Nach der Selbstenttarnung des NSU wurden in Mecklenburg-Vorpommern Akten zur Neonazi-Szene nicht sorgfältig ausgewertet oder verheimlicht. So muss sich der 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss nun mit Fragen auseinandersetzen, die längst hätten geklärt sein müssen. Darum geht es nun in der Sitzung am 24. April 2023: Im Bericht zu einer Durchsuchung in Salchow 2004 bei Alexander We. taucht mehrfach das Kürzel „NSU“ bei der Beschreibung von Plakaten auf. Fotos von den „NSU-Plakaten“ fehlen, alle anderen sind dokumentiert. Das deckte das Antifafaschistische Infoblatt auf. Selbst die oberflächlichste Suche hätte diese Aktenvermerke zu Tage gefördert. Man hätte die durchsuchenden Beamten bereits vor über zehn Jahren vernehmen können. Heute sind Erinnerungen verblasst und der Durchsuchungsleiter verstorben. So wird nun im Untersuchungsausschuss der Polizeibeamte Ei. vernommen, der 2004 in Salchow u.a. die Fotodokumentation anfertigte. Er habe auf Anweisung eines Sachbearbeiters Dinge abfotografiert, z.B. Plakate und Geldkassetten, sagt er aus. Es zeigte sich, dass nach der Veröffentlichung des Artikels zur Durchsuchung im letzten Jahr durch den GBA ermittelt wurde. Es fanden eine Durchsuchung sowie Befragungen statt. Die Sitzung legt nahe, es könnte sich um einen Lesefehler handeln. Statt „NSU“ könnte auf den Plakaten „NSV“ in altdeutscher Schrift gestanden haben, das sei leicht zu verwechseln.
Der einzige Zeuge des Tages, Daniel Ei., erscheint mit Rechtsbeistand Dr. Butz Peters. Anlass der Vernehmung ist die Durchsuchung am 5. Oktober 2004 in Salchow [Hintergründe]. Zu seiner Vorbereitung sagt Ei., er habe Anfang April mit Peters Akten im LKA eingesehen. Zu Beginn seines Eingangsstatements sagt Ei., die Durchsuchung liege fast 20 Jahre zurück, aber ihm seien einige Details in Erinnerung, da ihm ein so ausgeprägtes Ausstellen von NS-Darstellungen noch nicht begegnet sei. Zum Beispiel habe es da ein zwei Meter großes Hakenkreuz gegeben. Ei. führt aus, dass er vor 2004 bei der Schutzpolizei gewesen sei. Er habe 2003 – 2004 in Güstrow ein Studium zum gehobenen Dienst absolviert. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung sei er seit einem Monat beim Staatsschutz gewesen, daher habe er zu dem Zeitpunkt weder rechte Strukturen oder Personen gekannt. Seine MAEX-Kollegen [Mobile Aufklärung Extremismus] hätten ihn darüber informiert, dass es bei der Durchsuchung um Alexander We. gehe, der auf dem Grundstück Konzerte für die rechtsextreme Szene veranstaltete. Das Verfahren selbst habe beim Staatsschutz gelegen. Die MAEX-Einheit, bei der er gewesen sei, habe zu dem Zeitpunkt keine Ermittlungsverfahren geführt, sei aber zur Unterstützung rangezogen worden. In der Regel werde der Durchsuchungsgrund bzw. -beschluss vor einer Durchsuchung den durchsuchenden Beamten mitgeteilt. Er gehe davon aus, dass das auch hier gemacht wurde, er erinnere sich aber nicht. Er sei dann als Durchsuchungskraft in Wohnhaus und Scheune und zur Fotodokumentation eingesetzt worden. Letzteres habe auf Anweisung des Einsatzleiters stattgefunden, der ihn vor Ort angewiesen habe, welche Aufnahmen er machen sollte. Der Zeuge beschreibt das Grundstück. Von der Straße aus gesehen sei das Wohnhaus mittig auf dem Grundstück gewesen. Dieses sei in mehrere Einzelwohnungen aufgeteilt, We. habe eine davon genutzt. Links sei die Zufahrt gewesen, da habe man am Haus vorbeifahren können. An der linken Seite habe es einen Schuppen für Getränke und Musikinstrumente gegeben und an der rechten Seite die Scheune. Zu der habe man über den Hof Zugang gehabt. Man sei durch einen kleinen Vorraum in den Partyraum gelangt. „Mir fiel sofort das große Hakenkreuz auf dem Boden auf“, das sei direkt am Eingang gewesen.
