Kurz-Protokoll 341. Verhandlungstag – 26. Januar 2017

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Zu Beginn des Verhandlungstag sagt Jens Ku. aus, der früher beim Staatsschutz in Jena tätig war. Er soll Angaben zur Kameradschaft Jena machen, insbesondere zu Ralf Wohlleben. Da dieser aber früher „Chefsache“ gewesen sei, kann Ku. dazu kaum Aussagen treffen. Anschließend daran spricht der Psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. Henning Saß zu seinen Beobachtungen, die er während des Prozesses bzgl. Beate Zschäpe gemacht hat.

Zeuge und Sachverständiger:

  • Jens Ku. (Kriminalbeamter, ehem. Staatsschutz Jena, Angaben zu Ralf Wohlleben)
  • Prof. Dr. Henning Saß (Psychiatrischer SV, Begutachtung von Beate Zschäpe)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:48 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung sagt Götzl: „Wir haben zunächst den Zeugen Ku. geladen.“ Jens Ku. wird belehrt und seine Personalien werden festgestellt. Dann sagt Götzl: „Herr Ku., es geht uns um Informationen, die Sie gegebenenfalls haben im Hinblick auf Aktivitäten und Äußerungen des Ralf Wohlleben in Bezug auf Ausländer-/ Asylpolitik, des weiteren im Hinblick auf Straftaten von Angehörigen der rechten Szene, hier geht es uns insbesondere um die Kameradschaft Jena, THS und um Straftaten gegen Ausländer. Wenn Sie mal schildern, wie weit Sie in Ermittlungen eingebunden waren.“ Ku.: „Seit April 1994 war ich im Staatsschutz der KPI Jena tätig, mehrere Jahre bis Oktober 1997. Während dieser Zeit war ich u.a. für sechs Monate im LKA in der Soko Rex tätig. In den 90ern, so ab ’94 bildete sich im Raum Jena die Kameradschaft Jena. In Bezug auf die Kameradschaft war Kameradschaftsführer André Kapke. Die mir bekannten Mitglieder waren Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe, ein Herr Apel und viele andere. Ab ’94 fiel die Kameradschaft Jena damit auf, in dem sie vorwiegend Propagandastraftaten beging, also es wurden wilde Plakatierungen zu Rudolf Heß getätigt, es wurden Spruchbänder aufgehangen, was später dazu führte, dass aus der Kameradschaft Jena heraus über die Autobahn eine Puppe mit der ersten Bombenattrappe gehangen wurde. Straftaten gegen ausländische Mitbürger sind mir aus diesem Zeitpunkt [phon.] nicht bekannt, weder von der Gruppe noch von Herrn Wohlleben.“
Götzl: „Hatten Sie mal Kontakt zu Herrn Wohlleben in der Zeit?“ Ku.: „Ich hatte keinen Kontakt zu Wohlleben. Herr Wohlleben war bei uns im Staatsschutz Chefsache und wurde vom Leiter bearbeitet.“ Götzl: „Waren Sie mal in Ermittlungen eingebunden, die Herrn Wohlleben betroffen hätten, als Beschuldigter oder Zeuge?“ Ku.: „Da sind mir keine erinnerlich.“ Götzl: „Haben Sie ansonsten von Kollegen dienstlich Informationen in Bezug auf Herrn Wohlleben gewonnen hinsichtlich seiner politischen Ansichten, im Hinblick auf das genannte Thema Ausländer-/ Asylpolitik?“ Ku.: „Da habe ich keinerlei Kenntnis. Ich kenne Herrn Wohlleben als Anmelder von Veranstaltungen, z.B. Fest der Völker.“ Offenbar gibt es Unklarheit über den Begriff „Papierlage“. Ku.: „Papiere von anderen Behörden.“ [phon.]
