Gegen 9.40 Uhr betreten die Angeklagten den Saal. Schon um 9.45 Uhr betritt das Gericht den Saal und der Vorsitzende Götzl beginnt mit der Feststellung der Anwesenheit. Wieder beginnt der Verhandlungstag mit einer Auseinandersetzung zwischen Götzl und RA Heer, einem der Verteidiger_innen von Zschäpe, bei der es um die Worterteilung geht. RA Heer hat eine Frage zur Anwesenheit. Sie einigen sich darauf, dass Heer nach den noch ausstehenden Stellungnahmen zu den beiden Besetzungsrügen vom 14. Mai das Wort erteilt wird.
Die unerwartete Verlesung der Anklageschrift am Nachmittag des heutigen Verhandlungstages ist eine dringend notwendige Zäsur. Nach dem Hickhack um das Presse-Akkreditierungsverfahren, nach stundenlangem Verlesen von Anträgen der Verteidigung von Zschäpe und Wohlleben am ersten und zunächst auch am zweiten Verhandlungstag, standen zum ersten Mal die Taten des NSU wieder im Mittelpunkt. Und eine Nebenbemerkung des Vorsitzenden Richters Götzl hatte es in sich: Er deutete an, dass bei einer Zunahme der Zahl der Nebenkläger_innen der Tatkomplex Keupstraße vom Verfahren abgetrennt werden könnte.