An den Wänden hätten Plakate und Schilder gehangen, aber er habe keine Erinnerung, welche. An einer Wand habe eine große Reichsadler-Plastik mit Hakenkreuz gehangen. Außerdem hätte es Sitzgelegenheiten gegeben. Durch die Akteneinsicht seien ihm noch weitere Dinge auf den Fotos in Erinnerung gekommen, so Ei.: Ein Plakat „Kraft durch Froide“, eine Vielzahl alkoholischer Getränke, zwei Geldkassetten, eine Fotokollage zu „5 Jahre KBA“. Diese Sachen habe er der durch ihn erstellten Fotodokumentation entnommen, daran habe er keine eigenen Erinnerungen. Aus der Akteneinsicht wisse er auch, dass bei We. ein Nunchaku gefunden worden. Es sei ein gesondertes Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gegen We. eingeleitet worden, ob deswegen oder wegen anderen Beschlagnahmungen, wisse er nicht.
Die Vorsitzende Martina Tegtmeier (SPD) fragt, wie gearbeitet worden sei, wenn man neue Kürzel gefunden habe. Ei. antwortet, dazu könne er keine konkreten Angaben machen. Bestimmte Kürzel seien bekannt gewesen. KBA sei ihm zum Beispiel von den Kollegen bei der MAEX erklärt worden. Im Zuge seiner einjährigen Tätigkeit bei der MAEX seien ihm weitere Kürzel erklärt worden. Die MAEX habe auch Internetrecherchen gemacht, ob das auch 2004 der Fall gewesen sei, wisse er nicht. Wenn neue Sachen auftauchten, dann sei das sicherlich in der MAEX und zwischen den jeweiligen Sachbearbeitern diskutiert worden. Aber er habe keine Erinnerung, dass das Kürzel NSU diskutiert worden sei. Tegtmeier fragt weiter, ob er Kenntnisse zu den Konzerten in Salchow gehabt habe. Das verneint der Zeuge, er habe über seine Kollegen gesagt bekommen, dass dort Konzerte stattgefunden haben sollen, weitere Konzerte habe er nicht mitbekommen.
Ralph Mucha (SPD) fragt, wie lange Ei. beim Staatsschutz gewesen sei, weil es ja auch nach der Durchsuchung 2004 dort Konzerte gegeben habe. Ei. sagt, er sei 2004 bis 2005 ein Jahr bei der MAEX gewesen, danach bei der Kriminalpolizei.
Auf Frage beschreibt der Zeuge den Ablauf der Durchsuchung. Das Gelände sei erstmal durch äußere Umstellung gesichert worden, da habe man geguckt, ob jemand da ist, ob man Zugang erhält. Das sei hier von der Sachbearbeitung und nicht von der MAEX gemacht worden. Wenn der Zugang da sei, werde das Objekt einmal begangen, um sich einen Überblick zu verschaffen, dann würden die Kräfte in Durchsuchungsbereiche eingeteilt. Er wisse nicht, wie viele Kollegen beteiligt gewesen seien. Schwierigkeiten habe es keine gegeben. Ei. bejaht, dass der Leiter der damaligen Durchsuchung, Uwe Pe., tot sei. Auf weitere Fragen sagt er, er sei nur Erfüllungsgehilfe gewesen, aber weil er frisch beim Staatsschutz gewesen sei, musste er angeleitet werden. Alexander We. sei kooperativ gewesen, zu anderen Personen habe er keine Erinnerung.
