzt habe. Stolle verwies dabei auf das Abtauchen am 26.01.1998, denn zu diesem Zeitpunkt habe auch Ralf Wohlleben mit einer Verhaftung gerechnet, was darauf hindeute, dass er in die beginnenden terroristischen Aktivitäten weit tiefer verstrickt gewesen sei, als er zugebe. Dann wandte sich Stolle der These der BAW zu, der NSU sei eine abgeschottete, isolierte Drei-Personen-Zelle gewesen. Er sagte: „Wie die BAW zu dem Schluss kommen konnte, Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt hätten sich von der Szene abgesondert, weil diese ihr zu umpolitisch gewesen sei, ist anhand der Beweisaufnahme nicht nachvollziehbar.“ Die Möglichkeit, auch in den Untergrund zu gehen, sei Teil der Diskussion innerhalb der Sektion Jena des THS gewesen. Stolle: „Der NSU kann ohne den THS nicht verstanden werden.“ Mehr noch: Das NSU-Motto „Taten statt Worte“ sei keine Abkehr von der Szene gewesen, sondern die Umsetzung des vorher diskutierten Konzepts der Zellenbildung, so Stolle.
Zum Ende seines Schlussvortrages zitierte Stolle noch einmal den menschenverachtenden Leitsatz des THS: „Die Errichtung einer multikulturellen Gesellschaft ist eines der größten Verbrechen, was an der Menschheit verübt wurde und wird. Das ist die systematische Ausrottung kultureller Identitäten und somit ganzer Völker“, und das Motto der Paulchen-Panther-Figur im Bekennervideo: „Jetzt seht ihr, wie ernst es dem Paulchen mit dem Erhalt der Deutschen Nation ist“, um zu dem Fazit zu kommen: „Der THS, der NSU, die Kampagne ‘Volkstod stoppen’ – es ist derselbe völkische, gewalttätige, mörderische Rassismus. Ein Rassismus, dem der Vater meines Mandanten, Ergün Kubaşik, der Vater von Gamze Kubaşik und der Ehemann von Elif Kubaşik, Herr Mehmet Kubaşik, zum Opfer gefallen ist. Der Wahn, eine vermeintliche Identität eines Volkes zu bewahren, die deutsche Nation zu erhalten, zeigte dadurch seine mörderische Konsequenz.“
Da der Angeklagte Eminger gegenüber dem OLG-Arzt Symptome einer Migräne schilderte und der seine Verhandlungsfähigkeit verneinte, beendete der Vorsitzende Richter Götzl den Verhandlungstag schon um 14:37 Uhr, noch ehe, wie eigentlich geplant gewesen, Nebenklage-Anwältin Antonia von der Behrens mit ihrem Plädoyer beginnen konnte.
Einschätzung des Blogs NSU-Nebenklage.