Gegen 9.40 Uhr betreten die Angeklagten den Saal. Schon um 9.45 Uhr betritt das Gericht den Saal und der Vorsitzende Götzl beginnt mit der Feststellung der Anwesenheit. Wieder beginnt der Verhandlungstag mit einer Auseinandersetzung zwischen Götzl und RA Heer, einem der Verteidiger_innen von Zschäpe, bei der es um die Worterteilung geht. RA Heer hat eine Frage zur Anwesenheit. Sie einigen sich darauf, dass Heer nach den noch ausstehenden Stellungnahmen zu den beiden Besetzungsrügen vom 14. Mai das Wort erteilt wird.
Gestern, am 15.5.2013, dem 2. Verhandlungstag im NSU-Verfahren am OLG in München, wurden 35 Seiten der ca. 500 Seiten umfassenden Anklageschrift verlesen. Das AIB hat die wichtigsten Anklagepunkte zusammengefasst.
zuerst erschienen am 01.04.2013 im Antifaschistischen Infoblatt (AIB)
Ende 2012 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen fünf (frühere) Neonazis wegen den Verbrechen des "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU).
Die unerwartete Verlesung der Anklageschrift am Nachmittag des heutigen Verhandlungstages ist eine dringend notwendige Zäsur. Nach dem Hickhack um das Presse-Akkreditierungsverfahren, nach stundenlangem Verlesen von Anträgen der Verteidigung von Zschäpe und Wohlleben am ersten und zunächst auch am zweiten Verhandlungstag, standen zum ersten Mal die Taten des NSU wieder im Mittelpunkt. Und eine Nebenbemerkung des Vorsitzenden Richters Götzl hatte es in sich: Er deutete an, dass bei einer Zunahme der Zahl der Nebenkläger_innen der Tatkomplex Keupstraße vom Verfahren abgetrennt werden könnte.
Vor der 6. Strafkammer des Oberlandesgerichtes (OLG) München hat der erste Prozess gegen Beschuldigte aus dem “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) begonnen.
Ein Gastbeitrag von Andreas Förster, zuerst veröffentlicht auf www.cicero.de
10. April 2013
488 Seiten mit mehr als 1600 Fußnoten umfasst die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, die ab kommenden Mittwoch (17.4.) [aktualisiert: Montag, 6.Mai 2013; Redaktion NSU-Watch] im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt wird. Die Verfahrensakte dazu ist noch einmal rund 300.000 Seiten stark.