Ann Christin von Allwörden (CDU) fragt, wie die Anleitung zum Fotografieren ausgesehen habe, ob beispielsweise nur Plakate fotografiert worden seien, die zum damaligen Zeitpunkt schon als verfassungswidrig eingestuft wurden. Der Zeuge sagt, daran könne er sich nicht erinnern. Er wisse auch nicht mehr, ob er alle fotografiert habe oder einige nicht. Pe. habe gesagt, etwas sei wichtig und dann habe er, Ei., das fotografiert. Er habe erst bei der Akteneinsicht gesehen, dass er die Fotodokumentation gemacht habe, daran habe er sich nicht mehr erinnert. Von Allwörden fragt, ob er gewusst habe, welche Bedeutung das Areal für die Nazi-Szene gehabt habe. Ei. sagt, er habe sich mit den Kollegen vorher unterhalten, dazu wie sie das einschätzen: Es sei nicht wahnsinnig wichtig gewesen, aber schon wichtig, weil die Scheune für rechte Konzerte genutzt wurde und wird. Er denke, man habe ihm auch die entsprechenden Kenntnisse und Unterlagen der MAEX zur Verfügung gestellt.
Michael Noetzel (Linksfraktion) fragt nach einem Video, das bei der Durchsuchung gemacht wurde. Ei. bejaht, das sei ihm bekannt, sei aber nicht von ihm gemacht worden, er sei selbst auf den Aufnahmen zu sehen. Er wisse nicht, wer das Video gemacht habe. Noetzel fragt weiter, ob bei einer Fotodokumentation alle Bilder niedergelegt würden oder nur eine Auswahl. Der Zeuge sagt, das sei eine „Wahrscheinlichkeitsfrage.“ Damals seien die Bilder analog gemacht worden und da habe es sicherlich eine Auslese an Bildern gegeben. Die Bilder seien, denke er, in Bad Kleinen zentral entwickelt worden, die auswertbaren Bilder seien von dort zurückgekommen und seien dann in die Bildanlage eingefügt worden. Ob die Führung eine Selektierung gemacht habe, wisse er nicht. Aber er hätte es nicht gemacht, weil er erst eine kurze Zeit in der Einheit gewesen sei. Er wisse nicht, ob der Durchsuchungsbeschluss für alle Räume gewesen sei oder ob es Einschränkungen gegeben habe, sagt der Zeuge auf Frage. Noetzel fragt noch nach einigen Namen, unter anderem anderen ehemaligen Bewohnern des Grundstücks von Alexander We., Marcel Ne. und Andreas Schm., mit denen der Zeuge aber wenig oder nichts anfangen kann. Noetzel fragt, ob fremde Personen zu der Durchsuchung dazu gekommen oder schon vor Ort gewesen seien. Ei. sagt, daran erinnere er sich nicht, aber zu dem Zeitpunkt hätte ihm jemand sagen müssen, dass das ggf. rechtsextreme Personen oder Freunde von We. waren. Der Abgeordnete fragt weiter, ob der Zeuge mal eine Schulung zu rechtsextremen Symbolen bekommen habe. Ei. antwortet, im direkten Vorfeld zur Durchsuchung nicht, aber es habe sich ergeben, dass er in seinem Jahr bei der MAEX dazu ein Staatsschutzseminar mitgemacht habe. Er verneint, dass er bei der Durchsuchung Abzeichen von Blood & Honour oder den Hammerskins selber hätte zuordnen können. Er könne sich nicht erinnern, ob im Nachgang über diese Organisationen gesprochen worden sei. Er wisse auch nicht, ob noch andere Waffen gefunden worden seien. Ob er nochmal Kenntnis von Konzerten in Salchow bekommen habe und/oder nochmal vor Ort gewesen sei, könne er nicht mehr sagen, so der Zeuge auf weitere Frage. Eventuell sei er nochmal da gewesen.