RAin von der Behrens hält aus Akten der StA Gera aus einer Zeugenvernehmung von René Scha. vom 18.12.1996 vor. Vorhalt: Des weiteren möchte ich erwähnen, dass mir der André Kapke, den ich in der Jugendwerkstatt kennenlernte, erzählte, dass der Böhnhardt in eine Sache verwickelt ist mit einer Bombenattrappe. Böhnhardt ist ein Bastlertyp. Er soll 1994, in Jena-Lobeda, in einem Hochhaus eine Bombenattrappe gelegt haben. In dieses Hochhaus sollten Ausländer ziehen, die Bombenattrappe richtete sich gegen sie. [phon.] V. d. Behrens: „Sagt Ihnen das etwas?“ Ku.: „Diese Sache ist mir überhaupt nicht bekannt oder erinnerlich. Mir ist auch nicht erinnerlich, dass in diesem Zeitpunkt ein derartiger Untergrund vorbereitet wurde.“
V. d. Behrens: „Und dann entsprechend eine zweite Aussage, Tibor Re., der hier im Verfahren polizeilich vernommen wurde.“ Vorhalt aus einer Vernehmung von Tibor Re.: Ich weiß nicht mehr genau, wann das war. Das war das Asylantenheim ‚Auf dem Forst‘. Das war auf jeden Fall vor 1996. Mundlos hatte einen Fotoapparat dabei und hat Fotos gemacht. Den Fotoapparat hat Mundlos dann auch wieder mitgenommen. Was aus den Aufnahmen geworden ist, kann ich nicht sagen. Wir sind damals mit dem gelben PKW Wartburg von Mundlos hochgefahren. Es wurde darüber gesprochen, die Wachabläufe auszuspionieren. Es kam dann aber nicht dazu. Aus welchen Gründen weiß ich nicht. Ob Böhnhardt dabei war, weiß ich nicht mehr, die Zschäpe war nicht dabei. Wer noch dabei war, kann ich nicht sagen. Das Asylantenheim wurde damals nur ausspioniert. Es wurde nicht gesagt, dass es zu einem Anschlag kommen soll. Ku.: „Auch dazu ist mir nichts erinnerlich.“ Um 10:14 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Götzl: „Ja, dann setzen wir fort mit Ihrer Befragung, Herr Prof. Dr. Saß.“ Götzl: „Zur Übersichtlichkeit möchte ich mich an der Verschriftung des mündlichen Gutachtens orientieren. Mir geht’s auch um das Thema Beobachtungen von Ihnen im Hinblick auf Ausdrucksverhalten, Interaktion.“ Zunächst macht Götzl aber einen Vorhalt aus dem Punkt „Zur Entwicklung der Angeklagten seit der Verhaftung“ aus der Verschriftlichung: Insgesamt haben die Wahrnehmungen keine besonderen Auffälligkeiten oder gar Hinweise für Störungen ergeben. Vorherrschend war der Eindruck, wie sehr die Angeklagte um Selbstkontrolle und sachlich-kühles Verhalten bemüht war, während über Gefühlsregungen, tiefere Empfindungen und inneres Erleben nahezu nichts offenbar wurde. Es gab allerdings auch immer wieder Passagen mit einer gewissen Lockerheit und Erheiterung bei entsprechenden Gelegenheiten. Eine durchgängige Bedrücktheit durch die Gesamtsituation ließ sich hingegen nicht beobachten.
Götzl: „Mich würde interessieren, welche einzelnen Beobachtungen hier gemacht wurden und bei welchen Gelegenheiten.“ Saß: „Es ist hier eine zusammenfassende Bewertung der Beobachtungen.“ Saß sagt, die Auswahl der Beobachtungen habe sich danach gerichtet, ob es von Bedeutung für die von ihm gestellte Frage sei.
Götzl: „Wäre es möglich, dass Sie uns die Beobachtungen, die Sie zu Grunde gelegt haben, konkreter fassen und darstellen?“ Saß: „Auf der einen Seite waren recht konstante Beobachtungen da, andererseits auch manchmal deutliche Veränderungen. Generell waren Hinweise auf ernste psychische Störungen nicht vorhanden, also fehlende Orientierung, unkontrollierte Situationen, auch keine Hinweise für eine depressive Stimmung mit Verlangsamung der Motorik. Allerdings hat es durchaus Schwankungen gegeben.“
Dann sagt Saß: „Ich werde mich zur Präzision auf das stützen und sage, dass ich alle Dinge, die sich nicht auf die Hauptverhandlung beziehen, weglasse. Am ersten Tag wirkte Frau Zschäpe auf mich sehr wach, aufmerksam und konzentriert, später war sie dann mit dem Laptop beschäftigt.“ Saß gibt dann ausführlich aus seiner vorläufigen Stellungnahme Beobachtungen von Zschäpe während der Hauptverhandlung wieder. Zusammenfassend sagt Saß, häufig sei zu beobachten gewesen, dass initial ein etwas stärkeres Interesse da war, während dann nach vielleicht 10 oder 20 Minuten die Angeklagte häufig gelangweilt oder abschweifend gewirkt habe. Oft habe sie sich dann dem Laptop zugewandt und sich damit mehr oder weniger konzentriert beschäftigt. Gelegentlich habe er, so Saß, den Eindruck gehabt, dass die Hinwendung zum Laptop mit einem gewissen Rückzug aus der Hauptverhandlung einherging, z. B. bei Zeugenaussagen mit mglw. emotional belastendem Inhalt. Gelegentlich sei ein Abknicken des Kopfes [phon.] dazu gekommen, „bei dem die langen Haare das Gesicht verbargen und quasi die Funktion eines abschirmenden Vorhangs erhielten“. Auch der Bildschirm habe die Funktion eines Blickschutzes gehabt. [phon.] In der Anfangszeit habe es bei Zschäpe einen Wechsel zwischen teils aufmerksam interessierter Teilnahme und einem mehr oder weniger intensiven Rückzug gegeben. Im weiteren Verlauf des Prozesses sei es dann immer häufiger auch zu einem Abgleiten in eine eher teilnahmslos und etwas gelangweilt wirkende Haltung gekommen.
Er habe dann in der Verschriftung des Gutachtens Ausführungen gemacht zum Verhalten gegenüber der Gruppe der Verteidiger, so Saß. In der Anfangszeit habe es hier den Eindruck eines recht entspannten, lockeren, vertrauensvollen Verhaltens gegeben, das sich habe steigern können zu lebhaftem, manchmal geradezu heiterem und scherzend wirkendem Umgang. Es habe eine lebendige Psychomotorik gegeben. Allerdings habe es in dieser Beziehung auch deutliche Veränderungen gegeben.
Saß fährt dann fort mit der Wiedergabe von Beobachtungen. Stärkere Zeichen von Bedrücktheit, Leiden oder Betroffenheit durch das Verfahren und die darin behandelten Themen seien nicht zu verzeichnen gewesen, so Saß: „Zeugenaussagen wurden teils mit Interesse, teils auch mit Nachdenklichkeit verfolgt, häufiger aber kam es nach 20 [phon.] Minuten zu einem relativ raschen Schwinden des initialen Interesses und zu einem Rückzug auf die Beschäftigung mit dem Laptop. Zu einer nachhaltigen Trübung der psychischen Verfassung kam es auch bei emotional bewegenden Zeugenaussagen nicht, jedenfalls nicht in einer Weise, die von außen zu erkennen war. Götzl: „Wir würden Ihre Anhörung unterbrechen und Sie bitten, am 07. Februar wieder zu erscheinen. Dann bedanke ich mich.“ Saß verlässt den Saal.