Constanze Oehlrich (Grüne) fragt, wie oft der Zeuge vorher an Durchsuchungen beteiligt gewesen sei. Ei. sagt, das sei unregelmäßig der Fall gewesen, er sei auch als Schutzpolizist für andere Sachen angefordert worden, er wisse aber nicht, wie oft. Führende Tätigkeiten bei Durchsuchungen seien für ihn aber erst nach dem Studium möglich gewesen. Auf Frage sagt Ei., er wisse nicht, ob er bei der Durchsuchung in Salchow klar definierte Aufgaben gehabt habe. Er wisse, dass er Bereiche durchsucht und die Fotodokumentation gemacht habe. Er sei also Durchsuchungskraft gewesen. Oehlrich hakt nach, ob er der einzige Fotograf gewesen sei. Ei. antwortet, er würde sagen nein. Es gäbe auch ein Video von der Durchsuchung, bei dem er davon ausginge, dass es von einem Kriminaltechniker gemacht wurde, der auch Fotos parallel hätte machen können. Oehlrich hakt dazu nach, wie Fotos bei Durchsuchungen gemacht werden. Ob man erst versuche, den Raum so zu dokumentieren, wie man ihn vorfinde oder ob man nur das Ergebnis der Durchsuchungen dokumentiere. Ei. antwortet, das könne er für Salchow nicht sagen. Er wisse nur, wie er es heute mache: Man fotografiere den Urzustand, damit es eine Übersicht gebe und dann die Untersuchungsgegenstände im Detail.
René Domke (FDP) fragt, ob es solche rechtsextremen Konzerte auch in anderen Bundesländern und es einen Informationsaustausch dazu gegeben habe. Ei. sagt, er wisse, dass die MAEX Kontakt zur MEGA gehabt habe. Er wisse aber nicht, wie ausgeprägt dieser gewesen sei. Domke fragt erneut, was der Zeuge genau noch von der Durchsuchung in Salchow wisse. Ei. sagt, da sei ein riesengroßes Hakenkreuz auf dem Fußboden gewesen, das sei neu für ihn gewesen, „sowas habe ich noch nie gesehen“. Dann habe es eine erhabene Büste eines Reichsadlers mit Hakenkreuz gegeben. Bei der Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe er gesehen, es habe zwei Reichsadler gegeben, einer kleiner als der andere. Der größere sei ihm in Erinnerung geblieben. An den Wänden hätten Plakate im A3-Format gehangen, an die Inhalte könne er sich nicht erinnern.
Die Vorsitzende fragt, ob altdeutsche Schrift bei der Schulung eine Rolle gespielt habe. Der Zeuge antwortet, ob es explizit im Rahmen der Schulung eine Rolle gespielt habe wisse er nicht, aber er wisse aus dem Jahr der Tätigkeit bei der MAEX, dass altdeutsche Schrift und Runen von Rechtsextremen benutzt würden. „Ich bin aber nicht so tief eingestiegen, weil ich den Bereich gewechselt habe.“ Das Magazin „Der Weisse Wolf“ sei ihm nicht untergekommen, sagt Ei. auf Nachfrage. Ralph Mucha (SPD) sagt, er könne sich nicht vorstellen, dass Ei. nicht zu rechtsextremen Symbolen ausgebildet worden sei. Er fragt nach dem genauen Ablauf der Fotodokumentation, wer beispielsweise entscheide, was abgelegt wird. Ei. entgegnet, das sei ein Missverständnis, rechtsextreme Symbole seien Teil der regulären Polizeiausbildung, er wisse nur nicht, wie umfänglich. Nicht jede Durchsuchungskraft habe einen Sachbearbeiter an der Seite gehabt, nur er, weil er frisch dabei gewesen sei. Zur Foto-Dokumentation seien damals Fotos gemacht worden. Dann sei in „analoger Weise“ der Film zurückgespult worden und komplett nach Bad Kleinen geschickt worden. Dort sei der Film entwickelt worden. Wenn dort selektiert worden sei, dann weil ein Bild nicht auswertbar, also beispielsweise verwackelt, überbelichtet oder schwarz gewesen sei. In Bad Kleinen finde keine inhaltliche Bewertung statt. Die habe stattgefunden, wenn die Bilder zurück gewesen seien, dann wäre die vom Sachbearbeiter, in diesem Fall Pe., vorgenommen worden. „Aber eigentlich wird der ganze Bildbestand genommen.“ Mucha fragt, was mit den Negativen passiert sei. Ei. sagt, für diesen Fall wisse er es nicht, aber sonst würden diese an die Akten angeheftet, sie seien nicht vernichtet worden.
Noetzel fragt, ob der Zeuge einen Durchsuchungsbericht gefertigt habe. Das verneint dieser, er erinnere sich nicht und in den Unterlagen, die er habe einsehen können, habe es keinen Hinweis darauf gegeben, dass er etwas verschriftlicht habe. Noetzel hakt nach, ob dem Zeugen der Artikel des Antifaschistischen Infoblatts bekannt sei. Der Zeuge bejaht, dass er den habe einsehen können. Er habe darin auch gelesen, dass er den Bericht verfasst haben soll, so Ei. auf Frage. Das stünde im Widerspruch dazu, dass dort auch stehe, dass ein „Kollege G.“, der ihm nicht bekannt sei, die Foto-Dokumentation gemacht habe. Die habe er aber gemacht. Noetzel fragt, ob der Zeuge vor kurzem nochmal zu der Durchsuchung vernommen worden sei. Das bejaht der Zeuge, er sei durch das BKA vernommen worden. Noetzel fragt, ob ihm bekannt sei, dass kürzlich in Salchow auch nochmal durchsucht worden sei. Ei. sagt, das habe er fünf Minuten vor der heutigen Sitzung erfahren.
Oehrlich fragt, worum es bei der Vernehmung durch das BKA inhaltlich gegangen sei. Ei. antwortet, es sei um den gleichen Gegenstand gegangen, der heute auch besprochen worden sei. Der Ausgangspunkt sei der „Internetartikel“ gewesen. Oehlrich hakt nach, ob in der Vernehmung Thema gewesen sei, dass man sich beim Notieren des Kürzels vielleicht vertan haben könne, dass auf den Plakaten beispielsweise „NSV“ gestanden habe. Das verneint der Zeuge. Auf Nachfrage sagt der Zeuge, er habe bei der Durchsuchung nichts fotografiert, was er nicht habe fotografieren sollen. Er habe nur auf Anweisung hin fotografiert. Er könne also nicht ausschließen, dass nicht alles fotografiert wurde. Domke hakt zum gleichen Thema nach und der Zeuge sagt, er würde sich erinnern, wenn ihm explizit gesagt worden wäre, etwas nicht zu fotografieren. Er gehe davon aus, dass er auch etwas hätte fotografieren können, was er nicht angewiesen bekommen habe. Domke fragt, ob besprochen worden sei, ob es dort „NSU“ oder „NSV“ heiße. Der Zeuge sagt, ihm gegenüber sei das nicht besprochen worden.
Noetzel sagt, er habe Grund zu Annahme, es gäbe drei unterschiedliche Fotodokumentationen zur Durchsuchung und hält dem Zeugen unterschiedliche Dokumente vor, u.a. aus dem Artikel des Antifaschistischen Infoblatts und vom Innenministerium. Der Zeuge sagt, die Fotos in seiner Dokumentation hätten andere Nummern als „die aus dem Internet“. Noetzel sagt, das sei ihm eben erst aufgefallen und fragt, ob aus den Fotos mehrere Dokumentationen gemacht wurden und ob diese vielleicht an unterschiedliche Stellen gegangen seien. Der Zeuge sagt, daran erinnere er sich in diesem Fall nicht, aber es sei ihm auch aufgefallen. Sie seien anders beschriftet und es seien unterschiedlich viele Bilder auf einer Seite. Es sei nicht unüblich, dass mehrere Fotodokumentationen gemacht würden. Er persönlich mache es aber so, er erstelle jede weitere Dokumentation nach dem Original, damit keine Unstimmigkeiten entstehen. Noetzel sagt, die Bilddokumentation sei zwei Monate nach der Durchsuchung entstanden und fragt warum. Ei. sagt, die Bilder seien erst zum Entwickeln geschickt worden.