Dann verliest Schneiders ein Ablehnungsgesuch Wohllebens gegen den psychiatrischen SV Prof. Dr. Leygraf, der Carsten Schultze begutachtet hatte. Schneiders weist darauf hin, dass Wohlleben bereits am 15.06.2016 Leygraf wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt habe. Dieser Antrag sei seitens des Senats als unbegründet zurückgewiesen worden. Anlass des damaligen Antrags sei gewesen, dass die Verteidigung Wohlleben den SV befragt habe, auf welcher Grundlage er Schultze im Explorationsgespräch vorgehalten habe, dass es in der rechten Szene in Jena doch ausgeprägte ausländerfeindliche Parolen gegeben habe. Der abgelehnte SV habe weder konkrete ausländerfeindliche Parolen benennen können, noch, „wann und durch wen diese wo verwendet worden sein sollen“. Damit habe, so Schneiders, der SV überdeutlich zu erkennen gegeben, dass er Schultze und damit auch den übrigen Angeklagten nicht mit der vom Gesetz geforderten Objektivität gegenüberstehe. Leygraf habe ohne eine hinreichende Grundlage negative Zuschreibungen dahingehend vorgenommen, dass die der KS Jena bzw. dem THS in Jena zuzurechnenden jungen Jenaer und damit auch die Angeklagten durchweg Rechtsextremisten und deshalb ausländerfeindlich waren und deshalb ausländerfeindliche Parolen verwendeten. Damit habe der SV „bestehende Vorurteile kritiklos übernommen und einfach auf die Angeklagten projiziert“. Nunmehr habe Leygraf in seiner erneuten Anhörung am 11.01.2017 auf Frage der Verteidigung Zschäpe erklärt, dass er generell bei der Gutachtenerstattung von der Täterschaft des Probanden ausgehe. Ein SV könne, so Schneiders, aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. Ein Ablehnungsgrund liege vor, wenn die Besorgnis der Befangenheit bestehe, wenn also ein Grund vorliege, der verständigerweise ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des SV rechtfertigt.
Leygraf habe „überdeutlich zu erkennen gegeben“, dass er dem Angeklagten Schultze und damit auch den übrigen Angeklagten nicht mit der vom Gesetz geforderten Objektivität gegenüberstehe.
Grundlage eines fairen, rechtsstaatlichen Strafverfahrens sei die Unschuldsvermutung, die bis zur Rechtskraft eines verurteilenden Erkenntnisses uneingeschränkt gilt.
NK-Vertreter RA Elberling nimmt kurz Stellung zum Ablehnungsgesuch gegen Leygraf. Der Gutachter müsse Stellung nehmen zur Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, so Elberling; dies könne er denklogisch nur unter der Prämisse tun, dass überhaupt Strafrecht angewendet wird.

Dann verliest Elberling einen Beweisantrag. Er beantragt, 1. EKHK Neusüß vom TLKA zu hören zum Beweis der Tatsachen, dass die Durchsuchung der Garagen Nr. 6 und 7 in dem Garagenkomplex Richard-Zimmermann-Straße am 26. Januar 1998 um 07:25 Uhr begonnen habe und Uwe Böhnhardt zu Beginn der Maßnahme anwesend gewesen sei, sich aber zwischen 8 Uhr und 08:30 Uhr mit seinem Auto von der Maßnahme entfernt habe; und 2. KHK Fa. vom TLKA zu hören zum Beweis der Tatsachen, dass zum Zweck der Durchsuchung der Garage Nr. 5 des Blocks H im Garagenkomplex des Garagenvereins an der Kläranlage e.V. am 26. Januar 1998 diese Garage in der Zeit von 06:45 bis 12 Uhr von außen durch zwei Polizeibeamte der PI Jena gesichert worden sei und dass die Durchsuchung der Garage in der Zeit von 08:15 bis 13 Uhr stattgefunden habe, dass an der Durchsuchung von 08:15 bis 11 Uhr zu den zwei Sicherungsbeamten sieben weitere Beamte des TLKA und der KPI Jena sowie ein weiterer Zeuge teilgenommen hätten, dass von 11 bis 13 Uhr zu diesen Personen drei zusätzliche Beamte des TLKA hinzu gekommen seien, dass gegen 08:15 Uhr der Garagenvermieter Klaus A. zu der Garage gekommen sei und versucht habe, das Schloss zu öffnen, dass um 9 Uhr Kräfte der Feuerwehr vor Ort gewesen seien, um das zweite von Klaus A. nicht geöffnete Schloss der Garage zu öffnen, und dass außerdem in der Zeit von 08:15 bis 13 Uhr zwei oder mehr Polizeifahrzeuge auf dem Gelände des Garagenvereins gewesen seien.
Zur Begründung führt Elberling aus:
Die Angeklagte Zschäpe gab in ihrer Einlassung am 9. Dezember 2015 zu dem Ablauf am 26. Januar 1998 an: „An diesem Tag fand eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Uwe Böhnhardt
statt. Ihm wurde der Durchsuchungsbeschluss vorgelegt. Uwe Böhnhardt erkannte, dass sich der Durchsuchungsbeschluss auch auf die von mir angemietete Garage bezog. Während der Hausdurchsuchung ließen ihn die anwesenden Polizeibeamten gehen und Uwe Böhnhardt fuhr mit seinem Auto davon. Er rief mich an und teilte mir mit, dass die Garage aufgeflogen sei. Er forderte mich wörtlich auf ‚Fackel ab‘.“ Sie habe sich daraufhin zu einer Tankstelle begeben, Benzin in eine 0,7-Liter-Flasche abgefüllt und sei damit zur Garage gelaufen, um das dort gelagerte „Propagandamaterial“ zu verbrennen. Weiter heißt es in der Einlassung: „Ganz in der Nähe der Garage sah ich mehrere Personen, die anscheinend ihr Auto reparierten. Dieser Umstand hielt mich davon ab, das Benzin in der Garage auszuschütten und anzuzünden. Denn ich ging aus Erzählungen der beiden davon aus, dass sich eine Menge (wie viel genau wusste ich nicht) Schwarzpulver dort befindet und ich nicht abschätzen konnte, was wohl mit den in der Nähe befindlichen Personen passiert, wenn das Benzin brennt und mit dem Schwarzpulver in Berührung kommt.“
Aus den Bekundungen der Zeugen wird sich ergeben, dass der von der Angeklagten Zschäpe behauptete Geschehensablauf nicht zutreffend sein kann. Denn selbst wenn die Angeklagte Zschäpe nach einem Anruf von Böhnhardt, der den Bekundungen der Beamten zufolge frühestens um 8 Uhr erfolgt sein kann, sehr schnell agiert hätte, war – wie die Bekundungen der Beamten weiter ergeben werden – um 8.30 Uhr, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Angeklagte Zschäpe frühestens beim Garagenkomplex Kläranlage hätte erscheinen können, die Durchsuchungsmaßnahme bei der Garage Nr. 5 bereits im Gang. Die Bekundungen der Zeugen werden diesbezüglich zeigen, dass sich zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt ihres angeblichen Eintreffens bereits eine Zahl von mindestens zehn Polizeibeamten und eine unbekannte Zahl von Feuerwehrleuten sowie mehrerer Dienstfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr in unmittelbarer Nähe bei dem Durchsuchungsobjekt und auf dem Gelände des Garagenkomplexes befanden. In der Beschreibung der Angeklagten Zschäpe von den Abläufen kommen aber Polizei und Feuerwehr gar nicht vor. Ihre Einlassung, sie sei vor Ort gewesen und habe nur wegen der Sorge um Zivilpersonen von einer Brandlegung in der Garage abgesehen, kann vor diesem Hintergrund nicht zutreffen.
Der Antrag ist von mehreren NK-Vertreter_innen unterschrieben, weitere schließen sich an. Der Verhandlungstag endet um 14:03 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.

Zur vollständigen Version des Protokolls geht es hier.